Upload
annelie-keiter
View
217
Download
3
Embed Size (px)
Citation preview
1
Arbeits- und Arbeits- und TarifrechtTarifrecht
Referat von Timo Hass und Referat von Timo Hass und Maximilian Winkler Maximilian Winkler
2
InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisThemaThema FoliennummerFoliennummer
Definition des ArbeitsrechtesDefinition des Arbeitsrechtes 3 3
Geschichte des ArbeitsrechtesGeschichte des Arbeitsrechtes 4 – 4 – 55
Allgemeines zum TarifvertragAllgemeines zum Tarifvertrag 6 6
Inhalt des TarifvertragesInhalt des Tarifvertrages 7 7
Verschiedene Formen von TarifverträgenVerschiedene Formen von Tarifverträgen 8 8
3
Definition des Definition des ArbeitsrechtesArbeitsrechtes
„„Arbeitsrecht ist das besondere Recht Arbeitsrecht ist das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. die Arbeit der abhängigen Arbeit, d.h. die Arbeit
die der Arbeitnehmer im Rahmen eines die der Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelte Arbeitsverhältnisses gegen Entgelte
leistet.“leistet.“Des Weiteren ist das Tarifrecht ein Teil Des Weiteren ist das Tarifrecht ein Teil
des kollektiven Arbeitsrechtes! des kollektiven Arbeitsrechtes!
4
Die Geschichte des Die Geschichte des ArbeitsrechtesArbeitsrechtes
Der Grundstein des Der Grundstein des Arbeitsrechtes wurde zu Zeiten Arbeitsrechtes wurde zu Zeiten der industriellen Revolution im der industriellen Revolution im 19 Jhdt.19 Jhdt. gelegt gelegt
18391839 Abmachung über die Abmachung über die Beschäftigung jugendlicher Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken Arbeiter in Fabriken
18691869 erste erste Arbeitsschutzvorschriften durch Arbeitsschutzvorschriften durch die Reichsgewerbeordnung die Reichsgewerbeordnung
18781878 Novelle zur Novelle zur Gewerbeordnung/ Frauenschutz Gewerbeordnung/ Frauenschutz
18911891 Neufassung der Neufassung der Gewerbeordnung; Erweiterung Gewerbeordnung; Erweiterung der bisherigen Arbeitsschutz-der bisherigen Arbeitsschutz-vorschriftenvorschriften
Parallel zu diesen Parallel zu diesen Vorschriften trieb Fürst von Vorschriften trieb Fürst von Bismarck die Bismarck die Sozialgesetzgebung voran, Sozialgesetzgebung voran, somit wurdensomit wurden 1883 die 1883 die
KrankenversicherungKrankenversicherung 1884 die 1884 die
UnfallversicherungUnfallversicherungundund
1889 die 1889 die RentenversicherungRentenversicherung
ins Leben gerufenins Leben gerufen
5
Die Geschichte des Die Geschichte des ArbeitsrechtesArbeitsrechtes
Des Weiteren kam es in Verbindung mit diesen Ereignissen zur Des Weiteren kam es in Verbindung mit diesen Ereignissen zur Gründung der ersten Gewerkschaften,Gründung der ersten Gewerkschaften,
sodass im Jahre 1871 der erste bedeutende Tarifvertrag im sodass im Jahre 1871 der erste bedeutende Tarifvertrag im Buchdruckergewerbe verabschiedet wurdeBuchdruckergewerbe verabschiedet wurde
Außerdem wurden in der Weimarer Republik viele Regelungen Außerdem wurden in der Weimarer Republik viele Regelungen über das Wirtschaftsleben aufgenommen, darunter:über das Wirtschaftsleben aufgenommen, darunter:
der Artikel 159 bezüglich der Koalitionsfreiheitder Artikel 159 bezüglich der Koalitionsfreiheit das am 04.02.1920 verabschiedete Betriebsrätegesetz (beinhaltete das am 04.02.1920 verabschiedete Betriebsrätegesetz (beinhaltete
den Anspruch auf einen 8-Stunden-Tag, Erholungsurlaub, sowie die den Anspruch auf einen 8-Stunden-Tag, Erholungsurlaub, sowie die Arbeitslosenfürsorge)Arbeitslosenfürsorge)
und das am 23.12.1926 verabschiedete Arbeitsgerichtsgesetzund das am 23.12.1926 verabschiedete Arbeitsgerichtsgesetz
6
Allgemeines zum Allgemeines zum TarifvertragTarifvertrag
wird zwischen den Tarifvertragsparteien (dazu zählen wird zwischen den Tarifvertragsparteien (dazu zählen Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) in Schriftform abgeschlossenSchriftform abgeschlossen
die Bedeutung des Tarifvertrages besteht darin das der Vertrag die Bedeutung des Tarifvertrages besteht darin das der Vertrag zwischen gleichstarken Parteien besteht, sodass alle den gleichen zwischen gleichstarken Parteien besteht, sodass alle den gleichen Schutz des Grundgesetzes erhaltenSchutz des Grundgesetzes erhalten
insofern ein Tarifvertrag dem gesetzlichen Rahmen, sprich dem insofern ein Tarifvertrag dem gesetzlichen Rahmen, sprich dem TVG vom 09. April 1949 entspricht, gilt dieser auch im Falle, dass TVG vom 09. April 1949 entspricht, gilt dieser auch im Falle, dass er nicht vertraglich festgehalten wurde, unmittelbar und er nicht vertraglich festgehalten wurde, unmittelbar und zwingendzwingend
außerdem sieht die Tarifautonomie (siehe Artikel 9, Absatz 3 außerdem sieht die Tarifautonomie (siehe Artikel 9, Absatz 3 Vereinigungsfreiheit des BRD-Grundgesetzes) vor das die Vereinigungsfreiheit des BRD-Grundgesetzes) vor das die Tarifpartner die Tarifverträge ohne Bevormundung alleine Tarifpartner die Tarifverträge ohne Bevormundung alleine aushandeln, ihnen also niemand Vorschriften über selbigen Inhalt aushandeln, ihnen also niemand Vorschriften über selbigen Inhalt machen darfmachen darf
7
Inhalt des TarifvertragesInhalt des Tarifvertrages
Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der einzelnen Parteien geregelt. Des Weiteren enthält er einzelnen Parteien geregelt. Des Weiteren enthält er Rechtsnormen über den Inhalt (z.B. Rechtsnormen über den Inhalt (z.B. Ausschussfristen) den Abschluss und die Beendigung Ausschussfristen) den Abschluss und die Beendigung (Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen, sowie (Kündigungsfristen) von Arbeitsverhältnissen, sowie Regelungen von betrieblichen und Regelungen von betrieblichen und betriebsverfassungsrechtlicher Fragenbetriebsverfassungsrechtlicher Fragen
8
Verschiedene Verschiedene TarifverträgeTarifverträge
Man unterscheidet in sieben entscheidende Formen von Man unterscheidet in sieben entscheidende Formen von Tarifverträgen:Tarifverträgen:-- ManteltarifvertragManteltarifvertragregelt die allgemeinen Arbeitsbedingungenregelt die allgemeinen Arbeitsbedingungen
-- RahmentarifvertragRahmentarifvertragenthält die Eingruppierung in Lohn- und Gehaltsgruppenenthält die Eingruppierung in Lohn- und Gehaltsgruppen
-- Lohn- und GehaltstarifvertragLohn- und Gehaltstarifvertragregelt die Vergütung der Arbeitnehmerregelt die Vergütung der Arbeitnehmer
-- FlächentarifvertragFlächentarifvertragregelt ein regional begrenztes Gebietregelt ein regional begrenztes Gebiet
-- SpartentarifvertragSpartentarifvertraggilt für eine einzelne Firma oder gilt für eine einzelne Firma oder
-- SozialtarifvertragSozialtarifvertrag