Oberflächliche Schallmessungen im nördlichen Bezirk …¶nnen, z.B. in vollversiegelten Gebieten,...

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Bex|Riburg|Schweizerhalle

OberflächlicheSchallmessungenimnördlichenBezirkLiestalZielderSchallmessungenSeitmehrals450Jahrenfördern,lagernundvertreibendieSchweizerSalinendenlebenswichti-genRohstoffSalzfürdieSchweiz.Siesindvonden26KantonenunddemFürstentumLiechten-steinbeauftragt,diesolidarische,unabhängigeundzuverlässigeSalzversorgungderSchweizlang-fristigundaufderBasiseinereinheimischenProduktionsicherzustellen.UmdiesenAuftragver-lässlicherfüllenzukönnen,giltes,laufendgeologischeDatenwieTiefe,Mächtigkeit,LageundReinheitderSalzvorkommeninderSchweizzusammeln.HierfürsindnebenSondierbohrungenauchgrossräumigeoberflächlicheSchallmessungenangeeignetenStandortennotwendig.WielaufendieSchallmessungenab?

DieSchallmessungenerfolgenentlangvonStrassenundFeldwegen.WährenddenMessungenwerdenmiteinemVibrationsfahrzeugSchallwellenindenUntergrundgesendet.DieseWellenbreitensichimUntergrundausundwerdenanTrennschichtenreflektiertundmitGeophonenaufgezeichnet.DieDauerzwischenVibrationundAnkunftderreflektiertenSchallwellengibtAuf-schlussüberdieTiefederreflektierendenTrennschicht.FüroptimaleMessergebnissewerdendieGeophoneidealerweisewenigeZentimetertiefindenBodengesteckt.DazuwerdenvorgängigwennmöglichMesspunkteaufnichtasphaltiertenBereichengesuchtundmarkiert.Alternativkönnen,z.B.invollversiegeltenGebieten,dieGeophoneauchinSandsäckegestecktwerden.DiemechanischerzeugtenVibrationensindfürMensch,TierundUmweltungefährlich.Wiewirdverhindert,dassSchädenentstehen?SchädenanGebäudendurchdieMessungenwerdendurcheineaktiveVorsorgevermieden.Ne-benderEinhaltungvonSicherheitsabständenwerdenmitspeziellenPrüfgerätendieSchwingun-genandennächstgelegenenHäusernüberwacht.SolltenÜberschreitungenvonGrenzwertendrohen,werdendieMessungenabgebrochenoderinderIntensitätheruntergeregelt.

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Wermisst?DieMessungenfindeninengemKontaktmitdenzuständigenÄmternundBehördenstattundwerdenvonderFirmaDMTGmbH&Co.KGausgeführt.DieNutzungderGrundstückewurdeimVorausmitdenEigentümernbesprochenundwirdgemässVereinbarungeingehalten.EbenfallswurdendieGemeinderätederbetroffenenGemeindenüberdieanstehendenAbklärungsarbeiteninformiertundhabendiesenzugestimmt.ImAnschlussdaranhabenVertreterdesvondenSchweizerSalinenbeauftragtenPlanungsbürosGrunerBöhringerAGdieStreckenführungindenGemeindensowiedasentsprechendeVorgehenmitderGemeindeverwaltungundWerkhofver-treternbesprochen.

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