2007. Alexander Patsch. Russland – rechtliches Umfeld für den Markteinstieg. CEE-Wirtschaftsforum...

Preview:

Citation preview

1

Alexander PatschPartner, Graf Patsch Taucher Rechtanwälte/Attorneys at Law,

Österreich/AustriaRussland - rechtliches Umfeld für den Markteinstieg/Russia -

Legal Environment for the Market Entry

2

Russland - Rechtliche Rahmenbedingungen für Investitionen

Alexander Patsch

ACEF 2007, Velden

3

INHALT

Russische Föderation - der Staat

Stellung ausländischer Investoren

Formen der Geschäftstätigkeit für ausl. Investoren

Gerichte und Rechtsschutz

Immobilien - was ist möglich?

4

STELLUNG AUSLÄND. INVESTOREN

Schutz durch bilaterale und multilaterale Investitionsschutzübereinkommen

Schutz durch Auslandsinvestitionsgesetz von 1999– Grundsätzliche Berechtigung zur Repatriierung der

Gewinne

– Zusätzliche Begünstigungen bei vorrangigen Projekten

Faktische Einschränkungen in sensiblen Sektoren (Öl, Gas)

Rechtliche Einschränkungen – Banken, Versicherungen

Ausländergrunderwerb

5

STAAT

Föderation: Zentralstaat und “Subjekte der Föderation” – Republiken, Gebiete

Subjekte der Föderation:– Beschränkte Steuerhoheit (zB Steuer auf

Immobilien) – Entwicklungsgefälle Zentrum – Peripherie stark, aber

abnehmend (Aufholjagd industrialisierter und rohstoffreicher Gebiete, zB Sverdlovsk)

Moskau und St. Petersburg– Wohlhabendste Regionen - Selbstbewusstsein und

eigene Wege– Aufschwung von St. Petersburg

6

BEHÖRDEN

Vergleich zu Österreich: mehr Kompetenzen bei Verwaltung– Beispiele Grundbuch, Handelsregister

Bearbeitungsdauer: lang, regional stark unterschiedlich Zahlreiche neue Behörden zur Wirtschaftskontrolle nach

int. Vorbildern– Föderaler Antimonopoldienst, Föderale Wertpapieraufsicht

Finanzbehörden– Unberechenbarkeit, drastisches Finanzstrafrecht– Schlüsselrolle, da auch Registrierung von Repräsentanzen

und Gesellschaft über Finanzbehörden

7

FORMEN DER INVESTITION

Repräsentanz

Zweigniederlassung

Gründung einer juristischen Person

8

GMBH (OOO)

Stammkapital: RUR 10.000,- (ca EUR 300!!) Organe

– Gesellschafterversammlung– Einzelexekutivorgan “Generaldirektor”

Achtung: keine Kollektivzeichnung möglich Spezifikum “Verwaltungsgesellschaft”

– Direktorenrat/Aufsichtsrat fakultativ Dauer der Eintragung: zumindest 4-6 Wochen

ab Einreichung aller Unterlagen Zuständigkeit für Registrierung: lokale

Steuerbehörden

9

AG (OAO oder ZAO)

Offene AG (OAO) oder geschlossene AG (ZAO)

AG wesentlich häufiger als in Österreich– Stammkapital niedrig (OAO ca EUR 300, ZAO ca

EUR 3000)– Frühere Staatsbetriebe meist in AG´s überführt

Vorsicht bei Erwerb ZAO: gesetzl. Vorkaufsrechte und Einschränkungen

AG-Recht relativ weit entwickelt, bereits viel Rechtssprechung

Corporate Governance Code

10

GERICHTE UND RECHTSSCHUTZ

Ordentliche Gerichte Wirtschaftsgerichte (“Arbitragegerichte”)

– Eigene Handelsgerichtsbarkeit

– Praktisch ausnahmslos in allen Fällen zuständig, wo ausländische Investoren involviert sind

“echte” Schiedsgerichte– “nationale” Schiedsgerichte (keine

Auslandsanknüpfung)

– “internationale” Schiedsgerichte Internationales Handelsschiedsgericht bei der

Industrie und Wirtschaftskammer Moskau

11

RECHTSSCHUTZ

Keine Vollstreckung österreichischer Urteile (und umgekehrt)– Vorsicht: nicht österr. Gerichte vereinbaren...

Vollstreckung internationaler Schiedssprüche– Schiedsgericht Wr. Wirtschaftskammer

– RF Mitglied der New Yorker Konvention

– Grundsätzlich unproblematisch, aber Keine Erfahrung bei lokalen Gerichten Berufung auf ordre public durch russ. Gerichte

12

IMMOBILIEN

Staatliches Eigentum– Problem Zuordnung Föderation oder

Gebiete/Kommunen

– Problem Erfassung

Privateigentum– Volle Gleichwertigkeit lt. Verfassung

– Stürmische Marktentwicklung in Moskau, StP

Alternative Pacht– Beispiel Moskau

13

INVESTITIONSVERTRÄGE

Typische Form des Verwertung von Immobilien durch Staat/Kommunen

Versteigerung, mit Sieger wird Investitionsvertrag abgeschlossen

Verpflichtungen hinsichtlich Infrastruktur und Bebauung

uU PPP Elemente – zB Miterrichtung von Verwaltungsgebäuden

14

KONTAKT

Dr. ALEXANDER PATSCH

GRAF PATSCH TAUCHER RECHTSANWÄLTE GMBH

NAGLERGASSE 7/9

1010 VIENNA

T: +43-1-535 4820

F: +43-1-535 4820-44

E: alexander.patsch@gpra.at

WWW.GPRA.AT

Recommended