1. KPMGWebcast: Betriebsstttenbesteuerung nachBEPS 29. April
2016
2. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG
International Cooperative (KPMG International), einer juristischen
Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte
vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International. Agenda 1 Ausgangssituation 3
Knftige Definition der Betriebssttte nach OECD BEPS Action 7 4
Ausblick 3.1. Stndiger Vertreter 3.2. Kommissionrsstrukturen 3.3.
Ausnahmenkatalog 2 Aktuelle Definition der Betriebssttte (OECD und
AO) 1
3. Ausgangssituation
4. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. BEPS-AktionsplanderOECDundEU
Regelungen Richt- linie OECD AP Verbindlichkeits- status Deutsches
Steuerrecht Zinsabzugsbeschrnkungen x AP 4 Best practice approach
4h EStG, 8a KStG Switch-over Klausel x [AP 3] Guidance 20 Abs. 2
AStG, 50d Abs. 9 EStG, DBA Allgemeine Missbrauchsregelung x 42 AO
Hinzurechnungsbesteuerung x AP 3 Guidance 7ff. AStG Hybride
Gestaltungen x AP 2 Best practice approach 8b Abs. 1 S. 2 KStG
Treaty Abuse Mitteilung AP 6 Minimum standard DBA Japan
Betriebssttten-Definition Mitteilung AP 7 Updated standard DBA AUS
Verrechnungspreise x AP 8- 10 Updated standard 1 AStG
Verrechnungspreis- dokumentation/CbCR x AP 13 Minimum standard 90
Abs. 3 AO Multilaterales Instrument AP 15 Innovative approach
2
5. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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MglicherZeitplanfrdieUmsetzung Multilaterales Instrument zur
nderung der DBAs; Public CbCR Entwurf BEPS Umsetzungsgesetz 2016:
Country-by-Country-Reporting, Hybrid Mismatch(?), CFC
Verabschiedung voraussichtlich zweite Jahreshlfte Verabschiedung
voraussichtlich zweite Jahreshlfte EU BEPS Richtlinie:
Country-by-Country-Reporting, CFC-Rules und Zinsschranke EU BEPS
Richtlinie: Hybrid Mismatch, Exit Tax, Switch-Over-Clause und GAAR
Januar Juni Juli Dezember 2016 3
7. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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AktuelleDefinitionBetriebsstttenachOECD-MA Art. 5 Abs. 1 OECD-MA:
Allgemeine Definition Art. 5 Abs. 4 OECD-MA: Ausnahmenkatalog
Betriebssttte ist jede feste Geschftseinrichtung, durch die die
Geschftsttigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgebt
wird a) Einrichtungen, die ausschlielich zur Lagerung, Ausstellung
oder Auslieferung von Gtern oder Waren benutzt werden b) Bestnde
von Gtern oder Waren, die ausschlielich zur Lagerung, Ausstellung
oder Auslieferung unterhalten werden c) Bestnde von Gtern oder
Waren, die ausschlielich zu dem Zweck unterhalten werden, durch ein
anderes Unternehmen bearbeitet oder verarbeitet werden d) Feste
Geschftseinrichtung, die ausschlielich zu dem Zweck unterhalten
wird, fr das Unternehmen Gter oder Waren einzukaufen oder
Informationen zu beschaffen e) Feste Geschftseinrichtung, die
ausschlielich zu dem Zwecke unterhalten wird, fr das Unternehmen
andere Ttigkeiten auszuben, die vorbereitender Art sind oder
Hilfsttigkeiten darstellen f) Feste Geschftseinrichtung, die
ausschlielich zu dem Zwecke unterhalten wird, mehrere der unter a)
bis e) genannten Ttigkeiten auszuben, vorausgesetzt, dass sich die
daraus ergebende Gesamtttigkeit der festen Geschftseinrichtung
vorbereitender Art ist oder eine Hilfsttigkeit darstellt Art. 5
Abs. 5 OECD-MA: Vertreterbetriebssttte Art. 5 Abs. 6 OECD-MA:
Unabhngiger Vertreter Eine Person, die nicht unabhngiger Vertreter
iSd Abs. 6 ist, wird fr ein Unternehmen ttig; besitzt Vollmacht im
Namen des Unternehmens Vertrge abzuschlieen bt diese Vollmacht
tatschlich und gewhnlich aus Die Ttigkeit beschrnkt sich nicht auf
Vorbereitungs- und/oder Hilfsttigkeiten iSd Abs. 4 Unabhngiger
Vertreter (Makler, Kommissionr oder anderer unabhngiger Vertreter)
Im Rahmen seiner ordentlichen Geschftsttigkeit 4
8. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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DefinitionBetriebsstttenach12,13AO 12 AO 13 AO Betriebsttte ist
jede feste Geschftseinrichtung oder Anlage, die der Ttigkeit eines
Unternehmens dient. Als Betriebsttten sind insbesondere anzusehen:
1. die Sttte der Geschftsleitung, 2. Zweigniederlassungen, 3.
Geschftsstellen, 4. Fabrikations- oder Werksttten, 5. Warenlager 6.
Ein- oder Verkaufsstellen, 7. 8. Bauausfhrungen oder Montagen
Stndiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschfte
eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen
unterliegt. Stndiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die fr
ein Unternehmen nachhaltig 1. Vertrge abschliet oder vermittelt
oder Auftrge einholt oder 2. einen Bestand von Gtern oder Waren
unterhlt und davon Auslieferungen vornimmt. 5
10. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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BetriebsstttenbesteuerungnachBEPS KommissionrsstrukturenStndiger
Vertreter Kommissionr grundstzlich als abhngiger Vertreter, wenn
dieser seine Ttigkeit exclusively or almost exclusively fr
verbundene Unternehmen ausbt. (Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD-MA-E)
habitually concludes contracts or habitually plays the principal
role leading to the conclusion of contracts that are routinely
concluded without material modification by the enterprise (Art. 5
Abs. 5 OECD-MA-E) Vorbereitende Ttigkeiten/Hilfsttigkeiten
(Ausnahmenkatalog) Ttigkeiten, welche zuvor als Ausnahmetatbestnde
galten, mssen ausnahmslos vorbereitender Art sein oder
Hilfsttigkeiten darstellen. (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA-E) Bsp.:
Warenlager beim Auftragsfertiger/
Einkaufsgesellschaften/Informationsbros
Anti-Fragmentierungs-Regelung Verteilung von Geschftsttigkeiten auf
verschiedene, einander nahestehende Gesellschaften (so dass jede
Gesellschaft nur vorbereitende oder Hilfsttigkeiten erbringt)
umgeht nicht den Status einer Betriebssttte (Art. 5 Abs. 4.1
OECD-MA-E) Empfehlung der EU: Aufnahme des neuen Art. 5 OECD-MA-E
in knftige DBAs Folge: signifikante Erhhung der Anzahl von
Betriebssttten in der internationalen Geschftswelt 6
11. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. StndigerVertreter nderung
nach BEPSBisherige Behandlung Bisher wurde ein Unternehmen so
behandelt als habe es eine Betriebssttte, wenn ein abhngiger
Vertreter mit Abschlussvollmacht gewhnlich im anderen Staat fr das
Unternehmen Vertrge abschliet Abschlussvollmacht als Kernvoraus-
setzung der Vertreterbetriebssttte Alternativ zu dem bisherigen
Erfordernis der formellen Abschlussvollmacht soll es nun
ausreichen, wenn o der Vertreter in Vertretung des Unternehmens o
gewhnlich die wesentliche Rolle beim Abschluss der Vertrge bernimmt
o und diese dann regelmig ohne wesentliche nderungen vom
Unternehmen (im anderen Vertragsstaat) abgeschlossen werden.
(habitually plays the leading role to the conclusion of contracts
that are routinely concluded without material modification by the
enterprise) 7
12. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. Anbahnung / Verhandlung von
Vertrgen durch inlndischen Key Account Manager der dt. AG vor Ort
beim auslndischen Kunden (Bsp. Frankreich) fr den eigenen
Arbeitgeber (dt. AG) Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 5 OECD MA-E o
Vertreter in Vertretung des Unternehmens o bernimmt gewhnlich die
wesentliche Rolle beim Abschluss der Vertrge o Vertrge werden
regelmig ohne wesentliche nderungen vom Unternehmen abgeschlossen
Betriebsstttenrisiko Wesentliche Rolle (lt. OECD-MK-E) o
Vertragsabschluss als direktes Ergebnis der Aktivitten des
Vertreters o Vertreter agiert als sales force o Mitteilung von
Preisen und Notwendigkeit eines Vertragsabschlusses (online);
Erluterung der T&C o Nicht: agent promotes or markets good ohne
direkte Folge eines Vertragsabschlusses
Beispiel:VertriebberimInlandangestelltenKeyAccountManager Dt.
AGKunde Vertreter BS der Dt. AG in FRA? 8
13. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. Risiken o Gewinnzuordnung? o
Registrierungspflicht o Lohnsteuer/Umsatzsteuer o Rechnungslegung o
Strafen, Zinsen, Mglichkeiten zur Betriebssttten-Vermeidung o
Beschneidung der Verhandlungsfreiheit? Enge Guidelines? o Keine
Verhandlung vor Ort (Skype); Umstellung von Key Account Manager zu
Relationship Manager o Etablierung von Vertriebsgesellschaften als
Low Risk Distributor (An- und Verkauf von Produkten)
Beispiel:VertriebberimInlandangestelltenKeyAccountManager Dt.
AGKunde Vertreter BS der Dt. AG in FRA? 9
14. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. Kommissionrsstrukturen
nderung nach BEPSBisherige Behandlung Kommissionr schliet in
eigenem Namen, aber fr Rechnung des Kommittenten mit Dritten
Vertrge ab. Bisher wurden solche Kommissionrs- strukturen
grundstzlich nicht von Art. 5 OECD-MA erfasst. Vgl. auch europische
Rechtsprechung (Zimmer (FR), Dell (NO)), wonach keine Betriebssttte
vorlag, insb. da ein Kommissionr den Prinzipal nicht binden knne.
Keine Abschlussvollmacht notwendig; bernahme der wesentlichen
Rolle, welche zum Vertragsabschluss fhrt, ausreichend Ausnahme des
unabhngigen Vertreters nicht mehr gegeben, wenn dieser fast
ausschlielich (mind. 90%) fr verbundene Unternehmen ttig wird. Tz.
32.8 OECD-MK-E: Rechtliche Bindung des Prinzipals durch den Vertrag
zwischen Kommissionr und Dritten keine Voraussetzung mehr. 10
15. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. Ausnahmenkatalog nderung nach
BEPSBisherige Behandlung Der aktuelle Art. 5 Abs. 4 OECD-MA legt
einen Ausnahmenkatalog fest, der dazu fhrt, dass trotz einer festen
Einrichtung im anderen Staat keine Betriebssttte begrndet wird
Beispiele: Warenlager, Einkaufsbro, Informationsbro Vorbehalt einer
vorbereitenden oder Hilfsttigkeit nur als Auffangformel, aber nicht
bezogen auf die o.g. Beispiele Die Kriterien der vorbereitenden
oder Hilfsttigkeit gelten nun fr alle Ausnahmetatbestnde o
Vorbereitende Ttigkeit ist dadurch gekennzeichnet, dass sie einer
anderen Ttigkeit vorangeht und oft auch in einer relativ kurzen
Zeit ausgefhrt wird (Tz. 21.2 OECD-MK-E) o Hilfsttigkeit ist
dadurch gekennzeichnet, dass sie die eigentliche Kernttigkeit des
Unternehmens untersttzt ohne jedoch ein essentieller Teil von
dieser zu sein (Tz. 21.2 OECD-MK-E) o Wiederverkufer: where the
overall activity of the enterprise consists in selling these goods
and where purchasing is the core function in the business of the
enterprise keine Hilfsttigkeit (Tz. 22.5 OECD-MK-E) 11
16. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. Dt. AG Lieferant in Korea
Einkufer BS der dt. AG in Korea?
Beispiel:EinkaufdurchEinkuferimAusland Anbahnung/Verhandlung eines
Einkaufsvertrags durch inlndischen Einkufer im Ausland mit
auslndischem Lieferanten fr inlndisches Konzernunternehmen (dt.
AG). Prfungsreihenfolge Liegt ein abhngiger Vertreter vor (Art. 5
Abs. 5 OECD-MA-E)? voraussichtlich gegeben Handelt es sich um eine
vorbereitende Ttigkeit oder um eine Hilfsttigkeit (Art. 5 Abs. 4
OECD- MA-E)? Einkauf von Waren fr Wiederverkauf oder Produktion?
Ist der Einkauf ein wesentlicher und mageblicher Teil der Ttigkeit
des Gesamtunternehmens? Sind die Waren Bestandteil der Kernfunktion
des inlndischen Konzernunternehmens? 12
17. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
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Markenzeichen von KPMG International. Inlndische AG lsst Produkte
durch einen auslndischen nicht verbundenen Lohnfertiger herstellen
und stellt Rohstoffe (Eigentum der dt. AG) bei. Das Werk und das
Lager gehren dem Lohnfertiger. Dt. AG hat zum Zwecke der Inspektion
Zugang zum Lager und/oder der Produktion Betriebssttte nach Art. 5
Abs. 1 OECD-MA? o Feste Geschftseinrichtung (+) o durch die die
Geschftsttigkeit eines Unterneh- mens ganz oder teilweise ausgebt
wird (+) o Verfgungsmacht (?!) Vorbereitende Ttigkeit/Hilfsttigkeit
(Art. 5 Abs. 4 OECD- MA-E)? Ist das Lager ein wesentlicher und
mageblicher Teil der Ttigkeit des Gesamtunternehmens? Ist das Lager
Bestandteil der Kernfunktion des Gesamtunternehmens? Tz. 22.4: Kein
wesentlicher / mageblicher Teil, falls dt. AG nur Distributor von
Produkten ist, welche durch andere Unternehmen hergestellt werden.
Beispiel:LagerbeimAuftragsfertigerimAusland Lagerung von Rohstoffen
Auslnd. Lohnfertiger Dt. AG BS der dt. AG in Spanien? 13
18. Ausblick
19. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein Mitglied
des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG
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Markenzeichen von KPMG International. BMF-Entwurfschreiben zur
Betriebsstttengewinnaufteilung (Verwaltungsgrundstze
Betriebsstttengewinnaufteilung VWG BsGa) Gewinn- aufteilung
Ausblick Betroffene Unternehmen Next Step: Risikoanalyse smtliche
grenzberschreitend ttige Unternehmen smtlicher Branchen, insb.
Automotive und Retail Inbound und Outbound Analyse der vorhandenen
Unternehmens- struktur entlang der Wertschpfungskette sowie der
vorhandenen Funktionen von Personal mit einer globalen Rolle auf
mgliche Betriebsstttenrisiken Schwerpunkte: Vertrieb, Einkauf,
Lager Protokoll Nr. 2 zu DBA sterreich (2000): Es besteht
Einverstndnis, dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser
Unternehmen als Vertreterbetriebssttte eines anderen Unternehmens
behandelt wird, wenn die jeweiligen ohne dieses Einverstndnis sonst
zur Vertreterbetriebssttte fhrenden Funktionen durch Ansatz
angemessener Verrechnungspreise, einschl. eines diesem
verbleibenden Gewinns, abgegolten werden. Vorschlag 15
20. KPMG in den sozialen Netzwerken Die enthaltenen
Informationen sind allgemeiner Natur und nicht auf die spezielle
Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person
ausgerichtet. Obwohl wir uns bemhen, zuverlssige und aktuelle
Informationen zu liefern, knnen wir nicht garantieren, dass diese
Informationen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs
oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand
sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten
fachlichen Rat und ohne grndliche Analyse der betreffenden
Situation. 2016 KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft, ein
Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhngiger Mitgliedsfirmen, die KPMG
International Cooperative (KPMG International), einer juristischen
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vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene
Markenzeichen von KPMG International. www.kpmg.de Dr. Gabriele
Rautenstrauch Director, International Tax Tel. +49 89 9282-4813
Mobile +49 173 57 649 97 [email protected] KPMG AG
Wirtschaftsprfungsgesellschaft Ganghofer Str. 29 80339 Mnchen
IhreAnsprechpartner Franz Prinz zu Hohenlohe Partner, International
Tax Tel. +49 89 9282-1186 Mobile +49 173 57 647 41
[email protected] KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft
Ganghofer Str. 29 80339 Mnchen Dr. Oliver Heinsen Partner,
International Tax Tel. +49 69 9587-2561 Mobile +49 173 29 895 64
[email protected] KPMG AG Wirtschaftsprfungsgesellschaft The
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