8
11. VO GTSA – 08.01.2004 Sozialarbeit und Faschismus II

11. VO GTSA – 08.01.2004

  • Upload
    fia

  • View
    19

  • Download
    1

Embed Size (px)

DESCRIPTION

11. VO GTSA – 08.01.2004. Sozialarbeit und Faschismus II. Fürsorgepolitik in der NS-Zeit. Wirtschaftskrise als reinigendes Gewitter → macht „unterwertige Schichten“ der Volksgemeinschaft sichtbar - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: 11. VO GTSA – 08.01.2004

11. VO GTSA – 08.01.2004

Sozialarbeit und Faschismus II

Page 2: 11. VO GTSA – 08.01.2004

Fürsorgepolitik in der NS-Zeit

- Wirtschaftskrise als reinigendes Gewitter → macht „unterwertige Schichten“ der Volksgemeinschaft sichtbar

- Fürsorgepolitik im Sinne kapitalistischer Wirtschaftsinteressen → der Nutzen des einzelnen für die Volksgemeinschaft wird zum Maßstab für die Verteilung von Ressourcen

→ „Differenzierung der Hilfsmaßnahmen“

Page 3: 11. VO GTSA – 08.01.2004

Ausbildung der Fürsorgerinnen in der NS-Zeit

• Wohlfahrtsschulen als Kader für die Volkserziehungsarbeit

• praktische Ausbildung nach Erfordernissen des Arbeitsmarktes („Kochen unter Berücksichtigung des Existenzminimums“) – kaum allgemeinbildenden, theoretischen, historischen und rechtskundlichen Grundlagen! →´Senkung des Bildungsniveaus & der Bezahlung

• Zerstörung der Identität des Fürsorgeberufs, Vernichtung eigenständiger methodischer Entwicklungsansätze

Page 4: 11. VO GTSA – 08.01.2004

Fürsorgearbeit in Hamburg I

- Meldung von Menschen mit bestimmten Krankheitsbildern an das Gesundheitsamt zur Sterilisation (Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein etc.); Kriterienkataloge zur Diagnostik und Selektion

- Koppelung von Sozialverhalten (bzw. „Querulantentum“) mit scheinbar naturwissenschaftlichen Befunden → Mitwirkung von Fürsorgerinnen

Page 5: 11. VO GTSA – 08.01.2004

Fürsorgearbeit in Hamburg II

Richtlinie: „Das Wohl des einzelnen ist soweit zu fördern, als damit gleichzeitig dem Gesamtwohl gedient wird. Fürsorge, die zwar dem einzelnen nutzt, aber dem Gesamtwohl schadet, ist unzulässig.“

→ Differenzierung der Fürsorgeempfänger in Gruppen

- Gruppe der Empfänger der erweiterten Fürsorge (+25% vom Richtsatz)

- Gruppe der Empfänger der aufbauenden und der Altersfürsorge (Richtsatz)

- Gruppe der Empfänger der „sonstigen und allgemeinen Fürsorge“ (-15% vom Richtsatz)

- Gruppe der Gemeinschaftswidrigen (-25% vom Richts.)

Page 6: 11. VO GTSA – 08.01.2004

NS als mehrstufiger Rationalisierungsprozess I

• auf jeder Stufe: optimale Lösung → „schleichende Entkräftung moralischer Hemmungen und die Ingangsetzung der Vernichtungsmaschinerie“

• Trennung von Zweck und Moral über die Ersetzung von moralischer durch technisch-formale Verantwortung und akribische, funktionale Arbeitsteilung→ Fürsorgerinnen als „Rädchen“

1. Definition:• Unterscheidung der diskriminierten Gruppe „soziale

Zensur“ – für niemand sonst gilt die Maßnahme!• Definition von Nicht-Arier, Erbkranken, Verwahrlosten –

Individuen als Exemplar eines Typus (bürokr. Praxis)

Page 7: 11. VO GTSA – 08.01.2004

NS als mehrstufiger Rationalisierungsprozess II

2. Entlassung und Enteignung:• Entlassung von Juden aus dem Staatsdienst, Arisierung

jüdischer Betriebe, Verschwinden von Asozialen aus der Öffentlichkeit

• physische und geistige Distanz – die Gruppe gerät außer Sicht – Einschluss – Ausgrenzung (Sterilisation, Entmündigung, Unterbringung)

3. Konzentration:• keine Berührungspunkte und Kommunikation mehr

zwischen abgesonderter Gruppe und der Mehrheit – Schicksal der segregierten Gruppe „betrifft“ nicht mehr

• keine spezialisierten Anstalten, sondern Konzentration unspezifisch (KZs)

Page 8: 11. VO GTSA – 08.01.2004

NS als mehrstufiger Rationalisierungsprozess III

4. Ausbeutung und Aushungerung• Maskierung von Unmenschlichkeit als Menschlichkeit →

Töten als Akt des Mitleids und der Menschlichkeit• bewusste Herbeiführung des Todes

nicht durch allgemeinen Mangel, sondern durch tödliche Rationierung des Essensnicht durch gefährliche Arbeit, sondern durch systematische Zerstörung der Arbeitskraft

5. Vernichtung• nicht als revolutionärer Ausgangspunkt, sondern als

logische Konsequenz6. Beschlagnahmung der persönlichen Habe