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AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA DI BOLZANO - ALTO ADIGE
Ripartizione 24 - Famiglia e politiche socialiAbteilung 24 - Familie und Sozialwesen
Bachelor in Sozialarbeit
Praktikumstag 10.05.2012
Soz.ass. Dr.in Elisabeth BergerSoz.ass. Dr.in Sylvia Rainer
Die Sozialdienste in Südtirol
Das Netz der Dienste in Südtirol
LandAbt. Sozialwesen
Gesetzgebung, Planung, Finanzierung, Controlling, Qualitätssicherung
Soziale Dienste und Maßnahmen
KlientInnenLeistungsempfängerInnen
BürgerInnen Private Haushalte
Leistungserbringung z.T. Planung
Öffentliche Träger
Abstimmung / Koordination
Leistungserbringung & z.T. Planung
Kontrolle
Private Träger-
organisationenGemeinden
BZG
Non-Profit-Bereich
Ehrenamt
Selbsthilfe
Erwartungen, Mitfinanzierung
Leistungserbringung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN
zuständige Fachabteilung für Familie, Fürsorge, Wohlfahrt und ergänzende Sozialvorsorge
Untersteht dem Landesrat für Familie, Gesundheit, Sozialwesen
Direktion, 3 Ämter und Agentur für wirtschaftliche und soziale Entwicklung ASWE
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN
Aufgaben Vorbereitung der Sozialgesetzgebung des
Landes Finanzierung des Sozialwesens Landessozialplan Entwicklung von Konzepten und Richtlinien Definition Minimalstandards für die soziale
Versorgung Akkreditierungskriterien Personalentwicklung u. Weiterbildung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN
Abteilungsdirektion Programmierung und Zielvorgabe Koordination der Ämter
Dienststelle für Personalentwicklung
Dienst für Pflegeeinstufung
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN
Amt für Familie, Frau und Jugend Planung und Koordinierung der Maßnahmen und
Dienste in den Bereichen Familie, Frau und Jugend, Sozialdevianz
Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen
Amt für Senioren und Sozialsprengel Planung und Koordinierung der Dienste der
Sozialsprengel und für Senioren Sozialfonds Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen
DIE LANDESABTEILUNG FAMILIE UND SOZIALWESEN
Amt für Menschen mit Behinderungen Planung und Koordinierung der Maßnahmen und
Dienste für Menschen mit Behinderungen, psychischen oder Suchterkrankungen
Beiträge an öffentliche und private Einrichtungen
ASWE Familiengeld Pflegesicherung finanzielle Leistungen für Zivilinvaliden
AutonomiestatutZuständigkeiten
Südtirol hat gemäß Autonomiestatut imBereich des Sozialwesens
– öffentliche Fürsorgeund Wohlfahrt – primäre Gesetzgebungskompetenz
Neuordnung der SozialdiensteLG 13/1991
Reform der Sozialdienste
Übertragung der Planung, Führung und Evaluation eines Großteils der Sozialdienste vom Land auf die
Gemeinden
Neuordnung der SozialdiensteLG 13/1991
Gemeinden haben sich zu Bezirksgemeinschaften (BZG)
zusammenschlossen
und ihre Kompetenzen andiese weiterdelegiert.
Sondersituation: Bozen und Meran
Die Gemeinde Meran führt einige Dienste selbst.
Die Gemeinde Bozen hat den Betrieb für Sozialdienste gegründet:
eigenständige Körperschaft eigenverantwortliche Führung der Dienste wirkt im Rahmen der Zielsetzungen der
Gemeinde
LG 13/1991Delegierung der Sozialdienste
Land
Gemeinden
7 Bezirksgemeinschaften (BZG) 1 Betrieb für Sozialdienste (BSB)
20 SOZIALSPRENGEL
Die Träger der Sozialdienste Die Bezirksgemeinschaften
Die Sozialsprengel und ihre Stützpunkte
Sozialdienste
SozialsprengelSprengel-
ÜbergreifendeDienste
Konventionierte Dienste
Sozialpädagogische
Grundbetreuung
Bürgerservice
Finanzielle Sozialhilfe
Hauspflege
Dienst für Menschen mit Behinderung
Dienst für Menschen mit psychischen
Erkrankungen
Dienst für Suchtkranke
Frauenhaus
Familienberatungsstell
en
Schuldnerberatung
Verbraucherzentrale
Einrichtungen für Minderjährige
Treffpunkt und Tagesclub für psych. Kranke der Caritas
Einsatzbereiche des
Sozialsprengels
Hauspflege (HP)
Finanzielle Sozialhilfe (FSH)
Sozialpädagogische Grundbetreuung (SPG)
Bürgerservice
• Erstinformation und Erstberatung
• Weiterleitung an Einsatzbereiche des Sprengels
• Weiterleitung an andere Dienste
• Netzwerkarbeit mit Vereinen und Freiwilligen
Bürgerservice
• Finanzielle Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhaltes (Soz. Mindesteinkommen, Miete und
Wohnungsnebenkosten, Taschengeld)
• Finanzielle Unterstützung in besonderen Notlagen (Sonderleistungen, S. für Minderjährige,
Aufrechterhaltung Familienlebens und des Haushaltes)
• Zielgruppenspezifische Sonderunterstützung (Beiträge für Menschen mit Behinderung, Hausnotrufdienst und
Seniorentelefon)
•Spesenübernahme für Unterbringungen von Minderjährigen
Finanzielle Sozialhilfe
Hauspflege
• Hauspflege (Körperpflege, Persönliche Betreuung, Sanitäre Leistung, Haushaltshilfe, Mobilisation, Spaziergänge, Begleitdienste,
Transport, Familienhilfe, Angehörigenbetreuung)
• Tagesstätten
• Essen auf Rädern
Bereich Minderjährige und Familien
Bereiche
Präventions-und Förderungsprojekte
Bereich Erwachsene
Arbeitseingliederung
Sozialpädagogische Grundbetreuung
Aufgaben der Sozialsprengel (LG 13/91 und Sozialplan)
Die Sozialsprengel setzen Maßnahmen: zur Förderung, Erhaltung und Wiedererlangung des
Wohlbefindens der Bevölkerung; zur vollen Entfaltung der Persönlichkeit innerhalb der
familiären und sozialen Umgebung; zur Deckung grundlegender Bedürfnisse;
Sie fördern die Sozialisation und die soziale Integration von Einzelpersonen, Familien oder Gruppen in
Risikosituationen und sozialen Notlagen.
Aufgaben der SPG
Sicherung der Lebensgrundlagen in Krisensituationen oder sozialen Notlagen (z.B. Arbeitslosigkeit, Schulden, Wohnungsnot,Krankheit);
Hilfe und Unterstützung für Personen in besonderen Lebenslagen;
Arbeit im zwischenmenschlichen Bereich (z.B. familiäre Probleme und Krisen);
Prävention; Zusammenarbeit/ Vernetzung mit den Diensten im
Bereich Gesundheit, Arbeit, Erziehung, Ausbildung, Gerichtsbarkeit.
Maßnahmen und Leistungender SPG
Soziales Assessment Information und psychosoziale Beratung Hilfeplan, Monitoring und Evaluation soziale Unterstützung im Alltag Aktivierung und Vermittlung von Ressourcen
Private Träger
Vereine und Freiwilligenorganisationen Selbsthilfeinitiativen Sozialgenossenschaften Stiftungen Kirchliche Organisationen
Private TrägerBeispiel Bereich Behinderungen
Verband LebenshilfeWerkstätten, Hauspflege, Sport und Freizeit, Beratung
Arbeitskreis Eltern Behinderter – AEB Interessensvertretung, Unterstützung von Eltern
Sozialgenossenschaft Independent LFachausbildungen, Beratung zu Hilfsmitteln
Sozialgenossenschaft HandicarAutowerkstatt zur Anpassung von Fahrzeugen, Fahrschule, Verkauf und Reparatur von Hilfsmitteln
…..
Sozialgenossenschaften Staatsgesetz vom 8. November 1991, Nr. 381
Sozialgenossenschaften “Typ A”: Dienstleistungen Sozialgenossenschaften “Typ B”:
Arbeitseingliederung benachteiligter Personen Schulung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem
betriebsähnlichen, geschützten Rahmen für späteren Eintritt in den Arbeitsmarkt.
Benachteiligte Personen: Menschen mit physischer, psychischer und sensorischer Behinderung, mit Suchproblemen und ehemalige Häftlinge.
Mindestens 30% der Belegschaft benachteiligte Personen: Befreiung von Sozialabgaben.
Das Netz der sozialen Dienste
Kinder- und Jugendschutz
Ambulante Hilfe2010:
3.824 betreute Minderjährige
Familiäre Anvertrauung
2010:330 anvertraute Minderjährige
und Adoption
Stationäre und teilstationäre
Dienste
SPG
WohngemeinschaftBetreutes Wohnen
Familienähnl. Einrichtungen
Kinderhorte, Tagesstätten, Tagesmutter
Minderjährige in stationären EinrichtungenDaten 2008
Wohngemeinschaften 103
FamilienähnlicheEinrichtungen
29
Betreutes Wohnen 38
Alter:11-14: 24% 15-17: 40%18+ : 16%
Minderjährige in Tagesstätten Daten 2008
Anzahl Einrichtungen
Anzahl Jugendliche
11 109
Kleinkinderbetreuungsdienste
Betreuungsplätze 2010:Aufnahmekapazität in den 13 Kinderhorten: 639Aufnahmekapazität in den 37 Kitas: 617Aufnahmekapazität in den 7 betrieblichen Kitas: 95Aufnahmekapazität bei den 147 Tagesmüttern: 803
Plätze insgesamt: 2.153
Für 16.130 Kinder in Südtirol im Alter von 0-3 Jahren (13,3% der Kleinkinder) stehen Betreuungsplätze bereit.
Das Netz der sozialen Dienste
FRAUEN
FrauenhäuserBeratungsdienste
Kontaktstellen
Das Netz der sozialen Dienste
SENIOREN
AltersheimePflegeheime
betreuteSeniorenwohnungen
TagespflegeheimeHauspflegedienstBeratungsdienste
MensaFreiwilligenorg.
Pflegebedarf der über 65-jährigen in Südtirol
12.700 ältere Menschen (65+) haben einen Pflegebedarf *
(ca. 2,5% der Gesamtbevölkerung)
zu Hause betreut:
ca. 9.100 Senioren mit Pflegebedarf
in Heimen betreut:
ca. 3.600 Pflegebedürftige
Ausschließlich Angehörige /
informelle Pflege:ca. 5.400
(Mit-)Versorgung durch
(Haus-)Pflegedienste:ca. 3.700
~ 70%
~ 60% ~ 40%
~ 30%
Pflegesicherung
LG 9/2007„Maßnahmen zur Sicherung der Pflege“ Pflegegeld zur Bezahlung von Pflege und Betreuung zu Hause; zur Kostenbeteiligung bei Nutzung von Diensten.
Monatliche Beträge nach Pflegebedarf:1.Stufe (60-120h): 529€2.Stufe (120-180h): 900€3.Stufe (180-240h): 1.350€4.Stufe (ab 240h): 1.800€
EmpfängerInnen des Pflegegeldes 2010
Pflegestufe Zuhause Heim Insgesamt
1 4.907 667 5.574
2 3.428 907 4.335
3 1.815 1.341 3.156
4 626 656 1.282
Insgesamt 10.776 3.571 14.347
Ausgaben Pflegegeld2008 - 2010
€ 38.488.045
€ 183.159.045€ 191.799.903
2008 2009 2010
Das Netz der sozialen Dienste
Menschen mit Behinderungen
Ambulante LeistungenSprengel
Werkstätten/ Rehawerkstätten
Tagesförderstätten
WohnheimeWohngemeinschaftenTrainingswohnungen
Sozpäd. Wohnbegleitung
LG 20/1983: Neue Maßnahmen zugunsten der Behinderten
Ziele: Würde, Freiheit und Autonomie von Menschen mit
Behinderung; Volle Integration in Familie, Schule, Arbeit und
Gesellschaft;
Maßnahmen und Dienste: Sozialzentren und Werkstätten Schulische Integration und Berufsbildung Arbeitseingliederung
Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010
Wohnangebote
18 Wohnheime 322 Personen 16 Wohngemeinschaften 94 Personen 3 Trainingswohnungen 15 Personen
Sozialpädagogische Wohnbegleitung
Dienste für Menschen mit Behinderungen – Daten 2010
Tagesbetreuungsangebote
30 Geschützte Werkstätten/ Rehawerkstätten 778 Personen
16 Tagesförderstätten 183 Personen
Das Netz der sozialen Dienste
Menschen mitpsychischen Erkrankungen
Wohn-Gemeinschaften
Trainingswohnungen
WerkstättenTreffpunkte
Freiwilligen-organisationen
Selbsthilfegruppen
Die sozialpsychiatrischen Dienste
Gesetzliche Grundlagen: LG 20/1983;Beschluss der Landesregierung 711/1996 “Ein zeitgemäßes therapeutisch-pflegerisches Netz für psychisch Kranke“
Daten 2010:
N. ANZAHL
CAPACITÀKAPAZITÄT
UTENTIBETREUTE
POSTI LIBERIFREIE PLÄTZE
Wohngemeinschaft 11 93 77 16Trainingswohnung 4 20 17 3
STRUTTUREEINRICHTUNGEN
Das Netz der sozialen Dienste
Menschen mitSuchterkrankungen
niederschwellige TagesstättenWerkstätten
WohngemeinschaftenFreiwilligenorg.
Selbsthilfegruppen
Soziale Dienste im Suchtbereich
Niederschwellige Tagesstätten:
Einrichtung Betreute 2010
“Bahngleis 7”Bozen
233
“Plus”Meran
87+35 Plus “Work”
Soziale Dienste im Suchtbereich
Werkstätten:
BZG Einrichtungen Klienten 2010
Bozen 1 12
Burggrafenamt 1 12
Salten-Schlern 2 15
Wipptal 1 4
Pustertal 1 20
Gesamt 6 63
Soziale Dienste im Suchtbereich
Wohngemeinschaften:
BZG Einrichtungen Klienten 2010
Bozen 2 9
Burggrafenamt 1 6
Eisacktal 1 10
Gesamt 4 25
Das LG 3/2006Maßnahmen im Bereich Abhängigkeiten
System der Maßnahmen und Dienste im Suchtbereich
Bestimmungen im Bereich Alkohol (Jugendschutz, Verkauf, Werbung)
Landesweite Koordinierungseinheit
Das Netz der sozialen Dienste
Einwanderung
ErstaufnahmeNotaufnahme
Wohneinrichtungen
Beratungsdienste
Freiwilligenorg.
Einrichtungen für Einwanderer und Flüchtlinge
• Einrichtungen für Erstorientierung und Information für Ausländer
• Wohnheime und Arbeiterwohnheime • Erstaufnahmezentrum für nicht begleitete
Minderjährige• Aufnahmezentrum und Wohneinrichtung für
Flüchtlinge • Ambulatorium für die medizinische
Notfallversorgung von illegalen AusländerInnnen „Fanon Balint“
Soziale Ausgrenzung
• Beratungsstellen• Obdachlosenheime, Kältenotfallzentren und
Übernachtungsstätten (ca. 200 Plätze)• Tagesstätte für Obdachlose• Street work• Einrichtungen für Haftentlassene 15 Plätze• Ausstiegshilfen für Prostituierte• Wohnplätze für Sinti und Roma ca. 220 Plätze
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Psycholog.Dienst
KrankenhausHausärzte
Wohnbau-institut
Arbeitsamt
Dienst für
Abhängigkeits-erkrankungen
Zentrum psych
Gesundheit
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