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EXISTENZGRÜNDUNGfür Hebammen
Susanne Mengel, ADVISA Steuerberatungsgesellschaft mbH, Marktstraße 13, 35075 Gladenbach
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Susanne MengelDiplom-Betriebswirtin
ADVISASteuerberatungsgesellschaft mbH Marktstraße 13 35075 Gladenbach
Telefon 06462 917245Telefax 06462 917229E-Mail: info@advisa-gladenbach.de
Zu meiner Person:
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¡ Idee
¡ Entscheidung
¡ Vorbereitung
¡ Businessplan
¡ Start ins selbständige Berufsleben
¡ Was eine Hebamme als Unternehmerin vorher wissen muss
Der rote Faden…
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ENTSCHEIDUNG
Viele gute Gründe für die Selbständigkeit
potenzielle Möglichkeit des höheren Einkommens
Unabhängigkeit
Entwicklungschancen
Unternehmerische „Freiheit“
keine staatliche Vorsorge mehr
Spaß
Stolz
Flexibilität
Selbstverwirklichung
Eigenverantwortung
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VORBEREITUNG
Die Idee nimmt Formen an – viele Fragen sind zu klären!
Weiterbildung
Fördermittel/ Zuschüsse
Eigenkapital
Umsatz- und Rentabilitätsplanung
Kranken-/ Rentenversicherung
Corporate Identity / Außenauftritt
Marketing/ Werbung
„Wettbewerber“
PersonalFormalitäten
Finanzierung
Zielgruppe (Angebot von Babymassage, Geburtsvorbereitungskursen)Steuern und Abgaben
Berufshaftpflicht / Firmenversicherungen
Kenntnisse
Bürokratische Hürden
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VORBEREITUNG
Gründungsarten – Was ist das Richtige für mich?
Praxis-übernahme
Neugründung
Nebenerwerbs-gründung
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¡ Ergänzung von fehlendem Knowhow¡ Teilen von Verantwortung und Risiko ¡ Erweiterung der Eigenkapitalbasis¡ Höhere Kreditsicherheit
¡ Konfliktpotenzial¡ Ausstiegsschwierigkeiten¡ Kompetenzgerangel
VORBEREITUNG
Neugründung - Teamgründung als Erfolgsrezept?
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VORBEREITUNG
Übernahme einer bestehenden Hebammen-Praxis
¡ Sofortiger Start ins Tagesgeschäft ¡ Nutzung vorhandener Geschäftsräume, Ausstattung, Struktur etc.¡ Unterstützung durch das alteingesessene, fachkundige Personal ¡ Profitieren von vorhandenen Beziehungen¡ Die Praxis ist bereits bekannt
¡ Finanzielle Belastung bei Kauf¡ Fehlende Flexibilität bei personellen Problemen durch
Kündigungsschutzgesetze¡ Ggf. Übernahme von Altlasten bei Kauf eines „Gesamtpakets“ (z. B.
Leasingverträge)
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¡ Nebenberufliche Prüfung¡ keine Aufgabe der Existenzgrundlage notwendig¡ Ggf. Erweiterung der Tätigkeit bei Erfolg¡ Keine finanzielle Abhängigkeit vom Erfolg des Unternehmens
¡ Aus Zeitgründen ggf. keine intensive Verfolgung möglich¡ Genehmigung des Arbeitgebers erforderlich
VORBEREITUNG
Nebenerwerbsgründung
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BUSINESSPLAN
Man baut auch kein Haus ohne Bauplan!
¡ Intensive Beschäftigung mit dem Vorhaben
¡ Konzept zur systematischen Vorgehensweise, Planung bis Umsetzung
¡ Probleme werden erkennbar, Alternativen müssen überlegt werden
¡ Wesentliche Voraussetzung zur Kapitalbeschaffung bzw. zur Beantragungvon Zuschüssen
¡ Erfolgskontrolle – läuft das Vorhaben nach Plan
Die Dimension des geplanten Vorhabens wird sichtbar.
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Textteil Finanzplan¡ Einleitung/ Executive Summery
¡ Gründerperson/en mit Qualifikation
¡ Produkt-/ Geschäftsidee
¡ Standortwahl
¡ Stärken/ Schwächen
¡ Marktanalyse/ Mitbewerber
¡ Außenauftritt/ Marketing/ Werbung
¡ Ziele und Zeitplan
¡ Umsatzplanung (mindestens für 24 Monate)
¡ Kostenplanung
¡ Investitionsplanung
¡ Rentabilitätsplanung
¡ Liquiditätsplanung
¡ Kapitalbedarfsplanung
¡ Finanzierungsplan
BUSINESSPLAN
Die Bestandteile
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BUSINESSPLAN
Liquiditätsplanung
¡ Hohe Anzahl von Schwangeren bedeutet noch lange keinehohe Liquidität
¡ Anstreben von schnellen Zahlungseingängen (z. B. durch zeitnahe Abrechnung)
Kapitalbedarfsplanung
¡ Einschätzung der notwendigen Anfangsinvestitionen¡ Kalkulation der Anlaufkosten für die ersten Monate¡ Berücksichtigung der Kosten der privaten Lebensführung
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BUSINESSPLAN
Finanzierung
¡ Eigenkapital¡ Kredite von Banken¡ Förderungen durch das Arbeitsamt
Rating der Kreditinstitute(Beurteilung der voraussichtlichen wirtschaftlichen Fähigkeit eines Kredit-nehmers, den Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen)
¡ Entscheidung über Kreditwürdigkeit¡ Ausfallrisiko bestimmt Kreditzins
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Quelle: kfw-Förderprogramm für Existenzgründer
ÜBERBLICK UND ANTRAGSWEG
Förderfähige Kosten
¡ Grundstücke, Gebäude¡ Geräte, Einrichtung¡ Fahrzeuge¡ Übernahme-/Beteiligungspreis¡ Betriebsmittel
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MIKROKREDITE(Finanzierung durch die Bundesregierung über Mikrokreditfonds Deutschland)
Startkredit
Vorteile: § Keine Gebühren§ Kostenfreie Abwicklung§ Zinssatz konstant über die gesamte Laufzeit
Betrag: 1 – 10 T€ in drei Stufen, max. 20 T€
Laufzeit: 6 – 36 Monate
Zielgruppe: Arbeitslose, Frauen, Jugendliche, Studenten
Sicherheiten: Konzept, persönlicher Eindruck, Anlagegüter > 500 €
Verwendung: Betriebsmittel und/oder Investitionen
Kondition: 8 – 10 %
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ALTERNATIVEN
Omas Sparbuch als Eigenkapital
n Verbesserung der Bewertung durch Eigenkapital
n Günstigere Konditionen
n Flexibilität
n Vorsicht: Regelungen sind notwendig!
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FÖRDERUNGEN
Verschiedene Möglichkeiten der Förderung
n Zinsgünstige Darlehen (z. B. durch kfw)
n Bürgschaften
n Zuschüsse ohne Rückzahlung (z. B. Gründungszuschuss)
n Landesförderbanken (regional verschieden)
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FÖRDERUNGEN
Beantragung am Beispiel „Gründungszuschuss“
n Beantragung bei der Bundesagentur für Arbeit
n Erfüllung der Voraussetzungen
n Ausgefülltes Formular (Anforderung über den Sachbearbeiter)
n Aussagefähige Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
n Erläuterung der Geschäftsidee
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FÖRDERUNGEN
Voraussetzungen für den Erhalt einer Förderung
n Mind. 1 Tag arbeitslos zum Zeitpunkt der Antragsstellung
n Antrag vor der Gründung
n Hauptberuflich selbständige Tätigkeit
n Businessplan und fachkundige Stellungnahme
n Fachliche und unternehmerische Qualifikation, BerufserfahrungTeilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung
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FÖRDERUNGEN
Gründungszuschuss
n Ermessenssache der Agentur für Arbeit
n Höhe richtet sich nach dem ALG I zuzüglich 300 € für Sozialversicherungsbeiträge, max. 6 Monate
n Weitere 9 Monate kann Förderzuschuss 300 € betragen
n Steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden
n ALG entfällt sodann
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Was eine Hebamme alles wissen mussn Einleitung
§ Was sind Steuern?§ Steuerpflicht
n Einkommensteuer§ Was sind Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen,
Werbungskosten?§ Betriebsausgaben§ Wie wird der Gewinn ermittelt?§ Auswertungsarten
n Umsatzsteuer§ Steuerpflichtig/steuerfrei§ Soll-/Ist-Besteuerung§ Kleinunternehmer
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n Ggf. Gewerbesteuer (bei Verkauf von Produkten)
n Lohnsteuer§ Geringfügig Beschäftigte§ Verträge mit nahen Angehörigen
n Pflichten des Unternehmers§ Aufzeichnungspflichten§ Aufbewahrungspflichten§ Elektronische Datenübermittlung
Was eine Hebamme alles wissen muss
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Das deutsche Steuerrecht:
“Das komplizierteste Steuerrecht der Welt”
Was Sie brauchen und heute bekommen:Die Sensibilität für die Frage: “Worauf muss ich achten?”
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EINLEITUNG
Was sind Steuern?
n „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“
Die Steuerpflicht?
n Beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod
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n Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
n Einkünfte aus Gewerbebetrieb
n Einkünfte aus selbständiger Arbeit
n Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
n Einkünfte aus Kapitalvermögen
n Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
n Sonstige Einkünfte
EINKOMMENSTEUER
Die 7 Einkunftsarten
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Zu den wichtigsten Sonderausgaben zählen...
n Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen,soweit nicht Berufshaftpflicht
n Beiträge für die Rentenversicherungen
n Beiträge für die Bundesagentur für Arbeit
n Beiträge für bestimmte Lebensversicherungen
EINKOMMENSTEUER
Sonderausgaben
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n ... wenn dem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrheit vergleichbarer Steuerzahler entstehen
§ “zwangsläufig”: der Steuerzahler kann sich den Aufwendungen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen.
§ Beispiele: Ehescheidungs-, Begräbnis- oder Krankheitskosten
n Einen zumutbaren Teil solcher Belastungen muss der Steuerpflichtige selbst übernehmen
n Daneben gibt es pauschalierte Abzüge für bestimmte außer-gewöhnliche Belastungen
EINKOMMENSTEUER
Außergewöhnliche Belastungen
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n Betriebsausgaben, die vor der eigentlichen selbständigen Tätigkeit anfallen
n Sind abzugsfähig, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammen-hang mit dem zukünftigen Praxisbetrieb stehen
n Beispiele:§ Werbemaßnahmen§ Anmietung von Räumlichkeiten§ Bürokosten, Papier und Logo-Entwurf§ Reisekosten§ Finanzierungskosten
EINKOMMENSTEUER
Vorweggenommene Betriebsausgaben
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ReisekostenaufstellungDatum Ort Zweck km abwesend
von/bis Stunden Verpflegungs-mehraufwand* Übernachtung**
* Falls keine Belege vorhanden sind, Pauschale für Verpflegungsmehraufwand entsprechend der Dauer der Abwesenheit** Falls keine Belege vorhanden sind, Pauschale für Übernachtungskosten
EINKOMMENSTEUERVorweggenommene Betriebsausgaben - Praxisvorlaufkosten
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n Abrechnungen der Leistungen gegenüber den Krankenkassen
n Wegegelder
n Babymassagen
n Babyschwimmen
n Geburtsvorbereitungskurse
n Akupunktur
n Ggf. Verkauf von Produkten(ACHTUNG: Umsatz- und ggf. Gewerbesteuerpflicht)
EINKOMMENSTEUER
Betriebseinnahmen
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betrieblich veranlasstbetrieblich veranlasst privat veranlasstprivat veranlasst
voll abzugsfähig beschränkt abzugsfähig
nicht abzugsfähig
§ im Übrigen § Geschenke§ Bewirtung§ Verpflegung§ Arbeits-
zimmer
§ Spenden§ ESt, GewSt§ Geldstrafen
EINKOMMENSTEUER
Betriebsausgaben
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n Betriebsvermögen sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich und unmittelbar für betriebliche Zwecke genutzt werden§ notwendiges BV bei betrieblicher Nutzung > 50 %
§ gewillkürtes BV bei betrieblicher Nutzung 10 - 50 % (hier entscheiden Sie, ob zum Privat- oder Betriebsvermögen zugehörig)
n Privatvermögen sind Wirtschaftsgüter, die eine betriebliche Nutzung < 10 % aufweisen
EINKOMMENSTEUER
Betriebsvermögen oder Privatvermögen?
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n Alle Wirtschaftsgüter, die im Privatvermögen stehen und in Zukunft betrieblich genutzt werden sollen, müssen aufgelistet und „eingelegt“ werden
n Nur so sind Kosten steuermindernd zu berücksichtigen
n Beispiele:§ Grundstücke § Büroausstattung§ Geräte § Praxisausstattung§ Kraftfahrzeuge§ Literatur
EINKOMMENSTEUER
Private Sacheinlagen
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n Fiktiver Werteverzehr an Wirtschaftsgütern, die > 1 Jahr betrieblich genutzt werden
§ lineargleichmäßige Jahresbeträge auf die Nutzungsdauer verteilt (Nutzungsdauer aus AfA-Tabellen)
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
EINKOMMENSTEUER
Absetzung für Abnutzung (AfA) - Abschreibungen
40
EINKOMMENSTEUER
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG‘s)
n Beweglich
n Abnutzbar und
n Selbständig nutzbar
n Anschaffungskosten < 410 €
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bis 150 EUR (netto)bis 150 EUR (netto) zwischen 150,01 und 410,00 EUR (netto)
zwischen 150,01 und 410,00 EUR (netto)
zwischen 150,01 und 1.000,00 EUR (netto)zwischen 150,01 und 1.000,00 EUR (netto)
EINKOMMENSTEUER
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG‘s) - Abschreibungen
Immer Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung
= Betriebsausgabe
Immer Vollabschreibung im Jahr der Anschaffung
= Betriebsausgabe
Vollabschreibung oder Verteilung auf Nutzungs-dauer
Vollabschreibung oder Verteilung auf Nutzungs-dauer
„Poolbewertung“
= Abschreibung über 5 Jahre
„Poolbewertung“
= Abschreibung über 5 Jahre
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Die Bewirtung von Geschäftsfreunden, dazu zählt:
n Brainstorming für bestimmtes Vorhaben
n „Kontaktpflege“
n Zusammenarbeit mit Ärzten oderanderen Hebammen
Steuerlich sind nur 70 % abzugsfähig!
EINKOMMENSTEUER
Bewirtungskosten
43
n Tag der Bewirtung
n Ort der Bewirtung
n Teilnehmer der Bewirtung
n Anlass der Bewirtung
n Höhe der Aufwendungen
Bei Gaststätten ist zwingend eine maschinell erstellte Rechnung erforderlich!
EINKOMMENSTEUER
BewirtungskostenBei Bewirtungsrechnungen sind besondere Aufzeichnungspflichten zu beachten:
44
Streitpunkte mit dem Finanzamt:
n „Betriebliche Veranlassung“ Vergleich Geburtsdaten des Unternehmers und seiner Familie mit den Bewirtungsdaten § insbesondere Hochzeitstag oder Geburtstage
von Kindern
n Belege ordnungsgemäß ausgefüllt
n Vergleich der Anzahl der verzehrten Speisen mit der Zahl der bewirteten Personen
EINKOMMENSTEUER
Bewirtungskosten – Bewirtung von Geschäftsfreunden
45
n Auch Geschenke aus „betrieblichem“ Anlass gehören zu den Betriebsausgaben.
n Geschenke je Empfänger und Jahr bis 35 EUR bleiben als Betriebsausgabe abzugsfähig.
n Gesonderte Aufzeichnung der Geschenke erforderlich, deshalb auf der Rechnung vermerken:§ Empfängername§ Anlass des Geschenks
EINKOMMENSTEUER
Geschenke an Geschäftspartner und Kunden
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n Pkw als Betriebsvermögen§ Gewinnmindernde Betriebsausgaben:
AfA, Reparaturen, Benzin, Versicherungen etc.
n Pkw als Privatvermögen§ Kosten für betriebliche Nutzung werden berücksichtigt (Nutzungseinlage)
Ø Tatsächliche KostenØ Pauschale
EINKOMMENSTEUER
Pkw-Kosten
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EINKOMMENSTEUER
Privatnutzung des betrieblichen Pkw‘s
n Pauschale Ermittlung:1 % des Brutto-Listenpreises am Tage der Erstzulassung
n Fahrtenbuch-Ermittlung
ACHTUNG:
Ø Bei Prüfung ggf. Verwerfen des Fahrtenbuches
Ø Auswirkungen bei beiden Varianten: wie Betriebseinnahmen
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Grundsätze:n Je geringer der Listenpreis, desto sinnvoller die 1%-Methode!
n Je geringer die Nutzung für das Unternehmen, desto vorteilhafter die 1%-Methode
n Je teurer der Pkw und je höher die Nutzung für das Unternehmen, umso vorteilhafter ist ein Fahrtenbuch
è Es muss individuell ermittelt werden, welcher Vorteil überwiegt
EINKOMMENSTEUER
Pkw-Kosten
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n Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss enthalten:§ komplette Auflistung aller betrieblichen und privaten Fahrten§ Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen Fahrt§ Reiseziel und Reiseroute§ Reisezweck und aufgesuchte Personen
n Ein Fehler führt ggf. im Rahmen einer Betriebsprüfung zur Nichtanerkennung des gesamten Fahrtenbuches!
EINKOMMENSTEUER
Pkw-Kosten
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n Fahrtkosten
n Verpflegungsmehraufwand
n Übernachtung angemessenetatsächliche Kosten oder Pauschbeträge
EINKOMMENSTEUER
Reise- und Fortbildungskosten
Fahrzeug Pauschbetrag je gefahrenerKilometer (seit 01.01.2014)
PKW 0,30 EUR
Motorrad 0,20 EUR
Moped/Mofa 0,20 EUR
Fahrrad -
ein-/mehrtägige Geschäfts-/Dienstreise im Inland Pauschbetrag
Anreisetag (auch weniger als 8 Stunden) 12,00 EUR
Abwesenheit mindestens 24 Stunden 24,00 EUR
Abreisetag (auch weniger als 8 Stunden) 12,00 EUR
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n Steuerliche Anerkennung ist immer vom Einzelfall abhängig!
n Bei Zusammentreffen von privaten und betrieblichen Anteilen ist eine Aufteilung erforderlich zum Beispiel bei:§ Mitnehmen Ehegatten, Lebenspartner/in§ Ein der Reise vor- oder nachgelagerter Urlaubsaufenthalt
EINKOMMENSTEUER
Reise- und Fortbildungskosten
52
Abzugsfähig, wenn:
n Arbeitszimmer = Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung
oder
n Es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
n Kosten anteilig der Fläche des Arbeitszimmers im Verhältnis zur Gesamtwohnfläche
EINKOMMENSTEUER
Häusliches Arbeitszimmer
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= Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben nach Geldfluss
EinnahmenAusgaben
Gewinn
EINKOMMENSTEUER
Einnahmen-Überschuss-Rechnung
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Bilanz
BWA(Betriebswirtschaftliche
Auswertung)
EÜR(Einnahmen-Überschuss-
Rechnung)
≠ ≠
≠
EINKOMMENSTEUER
„Auswertungsarten“
55
n Geringfügige Beschäftigung: Entgelt £ 450 EUR
n Arbeitnehmer zahlt keine Lohnsteuer und SV-Beiträge
n Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge:§ pauschal 13 % Krankenversicherung
§ pauschal 15 % Rentenversicherung
§ pauschal 2 % Lohnsteuer
LOHNSTEUER
Geringfügige Beschäftigung
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n Aufzeichnungspflichten
Unternehmer sind verpflichtet, für steuerliche Zwecke Aufzeichnungen zu führen!z. B.: § Betriebseinnahmen und -ausgaben § Bestandsverzeichnis für über mehrere Jahre genutzte
Wirtschaftsgüter§ Lohnkonten§ Kassenbuch
LOHNSTEUER
„Pflichten“ des Unternehmers
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n Kassenbuch, Aufzeichnungen chronologisch
n Kontoauszüge mit sämtlichen Anlagen (Überweisungen, Scheckeinreichungen, Lastschriften)
n alle Belege(Eingangs- und Ausgangsrechnungen)
n Lohnunterlagen
UNTERLAGEN FÜR DEN STEUERBERATER
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Grundsatz: Ø Keine Buchung ohne Beleg!Ø Im Notfall à Eigenbeleg
n Bankkonto§ Kontoauszüge chronologisch, hinter jedem Auszug der jeweilige Beleg§ Trennung von privaten Ausgaben (separates Konto)
n Kassenaufzeichnungen§ Belege chronologisch sortiert§ Separat von dem Bankkonto halten
UNTERLAGEN FÜR DEN STEUERBERATER
Belegsortierung
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n Fremdbelege, die verloren gegangen sind
n Parkgebühren
n Waschen von Berufskleidung
n Münzkopierer
n Telefon
n Geschenke
n Trinkgelder
Angaben glaubhaft machen!
z. B. für:
DER EIGENBELEG
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DIE STEUERERKLÄRUNG
Steuerfalle und Liquidität
Jahr 01: Gründung
Jahr 02: Erstellung Jahresabschluss und SteuerJahr 01
Jahr 03: Veranlagung durch das Finanzamt
§ von Jahr 01
§ Anpassung der Vorauszahlung für Jahr 02
§ Anpassung der Vorauszahlung für Jahr 03
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DIE STEUERERKLÄRUNG
Steuerfalle und Liquidität
Festgesetzte Steuer für Jahr 01 10.000 €
Anpassung für Jahr 02 soweit keine Vorauszahlungen geleistet wurden
10.000 €
Anpassung für Jahr 03je nach Ablauf der Quartale § ¼ oder§ ½ oder§ ¾ von 10.000 €
2.500 €5.000 €7.500 €
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n Bankbelege
n Verträge
n Lohnunterlagen
n Bilanzen
n Abschlussunterlagen
n Inventuren
n AfA-Verzeichnis
n Ein- und Ausgangsrechnungen
n Ausfuhrunterlagen (Zoll)
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
10 Jahre:
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n Aktenvermerke
n Vollmachten
n Schriftwechsel
n An-, Ab- und Ummeldungen zurKrankenkasse
n Kassenzettel
n Auftragsbücher
n Spendenbescheinigungen
AUFBEWAHRUNGSFRISTEN
6 Jahre:
Recommended