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Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016 Als verantwortliche Mitarbeiter/innen im Bereich des Personalwesens oder der Entgeltabrech-nung müssen Sie mit dem aktuellen Rechtsstand des Sozialversicherungsrechts vertraut sein. Wie in jedem Jahr heißt es auch zum Jahreswechsel 2015 / 2016 für alle Mitarbeiter, die für die Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen und der Entgeltabrechnung verantwortlich sind, fit ins neue Jahr zu kommen. Im Rahmen der anstehenden Betriebsprüfungen rückt der Bereich: „Scheinselbstständigkeit“ immer mehr in den Fokus der Betriebsprüfer. Es ist in jedem Fall die „Gesamtbetrachtung des Einzelfalls“ vorzunehmen. Beitragswesen Rechengrößen 2016 / Beitragssätze zur KV / Beitragszuschüsse KV/PV / Beiträge zur Direktversicherung / Weitere Beitragssätze / Fälligkeit der GSV-Beiträge 2016 / Abgabetermin Beitragsnachweis 2016 / 5. SGB-IV-Änderungsgesetz Jahresarbeitsentgeltgrenze 2016 Grundsatz / Besondere JAEG 2016 / Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt (JAE) / Überschrei-ten der JAE-Grenze / Erhöhung der Arbeitsentgeltgrenze / Über-/ Unterschreiten der JAE-Grenze / Veränderung des Arbeitsentgelts Meldungen Jahresmeldung 2015 / Änderung bei den Angaben zur Unfallversicherung / Einmalzahlungen und Märzklausel / 5. SGB IV-ÄndG: Zielsetzung des Gesetzgebers / Neue UV-Jahresmeldung / Lohnnachweis für die Unfallversicherung / Grundsätze für die Kommunikationsdaten / Bestandsprüfungen bei Arbeitgebermeldungen / Versicherungsnummer-Abfrageverfahren / Sonstige GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Zielsetzung des Gesetzgebers / Anspruch auf Mutterschaftsgeld / Früherer Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit / Späterer Nachweis bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit / Hauptberufliche Selbstständigkeit / Weitere Neuerungen im Überblick Präventionsgesetz Zielsetzung des Gesetzgebers / Verbesserung bei Gesundheitsförderung und Prävention / Bessere Zusammenarbeit mit Betriebsärzten / Weiterentwicklung bei „Check-ups“ und gesundheitsbewusstes Verhalten Beschäftigung Mindestlohn – was gilt ab wann und welche Arbeitgeberzahlungen werden angerechnet? / Wie wird ein privat genutzter PKW berücksichtigt und für wen gilt der Mindestlohn? / Was muss wie dokumentiert werden und welche Ausnahmen gibt es? / Tarifvertrag oder Mindestlohn – was hat Vorrang und wie werden Verstöße sanktioniert? Aktuell: Scheinselbständigkeit
Stand: 04.12.2015 – Änderungen vorbehalten!
Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016 Bernd Dondrup, Krankenkassen-Betriebswirt
Zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen!
Termine: Datum Ort SemNr
19.01.2016 14.30-18.00
Augsburg Haus St. Ulrich, Kappelberg 1
009-16
27.01.2016 08.30-12.00
Coburg Kongresshaus Rosengarten, Berliner Platz 1
017-16
19.01.2016 08.30-12.00
Ingolstadt Kurfürstliche Reitschule, Hallstraße 5
008-16
22.01.2016 09.00-12.30
Kempten bigBOX Hotel, Kotterner Straße 62
014-16
20.01.2016 08.30-12.00
Landshut Volkshochschule , Ländgasse 41
010-16
21.01.2016 14.00-17.30
München AUSGEBUCHT! LSWB-Forum, Implerstraße 11
013-16
28.01.2016 08.30-12.00
Nürnberg Hotel Maritim, Frauentorgraben 11
020-16
20.01.2016 14.00-17.30
Regensburg Tagungszentrum Bayernhafen, Linzer Straße 8
011-16
21.01.2016 08.30-12.00
Rosenheim Parkhotel Crombach, Kufsteiner Straße 2
012-16
26.01.2016 14.00-17.30
Würzburg Vogel Convention Center VCC, Max-Planck-Straße 7/9
016-16
Seminarpreis: Mitglieder und deren nicht berufsangehörige Mitarbeiter 145,- € Nichtmitglieder 260,- €
Rabatt: ab dem 4. Teilnehmer reduziert sich der Seminarpreis für den 4. und jeden weiteren Teilnehmer um 50 %! Anerkannte Lehrgangszeit: 3,25 Stunden
Stand: 04.12.2015 - Änderungen vorbehalten!
Die Anmeldung kann online unter www.lswb-akademie.bayern oder schriftlich per Post, E-Mail oder Fax erfolgen. Über die Berück-sichtigung der Anmeldung entscheidet die Reihenfolge der Eingänge. Bitte geben Sie zum Erhalt der TN-Bestätigung unbedingt die Berufsbezeichnung an! Vor dem Seminartermin geht Ihnen rechtzeitig ein Teilnehmer-ausweis und die Rechnung zu. Die Stornierung ist kostenfrei möglich, sofern uns diese bis vier Arbeitstage vor dem Termin schriftlich vorliegt. Die Tagungsgebühr beinhaltet Arbeitsunterlagen, Pausenimbiss, Tagungsgetränke und MVV-Fahrschein für München. In der Implerstraße sind die Parkmöglichkeiten stark eingeschränkt. Wir bitten Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen! LSWB Hauptgeschäftsstelle: Implerstraße 11 I 81371 München I Postfach: 750539 81335 München I Tel. 089 27321415 I Fax 089 2730656 E-Mail: [email protected] I www.lswb-akademie.bayern Bankverbindung: VR Bank Nürnberg eG IBAN: DE36 7606 0618 0000 0025 18 I BIC: GENODEF1N02
Anerkannte Lehrgangszeit: 3,25 Stunden
Sozialversicherungsrechtliche Neuerungen 2016