Aufbruch im Umbruch Was bleiben will, muss sich ändern!

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Aufbruch im Umbruch Was bleiben will, muss sich ändern!. „Neue Wege gehen - Die Freude an Gott ist unsere Stärke“ (Neh 8,10) Bischof Friedhelm Hofmann: - PowerPoint PPT Presentation

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Aufbruch im UmbruchWas bleiben will, muss sich ändern!

„Neue Wege gehen -

Die Freude an Gott ist unsere Stärke“ (Neh 8,10)

Bischof Friedhelm Hofmann:

„Umbrüche und Veränderungen wecken zu aller erst Ängste und Befürchtungen. Diese sind berechtigt und ernst zu nehmen. Doch kann das für uns als glaubende Menschen nicht die einzige Reaktion sein. Wir müssen uns auch auf die veränderte Situation einlassen. Dies ist ein wesentliches Moment unserer Berufung.

Es kommt darauf an, nicht nur das Schwierige in unserer gegenwärtigen Situation zu sehen, sondern auch zu entdecken, was neu zu gewinnen ist. In diesem Spannungsfeld gilt es auch menschlich und geistlich gut miteinander umzugehen.

Ich glaube, dass der Herr der Kirche mit der Situation, wie sie ist, auch eine Neubesinnung und Erneuerung auslösen will. Gott umarmt uns mit der Wirklichkeit ... Wir können nicht einfach und schnell aus der Not eine Tugend machen, aber wir können versuchen, diese Situation des Umbruchs als eine Einladung zum Aufbruch zu sehen und unsere Seelsorge neu zu gestalten.“

Warum hat Bischof Friedhelm neue Richtlinien zur Errichtung der

Pfarreiengemeinschaften erlassen?

Richtlinien für die Errichtung von Pfarreiengemeinschaften (15.09.06)

Bischof Friedhelm Hofmann:

Die Veränderungen in Kirche und Gesellschaft, die abnehmende Zahl der Priester und der Gläubigen sowie eingeschränkte finanzielle Möglichkeiten

machen es notwendig, die Zusammenarbeit der Pfarreien in unserer Diözese in verbindlicher Form zu regeln.

Pfarreiengemeinschaft –

Was ist ist eigentlich darunter zu verstehen?

Pfarreiengemeinschaft

• mehrere, benachbarte Pfarreien (mit Filialen und Kuratien) 2 - 8 Pfarreien, 3.000 - 10.000 Katholiken

• von einem Pfarrer geleitet

• durch Verwirklichung kooperativer Pastoral im Pastoralteam, im Gemeinsamen Ausschuss (Gemeinsamer Pfarrgemeinderat)im Gemeinsamen Finanzausschuss

• für die Menschen eines LebensraumesEvangelisation und Gottesdienst Diakonie, Gemeinschaft bilden

Welche Ebenen der Seelsorge können also unterschieden werden?

Die drei Ebenen der SeelsorgeMit Inkrafttreten dieser Richtlinien ist die Pfarreiengemeinschaft die Regelform der unteren pastoralen Ebene in der Diözese Würzburg.

Neben der Pfarreiengemeinschaft wird es in begründeten Einzelfällen auch weiterhin die große Einzelpfarrei geben.

Auch mit Errichtung der Pfarreiengemeinschaften kann es angezeigt sein, dass benachbarte Pfarreiengemeinschaften und/oder Einzelpfarreien zusammen arbeiten, wie es bisher schon in der Form des Pfarrverbandes geschehen ist.

Die Pfarreiengemeinschaften und die großen Einzelpfarreien werden in Dekanaten zusammengefasst. Diese dienen ... der Förderung der pastoralen Tätigkeit durch Zusammenarbeit auf der regionalen Ebene. Die Dekanate bilden die mittlere pastorale Ebene in der Diözese Würzburg.

Sogenannte „Zwischenräume“ und Verbände

Welche Schritte sollten idealer Weise bis zur Errichtung der Pfarreiengemeinschaft

gegangen werden?

8 Schritte zur Entwicklung der PGSchritte 1-4

1. Absprache des Pastoralteams mit dem Personalreferat und der Gemeindeentwicklung über die strukturellen und personellen Rahmendaten sowie Klärung des Personaleinsatzes.

2. Informationsveranstaltung über die Rahmendaten, den Personaleinsatz und die Entwicklungsschritte (mit den hauptberuflichen Diensten sowie den PGRs und KVs) - Angebot der Gemeindeberatung!

(Gegebenenfalls nochmals Rücksprache mit den hauptberuflichen Diensten und den Gremien zur Klärung des Vorgehens - Terminabsprachen mit Gemeindeentwicklung und/oder Gemeindeberatung sowie Personalreferat für die weiteren Schritte)

3. Bestellung des Projektteams (Gemeinsamer Ausschuss)

4. Standortbestimmung der beteiligten Kirchengemeinden

Die StandortbestimmungWichtig: Analyse des Lebensraumes

Leitfragen:

Wer sind wir?

Was ist für uns typisch/markant?

Was macht unsere Identität aus?

Was ist uns besonders wertvoll?

Was würde unserem Dorf/unserer Stadt/unserem Viertel fehlen,wenn es uns nicht gäbe?

Wo bleiben wir hinter unseren Möglichkeiten zurück?

Wo ist Veränderung angesagt?

(Stärken-Schwäche Analyse)

8 Schritte zur Entwicklung der PGSchritte 5 - 8

5. Kennenlernen der beteiligten Kirchengemeinden Informationsaustausch - gemeinsame Sitzungen

(Koordination im Projektteam – evtl. Begleitung durch Gemeindeberatung)

6. Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit auch mit Kirchenverwaltungen (Gemeinsamer Finanzausschuss)

7. Abschluss der Vereinbarung und Genehmigung durch die HA II – Seelsorge (gegebenenfalls Anpassung der Arbeitsumschreibungen im Pastoralteam - Gespräch mit dem Personalreferat)

8. Errichtung der Pfarreiengemeinschaft durch den Bischof

Sollen zukünftig alle Pfarrgemeinderäte aufgelöst werden zugunsten eines

Pfarrgemeinderates der Pfarreiengemeinschaft?

Gemeinsamer Pfarrgemeinderat oder Gemeinsamer Ausschuss?

Die satzungsgemäßen Voraussetzungen für einen gemeinsamen Pfarrgemeinderat der Pfarreiengemeinschaft müssen bis 2010 vom

Diözesanrat geschaffen werden,

bis dahin sind bischöfliche Einzelfallentscheidungen nötig!

Deshalb bleibt eigentlich nur die Alternative:

Gemeinsamer Ausschuss mit Vereinbarung der Gestaltung der Zusammenarbeit!

Gemeinsamer Ausschuss

Bis wann muss eigentlich klar sein, wer in einer Pfarreiengemeinschaft

zusammengehört?

Die Umschreibung und Errichtung

Gemäß dem “Personal- und Strukturplan der Diözese Würzburg für das Jahr 2010" werden die geplanten Pfarreiengemeinschaften bis zum 1. Fastensonntag 2009 verbindlich umschrieben und spätestens bis zum 1. Fastensonntag 2010 errichtet.

Alle Priester, die in der pfarrlichen Seelsorge tätig sind, die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die einzelnen Pfarreien und die in ihnen bestehenden Gremien der Mitverantwortung sind aufgefordert, den Prozess der Umstrukturierung entschieden und

tatkräftig zu unterstützen.

Personal- und Strukturplan (Stand 01.07.06)

Warum ist der Name einer Pfarreiengemeinschaft so wichtig?

Der Name der PfarreiengemeinschaftJede nach dem “Personal- und Strukturplan der Diözese Würzburg für das Jahr 2010” in der geltenden Fassung geplante Pfarreiengemeinschaft schlägt dem Bischof spätestens bis zum 1. Fastensonntag 2009 einen geeigneten Namen für die geplante Pfarreiengemeinschaft vor.

Der Bischof entscheidet frei über die Annahme oder Ablehnung des vorgeschlagenen Namens und kann gegebenenfalls einen neuen Vorschlag erbitten. Sollte die Pfarreiengemeinschaft bis dahin keinen entsprechenden Namensvorschlag unterbreiten, kann der Bischof frei über einen entsprechenden Namen entscheiden.

Bisherige Beispiele:- St. Martin Innenstadt - St. Jakobus

- Unter der Homburg - Oberer Sinngrund

- Zu den Frankenaposteln - St. Georg

- Hl. Geist

Was ist der „Mehrwert“ einer Pfarreiengemeinschaft?

Nicht nur kurzfristiges Bewältungsinstrument von Mangelsituationen,sondern eine Möglichkeit missionarisch heute Kirche zu sein.

•Kräfte bündeln in neuen Strukturen der Zusammenarbeit

•vernetzt und abgestimmt untereinander handeln

•Schwerpunkte bilden, zielorientiert handeln

•anstehende Aufgaben sinnvoll verteilen (keiner soll zuviel tragen-Ebenen-Subsidiarität)

•Das je eigene der einzelnen Gemeinden/Gemeinschaften in den Prozess der PG-Entwicklung einbringen (Identität und Solidarität)

•Charismenorientierung - Gabenorientierung

•Partizipation und Mitverantwortung der einzelnen Gläubigen entwickeln (Teilhabe an der Sendung der Kirche, aber Gott seine Gemeinde bauen lassen!)

•Kleine christliche Gemeinschaften entdecken und fördern

•Katholische Communio bewußt machen (Bischofskirche)

Kooperation - der Schlüssel zum Erfolg

Überlastung vermeiden!

In welchen Bereichen, auf welchen Feldern der Seelsorge kann und soll zusammengearbeitet

werden?

Was sind die besonderen Herausforderungen des Lebensraumes?

Welche Schwerpunkte sollen gesetzt werden?

,

Schwerpunkte setzen - Handlungsfelder - Besondere Herausforderungen

Jugend

Öffentlichkeitsarbeit

Ehe und Familie

CaritasSozialstation, Kindergarten, Besuchsdienste, Altenheim, Krankenhaus

Schule/Schulpastoral

Katechese/Erw.Bildung

LiturgieBeauftragte für Wort Gottes Feiern

Kirchenmusik

Wichtig:

Runde Tische, Ausschüsse, Begleitung durch hauptberufl. Dienste/ea Beauftragte

Gibt es auch Übergangsbestimmungen?

Übergangsbestimmungen

Mit der verbindlichen Umschreibung werden alle die Pfarreien festgelegt, die künftig nach Maßgabe des c. 526 § 1CIC, 2. Halbsatz, eine Pfarreiengemeinschaft bilden sollen.

Priester, die bislang in den betreffenden Pfarreien als Pfarrer, Pfarradministratoren oder Kuraten tätig sind, werden gebeten, bis zur Errichtung der Pfarreiengemeinschaft im Benehmen mit der Haupt-abteilung VI - Seelsorgepersonal ihren weiteren dienstlichen Einsatz zu klären.

Dabei kommen folgende Möglichkeiten in Frage:

(1) Ernennung zum Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft;

(2) Versetzung auf das Amt eines Pfarrvikars in derselben oder in einer anderen Pfarreiengemeinschaft;

(3) Versetzung in den Ruhestand bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (siehe Würzburger Diözesanblatt Nr. 11 vom 15.07.2006.)

Übergangsbestimmungen

In besonders begründeten Einzelfällen (z. B. bevorstehende Ruhestandsversetzung eines Pfarrers innerhalb der nächsten beiden Jahre) kann in gestufter Weise vorgegangen werden:

(1) Alle betreffenden Pfarreien werden bis zum 1. Fastensonntag 2009 verbindlich als Pfarreiengemeinschaft umschrieben;

(2) Eine der Pfarreien wird zunächst und zeitlich befristet von der tatsächlichen Errichtung der Pfarreiengemeinschaft zum 1. Fastensonntag 2010 ausgenommen; die zuständigen Hauptabteilungen des Bischöflichen Ordinariats tragen während dieser Frist dafür Sorge, dass die Voraussetzungen für die Integration dieser Pfarrei in die Pfarreiengemeinschaft geschaffen werden;

(3) Die fragliche Pfarrei wird in die errichtete Pfarreiengemeinschaft integriert.

Was hat es mit der Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit auf

sich?

Die Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit

Die Pfarrgemeinderäte und Kirchenverwaltungen der beteiligten Kirchengemeinden wollen also ihrer Pfarreiengemeinschaft ...

- eine gemeinsame Grundausrichtung geben,

- die Zusammenarbeit untereinander stärken,

- die gemeindlichen Gremien und Strukturen kooperativ ausrichten.

Deshalb treffen sie die folgenden Vereinbarungen:

Beispiele für Kooperationsfelder bzw. gemeinsam wahrgenommene Aufgaben

• Angebote zur spirituellen Begleitung und Qualifizierung von Ehrenamtlichen, zur Glaubenserneuerung, Vertiefung des geistlichen Lebens und in der Ewachsenenbildung;

• die Stärkung der Arbeit mit besonderen Zielgruppen wie z. B. Kinder, Jugendliche, Familien, Alleinerziehende, kranke und behinderte Menschen;

• die Koordinierung der Gottesdienstzeiten und des gesamten liturgischen Angebotes (Wallfahrten, Prozessionen, WGF ...) sowie die Sakramenten- pastoral und -katechese;

• die Vernetzung der sozialen Dienste im Bereich der ambulanten Kranken- und Altenpflege, der Kindergärten und Kindertagesstätten, der Aussiedler- oder Migrantenbetreuung und anderer Aufgabenbereiche einer diakonischen Pastoral (z.B. auch Schulpastoral);

• die Öffentlichkeitsarbeit (gemeinsamer Pfarrbrief)

• die Ökumenischen Aktivitäten;

• die Zusammenarbeit und der Austausch zwischen verschiedenen territorialen und kategorialen Diensten auf Dekanats- oder Diözesanebene (Jugend, Senioren, Familien, Krankenhaus, Gefängnis, Beratung, Caritas-Einrichtungen ...).

Was ist mit dem gemeinsamen Finanzausschuss eigentlich gemeint?

Zusammenarbeit derKirchenverwaltungen

1. Grundsätze der ZusammenarbeitDie Verwaltung der einzelnen Kirchenstiftungen innerhalb der Pfarreiengemeinschaft obliegt den jeweiligenKirchenverwaltungen. Im Gesamtinteresse der Pfarreiengemeinschaft nehmen sie diese Aufgabe in guterZusammenarbeit mit allen Beteiligten wahr. Die Kirchenverwaltungen informieren sich dabei wechselseitig über die inihre Zuständigkeit fallenden Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung und arbeiten in der Erledigung derVermögensangelegenheiten, die alle Kirchengemeinden betreffen, eng zusammen.

(Siehe Richtlinien für die Zusammenarbeit der Pfarrgemeinderäte und der Kircheverwaltungen einer errichtetenPfarreiengemeinschaft vom 15.09.2002, veröffentlicht im WüDiBl, Nr 16 vom 15.10.2002.)

1.1 Angelegenheiten von gemeinsamer Bedeutung sind:

1.2 sind nicht:

2. Der Gemeinsame FinanzausschussDie Einrichtung eines Gemeinsamen Finanzausschusses ist notwendig und verpfl ichtend.Eine Kirchenverwaltung der Pfarreiengemeinschaft übernimmt treuhänderisch die Verwaltung der gemeinsamenAngelegenheiten.

Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich, die Inhalte der Sitzungen unterliegen der Schweigepf lichtgegenüber Dritten (siehe Art . 12 KistifO)

2.1. Zusammensetzung Der Gemeinsame Finanzausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen: 1. Der (koordinierende)Pfarrer der Pfarreiengemeinschaft 2. Je 1 (bis 2) Mitglied/er der in der Pfarreiengemeinschaft zusammengeschlossenen Kirchenverwaltungen.

2.2 ArbeitsweiseDer (koordinierende) Pfarrer lädt als Vorsitzender dieses Ausschusses mit Angabe der Tagesordnungmindestens 14 Tage vor der Sitzung ein.Der Finanzausschuss triff t sich mindestens einmal im Jahr, um die Jahresumlage zu beschließen undgegebenenfalls den Delegierten/die Delegierte der Kirchenverwaltungen für den Gemeinsamen Ausschuss zuwählen.Die Amtszeit der Delegierten kann die Amtszeit der Kirchenverwaltungen nicht überschreitenDie Kosten der gemeinsamen Aufgaben werden in einem gemeinsamen Finanzplan dargestellt, der als Anlagebei dem Haushaltsplan der Kirchenstiftung beifügt wird, die die Verwaltung treuhänderisch übernommen hat.Der Kostenanteil, den die einzelnen Kirchenstif tungen auf der Grundlage des Finanzplans zu tragen haben, wirdin den Haushaltsplänen der einzelnen Kirchengemeinden als Ausgabe ausgewiesen.Als üblich hat sich der jeweilige Prozentsatz des Katholikenanteil an der Gesamtkatholikenzahl für die Umlageder Kosten erwiesen.

Damit notwendige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Errichtungund Entwicklung der Pfarreiengemeinschaften oder gemeinsameProjekte unterstützt werden können, stellt die BischöflicheFinanzkammer - auf Antrag hin - jeder errichteten Pfarreiengemeinschaftpauschal und einmalig 2.000,00 Euro zur Verfügung.

3. Regelungen für die Organisation des Pfarrbüros/der Pfarrbüros

In den Pfarreien besteht ein Pfarrbüro/mehrere Pfarrbüros mit eigener/em Pfarrsekretär/ in.

Wenn mehrere Pfarrbüros bestehen, arbeiten diese eng zusammen und teilen Arbeiten aufgabenbezogenuntereinander auf, um Doppelungen zu vermeiden.Die Öffnungszeiten der einzelnen Pfarrbüros richten sich nach den örtlichen Erfordernissen und werdenauf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft abgestimmt.

Für das Pfarrbüro/die Pfarrbüros gelten weiterhin folgende Regelungen:

Wie steht es eigentlich mit dem Personaleinsatz und den

Arbeitsumschreibungen des hauptberuflichen Personals?

Personaleinsatz und Arbeitsumschreibungen

Der Einsatz der Priester sowie der weiteren pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ab Inkrafttreten dieser Richtlinien auf der Ebene der

Pfarreiengemeinschaft und ist abhängig sowohl von den jeweiligen pastoralen Erfordernissen als auch von den finanziellen Möglichkeiten des Bistums.

Die Arbeitsumschreibungen aller Seelsorgerinnen und Seelsorger innerhalb einer Pfarreiengemeinschaft müssen aufeinander abgestimmt werden und

orientieren sich an den Aufgaben der pfarrlichen Seelsorge. Bei Personalwechsel erfolgt unter Umständen eine Neuumschreibung der

einzelnen Aufgaben.

Lebensraumorientierung in der Seelsorge -

was heißt das konkret?

Lebensraum orientierte Seelsorge ...

• Seelsorge, die sich in nach den Lebensräumen der Menschen ausrichtet

• Lebensraum ist einerseits der soziale Nahraum, andererseits sind die individuellen Lebensräume, Lebensorte, Lebenswelten im Blick

• Lebensräume sind nicht mehr mit dem Gebiet einzelnen Pfarrei identisch

• also ein Seelsorgebereich, der durch kommunale Zuordnung, durch das Einzugsgebiet von Schulen und Arbeitsstätten, die Beziehung zu caritativen und sozialen Einrichtungen oder durch geschichtlich gewachsene Gemeinsamkeiten bestimmt ist.

• Im Lebensraum kann eine Bündelung der pastoralen Kräfte erfolgen

• Die pastoralen Charismen der einzelnen Pfarreien, Orte, Ortsteile, Gruppen usw.können für das Ganze fruchtbar sein -Teilen von Ressourcen

• Keine entfremdende Zentralisierung, sondern Anerkennung und Förderung der örtlichen Gemeinde (Dezentrale Steuerung - niederschwellige Angebotsstruktur nahe bei den Menschen erhalten)

Womit beginnen?•Standortbestimmung

•gemeinsame Anliegen, Projekte, Herausforderungen benennen

•Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit angehen - Verteilung der Aufgaben auf die versch. Ebenen - Schwerpunktsetzung

•Gemeinsamen Ausschuss bilden (oder zunächst Projektgruppe)

•Gemeinsamen Finanzausschuss gründen

•Namen auswählen

•Vereinbarung unterzeichnen

•Errichtung beantragen

Worum es geht ...Spiritualität und Solidarität:

Glaube und Leben soll miteinander verbunden werden!

Erneuerung und Entwicklung: Glauben heute leben und vertiefen, Gemeinschaft entwickeln, ist die Aufgabe, die

ansteht.

Das Evangelium in Wort und Tat verkündigen:Evangelisieren ist die grundlegende Identität der Kirche

(Evangelii Nuntiandi 14)

Lebensraumorientierte Seelsorge: Ständige Weiterentwicklung der Kooperativen Seelsorge (Seelsorge in

Zusammenarbeit aller Beteiligten) und des vernetzten Denkens im Lebenraum – um der Menschen willen!

Hat die Errichtung der Pfarreiengemeinschaften nicht auch Konsequenzen für den Dekanatsrat?

Konsequenzen für den Dekanatsrat ...

•die Entwicklungen im kirchlichen und gesellschaftlichen Bereich - PG -Entwicklung begleiten,•Konzepte entwickeln - Schwerpunkte setzen,•Projektgruppen/Runde Tische gemäß der Schwerpunktsetzung installieren,•Neue Vertretungsstruktur (PGen, Verbände, Caritas) angehen,•Neue Form eines Geschäftsführenden Ausschusses und einer Dekanatsversammlung etablieren.

Wo sind die hauptberuflichen Dienste gefordert in den Errichtungsprozessen?

• Absprachen mit GE und Personalreferat zusammen mit dem Leiter treffen, evtl. Übergangslösungen entwickeln.

• Informationsveranstaltung organisieren und auf den Weg bringen (evtl. selbst die grundlegenden Infos geben – Präsentation im Internet: www.pfarreiengemeinschaft.de)

•Standortbestimmung erarbeiten (zs. mit den Gremien)(Material im Internet!)

• Vereinbarung zur Gestaltung der Zusammenarbeit angehen:• - gemeinsame Anliegen, Projekte, Herausforderungen erkennen, benennen und Schwerpunkte setzen;

- Aufgaben auf die versch. Ebenen verteilen (siehe “Eckpunkte” und Internet)

•Gemeinsamen Ausschuss bilden und mitarbeiten (oder zuvor Projektgruppe zusammenstellen - mit

Zeitplan und Schritten zur Errichtung)

• Gemeinsamen Finanzausschuss angehen (Begleitung der KVs)

• Namensfindung unterstützen (identitätsstiftend!)

•Unterzeichnung der Vereinbarung begleiten Genehmigung und Errichtung beantragen (lassen)

• (Liturgische) Feier vorbereiten und in Kooperation mit den Gremien durchführen

(evtl. mit Einladung der HA Seelsorge)