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® Magret Reymers Neuordnung Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik Die neue Ausbildungsordnung Zum Ablauf des Verfahrens

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NeuordnungVerfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Die neue Ausbildungsordnung

Zum Ablauf des Verfahrens

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Neuordnung Verfahrensmechaniker/in für Kunststoff- und Kautschuktechnik 2011/2012

Ziel : Inhaltliche und strukturelle Anpassung an aktuelle Qualifikationsbedarfe

Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung August 2012

 Ausgangspunkt: Beruf mit 6 Schwerpunkten, AO aus 2006 resp. 1997 ~7000 Auszubildende

  Kunststoffformgebung Kunststoffbau

Quelle: PAL, informell

2006: AO 1997 wird um 2 Schwerpunkte ergänzt; bleibt ansonsten unverändert

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Zur neuen Ausbildungsordnung

Was ist neu?

• Differenzierung in 7 Fachrichtungen; fachrichtungsspezifische Inhalte im 3. Jahr Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Compound- und Masterbatchherstellung

Bauteile, Faserverbundtechnologie, Kunststofffenster

• Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 25%, Teil 2 75 %

• Inhaltliche Stärkung im Bereich Materialkenntnis

• Reduzierung der Kunststoffbearbeitung / Bauteilherstellung im gemeinsamen Teil

• Metallbearbeitung kann, muss aber nicht vermittelt werden

• Fertigungsplanung und –steuerung beginnt bereits im 1. Ausbildungsabschnitt

•Vertiefungsphase von 8 Wochen inhaltlich gebunden: Wahl zwischen 3 Berufsbildpositionen

(Herstellen von Bauteilen/- gruppen, Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von techn. Systemen oder Fertigungsplanung/ - steuerung; jeweils Inhalte des 1. Ausbildungsabschnitts)

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Struktur der Ausbildung

Am Ende der Ausbildung

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK)3 fachrichtungsbezogene Prüfungsbereiche+ Wirtschafts- und Sozialkunde

Fachrichtungsspezifisch

1. bis 18. MonatGemeinsame berufsprofilgebende QualifikationenGemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt A und I des Ausbildungsrahmenplans)

19. bis 24. MonatGemeinsame berufsprofilgebende QualifikationenGemeinsame integrative Qualifikationen (Abschnitt I)

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung (IHK)Einheitliche Aufgabenstellung

Prüfungsbereich Herstellen einer mechanischen Baugruppe

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24. bis 36. Monat: Abschnitt B,C, D, E, F, G oder H des ARP

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Zur neuen Ausbildungsordnung

Abschlussprüfung Teil 1

• Einheitlich für alle Fachrichtungen

Prüfungsbereich

„Herstellen einer mechanischen Baugruppe“

Prüfungsinstrument:

Prüfungsprodukt und darauf bezogene schriftliche Aufgaben

Prüfungsdauer

8 Stunden , davon 90 Minuten für die schriftlichen Aufgaben

Prüfungsbereich

„Herstellen einer mechanischen Baugruppe“

Prüfungsinstrument:

Prüfungsprodukt und darauf bezogene schriftliche Aufgaben

Prüfungsdauer

8 Stunden , davon 90 Minuten für die schriftlichen Aufgaben

Der Prüfling soll nachweisen, dass er

Werkstoffe, insbesondere polymere, unterscheiden, den Anwendungsbereichen zuordnen und nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen,

technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und abstimmen,

Fertigungsverfahren auswählen, Bauteile und Baugruppen durch manuelle und maschinelle Verfahren fertigen, Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten,

Pneumatikgrundschaltungen nach Schaltplan aufbauen und auf Funktion prüfen,

Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Einsatzfähigkeit von Betriebs- und Prüfmitteln feststellen, Ergebnisse auswerten und dokumentieren sowie

Auftragsdurchführungen dokumentieren, technische Unterlagen, einschließlich Prüfprotokollen, erstellen

kann;

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Zur neuen Ausbildungsordnung

Abschlussprüfung Teil 2 : fachrichtungsspezifisch; auch gleichnamige Prüfungsbereiche sind je nach Fachrichtung unterschiedlich ausgeprägt

Prüfungsbereiche und ihre GewichtungFormteile Herstellen von Formteilen

a)Spritzgießen,b)Blasformen,c)Schäumen,d)Pressen,e)Thermoformen f)oder vgl.

35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 %

Halbzeuge Herstellen von Halbzeugena)Kalandrieren,b)Extrudieren,c)Schäumen,d)Beschichten,e)Nachbearbeitungsverfahren, insb. Bedrucken, Beflocken, Lackierenf)oder vgl.

35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 %

Mehrschicht-kautschukteile

Herstellen von Mehrschichtkautschukteilena)diskontinuierliches oder kontinuierliches Mischen,b)Extrudieren,c)Kalandrieren,d)diskontinuierliches oder kontinuierliches Beschichten, e)Wickeln,f)Konfektionieren, g)Diskontinuierliches oder kontinuierliches Vulkanisieren;h)oder vgl.

35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10 %

Compound- / Masterbatchherstellung

Herstellen von Compounds und Masterbatchesa)Herstellen von Compounds,b)Herstellen von Masterbatchesc)Oder vgl.

30% Verfahrenstechnische Systeme 20%Kunststoffprüfung und Qualitätsmanagement

15 %

Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch, z.T. auch erstellen praxisbezogener Unterlagen

Schriftliche Aufgaben Schriftliche Aufgaben

Prüfungsdauer 7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch 150 Min. 60 Min. /90 Min. Compounds

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Zur neuen Ausbildungsordnung

Prüfungsbereiche und ihre GewichtungBauteile Fertigungsauftrag 35% Reparieren und Instandsetzen 20%

Fertigungstechnik und technische Kommunikation

10 %

Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe , praxisbezogene Unterlagen

Arbeitsprobe und situatives Fachgespräch Schriftliche Aufgaben

Prüfungsdauer 7 Stunden 4 Stunden 180 Min.

Faserverbund-technologie

Herstellen von Faserverbundbauteilen

35% Verfahrenstechnische Systeme

Schriftliche Aufgaben

20% Produktionsplanung und –analyse

Schriftliche Aufgaben

10 %

Prüfvariante 1Betrieblicher Auftrag,

praxisbezogene Unterlagen,

auftragsbezogenes Fachgespräch

Prüfvariante 2Arbeitsaufgabe, praxisbezogene

Unterlagen,situatives

Fachgespräch

Prüfungsinstrument

Prüfungsdauer 19 Stunden 7 Stunden 150 Minuten 60 Minuten

Kunststofffenster Herstellen von Fenster-,Tür- oder Fassadenelementen

35% Verfahrenstechnische Systeme 20% Produktionsplanung und –analyse 10%

Prüfungsinstrument Praktische Aufgabe und situatives Fachgespräch Schriftliche Aufgaben Schriftliche AufgabenPrüfungsdauer 7 Stunden incl. 20 Min. Fachgespräch 150 Minuten 60 Minuten

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Zur neuen Ausbildungsordnung

Abschlussprüfung Teil 2 :

Prüfungsparagraphen : „bei der Aufgabenstellung ist der Bereich, in dem der Auszubildende überwiegend betrieblich ausgebildet wurde zu berücksichtigen“

d.h. die Arbeitsaufgaben können nicht bzw. nur in der Grundkonzeption zentral erstellt werden, da sie sich in nahezu allen Fachrichtungen auf unterschiedliche Verfahren beziehen

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Das Ordnungsverfahren - Ablauf

Magret Reymers, Gunda Görmar

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®Magret Reymers, Gunda Görmar

Das Ordnungsverfahren - Ablauf

Vorprojekt

Antragsgespräch (Festlegung der Eckwerte)

Weisung

Sitzungen des BundesEntwurf Ausbildungsordnung (Betrieb): Verordnungstext mit Prüfungen Ausbildungsrahmenplan (ARP)Zeugniserläuterungen

Sitzungen der LänderEntwurf (Schule):Rahmenlehrplan (RLP)

Gemeinsame Sitzung

Abstimmung ARP + RLP

Erlassphase und Veröffentlichung

parallel

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Das Ordnungsverfahren - Beteiligte

BiBBKonsensprinzip

BUND LÄNDER

GEWERK-SCHAFTEN

ARBEIT-GEBER

Wissen-schaft

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Eckwerteänderung im Laufe des Neuordnungsverfahrens

Eckwerte 2010

• Wahlqualifikationen

Chemieberufe als Vorbild

Eckwerte 2011

• Fachrichtungen

• Wahlqualifikationen sollen zukünftig, anders als z.B. bei den Chemieberufen, max. im Umfang von 80 Stunden im Rahmenlehrplan differenziert abgebildet werden.

• Betriebliche Differenzierung wird von der Berufsschule also kaum begleitet.

• Neue Vorgabe wird Laufe der Sachverständigenarbeit 2011 zunehmend problematisiert, insbesondere von KMU.

• Sozialpartner geben Wahlqualifikationen als Strukturkonzept für Verfahrensmechaniker/in auf, Neustart mit neuem Eckwert: Fachrichtungen

(Neu)Positionierung der Länder zu Wahlqualifikationen führt zur Änderung der Eckwerte

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Beruf mit Schwerpunkten

Schwerpunkte werden nur berücksichtigt- im Ausbildungsrahmenplan- in den Prüfungen

Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht Die Differenzierung erstreckt sich auf

6 - 12 Monate Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan

• grundsätzlich gemeinsame Beschulung in allen Jahrgangsstufen,

• Differenzierung ab dem 3. bzw. 2. Ausbildungsjahr* möglich (* bei 3 bzw. 2 jähriger Ausbildung)

3

2

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Schwerpunkt A

Schwerpunkt B

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Beruf mit Fachrichtungen

Fachrichtungen werden berücksichtigt- im Ausbildungsberufsbild- im Ausbildungsrahmenplan- in den Prüfungen- in der Berufsbezeichnung

Jede Fachrichtung hat eigenständige Prüfungsanforderungen und wird inhaltlich differenziert festgelegt

Fachrichtungsbezeichnung ist Teil der Berufsbezeichnung

Die Fachrichtung wird bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses festgelegt

Fachrichtungen dauern mindestens 6-18 Monate

Umsetzung des ARP in den in den Rahmenlehrplan:

• grundsätzlich gemeinsame Lernfelder/Beschulung im 1. und 2. Ausbildungsjahr, fachrichtungsspezifische Lernfelder/Beschulung im 3.Ausbildungsjahr

• soweit erforderlich, ist eine Differenzierung ab dem 2. Ausbildungsjahr möglich

Ausnahmen bei kleiner Anzahl Auszubildender

3

2

1

Fachrichtung A

Fachrichtung B

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit !