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Kommentar des AKE zum AKU-Antrag Nr. 7 mit Beschluss LDV „Lastspitzenreduzierung vor Neubau von Reservekraftwerken“ München, den 01. Februar 2016 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15

2016 02 01 AKE Kommentierung Antrag AKU "Lastspitzenreduzierung"

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Kommentar des AKE zum AKU-Antrag Nr. 7 mit Beschluss LDV

„Lastspitzenreduzierung vor Neubau von Reservekraftwerken“

München, den 01. Februar 2016

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Empfehlungen des AKE für das Lastmanagement im elektrischen Energieversorgungsnetz

Ausgangslage

Eine zukünftige Energieversorgung mit regenerativen Energien wird im Wesentlichen eine

elektrische Energieversorgung sein, da sich vor allem Wind- und Sonnenenergie besonders

gut in elektrischen Strom umwandeln lassen. Wegen des schwankenden Dargebots von

Windkraft- und Photovoltaikanlagen muss in Zukunft in der elektrischen Energieversorgung

ein aktives Lastmanagement betrieben werden, um Erzeugung und Verbrauch aufeinander

abzustimmen. Ergänzend zum bisher schon getätigten Einsatz von Reservekraftwerken ist

die Verringerung von Residuallastspitzen zu betreiben. Bereits im Jahr 2012 hat der VDE zu

diesem Thema die Studie „Demand Side Integration“ veröffentlicht und sieht im Jahr 2020

bei Haushalten technisch nutzbare Potentiale von 3,8 GW, bei Gewerbe, Handel und

Dienstleistungen 1,7 GW und in der Industrie von 4,5 GW. Damit könnte man viel Geld beim

Netzausbau sparen, weil die Anlagen immer auf die sehr kurzzeitig auftretende Maximallast

ausgelegt werden müssen.

Antrag an den AKU

In dem genannten Zusammenhang trifft der auf der Landesversammlung des AKU gestellte

Antrag „Lastspitzenreduzierung vor Neubau von Reservekraftwerken“ die Thematik auf den

Punkt. Der AKE unterstützt den Antrag und regt eine Fortentwicklung der Gesetzgebung in

diesem Sinn an.

Empfehlungen des AKE

Im weiteren Voranschreiten der Energiewende ist regenerativ erzeugter Strom durch ein

intelligentes Netz so zu verteilen, dass die Versorgungssicherheit auch in den Momenten des

höchsten Energiebedarfs und bei kritischen Netzsituationen gewährleistet werden kann. Ein

Schlüsselbaustein liegt hierbei in der Gestaltung der Verbrauchsseite. Neben der Forcierung

der Energieeffizienz, um den Energiebedarf und die Leistung zu reduzieren, spielt auch die

Verlagerung von der (Last-)Spitzen in die (Verbrauchs-)Täler eine Rolle.

Neben den bereits genutzten und noch nutzbaren Potenzialen von großen Verbrauchern (vor

allem in der Industrie) bietet auch die Vielzahl von kleinen Verbrauchern im Haushalt und im

Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor ein interessantes Potenzial. Die aktuelle

Struktur in der Stromwirtschaft mit der Aufteilung in Stromerzeuger, Stromlieferanten sowie

Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern lässt ein Erschließen dieses Potenzials ohne

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Änderung der gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen nicht ohne

weiteres zu. Die meisten energiewirtschaftlichen Gesetze beziehen sich auf die

Erzeugungsseite, während vor allem die Masse an kleineren Verbrauchern jederzeit und

ungeregelt elektrische Energie aus dem Netz bezieht kann. An dieser Stelle fehlen klare

Führungsgrößen auf der technischen und finanziellen Seite. Google smart home weist auf

moderne Lösungsansätze hin, die heutzutage technologisch möglich sind. So gesehen

sollten diese oder ähnliche Technologien auch für die Gestaltung der Energiewende eine

Rolle spielen. Bisher ist hierfür allerdings gesetzlich oder auf dem Verordnungswege noch

nichts vorgesehen.

Der Antrag möchte die Thematik „Demand Side-Management“ in den Vordergrund bringen

und zusammen mit den bisherigen eingeleiteten Ideen zu einer erfolgreichen Umsetzung

helfen. Das beschriebene Ziel, Lastspitzen zu reduzieren, bevor Kraftwerke eingeschaltet

werden (egal ob neu, in Reserve gehalten oder einfach auch nur grundsätzlich), ist sinnvoll

und stellt einen wichtigen Baustein für die Energiewende dar. Damit verbunden sind auch die

Aufgabe der Vorstellung einer „Europäischen Kupferplatte“ und die Anpassung des

Stromhandels an die physikalischen Gegebenheiten, wie durch das Netz, die Kraftwerke und

andere Betriebsmittel vorgegeben werden.

Seitens AKE werden folgende Anforderungen an eine Realisierung zur

Spitzenlastreduzierung ergänzt:

1. Sie muss leicht und möglichst schnell realisierbar sein und berücksichtigen, dass

jeder Bürger sich in einfacher Art und Weise beteiligen kann.

2. Es darf zu keinen ungewünschten Stromnutzungseinschränkung beim Kunden

führen.

3. Einfachheit muss Vorrang vor Komplexität haben, da ansonsten eine Realisierung zu

lange dauert.

4. Es muss sich in die vorhandene Infrastruktur integrieren lassen, beispielsweise

könnte ein zentrales Steuerelement für den Systemdienstleister

(Übertragungsnetzbetreiber) oder ein regionales Steuerelement für den

Verteilnetzbetreiber mit Zugriff auf einzelne Haushaltsgeräte ein Lösungsansatz sein.

5. Es muss in finanzieller Sicht als System kostengünstiger sein als ein Kraftwerk.

6. Die Hauptverantwortung muss beim regionalen Übertragungsnetzbetreiber liegen,

damit dieser zuerst einen Ausgleich der Last in der Region vornehmen kann, bevor

das Übertragungsnetz herangezogen wird.

7. Der Einsatz von Kraftwerken und Lastverschiebung muss zentral durch die Verteil-

und Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Dabei ist einem regionalen Ausgleich durch

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den Verteilnetzbetreiber der Vorrang vor einem Ausgleich auf übergeordneter Ebene

zu geben.

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