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Nl Tarif2010 091216

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Tarifvertrag 2010: Was Sie wissen müssen

Der Tarifvertrag 2010 bringt inhaltlich keine grossen Veränderungen. Die Tariflimiten der Geräte-

tarifstufen 1 bis 3 sind um rund einen Drittel gesenkt worden. Hinsichtlich der Arbeit der Akus-

tikerinnen und Akustiker beginnt aber eine neue Zeitrechnung. Wir wollen Sie mit den

wichtigsten Informationen darauf vorbereiten. Nehmen Sie die Herausforderung an.

Es gibt keine Preislisten mehr

Bis anhin waren Sie sich gewohnt, BSV-Preislisten zu

verwenden. Diese Preislisten wurden für zuzahlungsfreie wie

zuzahlungspflichtige Hörgeräte erstellt. Viele Akustiker haben

sich an diese veröffentlichten Preise gehalten. Das ist ab

2010 nicht mehr so. Die Branche hat sich in den Tarifverhand-

lungen dafür eingesetzt, dass es diese Preis- listen nicht

mehr gibt. Sie sind sozialversicherungsrechtlich unzulässig,

denn der Tarifvertrag regelt nur die „einfache und zweck-

mässige“ Versorgung wie es im Gesetz heisst.

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Der Akustiker macht den Preis

Das hat Folgen für Sie und Ihre Arbeit. Im zuzahlungs-

freien Bereich sind die Preise weiterhin durch den Tarif-

vertrag fix geregelt. Bei allen anderen Hörgeräten sind die

Abgabestellen in der Preisgestaltung frei. Sie müssen also

Ihre Preise selber berechnen. Manche Unternehmen machen

das schon seit Jahren, für andere ist diese Situation neu.

Nehmen Sie dies als Chance für Ihr Unternehmen wahr. Die

individuelle Kalkulation bringt Ihnen Handlungsspielraum bei

den Preisen. Dadurch wird es unterschiedliche Preise im

Hörgerätemarkt geben.

Kalkulation von Endverkaufspreisen

Jeder Betrieb muss sich zu den Preisen Gedanken machen. Es

gibt verschiedene Berechnungen. Ausgangspunkt sind die

Wareneinstandspreise (Listenpreise), die Sie den Herstellern

bezahlen und die Betriebskosten gemäss Erfolgsrechnung. Sie

können auf Ihre Einkaufspreise einen fixen Betrag berechnen

oder mit einem Prozentsatz arbeiten. Die Preise von 2009 oder

die unverbindlichen Preisempfehlungen einfach zu übernehmen

ist keine gute Idee – sie bewusst gestalten und transparent

offerieren hingegen schon. Seien Sie sich bewusst: Sie sind in

einem Markt tätig, in dem die Preise verglichen werden.

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Transparenz über die Preise

Dazu braucht es Transparenz für die Kunden. Alle Kunden

haben das Recht, Preise zu vergleichen und sich eine eigene

Meinung zu bilden. Sie als Anbieter müssen dafür sorgen, dass

Ihre Kunden rasch und unkompliziert den gewünschten Preis

erfahren. Das beginnt mit dem Schaufenster: Ausgestellte Pro-

dukte müssen mit einem Preisschild versehen sein. Im Ladenlo-

kal und in den Besprechungszimmern empfehlen wir, einen

Katalog aufzulegen. Dort sind die Dienstleistung, Zusatzleis-

tungen und alle Geräte mit Preis verzeichnet. Auch Informationen

zu den Zahlungsmodalitäten oder den Garantieleistungen

gehören in eine solche Preisliste. Auslagen von Zubehör sind

vollständig mit dem jeweiligen Preis zu beschriften. Auf telefo-

nische Anfragen sollen alle Akustiker rasch und unkompliziert

Auskunft geben. Bei Unklarheiten stehen die Sekretariate von

HZV und Akustika gerne zur Verfügung und klären Fragen mit

den zuständigen Stellen ab.

Offerten ausstellen

Um die Kunden rasch und transparent über Leistungen und

Preise zu informieren, empfehlen wir die Einführung eines

eigentlichen Offertwesens. Besprechen Sie in Ihrem Betrieb,

wie sie Offerten ausstellen. Wie informieren Sie am Telefon?

Wie erstellen Sie schriftliche Offerten? Wie stellen Sie Ihre

Dienstleistungen darauf dar und wie informieren Sie über die

offerierten Geräte, die Zahlungsmodalitäten und die Garantie-

leistungen? Wie erstellen Sie Offerten am Kundendesk?

Welche Kompetenzen hat der Akustiker? Wir empfehlen bei

allen Offerten: Machen Sie statt eines prozentualen Rabattes

einen tieferen Nettopreis des Hörgerätes.

Dienstleistung ist unser Mehrwert

Die Stärke unserer Branche liegt in der Beratung und der

individuellen Dienstleistung. Sorgen Sie für hohe

Qualitätsstandards in Ihrer Beratungstätigkeit. Sehen Sie in

jedem Kunden eine einzigartige Person mit einem einzigartigen

Hörproblem. Stellen Sie diese Stärken in allen Ihren

Marketingmassnahmen dar. Ganz wichtig: offerieren Sie allen

Kunden immer auch ein zuzahlungsfreies Gerät – das verlangt

der Tarifvertrag und schafft Vertrauen in Sie und Ihr

Unternehmen. Ihr Kunde hat die Wahl.

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Mehrkostenformular korrekt ausfüllen

Achten Sie auf die korrekte Verwendung des Mehrkosten-

formulars. Das Formular ist Teil des Tarifvertrages. Sie dürfen

das Formular gestalten wie Sie wollen. Es müssen aber alle

Informationen gemäss Musterformular enthalten sein. Wenn

Sie wie empfohlen statt eines Rabattes einen tieferen

Nettopreis machen, ist dieser hier zu vermerken. Bei

Unklarheiten, geben Ihnen die Sekretariate von Akustika und

HZV gerne das Musterformular ab und stehen für Erläute-

rungen zur Verfügung.

Wir überprüfen unsere Leistungen

Ungenauigkeiten und Fehler kommen vor. Zum Problem

werden sie erst, wenn man sie nicht erkennt. Die Unter-

nehmen der Branche überprüfen auf verschiedene Art und

Weise regelmässig ihre Leistungen, gehen Fehlerquellen

offensiv an und versuchen sich so ständig zu verbessern –

zum Wohle ihrer Kunden. Dazu werden auch Testeinkäufe

durch Betroffene gehören.

Der Tarifvertrag ist die Grundlage

Mit dem neuen Tarifvertrag müssen sich einige Firmen neu

orientieren und im Markt positionieren. Einige müssen zum

ersten Mal Preise berechnen, Abläufe einüben und Standards

festlegen. Das benötigt Schulung und Information. Der

Tarifvertrag ist dabei unsere Leitlinie. Wenn es Unklarheiten

hinsichtlich des Tarifvertrages gibt, besprechen wir diese mit

unseren Tarifpartnern. Die Sekretariate der Verbände beraten

und unterstützen Sie gerne.

Weitere Informationen erteilen

jederzeit die Sekretariate des

Hörzentralen-Verbandes der

Schweiz (HZV) und des

Schweizerischen Fachverbandes

für Hörgeräte-Akustik (Akustika):

Akustika

Postfach 25

6314 Unterägeri

041 750 90 00

[email protected]

Hörzentralen-Verband

Postfach 5853

3001 Bern

031 310 20 31

[email protected]

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Transparente Leistungen: Wir legen unseren Kundinnen

und Kunden beim ersten Besuch dar, was sie von uns

erwarten können: erstklassige Anpassung durch eine

bestens ausgebildete und geprüfte Fachperson, erfahrene

Beratung bei der Auswahl des Geräts und lebenslanger

Service für das Hörsystem.

Transparente Preise: In unseren Verkaufsstellen sind die

Preise an den ausgestellten Hörgeräten gut sichtbar

gekennzeichnet. Die Preisliste der Geräte ist im Laden

jederzeit leicht einsehbar und aktuell. Wir unterstützen die

Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), ein

Benchmarking von Preisen einzuführen.

Freier Wettbewerb: Die Anbieter von Leistungen der

Hörgerätebranche – seien es Hersteller von Hörsystemen oder

Akustiker – stehen in freiem Wettbewerb miteinander um

bestmögliche Qualität zum besten Preis. Wir lehnen Monopole,

Kartelle, Preisbindungen und -absprachen ab und setzen uns

aktiv für die Wahlfreiheit der Kundinnen und Kunden ein.

Vergleich von Qualität, Gerät und Preisen: Unsere

Patienten sind mündige Kunden. Wir helfen ihnen, das

richtige Hörsystem für ihre Hörprobleme zu finden. Unsere

Kunden sollen Leistungen, Service, Geräte und Preise

vergleichen können. Wir stellen bei konkreten Anfragen

rasch und kompetent Kostenvoranschläge aus.

Anbieter wechseln: Wir setzen uns für die Wahlfreiheit der

Kundinnen und Kunden ein und erleichtern den Wechsel des

Leistungserbringers nach Möglichkeit. Wir setzen uns

weiterhin für einen Tarifvertrag ein, der den Wechsel

erleichtert.

Ombudsstelle Hörprobleme: Wir bekennen uns zur Arbeit

der Ombudsstelle für Hörprobleme und unterstützen diese

weiterhin fachlich und finanziell. Deren Arbeit ist wichtig, um

bei Fragen, Unklarheiten und Missverständnissen kompetent

und kostenlos zu beraten – und wenn nötig zu vermitteln.

Diese Information wurde von der Medienstelle «hörenschweiz»

(www.hoerenschweiz.ch) im Auftrag des Hörzentralen-Verbandes der Schweiz

(HZV), des Fachverbandes für Hörgeräteakustik (Akustika) und der Hearing

systems manufacturers GmbH (HSM) erstellt. Sie will alle Mitarbeitenden der

Branche auf den Tarifvertrag 2010 vorbereiten. Die Weiterverbreitung ist

ausdrücklich erwünscht.

Unser Bekenntnis zum Markt