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23.04.2010
AEO-Erteilungsfrist geändertVon: AW-Prax/Redaktion
Die Europäische Kommission hat durch Änderung des Art. 14o Abs. 2 ZK-
DVO mit Wirkung vom 1. Januar 2010 rückwirkend die Erteilungsfrist für
Zertifikate des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO) geändert.
VO (EU) Nr. 197/2010, ABl. EU 2010 Nr. L 60/9:
„(2) Innerhalb von 120 Kalendertagen nach Erhalt des Antrags gemäß
Artikel 14c erteilt die Zollbehörde das AEO-Zertifikat oder lehnt den
Antrag ab. Diese Frist kann einmal um weitere 60 Kalendertage verlängert
werden, wenn die Zollbehörde die Frist nicht einhalten kann. In diesem
Fall teilt die Zollbehörde dem Antragsteller vor Ablauf der Frist von 120
Kalendertagen die Gründe für die Verlängerung mit.“
Die Veröffentlichung erfolgte am 10. März 2010.
Die Rechtsänderung erfolgt rückwirkend mit Wirkung vom 1. Januar 2010.
Damit wird die Erteilungsfrist verlängert von bislang 90 Tagen (mit der
bisherigen Verlängerungsmöglichkeit um 30 Tage).
Als Begründung nennt die Kommission in den Erwägungen des
Rechtsaktes die Erfahrungen, die mit der Erteilung bei großen
Unternehmen gemacht worden seien (2. Erwägungsgrund), die erheblich
angestiegene Anzahl von AEOAnträgen (3. Erwägungsgrund) und die
reibungslose Funktion des elektronischen AEO-Systems (4.
Erwägungsgrund).
Quelle:
ABl. EU 2010 Nr. L 60/9.
(Dr. Carsten Weerth BSc, Bremen)
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