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STADT MOERS 5094 92 nerrn Claus Peter Küster Scherpenberger Str. 45 47 443 Moe.s Stadt ^'loeß. Büro des Bürqermeisters.47439 Moers DerBürgermeister . Büro des Bürgermeislers - Bearbeiter: HerrScheffler Telefon 0 28 41 1201 -218 Ivleersiraße 2 Raum 228 FC025 [/oers, den 10. JLrn 2008 eMailvom 05.05.2008 Bt\,4 01 AntworUBescheid zur Anfragenach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein.Westfalen (lFG NRW) zum Sportzentrum Rheinkamp Sehr geehrter HeffKüster, zu lhrer Anfrage ergeben sich ausmeiner Sicht zunächst grundlegende Erläuterungen, da diese zur Bewertung de.einzelnen Fragestellungen noh{endig sind: A. Allgemein: a. 1 S 3 desInformationsfre heitsgesetzes (lFG)erläutert und egtfest dass es sich hier um .,vorhandene ' Informationen handeln muss. Eine Vielzahl der n lhrer Anfrage aufgelisteten Fragestellungen bezle- hen sich jedoch nicht aui 'vorhandene" Informationen, sondem zielen aufeine BeweTtung, Kommen- tierung oder Erläuterung eines Verwaltungshandelns oder -unterlassens ab. Dies wird jedoch durch dasInformationsfreiheitsgesetz nicht erfasst. Eskommt hinzu, dass S 7 desIFG ausdrücklich den ,.behördlichen Entscherdungsbildungsprozess schützt (,,Der Antrag aufInformationszugang istabzu- lennen ...-. Der Begriff ,,vorhanden" beinhaltet im Ubrigen auch, dass diegewünschten Informationen nicht erst nach neuen Recherchen und Auswertunoen der öffent ichen Stele entstehen.

080612_IFG-Rheinkamp

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Page 1: 080612_IFG-Rheinkamp

STADT MOERS

50 94 92

nerrnClaus Peter KüsterScherpenberger Str. 4547 443 Moe.s

Stadt ̂' loeß. Büro des Bürqermeisters.47439 Moers

Der Bürgermeister

. Büro des Bürgermeislers -

Bearbeiter: Herr Scheff lerTelefon 0 28 41 1201 -218

Ivleersiraße 2 Raum 228

FC025[/oers, den10. JLrn 2008eMailvom 05.05.2008 Bt\,4 01

AntworUBescheid zurAnfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein.Westfalen (lFG NRW)zumSportzentrum Rheinkamp

Sehr geehrter Heff Küster,

zu lhrer Anfrage ergeben sich aus meiner Sicht zunächst grundlegende Erläuterungen, da diese zur

Bewertung de. einzelnen Fragestellungen noh{endig sind:

A. Allgemein:

a. 1

S 3 des Informationsfre heitsgesetzes (lFG)erläutert und egt fest dass es sich hier um .,vorhandene '

Informationen handeln muss. Eine Vielzahl der n lhrer Anfrage aufgelisteten Fragestellungen bezle-

hen sich jedoch nicht aui 'vorhandene" Informationen, sondem zielen auf eine BeweTtung, Kommen-

tierung oder Erläuterung eines Verwaltungshandelns oder -unterlassens ab. Dies wird jedoch durch

das Informationsfreiheitsgesetz nicht erfasst. Es kommt hinzu, dass S 7 des IFG ausdrücklich den

,.behördlichen Entscherdungsbildungsprozess schützt (,,Der Antrag auf Informationszugang ist abzu-

lennen . . . - .

Der Begriff ,,vorhanden" beinhaltet im Ubrigen auch, dass die gewünschten Informationen nicht erst

nach neuen Recherchen und Auswertunoen der öffent ichen Ste le entstehen.

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- 2

4 . 2

S 5 des Informat onsfreiheitsgesetzes sleht in Absatz 4 ebenfalls ausdrücklich d e Möglichkelt vor,

dass slch der Antragsteller ,,d e Informationen n zumutbarer Weise a us allgemein zugäng1 chen Quel-

en beschaffen kann". Nach meiner Bewertung ist u.a .eine dieser allgemein zugäng ichen Quellen

aber jede öffentl lche S tzung des Rates oder der von ihm geb Ldeten Ausschüsse. Dies vor allem auch

deshalb, a s h er neben dem Zuhören des SitzungsJBefatungsvef aufs - auch zusätzlich die Ny'ög-

lichkeit der,,Fragen der Einwohne/' durch S 48 der Gemeindeordnung e ngeräumt wird.

D es muss insbesondere beachtet werden, falls die Antragstellerin oder der Antragsteller - wie in lh-

rem Fall - nicht auf die Rolle des .,Zuhörers" begrenzt ist sondern sie/er se bst Mitglied des Rates ist.

Gerade vor diesem H ntergrund und der intensiven Behandlung der Thematik ,,Sportzentrum Rhein-

kamp" n den öffentl ichen S tzungen des Sportausschusses (am '18. April), im Hauplausschuss (am

23. April) und letztl ich im Rat (am 29. Apil)kommt eine zusätzliche,.lnformation" nicht in Betracht.

D e Dokumentation zum Sitzungsverlauf und den hier n enthaltenen Beratungsergebnissen llegt lhnen- als Mitglied des Rates der Stadt l,4oers - bere ts jn der Form der Niederschfften vor.

4 . 3

Seit der Bi d ung/Errichtung der Anstalt des öffentl ichen Rechts .,Städtische Betriebe Moers - sbm -"

sind die städt schen Sporteinrichtungen auf diese Anstalt a s Trägerin und Betreiberin übergegangen.

Vor diesem Hintefgrund ist zusätzlich S I des Informationsfreiheitsgesetzes zu beachten, der aus-

drtlcklich den Schutz von ,,Betf ebs- und Geschäftsgehe mnissen' vorsieht. Abläufe und Enlscheidun-gen zum Sportzentrum Rheinkamp unterliegen dahef aus meiner Sicht zunächst der Obhut der An-

stalt des öffentl ichen Rechts.

Anfragen zu intefnen Abläulen odef Informationen sind daher d rekt an die Anstalt zu richten.

B. lm Einzelnen:

Ftage 1:

Was stehl detaillien in dem in Rede stehenden Gutachten bzgl. des Spaftzentrums Rheinkamp?

Frage 2:

Wer hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben?

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- 3 ,

Antwort (zu 1 und 2)

S 5 IFG best mmt u. a. zum Verfahren. dass der Antrag ,,hinreichend bestimmt" ist und erkennen las-

sen soll auf welche Informationen er gerichtet ist. Die Anfrage ,,nach dem in Rede stehenden Gutach-

ten" entsp'|cht d eser A'r 'oroe'ung a chl.

Unter Beachtung der Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten auf das Beratungsgebot gem.

S 25 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und meiner an die Mitarbeiter nnen und Mitarbeiter der

Verwaltung gefichteten ,, lnformation" vorn 09.05.2008 sowle der vorlaufenden Pressemitteilung vom

29.04.2008 stelle ich lhnen dlese

Mitarbeiterinforamtion mil d€n Ergebnassen

als Kopie zur Verfügung.

Frage 3:

Wann wa und wie wid dieses Gutachten der Offentlichkeit pftsentieft?

Antwort

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen Information. Vielmeh.

geht es um die Abfrage zu einem zukrlnftigen Handeln

Ergänzend weise ich darauf hin, dass Kerninhalte in dem Interv ew mit der Lokalredaktion der

NRZruVAZ bekannt gegeben worden sind.

Der Text des Interviews wurde ergänzend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übef das Intranet zur

Verfügung geste t.

Frage 4:

Warum wurde der Rat der Stadt Maers und die Offentlichkeit nicht über dieses Gutachten respektivedessen Inhalte informieft?

Antwort

Bei diesef Frage handelt es sich n cht um die Bekanntgabe einef vorhandenen Information.

Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

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Frage 5:

Welche Gefahrenzustände für die Besucher des Spoftzentrums Rheinkamp haben zu welchet Zeitbestanden?

Antwort

Bei dreser Frage handelt es stch n cht um die Bekanntgabe einef vorhandenen Inforrnation.Vielmehr um die Interpretat on und Auiarbe tung def lnformation aus den Feststellungen der wieder-kehrenden Pfüfung.

Frage 6:

Welche Maßnahmen wurden seit Erstellung des Gulachtens hinsichtlich der Ergebnisse durchge-füht1?

Antwort

AuskLlnfte h erzu können nuf durch den Eigentümer (sbm bzw. Sport- und Bäderbetriebe l,4oersGrnbH - sbb -) bekanntgegeben werden.

Frage 7:

Was verändefte sjch durch diese Maßnahmen bzgl. des Sicherheitszustandes2

Antwort

Diese Frage richtet sich nicht auf eine vorhandene Information, sondern fragt nach etner Bewertung.

Frage 8:

Was wude bei der Begehung des Sponzentrums Rheinkamp am 15.04.08 festgeste t, das nicht be-rcits im Gutachten enthalten ist?

Antwort

Es wurden keine ergänzenden Feststellungen getroffen.

Frage 9:

Was beinhaltet detailliei der relevante Schriftverkehr zw. der Stadt Moers (hier auch Bauotd-nung/Bauaufsicht) und der AöR?

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- 5 -

Antwort

S 5 IFG bestimmt u. a. zum Verfahren, dass der Antrag ,,h nreichend bestimrnt" ist und erkennen las-

sen soll, auf welche Informationen er gerichtet st. Die Anfrage ,,relevanter Schriftverkehr" entsprlcht

dieser Anforderung nicht.

Den Städtischen Betrieben Moers - sbm - (AöR)wurden nach Besitz-A/ermögensübergang die Er-

gebnisse der w ederkehrenden Prülung aus 2006 bekanntgegeben.

l\,4 t Verfügung vom 29.04.2008 wurde die Geschäftsführung der zum '1.1.2008 gebildeten Sport- und

Bäderbetieb l\,4oers GmbH (sbb) in Kenntnis gesetzt, dass mit elner Nutzungsuntersagung zu rech-

nen ist und die forrnelle Anhörung (nach S 29 Verwaltungsverfahrensgesetz) eingele tet wird.

Dle Pressemitteilung vom 29.04.2008 hierüber ist beigefügt.

Frage 10:

Warum wurde das Spoftzentrum Rheinhamp nrchl bereits nach Übergabe des Gutachtens geschlos-ser?

Antwort

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen Information.

Vielmehr geht es un'r die Abfrage zu konkretern Verwa tungshandeln.

Frcge 11:

Warum wurde das Spaftzentrum Rheinkamp nicht unmittelbar nach den Feststellungen des 15.04.08gesch/ossen?

Antwort

Bei dieser Ffage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe elner vorhandenen lnformation.

V elmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

Frage 12:

Welche Personen und lnstitutianen sind wann und in welchen Umfang über den lnhalt des Gutach-tens infarmieft worden?

Antwort

Hier ist auf S 7 Abs. 2 Buchst. a) IFG h nzuweisen. da die Frage auf den ,,Prozess der Willensbildung"

abzielt.

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- 6

Die Landesbeauftfagle frihrt hierzu aus:

,, ...Hintergrund der Einschfänkung ist das Prinzip der E nheit der Verwaltung, welches dazu führen

soll, dass staall iche l\,4aßnahmen nichl als Entsche dung einer bestirnrnten Person oder Organisati-

onseinheit, sondern als solche des Verwaltungstfägers wahrgenommen werden. E ne getroffene Ent

scheidung sol nichtdadurch angreifbaf werden. dass nterne I\,4e nungsverschiedenheiten oder unter-

schiedliche Auffassungen zwischen mehreren beteil igten Stellen öffentl ich werden. . .

Frage 13:

Warum empfiehlt der Bürgermeister noch zwei Wochen mit der Schließung zu wanen, währcnd der 1.Beigeordnete seiner Kientel empfiehlt, das Spotlzentrum Rheinkamp nicht mehr zu nutzen?

Antwort

Bei dieser Frage handelt es s ch nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen Information.

V elmehr geht es um die Abfrage zu konkfetem Verwaltungshandeln

Frage 14:

Warum wurden nicht alle Vereine und Schulen gleichzeitig und rechtzeitig von der Schließung infor-mieft?

Antwort

Bei dleser Frage handelt es s ch nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen Information.

Vielrnehr geht es um die Abfrage zu konkfetem Ve&altungshandeln.

Frage 15:

Welche genercllen Ersatz- und Natfallpläne gibt es zur Zeit, die im Falle weiteret Schließungen vonstädt. Gebäuden und EiMichtungen angewendet werden können?

Antwort

Bei diesef Frage handelt es slch nicht urn die Bekanntgabe einer vorhandenen Inforrnation.

Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

Frage 16:

ln welchen Zeiträumen weden diese al<tualisieft?

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- 7 -

Antwort

Bei dieser Frage hande t es sich nicht um d e Bekanntgabe einer vorhandenen Information.

Vielmehr geht es urn die Abfrage zu konkretem Verwaitungshande n.

Frage 17.

Warum gibt es keine aufeinander abgestmmte lnformationspolitik von Bürgermeister, Verualtung undAöR?

Antwort

Bei dieser Frage handelt es sich nlcht um die Bekanntgabe einer vorhandenen Information, sondern

um die Interpretation einer Unterstellung.

Frage 18:

Welche weiteren Gutachten u.a. zur Sicherheit und zum Zustand von Moerser Hallen, Gebäuden undEinrichtungen gibt es nach, die vor, während und nach der Gründung der AöR erstellt wuden?

Antwort

lm ZGM liegen folgende Bewertungen (Gutachten)vof:

Schmutz- und Regenwasser (34 l iegen vor,weitere sind bea

Schadstoffe 57 l iegen vor,weltere sind beauftragt

31 llegen vor, 3 weitere sindbeauftraqt

Elektroanlagen

Aufzugsanlagen

Raumlufttechnische Anlagen

Allgemeiner Bauzustanddef Schulen (sogen DIL-Gutachten)

SchuJen liegt vor,we tere nach Bedarf

Brandschutzkonzept

Halleninnendecken (Ba wurfs cherheit)

Trinkwasseran agen

Sonstige technische Aniagen

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- 8 -

Wieder\ehrelde P'ü'Jnger (BaLa J'sic l ' t)

Sicherheilsbegehungen (Fachkraft für A|beitssicher-heiVGesetzliche LJnfallversicherun

Frage 19:

Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Stadt Moers und/oder für die AöR daraus?

Antwort

Bei dieser Frage handelt es s ch nicht um d e Bekanntgabe einer vorhandenen Information.

V elmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

Frage 20:

Was wutde bzgl. det weiteten Gutachten beteits abgearbettet?

Antwort

Bei dieser Frage hande t es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen Information.

Vielmehr sind hierzu ergänzende Reche.chen erforderlich.

C. Hinweis:

Gemäß S 5 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. S 13 Abs. 2 IFG NRW weise ich Sie darauf hin, dass Sie das Rechthaben, dle Landesbeauftragte Datenschutz und Informat onsfrelheit (LDl) als Beauftragte fü. dasRecht auf Informationen anzuruien.Das Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) g lt entsprechend.

D. Rechtsmitlelbelehrung:

Gegen d esen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben wer-den.Die Klage lst beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf, Bastionstr. 39, 402'13 Düsseldori schrift l ich oderzur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstele zu erklären.

N,4 it freundlichen Grüßenlm Auftrag

Brandschau (Feuerwehr)

Brandschutzbesichtigungendurch den Gebäudeversicherel

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Info aus den Amtern

Fachbereich / Fachbereich 1- PressestelleInst i tut ion:Ansprechpartner/- Herr Schroederin :Telefon 337(Durchwahl):erstellt am: 09.05.2008

äSportrentrum Fheirkdmp Fdf

Seite 1 von 1

r,1ä J.)lr'n Sponzeil:rrr Rrre nküj.:la)

Liebe Kol leginnen und Kol legen,

O das Thema "Schließung Sportzentrum Rheinkamp', beschäftigt nichtnur dte Medien, sondern möglichenveise auch Mitarbeiter undlvlitarbetterinnen der Stadt. Bürgermeister Norbert Ballhaus möchteSie über die wesentlichen Mängel informieren. Falls Sie privat dazubefragt werden, können Sie gerne entsprechend Auskunft geben.

Die Zusammenstellung ist in Zusammenarbeit mit der Baufsichterfo lot.

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' Mänqel im Sportzentrum Rheinkamp. Wesentliche GefahrenDunkte aus Sichtder Bauordnunq. 8. Mai 2008

Die Land€sbauordnunq definiert die Schutzziele baulicher Anlaoen wie folqt:Gebäude müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und derAusbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettungvon Menschen sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.Zur Sicherstellung unter anderem dieser ziele dienen die umfangreichen Vorschriftender hier jm Wesentlichen zu beachtenden Landesbauordnung NW und derVersammlungsstättenverordnung.

Grundsätzlich:Das Soortzentrum Rheinkamo weist eine Vi€lzahl von bau- undbrandschutztechnischen L4ängeln auf, die Verstöße gegen vorgenannte Vorschriftendarstellen.

Wesentrrche Mänqel:1 . Räume mit erhöhter Brandgefahr wie Batterieräume und elektrische

Verteilerräume, Technik-, Lager- und Werkstatträume sind durch Wände dererforderlichen Brandschutzoualität abzuschotten. Türen in diesen Wändensind in der entsprechenden Brandschutzklasse auszuführen. Keiner dervorgenannten Räume erfüllt diese Anforderungen.

2. lm Falle eines Brandes sind Brand- und Rauchabschnittsbildung€n(Brandabschnitt kleiner 1.600 qm), als Brandwände mit entsprechendenBrandschutztüren herzustellen, die die Ausbreitung von Feuer und Rauchverhindern. Insoweit ist das Sportzentrum, nach Außerbetriebnahme derGaststätte, in vier Brandabschnitte zu unterteilen. Keine d€r Trennwände,soweit überhaupt vorhanden, erfüllt die zu fordernde Qualität. So fehlt dieWand zwischen Mullifunktionshalle und Schwimmhalle. Die Trennwändezwischen Multifunktionshalle und Turnhalle, zwischen Schwimmhalle undTurnhalle sowie zwischen Turnhalle I und Turnhalle ll erfüllen dieAnforderungen an Brandwände nicht.

3. Gebäudeteile sind nach den Anforderungen der Landesbauordnung darüberhinaus durch Gebäudetrennwände zu unterteilen. Die vorhandenenTrennwände in den Bereichen Mehrzweckhalle und Schwimmhalle erfüllendie brandschutztechnischen Vorgaben nicht. Keine der in denvorgenannten Brandabschnitts- und Gebäudetrennwänden vorhandenenTüren entspricht der erforderlichen Brandschutzqualität.

4. Hinzu kommt, dass sämtliche Elektroleitungen in allen Gebäudeteilen undallen Geschossen ungeschützt durch Trennwände- und Decken geführtwerden. Dieses gilt gleichermaßen für Rohrdurchführungen.

5. Entsprechend den Vorgaben der Bauordnung undVersammlungsstättenverordnung, sind ausreichend Rettungswege, direkt insFreie über notwendige Flure oder in andere Brandabschnitte erforderlich. Diehierzu bestehenden Vorschriften bestimmen max. Weglängen, bzw. diebrandschutztechnische Ausbildung notwendiger Flure hinsichtlichBrandschutzqualität der Wände und Decken. Auch hier wurden Mängelfestgestellt. So ergeben sich Fluchtwegüberlängen, brennbareUnterdecken, nicht ausreichende Brandschutzqualität der Wände bis hinzu fehlenden Brandschutztüren.

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6. Eine weitere zu stellende Forderung ist die Rauchfreihaltung derRettungswege zur gefahrlos€n Selbstrettung von Personen sowie dieRettung von Menschen und Durchführung von Löscharbeiten für dieFeuerwehr. Die Rauchabzugsöffnungen in der Mehzweckhalle sind nichtausreichend bemessen, das Foyer als Rettungsweg verfügt über keineRauchabzugsanlage. Ebenso findet sich in der Schwimmhalle keineRauchabzugsöffnung, erforderlich ist hier eine wirksame Offnungsfläche von22qm.

7. Zu den erforderlichen präventiven lvlaßnahmen sind in diesemZusammenhang auch Brandmeldeanlagen zur Brandfrüherkennung zunennen. lm Sportzentrum ist eine Brandmeldeanlage installiert, die jedochnicht über erforderlich€ automatische Brandmelder verfügt.

8. Zur gefahrlosen Selbstrettung im Brandfall ist zudem eine allgemeineSicherheitsbeleuchtung für Versammlungsräume, FIure und Ausgängeerforderlich. Eine solche existiert nicht.

Zusammenfassunq:Die einleitend genannten Schuuziele werden nicht erreicht. Gemäß den Vorschriftender Landesbauordnung hat die Bauaufsicht unter anderem darüber zu wachen, dassdie öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. ln Wahrnehmung dieserAufgaben hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche l\.4aßnahmen zutreffen.

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I4oers I Hezlich Willkommen in Moers Seite 1 von 2

II

STADT MOERSSkr lse i le > Sud l& RdrhdL, >L l t re l ,e , >Pressearch ' ,

Sportzentrum Rheinkamp steht vor der Schließung

Pressemi l t e ung vom 29 .04 .2008

Das Spor t zen l rum Rhe nkamp m i t Ha l enbad und Spor tha l l en s teh t vo r de rSch l i eßung . D ie S tad t I \ , 4oe rs ha l dem Be t re ibe r Spo f l - und Bäderbe t r i ebe [4oe rsGmbH (sbb ) am D iens tag , 29 Apr i l , e in en tsp rechendes Sch re iben zukommenlasse - Es ha lde l l s r ch u .n e i -e . . 4^ho r - ^g zu r beabs i ch l i g tenNu tzungsun te rsagung" . Das bedeu te t : Wegen g fav e render l \ , 4änge l vo r a l em be imBrandschu tz müssen d ie sbb rnne rha lb e ne r F r i s l von 14 Tagen hande ln .Gesch ieh t das n i ch l , w i rd d ie S lad t l v4oe rs d re Nu tzung m i t e ine rOrdnungsve r fügung un te rsagen und d ie An lage komp le t t sch l i eßen .

Neue Bewertung nach Begehung

, ,Es i s t bekann t , dass das Spor t zen t rum Rhe inkamp se i l l änge re r Ze i t wegen de rBrandschu tzp rob leme in e inem n i ch t o rdnungsgemäßen Zus tand i s t . W r habennach Lösungen gesuch t , be l sp ie l swe ise du rch T rennung von Spo f tha l e und Badwen igs tens e inen Te l de r An lage we i l e r nu tzen zu können" , e r l äu te f lBü rge rme is te r Norbe r t Ba l l haus . , ,Be e ine r Begehung im Rahmen de fsogenann ten w ede rkeh renden Prü fung am 15 . Ap r i l ha t unse re Bauordnung abe ffes tges te l t , dass d ie S i che rhe i t n i ch t mehr gewähr le i s te t i s t . " Außerdem muss tenoch rech t l i ch gek lä r t we rden , ob d ie s täd t i sche Bauordnung in d iesem Fawe isungsbe fug t i s t . E rgebn s : D le S tad t i s t ve ran twor t l i ch . , , l , 4 l r b le lb t desha lbn ch ts anderes üb r g a l s j e t z t im S inne de r S i che rhe i t de r Nu tze r zu hande ln ,e rk lä r t Ba l l haus .

Maßnahmen haben Mängel nicht beseitigt

Der Be t re ibe r sbb ha t zwar e in ige I \ l aßnahmen zu r Ve rbesse rung e rg f f f en . D leg rav ie renden I \ , 4änge l konn len abe r n i ch t bese i t i g t we rden . Zudem ha t s i ch L rn te randerem de r Zus tand des n range lha f ten e lek t f schen Sys ie rns und de r marodentechn ischen An lagen in de r l e t z ten Ze t ve rsch lech te r t . D ie neue Bewer tung du rchd ie Bauordnung s teh t auch vo f dem H in te rg rund , dass das Bad nach Vors te l unge ines neuen Bädea- u r1d F re ze i t konzeo ts noch vo rauss i ch t l i ch 2 Jah re oenu iz t

Neues Konzept liegt vor

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. lvloers I Herzlich Willkommen in N4oers Seite 2 von 2

Das Bad in Rhe inka rnp i s t das e inz ge Ha l l enbad in de r S lad t l \ , 4oe rs . Be re i t s imJahr 2002 muss te das 'W l lhe lm-Schroeder -Bad" wegen d i ve rse r Mänge lgesch lossen werden . Das vo rgesch agene Konzep t s ieh t e in neues Ha l l enbad amderze i t i gen F re bad -S tandor t , .So l ima fe " vo r . I n Rhe inkamp könn te e in Badaussch l i eß l i ch fü r Ve re ne und Sch ! l en en ts lehen . Der Ra t en tsche ide t im J !n l .

Kontakt zur Pressestelle

a K a ! s J a n c z v kT € e f o n 0 2 8 4 1 / 2 0 1 3 3 6 , N e u e s R a t h a ! s ,

Rarm 222

E Ihorsten Sch.ödqT e l e r o n 0 2 8 4 1 / 2 0 1 - 3 3 8 . N e u € s R a l h a u s ,