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STADT MOERS DerBürgermeister Telefon 0 28 41 I 201 -206 Meerstraße 2 Raum 234 IFG04OD Moers, den 20.Februar 2009 lnformationsantrag von HerrnClausPeter Küster, Moers, zu Unterlagen des Sportzentrums Rheinkamp Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrter Herr König, zu lhrem erneulen Schreiben vom30.Januar 2009, mitdemSieauf meine Stellungnahme vom 9. Januar 2009 eingehen, berichte ich - wunschgemäß in derReihenfolge der von dem Antragsteller eingereichten Fragen - wiefolgt: r Hinweis: Die aus meinerSicht abschließende ,,lnformation" (in der Fassung des Bescheids vom 10.06.2008) zu den Fragen des Antragstellers ist,ebenso wie die Fragen, nachrichtlich in dem \ - .r nachfolgenden Text kursiv dargestellt. Dem IFG-Antrag desAntragstellers vorausgegangen ist eine intensive Behandlung in den Gremien (siehe Sportausschuss undRat) derStadt Moers. Hierbei ist umfassend informiert worden. Ergänzend sind die ausderDiskussion entstandenen Fragen derAusschuss- und Ratsmitglieder - wozu auch derAntragsteller gehört - vonderVerwaltungsleitung beantwor- tetworden. - Derdiesen Beratungsverlauf dokumentierende Auszug ausder Niederschrift ist als Anlage beigefügt. (siehe Seiten 5 - 7 derSitzung des Rates vom29.04.2008) Werter wurde hierbei auch der ,,Trägerwechsel" dieser Sporteinrichtung unddiedamit ver- bundene rechtliche Verantworlung ,,öffentlicher Bauherr/privater Bauherfunddie hiermit ein- hergehende unterschied liche ,,EingriffsnotwendigkeiV-möglichkeit" der Bauaufsicht ausführlich diskutiert undauch in derANTWORT nochmals erläutert. (siehe hiezu insbesondere Textab- schnitt 4.2 und A.3). Stadt [4oers. Büro desBürgermeisters . 47439 l'4oers Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf l.li ;irili 4/ Datum und Zelchen lhres Schreibens 49.?.3.2.2 - '1076108 l\,4ein Zeichen (bine immer angeben) BM01 - rFG025

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Page 1: 090824_ifg-rheinkamp

STADT MOERS

Der Bürgermeister

Telefon 0 28 41 I 201 -206

Meerstraße 2 Raum 234

IFG04ODMoers, den20. Februar 2009

lnformationsantrag von Herrn Claus Peter Küster, Moers,zu Unterlagen des Sportzentrums Rheinkamp

Sehr geehrte Damen und Herren,Sehr geehrter Herr König,

zu lhrem erneulen Schreiben vom 30. Januar 2009, mit dem Sie auf meine Stellungnahmevom 9. Januar 2009 eingehen, berichte ich - wunschgemäß in der Reihenfolge der von demAntragsteller eingereichten Fragen - wie folgt:

r Hinweis:Die aus meiner Sicht abschließende ,,lnformation" (in der Fassung des Bescheids vom10.06.2008) zu den Fragen des Antragstellers ist, ebenso wie die Fragen, nachrichtlich in dem

\ - .r nachfolgenden Text kursiv dargestellt.

Dem IFG-Antrag des Antragstellers vorausgegangen ist eine intensive Behandlung in denGremien (siehe Sportausschuss und Rat) der Stadt Moers. Hierbei ist umfassend informiertworden. Ergänzend sind die aus der Diskussion entstandenen Fragen der Ausschuss- undRatsmitglieder - wozu auch der Antragsteller gehört - von der Verwaltungsleitung beantwor-tet worden.

- Der diesen Beratungsverlauf dokumentierende Auszug aus der Niederschrift ist alsAnlage beigefügt. (siehe Seiten 5 - 7 der Sitzung des Rates vom 29.04.2008)

Werter wurde hierbei auch der ,,Trägerwechsel" dieser Sporteinrichtung und die damit ver-bundene rechtliche Verantworlung ,,öffentlicher Bauherr/privater Bauherf und die hiermit ein-hergehende unterschied liche ,,EingriffsnotwendigkeiV-möglichkeit" der Bauaufsicht ausführlichdiskutiert und auch in der ANTWORT nochmals erläutert. (siehe hiezu insbesondere Textab-schnitt 4.2 und A.3).

Stadt [4oers. Büro des Bürgermeisters . 47439 l'4oers

Landesbeauftragtefür Datenschutz und Informationsfreiheit NRWPostfach 20 04 4440102 Düsseldorf

l . l i ; i r i l i4/

Datum und Zelchenlhres Schreibens

49.?.3.2.2 - '�1076108

l\,4ein Zeichen(bine immer angeben)

BM 01 - rFG025

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- 2 -

Nun jedoch zu den Einzelfragen:

Frage 1 :

Was steht detaillieft in dem in Rede stehenden Gutachten bzgl. des Sportzentrums Rhein-kamp?

Antwortllnformation - an den Antragsteller - mit Bescheid vom 10.06.2008 (zu 1 und 2)

$ 5 /FG bestrmmt u. a. zum Veffahren, dass der Antrag ,,hinreichend bestimmt" ist und erken-nen lassen soll, auf welche lnformationen er gerichtet ist. Die Anfrage ,,nach dem in Redestehenden G utachten" entspricht dieser Anforde rung nicht.

Unter Beachtung der Hinweise der Landesdatenschutzbeauftragten auf das Beratungsgebot' gem.$ 25 Vervvaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und meiner an die Mitarbeiterinnen und

Mitarbeiter der Verwaltung gerichteten ,,lnformation" vom 09.05.2008 sowie der vorlaufendenPressemitteilung vom 29.04.2008 stelle ich lhnen diese

Mitarbeiterinformation mit den Ergebnissen

als Kopie zur Verfügung.

Ergänzende Stel lungnahme:

Von dem Antragsteller wird ,,ein in Rede Stehendes Gutachten" angesprochen.Dies liegt jedoch in dieser ,,einmaligen Form" 1= hinreichend bestimmt) nrcht vor.

Vielmehr gibt es Ergebnisse aus routinemäßigen wiederkehrenden Brandschauen. Hierinwerden sämtliche brandtechnischen Mängel detailliert aufgeführt und dem Eigentümer zurKenntnis gebracht.

Frage 2:

Wer hat dieses Gutachten in Auftrag gegeben?

Antwottllnformation - an den Antragstelter - mit Bescheid vom 10.06.2008

-siehe AntwotT bei Frage 1 -

Ergänzende Stellungnahme:

Durchgeführt wurden diese Brandschauen durch den zuständiqen Fachbereich.

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.)

Frage 3:

Wann. wo und wie wird dieses Gutachten der Offentlichkeit präsentieft?

Antwottllnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu einem zukünftigen Handeln.Ergänzend weise ich darauf hin, dass Kerninhalte in dem lnterview mit der Lokalreda4ion derNRZJWAZ bekannt gegeben worden sind.Der Tert des lnterviews wurde ergänzend den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über daslntranet zur Verfügung gestellt.

Ergänzende Stel lungnahme:

Eine ,,Präsentation" - und vor allem ,,öffentliche Diskussion" - ordnungsbehörd licher Feststel-lungen findet grundsätzlich durch die Verwaltung nicht statt - insbesondere dann nicht, wenndie Erörterung mit dem jeweiligen ,,Eigentümer, - als dem ,,Verantwortlichen" - noch nichtabgeschlossen ist.

Frage 4:

Warum wurde der Rat der Stadt Moers und die Offentlichkeit nicht über dieses Gutachtenrespektive dessen /nhalfe informiert?

Antwort/lnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

Ergänzende Stel lungnahme:

Bei dieser,,Frage" wird unterstellt, dass es notwendig wäre, ein - internes - Gremium derStadt oder die Offentlichkeit über verwaltungsinterne Kenntnisse zu unterrichten. Bei der Fra-ge,,warum" geht es im Übrigen also um die Beoründunq eines Handelns oder Untertassens,nicht jedoch um eine vorl iegende Information.

Eine derartige Notwendigkeit besteht weder jetzt, noch bestand sie in der Vergangenheit. lchweise insbesondere darauf hin, dass dem Rat der Stadt keine Mitwirkung in bauordnungs-rechtlichen Angelegenheiten zukommt.

Frage 5:

Welche Gefahrenzustände für die Besucher des Spoftzentrums Rheinkamp haben zu wel-cher Zeit bestanden?

Antwortllnformation an den Antragsteller mit Bescheid von 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr um die lnterpretation und Aufarbeitung der lnformation aus den Feststellungen derw i ed e rke hre n d en P rüfu ng.

Page 4: 090824_ifg-rheinkamp

Ergänzende Stel lungnahme:

Eine Gefahrenbewertung im Rahmen einer bauordnungsrechtlichen wiederkehrenden Prü-fung von Sondergebäuden erfolgt in der Regel nicht.Vielmehr werden Aussagen über den aktuellen Zustand des jeweiligen Baukörpers getroffen.

Frage 6:

Welche Maßnahmen wurden seit Erstellung des Gutachtens hinsichtlich der Ergebnissedurchgefüht1?

Antworülnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Auskünfte hienu können nur durch den Eigentümer (Städtlsche Betriebe Moers - sbm - bzw.Sporl- und Bäderbetriebe Moers GmbH - sbb ) bekanntgegeben werden.

Ergänzende Stellungnahme:

- entfällt -

Frage 7:

Was verändefte sich durch diese Maßnahmen bzgl. des Sicherheitszustandes?

Antwort/lnformation an den Antragstetter mit Bescheid vom 10.06.2008

Diese Frage richtet sich nicht auf eine vorhandene lnformation. sondern fraot nach einer Be-wenung.

I i Ergänzende Stel lungnahme:

Unter Berücksichtigung der Antwort zu Frage 6 kann eine Bewertung der Maßnahmen - ins-besondere zu dem Umfang und den daraus resultierenden Folgen - ausschließlich durch denjeweils,,verantwortlichen" Bauhenn oetroffenen weroen.

Frage 8:

was wurde bei der Begehung des sportzentrums Rheinkamp am 1s.04.0g fesfgeste//t, dasnicht bereits im Gutachten enthalten ist?

Antworülnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.200gEs wurden keine ergänzenden Feststeltungen getroffen.

Ergänzende Stellungnahme:

Bereits abschließend beantwortet.

Page 5: 090824_ifg-rheinkamp

Frage 9:

Was beinhaltet detailtiert der relevante Schriftverkehr zu. der Sladt Moers (hier auch Bauord'nung/Bauaufsicht) und der AöR?

Antwort/lnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10'06.2008

$ 5 /FG bestrmmt u. a. zum Veiahren, dass der Antrag ,,hinreichend bestimmt" ist und erken-nen /assen soll, auf welche lnformationen er gerichtet ist. Die Anfrage ,,relevanter Schriftver-kehl' entspricht dieser Anforderung nicht.Den Städtischen Betrieben Moers - sbm - (AöR) wurden nach Besitz-Nermögensübergangdie Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfung aus 2006 bekanntgegeben.Mit Vertügung vom 29.04.2008 wurde die Geschäftsführung der zum 1.1.2008 gebildetenSpoft- und Bäderbetrieb Moers GnbH (sbb) in Kenntnis gese/zf, dass mit einer Nutzungsun-tersagung zu rechnen ist und die formelle Anhörung (nach $ 29 Venvaltungsverfahrensge-setz) eingeleitet wird.Die Pressemitteilung vom 29.04.2008 hierüber ist beigefügt

Ergänzende Stel lungnahme:

Bereits abschließend beantwortet.

Frage 10:

Warum wurde das Spoftzentrum Rheinkamp nicht bereits nach Übergabe des Gulachfensgesch/ossen?

AntwotT/lnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Venualtungshandeln.

Ergänzende Stel lungnahme:

Die Schließung des Sportzentrums Rhetnkamp erfolgte allein durch eine Managementent-scheidung der sbb.

Frage 1 1 :

Warum wurde das Sporizentrum Rheinkamp nicht unmittelbar nach den Festsle//ungen des15.04.08 geschlossen?

Antwo lnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vohandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

Ergänzende Stellungnahme:

Siehe Antwort zu Fraoe 10.

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- 6 -

Frage 12:

Welche Personen und tnstitutionen sind wann und in welchem lJmfang über den lnhalt desG utachte ns inform ieft w orde n?

Antwortltnformation an den Antragstetler mit Bescheid vom 10.06.2008

Hler lst auf $ 7 Abs. 2 Buchst. a) IFG hinzuweisen, da die Frage auf den ,,Prozess der wil-lensbildung" abzielt.Die Landesbeauftragte füht1 hierzu aus:,, ...Hintergrund derEinschränkung ist das Prinzip der Einheit der Verwaltung, welches dazuführen soll, dass slaal/lche Maßnahmen nicht ats Entscheidung einer bestimmten Personoder Organisationseinheit, sondern a/s so/che des Veryvaltungsträgers wahrgenommen wer-den. Eiie getroffene Entscheidung solt nicht dadurch angreifbar werden, dass interne MeLnungsverschiedenheiten oder unterschiedtiche Auffassungen zwischen mehreren beteiligtenStellen öffentlich werden. . .."

Ergänzende Stellungnahme:

Die ,,vorliegenden" Erkenntnisse sind dem jeweiligen Träger/EigentÜmer bekanntgegeben.Welche einzelnen Personen jeweils Kenntnis erlangt haben, bedÜrfte jedoch einer gesonder-ten,,Abf rage/(Erm ittlung )".Da dies eine zusätzliche ,,lnformationsbeschaffung" beinhaltet, die vom IFG nicht vorgesehenist, unterlasse ich auch Anstrengungen in dieser Richtung zur ,,Personenfeststellung". Diesauch vor dem Hintergrund der mir obliegenden Pflicht der wirtschaftlichen Verwaltungsfüh-rung, wozu auch die Vermeidung unnötigen Aufwandes gehört! (siehe z.B. $ 75 Abs. 2 derGemeindeordnung NRW).

Frage 13:

Warum empfiehlt der Bürgermeister noch zwei Wochen mit der Schließung zu waften, wäh-rend der 1. Beigeordnete seiner Kientel empfiehlt, das Spoftzentrum Rheinkamp nicht mehrzu nutzen?

Antwortllnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Vervvaltungshandeln.

Ergänzende Stellungnahme:

Vom Bürgermeister der Stadt Moers ist keine derartige Empfehlung ausgesprochen worden!

Frage 14:

Warum wurden nicht alle Vereine und Schulen gleichzeitig und rechtzeitig von der Schließunginformiert?

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Antwotlllnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Vervvaltungshandeln.

Ergänzende Stel lungnahme:

Die Information erfolgte zeitnah durch den sachlich zuständigen Fachbereich (= Schule undSport = FB 9) der Verwaltung.(siehe hierzu auch Stellungnahme des Fachdezernenten - Herrn Ersten Beig. Rötters - in derSitzung des Rates am 29.04.2008 - Anlage zu der Stellungnahme bei Frage 1)

Frage 1 5:

Welche generellen Ersatz- und Notfallpläne gibt es zur Zeit, die im Falte weiterer Schließun-gen von städt. Gebäuden und Einrichtungen angewendet werden können?

AntworUlnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandetn.

Ergänzende Stellungnahme (gleichzeitig zu Frage 16):

Aus Sicht der Verwaltungsleitung besteht kein aktueller Bedarf an "Ersatz- und Notfallplänen".

Frage 16:

ln welchen Zeiträumen werden diese aktualisieft?

Antwort/lnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.200g

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen tnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem VeNvaltungshandetn.

Ergänzende Stel lungnahme:

- Entfällt -

Frage 17:

Warum gibt es keine aufeinander abgestimmte lnformationspotitik von Bürgermeister, Verwal-tung und AöR?

Antwoft/lnformation an den Antragste er mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation,sondern um die lnterpretation einer Unterstellung_

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Ergänzende Stellungnahme:

Bereits abschließend beantwortet.

Frage 18:

Welche weiteren Gutachten u.a. zur Sicherheit und zum Zustand von Moerser Hallen, Ge-bäuden und Einrichtungen gibt es noch, die vor, während und nach der Gründung der AöRerstellt wurden?

Antwort/lnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008lm ZGM liegen folgende Beweftungen (Gutachten) vor:

Allgemeiner Bauzustand der Schulen (sogen. DIL-Gutachten)

D) Schmutz- und Regenwasser (34 liegen vor,weitere sind beaufrraqt)

c) Schadstoffe 57 liegen vor,weitere sind beauftragt

o ) Brandschutzkonzept Schulen l iegt vor,weitere nach Bedarf

Halleninnendecken (Ballwurfsicherheit) 3'1 liegen vor, 3 weitere sindbeauftraot

t Elektroanlagen

s) Trinkwasseranlagen

h) Aufuugsanlagen

r) Raumlufttechnische Anlagen

i) Sonstige technische Anlagen

K ) Wiederkehrende Prüfu ngen (Bauaufsicht)

Brandschau (Feuerwehr)

m ) Brandschutzbesichtigungen(durch den Gebäudeversicherer)

n ) Sicherheitsbegehungen (Fachkraft fu r AöeitssicherheiUGesetzlicheUnfallversicherunq)

Ergänzende Stellungnahme:

Bereits abschließend beantwortet.

Frage 19:

Welcher Handlungsbedarf ergibt sich für die Sfadt Moers und/oder für die AöR daraus?

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Antwortllnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10'06'2008Bei dieser Frage handett es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr geht es um die Abfrage zu konkretem Verwaltungshandeln.

Ergänzende Stel lungnahme:

Die sich aus bestehenden Regelungsvorbehalten verbindlich darstellenden Handlungsfolgen/ergebenden Maßnahmen werden - im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten undzeitlichen Verbind lichkeiten - angemessen umgesetzt.

Frage 20:

Was wurde bzgl. der weiteren Gutachten bereits abgearbeitet?

AntworUlnformation an den Antragsteller mit Bescheid vom 10.06.2008

Bei dieser Frage handelt es sich nicht um die Bekanntgabe einer vorhandenen lnformation.Vielmehr sind hierzu ergänzende Recherchen erforderlich.

Ergänzende Stel lungnahme:

Bereits abschließend beantwortet.

ndl ichen Grüßen

Durchschrift

dem Vorstand zur Kenntnis

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