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AFIS in Deutschland
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Inhalte • Situation in Deutschland
• Erklärungsansätze
• Abwehr einer Sicherheitsanweisung EASA
• Lösungsansätze
• Abwehr Sicherheitsanweisung EASA • Nehmen, was schon da ist • Identifikation, was noch fehlt
• Was könnte unter AFIS fallen?
• Umsetzung
• Beteiligte
Situation in Deutschland
Derzeit gibt es AIP Einträge AFIS durch die
Länder und Flugplätze veranlasst,
ohne dass
dies den gültigen (Rechts-)Anforderungen
(SES – Single European Sky) Stand 2014
entspricht.
3 3. April 2014
Referenzdokumente:
• NfL I-3/81 (noch immer gültig)
• ICAO CIRC 211-AN/128
• VO (EG) Nr. 216/2008 und Nr. 550/2004
• Luftfahrthandbuch Deutschland AD2
• AIC IFR 01 (06 FEB 2014)
3. April 2014 4
Erklärungsansätze
Die Aufgaben des Flugplatzinformationsdienstes, wie sie im NfL I-
3/81 beschrieben sind und durch die Länder und Flugplätze noch
immer umgesetzt werden, gehen auf einen Zeitpunkt zurück, zu
dem:
• die Flugsicherung staatlich war (BFS);
• von dieser Zeit stammt noch die Aufgabe der Beauftragten für
Luftaufsicht, der auch die Aufgaben der Flugleitung wahrnahm
Die heutigen Anforderungen an AFIS ergeben sich jedoch aus dem
Single European Sky Paket (SES) und müssen für Deutschland
erstmalig geregelt werden!
3. April 2014 5
Erklärungsansätze
Unkontrollierte
Flugplätze
Verkehrslandeplätze
Segelfluggelände
Flugplätze mit
Luftraum F und
„AFIS“
Sonderflugplätze
6 3. April 2014
Flugleiter und/oder Beauftragte für Luftaufsicht
Flugleiter und/oder Beauftragte für Luftaufsicht
AFIS-Officer Beauftragter für Luftaufsicht
AFIS-Officer
Erklärungsansätze
Beauftragter für Luftaufsicht
- hoheitliche Funktion nach §29 LuftVG, z.B. Kontrolle des Luftfahrtpersonals
und der Luftfahrzeuge
Flugleitung
- Ausübung des Flugplatzinformationsdienstes im Auftrag des Flugplatzhalters
Erklärungsansätze
7 3. April 2014
Abwehr einer Sicherheitsanweisung
EASA
EASA Feststellung gem. Inspektion November 2013:
Deutschland muss zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung
eine luftfahrtübliche Veröffentlichung vornehmen, um für
die internationale Luftfahrt klarzustellen, dass AFIS kein
zertifizierter Service, wie in SES gefordert, ist!
8 3. April 2014
Abwehr Sicherheitsanweisung EASA:
Der Luftraumnutzer hat die Erwartung, an solchen Plätzen
(siehe unten) AFIS vorzufinden. Da dies nicht der Fall ist,
hat das BAF zur Abwehr einer Sicherheitsanweisung durch
die EASA das AIC IFR 01 (06 FEB 2014) herausgegeben.
Lösungsansätze
9 3. April 2014
Lösungsansätze
10 3. April 2014
11 3. April 2014
Lösungsansätze
Nehmen, was schon da ist:
Der Flugplatzinformationsdienst (heute: AFIS) wird in der NfL I-3/81
geregelt und taucht daher als solcher in der AIP auf.
Nehmen, was schon da ist:
ICAO Circular 211-AN/128:
• die Einrichtung von AFIS an Flugplätzen, deren Verkehrsdichte
eine Kontrollzone nicht rechtfertigen würden als Funktion des
Flugverkehrsdienstes (siehe Punkt 4.), sowie
• die technischen Ausstattungen einer AFIS-Niederlassung und die
Qualifikation des AFIS-Personals.
Lösungsansätze
12 3. April 2014
Nehmen, was schon da ist:
Das ICAO Circular ist gleichzeitig die Basis des AFIS-Handbook von
EUROCONTROL und versteht sich als Leitfaden. Es definiert unter
anderem:
a) Anforderungen an die Ausbildung
b) Anforderungen an die Technik
c) Erbringung des AFIS-Dienstes
Lösungsansätze
13 3. April 2014
Lösungsansätze
Air Traffic Services
Air Traffic Management
Air Traffic Control Services
• ACC – Area Control Center
• APP – Approach Control Service
• TWR – Aerodrome Control Service
Alerting Service
Air Traffic Advisory Service
Flight Information Service
Airspace Management
Air Traffic Flow Management
ATS
ATM
ATC
ASM
ATFCM
14 3. April 2014
Nehmen, was schon da ist: Verordnung (EG) Nr. 550/2004: Artikel 7 Absatz 1 regelt die Zertifizierungspflicht jeglicher Flugsicherungsdienste durch den Staat. Die Anforderungen werden entsprechend in der VO (EU) Nr. 1035/2011 geregelt. Verordnung (EG) Nr. 216/2008: Artikel 8b besagt, dass abweichend von Absatz 2 dieses Artikels die Mitgliedstaaten beschließen können, dass Anbieter von Fluginformationsdiensten erklären dürfen, dass sie über die Befähigung und die Mittel zur Wahrnehmung der Verantwortlichkeiten verfügen, die mit den erbrachten Diensten verbunden sind.
Lösungsansätze
15 3. April 2014
Identifikation was noch fehlt:
• AFIS-Dienste sind zertifizierungspflichtige Dienste gem. SES VO (EG) Nr. 550/2004 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 1035/2011 sowie (EG) 216/2008.
• AFIS-Dienste und daraus resultierende Anforderungen an
Ausrüstung und Personal sind durch den Staat festzulegen (entweder gem. §31 f LuftVG oder durch §27 c LuftVG).
Daraus folgt, dass für beides oben genannte zunächst Kriterien als Grundlage für die Zertifizierung und Erbringung von AFIS-Diensten festzulegen sind.
16 3. April 2014
Entscheidung: Welche Plätze fallen unter AFIS?
Lösungsansätze
• Ein Luftraum der Klasse F bzw. Nachfolgemodell ist vorhanden, somit findet
gelegentlicher IFR-Verkehr, sowie wiederholt gewerblicher und internationaler
Verkehr statt, der auch nach Wechselflugplänen abgewickelt wird (s. ICAO CIRC
Guidance).
Zusätzlich könnten:
• Flugplätze, die sowohl kontrolliert wie auch unkontrolliert sind, also D(HX).
• Der Flugplatz ist durch seine Lage und/oder meteorologische Besonderheiten
schwierig anzufliegen.
• Der Flugplatz liegt innerhalb oder in der Nähe von stark frequentierten kontrollierten
Plätzen (also Luftraumstruktur).
• Der Flugplatz betreibt eine Schnittstelle zu FVK-Diensten, die nicht aus einem der
genannten Gründe hervorgeht.
• Der Flugplatz wird zivil-militärisch genutzt (wochentags MIL, am Wochenende zivil).
• Am Platz findet besonderer, wiederkehrender Flugverkehr statt (z.B. Rettungs- oder
Polizeihubschrauber etc.).
17 3. April 2014
Was könnte unter AFIS fallen?
• AFIS wird an allen unkontrollierten Flugplätzen (nach §6 Absatz
LuftVG) angeboten werden (Modell wie in Frankreich und Italien).
oder
• AFIS wird nur an Flugplätzen analog Luftraum F bzw. seinem
Nachfolgemodell angeboten.
oder
• AFIS wird an Flugplätzen analog Luftraum F (Nachfolgemodell),
sowie an nach oben genannten Kriterien benannten Flugplätzen
angeboten.
Umsetzungsalternativen
18 3. April 2014
AFIS wird an Flugplätzen analog Luftraum F (Nachfolgemodell), sowie an nach vorher genannten Kriterien erkannten Flugplätzen angeboten. Die bereits veröffentlichten AFIS-Dienste, also die derzeitigen F-Plätze, erhalten zunächst eine Zertifizierung nach SES. Ein AFIS-Dienst setzt eine Infrastruktur am Flugplatz voraus, die nicht jeder vorhalten kann. Außerdem können die Anforderungen an das Personal aus Kostengründen von kleinen „Hobbyplätzen“ nicht getragen werden (sie stehen in keiner Relation). Es ist aus flugbetrieblicher Sicht keine Notwendigkeit gegeben, an jedem unkontrollierten Platz AFIS anzubieten. Aus Sicht der Flugsicherheit ist es zukünftig aber notwendig, nicht nur „F-Plätze“, sondern auch die Flugplätze als AFIS-Plätze auszuweisen, die definierte Kriterien erfüllen. AFIS unterliegt als ATS-Dienst der Aufsicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung.
Umsetzungsalternativen
19 3. April 2014
Zusammenfassung
AFIS
Schaffung
rechtlicher
Grundlagen
Zertifizierung
und
Zeugnisse
Anforderung
an
Technik
Anforderung
an
Personal
20
www.baf.bund.de
Beteiligte
BMVI
Flugplätze
BAF AFIS
Bund-Länder-Fachausschuss,
andere Referate des BMVI,
Landesluftfahrtbehörden
21 3. April 2014
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF)
Referat SOP
Robert-Bosch-Straße 28
D-63225 Langen (Hessen)
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