Referat Steuern E-Rechnung - VTG · Versenden der Rechnungen kann mit der E-Rechnung abgelöst...

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Steuern E-Rechnung

Rechnungsversand optimieren mit der

elektronischen Rechnung

Einleitung

. Was ist E-Rechnung?

. Motivation für E-Rechnung

. Nutzen für die Anwender

. Rechtliche Grundlage im Kanton Thurgau

E-Rechnung für SteuerkundenE-Rechnung für Steuerkunden

. Rechnungsabwicklung

. Verarbeitung

. Kosten

Erfahrungen

Was ist eine E-Rechnung?

Die elektronische Rechnung ist ...

1. ein elektronisch erstelltes Dokument, das die gesetzlich geforderten

Rechnungsinhalte enthält,

2. dessen Echtheit der Herkunft, Unversehrtheit des Inhalts und Lesbarkeit von

der Ausstellung bis zum Ende der geforderten Aufbewahrungsfrist

gewährleistet ist.gewährleistet ist.

3. Bei einer E-Rechnung handelt es sich um strukturierte Daten, die eine

automatisierte, maschinelle Verarbeitung ermöglichen und auch die dazu

erforderlichen Referenzinformationen enthalten.

4. kein Debit Direct/LSV-Verfahren. Der Kunde kann die E-Rechnung ablehnen.

Motivation für E-Rechnung

. Fortschrittliches Image der Steuerverwaltung

. Steigerung der Zufriedenheit der Steuerkunden

. Erleichterter Zahlungsverkehr

. Kein unnötiger Papierkrieg. Kein unnötiger Papierkrieg

. Senkt Kosten

. schnellere Bezahlung

. Einsparungen bei Material, Verarbeitung und Lagerung

. weniger Umbuchungen

– Schnellerer Zahlungseingang

– Hohe Datenqualität (keine ESR-

Nachforschungen)

– Erfüllung eines wachsenden

– Keine manuelle Erfassung der

Rechnungsinhalte

– Alle Rechnungen jederzeit

elektronisch verfügbar

Rechnungssteller Rechnungsempfänger

Nutzen für die Anwender

– Erfüllung eines wachsenden

Kundenbedürfnisses

– Einfache Rückverfolgung der

Aktionen

Reduktion der Print-, Porto- und Prozesskosten

– Automatisierung der

Rechnungsverarbeitung

– einfache Rückverfolgung der

Aktionen

Rechtliche Grundlage im Kanton Thurgau

StG § 153 a / StP 153a Nr. 1 vom 1. Januar 2014

. Auf Antrag der steuerpflichtigen Person können provisorische und definitive

Steuerrechnungen elektronisch zugestellt werden.

. Veranlagungsverfügungen oder Entscheide werden nicht elektronisch zugestellt.

. Die steuerpflichtige Person erklärt gegenüber dem Steueramt schriftlich ihr

Einverständnis. Sie bezeichnet mit dieser Erklärung auch die gewählte Anbieterin

(PostFinance, Six Payment Services AG).(PostFinance, Six Payment Services AG).

. Das Steueramt kann von sich aus auf die elektronische Zustellung zurückkommen.

. Vertrag zwischen Biller und Steueramt:

. Verwendung der Daten nur für steuerliche Zwecke

. Steuergeheimnis wird umfassend gewahrt

. Keine Datenhaltung im Ausland

. Vertrag jederzeit kündbar

Registrierbestätigung

Rechnungsabwicklung

Mit der E-Rechnung empfangen, prüfen und

bezahlen E-Banking Teilnehmerinnen und

Teilnehmer ihre Rechnungen einfach, schnell

und papierlos direkt in ihrem E-Banking.

Das aufwändige Drucken, Verpacken und

Versenden der Rechnungen kann mit der E-

Rechnung abgelöst werden. Damit werden Rechnung abgelöst werden. Damit werden

Kosten im Rechnungswesen gesenkt und

Ressourcen geschont. Rechnungen bezahlt

niemand gerne, aber dank E-Rechnung ist es

wenigstens bequemer. Mit E-Rechnung

werden Rechnungen per Mausklick erstellt

und bezahlt.

Mit Steuern E-Rechnung wird den Steuer-

pflichtigen das “Steuern zahlen“ erleichtert

und das Steueramt profitiert von einem

fortschrittlichen Image.

Rechnungsabwicklung

Nr. Ablaufschritt Ausführende Person

1. Registrierung via eBanking Portal Steuerpflichtiger

2. Registrierinfos in Output-Steuerung Steueramt

2.1 Registrierbestätigung versenden Steueramt

2.2 Registrierbestätigung wurde retourniert Steuerpflichtiger

3. Rechnungsstellung Steueramt

4. E-Rechnung erhalten Steuerpflichtiger

5. Verarbeitungsprotokoll prüfen Steueramt

6. Zahlungsvorgang Steuerpflichtiger

Kosten / Finanzierung

. Bei der Einführung von E-Rechnung entstehen Kosten:

. Lizenzkosten des SW-Herstellers für die E-Rechnungs-SW (VRSG, Ruf, NEST)

. Schulung/Parametrisierung

. Jährliche Wartungsgebühr

. Der Bund fördert E-Rechnungsprojekte:

Das Vorhaben E-Rechnung wurde im Aktionsplan 2014 von E-Government

Schweiz berücksichtigt. Somit können auch dieses Jahr E-Rechnungsprojekte

finanziell unterstützt werden. Bevorzugt berücksichtigt werden E-Billing-In

Projekte, Projekte von Städten und grossen Gemeinden mit mehr als

zehntausend Einwohnern und Projekte, welche verschiedene Gemeinden

gemeinsam realisieren.

Ansprechperson:

Simon Zbinden

E-Government Finanzen

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

Kosten / Finanzierung

Transaktionskosten:

Versand E-Rechnung CHF 0.45

Zuschlag bei E-Rechnungen mit Raten CHF 0.10

Teilnahmegebühr/Monat CHF 10.00

Initialkosten:

Konfiguration im Paynet-Netzwerk CHF 700.00

Einrichtung Standardformulare CHF 200.00Einrichtung Standardformulare CHF 200.00

Preise für Matzingen, Stand 2014

Erfahrungen nach zwei Jahren E-Rechnung

. Technisch ist E-Rechnung kein Problem – auch nicht für Steuerämter mit

Steuerraten

. Das Potential an ‘Kunden’ ist noch begrenzt – ca. 5% der Steuerpflichtigen

haben sich angemeldet

. Das Verständnis für die Rücksendung einer Registrierbestätigung ist. Das Verständnis für die Rücksendung einer Registrierbestätigung ist

noch nicht ausgeprägt

. Für E-Rechnung muss ständig ‘geworben’ werden, damit sich der Erfolg

einstellt (Beilage Flyer, Homepage, Presse etc.)

. Mehr Infos: www.e-rechnung.ch

Danke schön!

...und viel Spass...und viel Spass

mit der

E-Rechnung

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