29
Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab 1. August 2009 Petra Friederich, Referentin in der Abteilung Berufliche Bildung Berufsbildungsausschuss CentralVerband Deutscher Berufsfotografen, Würzburg 09.11.2012

Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk

neu ab 1. August 2009

Petra Friederich, Referentin in der Abteilung Berufliche Bildung

Berufsbildungsausschuss CentralVerband Deutscher Berufsfotografen,

Würzburg 09.11.2012

Page 2: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Seite 2

2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Lehrlingsbestand 2.161 2.037 1.924 1.967 1.929 1.948 2.011 1.952 2.009 1.880

Neuanfänger 770 776 746 725 766 800 821 732 773 722

Entwicklung der

Fotografen-

betriebe 4.452 4.314 5.379 6.339 7.150 8.022 9.063 10.229 11.529 13.190

Meisterausbildung

(Prüfungen) 91 84 60 24 24 8 20 17 19

noch

keine

Aus-

wertg.

Statistik: Lehrlinge und Meisterprüfung im

Fotografen-Gewerbe

Page 3: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Wie fing alles an?

2004 : Obermeister der Fotografeninnung Hessen/Rheinhessen und

Bundesinnungsmeister im CV sowie Innungsmeister Focon-Innung

nehmen Kontakt zum ZDH auf und schlagen neue differenzierte

Ausbildungsordnung vor

Ende 2006: CV stellt einen Neuordnungsantrag, jedoch ohne

Differenzierung in der Ausbildung

ZDH bittet die Kammern um Stellungnahme

HK München – wünscht Spezialisierung

Vereinigte Innungsgeschäftsstelle Hamburg – wünscht Spezialisierung

September 2007: CV bittet, die Struktur der Ausbildung nach

Fachrichtungen zu differenzieren

Oktober 2007: Antragsgespräch

Seite 3

Page 4: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Generelle Informationen zur Erarbeitung von

Ausbildungsordnungen

Vorverfahren

Antragsgespräch / Festlegung der Eckwerte

Koordinierungsausschuss Bund-Länder

Weisung an das BiBB

Sachverständige des Bundes

Sachverständige der Gewerkschaft

Ordnungsmittel für den Betrieb

Ausbildungsordnung (AO)

Ausbildungsrahmenplan (ARP)

Zeugniserläuterungen

Sachverständige der Länder

Ordnungsmittel für die Berufsschule

Rahmenlehrplan (RLP)

- Befragung der Spitzenorganisationen

- Gemeinsame Sitzung: Abstimmung ARP + RLP

- StuA, BiBB-HA, Koordinierungsausschuss Bund-

Länder

Erlassphase und Veröffentlichung

Page 5: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Beteiligungen des Handwerks

Federführender Verband:

CentralVerband Deutscher Berufsphotographen

Stellungnahmen aus 6 Handwerkskammern, 3 regionalen

Kammertagen und von 3 Fotografeninnungen lagen vor und wurden

vom ZDH in das Verfahren eingespeist

in dem Verordnungsverfahren wirkten drei Sachverständige des

Handwerks als Experten der betrieblichen Ausbildungspraxis mit (

Detlef Bartsch, Vanessa Hermann, Peter A. Schindler)

Seite 5

Page 6: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Fotograf/Fotografin

Was ist neu?

Struktur der Ausbildung nach Schwerpunkten:

Porträtfotografie

Produktfotografie

Industrie- und Architekturfotografie

Wissenschaftsfotografie

Jeder Schwerpunkt wird in 28 Wochen nach der Zwischenprüfung

vermittelt

Seite 6

Page 7: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Eckwerte der Berufsausbildung

Ausbildungsberufsbezeichnung Fotograf/Fotografin

Rechtsgrundlage HwO

Ausbildungsdauer 3 Jahre

Ausbildungsstruktur Schwerpunkte

Ausbildungsberufsbild siehe Folien zum

Ausbildungsberufsbild

zeitliche Gliederung des Ausbildungsrahmenplans Zeitrichtwerte in Wochen, vor und

nach der Zwischenprüfung

für den Umweltschutz relevante Qualifikationen keine

Hinweise zur gemeinsamen Beschulung keine

Hinweise zur Art der beruflichen Grundbildung und

zum Umfang der überbetrieblichen

Berufsausbildung

keine

Hinweis zu Prüfungsformen konventionelle Prüfung

Seite 7

Page 8: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Strukturvorgaben für

Ausbildungsordnungen

Vorgaben der Bundesministerien vom Frühjahr 2007:

- einheitliche Formulierungen zum so genannten Paragrafenteil der

Ausbildungsordnungen

BIBB-Hauptausschussempfehlung vom Dezember 2006:

- einheitliche Vorgaben zur Verankerung der zeitlichen und

organisatorischen Prüfungsanforderungen in den Ausbildungsordnungen

Seite 8

Page 9: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Strukturvorgaben zum Paragrafenteil

vorgegebene Formulierungen

- zur Rechtsgrundlage

- zur Struktur der Ausbildung

- zur Dauer der Ausbildung

- zur Durchführung der Ausbildung

- zu Übergangs- und Anrechnungsregelungen

- zum Inkrafttreten

Gliederung Ausbildungsberufsbild

- Abschnitt A:

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

- Abschnitt B:

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Seite 9

Page 10: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

BIBB-Hauptausschussempfehlung zu

Prüfungsanforderungen

Vorgaben zur Prüfungsstruktur

Vorgaben zur Prüfungsdauer

Vorgaben zu Prüfungsinstrumenten

Vorgaben für Gewichtungsregelungen

Seite 10

Page 11: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Ausbildungsberufsbild

„Fotograf/Fotografin“

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Berufsbildpositionen

1. Beraten von Kunden

2. Erstellen von Bildkonzeptionen

3. Arbeitsplanung

4. Handhaben von fotografischen Aufnahmegeräten

5. Einsetzen von Beleuchtung

6. Umsetzen von Bildkonzeptionen

7. Bilddatenhandling und Bildbearbeitung

8. Ausgeben von Bilddaten

9. Archivieren von Bilddaten

Seite 11

Page 12: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Ausbildungsberufsbild

„Fotograf/Fotografin“

Abschnitt B: Integrative Berufsbildpositionen

1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes

3. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

4. Umweltschutz

5. Qualitätssichernde Maßnahmen

6. Wirtschaftliche Aspekte und rechtliche Grundlagen

Seite 12

Page 13: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Schwerpunkte

Ausbildung erfolgt mit unterschiedlichen Schwerpunkten

Schwerpunkte werden berücksichtigt

im Ausbildungsrahmenplan

in den Prüfungen

Eine Differenzierung des Berufsbildes erfolgt nicht

Schwerpunktausbildung dauert 6-12 Monate

Seite 13

Gemeinsame Qualifikationen

Schwerpunkt A

Schwerpunkt B

Schwerpunkt C

Generelle Informationen:

Page 14: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Ausbildungsberufsbild

„Fotograf/Fotografin“

1. Porträtfotografie

2. Produktfotografie

3. Industrie- und Architekturfotografie

4. Wissenschaftsfotografie

Seite 14

Schwerpunkte

je Schwerpunkt: 28 Wochen ab dem 19. Ausbildungsmonat

Page 15: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Zwischenprüfung

Generelle Informationen:

Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes

(Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung ein.

Die Zwischenprüfung kann bis zu zwei berufsbezogene

Prüfungsbereiche umfassen.

Die Dauer der Zwischenprüfung soll insgesamt zwischen einer und

sieben Stunden betragen.

Sie findet zu Beginn, zur Mitte oder zum Ende des zweiten

Ausbildungsjahres statt.

Seite 15

Page 16: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Prüfungsinstrumente

Generelle Informationen:

Prüfungsinstrumente werden für jeden Prüfungsbereich festgelegt

Innerhalb eines Prüfungsbereiches Kombination von verschiedenen Prüfungsinstrumenten und spezifischen Aufgabenstellungen möglich

Prüfungsinstrumente:

schriftliche Aufgaben

fallbezogenes, auftragsbezogenes oder situatives Fachgespräch

Gesprächssimulation

Präsentation

Prüfungsprodukt/Prüfungsstück

Arbeitsprobe

Spezifische Aufgabenstellungen:

Betrieblicher Auftrag

Arbeitsaufgabe Seite 16

Page 17: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Zwischenprüfung

„Fotograf/Fotografin“

Zwischenprüfung zur Mitte des vierten Ausbildungshalbjahres

Prüfungsbereich: Fotografische Arbeitsprozesse

Prüfungsinstrumente:

Arbeitsaufgabe

schriftliche Aufgaben

Prüfungszeit: insgesamt 210 Minuten;

Arbeitsaufgabe: 120 Minuten

Schriftliche Aufgaben: 90 Minuten

Seite 17

Page 18: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Arbeitsaufgabe

Generelle Informationen:

berufstypische Arbeit

Aufgabenstellung entwickelt Prüfungsausschuss

bewertet werden:

prozessrelevante Kompetenzen

Arbeitsergebnis und/oder Arbeits-/Vorgehensweise

Grundlagen für die Bewertung:

situatives Fachgespräch

Präsentation und/oder schriftliche Aufgaben

zusätzlich ist für die Bewertung auch möglich:

Dokumentation

praxisbezogene Unterlagen

Beobachtung der Durchführung und

Inaugenscheinnahme des Ergebnisses

Ist die Dokumentation Teil des berufstypischen Arbeitsergebnisses, kann eine eigenständige Bewertung

erfolgen.

Hinweis:

Prüfungsausschuss muss nicht dauerhaft anwesend sein, Durchführung aber unter Aufsicht

Bewertung der Arbeitsaufgabe erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss.

Seite 18

Page 19: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Schriftliche Aufgabe

Generelle Informationen:

schriftliche berufstypische Aufgaben

Bewertet werden:

fachliche Richtigkeit der Lösungen

Verständnis für fachliche Zusammenhänge

und ggf.

Beachtung formaler Aspekte

Seite 19

Page 20: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Gesellenprüfung

Generelle Informationen (Ziel, Struktur):

dient dem Nachweis umfassender beruflicher Handlungsfähigkeit

umfasst drei bis fünf Prüfungsbereiche, einschließlich Prüfungsbereich WiSo

Unterscheidung nur zwischen gleichwertigen Prüfungsbereichen

Bezeichnungen der Prüfungsbereiche sind nicht identisch mit Bezeichnungen von Berufsbildpositionen

Seite 20

Page 21: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Gesellenprüfung

Generelle Informationen (Dauer):

Gesamtzeit schriftlicher Prüfungsbereiche ≤ 300 Minuten, jeder

schriftliche Prüfungsbereich mindestens 45 Minuten

Prüfungsbereiche mit Arbeitsproben/Arbeitsaufgaben sollen

zwischen einer und sieben Stunden dauern (exklusive Vor- und

Nachbereitung)

Prüfungsbereiche mit Prüfungsprodukten/betrieblichen Aufträgen

sollen nur in begründeten Ausnahmefällen länger als 24 Stunden

dauern

Seite 21

Page 22: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Prüfungsbereiche

„Fotograf/Fotografin“

vier Prüfungsbereiche

1. Ausführung fotografischer Aufträge • drei Prüfungsstücke, eine Präsentation mit Begründung der Vorgehensweise

• Anfertigung der Prüfungsstücke in 20 Stunden (Abgabe 14 Tage nach Aufgabenstellung)

• Präsentation in höchstens 15 Minuten

• Gewichtung: Prüfungsstück 1 25%

Prüfungsstück 2 25 %

Prüfungsstück 3 einschl. Präsentation 50 %

2. Anwendung fotografischer Prozesse • Arbeitsaufgabe (generelle Information siehe Seite 16)

• Prüfungszeit: 90 Minuten

3. Darstellung und Analyse fotografischer Prozesse • schriftliche Aufgaben (generelle Information siehe Seite 17)

• Prüfungszeit: 240 Minuten

4. Wirtschafts- und Sozialkunde • schriftliche Aufgaben

• Prüfungszeit: 60 Minuten

Seite 22

Page 23: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Prüfungsprodukt/Prüfungsstück

Generelle Informationen:

Anfertigung eines berufsspezifischen Produktes nach Vorgaben

Bewertung des Arbeitsergebnisses

Beaufsichtigung während der Fertigung durch eine Person (nicht

Mitglied des Prüfungsausschusses)

Die Bewertung erfolgt durch den gesamten Prüfungsausschuss

Seite 23

Page 24: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Präsentation

Generelle Informationen:

in einem Vortrag Darstellung berufstypischer Sachverhalte,

beruflicher Zusammenhänge oder Lösungen vorab gestellter

Aufgaben und ggf. Beantwortung auf den Vortrag bezogener

Verständnisfragen

Bewertet werden:

fachliche und kommunikative Kompetenzen,

Form der Darstellung

Einsatz von Präsentationstechniken

Präsentation wird vom gesamten Prüfungsausschuss abgenommen

Seite 24

Page 25: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Gesellenprüfung

Generelle Informationen (Gewichtung, Bestehensregelung):

Prüfungsbereich WiSo ist i. d. R. mit 10 Prozent zu gewichten

Bestehensregelung:

Gesamtergebnis mindestens ausreichend,

ggf. in festgelegten Prüfungsbereichen mindestens ausreichende

Leistungen (Sperrfachregelungen),

in höchstens einem Prüfungsbereich eine mangelhafte Leistung

und

in keinem Prüfungsbereich eine ungenügende Leistung

Seite 25

Page 26: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Gewichtung

„Fotograf/Fotografin“

Gewichtung der Prüfungsbereiche:

Prüfungsbereich 1 35 % (Ausführung fotografischer Aufträge)

Prüfungsbereich 2 25 % (Anwendung fotografischer Prozesse)

Prüfungsbereich 3 30 % (Darstellung und Analyse fotografischer

Prozesse)

Prüfungsbereich 4 10 % (Wirtschafts- und Sozialkunde)

Seite 26

Page 27: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Bestehensregelung

„Fotograf/Fotografin“

Bestehensregelung – Sperrfachregelung:

1. Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,

2. Prüfungsbereich „ Anwendung fotografischer Prozesse“ mindestens „ausreichend“,

3. In mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mindestens „ausreichend“ und

4. in keinem Prüfungsbereich mit ungenügend

Seite 27

Page 28: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Gegenüberstellung alte und neue

Verordnung

Seite 28

Alte VO Neue VO

In Kraft treten 01.08.1997 01.08.2009

Ausbildungszeit 3 Jahre 3 Jahre

Struktur

Mono Schwerpunkte

Zwischenprüfung

Prüfungszeit:

Prüfungsinstrument:

Ja

10 Stunden

• 1 Arbeitsprobe,

• 2 Prüfungsstücke,

• schriftliche Aufgaben

Ja

3,5 Stunden

• 1 Arbeitsaufgabe

• Schriftliche Aufgaben

Gesellenprüfung

Prüfungszeit:

Prüfungsinstrument:

Prakt. Prüfung

2 Wochen + 9 Stunden

• 2 Arbeitsproben

• 2 Prüfungsstücke

Schriftl. Prüfung

4 Prüfungsbereiche

4 Prüfungsbereiche

• 3 Prüfungsstücke

• Präsentation

• 1 Bildkonzeption

• 1 Arbeitsaufgabe

• Schriftliche Prüfung

Sperrfachregelung ja ja

Page 29: Ausbildungsordnung im Fotografen-Handwerk neu ab … · Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes (Feststellungsprüfung), fließt nicht in die Abschlussbewertung

Seite 29

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!

Kontakt:

Petra Friederich

Haus des Deutschen Handwerks

Mohrenstr. 20/21

10117 Berlin

Tel.: 030-20619-308

Fax: 030-20619-59-308

E-Mail: [email protected]