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Alter Wein in neuen Flaschen: oci Schriftenreihe
Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009
© 2009 Online Consultants International GmbH.
Some rights reserved.
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online consultants international
© www.istockphoto.com/VeronikaCh
Alter Wein in neuen Flaschen
Die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
als neues Geschäftsfeld für Information Professionals
in Wissenschaft, Verwaltung und Wirtschaft
oci Schriftenreihe
August 2009
Verfasser:
Michael Fanning
Geschäftsführer
Online Consultants International GmbH
Unterreut 6
D-76135 Karlsruhe
t +49-(0)721-92 12-909
f +49-(0)721-92 12-913
w http://www.oci-gmbh.com
Urheberrechtlicher Vermerk:
Diese Veröffentlichung ist
unter einer Creative
Commons Attribution-No
Derivative Works 3.0
Germany Lizenz verfügbar.
Version 1.1
vom 31. August 2009
Alter Wein in neuen Flaschen: oci Schriftenreihe
Neue Geschäftsfelder für Informationsfachleute August 2009
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„Öffentliche Stellen sind die größten
Informationsproduzenten in Europa, ihre
Informationsbestände bergen ein bedeutendes
Wirtschaftspotenzial.“
Quelle: Begründung zum IWG (BGBL. I S. 2913)
vom 13. Dezember 2006, BR-Dr 358/06, S.6
1. EINLEITUNG
Das Internet hat die Art, wie Organisationen, Unternehmen und Bürger auf Informationen
zugreifen, sie nutzen und weiterverwenden können, drastisch verändert. Die Verfügbarkeit
von Inhalten im digitalen Format ermöglicht es, sie auf neue Weise weiter zu verwenden,
Informationen aus verschiedenen Quellen miteinander zu kombinieren und ihnen einen
Mehrwert hinzuzufügen
Der öffentliche Sektor ist der größte Anbieter von Informationen. Viele Produkte und
Dienstleistungen, die tagtäglich von Information Professionals genutzt werden, basieren auf
der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors. Beispielsweise leiten alle
etablierten Marken, die als Anbieter von Firmen- und Wirtschaftsinformationen gelten, wie
z.B.: Creditreform, Bürgel, Bundesanzeiger, bedirect, databyte und Schufa ihre Kerndaten
vom Handelsregister ab, das eines der bekanntesten Quellen von Informationen des
öffentliches Sektors darstellt.
Im Rechtsinformationsmarkt leiten die etablierten Namen wie juris, Verlag C.H. Beck, Verlag
Dr. Otto Schmidt, Carl Heymanns Verlag, Haufe, LexisNexis und Recht für Deutschland usw.
die für ihre Produkte und Dienstleistungen relevante Gesetzgebung und Rechtsprechung
vom Parlament als Gesetzgeber, von den Gerichten sowie der Exekutive ab – und das
sowohl auf Bundes- wie Länderebene.
Die Kommunalverwaltung ist ebenfalls eine Quelle von Informationen des öffentlichen
Sektors, die Daten zu regional geltenden Vorschriften, Statistiken, zur Bevölkerung sowie
Geoinformationen liefert.
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Eine von der Europäischen Kommission 2008 durchgeführte detaillierte Analyse
1
der
entsprechenden Märkte zeigt einen gewaltigen Zuwachs der Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors als Ausgangsmaterial für eine ganze Palette von
Produkten und Dienstleistungen. Die angebotenen Produkte und Dienstleistungen werden
von den Bürgen Europas täglich genutzt. Beispiele hierzu sind Navigationssysteme für
Kraftfahrzeuge, Wettervorhersagen, Finanz- und Versicherungsdienste, Echtzeit-
Verkehrsmeldungen, Wettervorhersagen, die direkt auf Handys übermittelt werden, oder
auch Bonitätsauskunfteien. Solche Produkte und Dienstleistungen, die ganz oder teilweise
auf Informationen des öffentlichen Sektors basieren, generieren neue Geschäftsfelder und
Arbeitsplätze und bieten dem Verbraucher eine größere Auswahl und ein besseres Preis-
Leistungsverhältnis. Die Produkte und Dienstleistungen decken oft mehr als nur einen EU-
Mitgliedstaat ab, denn der Informationsbedarf endet nicht an nationalen Grenzen.
Nach Angaben der Europäischen Kommission wird der Wert dieses Marktes in der EU auf
€27 Mrd. geschätzt, was dem Vierfachen des EU-Marktes für Mobil-Roamingdienste
entspricht.
2
Auch wenn das Potential inzwischen verbreitet als solches erkannt wird, gilt es
dennoch, erhebliche Barrieren zu überwinden, damit sich das Potential im Markt entfalten
kann. Solche Barrieren umfassen die Preisgestaltung, Lizenzvereinbarungen, Verfügbarkeit,
Konkurrenz von Seiten der öffentlichen Einrichtungen. Oft ist den Behörden selbst nur wenig
bewusst, welche Verpflichtungen und Anforderungen auf sie zukommen. Und auch die
Wirtschaft insgesamt hat das Potential, das in der Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors liegt, noch nicht voll erkannt.
In der Überwindung von Hindernissen in Bezug auf die Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors und der aus deren Potential resultierenden Nutznießung liegen
zahlreiche Möglichkeiten für Information Professionals. Viele Möglichkeiten wie z.B. die
Schriftgutverwaltung könnte man als “alten Wein in neuen Flaschen” bezeichnen. Andere
wiederum, wie beispielsweise die Überwachung der Informations- und Wissens-
managementaspekte in Bezug auf Compliance innerhalb der rechtlichen
Rahmenbedingungen, die sich um Informationszugangsrechte drehen, könnte man als neue
Geschäftsfelder für Information Professionals (IP) sehen. Neue Geschäftsfelder, für deren
Management - so wird hier argumentiert - sich Information Professionals am besten eignen.
2. DAS THEMA „INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG“
Historisch gesehen hat die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in
Deutschland eine lange Tradition. Es gibt juristische Verlage in Deutschland, die zu den
ältesten in Europa zählen. Der Verlag C.H. Beck wurde 1763 gegründet, der Carl Heymanns
1
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss
und den Ausschuss der Regionen, Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors – Überprüfung der
Richlinie 2003/98/EG vom 7. Mai 2009 (KOM(2009) 212 endgültig). Die Mitteilung wurde vom einem “Commission Staff
Working Paper“ (SEC(2009) 597212 endgültig) begleitet. http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/index_en.htm .
2
Mitteilung vom 7. Mai 2009 – Überprüfung der Richtlinie 2003/98/EG (Siehe Fn. 1), Seite 2.
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Verlag im Jahr 1818. Creditreform feierte 2004 sein 125-jähriges Jubiläum und auch Bürgel
ist fast 125 Jahre alt. Ähnlich weisen in anderen Marktsektoren, wie im Bereich der
Verzeichnisgeschäfte,
3
Firmen wie G. Braun Telefonbuchverlage, gegründet 1813, und
Schlütersche Verlagsgesellschaft, gegründet 1747, die beide Produkte und Dienstleistungen
aufrecht erhalten, die auf der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
basieren, eine lange Tradition als “Weiterverwender” auf.
Diese und andere ähnliche Märkte haben bei ihrer Anpassung an die
Informationsverarbeitung im digitalen Zeitalter von der Europäischen Unionen einen neuen
Impuls in Form der Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des
Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors
4
erhalten.
Ziel der Richtlinie 2003/98/EG ist es, innerhalb der Mitgliedstaaten die rechtlichen Barrieren
im Hinblick auf die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu
reduzieren oder ganz abzuschaffen. Durch die Förderung der Prinzipien der Transparenz
und des fairen Wettbewerbs stellt die EU-Richtlinie grundlegende Bedingungen auf, die für
die mögliche Ausnutzung des Potentials innerhalb der Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors vorhanden sein müssen.
Das gewünschte Ergebnis ist die Herstellung neuer Produkte und Dienstleistungen, die zum
Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Aufgrund der Tatsache, dass
die Leitlinien zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors von 1989
wenig Effekt hatten, griff die Europäische Kommission auf die Richtlinie als bestes Mittel der
Umsetzung dieses Ziels zurück.
Artikel 13 der Richtlinie 2003/98/EG verlangt, dass die Europäische Kommission die
Auswirkungen der Richtlinie überwacht. Im Jahr 2008 wurden daher eine Reihe von
Sitzungen
5
und Beratungen
6
abgehalten. Darüber hinaus beauftragte die Europäische
Kommission eine Studie mit dem Titel Assessment of the Re-Use of Public Sector
Information (PSI) in the Geographical Information, Meteorological Information and Legal
Information Sectors. Die Studie wurde von der MICUS Management Consulting GmbH
durchgeführt und von der Europäischen Kommission im Dezember 2008 veröffentlicht.
7
Das Ergebnis der verbindlichen Bewertung erschien als Mitteilung der Kommission an das
Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und
3
The European B2B Information Market, January 2008, Seiten 94 und 95. Herausgeber IRN Research und oci GmbH.
4
Richtlinie 2003/98/EG des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 17. November 2003 über die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, ABl. L 345 vom 31.12.2003, S. 90.
5
Viele wurden durch das ePSIplus Programm koordiniert. Eine Auflistung der Tagungen befinden sich auf der Website
http://www.epsiplus.org. Ein Exemplar des Abschlussberichts (Final Report) und Empfehlungen sind ebenfalls verfügbar.
6
Diese Beratungen wurden von der Europäischen Kommission organisiert und fanden zwischen September und Dezember
2008 statt. Für weitere Einzelheiten siehe http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/background/index_en.htm .
7
Assessment of the Re-Use of Public Sector Information (PSI) in the Geographical Information, Meteorological Information
and Legal Information Sectors, December 2008. Durchgeführt von MICUS Management Consulting GmbH, VCS GmbH
erstellte den meteorologischen Teil der Studie und Online Consultants International GmbH den Rechts- und
Verwaltungsinformationsteil. Siehe http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/background/index_en.htm .
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den Ausschuss der Regionen, Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
– Überprüfung der Richlinie 2003/98/EG vom 7. Mai 2009.
8
Der Mitteilung war ein Dokument
beigefügt mit der Bezeichnung Commission Staff Working Paper.
9
Dieses Dokument, das nur
in englischer Sprache verfügbar ist, gibt einen umfassenden Hintergrund zum Thema
“Informationsweiterverwendung” sowie eine detaillierte Analyse. Die Mitteilung und das
Commission Staff Working Paper bieten zusammen den derzeit aktuellsten und präzisesten
Überblick über den Stand und die Auswirkung der Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors in Europa.
2.1. Begriffsbestimmungen
Im Sinne der Richtlinie 2003/98/EG bezeichnet der Ausdruck
„„Weiterverwendung“ die Nutzung von Dokumenten, die im Besitz öffentlicher Stellen
sind, durch natürliche oder juristische Personen für kommerzielle oder nichtkommerzielle
Zwecke, die sich von dem ursprünglichen Zweck im Rahmen des öffentlichen Auftrags,
für den die Dokumente erstellt wurden, unterscheiden. Der Austausch von Dokumenten
zwischen öffentlichen Stellen ausschließlich im Rahmen der Erfüllung ihres öffentlichen
Auftrags stellt keine Weiterverwendung dar“.
10
An dieser Stelle gilt es einige Punkte hervorzuheben. Im Wesentlichen ist die
Informationsweiterverwendung als eine Nutzung von Informationen zu einem anderen Zweck
als dem, wofür sie gesammelt wurden, anzusehen. Die Richtlinie geht davon aus, dass die
Information vorhanden ist. Das heißt, es besteht keine Verpflichtung seitens der Behörde,
Informationen zu erwerben für den besonderen Zweck ihrer Weiterverwendung. Was die
Richtlinie betrifft, so kann die Weiterverwendung für einen kommerziellen wie auch für einen
nicht kommerziellen Zweck erfolgen. Es ist zu betonen, dass die Weiterverwendung nicht
zwangsläufig eine kommerzielle Weiterverwendung beinhaltet, da dies wichtig für die
Entwicklung der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in
Deutschland, insbesondere für die akademischen und wissenschaftlichen Bereiche ist.
Da das Rechtsinstrument eine Richtlinie ist, sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, die
Gesetzgebung in ihre jeweilige Rechtsprechung umzusetzen. Dies wurde in den einzelnen
EU-Mitgliedstaaten auf unterschiedliche Weise
11
durchgeführt. In Deutschland wurde die
Richtlinie in deutsches Recht übertragen durch das Gesetz über die Weiterverwendung von
Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG) vom 13.
Dezember 2006.
12
Federführend für das Informationsweiterverwendungsgesetz
13
und alle
8
Siehe Fn. 1.
9
Siehe Fn. 1.
10
Siehe Hinweis zum Fn 4, Artikel 2 (4).
11
Commission Staff Working Paper (Siehe Fn. 1), Seite 13 und Annex.
12
Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz – IWG)
vom 13.12.2006, BGBL. I S. 2913.
13
Für Hintergrundinformationen zur Vorgeschichte des IWGs, siehe www.informationsweiterverwendungsgesetz.de .
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Aspekte seiner Umsetzung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi).
14
Das IWG setzt die EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors in nationales Recht um. Das IWG trat am 19. Dezember 2006 in
Kraft. Sie gilt als 1:1 Umsetzung der EU Weiterverwendungsrichtlinie. Das IWG ist ein
Bundesgesetz, basierend auf Art 74 I Nr. 11 GG (Recht und Wirtschaft). Als solches findet es
Anwendung für den Bund, die Länder und die kommunale Verwaltung.
2.2. Informationszugang und Weiterverwendung
Wichtig an dieser Stelle ist, dass das IWG selbst kein Zugangsrecht zu amtlichen
Informationen schafft. Jedoch geht die Anwendung des IWG davon aus, dass ein solches
Zugangsrecht bereits besteht. In den meisten Gerichtsbarkeiten Europas besteht ein
Zugangsrecht zu amtlichen Informationen durch eine Datenschutzgesetzgebung oder,
weiter verbreitet, durch Informationsfreiheitsgesetze bzw. bereichsspezifische
Zugangsrechte wie Zugangsrechte zu Umweltinformationen oder zu Informationen in Bezug
auf den Verbraucherschutz.
Wenn man nur zur Illustration die Informationsfreiheitsgesetzgebung betrachtet, so ist der
Zugang zu amtlichen Informationen in Deutschland ein reines Flickwerk rechtlicher
Vorschriften. Auf Bundesebene setzt das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu
Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG) vom 5. September 2005
15
Informationszugangsrechte um, wenn es um Informationen, die im Besitz von
Bundesbehörden sind, geht. Bis dato haben 11 Bundesstaaten
16
eine IFG-Gesetzgebung
oder deren Äquivalent in Kraft gesetzt. Wenn man die Zeitspanne betrachtet, über die die
einzelnen Bundesländer diese Art der Gesetzgebung verabschiedeten, z. B.: Brandenburg
1998, Hamburg (im zweiten Anlauf) 2009, so gibt es beachtliche Unterschiede zwischen den
einzelnen Umsetzungen. Aus Platzgründen kann an dieser Stelle keine weitere Analyse
gegeben werden, jedoch ist festzustellen, dass es in Deutschland keinen einheitlichen
länderübergreifenden Ansatz im Hinblick auf den Zugang zu amtlichen Informationen gibt,
der ein bundesweites Weiterverwendungsrecht unterstützen würde.
Im Gegensatz zum Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG), bei dem das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) federführend war, ist das
Bundesministerium des Innern (BMI) die führende Behörde hinsichtlich des
Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
17
14
Siehe http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Technologie-und-Innovation/Informationsgesellschaft/informationen-des-
oeffentlichen-sektors.html
15
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005, BGBl. I S. 2722.
16
Berlin (1999), Brandenburg (1998), Bremen (2006), Hamburg (2009), Mecklenburg-Vorpommern (2006), Nordrhein-
Westfalen (2001), Rheinland-Pfalz (2008), Saarland (2006), Sachsen-Anhalt (2008), Schleswig-Holstein (2000), Thüringen
(2007).
17
Siehe http://www.bmi.bund.de / Suche „Informationsfreiheitsgesetz“.
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Auch wenn das Thema hier nur kurz gestreift werden kann, so ist doch festzustellen, dass
die Positionierung der jeweiligen Rechtsvorschriften im Verhältnis zueinander wichtige
praktische Konsequenzen für Information Professionals mit sich bringt. Es fällt auf, dass die
Länder in Europa, wie z.B. Großbritannien, Irland und Slowenien, die proaktiv und
systematisch eine Informationsfreiheitsgesetzgebung umgesetzt haben, dadurch auch eine
solide Grundlage für ein Informations- und Wissensmanagement innerhalb ihrer Behörden
schufen. Die Auflage, eine Informationsfreiheitsgesetzgebung umzusetzen, war ein
bedeutender Treiber für ein verbessertes Informationsmanagement innerhalb des
öffentlichen Sektors,
18
wodurch sich diese Mitgliedstaaten in eine gute Lage versetzt haben,
ihr Informationskapital im Sinne einer „Informationsweiterverwendung“ auszuschöpfen.
Eine wesentliche Grundlage für die mögliche Ausschöpfung einer Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors ist zweifellos eine gute Schriftgutverwaltung. In vielen
EU-Mitgliedstaaten war die Notwendigkeit der Einhaltung von Gesetzesvorschriften zu
Informationszugangsrechten, insbesondere zur Informationsfreiheit, die treibende Kraft für
eine bessere Schriftgutverwaltung und ein verfeinertes Informationsmanagement innerhalb
des öffentlichen Sektors. In Großbritannien ist es bezeichnend, dass die öffentliche Stelle,
die für die Überwachung der Informationsweiterverwendung zuständig ist, das “Office of
Public Sector Information” (OPSI) ein Jahr nach der Gründung den „National Archives“
unterstellt wurde – die Information Professionals par excellence.
19
Es ist auch zu erwähnen,
dass die National Archives ebenfalls für das UK Government Knowledge and Information
Management Network
20
zuständig sind.
3. VORTEILE DER INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG
Das Commission Staff Working Paper, das mit der vor kurzem herausgegebenen Mitteilung
der Kommission erschien, lieferte Indizien und Schätzwerte im Hinblick auf das Potential der
Informationsweiterverwendung, und zwar nicht nur in Bezug auf die Wirtschaft, sondern auch
auf die Gesellschaft und das Gemeinwohl als Ganzes.
3.1. Vorteile für die Wirtschaft
Die Analyse der Kommission hob hervor, dass zwar zahlreiche Studien die Ansicht eines
gewaltigen wirtschaftlichen Wertes der Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors untermauern, jedoch eine genaue Messung dieses Wertes kein
einfaches Unterfangen darstellt. Die von der Kommission beauftragte MEPSIR Studie
18
Siehe Fn. 46 für Hinweise dazu.
19
National Archives merger to create mega government information division, Information World Review, 21st June 2006.
http://www.iwr.co.uk/information-world-review/news/2158778/national-archives-merges
20
http://gkimn.nationalarchives.gov.uk/?source=ddmenu_services8
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(2006)
21
beispielsweise legt die Marktgröße insgesamt für die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors innerhalb der Europäischen Union bei €27 Mrd. fest.
Weitere neuere Zahlen, die vom britischen Office of Fair Trading (OFT) zur Verfügung
gestellt wurden – The commercial use of public information (CUPI) Report
22
– zeigen, dass
der Beitrag der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zur britischen
Wirtschaft allein im Jahr 2006 ein Volumen von €730 Mio. aufwies.
Einer der wichtigsten Wirtschaftsmärkte, die in der Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors ein explosives Wachstum erfahren haben, ist der Sektor mit neuen
Produkten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit geographischen Informationen (GI).
Die Nachfrage nach Karten, Navigationsdiensten und ortsgebundenen Dienstleistungen
nimmt täglich zu. Der europäische kartographische Markt, ein Teil des Geoinformations-
markts wurde nach Branchenquellen bereits 2005 auf €1.5 Mrd. geschätzt.
23
Die Studie
Prospects for Business Models of German Companies in the European and Global
Geoinformation Market
24
errechnete 2007 einen Wert für den Geoinformationsmarkt in
Deutschland von €1.5 Mrd., der seit dem Jahr 2000 um ca. 50% gestiegen sei.
Diese Wachstumstrends im GI-Sektor wurden in der im Namen der Kommission
durchgeführten Bewertung der Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen
Sektors bestätigt, in der 46% der öffentlichen GI-Sammelstellen berichteten, dass ihr
Gesamtumsatz seit 2002 gestiegen sei und ebenso 66% der GI-Weiterverwender (private
Wirtschaftsunternehmen) über wachsende Umsätze in den letzten Jahren berichteten.
Der europäische Onlinemarkt für Rechtsinformationen (Recht, Wirtschaft, Steuern) wurde mit
€730 Mio.
25
bewertet einschließlich eines14%igen Zuwachses im Jahr 2005. Das
Groupement Français de l’Industrie de l’Information (GFII) berichtete über einen Wert von
€246 Mio.
26
, einem Zuwachs von 17% im Vergleich zu 2007. Die Wachstumsprognose für
diesen Markt für die kommenden fünf Jahre liegt bei 7% pro Jahr.
27
Im Bereich der Wirtschaftsinformationen, in dem viele Rohdaten aus öffentlichen Quellen wie
z.B. Handelsregister, Nachrichten, Gerichte, gesammelt werden, ist die Zahl neuer Produkte
und Dienstleistungen, die online entworfen und geliefert werden, gewaltig und sie steigt
weiter. Beispielsweise umfasst der Wirtschaftsinformationsmarkt Firmeninformationsdienste,
Betriebsstatistiken, Inkassodienste, Firmenratings und Bonitätsinformationen, die alle
wichtig für das Führen von Geschäften sind. Febis, die European Federation of Business
21
Untersuchung über Informationsquellen des öffentlichen Sektors in Europa - Measuring European Public Sector
Information Resources, MEPSIR , Helm et. al., 6/2006.
http://ec.europa.eu/information_society/policy/psi/docs/pdfs/mepsir/final_report.pdf.
22
The commercial use of public information (CUPI) – Kommerzielle Verwendung von Informationen des öffentlichen Sektors,
OFT, 12/2006. http://www.opsi.gov.uk/advice/poi/oft-cupi.pdf.
23
EuroGeographics 2006 Report. Nicht veröffentlicht.
24
http://www.micus.de/pdf/Press_Release-GIW-study.pdf.
25
The European Online Information Market 2006, Report. IRN Research. May 2006.
26
GFII. L’information électronique professionnelle en France: Le marché en 2007 et les tendances.
27
Wolters Kluwer Ltd estimate. The Future of the Information Industry Conference. August 2006.
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Information Services, bewerteten 2007 den Wirtschaftsinformationsmarkt in Europa mit €1.5
Mrd.
28
Zugang zu und Weiterverwendung von meteorologischen Informationen sind unmittelbar von
Bedeutung für die Geschäfte privater Firmen, da viele Branchen, insbesondere die
Landwirtschaft, Verkehr, Tourismus und die Energiewirtschaft von wetterbezogenen
Ereignissen beeinflusst werden.
29
Temperaturschwankungen – auch wenn sie noch so
gering sind – können einen nachhaltigen Effekt auf das Betriebsergebnis bestimmter
Branchen haben. Die Gesamtgröße des europäischen Marktes für Wetter- und
klimatologische Dienste (einschließlich der Luftfahrt) wurde im Jahr 2006 auf ca. €530 Mio.
30
geschätzt.
Interessanterweise verwies die Kommission auch auf einen jüngsten Bericht von Cap
Gemini. Der Bericht mit dem Titel The Information Opportunity Report: Harnessing
information to enhance business performance,
31
bei dem die Informationen des öffentlichen
Sektors als wichtigen Teil angesehen werden können, stellte große Umsatzverluste aufgrund
einer mangelnden Ausschöpfung von Informationsgütern fest. Der Bericht kam
beispielsweise zu dem Ergebnis, dass eine “broken information culture”
32
innerhalb von
Unternehmen weit verbreitet ist und die Leistung um 29% senkt. In Großbritannien entspricht
dies jährlich €50 Milliarden verpasster Umsätze für den privaten Sektor und analog
Einsparungen bei Verwaltungskosten im öffentlichen Sektor in einer Größenordnung von €23
Milliarden. Wenn man von einer ähnlichen Situation in Deutschland ausgeht und die Zahlen
den entsprechenden Unterschieden zwischen dem Bruttoinlandsprodukt der beiden Ländern
anpasst, würde die Studie bedeuten, dass eine mangelhafte Nutzung der
Informationsressourcen in Deutschland zu einem jährlichen Umsatzverlust im privaten Sektor
von €65 Milliarden und €29 Milliarden zusätzlichen Verwaltungskosten im öffentlichen Sektor
führen könnte.
Dennoch verdeutlichen obige Zahlen, wie real und weitreichend die Auswirkungen und der
Wert von Informationen des öffentlichen Sektors sind und sie bestätigen gleichzeitig das
Wachstumspotential dieser Märkte. Diese Wachstumstrends bestätigten sich in der von der
Kommission beauftragten Bewertung der Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors. Diese Bewertung hob gleichzeitig die praktischen Probleme hervor, die
eine Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors behindern, wie z.B.
mangelnde Informationen über verfügbare Informationen des öffentlichen Sektors. In
anderen Fällen können sich öffentliche Stellen nicht für die Grundidee einer wirtschaftlichen
Weiterverwendung ihrer Informationen erwärmen oder sie erkennen ihr Wirtschaftspotential
28
http://www.febis.org / Siehe „Business information“.
29
Laut U.S. Department of Energy, ca. 25% des BIP eines Landes.
30
Towards a stronger European market in applied meteorology. Dr R. E. W. Pettifer. Meteorological Applications. Volume 15,
Issue 2, pp. 305-312.
31
http://www.uk.capgemini.com/for_you_to_use/thought_leadership/the_information_opportunity_report_2008/ .
32
Die Formulierung „broken information culture“ wurde in der begleitenden Pressemitteilung verwendet. Siehe „Failure to
exploit information loses UK economy £67 billion a year”, Capgemini Pressemitteilung vom 3. März 2008 zugänglich unter
http://www.uk.capgemini.com/news/pr/pr1605.
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nicht. Sowohl bei der Ausschöpfung der Informationsgüter wie auch im Hinblick auf die
Überwindung der praktischen Probleme, die eine Informationsweiterverwendung verhindern,
sind Informationsmanagementkenntnisse und Erfahrung gefragt.
3.2. Vorteile für die Gesellschaft und das Gemeinwohl
Das Commission Staff Working Paper sprach auch deutlich eine Wachstumsbranche an, die
bislang etwas verborgen war. Einige Kommentatoren verwiesen auf diese Branche als den
“dritten Weg“ (“Third Way”). Interessenten hier sind private Einzelpersonen oder
Wohltätigkeitsorganisationen, die Informationen des öffentlichen Sektors auf den ersten Blick
für nichtkommerzielle Zwecke weiterverwenden, die jedoch einen kollektiven Vorteil für die
Gesellschaft insgesamt bringen. Der kollektive Vorteil lässt sich in einen direkten
wirtschaftlichen Vorteil umsetzen. Wenn beispielsweise eine Website wie FixMyStreet
33
bewirkt, dass ca. 8.000 gemeldete Probleme, wie zum Beispiel Schlaglöcher, repariert
werden, bedeutet dies eine Kostenreduzierung für kommunale Dienste und Krankenhäuser
sowie in Bezug auf Produktionsausfälle aufgrund von Krankheit und Verletzungen.
34
Ein weiteres Beispiel sind Einzelpersonen, die die Tools sozialer Netzwerke voll
ausschöpfen, wie z.B. von Nutzern erstellte Inhalte, Wikis, Mashups und Blogs, um Inhalte
von verschiedenen Quellen (einschließlich Informationen des öffentlichen Sektors) zu
kombinieren und Web 2.0 Anwendungen produzieren. Die Web-basierte Gemeinschaft
Netmums.com hat 350.000 Nutzer und bietet Informationen über Erziehung von Kindern,
35
weitere Beispiele sind Theyworkforyou.com, Chicagocrime.org oder Planningalerts.com.
Solche Anwendungen haben einen nachweislichen sozialen Vorteil und Wert für das
Gemeinwohl. Ein anderes Beispiel ist die Website über Subventionen für
Landwirtschaftsbetriebe,
36
auf der man nachverfolgen kann, wie die Fördergelder der EU für
die Landwirtschaft (EU Common Agricultural Policy - CAP) ausgegeben werden.
Das rasche Wachstum dieser Art von aufkommenden Aktivitäten zeigen erste Möglichkeiten
eines Wirtschaftswachstums, bei dem die breite Verfügbarkeit öffentlicher Daten für die
Weiterverwendung eine wichtige Rolle im Hinblick auf den geschäftlichen Erfolg von Web 2.0
Anwendungen spielt.
37
Die oben hervorgehobenen Beispiele, die im Commission Staff Working Paper näher
besprochen werden, haben gewaltig zugenommen und sind in ihren entsprechenden
Märkten inzwischen zu etablierten Marktführern geworden. Informationen des öffentlichen
Sektors stellen bei diesen Beispielen ein wertvolles Rohmaterial dar, das von den Beteiligten
weiterverwendet wurde, um Informationsprodukte und Dienstleistungen mit einem Mehrwert
33
http://www.fixmystreet.com
34
Public Sector Intangible Assets – unlocking the potential, Theme 2: Adding value to intangible assets: The need to consider
a broader view of the benefits to society and the economy. Präsentation von Michael Fanning, oci GmbH vor der UK
Intellectual Property Office, NESTA, 14. Januar 2009 in London.
35
http://www.communities.gov.uk/documents/communities/pdf/886123.pdf
36
http://farmsubsidy.org
37
http://ipts.jrc.ec.europa.eu/publications/pub.cfm?id=1565
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zu versehen. Informationen des öffentlichen Sektors haben sich in diesem digitalen Zeitalter
als Treiber für Innovation und Wachstum gezeigt und könnten wesentlich dazu beitragen, die
“Growth and Jobs Strategy”,
38
einer revidierten Fassung des Lissabonprogramms,
umzusetzen.
4. VORTEILE DER INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG FÜR IPs
Die Informationsgesellschaft und Wissenswirtschaft entwickeln sich mit rasanter
Geschwindigkeit. Organisationen sowohl aus der Wirtschaft wie auch dem öffentlichen
Sektor erkennen inzwischen die Notwendigkeit, die Macht und den Wert von Information,
Wissen und Know-how in den Griff zu bekommen.
Führende Köpfe sowohl im privaten wie öffentlichen Sektor handeln daher nach der
Voraussetzung, dass Informations- und Wissensmanagement inzwischen von der Rolle als
reines Back Office weg müssen und eine Schlüsselfunktion in Unternehmen einnehmen
sollten, die eine entscheidende und maßgebliche Rolle bei der strategischen Planung,
Geschäftsentwicklung, Compliance und Risikomanagement spielt. Für die Mehrheit der
Organisationen ist ein Verständnis ihrer Geschäfte in informationeller Hinsicht immer noch
ein unerforschtes Terrain. Auch nur die Belange zu erforschen und die Probleme zu
artikulieren ist problematisch.
Trotzdem haben Information Professionals schwer zu kämpfen, um mit dem dynamischen
Voranschreiten der Informationstechnologie, dem Informationsmanagement und dessen
Auswirkungen auf die Organisationen, mithalten zu können.
39
Der scheinbar zum
Gebrauchsgut gewordene Zugang zu Informationen und deren Bereitstellung bedrohen ihren
Status innerhalb ihrer Organisationen. Sie finden sich immer mehr in der Defensive und
müssen Bedrohungen von verwandten Berufssparten oder Zuständigkeiten abwehren,
während sie nur schwer ihren Wert innerhalb der Organisation, für die sie arbeiten, erklären
und demonstrieren können.
Jedoch wächst eine “broken information culture” nicht von selbst wieder zusammen. Wer
wird diese Entwicklung vorantreiben? Am besten platziert sind diejenigen, die Information
verstehen und wissen, wie Informationen in die Prozesse der Entscheidungsfindung und
letztendlich in das Erreichen der organisatorischen Ziele eingepasst werden können. Da
Information eine Rolle auf allen Ebenen spielt, Risiko, Compliance und Geschäftschancen,
können Information Professionals am besten eine systematische und komplementäre
Informationskultur aufbauen, die verifizierbare Produktivitätssteigerungen nachweist. Wie
oben demonstriert wurde, ist die Ausschöpfung von Informationen des öffentlichen Sektors
ein dynamischer, viel versprechender Bereich, in dem der Wert von Informationen
offensichtlich ist und daher ein Forum für Information Professionals bietet, ihren Wert für die
38
http://ec.europa.eu/growthandjobs/pdf/COM2005_024_en.pdf
39
Für eine Darstellung der Problematik, siehe “The Road Ahead - Proposal regarding a Strategic Direction for Information
Professionals in the 21st Century” von Michael Fanning, oci GmbH, Diskussionspapier, Januar 2009, Seite 3.
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Organisation aufzuzeigen, einen Wert, der sich in harter Währung ausdrückt als
Kostenersparnis oder ein Beitrag dazu oder als Gewinn.
40
5. VORTEILE DER INFORMATIONSWEITERVERWENDUNG FÜR IPs: BEISPIELE
Die vorangegangenen Kapitel haben den Markt für die Weiterverwendung von Informationen
des öffentlichen Sektors beschrieben und sich für eine größere Einbringung der IPs in der
Umsetzung dieser Märkte ausgesprochen. Das folgende Kapitel will ein paar konkrete
praktische Beispiele anführen, wie dies realisiert werden kann.
Die besprochenen Beispiele sind einzelne Fälle für die Wirtschaft, Verwaltung und
Wissenschaft und sollen nur als Indikatoren und Denkanstöße dienen. Trotz des oft
wiederholten Gebrauchs von Ausdrücken wie “Informationsgesellschaft” oder
“Wissenswirtschaft” oder “digitales Zeitalter” usw. gibt es verhältnismäßig wenig Literatur
über die Rolle von Informationen im Hinblick auf den Erfolg einer Organisation. Dies trifft
(überraschend) zu, wenn es sich bei den Organisationen um Unternehmen handelt.
Wenn man die Komplexität von Geschäftsaktivitäten und anderer Aktivitäten bedenkt,
41
die
von gutem Informationsmanagement abhängig sind, empfiehlt sich ein systematischerer
Ansatz, um die Rolle zu bestimmen, die Informationen und deren Management in drei für die
Leitung und den Erfolg einer Organisation wesentlichen Bereichen spielen. Dies sind:
Riskoanalyse
Compliance
Geschäftsentwicklung
In den folgenden Abschnitten werden Beispielszenarien für die drei Bereiche: Wirtschaft,
öffentlicher Sektor und Bildung mittels der “Troika“ Risikoanalyse, Compliance und
Geschäftsentwicklung beschrieben. Der Grund dafür liegt darin, dass unter dem komplexen
Thema der Informationsweiterverwendung viele Bestandteile von Risikoanalyse, Compliance
und Geschäftsentwickelt in gegenseitiger Wechselbeziehung zueinander stehen.
Ein Anreiz für den öffentlichen Sektor beispielsweise, das Thema der
Informationsweiterverwendung einzubeziehen, könnte darin bestehen, dass es ihm eine
Gelegenheit zur Einschränkung des Risikos für die eigene Organisation gibt.
42
Wo jedoch
öffentliche Stellen ihre Compliance gegenüber der Gesetzgebung einsetzen, um aktiv ihre
Informationen gut zu verwalten, erhöhen sie automatisch die Optionen im Hinblick auf die
40
Siehe Fn. 37, Seite 6.
41
Siehe „Informationskompetenz: ein (neues) Leitbild für betriebliche Informationstellen?“ von Marianne Ingold, in Leitbild
Informationskompetenz, 27. Online-Tagung der DGI, Proceedings, Frankfurt am Main, 23. bis 25 Mai 2005, Seite 18.
42
Zur Rolle des Risikomanagements in Bezug auf Informationen als Treiber für das behördeninterne Informations-
management siehe als Beispiel: “The role of Information Asset Registers” by John Sheridan, Office of Public Sector
Information, UK, September 2008.
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Geschäftsentwicklung für die Organisationen, die diese Informationen weiterverwenden
wollen.
5.1. Beispiel aus der Wirtschaft
Das erste Beispiel ist aus der Sicht eines Information Professional (IP) in einer großen
Anwaltskanzlei oder auch in einem Finanzinstitut. Das Beispiel beinhaltet die
Berücksichtigung von Informationen des öffentlichen Sektors zum Zweck der
Geschäftsentwicklung. Während in der Vergangenheit die meisten juristischen Verlage
überwiegend die einheimische Rechtsprechung abgedeckt haben, waren es große
Anwaltskanzleien, die als eine der ersten Organisationen paneuropäische
Rechtsinformationsprodukte entwickelt haben.
43
Unter diesem Gesichtspunkt könnten IPs in
Kanzleien und Banken gegebenenfalls Informationsquellen des öffentlichen Sektors
berücksichtigen, die aktuell von der Europäischen Kommission selbst herausgegeben
wurden, wie das EUR-Lex Webportal und die EU Translation Memories.
EUR-Lex Webportal:
44
Das EUR-Lex Webportal bietet direkten Zugang zu EU-Recht. Das
System ermöglicht die Abfrage des Amtsblatt der Europäischen Union, die EU-Verträge,
Gesetzgebung, Rechtsprechung und Gesetzentwürfe. Es bietet darüber hinaus ausführliche
Suchmöglichkeiten. Das Portal wird vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
verwaltet. Der Zugang zur Website ist völlig kostenfrei und nicht von irgendwelchen
Konditionen abhängig. Eine Reproduktion für persönliche Zwecke oder für eine
nichtkommerzielle Verbreitung an Endnutzer ist autorisiert unter der Voraussetzung, dass ein
Quellennachweis angefügt wird. Ein Herunterladen zu kommerziellen Weiter-
verbreitungszwecken unterliegt den Konditionen, die im Urheberschutzvermerk auf der EUR-
Lex Website aufgeführt sind. Die Übermittlung von Dateien (z.B. im XML Format), und zwar
für die Weiterverwendung und kommerziellen Weiterverbreitung ist abhängig von einer
gebührenpflichtigen Lizenzvereinbarung, die im Auftrag der Europäischen Gemeinschaft
durch das Amt für Veröffentlichungen abgeschlossen wird.
Die Trefferquote auf das EUR-Lex Portal hat kontinuierlich zugenommen, von ca. 678.700
Treffern im Jahr 2007 auf 929.000 täglichen Seitenaufrufen 2008, das ist eine
Wachstumsrate von 37%. Das jährliche Datenvolumen, das ins Portal gestellt wird, bleibt
konstant; 13.265 neue Dokumenteneinheiten wurden 2008 ins Portal gestellt (in
verschiedenen Sprachen), 2007 waren es im Vergleich 14.666. Das jährliche Volumen von
Daten, die vom Portal heruntergeladen wurden, nimmt zu: im Jahr 2008 waren es 330
Millionen Dokumente im Vergleich zu 310 Millionen Dokumenten im Jahr 2007 (7%
Wachstum). Die Anzahl gebührenpflichtiger Lizenzen blieb konstant. (22 im Jahr 2008
gegenüber 23 im Vorjahr 2007).
43
Beispiele hier sind die Linklaters Online Services, deren bekanntester Service die “Blue Flag” Serie ist, siehe:
http://www.linklaters.com/OnlineServices/Pages/Index.aspx oder OUT-LAW.COM von Pinsent Masons
http://www.pinsentmasons.com/Default.aspx?page=351 und auch die Online Services von Allen & Overy
http://www.allenovery.com/AOWEB/OnlineServices/OnlineServicesHome.aspx?contentTypeID=8&prefLangID=410
44
Commission Staff Working Paper (Siehe Fn. 1), Seite 24.
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EU Translation Memories:
45
Im November 2007 stellte die Generaldirektion für
Übersetzungen der Europäischen Kommission, in Kooperation mit dem Gemeinsamen
Forschungszentrum (Joint Research Centre - JRC), der Öffentlichkeit einen mehrsprachigen
Übersetzungsdatenspeicher für die Acquis Communautaire (EU Gesetzeskörper) zur
Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Sammlung paralleler Texte (Texte und deren
Übersetzung, auch als Bi-Texte bezeichnet) in 22 Sprachen und 432 möglichen
Sprachkombinationen.
Ein Übersetzungsspeicher ist eine Sammlung kleiner Textsegmente und deren Übersetzung.
Übersetzungsspeicher werden zur Unterstützung von Übersetzern genutzt, um
sicherzustellen, dass Texteile, die bereits übersetzt worden sind nicht nochmals übersetzt
werden müssen. Sowohl die Übersetzungsspeicher als auch die parallelen Texte sind eine
wichtige linguistische Quelle, die zu vielerlei Zwecken genutzt werden kann, wie z.B.: dem
Training automatischer Systeme für statistische Maschinenübersetzungen oder zur
Erstellung einsprachiger oder mehrsprachiger lexikalischer und semantischer Quellen wie
Wörterbücher und Ontologien. Wenn man die äußerst fachspezifische Art von juristischen
Übersetzungen berücksichtigt, stellen diese Übersetzungsspeicher eine wichtige und
verbindliche Quelle von Rechtswissen dar.
5.2. Beispiel aus der Verwaltung
Dieses Beispiel ist aus der Sicht einer Person, die für das Informationsmanagement
innerhalb des öffentlichen Sektors zuständig ist. In diesem Fall betrachtet man Informationen
des öffentlichen Sektors im Hinblick auf Compliance mit den Gesetzesvorschriften. Jedoch
könnte dieses Beispiel auch dem Bereich der Risikoanalyse zugeordnet werden – und
langfristig sogar als eine Art „Geschäftsentwicklung“ im Sinne, dass die Behörde effektiver
ihre Ziele erfüllen kann.
Artikel 9 der EU-Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des
öffentlichen Sektors schreibt vor, dass Mitgliedstaaten praktische Vorkehrungen treffen, um
sicherzustellen, dass ihre Informationsgüter der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Das BMWi hat eine Liste von Informationsgütern herausgegeben
46
und einige Behörden in
anderen Bereichen sind sogar einen Schritt weiter gegangen. Beispielsweise ist PortalU
47
das Umweltportal Deutschland. PortalU wird gemeinsam vom Bund und den Ländern
betrieben. Derzeit stellen über 200 Behörden und Organisationen ihre Umweltinformationen
über PortalU bereit. Das Portal bietet einen zentralen Zugriff auf über 2 Millionen
Internetseiten und über 500.000 Datenbankeinträge von öffentlichen Institutionen und
Organisationen.
45
Commission Staff Working Paper (Siehe Fn. 1), Seite 24.
46
Siehe Fn. 14 und auf der Webseite die Option „Weiterführende Informationen“.
47
http://www.portalu.de
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Um diese Veröffentlichungspflichten erfüllen zu können, wird vorausgesetzt, dass die
Behörde sich im Klaren darüber ist, welche Informationen sie hält und wo sie sie finden kann.
In der Tat ist die Behörde verpflichtet, bei einer Anfrage nach Informationen, die unter die
Informationszugangsrechte fallen wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), den
Antragsteller darüber zu informieren, wer die korrekte Behörde für seine Anfrage ist. Das
heißt, die Behörde muss nicht nur wissen, welche Informationen sie selbst hat, sondern auch
welche Informationen andere Behörden haben. Ob es um Informationsmanagement,
Wissensermittlung, Schriftgutverwaltung oder die Durchführung von Informationsprüfungen
(information audits) geht, es gibt in diesem Fall immer viele Aufgaben für Information
Professionals. Viele Rollen, die verlangen, dass Information Professionals die Führung
übernehmen und ihrer Behörde helfen, ihre eigenen Informationsgüter zu verstehen und sie
in einer Art und Weise zu verwalten, dass sie nicht nur die Vorschriften erfüllt und
Haftungsrisiken reduziert, sondern auch effizient diese Ressourcen verwaltet, damit die
Behörde ihre öffentliche Aufgabe besser erfüllen kann.
Es ist keinesfalls ein Zufall, dass die Auflage, IFG-Gesetzgebung in Großbritannien und
Irland umzusetzen, zu einer steigenden Zahl an Informationsprüfungen führte, die von
Behörden durchgeführt wurden. Eine der beiden Verhaltensregeln (Codes of Practice), auf
die in der britischen Freedom of Information Act 2000
48
Bezug genommen wird, bezieht sich
ausdrücklich auf die Schriftgutverwaltung.
49
In Deutschland haben sowohl das Bundesministerium des Innern (BMI) und der
Bundesdbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Behörden dazu
angehalten, proaktiv Informationen ins Internet zu stellen.
50
51
Dies setzt natürlich voraus,
dass die Behörde ein detailliertes und auf den aktuellen Stand gebrachtes Wissen über die
von ihr gehaltenen Informationen besitzt, die öffentlich zugänglich gemacht werden können
und zu welchen Konditionen dies geschehen soll.
48
http://www.opsi.gov.uk/Acts/acts2000/ukpga_20000036_en_1
49
Die Constitution Unit der University of London (UCL) hat zahlreiche Studien zur Auswirkung der FOIA 2000 auf das
Parlament sowie auf die zentrale und lokale öffentliche Verwaltung durchgeführt. In allen Studien seit 2005 über die lokale
öffentliche Verwaltung wurden immer verbesserte Schriftgutverwaltungspraktiken („ improved records management
practices“) von den Behörden als eine der drei positivsten Aspekte der FOI-Umsetzung angesehen. Siehe “FOIA 2000 and
local government in 2007: The experience of local authorities in England – Third Year Report September 2008” unter
http://www.ucl.ac.uk/constitution-unit/foidp/publications/ . Für eine kritische Bewertung der Auswirkungen der UK Freedom
of Information Act 2000 auf das Informationsmanagement und insbesondere auf die Schriftgutverwaltung im öffentlichen
Sektor, siehe: “Managing The Crowd: rethinking records management for the web 2.0 world“, Steve Bailey, Facet
Publishing, London 2008, insbesondere die Seiten 55-57. Für einen Eindruck über die Auswirkungen der FOIA 2000 auf
Organisationen im Bildungssektor siehe: „Assessing the Impact of the Freedom of Information Act on the FE and HE
Sectors“, Steve Bailey, Ariadne, Issue 42, January 2005, abrufbar unter http://www.ariadne.ac.uk/issue42/bailey/. Ein
Überblick über die ersten Statistiken zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes in Großbritannien auf Deutsch wird
im IFG-Rundbrief 3/2006, Seite 2 gegeben.
50
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151502/publicationFile/9191/Anwendungshinweise_BMI_zum_IFG.pdf
51
http://www.bfdi.bund.de/cae/servlet/contentblob/412046/publicationFile/25375/AnwendungshinweiseBehoerdenDown.pdf
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5.3. Beispiel aus der Wissenschaft
Das dritte Beispiel ist aus der Perspektive einer Person, die für das Informations-
management innerhalb einer wissenschaftlichen Einrichtung und insbesondere für das aus
Forschung- und Entwicklungsaktivitäten abgeleitete Informationsmanagement zuständig ist.
Das Beispiel betrachtet Informationen des öffentlichen Sektors unter dem Gesichtspunkt des
Risikomanagements, könnte aber gleichermaßen wie oben auch als Beispiel für Compliance
und wiederum langfristig als „Geschäftsentwicklung“ im Sinne einer effektiveren Erfüllung
ihrer Ziele durch die Institution interpretiert werden.
Wissenschaftliche Informationen werden nicht durch die EU-Weiterverwendungsrichtlinie
abgedeckt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss empfahl deren
Miteinbeziehung,
52
dies wurde aber in der Endphase des Gesetzentwurfs abgelehnt. In
jüngerer Zeit hat die Organisation for Economic Co-operation and Develeopment (OECD)
jedoch für eine Einbeziehung wissenschaftlicher Daten in die Diskussion um Informationen
des öffentlichen Sektors plädiert.
53
In den folgenden EU-Diskussionen zu diesem Thema
betont die Kommission ausdrücklich, dass wissenschaftliche Daten gleichermaßen wie
Ausbildungs- und Kulturinformationen in die Diskussionen über Informationen des
öffentlichen Sektors miteinbezogen werden sollten.
54
Dennoch bleiben wissenschaftliche Informationen eine wichtige Kategorie bei den
Informationen des öffentlichen Sektors, da sehr häufig Forschungsprojekte von öffentlicher
Hand subventioniert sind und von Universitäten oder Forschungszentren des öffentlichen
Sektors durchgeführt werden. Die Wissenschaftswelt hat ein gut etabliertes System für die
Verbreitung und Ausschöpfung von Forschungserkenntnissen und -ergebnissen. In der
Forschungsgemeinde herrscht überwiegend die Meinung, dass von öffentlicher Hand
subventionierte Forschung einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollte,
damit sie von allen genutzt werden kann, und somit ihr Potential maximal ausschöpft. Diese
Ansicht schlägt sich auch in der Kommissionsmitteilung über Wissenschaftliche
Informationen im digitalen Zeitalter (Scientific information in the digital age)
55
nieder.
Gleichzeitig sind Universitätskliniken Hauptzentren medizinischer Forschung und als solche
Hersteller wertvoller wissenschaftlicher Informationen. Ihre Aktivitäten werden überwiegend
aus öffentlichen Mitteln finanziert. Da aber Forschung und Entwicklung im medizinischen
und Gesundheitssektor ein Geschäft ist, das viele Ressourcen benötigt, kommt es immer
52
Stellungnahme des Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Richtlinie des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Weiterverwendung und kommerzielle Verwertung von Dokumenten des
öffentlichen Sektors“, (KOM (2002) 207 endgültig), ABl. C 85 vom 8.4.2003.
53
OECD Recommendation of the Council for enhanced access and more effective use of public sector information. Entwickelt
vom “OECD Committee for Information, Computer and Communication Policy (ICCP Committee)”, und insbesondere von
deren “Working party on the Information Economy”. Die “Recommendation” wurde vom OECD Council auf seiner 1172.
Sitzung am 30. April 2008 übernommen. http://www.oecd.org/dataoecd/0/27/40826024.pdf
54
Siehe Seite 30 des ICT PSP Work Programme 2009. Das Work Programme definiert: “the priorities for calls for proposals,
calls for tender and other supporting actions to be launched in 2009 as part of the EU Information and Communication
Technologies (ICT) Policy Support Programme (ICT PSP)”.
55
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:52007DC0056:EN:NOT
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häufiger vor, dass Universitätskliniken ermutigt werden – und durch Gesetzesänderungen
auch das Recht erhalten – Partnerschaften mit Dritten zu suchen, insbesondere mit
pharmazeutischen Unternehmen.
56
In dem Bestreben, öffentlich-private Partnerschaften zwischen Universitätsforschungs-
kliniken, die von öffentlicher Hand finanziert werden und privat finanzierten
pharmazeutischen Unternehmen zu fördern, wächst die Sorge, dass vertragliche
Verpflichtungen zwischen den beiden Organisationen dazu führen, dass ein Zugang zu
Forschungsdaten, die weitgehend mit öffentlichen Geldern finanziert werden, verweigert
wird. Der Zugang zu solchen Daten wird auf der Grundlage verweigert, dass es sich dabei
um Firmen- oder Geschäftsgeheimnisse handelt.
Hier gibt es seine Rolle für Informationsspezialisten, eine Gesamtverantwortung für das
Informationsmanagement innerhalb einer solchen Organisation zu übernehmen und eine
Informationspolitik der Institution zu erstellen, umzusetzen und zu beobachten, die von der
Institutionsleitung genehmigt werden kann. Eine solche Informationspolitik muss
systematisch sein, alle Voraussetzungen und Verpflichtungen der Beteiligten verstehen und
fähig sein, die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Optionen der Informationsausschöpfung
auszuwerten und darüber hinaus zukünftige rechtliche Barrieren im Hinblick auf den Zugang
und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in einer digitalen
Umgebung vorauszusehen, um Vorschläge zu deren Überwindung machen zu können.
6. SCHLUSSBEMERKUNG
Obwohl in den drei oben besprochenen Beispielen unterschiedliche Fachkenntnisse
erforderlich sind, wie z.B.: Informations- und Wissensmanagement, Geschäftsentwicklung,
Kenntnisse über das rechtliche Umfeld, Vertrautheit mit IT, usw., ist der Mittelpunkt, um den
sich alle drehen eine gründliche Kompetenz im Umgang mit Informationen. Information
Professionals sind gut beraten, die Chancen, die sich durch die Weiterverwendung von
Informationen des öffentlichen Sektors bieten, auszuschöpfen.
Durch eine Positionierung als die Fachkräfte mit der besten Qualifikation, wenn es um das
Verständnis im Hinblick auf die Auswirkungen der Informationsweiterverwendung auf die
Organisation, für die sie tätig sind, geht; werden sie in die Lage versetzt, ihren eigenen Wert
besser zu erklären und aufzuzeigen.
Schließlich sind sie hierfür am besten qualifiziert, denn um das Bewusstsein für die
Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors zu schärfen, benötigt man
nicht nur Erfahrung und Können in den Bereichen Informationsmanagement und
Wissenstransfer, sondern vor allem eine verstärkte Aktivität in professionellen Netzwerken
und Verbänden.
56
Ein konkretes Beispiel ist die Kölner Uniklinik, die im Auftrag der Bayer AG forscht. Siehe: “Im Auftrag der
Pharmaindustrie“, taz.de vom 08.01. 2009. http://www.taz.de/1/zukunft/wissen/artikel/1/im-auftrag-der-pharmaindustrie/