Rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfeplanungsprozesse

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Rechtliche Rahmenbedingungen und Hilfeplanungsprozesse. Friedrich-Schiller-Universität Jena Institut für Erziehungswissenschaft Professur: Lehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung Dozentin: Kristin Georgy, M. A. - PowerPoint PPT Presentation

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RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN UND HILFEPLANUNGSPROZESSE

Friedrich-Schiller-Universität Jena

Institut für Erziehungswissenschaft

Professur: Lehrstuhl für Sozialpädagogik und außerschulische Bildung

Dozentin: Kristin Georgy, M. A.

Seminar: „Besonders schwierige“ Kinder und Jugendliche: Auffälligkeiten und Beeinträchtigungen im Blickfeld Heimerziehung

Referenten: Antje Barth, Frauke Till

Datum: 10. Februar 2011

GLIEDERUNG

1. Einleitung2. Qualität3. Finanzierung4. Hilfeplanung5. Hilfeplanungsprozess6. Heimerziehung7. Quellen

1. EINLEITUNG

Quellen: Statistisches Bundesamt

BRAINSTORMING

Was fällt euch zum Begriff „Heim“ ein?

2. QUALITÄT

Qualität und Maßstäbe der Erziehungshilfen sind rechtlich verankert

Sonderstatus des Jugendamtesa) Örtlicher Träger der Jugendhilfeb) Träger eigener Einrichtungen und Dienste

Leistungsanbieter sollen zu wirtschaftlichem und wirksamem Handeln verpflichtet werden

finanzieller Aufwand, erwarteter Erfolg und Wirksamkeit muss berücksichtigt werden

schwer feststellbar

2.1 KRITERIEN FÜR QUALITÄT IN HEIMEN

Produkt = Erziehung und Erziehungshilfe als Begegnung von Professionellen und Kindern

Probleme:a) Wie kann Qualität gemessen werden?b) Wie kann man Qualitätsmaßstäbe am Ergebnis der Erziehungshilfe, der Effizienz und dem Kostenverhältnis setzen/ entwickeln?

wichtig für gutes Heim: hohe Personalzahl mit hoher Belastbarkeit und entsprechenden persönlichen Kompetenzen

2.1 KRITERIEN FÜR QUALITÄT IN HEIMEN

a) Harte Faktoren b) Weiche Faktoren

- alle äußeren Bedingungen, die Erziehung und Erziehungshilfe überhaupt ermöglichen

- Inhalte und Ziele sowie Art und Weise der Auftragserfüllung der Erziehung/ Erziehungshilfe

- Grundbetreuung - Reife des Personals beeinflusst Qualität

- Betreuung und Versorgung rund um die Uhr für jedes Kind

- Wert-, Grund-, Leitbildorientierung

2.2 UMSETZUNG DES AUFTRAGS DER HZE

Einbezug der Familie und des sozialen Umfelds

Transparenz Kommunikation Beteiligung und Wertschätzung Dokumentation Zielbezogenheit und Erfolgskontrolle Qualifizierung des Personals Hilfeprozess (Qualität) muss im Verbund mit

den anderen geschehen

2.3 QUALITÄTSKENNZEICHEN FÜR DAS JUGENDAMT

a) Strukturqualität

Infrastruktur der Institution und der darin eingebetteten

(De-)Zentralisierung, (Ent-)Spezialisierung, Personalqualität, Transparenz der Organisation und Entscheidungswege, Beteiligungsqualität, Jugendhilfeplanung

2.3 QUALITÄTSKENNZEICHEN FÜR DAS JUGENDAMT

b) Prozessqualität

Steuerung des Hilfeplanungsprozesses Kooperation der Beteiligten Sorge für Informationsbasis Kenntnis und Entwicklung des

Evaluationsverfahrens

2.3 QUALITÄTSKENNZEICHEN FÜR DAS JUGENDAMT

c) Ergebnisqualität

Summe aller individuellen Erfolge Wie geschieht die längerfristige

Lebensbewältigung? Welche Wirkung hat die Erziehungsarbeit?

3. FINANZIERUNG3.1 ZIELE DES GESETZGEBERS

Begrenzung der Jugendhilfekosten Transparenz und Planungssicherheit Maßstab für Qualität

Realisierung durch: Kooperationswillige Heime Prinzipien der Wirtschaftlichkeit und

Sparsamkeit Aktive Einflussnahme des Jugendamts Prospektive Festlegung der Entgelte

3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN

a) Leistungsvereinbarung

Festlegungen: Art, Ziel und Qualität des

Leistungsangebotes Zielgruppe Erforderliche Ausstattung Personalqualifikation Betriebsnotwendige Anlagen

3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN

Leistungen müssen geeignet, ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein

Entgelte müssen leistungsgerecht sein

Leistungsbeschreibung des Heims: Leitbild Inhalte der Leistung Personal Wirtschaftlichkeit

3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN

b) Entgeltvereinbarung

Voraussetzung = Leistungsvereinbarung Entgelte: leistungsgerecht für zukünftigen

Wirtschaftsraum Nachträgliche Ausgleiche nicht möglich Fachleistungsstunde = Instrument zur

Ermittlung, Darstellung und Abrechnung von Entgelten

3.2 VEREINBARUNGSVERFAHREN

c) Qualitätsentwicklungsvereinbarung

Voraussetzung = Leistungsvereinbarung Qualitätsmaßstäbe Qualitätssicherung Qualitätsentwicklung

Eine kleine Einführung zum Thema

Hilfeplanung…

http://www.youtube.com/watch?v=M11T3MkPaoo&feature=related

4. HILFEPLANUNG

Quellen: Statistisches Bundesamt

4. HILFEPLANUNG

Hilfeplan = gemeinsam erarbeitete Geschäftsgrundlage für die jeweils folgende Hilfephasen

Hilfeplanverfahren = Instrument der Einzelfallsteuerung

Entscheidung über Hilfen fällt Jugendamt, nicht Leistungsstelle

4. HILFEPLANUNG

SGB VIII schreibt niemandem Verantwortung des Hilfeplans zu Jugendamt, bzw. fallzuständige Fachkraft des ASD, ist verantwortlich Kritik: Keine einheitliche Struktur des Beratungsgremiums in den Jugendämtern

4. HILFEPLANUNG

Inhalte:a) aktuelle Situation des Kindes/ Jugendlichen

und Anlass für Hilfeb) besondere Ereignisse und Vorkommnissec) Einbezug der Eltern und der Familied) Veränderungen in der Herkunftsfamiliee) Situation in Schule oder Ausbildungf) Situation des Kindes in der Gruppeg) Erörterung der aktuellen und zukünftigen

Erziehungsbedürftigkeith) Perspektive des Kindes und seiner Familie

4. HILFEPLANUNG

Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte Betrachtung und Aushandlung von

Lösungsansätzen längere erzieherische Hilfen erfordern

besonders intensive Zusammenarbeit Hilfen zur Erziehung sind auf Kooperation und

Vertraulichkeit hin angelegt Kritik: viele Mitarbeiter des JA verstehen

Hilfeplanung nicht als Aushandlungsprozess Daten und Tatbestände dürfen nur mit

Einverständnis der Betroffenen weitergegeben werden

4. HILFEPLANUNG

Hilfeplanung als…

a) Psychosoziale Diagnostik

b) Partizipationsprozess

- Hilfeplanung = fachlicher Prozess zw. Professionellen und Klienten

- Keine Objektivität der Hilfeplanung

- Sichert Rechtsanspruch und legitimiert Gewährung öffentlicher Gelder

- Partizipation der Betroffenen an der Entscheidung und ihre Zustimmung dazu legitimieren staatliches „Eindringen“

- Fachkraft besitzt Expertenwissen, mit dessen Hilfe sich Probleme im Einzelfall erklären und lösen lassen

- Sozialpädagogische Fachlichkeit bedeutet hier, Beteiligung zu ermöglichen

4. HILFEPLANUNG

3 Folgen für sozialpädagogische Fachkräfte:

1 2 3

- Fachkräfte müssen widersprüchliche (a) diagnostische und (b) partizipative Elemente verbinden

- Hilfeplanung ist Hilfe und Kontrolle

- Fachlichkeit: begründeter, reflektierter und kontrollierter Umgang mit Widerspruch

- nur a: Kindeswohl wäre nur aus Sicht der Eltern definiert

- HzE: Hilfestellung, Kontrolle und Einsichtnahme

- Reflexionshilfen und Verfahrens-weisen nötig, um Balance zu halten

- nur b: Gefahr, Kontakt zu Eltern zu verlieren

- Kontrolle stellt ersten Teil der fachlichen Arbeit dar

4. HILFEPLANUNG

Häufig ist betroffenen Kindern die Tragweite sowie Funktion und Bedeutung eines Hilfeplangesprächs nicht klar

Kinder und Jugendliche sind an allen Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen

4. HILFEPLANUNG

Erhöhung der Partizipation von Kindern/ Jugendlichen beim Hilfeplanungsprozess kann durch folgende Ablaufpunkte gelingen:a) gute Vorbereitung auf Gesprächb) Gesprächsatmosphäre durch Vertrauensperson schaffenc) schriftliche Dokumentation sollte kinderfreundlich formuliert werdend) Hilfekonferenzen müssen von den Kindern/

Jugendlichen verstanden werden

5. HILFEPLANUNGSPROZESS

Zwei Dimensionen: Hilfeplanungsprozess = …a) rechtliche Dimension: Kern eines Verwaltungsverfahrensb) fachliche Dimension: dynamisches Geschehen, dass durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst wird

SGB VIII regelt Hilfeplanverfahren nicht bis ins kleinste Detail, gibt ihm jedoch einen Rahmen

Ziel/ Herausforderung: fachlich geeignete Handlungsansätze entwickeln, die auf Akzeptanz bei Betroffenen stoßen

5. HILFEPLANUNGSPROZESS

Verlauf der Hilfeplanung:1. Personensorgeberechtigte/ Minderjährige wenden sich mit Problem an Jugendamt2. Beratungsgespräch: zuständiger Sozialarbeiter berät und legt Vor- bzw. Nachteile über eventuelle Hilfen offen3. Hilfe wird (ggf.) als notwendig empfunden und Beteiligte einigen sich über Form und Ausgestaltung der Hilfe4. Hilfeplanprozess

5. HILFEPLANUNGSPROZESS

Hilfeplanprozess besteht aus zwei Teilen:a) Fachgespräch zuständige Fachkraft des Jugendamtes und ggf. weitere Kollegen sowie andere Fachkräfte nehmen daran teilb) Hilfeplangespräch Einbeziehung der Eltern und Minderjährigen in Entscheidungen über Art und Umfang der zu leistenden Erziehungshilfen

oberstes Ziel: Hilfe zur Selbsthilfe

5. HILFEPLANUNGSPROZESS

Interessenkollision:a) Leistungserbringer wollen eher Hilfen auf Dauerb) Jugendamt ist an baldiger Beendigung der Hilfe interessiert

Leistung erbringende Dienste und Einrichtungen sind wichtige Partner bei Umsetzung der Vorgaben des Hilfeplans

Eine kleine Einführung zum Thema

Heimerziehung…

http://www.youtube.com/watch?v=PYyfVVfpAeA&feature=related

6.1 GRÜNDE FÜR HEIMERZIEHUNG

Allgemein

Verhaltensänderung/ tiefgreifende Entwicklungsstörung

Belastete Lebenssituation Elterliche Erziehungsprobleme Kindswohlgefährdung

Ursachen?

6.1 GRÜNDE FÜR HEIMERZIEHUNG

Mögliche begünstigende Ursachen

1-Kind-Familien steigen Erhöhte Scheidungsquoten Mehr Alleinerziehende Mehr Stiefelternteile Beide Elternteile berufstätig Langzeitarbeitslosigkeit Verarmung/Leben am Existenzminimum

6.1 GRÜNDE FÜR HEIMERZIEHUNG

Heim als Indikation

Diagnostische Sicherheit, dass elterliche Erziehungsfähigkeit in Bezug auf Verhaltensstörung des K/J unzureichend

aber: Diagnose/Einschätzung schwer

Heimerziehung als geeignetes und notwendiges Mittel

6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG

Allgemein

Gefahrabwendung Korrektur der Defizite/Störungen des K/J Ausgleich der elterlichen Erziehung,

Wertvorstellung Beratung und Unterstützung Selbstständige, familiäre Bedingungen

ähnliches Gruppenleben ermöglichen K/J sollen sich heimisch, zuhause fühlen

6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG

Ziele nach SGB VIII

a) Versuch der Wiedereingliederung

= Hauptziel i. V. m. §37 Elternarbeit Eltern: Willen und Veränderungsbereitschaft

zeigen

6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG

b) Vorbereitung auf Vollzeitpflege

Eltern nicht bereit mit oder an sich zu arbeiten

Freiwilliges oder aufgrund von Kindeswohlgefährdung Zurücktreten der Eltern

Intensive Begleitung der beiden Familien

6.2 ZIELE DER HEIMERZIEHUNG

c) Vorbereitung auf selbstständiges Leben

Begleitung und Unterstützung des Selbstständigwerdens

Versuch des Erhalts eines Mindestmaßes an emotionaler Beziehung zu Eltern

Außerdem: Beratung und Unterstützung in Ausbildungs- und Berufsangelegenheiten

6.3 BETEILIGUNG DER KINDER

aktive Beteiligung der betroffenen Kinder muss gefordert und in der Praxis realisiert werden

Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern in Heimen:a) Mitspracherecht bei Gruppenregelnb) Vorschläge bezüglich Urlaubsfahrtenc) Mitspracherecht bei Neuanschaffungend) Meinungsäußerung bei Mitarbeitereinstellunge) Informationen über geplanten Neuaufnahmen

Pädagogen müssen ihre Macht teilen, um die Partizipation von Kindern voranzutreiben

IST ERZIEHUNG IN HEIMEN MÖGLICH?

7. QUELLEN Günder, R. (2007): Praxis und Methoden der Heimerziehung.

Entwicklungen, Veränderungen und Perspektiven der stationären Erziehungshilfe. Freiburg: Lambertus.

Post, W. (2002): Erziehung im Heim. Perspektiven der Heimerziehung im System der Jugendhilfe. Weinheim: Juventa.

Sozialpädagogisches Institut im SOS-Kinderdorf e. V. (Hrsg.) (2005): Das Hilfeplanung-reine Formsache?

http://www.berlin.de/sen/jugend/rechtsvorschriften/brvj.html http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/

Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnittsveroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Sozialleistungen/ErzieherischeHilfe042010,property=file.pdf

http://www.inselhaus.org/downloads/flyer/IH-Kinderheim.pdf http://www.kinderschutz.de/local/media/File/anh_f07.pdf http://www.kinderheimrietberg.de/vorlagen/flyer.pdf

Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit!

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