1 TRGI 2008 DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600 Technische Regel für Gasinstallationen Prüfung von...

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1TRGI 2008

DVGW-TRGI 2008 Arbeitsblatt G 600

Technische Regel für Gasinstallationen

Prüfung von Leitungsanlagen

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Prüfung von Leitungsanlagen

TRGI 2008

Wolfgang FriedrichIng. (grad.)

Technischer Betriebsleiter der

Fa. Friedrich Haustechnik GmbH, Göppingen

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Prüfung von Leitungsanlagen

Dieser Abschnitt beschreibt die Belastungs-, Dichtheits- und Gebrauchsfähigkeitsprüfung

und gilt für:

• Innenleitungen• erdverlegte und freiverlegte Außenleitungen

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Allgemeines

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Prüfung von Leitungsanlagen

• Gas darf nur eingelassen werden, wenn die vor-geschriebenen Prüfungen erfolgreich durchgeführt wurden

• diese Prüfungen können gesamt oder abschnitts-weise durchgeführt werden

• Prüfungen müssen vor dem Verputzen oder Verkleiden der Leitungen durch-geführt werden

• die Anlagenabschnitte müssen von gasführenden Leitungen getrennt sein (z.B. durch Stopfen, Kappen,Steckscheiben)

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Prüfung von Leitungsanlagen

• Art der durchgeführten Prüfungen• Messwerte, Dauer, Drücke• Prüfmedium• geprüfter Leitungsteil• Datum• Bestätigung der Dichtheit• Prüfer

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Die durchgeführten Prüfungen müssen wie folgt dokumentiert werden:

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Prüfung von Leitungsanlagen

(auf Grund der Kompressibilität von Gasen)

• der max. Prüfdruck darf 3 bar nicht überschreiten• plötzlichen Druckanstieg in der zu prüfenden

Leitungsanlage vermeiden• Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei

ablassen

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Sicherheitsmaßnahmen während der Prüfungen

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Prüfung von Leitungsanlagen

• wahlweise mit Luft oder inertem Gas

für Belastungs- und Dichtheitsprüfung

• verteiltes Gas

für Gebrauchsfähigkeitsprüfung

Die Verwendung von Sauerstoff ist unzulässig.

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Prüfmedien

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Prüfung von Leitungsanlagen

(1) Belastungsprüfung

(2) Dichtheitsprüfung

(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung(bei in Betrieb befindlichen Anlagen)

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Prüfungen

für Leitungsanlagen bis 100 mbar

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Prüfung von Leitungsanlagen

• vor der Dichtheitsprüfung durchzuführen• nur für Leitungen ohne Armaturen, Gas-

Druckregelgeräte, Gaszähler oder Gasgeräte mit zugehöriger Regel- und Sicherheitseinrichtung

• Armaturen nur mit einbeziehen, wenn deren max. zulässiger Betriebsdruck mindestens dem Prüfdruck entspricht

• Prüfdruck beträgt 1 bar und darf während der Prüfzeit von 10 min nicht fallen

• Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar

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(1) Belastungsprüfung

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Prüfung von Leitungsanlagen

• nach der Belastungsprüfung durchführen• für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch

ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen• Gas-Druckregelgerät und/oder Gaszähler können mit

einbezogen werden, sofern sie für den Prüfdruck ausgelegt sind

• Prüfdruck muss 150 mbar betragen und darf während der Prüfdauer nicht fallen

• Prüfdauer und Anpassungszeiten Tabelle 11 entnehmen

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(2) Dichtheitsprüfung

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Prüfung von Leitungsanlagen

• Messgerät mit Mindestauflösung von 0,1 bar• den Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei

ablassen

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Leitungsvolumen Anpassungszeit mind. Prüfdauer

< 100 l 10 min 10 min

≥ 100 l < 200 l 30 min 20 min

≥ 200 l 60 min 30 min

Tabelle 11

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Prüfung von Leitungsanlagen

• für in Betrieb befindliche Leitungsanlagen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar

• Unterteilung in folgende Kriterien:

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(3) Gebrauchsfähigkeitsprüfung

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Prüfung von Leitungsanlagen

Für die Bewertung gilt nicht nur die Gasleckmenge, sondern auch

• der äußerlich erkennbare Zustand (z. B. Korrosion)

• Funktionsfähigkeit der Bauteiled. h. Verantwortung des Fachmanns vor Ort für die Notwendigkeit einer weiteren Instandsetzung

Achtung! Bei Gasgeruch gilt die Interpretation der Gebrauchsfähigkeitskriterien nicht!

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Prüfung von Leitungsanlagen

• mit einem Leckmengenmessgerät oder nach dem grafischen Verfahren

• Unterteilung der Leitungsanlage in sinnvolle Prüfabschnitte

• geschlossene Absperreinrichtungen gelten dabeials ausreichende Abtrennung, wenn Gas als Prüfmedium verwendet wird

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Ermittlung der Gasleckmengefür die Gebrauchsfähigkeitsprüfung

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Prüfung von Leitungsanlagen

Grafisches Verfahren zur Ermittlung der Gasleckmenge

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Prüfung von Leitungsanlagen

• unbeschränkte Gebrauchsfähigkeit

die Leitungsanlage kann weiter betrieben werden

• verminderte Gebrauchsfähigkeit

die Leitungsanlage muss innerhalb von 4 Wochen instand gesetzt werden

• keine Gebrauchsfähigkeit

die Leitungsanlage ist unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, bis die Leitung instand gesetzt ist

Maßnahmen nach Gebrauchsfähigkeitsprüfung

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Prüfung von Leitungsanlagen

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Beispiel einer Leckmengenmessung mit Betriebsdruck

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Prüfung von Leitungsanlagen

• kombinierte Belastungs- und Dichtheitsprüfung für neuverlegte Leitungsanlagen

• für Leitungsanlagen einschließlich Armaturen, jedoch ohne Gasgeräte und Regel- / Sicherheitsarmaturen

• Verbindungen mit gasführenden Leitungen sind unzulässig

• Prüfdruck: 3 bar (Druckzunahme max. 2 bar/min) • Prüfdruck darf während Prüfdauer nicht fallen• Prüfdauer: min. 2 h

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Prüfungen

für Leitungsanlagen über 100 mbar bis 1 bar

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Prüfung von Leitungsanlagen

• bei einem Leitungsvolumen über 2000 l

Prüfdauer anpassen: 15 min / 100 l Leitungsvolumen

• als Messgeräte gleichzeitig einen Druckmessschreiber Klasse 1 sowie ein Manometer Klasse 0,6 verwenden, deren Messbereiche ca. dem 1,5 –fachen Prüfdruck entsprechen

• Prüfdruck nach Abschluss der Prüfung gefahrenfrei ablassen

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Prüfung von Leitungsanlagen

• Verbindungsstellen mit HAE, Gasdruckregelgeräten, Gaszähler, Gasgeräten, Geräteanschlussarmaturen und gasführende Leitungen

• Geräteanschlussleitungen

• Verschlüsse von Prüföffnungen

Diese Verbindungen müssen leicht zugänglich sein und mit Gas unter Betriebsdruck mit einem Gasspürgerät oder schaumbildenden Mitteln geprüft werden.

von den Prüfungen können folgende Leitungsteile ausgenommen werden:

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