View
213
Download
0
Category
Preview:
Citation preview
Innerschweizerischer Fussballverband
Mitteilungen aus der WK
Einsprachen
Innerschweizerischer Fussballverband
Innerschweizerischer Fussballverband
Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen
Fussballverbandes
IFV-HomepageDokumentationen
Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Artikel 5.1Gegen folgende Beschlüsse kann weder Einsprache noch Rekurs erhoben werden:
-Bussenverfügungen des Verbandsvorstandes betreffend Fernbleiben von Delegiertenversammlungen, Tagungen und Kurse des IFV-Verwarnung durch den Schiedsrichter-Bussen und Suspensionen wegen 2. Verwarnung im gleichen Spiel (gelb/rot)-Bussen und Suspensionen, herrührend aus Verwarnungen-Automatische Suspension für das erste, dem Platzverweis infolge einer direkten roten Karte folgende Verbandsspiel dieser Mannschaft
Innerschweizerischer Fussballverband
Muster-Einsprache auf unserer HomepageDokumentationen
Formulare
Wichtig:Gegen persönliche Strafen von Spielern, Trainern, Funktionären usw. kann der Vereine keine Einsprache erheben.Eine allfällige Einsprache kann nur der Bestrafte in seinem persönlichen Namen einreichen und unterzeichnen.
Gegen Vereinsstrafen (Forfaits, Ordnungsbussen gegen den Verein) kann nur der Verein, rechtsgültig gemäss Vereinsstatuten unterzeichnet, eine Einsprache einreichen.
Innerschweizerischer Fussballverband
Mitteilungen aus der WK
Rekurse
Rechtspflege-Reglement des Innerschweizerischen Fussballverbandes
IFV-HomepageDokumentationen
Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Alle Einspracheentscheide der Fachkommission des IFV können mittels Rekurs beim Rekursgericht IFV
angefochten werden.
Betreffend Legitimation gilt bei Rekursen das Gleiche wie bei Einsprachen:
-Nur der Bestrafte ist berechtigt, einen Rekurs einzulegen-Rekurse durch Vereine sind gemäss Statuten durch den Verein
zu unterzeichen
Innerschweizerischer Fussballverband
Mitteilungen aus der WK
Proteste
Wettspielreglement des SFVIFV-Homepage
DokumentationenReglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Artikel 50: ProtestanmeldungNur durch den Kapitän möglich
Artikel 51: Formalitäten nach dem SpielProtestformular des SR. Unterschrift durch die Kapitäns der beiden Teams (bei Juniorenteams auch noch durch den verantwortlichen Trainer).
Artikel 52: Bestätigung des ProtestesBestätigung spätestens am dritten Tag nach dem betreffenden Verbandsspiel durch Schreiben des Vereins mit statutarisch gültigen Unterschriften.
Artikel 53: KautionSpiele der 2. Liga regional Fr. 200.--alle übrigen Spiele Fr. 150.--
Innerschweizerischer Fussballverband
Mitteilungen aus der WK
Diverses
Informationen aus der TK (Technische Kommission)
Junioren D9 ergänzende Modalitäten Saison 2015/16
Spielzeit 3 x 25 Minuten, 5 Minuten Pause
Keine Wechsel ausser bei Verletzungen während eines Drittels
Jeder auf der Spielerkarte aufgeführte Spieler muss zwingend mindestens ein komplettes Drittel (25 Minuten) absolvieren
Innerschweizerischer Fussballverband
Mitteilungen aus der WK
Diverses
Informationen aus der TK (Technische Kommission)
Juniorinnen Kategorie B
Saison 2015/16: 9:9, jedoch auf grosse Tore, Strafraum bis Strafraum
Saison 2016/17: 11:11 auf das ganze Feld
Innerschweizerischer Fussballverband
Reglement über die Leistungen (Leistungstarif)
IFV-HomepageDokumentationen
Reglemente
Innerschweizerischer Fussballverband
Diverse Aenderungen (Beträge, Gestaltung, usw.)
WETTSPIELWESEN
Bearbeitungsgebühr pro Verfügung: Fr. 10.--(ausser bei Verwarnungen) wird in Busse integriert
Forfaitgebühren neu: 2.-5. Liga / Frauen / Senioren Fr. 250.--Einsatz nichtqualifzierte/gesperrte Spieler Junioren Fr. 100.--
Forfaitgebühren neu: 2.-5. Liga / Frauen / Senioren Fr. 300.--Nichtantreten, verspätetes Antreten Junioren Fr. 200.--(alle Kategorien letzten zwei Runden im Herbst und im Frühling = doppelte Busse!)
Innerschweizerischer Fussballverband
Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 150.--Abmeldung nach Anmeldeschluss
Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 300.--Nach Veröffentlichung der Spielpläne
Rückzugsgebühren neu: alle Kategorien Fr. 400.--Während laufender Meisterschaft
Innerschweizerischer Fussballverband
Artikel 4 Trainer und Funktionäre
Wegweisung vom Spielfeld wegen unerlaubtem Betreten Fr. 100.--
Wegweisung vom Spielfeld nach Reklamieren Fr. 150.--
Wegweisung vom Spielfeld nach Beleidigung Fr. 250.--
Wegweisung vom Spielfeld nach grober Beleidigung Fr. 350.--
Innerschweizerischer Fussballverband
Wiederholtes Wegweisen2. Fall: Aufgebot Pro Fairplay-Kommission und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten»
3. Fall: doppelte Busse und/oder Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten» + mindestens 2 Spielsperren
4. Fall: Verpflichtung Kursbesuch «Negatives Verhalten»+ mindestens 4 Spielsperren
Trainer und Funktionäre, welche dem Aufgebot zum Kurs «Negatives Verhalten» nicht Folge leisten, werden mit einer Sperre von 6 Monaten belegt.
Spielabbruch verursacht durch Trainer: Busse Fr. 500.--+ mindestens 2 Spielsperren + normale Forfaitbusse
Innerschweizerischer Fussballverband
Bisheriger Artikel 7 «Leibchenreklame»
Wird gestrichen, es werden also keine Gebühren mehr belastet.
Die Ausführungsvorschriften für die Werbung auf der Spielerausrüstung bleiben jedoch bestehen und können wie folgt eingesehen werden:
IFV-HomepageAmateurliga
Dokumentationen
Innerschweizerischer Fussballverband
Anpassungen Bussen bei Verwarnungen
Im Sinne des Verursacherprinzips und aufgrund des Wegfalls der Gebühren für die Leibchenreklamen werden die Bussen für
Verwarnungen wie folgt erhöht:
Innerschweizerischer Fussballverband
Die Bearbeitungsgebühr von bisher Fr. 10.– entfällt und wird direkt in die Busse der Verwarnung integriert:
bisher neu1.Verwarnung Fr. 20.-- Fr. 35.--2.Verwarnung Fr. 30.-- Fr. 45.--3.Verwarnung Fr. 40.-- Fr. 55.--4.Verwarnung Fr. 50.-- Fr. 105.--5.Verwarnung Fr. 60.-- Fr. 115.--6.Verwarnung Fr. 70.-- Fr. 125.--7.Verwarnung Fr. 80.-- Fr. 135.--8.Verwarnung Fr. 90.-- Fr. 185.--9.Verwarnung Fr. 100.-- Fr. 195.--
Recommended