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Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016 Als verantwortliche Mitarbeiter/innen im Bereich des Personalwesens oder der Entgeltabrech- nung müssen Sie mit dem aktuellen Rechtsstand des Sozialversicherungsrechts vertraut sein. Wie in jedem Jahr heißt es auch zum Jahreswechsel 2015 / 2016 für alle Mitarbeiter, die für die Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen und der Entgeltabrechnung verantwortlich sind, fit ins neue Jahr zu kommen. Im Rahmen der anstehenden Betriebsprüfungen rückt der Bereich: Scheinselbstständigkeitimmer mehr in den Fokus der Betriebsprüfer. Es ist in jedem Fall die Gesamtbetrachtung des Einzelfallsvorzunehmen. Beitragswesen Rechengrößen 2016 / Beitragssätze zur KV / Beitragszuschüsse KV/PV / Beiträge zur Direktversicherung / Weitere Beitragssätze / Fälligkeit der GSV-Beiträge 2016 / Abgabetermin Beitragsnachweis 2016 / 5. SGB-IV-Änderungsgesetz Jahresarbeitsentgeltgrenze 2016 Grundsatz / Besondere JAEG 2016 / Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) / Überschrei- ten der JAE-Grenze / Erhöhung der Arbeitsentgeltgrenze / Über-/ Unterschreiten der JAE- Grenze / Veränderung des Arbeitsentgelts Meldungen Jahresmeldung 2015 / Änderung bei den Angaben zur Unfallversicherung / Einmalzahlungen und Märzklausel / 5. SGB IV-ÄndG: Zielsetzung des Gesetzgebers / Neue UV-Jahresmeldung / Lohnnachweis für die Unfallversicherung / Grundsätze für die Kommunikationsdaten / Bestandsprüfungen bei Arbeitgebermeldungen / Versicherungsnummer-Abfrageverfahren / Sonstige GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Zielsetzung des Gesetzgebers / Anspruch auf Mutterschaftsgeld / Früherer Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit / Späterer Nachweis bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit / Hauptberufliche Selbstständigkeit / Weitere Neuerungen im Überblick Präventionsgesetz Zielsetzung des Gesetzgebers / Verbesserung bei Gesundheitsförderung und Prävention / Bessere Zusammenarbeit mit Betriebsärzten / Weiterentwicklung bei Check-upsund gesundheitsbewusstes Verhalten Beschäftigung Mindestlohn was gilt ab wann und welche Arbeitgeberzahlungen werden angerechnet? / Wie wird ein privat genutzter PKW berücksichtigt und für wen gilt der Mindestlohn? / Was muss wie dokumentiert werden und welche Ausnahmen gibt es? / Tarifvertrag oder Mindestlohn was hat Vorrang und wie werden Verstöße sanktioniert? Aktuell: Scheinselbständigkeit Stand: 04.12.2015 Änderungen vorbehalten! Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016 Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt

013-16_ - lswb.de · PDF filejedem Fall die „Gesamtbetrachtung des Einzelfalls“ vorzunehmen. Beitragswesen Rechengrößen 2016 / Beitragssätze zur KV / Beitragszuschüsse KV/PV

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Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016 Als verantwortliche Mitarbeiter/innen im Bereich des Personalwesens oder der Entgeltabrech-nung müssen Sie mit dem aktuellen Rechtsstand des Sozialversicherungsrechts vertraut sein. Wie in jedem Jahr heißt es auch zum Jahreswechsel 2015 / 2016 für alle Mitarbeiter, die für die Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen und der Entgeltabrechnung verantwortlich sind, fit ins neue Jahr zu kommen. Im Rahmen der anstehenden Betriebsprüfungen rückt der Bereich: „Scheinselbstständigkeit“ immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfer. Es ist in jedem Fall die „Gesamtbetrachtung des Einzelfalls“ vorzunehmen. Beitragswesen Rechengrößen 2016 / Beitragssätze zur KV / Beitragszuschüsse KV/PV / Beiträge zur Direktversicherung / Weitere Beitragssätze / Fälligkeit der GSV-Beiträge 2016 / Abgabetermin Beitragsnachweis 2016 / 5. SGB-IV-Änderungsgesetz Jahresarbeitsentgeltgrenze 2016 Grundsatz / Besondere JAEG 2016 / Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) / Überschrei-ten der JAE-Grenze / Erhöhung der Arbeitsentgeltgrenze / Über-/ Unterschreiten der JAE-Grenze / Veränderung des Arbeitsentgelts Meldungen Jahresmeldung 2015 / Änderung bei den Angaben zur Unfallversicherung / Einmalzahlungen und Märzklausel / 5. SGB IV-ÄndG: Zielsetzung des Gesetzgebers / Neue UV-Jahresmeldung / Lohnnachweis für die Unfallversicherung / Grundsätze für die Kommunikationsdaten / Bestandsprüfungen bei Arbeitgebermeldungen / Versicherungsnummer-Abfrageverfahren / Sonstige GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Zielsetzung des Gesetzgebers / Anspruch auf Mutterschaftsgeld / Früherer Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit / Späterer Nachweis bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit / Hauptberufliche Selbstständigkeit / Weitere Neuerungen im Überblick Präventionsgesetz Zielsetzung des Gesetzgebers / Verbesserung bei Gesundheitsförderung und Prävention / Bessere Zusammenarbeit mit Betriebsärzten / Weiterentwicklung bei „Check-ups“ und gesundheitsbewusstes Verhalten Beschäftigung Mindestlohn – was gilt ab wann und welche Arbeitgeberzahlungen werden angerechnet? / Wie wird ein privat genutzter PKW berücksichtigt und für wen gilt der Mindestlohn? / Was muss wie dokumentiert werden und welche Ausnahmen gibt es? / Tarifvertrag oder Mindestlohn – was hat Vorrang und wie werden Verstöße sanktioniert? Aktuell: Scheinselbständigkeit

Stand: 04.12.2015 – Änderungen vorbehalten!

Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016 Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt

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Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen!

Termine: Datum Ort SemNr

19.01.2016 14.30-18.00

Augsburg Haus St. Ulrich, Kappelberg 1

009-16

27.01.2016 08.30-12.00

Coburg Kongresshaus Rosengarten, Berliner Platz 1

017-16

19.01.2016 08.30-12.00

Ingolstadt Kurfürstliche Reitschule, Hallstraße 5

008-16

22.01.2016 09.00-12.30

Kempten bigBOX Hotel, Kotterner Straße 62

014-16

20.01.2016 08.30-12.00

Landshut Volkshochschule , Ländgasse 41

010-16

21.01.2016 14.00-17.30

München AUSGEBUCHT! LSWB-Forum, Implerstraße 11

013-16

28.01.2016 08.30-12.00

Nürnberg Hotel Maritim, Frauentorgraben 11

020-16

20.01.2016 14.00-17.30

Regensburg Tagungszentrum Bayernhafen, Linzer Straße 8

011-16

21.01.2016 08.30-12.00

Rosenheim Parkhotel Crombach, Kufsteiner Straße 2

012-16

26.01.2016 14.00-17.30

Würzburg Vogel Convention Center VCC, Max-Planck-Straße 7/9

016-16

Seminarpreis: Mitglieder und deren nicht berufsangehörige Mitarbeiter 145,- € Nichtmitglieder 260,- €

Rabatt: ab dem 4. Teilnehmer reduziert sich der Seminarpreis für den 4. und jeden weiteren Teilnehmer um 50 %! Anerkannte Lehrgangszeit: 3,25 Stunden

Stand: 04.12.2015 - Änderungen vorbehalten!

Die Anmeldung kann online unter www.lswb-akademie.bayern oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Über die Berück-sichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Bitte geben Sie zum Erhalt der TN-Bestätigung unbedingt die Berufsbezeichnung an! Vor dem Seminartermin geht Ihnen rechtzeitig ein Teilnehmer-ausweis und die Rechnung zu. Die Stornierung ist kostenfrei möglich, sofern uns diese bis vier Arbeitstage vor dem Termin schriftlich vorliegt. Die Tagungsgebühr beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausenimbiss, Tagungsgetränke und MVV-Fahrschein für München. In der Implerstraße sind die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt. Wir bitten Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen! LSWB Hauptgeschäftsstelle: Implerstraße 11 I 81371 München I Postfach: 750539 81335 München I Tel. 089 27321415 I Fax 089 2730656 E-Mail: [email protected] I www.lswb-akademie.bayern Bankverbindung: VR Bank Nürnberg eG IBAN: DE36 7606 0618 0000 0025 18 I BIC: GENODEF1N02

Anerkannte Lehrgangszeit: 3,25 Stunden

Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016