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AEO-Erteilungsfrist geändert - AW-Prax NewsTicker

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Page 1: AEO-Erteilungsfrist geändert - AW-Prax NewsTicker

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23.04.2010

AEO-Erteilungsfrist geändertVon: AW-Prax/Redaktion

Die Europäische Kommission hat durch Änderung des Art. 14o Abs. 2 ZK-

DVO mit Wirkung vom 1. Januar 2010 rückwirkend die Erteilungsfrist für

Zertifikate des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) geändert.

VO (EU) Nr. 197/2010, ABl. EU 2010 Nr. L 60/9:

„(2) Innerhalb von 120 Kalendertagen nach Erhalt des Antrags gemäß

Artikel 14c erteilt die Zollbehörde das AEO-Zertifikat oder lehnt den

Antrag ab. Diese Frist kann einmal um weitere 60 Kalendertage verlängert

werden, wenn die Zollbehörde die Frist nicht einhalten kann. In diesem

Fall teilt die Zollbehörde dem Antragsteller vor Ablauf der Frist von 120

Kalendertagen die Gründe für die Verlängerung mit.“

Die Veröffentlichung erfolgte am 10. März 2010.

Die Rechtsänderung erfolgt rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 2010.

Damit wird die Erteilungsfrist verlängert von bislang 90 Tagen (mit der

bisherigen Verlängerungsmöglichkeit um 30 Tage).

Als Begründung nennt die Kommission in den Erwägungen des

Rechtsaktes die Erfahrungen, die mit der Erteilung bei großen

Unternehmen gemacht worden seien (2. Erwägungsgrund), die erheblich

angestiegene Anzahl von AEOAnträgen (3. Erwägungsgrund) und die

reibungslose Funktion des elektronischen AEO-Systems (4.

Erwägungsgrund).

Quelle:

ABl. EU 2010 Nr. L 60/9.

(Dr. Carsten Weerth BSc, Bremen)

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