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1 Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) „Ein Gewinn für Kammerberufe!“ eine Präsentation der Zürich Agrippina

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Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) „Ein Gewinn für Kammerberufe!“

eine Präsentation der Zürich Agrippina

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EinleitungKammerberufe

Zu den klassischen verkammerten Freien Berufen gehören:

• Ärzte (inkl. Tier- und Zahnärzte) • Apotheker • Architekten• Notare• Rechtsanwälte• Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigte• Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

• Für alle Kammerberufe gibt es berufsständische Versorgungswerke. Die Mitgliedschaft ist für die Angehörigen der Kammerberufe i.d.R. Pflicht und stellt so die Grundversorgung für Alter, Hinterbliebene und den Fall der Berufsunfähigkeit sicher.

• Die Mitglieder leisten monatliche Beiträge. Der Regelbeitrag richtet sich nach dem monatlichen Einkommen.

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Das Verhältnis Rentner zu Beitragszahlern kippt.

am 31.12.1950

Tausend Personen

Alter in Jahren

5000

1.000

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0 0 500 1.000Tausend Personen

Frauen

Männer

am 31.12.1910

Tausend Personen

Alter in Jahren

5000

1.000

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0 0 500 1.000Tausend Personen

Frauen

Männer

am 31.12.2001

Tausend Personen

Alter in Jahren

5000

1.000

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0 0 500 1.000Tausend Personen

Frauen

Männer

am 31.12.2050

Tausend Personen

Alter in Jahren

5000

1.000

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

0 0 500 1.000Tausend Personen

Frauen

Männer

AltersvorsorgeDas Problem

=> Der Generationenvertrag funktioniert nicht mehr.

=> Das bisherige Rentensystem kann nicht mehr finanziert werden.

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AlterseinkünftegesetzDer Lösungsansatz

Renten werden mit einer langfristigen Übergangsregelung nachgelagertbesteuert.

=> Anfänglich steuerpflichtiger Anteil = 50%

Bei den Altersvorsorgeaufwendungen wird eine allmähliche Steuer-freistellung eingeführt.

=> Förderung in 2006 = bis zu 62% der Aufwendungen

Von dieser Steuerentlastung profitieren insbesondere die Mitglieder

der verkammerten Freien Berufe!

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AlterseinkünftegesetzDie negative Auswirkung

• Renten aus Versorgungswerken sind seit dem 01.01.2005 mit einem Anteil von 50% steuerpflichtig.

• Bei zukünftigen Rentenjahrgängen steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 2% (bis 2020), und bis 2040 um 1% p.a.

• Alle folgenden Renten sind dann zu 100 % steuerpflichtig.

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AlterseinkünftegesetzDie Konsequenz in Zahlen

Beispiel:• Renteneintritt eines verheirateten Architekten mit 65 Jahren in

2006/2015/2030.• Mit sonstigen Einnahmen von 1.000 EUR im Monat (nach Abzug der

Freibeträge) und einer Monatsrente aus dem Versorgungswerk von 2.300 EUR.

Auswirkung:Renteneintritt Zu versteuerndes

Einkommennach altem Recht

(2004)

Zu versteuerndesEinkommen

nach neuem Recht(2005)

Mehr zuversteuerndes

Einkommen

2006 19.452 EUR 26.352 EUR 6.900 EUR

2015 19.452 EUR. 31.320 EUR 11.868 EUR

2030 19.452 EUR 36.840 EUR 17.388 EUR

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AlterseinkünftegesetzDie positive Auswirkung

• Seit dem 01.01.2005 sind Beiträge zu Versorgungswerken steuerlich abzugsfähig.

• Für Kammerberufe kann diese Steuerersparnis jährlich bis zu mehreren Tausend Euro betragen.

• Das Abzugsvolumen von heute 62%, steigt bis zum Jahr 2025 jährlich um 2% auf schließlich 100%.

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AlterseinkünftegesetzDer Vorteil in Zahlen

Beispiel 1:• Ein 40-jähriger, lediger Steuerberater mit einem zu versteuernden

Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk.

- Steuerersparnis 2006 gegenüber 2004: 2.358,53 EUR

Beispiel 2:• Ein 40-jähriger, verheirateter Steuerberater mit einem zu

versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk. Die Ehefrau ist Arbeitnehmerin mit einem Brutto-Monatseinkommen von 2.000 EUR.

- Steuerersparnis 2006 gegenüber 2004: 2.758,05 EUR

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AlterseinkünftegesetzNutzen Sie Ihren Steuervorteil!

• Aufstockung Ihrer Altersvorsorge ohne finanzielle Mehrbelastung.

• Ausgleich der erhöhten Rentenbelastung durch Investition der Steuerersparnis.

• Alternative Anlagemöglichkeiten:- private Rentenversicherung- NEU: Basisrente (Rürup-Rente) => Beiträge sind steuerlich

abzugsfähig

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AlterseinkünftegesetzNutzen Sie Ihren Steuervorteil!

Beispiel 1:

• Ein 40-jähriger, lediger Steuerberater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk, investiert monatlich 307,78 EUR in eine Basisrente.

• Steuerersparnis AltEinkG bis zum 65. Lebensjahr ca. 92.334,56 EUR

• zusätzliche Ersparnis aus Basisvorsorge bis zum 65. Lebensjahr ca. 37.323,54 EUR

• Gesamtersparnis = 129.664,10 EUR• Aufwand bis zum 65. Lebensjahr 307,78 x12x25 =

92.334,00 EUR

=> Liquiditätsgewinn über 25 Jahre von 37.330,10 EUR

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AlterseinkünftegesetzSteuervorteil schließt Rentenlücke

Ergebnis aus der Investition von 307,78 EUR in:

a) eine klassische Basisrente. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren

beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente 705,15 EUR (Gesamtrente inkl. Überschüsse).

b) eine fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie. Mit 65 Jahren beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente 772,02 EUR (Gesamtrente bei einer angenommenen Wertentwicklung von 6% p.a.).

Fazit:Durch Investition der Steuervorteile, kann die Rentenbesteuerung vollständig kompensiert und zusätzlich ein Großteil der Altersversorgung ausfinanziert werden!

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AlterseinkünftegesetzNutzen Sie Ihren Steuervorteil!

Beispiel 2:

• Ein 40-jähriger, lediger Steuerberater mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 100.000 EUR und 1.023,75 EUR Monatsbeitrag zum Versorgungswerk, investiert monatlich 500 EUR in eine Basisrente.

• Steuerersparnis AltEinkG bis zum 65. Lebensjahr ca. 92.334,56 EUR• zusätzliche Ersparnis aus Basisvorsorge bis zum ca. 60.638,46*EUR

65. Lebensjahr• Gesamtersparnis = 152.973,02 EUR• Aufwand bis zum 65. Lebensjahr 500 x12x25 = 150.000,00 EUR

=> Liquiditätsüberschuss von ca. 2.973,02 EUR

*60.638,46 = 152.973,02 - 2.973,02 - 92.334,56

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AlterseinkünftegesetzSteuervorteil schließt Rentenlücke

Ergebnis aus der Investition von 500 EUR in:

a) eine klassische Basisrente. Bei einem Renteneintritt mit 65 Jahren

beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente1.147,09 EUR (Gesamtrente inkl. Überschüsse).

b) eine fondsgebundene Basisrente mit Beitragsgarantie. Mit 65 Jahren beträgt die zusätzliche monatliche Altersrente

1.255,56 EUR (Gesamtrente bei einer angenommenen Wertentwicklung von 6% p.a.).

Fazit:Durch Investition der Steuervorteile, kann die Rentenbesteuerung vollständig kompensiert und zusätzlich ein Großteil der Altersversorgung ausfinanziert werden!

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AlterseinkünftegesetzDie richtige Wahl

• Als Mitglied eines Versorgungswerkes sind Sie einer der Gewinner des Alterseinkünftegesetzes.

• Wir entwickeln unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Wünsche die richtige Versorgungsstrategie.

• Nutzen Sie Ihre Chance jetzt!

Bei der Erstellung Ihrer individuellen Versorgungsbilanz unterstützen wir Sie gern ...

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