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Kommentar des AKE zum AKU-Antrag Nr. 7 mit Beschluss LDV
„Lastspitzenreduzierung vor Neubau von Reservekraftwerken“
München, den 01. Februar 2016
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Empfehlungen des AKE für das Lastmanagement im elektrischen Energieversorgungsnetz
Ausgangslage
Eine zukünftige Energieversorgung mit regenerativen Energien wird im Wesentlichen eine
elektrische Energieversorgung sein, da sich vor allem Wind- und Sonnenenergie besonders
gut in elektrischen Strom umwandeln lassen. Wegen des schwankenden Dargebots von
Windkraft- und Photovoltaikanlagen muss in Zukunft in der elektrischen Energieversorgung
ein aktives Lastmanagement betrieben werden, um Erzeugung und Verbrauch aufeinander
abzustimmen. Ergänzend zum bisher schon getätigten Einsatz von Reservekraftwerken ist
die Verringerung von Residuallastspitzen zu betreiben. Bereits im Jahr 2012 hat der VDE zu
diesem Thema die Studie „Demand Side Integration“ veröffentlicht und sieht im Jahr 2020
bei Haushalten technisch nutzbare Potentiale von 3,8 GW, bei Gewerbe, Handel und
Dienstleistungen 1,7 GW und in der Industrie von 4,5 GW. Damit könnte man viel Geld beim
Netzausbau sparen, weil die Anlagen immer auf die sehr kurzzeitig auftretende Maximallast
ausgelegt werden müssen.
Antrag an den AKU
In dem genannten Zusammenhang trifft der auf der Landesversammlung des AKU gestellte
Antrag „Lastspitzenreduzierung vor Neubau von Reservekraftwerken“ die Thematik auf den
Punkt. Der AKE unterstützt den Antrag und regt eine Fortentwicklung der Gesetzgebung in
diesem Sinn an.
Empfehlungen des AKE
Im weiteren Voranschreiten der Energiewende ist regenerativ erzeugter Strom durch ein
intelligentes Netz so zu verteilen, dass die Versorgungssicherheit auch in den Momenten des
höchsten Energiebedarfs und bei kritischen Netzsituationen gewährleistet werden kann. Ein
Schlüsselbaustein liegt hierbei in der Gestaltung der Verbrauchsseite. Neben der Forcierung
der Energieeffizienz, um den Energiebedarf und die Leistung zu reduzieren, spielt auch die
Verlagerung von der (Last-)Spitzen in die (Verbrauchs-)Täler eine Rolle.
Neben den bereits genutzten und noch nutzbaren Potenzialen von großen Verbrauchern (vor
allem in der Industrie) bietet auch die Vielzahl von kleinen Verbrauchern im Haushalt und im
Gewerbe, Handel und Dienstleistungssektor ein interessantes Potenzial. Die aktuelle
Struktur in der Stromwirtschaft mit der Aufteilung in Stromerzeuger, Stromlieferanten sowie
Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern lässt ein Erschließen dieses Potenzials ohne
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Änderung der gesetzlichen und ordnungspolitischen Rahmenbedingungen nicht ohne
weiteres zu. Die meisten energiewirtschaftlichen Gesetze beziehen sich auf die
Erzeugungsseite, während vor allem die Masse an kleineren Verbrauchern jederzeit und
ungeregelt elektrische Energie aus dem Netz bezieht kann. An dieser Stelle fehlen klare
Führungsgrößen auf der technischen und finanziellen Seite. Google smart home weist auf
moderne Lösungsansätze hin, die heutzutage technologisch möglich sind. So gesehen
sollten diese oder ähnliche Technologien auch für die Gestaltung der Energiewende eine
Rolle spielen. Bisher ist hierfür allerdings gesetzlich oder auf dem Verordnungswege noch
nichts vorgesehen.
Der Antrag möchte die Thematik „Demand Side-Management“ in den Vordergrund bringen
und zusammen mit den bisherigen eingeleiteten Ideen zu einer erfolgreichen Umsetzung
helfen. Das beschriebene Ziel, Lastspitzen zu reduzieren, bevor Kraftwerke eingeschaltet
werden (egal ob neu, in Reserve gehalten oder einfach auch nur grundsätzlich), ist sinnvoll
und stellt einen wichtigen Baustein für die Energiewende dar. Damit verbunden sind auch die
Aufgabe der Vorstellung einer „Europäischen Kupferplatte“ und die Anpassung des
Stromhandels an die physikalischen Gegebenheiten, wie durch das Netz, die Kraftwerke und
andere Betriebsmittel vorgegeben werden.
Seitens AKE werden folgende Anforderungen an eine Realisierung zur
Spitzenlastreduzierung ergänzt:
1. Sie muss leicht und möglichst schnell realisierbar sein und berücksichtigen, dass
jeder Bürger sich in einfacher Art und Weise beteiligen kann.
2. Es darf zu keinen ungewünschten Stromnutzungseinschränkung beim Kunden
führen.
3. Einfachheit muss Vorrang vor Komplexität haben, da ansonsten eine Realisierung zu
lange dauert.
4. Es muss sich in die vorhandene Infrastruktur integrieren lassen, beispielsweise
könnte ein zentrales Steuerelement für den Systemdienstleister
(Übertragungsnetzbetreiber) oder ein regionales Steuerelement für den
Verteilnetzbetreiber mit Zugriff auf einzelne Haushaltsgeräte ein Lösungsansatz sein.
5. Es muss in finanzieller Sicht als System kostengünstiger sein als ein Kraftwerk.
6. Die Hauptverantwortung muss beim regionalen Übertragungsnetzbetreiber liegen,
damit dieser zuerst einen Ausgleich der Last in der Region vornehmen kann, bevor
das Übertragungsnetz herangezogen wird.
7. Der Einsatz von Kraftwerken und Lastverschiebung muss zentral durch die Verteil-
und Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Dabei ist einem regionalen Ausgleich durch
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den Verteilnetzbetreiber der Vorrang vor einem Ausgleich auf übergeordneter Ebene
zu geben.
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