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1 Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer am Beispiel Helvetia Best Business Alfred Kridlo Michaela Steininger Alexander Duder

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Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer

am Beispiel Helvetia Best Business

Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer

am Beispiel Helvetia Best Business

Alfred KridloMichaela SteiningerAlexander Duder

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Eine Betriebliche Bündelversicherung unterscheidet sich vom „Privaten Bündel“durch 2 wesentliche Komponenten:

1. Es gibt eine differenziertere und komplexere Unterteilung von Hauptbegriffen (Sammelbegriffen), für die es gilt Versicherungswerte zu erfassen. Die Zuordnung der versicherten Sachen zu den Gruppen (Gruppierungs-erläuterungen) erfolgt in

- Betriebsgebäude mit sämtlichen Baubestandteilen u. Nebengebäuden- Kaufmännische und technische Betriebseinrichtung- Waren und Vorräte- Sonstige Sachen

2. Der bedarfsgerechte Versicherungsschutz für die jeweiligen Betriebsarten muss gefunden werden. Bsp. Ein Allgemeinmediziner benötigt eine andere Versicherung als ein Hotel; (Stichwort: Vorteilsdeckungen)

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Bauartklassen:Klasse 1: massive BauweiseKlasse 2: Riegelbauweise, Holzleimbinderbauweise, nicht brandbeständig

ummantelte StahlbauweiseKlasse 3: Unterbau gemischt oder aus Holz

Massiv: zur Gänze aus Ziegeln, Wandbausteinen, Beton, Stahlbeton oder Stein Stahlbetonskelett, ausgefacht mit oben erwähnten Baustoffen Stahlbetonskelett mit Außenwänden aus Blech, ohne Verwendung

brennbarer Stoffe Stahlskelett, ausgefacht mit Ziegeln, Wandbausteinen, Beton,

Stahlbeton oder Stein und freiliegende Flächen der Stahlkonstruktion allseitig brandbeständig ummantelt;

Nicht massiv: Gebäude-Bauart zur Gänze oder tragende Wände / Stützen aus Holz, Kunststoff oder ähnlichem;

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Dachung:

Harte Dachung ≠ nicht harte Dachung

Harte Dachung: Dachhaut aus

a) Nicht brennbaren Baustoffen wie Ziegeln, Asbestzement (Eternit), Schiefer, Beton, Metall, Glas;

b) Holzzement, Preßkies, Dachfilz, Asphalt;

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Grob-Ermittlung Beauftragung eines externen Sachverständigen Helvetia - Summenermittlung im Näherungsverfahren mit Richtwerten

(die Summermittlung ist im Offertberechnungsprogramm hinterlegt)

Wie werden die richtigen Versicherungssummen ermittelt? (Gebäude & Inhalt)

Fein-ErmittlungAFA-Liste (Anlagenverzeichnis für Abschreibungen, Vorsicht! KFZ auch enthalten)

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Wie werden die richtigen Versicherungssummen ermittelt? (Deckungsbeitrag)

Grob-Ermittlung Deckungsbeitrag = Jahresumsatz abzüglich variabler Kosten Helvetia - Summenermittlung im Näherungsverfahren mit Richtwerten

Fein-Ermittlung - mittels Summenermittlungsbogen.

Der Deckungsbeitrag ist jener Wert, der bei einer völligen BU von 12 Monaten des versicherten Betriebes nicht erwirtschaftet werden kann. Er muss die fixen, trotz BU fortlaufenden Kosten und den Betriebsgewinn abdecken.

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Um den konkreten Bedarf für einen zu versichernden Betrieb zu ermitteln, ist eine umfangreiche Risikoanalyse erforderlich. Hilfreich dabei sind Analyse- oder Summenermittlungsbögen.

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Hier einige risikotechnische Aspekte bzw. Fragen an den Kunden:

Befindet sich das Risiko in der Stadt oder am Land Innerhalb des bebauten Ortsgebietes oder außerhalb Ist das Risiko bewohnt oder unbewohnt Welche Dachung und Bauart hat das das zu versichernde Gebäude Wird das zu versichernde Gebäude durch eine Alarmanlage gesichert Gibt es in dem zu versichernden Gebäude eine Sprinkleranlage Betriebliche Belegfläche

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme spiegelt den Wert der versicherten Sachen auf der Polizze wieder und ist gleichzeitig auch die maximale Entschädigungsleistung. Daher ist die Ermittlung der Versicherungswerte und damit die Festlegung der VS eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe eines Versicherungsberaters, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden.

Unterversicherung:

Um im Schadenfall auch die notwendige Entschädigungsleitung zu erhalten, ist es wichtig, dass die Versicherungssumme identisch mit dem vereinbarten Versicherungswert ist.

Ist die Versicherungssumme allerdings niedriger als der Versicherungswert handelt es sich um eine Unterversicherung. In diesem Falle erfolgt eine Kürzung der Entschädigungsleistung im Verhältnis der Versicherungssumme zum Versicherungswert (=100%).

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Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

Beträgt beispielsweise die Versicherungssumme (€ 80.000,-) eines Wohnungsinhalts nur 80 % vom tatsächlichen Versicherungswert / Neuwert (€ 100.000,-) so erfolgt auch eine Entschädigung nur im Ausmaß von 80% der tatsächlichen Schadenshöhe.

Ein Schadensreferent geht bei der Ermittlung der Entschädigungsleistung nach folgender Formel vor:

Beträgt also die Schadenshöhe in unserem Beispiel € 20.000,-, so erfolgt auch nur eine Entschädigungsleistung von € 16.000,-.

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Um den Versicherungsnehmer im Schadenfall vor den Folgen einer etwaigen Unterversicherung zu bewahren, kann eine sogenannte Wertanpassung vereinbart werden und zwar für

• Gebäude auf Basis des Baukostenindex und für

• den Inhalt auf Basis des Verbraucherpreisindex

Was ist ein Index?

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

Der Baukostenindex z.B. gibt die Entwicklung der Preise der

Aufwendungen wieder, die den Bauunternehmen bei der Erbringung

der Leistungen entstehen.

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Wie rechne ich einen Index hoch?Neuer / aktueller IndexAlter Index am Stichtag

xalter Versicherungssumme

=Neue, indizierte Versicherungssumme

21.013,--16.485,--

x1.000.000,--

=1.274.677,--

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Wieso betriebl. Belegfläche?

1. Tarifierung Feuerversicherung sowie

2. Für die Fälle, wo das Betriebsgebäude und einige Nebengebäude sowie das Wohnhaus auf einem Grund sind und die Möglichkeit geschaffen werden soll, alles in einem Vertrag versichern zu können. Sonst Wohnhaus Private Vers.

Betriebliche Belegfläche in %:

Wohn- u./o. Bürogebäude (am Betriebsgrund) 0%, bis 40% oder über 40%

Unter betrieblicher Belegfläche ist jener Flächenanteil an der Gesamtfläche sämtlicher Geschoße eines Gebäudes zu verstehen, der insgesamt für betriebliche Zwecke (als Büro-, Lager-, Verkaufs- und sonstige damit zusammen-hängenden Nebenflächen) benützt wird.

Selbständige Bürobetriebe sind einer Wohnfläche gleichzusetzen und bleiben unberücksichtigt.

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Alle Betriebe / Risiken, die in der Betriebsartenliste (oder im Offertberechnungs-programm) enthalten sind.

ACHTUNG: Die Einschränkungen laut Betriebsartenliste sind zu beachten!

Bei Verwendung des Offertberechnungsprogrammes werden diese automatisch berücksichtigt.

Einschränkungen Betriebsartenliste:

Nicht zeichenbar,

Anfragepflicht,

Sicherheitserfordernis in der ED,

Vorteilsdeckungen ja/nein;

Welche Betriebe/Branchen können versichert werden?

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Auszug aus der Betriebsartenliste:

Bedarfsermittlung und Risikoanalysedie richtige Erhebung der wesentlichen Kennzahlen zur Offertlegung

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Umfasst ein Unternehmen mehrere Betriebsarten, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, so ist die Berechnung nach der BA mit der jeweils höheren Gefahrenklasse vorzunehmen.

Für Feuer und BU Feuer gilt: Sind mehrere BA´s in einem zu versichernden Gebäude vorhanden, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, so ist die Berechnung für den Fall dass keine Brandabschnittstrennung (öffnungslose Mauer mind. 25cm stark bis über Dach) vorhanden ist, nach der höheren Gefahrenklasse vorzunehmen.

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Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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Feuer

Leitungs-wasser

Sturm

Einbruch-diebstahl

Glas-bruch

Technik & Transport

Haft-pflicht

Rechts-schutz

Welche Sparten gilt es zu versichern?

Betriebs-unter-

brechung

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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Option(en)

zum

System-

baustein

Fixer Bestandteil

des System-

bausteines

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Gebäudealle BaulichkeitenInstallationen und Adaptierungen sind nur dann dem Gebäude zuzuordnen, sofern sie sich im Eigentum des Gebäudeeigentümers befinden;

Welche Sachen können versichert werden? (Gruppierungserläuterungen)

Kaufmännisch - technische EinrichtungMaschinen, Lagerausstattung, Stapler, Bürotechnik, Büromobiliar, Haustechnik, betriebliche Installationen und Adaptierungen, Firmenschilder, Neonanlagen, Markisen, ...

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

Waren und VorräteRoh-, Halbfertig-, Fertigprodukte, Handelsware, Verpackungsmaterial, Heiz- und Brennstoffe, Lebens- und Genussmittel,…

Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten (siehe Folgefolie)

Achtung - Eventuell Sublimits!

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Sonstige Sachen / Aufwendungen / Kosten

automatisch 10%, 20% oder 30% der VS aus Gebäude und / oder Inhalt (abhängig vom Deckungspaket)

zusätzliche Versicherungssumme inkludiert sind unter anderem:

-Neben- und Mehrkosten-Planungs- und Architektenkosten-Grundstückinfrastruktur-Fremdes Gut-Sachen der Dienstnehmer-mit Sublimits unter anderem:

Indirekter Blitz Bargeld und Datenträger Außenversicherung Schaukästen und Vitrinen

Unterschiedliche Deckungen je nach Sparte und Deckungspaket – siehe Leistungsübersicht!

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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Auszug aus der Leistungsübersicht

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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Allrisk - Baustein(zusätzliche Gefahren zur Feuerversicherung)

Versicherungsschutz für Gebäude und / oder versicherten Betriebsinhalt beiSchäden durch zusätzliche (benannte) Gefahren wie

böswillige Beschädigung Innere Unruhen / Streik / Aussperrung Fahrzeuganprall / Rauch / Überschalldruckwelle Sprinkler-Leckage und unbenannte Gefahren

bis zur Höchstentschädigung von20 % der Versicherungssumme der vom Schaden betroffenen und versicherten Gebäude und / oder Inhaltswerte (Einrichtung und / oder Ware), max. EUR 100.000,-.

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

Unbenannte Gefahren:

Als unbenannte Gefahren gelten Gefahren, die plötzlich und unvorhergesehen von außen auf die versicherten Sachen einwirken und diese zerstören oder beschädigen.

Als unbenannte Gefahren gelten keinesfalls:

jene Gefahren oder Schäden, die aus den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können, auch wenn diese Sparte und/oder Deckung in diesem Vertrag nicht vereinbart wurde.

jene Gefahren oder Schäden, die unter einen Ausschlusstatbestand in den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen fallen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können.

jene Gefahren oder Schäden, die wegen mangelnder Stärke oder Intensität des Ereignisses in den Sparten, Bedingungen, Deckungserweiterungen, die im Rahmen des dem Vertrag zugrunde liegenden Tarifes versichert werden können, nicht versichert sind.

Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen einschließlich Hof-, Straßen- oder Gehsteigbefestigungen durch Senken, Reißen, Schrumpfen oder Dehnen;

Schäden durch Verseuchung, Verderb, Verfall, Tiere, Pflanzen, Pilze oder Mikroorganismen aller Art;

Schäden durch klimatische Temperaturschwankungen, Trockenheit oder Feuchtigkeit;

Schäden durch Gewichtsverlust, Substanzverlust, Verfär bung, Veränderung von Geschmack, Farbe, Struktur oder Aussehen;

Schäden durch Ausfall der Wasser-, Gas-, Elektrizitäts-, sonstigen Energie- oder Treibstoffversorgung;

Schäden durch Ausfall oder unzureichende Funktion von Klima-, Kühl- oder Heizungssystemen sowie von Mess-, Regel-, Sicherheits- und Steuerungsanlagen;

Schäden durch Ausfall von EDV-Anlagen;

Schäden durch Genmanipulationen, Genmutationen oder andere Genveränderungen;

Schäden infolge Beschlagnahme, Enteignung oder Verfügung von Hoher Hand;

Schäden durch Veruntreuung, Unterschlagung, Betrug, Erpressung oder einfachen Diebstahl (auch Ladendieb stahl);

Schäden durch Verluste, die erst bei einer Bestandskontrolle festgestellt werden, Inventurdifferenzen oder sonstige ungeklärte Verluste;

Schäden an im Freien oder in offenen Gebäuden befindlichen beweglichen Sachen;

Schäden durch Witterungs- oder sonstige Umwelteinflüsse oder Umweltstörungen;

Schäden durch Diebstahl;

Schäden durch Be- oder Verarbeitung jeder Art an Sachen, die unmittelbar Gegenstand der Bearbeitung sind; dazu gehören z.B. auch Wartung, Reparatur, Umrüstung, Instandsetzung, Bau- und Montagetätigkeiten;

Schäden durch Kontamination (z.B. Vergiftung, Verrußung, Ablagerung, Beaufschlagung und dgl.);

Schäden durch dauernde Einflüsse oder Einwirkungen chemischer, thermischer, mechanischer, elektrischer oder elektromagnetischer Art, durch Alterung, Abnützung oder Verschleiß oder durch Korrosion, Oxydation, Rost, Erosion, Ablagerungen aller Art;

Schäden an Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Programmen und Daten, Reproduktionshilfs mittel, Urkunden, Muster, Prototypen und dgl.;

Schäden an Sachen auf dem Transport;

Schäden an Automaten mit Geldeinwurf, Geldwechsler und Geldausgabeautomaten samt Inhalt.

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Graffiti auf der Fassade des Bürogebäudes, Wiederherstellung wird ersetzt.

Böswillige Beschädigung durch Buttersäure - Räumlichkeiten müssen gereinigt bzw. teilweise neu adaptiert werden. Ersetzt werden die Kosten und der Betriebsunterbrechungs-Schaden.

Schäden an Gebäudeteilen und / oder Garagentoren durch Fahrzeuganprall. (verursacht durch den VN oder Arbeitnehmer = ausgeschlossen)

Graffiti auf der Fassade des Bürogebäudes, Wiederherstellung wird ersetzt.

Böswillige Beschädigung durch Buttersäure - Räumlichkeiten müssen gereinigt bzw. teilweise neu adaptiert werden. Ersetzt werden die Kosten und der Betriebsunterbrechungs-Schaden.

Schäden an Gebäudeteilen und / oder Garagentoren durch Fahrzeuganprall. (verursacht durch den VN oder Arbeitnehmer = ausgeschlossen)

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

Schadenbeispiele Allrisk Versicherung:

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Technik Pauschal

für den Betrieb

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

Versicherte Gefahren:• Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage• Implosion oder sonstige Wirkung von Unterdruck sowie physikalisch verursachten Überdruck• Feuchtigkeit, Säuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgenommen Leitungswasser)• Erdsenkung, Frost, Hochwasser, Lawinen, Überschwemmung, Wind bis 60 km/h• mittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschlag)• Überspannung im öffentlichen Versorgungsnetz ohne atmosphärische Ursache• mechanisch einwirkende Gewalt sowie Glasbruch• Konstruktions-, Berechnungs-, Guss-, Material- und Herstellungsfehler (nicht für

Elektronikbauteile)

Versicherte Geräte, Anlagen:• Maschinen, Geräte und maschinelle Anlagen• EDV-Anlagen sowie Geräte und Anlagen für den Bürobetrieb oder die Bürokommunikation • Installationen für die gesamte Energieversorgung,...

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Technik Pauschal

für Büro und Elektronik

Versicherte Geräte, Anlagen:• EDV-Anlagen (aller Art – also mehr als nur Büroelektronik)• Telefonanlagen, innerbetriebliche Gegensprechanlagen • Kopiergeräte und Kombigeräte• Geräte und Anlagen für den Bürobetrieb oder die Bürokommunikation • elektronische Schankanlagen, Computerkassen und Boniersysteme• Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen.

für Gebäude (Haustechnik)

Versicherte Geräte, Anlagen:• Anlagen der Energieversorgung (Heizungsanlagen, Wärmepumpen,…)• Alarmanlagen inkl. Überwachungseinheit• Aufzüge und Öffnungsanlagen

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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Schadenbeispiele:

Durch Versagen des Voll-Melders im Mehlsilo einer Bäckerei während des Füllens wurde der Abluftfilter in Folge Siloüberfüllung verlegt, durch den entstandenen Siloüberdruck platzte der Silo im Bereich mehrerer Schweißstellen und wurde dabei stark verformt. Es entstanden Mehrkosten zur Weiterführung des Betriebes. Ersatzleistung : € 4.500,

Unbekannte beschädigten einen Selbstbedienungs-Hochdruckreiniger an einer Tankstelle schwer. Ersatzleistung : € 870,-

Ein defektes Schaltrelais verursachte einen Schmorschaden im Schaltschrank der Schwimmbadsteuerung eines Hallenbades. Ersatzleistung : € 900,-

Durch Wicklungsschluss fiel ein Ventilator der Selchanlage in einer Fleischerei aus, in der Folge kam es auch zu einem Verpuffungsschaden an der Selchkastenkonstruktion. Ersatzleistung : € 2.600,-

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

Bei einem Sturm kappte ein umstürzender Baum eine Stromleitung. Als Folgeschaden wurden bei mehreren PC die Netzwerkkarten beschädigt. Ersatzleistung : € 3.200,-

Ein Nagetier hat die Kabel der Schankanlage in einem Gastronomiebetrieb angebissen wodurch Reparaturarbeiten an der Elektronik notwendig wurden. Ersatzleistung : € 2.100,-

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Schadenbeispiele:

Durch indirekten Blitzschlag wurde die Grafikkarte eines PC in einer Tierarztpraxis zerstört. Ersatzleistung : € 950,-

Ein Nagetier hat die Kabel der Schankanlage in einem Gastronomiebetrieb angebissen wodurch Reparaturarbeiten an der Elektronik notwendig wurden. Ersatzleistung : € 2.100,-

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

Bei einer Abkantpresse ist bei einem Arbeitsvorgang ein Werkstück gegen den Regelungskasten gestoßen. Bildschirm und Steuereinheit wurden beschädigt. Ersatzleistung : € 1.400,-

Durch einen Wicklungsschluss brannte der Hubmotor eines 12 Personen-Liftes ab. Ersatzleistung : € 5.300,-

Durch Unachtsamkeit wurde der Schließmechanismus eines Warenaufzuges beschädigt. Ersatzleistung : € 900,-

Durch einen indirekten Blitz wurde die Elektronik der Gebäude-Leittechnik-Zentrale teilweise zerstört. Ersatzleistung : € 8.700,-

Durch einen Materialfehler riss das Gehäuse einer Umwälzpumpe und führte zu einem schweren Schaden an

den Kesselgliedern durch Wassermangel. Ersatzleistung : € 6.200,-

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Transport Pauschal

für den Transport von Einrichtung und Ware

Brand, Blitzschlag, Explosion während des normalen

Transportverlaufes Transportmittelunfall eines die Güter befördernden

Landtransportmittels Naturkatastrophen während des normalen Transportverlaufes Diebstahl des KFZ Einbruchdiebstahl in das KFZ Vandalismusschäden an den versicherten Gütern

während der Transporte

Sach- und TechnikversicherungDer optimale Schutz für die Betriebsanlagen

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BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

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BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

BetriebsunterbrechungsversicherungUnterbrechung des versicherten Betriebes durch Beschädigung oder Zerstörung einer dem Betrieb

dienenden Sache (Sachschaden) durch

Feuer

- Brand- Blitzschlag- indirekten

Blitzschl.- Explosion- Verpuffung

Elementar

- Sturm- Hagel- Schneedruck- Felssturz- Steinschlag- Erdrutsch- Frost- Austreten v. LW- Einbruch inkl.

Vandalismus

Technik- Bedienungsfehler, Unge-schicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Sabotage;

- Implosion o.sonstige Wirkung von Unterdruck sowie physik. verursachten Überdruck;

- Feuchtigkeit, Säuren, Öle, Flüssigkeiten aller Art (ausgen. Leitungswasser);

-Erdsenkung, Frost, Hoch-wasser,Lawinen, Überschwem-mung, Wind bis 60 km/h;

- mittelbare Wirkung der atmosphärischen Elektrizität (indirekter Blitzschl.) u.dadurch verursachtes Ver -sengen, -schmoren, -rauchen u. -rußen;

BUFT

(Betriebs-unterbrechung für Freiberufliche und

selbstständig Tätige)

Versicherungsschutz gilt für den Betrieb - nicht für die „versicherte, dem Betrieb leitende Person“

Versichert ist der Schaden durch die Unterbrechung des Betriebes - aufgrund eines Personen- oder Sachschadens

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Versicherte Person Sachen des Betriebes

Sturm

Leitungs-

wassser

Einbruch-

diebstahl

Feuer

Krankheit

Unfall

Quarantäne

Vo

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BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

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NAT-KAT

BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

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Vorteilspaket

Versichert ist die gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung durch einen Sachschaden.

Als Sachschaden gilt die Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen von der dem Betrieb dienenden Sachen durch eine Naturkatastrophe (Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Lawinen und / oder Lawinenluftdruck).

Der Sachschaden muss sich auf dem in der Polizze bezeichneten Versicherungsgrundstück ereignen.

Versichert ist die gänzliche oder teilweise Betriebsunterbrechung wegen Begleitung eines Kindes ins Krankenhaus bis zum vollendeten 12. Lebensjahr- Tod des Ehe- / Lebenspartners,

der Eltern, Schwiegereltern, Kinder- Unabkömmlichkeit infolge eines

Sachschadens im Privatbereich- Flugverspätung bzw. Flugausfall- Kriegsausbruch während einer

Reise

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Die Haftungszeit ist der Zeitraum, für den der Versicherer ab Eintritt des Sachschadens für den entstandenen Unterbrechungsschaden (BU) haftet.

Der auf die Haftungszeit entfallene Deckungsbeitrag ist die Haftungssumme (=Versicherungssumme), folglich vermindert od. erhöht sich die Haftungssumme entsprechend der gewählten Haftungszeit.

z.B. DB = 100.000 (DB immer für 12 Monate)

Haftungszeit = 6 Monate

Versicherungssumme = 50.000

Was ist die Haftungszeit?

BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

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Weiters versicherbar:

Mehrkosten für - Ersatzlokal - Werbemaßnahmen- Steuerberatungsaufwand- Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand

Rückwirkungsschäden:

Versichert ist auch der Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens in einem fremden Zulieferbetrieb. Wechselwirkungsschäden:

Versichert ist auch der Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens in einem anderen Betrieb des Versicherungsnehmers.

BetriebsunterbrechungsversicherungVielseitige Möglichkeit zur Existenzsicherung, die oft nicht genützt werden

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Auswahl im HPS

Praktische Anwendung im HPSaktiv

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Praktische Anwendung im HPSaktiv

Einstiegsmaske

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Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Tarifkriterien Gebäude (siehe auch HPS)

Feuer- Stadt / Land- Betriebliche Belegfläche bis 40% / über 40%- über 40% - Unterscheidung:

Ärzte / Dienstleistung / Büro,… etc. – ohne Warenlager Gastro mit/ohne Fremdenbeherbergung Handel mit Warenlager gelegentliche Bearbeitung (Handwerk / Baugewerbe) vorwiegend Bearbeitung (Handwerk - Holz, Produktion)

Leitungswasser- bis 40%

bis 4 / über 4 Wohneinheiten- über 40%

Fremdenbeherbergung

Sturm - Stadt / Land

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Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Tarifkriterien Inhalt (siehe auch HPS)

Feuer - GKL 0 bis 7

Leitungswasser- mit und ohne Ware (10% - Toleranz)

Sturm - Ärzte, Dienstleistung, Büro- Andere

Einbruchdiebstahl- ständig bewohnt - nicht ständig bewohnt- innerhalb verbauten und / oder bewohnten Ortsgebietes- außerhalb verbauten und / oder bewohnten Ortsgebietes

Vorsorge- 10%, 20% oder 30% der VS Gebäude und / oder Inhalt

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Feuer, zum Beispiel:- Brandherd, Kaminbrand, Verrußung- Verderbversicherung für Gastro und Lebensmittelhandel bis EUR 4.000,-- Wertminderung von nicht vom Schaden betroffener versicherter Sachen- Außenversicherung

Leitungswasser, zum Beispiel:- „D – Deckung“- Rohrersatz bis 15m - Bruchschäden an Öl- und Gasleitungen- Schäden an Gebäudeteilen bei Bruchschäden von Zu- und Ableitungsrohren in

gemieteten Räumlichkeiten inkl. Dichtungs- und Verstopfungsschäden- ...

Sturm, zum Beispiel: - Dachlawinen, Schneerutsch, Schadenminderung vor Schneedruck- Schönheitsfehler bei Hagelschäden- ...

Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Details

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Einbruchdiebstahl, zum Beispiel:- Schlossänderungskosten, auch KFZ - Gastgarten - Messeversicherung - Kassen fix in den Deckungspaketen- ...

Glasbruch, zum Beispiel: - Höchstentschädigung pro Scheibe bis EUR 5.000,- - Verglasung von Gastgärten - Dekorierte Glasscheiben - Mehrkosten bei behördlichen Auflagen- ...

Helvetia Best Business Systembaustein Sach: Details

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Haftpflicht-und

Rechtsschutzversicherung

Die optimale Gewerbeversicherung für Kleinunternehmer

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Versicherungsschutz besteht für die Erfüllung von Schadenersatz-verpflichtungen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privat-rechtlichen Inhaltes, die dem Versicherungsnehmer wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens, der auf einen versicherten Personen- oder Sachschaden zurückzuführen ist, erwachsen (Befriedigung oder Abwehr).

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungendes Versicherungsnehmers (im Rahmen des versicherten Risikos) aus der Innehabung oder Verwendung der gesamten betrieblichen Einrichtung (Anlage- Betriebs- und Produkterisiko) nach Maßgabe der Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHVB/EHVB).

Haftpflicht allgemein

Betriebshaftpflicht

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Deckung - Haftung („Doppelfunktion“)

Versicherer Geschädigter

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Versicherungs-nehmer

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Leistung =Abwehr oder Schadenersatz

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

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Deckung - Haftung („Doppelfunktion“)

Haftung Deckung

Haftung, die gedeckt ist = Bezahlung des Schaden- ersatzanspruches

Haftung ohne Deckung, Beispiele:

- kein Versicherungsfall- Ausschluss- Prämie nicht bezahlt- Selbstbehalt- Versicherungssumme überschritten

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Welche Schäden werden gedeckt?

Der Versicherer bietet dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz im Rahmen des Vertrages (Deckungsumfang)

• für das versicherte Risiko

• bis zur vereinbarten Versicherungssumme für

• Personen-, Sach- und daraus abgeleitete Vermögensschäden

HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

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Personenschäden

• Tötung• Körperverletzung• oder Gesundheitsschädigung von Menschen

Eine Gesundheitsschädigung kann nicht nur in einer physischen, sondern auch in einer psychischen Beeinträchtigung liegen.

Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts finden keine Deckung

Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht nur auf den Personenschaden selbst (z.B.:Heilungskosten), sondern auch auf jene Vermögensschäden, die aus dem versichertenPersonenschaden entstehen (z.B. Verdienstentgang).Ist der Personenschaden nicht gedeckt, so sind auch die daraus abgeleiteten Vermögensschäden vom Versicherungsschutz nicht erfasst.

HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

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Sachschäden

• Beschädigung körperlicher Sachen

• Vernichtung körperlicher Sachen

Körperliche Sachen sind solche, die in die Sinne fallen, die man angreifen, fühlen oder riechen kann. Auf den Aggregatzustand (fest, flüssig oder gasförmig) kommt es hingegen nicht an.

Beschädigung liegt vor, wenn auf die Substanz einer bereits bestehenden Sache körperlich so eingewirkt wird, dass deren zunächst vorhandener Zustand beeinträchtigt und dadurch ihre Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder vermindert wird.Die mangelhafte Herstellung einer Sache ist grundsätzlich keine Sachbeschädigung.

Vernichtung stellt einen höheren Grad der Beschädigung dar.

HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

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Abgeleitete Vermögensschäden

• Vermögensschäden, die unmittelbar aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren

Man versteht darunter insbesondere Schmerzensgeld und Verdienstentgang.

Diese Schäden stehen regelmäßig im Rahmen der Pauschalversicherungssumme unterVersicherungsschutz.

HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Versichert sind gemäß den Grundbedingungen AHVB/EHVB

Schadenersatzverpflichtungen aus der Vorführung von Produktenaußerhalb des Betriebsgrundstückes

Schadenersatzverpflichtungen aus der Innehabung von Grund-stücken, Gebäuden und Räumlichkeiten, die ausschließlich demversicherten Betrieb dienen bzw. von diesem benutzt werden

Schadenersatzverpflichtungen der gesetzlichen Vertreter des Ver-sicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oderBeaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teiles des-selben angestellt hat

Schadenersatzverpflichtungen sämtlicher übriger Arbeitnehmerfür Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungverursachen

das Produktehaftpflichtrisiko

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Prämienermittlung

Die Grundlage zur Prämienermittlung bilden die Lohn- und Gehaltssumme sowie der Umsatz.

Auf Basis dieser Daten wird die Grundprämie anhand der Lohnsummentabelle laut Tarif in Abhängigkeit von der jeweiligen Gefahrenklasse (laut Betriebsartenliste) ermittelt.

Umsatztangente: Diese bemisst sich nach einem gefahrenklassenabhängigen Promillesatz von jenem Umsatzteil, der die Lohnsumme in einem bestimmten Maß übersteigt.

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Der durch Ausschlüsse beschränkte Deckungsumfang kann durch Vereinbarung einzelner Zusatzdeckungen erweitert werden (kostenintensiv).

Üblicherweise werden von den Versicherern Klauselpaket angeboten, die die gängigsten Zusatzdeckungen in Paketen zusammenfassen (im Verhältnis zur Einzelauswahl kostengünstig).

Beispiel Helvetia:

+ Vorteilsdeckungen für

Gastro ÄrzteKfz - BetriebeHandel Bau

HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Produktion

GrunddeckungPVS EUR 1 Mio

___________________________

Deckungspaket Komfort

Grunddeckungbis PVS EUR 4 Mio

Zusatzdeckungen wählbar

Handwerk

GrunddeckungPVS EUR 4 Mio

___________________________

Deckungspaket Exklusiv

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Deckungspaket Exklusiv:

PVS: EUR 4,000.000,--

Zusatzdeckungen: 21

Sublimits: EUR 200.000,--(Umweltstörung EUR 400.000,--)(Mietsachschäden EUR 400.000,--)

Klauseln: beispielsweise:Bauherrenhaftpflicht auf der versicherten Liegenschaftbis zu Gesamtkosten von EUR 750.000,-- 3 Jahre Nachdeckung nach Betriebsschließung

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Vorteilsdeckungen Es sind alle wichtigen branchenspezifischen Zusatzdeckungen enthalten! Diese Pakete sind nicht veränderbar. Die Sublimits sind in % der PVS festgelegt.

Neuerungen/Highlights: Gastro: Verlust/Abhandenkommen von Sachen aus dem Speiselokal Handel: Weltweite Deckung ohne U.S.A./Kanada/Australien Kfz - Betriebe: Erweiterte Verwahrung Kfz - Betriebe: Serviceklausel (auch für Reparaturbetriebe) Baugewerbe, Produktion, Handwerk: Nachbesserungsbegleitschäden Baugewerbe, Produktion, Handwerk: Erweiterte Produktedeckung Ärzte: Vorübergehende Tätigkeit im europäischen Ausland Ärzte: Behandlung von Verwandten

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Prämienberechnung

Grunddeckung + Deckungspaket Exklusiv/Komfort + Vorteilsdeckung oder Grunddeckung + Individuell wählbare Zusatzdeckungen (Klassik) + Vorteilsdeckung Umsatztangente

Mischprämienberechnung: Die verschiedenen Tätigkeiten sind nach der jeweiligen Betriebsart und der jeweiligen Lohnsumme zu tarifieren. Berechnung aufwendig. Lohnsummenabrechnung kompliziert.

Bei Helvetia folgende Vorgangsweise: „Mischbetrieben“, die nach unterschiedlichen Gefahrenklassen zu tarifieren wären, ist die Lohnsumme beider Gewerbebereiche zusammenzurechnen (Gesamtlohnsumme!), und die Berechnung nach der Betriebsart mit der jeweils höheren Gefahrenklasse vorzunehmen (Risikoausgleich erfolgt durch eine individuellen Mischprämienrabatt).

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung:

Ist keine Betriebshaftpflichtversicherung gewünscht, da nur das Anlagenrisiko (aus dem Betriebsgebäudebestand) versichert werden soll, so besteht dieMöglichkeit, eine Haus- und Grundbesitzhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Schadenersatzverpflichtungen aus derInnehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung, Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtungund Pflege der versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder auf ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen.

Prämienberechnung:Die Prämie ist für diese Versicherung nicht abhängig von der Lohn- undGehaltssumme, sondern vom Gebäudeneubauwert. Die Prämie wird in Abhängigkeit von dieser Summe anhand eines fixen Promillesatzes ermittelt.

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Prämienfrei mitversichert sind Schadenersatzverpflichtungen aus ...

Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft, wenn die Gesamtkosten des Bauvorhabens € 100.000,- nicht überschreiten

aus der nicht gewerblichen Fremdenbeherbergung Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung von Mineralölprodukten bis zu

einem Lagervolumen von 10.000 Liter, (Versicherungssumme: 10% der PVS) Schäden durch Hauseigentümer und -besitzer oder Ansprüche gegen Hauseigentümer

und -besitzer Schäden durch Hausverwalter und Hausbesorger Ansprüche gegen jene Personen, die im Auftrag des Versicherungsnehmers für ihn

handeln, sofern diese Tätigkeit nicht in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes erfolgt;

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HaftpflichtversicherungDer richtige Deckungsumfang kann entscheidend sein

Schadenbeispiele: 1. Frau M. betreibt einen Fahrradhandel. Eine Kundin behauptet nach einem Sturz mit einem von ihr erworbenen

Fahrrad, dass dieses Fahrrad mangelhaft gewesen wäre und sie deshalb gestürzt sei. Der geforderte Schadenersatz beläuft sich auf EUR 11.200,-.

Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet auch eine Produkthaftpflichtversicherung. Schäden, die durch ein gehandeltes Produkt verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Erfüllung von Schadenersatzforderungen.

2. Im Kfz-Betrieb von Herrn Z. wurde eine Felge von einem PKW nicht korrekt befestigt. Das Rad löste sich während der Fahrt und verletzt einen Passanten schwer. Die Schadenersatzansprüche gegen Herrn Z. betragen EUR 86.000,-.

Die Betriebshaftpflichtversicherungen deckt auch das Betriebsrisiko ab. Personenschäden, die aus einer mangelhaften Werkserbringung entstehen, sind vom Versicherungsschutz umfasst. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Erfüllung von Schadenersatzforderungen.

3. Herrn N. betreibt ein Hotel in St. Johann. Ein Angestellter des Hotels hantiert beim Beladen des Autos eines Gastes so ungeschickt mit dem Gepäckswagen, dass die Seitentüren des PKW beschädigt werden. Der Gast machte beim Hotelier EUR 1.650,- Schadenersatz geltend.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt nicht nur Personen-, sondern auch Sachschäden. Bei Vereinbarung einer passenden Zusatzdeckung für Gastrobetriebe (und Aufhebung des entsprechenden Ausschlusses in den Grundbedingungen) ist auch die Erfüllung dieses Schadenersatzanspruches gedeckt.

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RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers jeweils im Rahmen der angebotenen Rechtsschutzvariante(n). Der Versicherer trägt dabei die anfallenden Kosten abzüglich des allenfalls vereinbarten Selbstbehaltes.

Unter Kosten fallen zum Beispiel:+ Anwaltskosten+ Gerichtskosten+ Sachverständigenkosten

Die Höchstgrenze der vom Versicherer in einem Versicherungsfall für den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen zu erbringenden Leistungen bildet die

Versicherungssumme in der Höhe von € 110.000,-Versicherungssumme in der Höhe von € 110.000,-

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RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Grunddeckung besteht üblicherweise aus Schadenersatz - und Straf - Rechtsschutz Arbeitsgerichts - Rechtsschutz Sozialversicherungs - Rechtsschutz Beratungs - Rechtsschutz Allgemeiner Vertrags - Rechtsschutz im Privatbereich wahlweise Allgemeiner Vertrags - Rechtsschutz im Betriebsbereich

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+ Vorteilsdeckungen für

Gastro ÄrzteKfz - BetriebeHandel

RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Grunddeckung mit oder ohne AVRS

Zusatzdeckungen wählbar

Grunddeckung mit oder ohne AVRS

Deckungspaket Exklusiv

Grunddeckung mit oder ohne AVRS

Deckungspaket Komfort

Der durch Ausschlüsse und Einschränkungen beschränkte Deckungsumfang kann durch Vereinbarung einzelner Zusatzdeckungen erweitert werden (kostenintensiv).

Üblicherweise werden von den Versicherern Klauselpaket angeboten, die die gängigsten Zusatzdeckungen in Paketen zusammenfassen (im Verhältnis zur Einzelauswahl kostengünstig).

Beispiel Helvetia:

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RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Details der Helvetia-Produkts

Summen:

Versicherungssumme EUR 110.000,-- Streitwertgrenzen im Allgemeinen Vertragsrechtsschutz (AVRS)

EUR 2.000,-- / 5.000,-- / 10.000,-- / 20.000,-- / 30.000,-- / 50.000,-- Bagatellgrenze im Verwaltungsstrafverfahren:

0,15% der VS Beratungs-RS: Keine betragliche Begrenzung/Keine Pauschale mehr.

Selbstbehalt:

20% der Schadenleistung, mindestens 0,35% der VS(Mindest-SB daher EUR 385,-- statt bisher EUR 400,--)

Kein SB bei Wahl eines von Helvetia vorgeschlagenen Rechtsanwalts. Fixer SB für die Auslandsdeckung innerhalb der EU. Bei Gastro und Ärzten: Variante ohne Selbstbehaltsregelung möglich.

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RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Deckungspakete Exklusiv/Komfort:

Komfort:

Erweiterter Straf-RS (inkl. Vorsatzdelikte [rückwirkend], Ermittlungsverfahren, Unternehmensstrafrecht, Diversion)

Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen Mediation Familien - RS für den Betriebsinhaber und seine Angehörigen Erb - RS für den Betriebsinhaber und seine Angehörigen Lenker - RS für den Betriebsinhaber und seine Angehörigen

Exklusiv:

wie Komfort + Auslandsdeckung EU, CH, LIE Höchstgerichtsverfahren im Arbeits- und Sozialversicherungsrechtsschutz

Vorteilsdeckungen für Gastro/Handel/Ärzte:

Gesamter Verkehrs - RS GMRS für eine betrieblich/beruflich genutzte Einheit und eine Wohneinheit

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Freie Anwaltswahl

Für die Vertretung vor Gerichten und Verwaltungsbehörden besteht freie Anwaltswahl. Im Beratungsrechtsschutz erfolgt die Auswahl des Rechtsanwaltes durch den Versicherer.

Ist in der jeweiligen Rechtsschutzvariante “mit Selbstbehalt" angeführt, beträgt dieser - außer in Fällen des Beratungsrechtsschutzes - von den pro Versicherungsfall entstehenden Kosten 20 % der Gesamtkosten, mindestens aber 0,35 % der Versicherungssumme. Wählt der Versicherungsnehmer einen vom Versicherer vorgeschlagenen Rechtsanwalt, entfällt der Selbstbehalt.

Selbstbehalt

RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Beratungsrechtsschutz

Keine betragliche Begrenzung. Der Anwalt wird vom Versicherer zugewiesen.

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RechtsschutzversicherungErgänzung oder Einstieg beim Gewerbekunden

Schadenbeispiele: 1. Dem Arzt Dr. L. wird nach einer durchgeführten Patientenbehandlung vom Staatsanwalt fahrlässige

Körperverletzung vorgeworfen. Die Behandlung sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden. Die Grunddeckung der Rechtsschutzversicherung umfasst auch eine Strafrechtsschutzversicherung. Die auflaufenden Anwalts- und Prozesskosten (Sachverständigengutachten) werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

2. Für eine Feiertagsaktion in einem Restaurant hat die Besitzerin Elke F. bei einem Lieferanten in Deutschland spezielle Wurstwaren bestellt. Diese werden trotz Zusage nicht geliefert. Frau F. macht bei diesem Lieferanten nun Umsatzeinbußen von EUR 1.800,- geltend. Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet (bei entsprechender Vereinbarung) die Komponente Vertragsrechtsschutz bzw. EU-Deckung. Mit diesen Deckungen werden die Kosten für das Zivilgerichtsverfahren in Deutschland von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

3. Im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt es zwischen dem Schlosser S. und seiner Angestellten zu Streitigkeiten bezüglich der Höhe des Abfertigungsanspruches. Mit Hilfe eines Mediators kann dieser Streit außergerichtlich beigelegt werden. Mit Wahl des passenden Pakets ist auch die Zusatzdeckung Mediation vereinbart. Die Kosten für die außergerichtliche Konfliktlösung werden bei entsprechender Vereinbarung von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

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Viel Erfolg mit Helvetia Best Business.