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1. Einnahmen ? Nein Ja 2. Ermittlung Höhe der Einnahmen (nach Jahren) 3. Ermittlung der Höhe der Ausgaben (nach Jahren) 4. Gegenüberstellung Einnahmen - Ausgaben => undiskontierte Nettoeinnahmen Nettoeinnahmen <=0 Nettoeinnahmen > 0 Abzug der undiskontierten Einnahmen von den Gesamtinvestitionskosten => Reduzierung der Förderung bezogen auf die zuschussfähigen Gesamtinvestitionskosten (soweit die Gesamtinvestition auch nicht förderfähige Kosten umfasst anteilig); in jedem Fall aber unter den Höchstgrenzen der VO (bei beträchtlichen Netto- einnahmen > 25% der Gesamtkosten, max. 25% der zuschuss- fähigen Kosten) Anstoßwirkung der EU-Förderung ist durch Abzug der undiskontierten Nettoeinnahmen nicht mehr gegeben bzw. Durchführung der Diskontierung wird von zwischengeschalteter Stelle für sinnvoll erachtet. => Berechnung der Bruttoselbstfinanzierungsquote (siehe Rechentableau), d.h. - jahresweise Gegenüberstellung von Einnahmen (E) und Ausgaben (A) [E-A im Jahr x] - Anwendung Diskontierungssatz von 6% Projekt wird ohne Einschränkung der Förderung fortgesetzt => Abzug der diskontierten Nettoeinnahmen von den zuschussfähigen Gesamtinvestitionskosten (soweit die Gesamtinvestition auch nicht förderfähige Kosten umfasst anteilig), d.h. verringerter Fördersatz bezogen auf die zuschussfähigen Investitionskosten; in jedem Fall aber unter den Höchstgrenzen der VO (bei beträchtl. Keine weitergehende Betrachtung erforderlich, keine Auswirkung auf Fördersatz Der Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen Referat 24 Stand: April. 2003 Anlage 3: Behandlung von Einnahmen bei EU-Infrastruktur- Projekten

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1. Einnahmen ?. Anlage 3: Behandlung von Einnahmen bei EU-Infrastruktur-Projekten. Nein. Ja. Keine weitergehende Betrachtung erforderlich, keine Auswirkung auf Fördersatz. 2. Ermittlung Höhe der Einnahmen (nach Jahren). 3. Ermittlung der Höhe der Ausgaben (nach Jahren). - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: 1. Einnahmen ?

1. Einnahmen ?

Nein Ja

2. Ermittlung Höhe der Einnahmen (nach Jahren)

3. Ermittlung der Höhe der Ausgaben (nach Jahren)

4. Gegenüberstellung Einnahmen - Ausgaben => undiskontierte Nettoeinnahmen

Nettoeinnahmen <=0 Nettoeinnahmen > 0

Abzug der undiskontierten Einnahmen von den Gesamtinvestitionskosten

=> Reduzierung der Förderung bezogen auf die zuschussfähigen Gesamtinvestitionskosten (soweit die Gesamtinvestition auch nicht förderfähige Kosten umfasst anteilig); in jedem Fall aber unter den Höchstgrenzen der VO (bei beträchtlichen Netto- einnahmen > 25% der Gesamtkosten, max. 25% der zuschuss- fähigen Kosten)

Anstoßwirkung der EU-Förderung ist durch Abzug der undiskontierten Nettoeinnahmen nicht mehr gegeben bzw. Durchführung der Diskontierung wird von zwischengeschalteter Stelle für sinnvoll erachtet.

=> Berechnung der Bruttoselbstfinanzierungsquote (siehe Rechentableau), d.h.

- jahresweise Gegenüberstellung von Einnahmen (E) und Ausgaben (A) [E-A im Jahr x]

- Anwendung Diskontierungssatz von 6%

Projekt wird ohne Einschränkung der Förderung fortgesetzt

=> Abzug der diskontierten Nettoeinnahmen von den zuschussfähigen Gesamtinvestitionskosten (soweit die Gesamtinvestition auch nicht förderfähige Kosten umfasst anteilig), d.h. verringerter Fördersatz bezogen auf die zuschussfähigen Investitionskosten; in jedem Fall aber unter den Höchstgrenzen der VO (bei beträchtl. Nettoeinnahmen > 25%

der Gesamtkosten, max. 25% der zuschussfähigen Kosten)

Keine weitergehende Betrachtung erforderlich, keine Auswirkung auf Fördersatz

Der Senator für Wirtschaft und Häfen der Freien Hansestadt Bremen

Referat 24

Stand: April. 2003

Anlage 3:

Behandlung von Einnahmen bei EU-Infrastruktur-Projekten