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Unterdorf Quarer Teilräumliche Entwicklungskonzepte

191014 Bericht Unterdorf kleinste Dateigröße zur Vorlage ......eine Beteiligung der Öffentlich-keit statt, die im folgenden Ab-satz vorgestellt wird. Beteiligung Da im Rahmen der

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UnterdorfQuartier

Teilräumliche Entwicklungskonzepte

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Auftraggeber

Stadt Lampertheim Römerstraße 102 68623 Lampertheim

Projektbearbeitung

Städtebauliche Planung

UmbauStadt PartGmbB Flinschstraße 8 60388 Frankfurt am Main

fon 069 / 4260 2606 fax 069 / 4260 2610 email [email protected] net www.umbaustadt.de

Martin Fladt, Alexander Breit, Fabian Düsterdiek

Wirtschaftliche Betrachtung

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurter Straße 39 65189 Wiesbaden

fon 0611 / 3411 0 fax 0611 / 3411 3299 email [email protected] net www.dsk-gmbh.de

Michael Stoll, Christoph Boeffel

Stand: 14. Oktober 2019,

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Inhaltsverzeichnis

I. Aufgabenstellung & Bearbeitungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Bearbeitungsprozess . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Beteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

Aufbau des Berichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

II. Bestandsanalyse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6Verortung und Kontext . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

Rahmenbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Plangebietsstruktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Umgebende Nutzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

Erschließung & Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Gebäude- und sonstiger Bestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Freiflächen und Grünstrukturen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Gebäude- und Parzellenstruktur / Eigentum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Besondere Orte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Umweltbelastungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

III. Übergeordnete Ziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20IV. Entwurfsüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Städtebauliche Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Erschließung & Verkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Wohnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

Parken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Grünflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

V. Entwürfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Varianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

Variante 1 // 48 Wohneinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32Variante 2 // 60 Wohneinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

Rückmeldungen aus der Gläsernen Werkstatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

VI. Wirtschaftlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Erschließungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Parameterdiskussion und Cash-Flow-Struktur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Ergebnis der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Bauvorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Zusammenfassung und Handlungsempfehlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

VII. Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Ausführliche Berechnung, Entwurf 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Ausführliche Berechnung, Entwurf 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50

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4 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

I. Aufgabenstellung & Bearbeitungsprozess

Aufgabenstellung

In den Jahren 2017 und 2018 ließ die Stadt Lampertheim im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau in Hessen“ ein In-tegriertes Städtebauliches Ent-wicklungskonzept (kurz ISEK) erstellen. Grund hierfür sind die vielfältigen Herausforderungen, die eine Kleinstadt wie Lampert-heim bewältigen muss; dazu gehören der Klimawandel, der demographische Wandel, die Energie- sowie die Mobilitäts-wende. Das ISEK bietet Leitplan-ken für die Gemeindeentwick-lung der nächsten Jahrzehnte.

Eine der im ISEK vorgeschlage-nen Maßnahmen ist die Ausar-beitung teilräumlicher Entwick-lungskonzepte für ausgewählte Gebiete im Lampertheimer Stadtgebiet, um Optionen für deren zukünftige Entwicklung zu prüfen. Als erste Anwendungs-fälle hierfür wurden durch die Stadt die Gebiete „Unterdorf“ und „Emilienstraße/Domgasse“ ausgewählt. Für die beiden Ge-biete sollte jeweils ein Konzept erstellt werden, das sowohl den Städtebau als auch die Nut-zungsmöglichkeiten und Wirt-schaftlichkeit betrachtet und so der Stadt als Entscheidungs-grundlage für die konkrete Ent-wicklung dient.

Dieser Bericht stellt das Kon-zept für das Quartier „Unter-dorf“ vor, ein zweiter Bericht beschäftigt sich mit dem Quar-tier „Emilienstraße/Domgasse“. Für die beiden Gebiete gelten

ähnliche Rahmenbedingungen (z.B. das ISEK), die inhaltlichen Anforderungen unterscheiden sich aber natürlich.

Dieser Bericht stellt ein Konzept dar; d.h. viele Fragen sind noch offen und müssen in der weite-ren Entwicklung des Gebiets ge-klärt werden. Dieser Bericht soll die Frage beantworten, welche Art und welcher Umfang von Entwicklung grundsätzlich im Unterdorf möglich ist und wel-che Knackpunkte und Weichen-stellungen es zu beachten gibt.

Bearbeitungsprozess

Die beiden Konzepte entstan-den in enger Abstimmung mit der Lampertheimer Verwal-tung, in Abstimmung mit den Ämtern für Planen & Bauen sowie Umwelt. Darüber hin-aus wurden die Konzepte in zwei Sitzungen der Lokalen Partnerschaft (07.11.2018 und 19.03.2019), einem Gremium zur Abstimmung zwischen Po-litik und Bürgerschaft, vorge-stellt und diskutiert.

Darüber hinaus fand zusätzlich eine Beteiligung der Öffentlich-keit statt, die im folgenden Ab-satz vorgestellt wird.

Beteiligung

Da im Rahmen der ISEK-Erstel-lung bereits eine umfangrei-che Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt worden ist, wurde für die Teilräumlichen Entwick-lungskonzepte nur eine öffentli-

che Veranstaltung durchgeführt: am 4. Mai 2019 wurden die da-maligen Arbeitsstände für beide Planungsgebiete im Schillercafé auf dem Schillerplatz ausgestellt, um so die Laufkundschaft des Wochenmarkts einzubinden.

Die Veranstaltung wurde mit Pla-katen und über die Presse im Vor-feld angekündigt; Grundstücksei-gentümer im Gebiet „Unterdorf“ wurden aufgrund ihrer unmittel-baren Betroffenheit postalisch persönlich eingeladen. Insgesamt nahmen ca. 40 Bürgerinnen und Bürger an der Veranstaltung teil.

Zwischen dem 3. und dem 19. Mai waren die Materialien zu-sätzlich auf dem Bürgerportal der Stadt Lampertheim, „Sag‘s doch mol“, zur Ansicht und Kommentierung veröffentlicht.

Die Rückmeldungen aus der Gläsernen Werkstatt und On-line-Beteiligung werden am Ende der Entwurfsvorstellung (Seite 36) dargestellt.

Aufbau des Berichts

In den folgenden fünf Kapiteln werden die Analyseergebnisse, Vorüberlegungen und konkre-ten Entwürfe für das Unterdorf vorgestellt.

Kapitel II. Bestandsanalyse prä-sentiert ausführlich die Rah-menbedingungen, die im und um das Planungsgebiet zu fin-den sind und den Entwurf be-einflussen, im Hinblick auf ver-schiedene Themenbereiche.

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5I. Aufgabenstellung & Bearbeitungsprozess // Aufbau des Berichts

Kapitel III. Übergeordnete Ziele stellt auf der Grundlage der Be-standsanalyse sowie genereller Planungsziele der Stadt Lam-pertheim die übergeordneten Ziele für die Entwürfe dar.

Daraufhin führt Kapitel IV. die Ergebnisse der Analyse, sowie die übergeordneten Ziele zu-sammen, um darzustellen, was das für die baulichen Strukturen vor Ort konkret bedeutet.

Kapitel V. Entwürfe stellt darauf-hin die tatsächlichen Planungen in Plan und Text vor, im Bezug auf die verschiedenen relevan-ten Themen (bauliche Dichte, Grünstrukturen, ruhender Ver-kehr, etc.). Auch die Ergebnisse der Gläsernen Werkstatt und der Online-Beteiligung werden hier vorgestellt.

Das Kapitel VI. Wirtschaftlichkeit stellt die ökonomischen Kon-sequenzen der verschiedenen Entwurfsvarianten dar, im Bezug auf Bau- und Erschließungskos-ten sowie laufende Kosten.

Abb. I.1. Eindruck aus der Gläsernen Werkstatt am 4. Mai 2019 // © UmbauStadt

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6 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Im Folgenden sollen die rele-vanten Rahmenbedingungen für die Bebauung des Unter-dorfs dargestellt werden, im Bezug auf vorhandene plane-rische Festsetzungen, rechtli-che Rahmenbedingungen so-wie den bereits vorhandenen Bestand auf dem Gelände, der entweder entfernt oder in den Entwurf integriert werden muss. Am Ende dieses Kapitels findet sich eine nach Themen gegliederte Zusammenfassung der Kernaussagen und Konse-quenzen für den Entwurf.

Verortung und Kontext

Die Stadt Lampertheim befindet sich im hessischen Kreis Berg-straße, direkt an der Landes-grenze zu Rheinland-Pfalz und damit dem Rhein. Geprägt ist sie durch ihre Lage zwischen den Oberzentren Worms und Mann-heim, die beide sowohl mit dem ÖPNV als auch mit dem Auto sehr schnell zu erreichen sind.

Das Plangebiet Unterdorf be-findet sich im Ortsteil Lampert-heim, dem größten Ortsteil der Stadt Lampertheim. Das Unter-dorf befindet sich im Kontext des Ortsteils am südlichen Orts-rand, in einer Zwischenzone zwischen Innenstadt (nördlich der Römerstraße) und dem auf-gelockerten Ortsrand (südlich der Straße Am Graben).

Der Wirkungsbereich der Pla-nungen ist der Block, der durch Mannheimer Straße (B44), Rö-merstraße, Am Graben und

Riesengasse begrenzt wird. Bei der Mannheimer Straße und Römerstraße handelt es sich um Hauptverkehrsstraßen, die für Lampertheim wichtige Funktio-nen einnehmen. Insbesondere die Mannheimer Straße (B44) stellt die wichtigste Nord-Süd-Verkehrsachse durch Lampert-heim dar. Die Straßen Am Gra-ben und Riesengasse hingegen sind Erschließungsstraßen für Wohngebiete; insbesondere die Riesengasse als Sackgasse mit sehr engem Querschnitt erfüllt nur eine Erschließungsfunktion für die unmittelbaren Anlieger.

Zu unterscheiden ist damit zwi-schen dem Wirkungsbereich des ganzen Blockes und dem enger definierten Planungsbereich, in dem tatsächlich durch die Ver-fasser bauliche Veränderungen geplant werden sollen. Dieser Bereich wurde im Vorfeld dieser Studie durch die Stadt Lampert-heim definiert und wird nur in geringem Maße angepasst.

II. Bestandsanalyse

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7II. Bestandsanalyse // Verortung und Kontext

K 61

Hofheim

Rosengarten

Neuschloss

Hüttenfeld

Lampertheim

Quartier Emilienstraße/DomgasseM: 1:1000

Planbereich Wirkungsbereich

Dom

gass

e

Neue Schulstraße

Em

ilien

stra

ße

Erste Neugasse

Quartier UnterdorfM: 1:1500

Planbereich Wirkungsbereich

B 4

4

Rie

sengass

e Am Graben

Römerstraße

Abb. II.2. Luftbild mit Lage des Plangebiets Unterdorf // © Stadt Lampertheim

Abb. II.1. Übersichtsplan des Stadtgebiets Lampertheim, mit Lage des Plangebiets // © OpenStreetMap, eigene Darstellung

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8 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Rahmenbedingungen

Das Integrierte Stadtentwick-lungskonzept (ISEK)

Das ISEK für Lampertheim wurde 2017 und 2018 erstellt und gibt die Rahmenbedingungen für die Teilräumlichen Entwicklungskon-zepte vor. Die Stadt Lampertheim befindet sich dabei im Förder-programm „Stadtumbau in Hes-sen“. Laut Selbstbeschreibung hat dieses Programm das Ziel, „städtebauliche Maßnahmen zu Klimaschutz, Klimaanpassung sowie zur Anpassung an demo-grafische und wirtschaftsstruktu-relle Veränderungen in einem in-tegrierten Ansatz zu vereinen.“1 Diesen Ansprüchen muss das ISEK und damit auch die aus ihm abgeleiteten Teilräum lichen Ent-wicklungskonzepte genügen. Das Planungsgebiet Unterdorf ist da-bei Teil des beantragten Förder-gebietes, Maßnahmen dort sind also unter Umständen über die Städtebauförderung förderfähig.

Als übergeordnete Themen-schwerpunkte für die Stadt-entwicklung Lampertheims definiert das ISEK die örtliche Wohnraumversorgung sowie die Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur; beides Themen, die in den Entwick-lungskonzepten berücksichtigt werden müssen. Darüber hi-naus beschäftigt sich das ISEK auch mit der Frage des demo-graphischen Wandels. Für den

1 https://nachhaltige-stadtentwicklung-hes-sen.de/foerderprogramme/stadtumbau.html (abgerufen am 14.01.19)

Entwurf spielt die Demographie insofern eine Rolle, dass sich die unterzubringende Wohn-nutzung an die Bedürfnisse der Stadt Lampertheim zu orien-tieren hat. Das ISEK prognosti-ziert für die kommenden Jahre zunächst noch einen leichten Bevölkerungsanstieg, der also zusätzlichen Wohnraumbedarf verursacht; dieser wird im Seni-orenbereich und insbesondere auch bei hochbetagten Men-schen (älter als 80 Jahre) erwar-tet und hat Auswirkungen auf Daseins- und Gesundheitsvor-sorge. Darüber hinaus ist laut ISEK auch von einer zunehmen-den Multinationalität der Bevöl-kerung auszugehen.

Spezifisch definiert das ISEK in Maßnahme „K_12“, dass das Unterdorf als innerstädtisches Wohnquartier zu entwickeln ist, um den steigenden Wohnbedarf in Lampertheim zu decken: „Die Innenentwicklung in den jewei-ligen Quartieren ist sorgsam in Bezug auf städtebauliche Dichte, Typologie und Gestaltung, Grün-strukturen, Eigentumsstruktu-ren, Erschließung sowie Wirt-schaftlichkeit durchzuführen.“

Für das Quartier Unterdorf ist insbesondere das Thema der grünen Infrastruktur rele-vant; Momentan finden sich im Plangebiet große Grünflä-chen (private Gärten), die ei-nen wichtigen grünen Trittstein im Lampertheimer Stadtgefüge darstellen. Das ISEK benennt diese Grünstrukturen (d.h. zusammenhängende Garten-

bereiche auf tief reichenden Grundstücken) sogar explizit als erhaltenswert. Eine Neugestal-tung des Gebiets muss also die Grünqualitäten nach Möglich-keit erhalten, trotz einer Nach-verdichtung. Wie im nebenste-henden Grünstrukturplan zu sehen ist, ist das Unterdorf von Grünachsen entlang der Mann-heimer Straße, Römerstraße und Am Graben umgeben.

In Konkretisierung des Wohn-raumbedarfs fordert das ISEK einen Fokus auf Familien als Zielgruppe. Dies sollte aber trotzdem im verdichteten ur-banen Kontext stattfinden und nicht in Form von freistehenden Einfamilienhäusern. Auch weist das ISEK explizit darauf hin, dass andere Zielgruppen, insb. Seni-oren, WGs und Singles nicht in Vergessenheit geraten dürfen.

Bebauungspläne

Das Plangebiet wird derzeit durch den Bebauungsplan „Un-terdorf“ aus dem Jahr 1999 planrechtlich definiert. Der Be-bauungsplan sieht bereits eine Bebauung des Innenbereichs vor, diese wurde aber nie um-gesetzt. Es wird eine Planstraße festgesetzt, mit zwei zusätzli-chen Zugängen über Am Graben (zwischen den Hausnummern 21 und 23 bzw. 43 und 45). Auf-grund sich inzwischen veränder-ter Ansprüche und Rahmenbe-dingungen weicht die Planung in diesem Konzept vom Bebtau-ungsplan ab, damit wird eine Überarbeitung notwendig.

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9II. Bestandsanalyse // Rahmenbedingungen

Abb. II.3. ISEK-Entwurf für einen Grünstrukturplan (S. 41) // © NH ProjektStadt

Abb. II.4. Ausschnitt aktuell gültiger Bebauungsplan für das Gebiet Unterdorf // © Stadt Lampertheim

PlangebietUnterdorf

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10 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Plangebietsstruktur

Das Plangebiet Unterdorf befin-det sich im Innenbereich eines großen Blocks (ca. 320x200 m) und weist einen sehr unregel-mäßigen Zuschnitt auf; der sich aus den umgebenden Wohn-nutzungen ergibt. Dabei reicht das Plangebiet entlang Römer-straße und Riesengasse teilwei-se an den Blockrand heran, ist aber ansonsten weitestgehend nicht direkt erschlossen. Das Plangebiet selbst umfasst eine Fläche von ca. 15.900 qm.

Das Plangebiet besteht zu gro-ßen Teilen aus rückwärtig ge-legenen und zu Wohnhäusern gehörenden privaten Grünflä-chen, sowie Parkierungsflä-chen. Im Plangebiet findet sich lediglich entlang der Riesen-gasse sowie unmittelbar an der Römerstraße Bebauung. Zur genaueren Betrachtung des Gebäude- und Freiflächenbe-standes siehe „Gebäude- und sonstiger Bestand“ auf Seite 16. Derzeit ist der größte Teil des Plangebiets nicht öffentlich zugänglich und ein Zugang zum öffentlichen Parkplatz ist nur über die Römerstraße möglich. Zu weiteren Details bzgl. der Zu-gänglichkeit siehe „Erschließung & Verkehr“ auf Seite 12.

Aufgrund der Parzellenstruktur und dem Zuschnitt der Flurstü-cke ergibt sich eine grobe Tei-lung des Gebiets zwischen dem östlichen Teil (Parkierungsflä-chen, Stadthaus, teilw. Gärten) sowie dem westlichen Teil, wel-

che durch eine Engstelle ver-bunden werden. Diese Engstel-le wird Auswirkungen auf den Entwurf und die unterzubrin-genden Gebäude haben.

Umgebende Nutzungen

Das Gebiet und seine Umge-bung sind fast ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt; entlang der Römerstraße noch gekennzeichnet durch alte Hof-strukturen, entlang der Stra-ße am Graben durch moderne freistehende Einfamilienhäuser (und teilweise Geschosswoh-nungsbau). Um den Europa-platz und in dessen Umgebung gruppieren sich einige öffent-liche Nutzungen: KiTa, Kirche St. Andreas, Altes Rathaus und Stadthaus. Die Freiflächen der KiTa (Spielplatz) liegen im Plan-gebiet. Auf der gegenüberlie-genden Seite der Römerstraße befindet sich die ev. Domkirche sowie die Verbindung zur Innen-stadt (Einzelhandel & Nahver-sorgung). Auch entlang der Rö-merstraße finden sich vereinzelt Einrichtungen von Einzelhandel und Dienstleistungen.

Die umgebende Bebauung weist eine starke Gradierung auf: während die Gebäude nördlich der Römerstraße dicht stehen und höhere Geschossigkeiten aufweisen (sie gehören schon zur Innenstadt), weist die Be-bauung im Gebiet und Richtung Süden eine viel geringere Dichte auf. Hier handelt es sich weitge-hend um frei stehende Einfami-lienhäuser. Das Plangebiet stellt

damit eine Grenz- und Über-gangszone innerhalb des Lam-pertheimer Stadtkörpers dar.

Neben den öffentlichen Gebäu-den, die zu großen Teilen denk-malgeschützt sind, finden sich in den Hofstrukturen entlang der Römerstraße einzelne Scheunen, die signifikante und ortsprägen-de Gebäude darstellen. Diese befinden sich in Privatbesitz. Sie sind in der nebenstehenden Kar-te gesondert gekennzeichnet.

An der Ecke Mannheimer Straße/Römerstraße befindet sich ein dichter Baumbestand, der dort eine kleine Grünfläche formt.

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11II. Bestandsanalyse // Plangebietsstruktur

Mannheimer StraßeRöm

erstraßeAm

Gra

ben

Riesengasse

St. Andreas

Stadthaus

KiTa

Parkplatz zentral80 Stellpl.

ParkplatzRiesengasse24 Stellpl.

AltesRathaus

N

Abb. II.5. Übersicht über das Plangebiet, mit Umgriff // 1:1.500

Nutzungeng Gastronomie

g Bekleidung

g Dienstleistungen

g Einzelhandel

g Fachgeschäft

g Gesundheit

g Leerstand

g Scheunen

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12 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Erschließung & Verkehr

Erschließung

Das Plangebiet wird derzeit nur durch eine einzige Zufahrt von der Römerstraße aus erschlos-sen. Diese Zufahrt ist für KFZ und Fuß-/Radverkehr geeignet und wird in der Umgestaltung erhal-ten bleiben. Die Bebauung östlich der Zufahrt wird derzeit ange-passt, das Gebäude Römerstraße 114 wurde bereits abgerissen und die dazugehörige rückwärti-ge Mauer wird versetzt werden, um die Zufahrt zum Plangebiet zu verbreitern. Aufgrund des Planungsgebiet-Zuschnitts wird diese Zufahrt voraussichtlich die einzige (oder zumindest die wichtigste) für den motorisierten Verkehr bleiben.

Es besteht die Möglichkeit, ei-nen zusätzlichen KFZ-Zugang über die Riesengasse zu schaf-fen. Dazu ist eine Umgestaltung der KiTa-Grünflächen notwen-dig. Der Platz wäre vorhanden; da die Riesengasse aber für KFZ-Verkehr nicht direkt an die Rö-merstraße anschließt, wäre die-se Zufahrt nur über Umwege zu erreichen und damit unattrak-tiv. Dieser Zugang sollte aber in jedem Fall für Fußgänger und Radfahrer hergestellt werden.

Über das Plangebiet zu er-schließende Grundstücke

Das Haus Riesengasse 9A wird derzeit über den Bestandspark-platz erschlossen, diese Erschlie-ßung muss auch im Entwurf

gewährleistet sein. Auch das Grundstück Römergasse 112 muss rückwärtig über das Plan-areal erschlossen werden (Zu-gänglichkeit von Parkplätzen, Ab-sprache mit dem Eigentümer).

KiTa: Hol- und Bringverkehr

Der katholische Kindergarten Pater Alfred Delp befindet sich unmittelbar an das Gebiet an-grenzend und verfügt über 70 Plätze für ganztägige Kinder-betreuung. Dadurch entsteht unter der Woche ein Hol- und Bringverkehr, der momentan über den zentralen Parkplatz sowie über die straßenbeglei-tenden Parkplätze an der Rö-merstraße abgewickelt wird. Die KiTa ist momentan in einer miss-lichen Lage, da der Zugang nur an Kirche und Stadthaus vorbei möglich ist. Ein direkter Zugang über das Plangebiet könnte hier Abhilfe schaffen.

Zusätzliche Zugänge

Darüber hinaus gibt es einige potenzielle Zugänge für Fuß-gänger und Radfahrer, die im Rahmen des Neubaus erstellt werden könnten: über Am Gra-ben und die Mannheimer Stra-ße (siehe Karte), diese befinden sich jedoch außerhalb des Pla-nungsgebietes und betreffen private Grundstücke; sie wären somit schwieriger zu realisieren.

Die Funktionalität des Plange-biets hängt aufgrund seiner Lage im Blockinnenbereich sowie sei-nes Zuschnitts von dessen Zu-

gänglichkeit ab. Ein zusätzlicher Zugang über Am Graben würde die Funktionalität des Plange-biets, insbesondere des west-lichen Teils, stark verbessern. Deshalb ist es aus Sicht der Ver-fasser sehr empfehlenswert, ei-nen dritten Zugang für Fuß und Rad zu schaffen und dement-sprechend im weiteren Projekt-verlauf die potenziell betroffe-nen Grundstückseigentümer zu kontaktieren.

Diese zusätzlichen Zugänge sind momentan nicht über Baulasten auf den betreffen-den Grundstücken abgesichert; insofern muss davon ausge-gangen werden, dass eventuell kein zusätzlicher Zugang ge-schaffen werden kann. Für das Grundstück 69/5 (siehe Karte) verfügt die Stadt über ein Vor-kaufsrecht.

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13II. Bestandsanalyse // Erschließung & Verkehr

Bestandszufahrt:sicher zu erhalten

GrundstückRömerstraße 112:aktuelle Erschließung

GrundstückRiesengasse 9A:

aktuelle Erschließung

Grundstück 69/5(Am Graben 23):Vorkaufsrechtder Stadt

KiTa Alfred Delp:Aktuelle Erschließung

weitere Zufahrten:evtl. zu schaffen

evtl. schlechterschlossener

Bereich

Zufahrt Riesengasse:für Fuß & Rad sicher zu schaffen

für KFZ eventuell

N

Abb. II.6. Plangebiet mit vorhandenen & möglichen Zugängen // 1:1.500

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14 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Anbindung an ÖPNV

Der Bahnhof Lampertheim ist fußläufig innerhalb von 10 Mi-nuten erreichbar; die Bushal-testellen Rathaus, Schillerplatz und Amtsgericht befinden sich alle in unmittelbarer Nähe des Gebiets, somit besteht Anbin-dung an fast alle Lampertheimer Buslinien. Die ÖPNV-Anbindung des Gebiets ist damit sehr gut.

Züge verkehren in Richtung Mannheim halbstündlich, in Richtung Frankfurt stündlich. Die vier Stadtverkehrslinien weisen tagsüber einen 20-Mi-nuten-Takt auf. In den Abend-stunden und am Wochenende sinkt der Takt aber stark. Über den Busverkehr besteht auch keine Anbindung an relevante Nachbarkommunen.

Abb. II.7. Bushaltestellen in Lampertheim // © Radverkehrskonzept Stadt Lampertheim

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15II. Bestandsanalyse // Erschließung & Verkehr

Abb. II.8. Luftbilder Parkplätze Bestand // eigene Darstellung

Parkraum

Auf dem Gelände befinden sich derzeit insgesamt 104 öffentli-che Stellplätze, auf zwei Stand-orte verteilt. Diese sind sowohl für Besucher der Innenstadt als auch für Mitarbeit der KiTa und der Stadtverwaltung relevant. Die umliegende Wohnbebau-ung verfügt über Stellplätze auf den eigenen Grundstücken. Da-rüber hinaus verfügen die Stra-ßen Am Graben, Riesengasse und Römerstraße über straßen-begleitende Parkplätze.

Zusätzliche Nutzungen müssen gemäß Stellplatzsatzung mit Parkplätzen versorgt werden; für Wohnungen sind dies der-zeit zwei Stellplätze für Woh-nungen größer als 60 qm und ein Stellplatz für Wohnungen kleiner als 60 qm. Außerdem ist klare Maßgabe, die vorhande-nen 104 Stellplätze zu erhalten. Eine Neukonzeption des Plange-biets muss also mindestens 104 Stellplätze vorsehen, zuzüglich den Stellplätzen, die für neue Nutzungen nötig sind.

Ort StellplätzeParkplatz zentral 80Parkplatz Riesengasse 24

SUMME 104

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16 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Gebäude- und sonstiger Bestand

Das Plangebiet ist weitestge-hend von Bebauung frei. Aus-nahmen bilden das Stadthaus und die daran angrenzende Wohnbebauung entlang der Rie-sengasse sowie das Gebäude der Baptistengemeinde (Römerstra-ße 120). Die Bebauung entlang der Riesengasse befindet sich bereits im Rückbau (Riesengasse 3 ist bereits abgerissen, 3A und 5 wird bald folgen). Darüber hi-naus befinden sich in den priva-ten Gärten einige Schuppen und kleinere Holzbauten, diese sind aber kaum von Bedeutung. In unmittelbarer Umgebung befin-det sich mit der Kindertagesstät-te und Kirchengemeinde St. An-dreas sowie dem Alten Rathaus signfikante und auch denkmal-geschützte Bebauung; aufgrund ihrer Randlage ist aber davon auszugehen, dass diese Gebäu-de durch den Entwurf nicht be-troffen sein werden (abgesehen von der Zugänglichkeit der KiTa).

Auf dem Anwesen Römerstraße 114+116 (Holz-Friedrich) findet sich eine unter Denkmalschutz stehende Mauer, die für die Ent-wicklung des Gebiets versetzt werden muss, um eine adäquate Erschließung zu gewährleisten. Nach Auskunft der Denkmal-schutzbehörde ist dies möglich.

Darüber hinaus befindet sich unter dem Anwesen ein Keller, welcher ebenfalls unter Denk-malschutz steht. Bei Baumaßnah-men muss dieser berücksichtigt

werden, vor Baubeginn sind also mögliche Folgen sorgfältig zu prüfen und evtl. entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen. Die Kosten hierfür sind in die Kal-kulation bzgl. der Wirtschaftlich-keit mit einzubeziehen.

Freiflächen und Grünstrukturen

Der größte Teil des Gebiets wird von derzeit privaten Gärten und Hinterhöfen eingenommen. Die-se sind zwar nicht öffentlich zu-gänglich, erfüllen aber für den Naturraum eine wichtige Funkti-on als grüner Trittstein und Ver-bindung zum Altrhein. Insbeson-dere im zentralen Bereich findet sich zudem ein umfangreicher Baumbestand. Diese vorhande-nen Strukturen können bei einer Bebauung voraussichtlicht nicht erhalten werden, sollten aber dementsprechend im Entwurf ersetzt werden. Darüber hinaus befinden sich die Freiflächen der KiTa im Plangebiet. Diese müssen im Wesentlichen erhalten blei-ben, Umwidmungen müssen an-derweitig ausgeglichen werden.

Auf dem Gelände und in un-mittelbarer Umgebung ist eine Fledermauskolonie heimisch. Auf deren Bedürfnisse muss im Entwurf Rücksicht genommen werden.

Gebäude- und Parzellen-struktur / Eigentum

Im Planungsgebiet befinden sich bereits die meisten Grund-stücke im Besitz der Gemeinde;

bei den verbleibenden Grund-stücken wird kurzfristig ein Kauf angestrebt. Damit ist die Parzel-lenstruktur weitgehend irrele-vant für den Entwurf.

Der Ankauf weiterer Grundstü-cke bzw. Teile von Grundstücken ist nicht ausgeschlossen; das vor-liegende Konzept kann hier als Grundlage für die Verhandlungen mit den Eigentümern dienen.

Besondere Orte

Die in unmittelbarer Nachbar-schaft gelegenen Scheunen stellen Landmarken dar, die im Entwurf nach Möglichkeit nicht verstellt werden sollten. Sie sind Teil der Stadtgeschich-te Lampertheims, wurden teil-weise z.B. zum Tabaktrocknen verwendet. Außerdem sind sie baulich außergewöhnliche Ge-bäude, die dementsprechend Beachtung verdienen.

Umweltbelastungen

Der Lärmaktionsplan Hessen identifiziert die Römerstraße auf-grund des starken KFZ-Verkehrs als Lärmschwerpunkt, weswe-gen es im Quartier u.U. zu Be-lastungen kommen kann. Durch die bestehende Bebauung ent-lang der Straße müsste aber der meiste Lärm abgehalten werden.

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17II. Bestandsanalyse // Gebäude- und sonstiger Bestand

Gebäude im Abriss

N

Abb. II.9. Gebäudebestand in Gebiet und Umgebung, mit denkmalgeschützten Gebäuden und charakteristischen Scheunen // 1:1.000

Bes. Gebäudeg denkmalgeschützt

g Scheunen

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18 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Zusammenfassung Bestandsanalyse

Aus der Analyse des Gebietes lassen sich nun konkrete An-forderungen an den Entwurf formulieren. Unabhängig von der konkreten Nutzung des Ge-biets (siehe nächstes Kapitel) sind diese immer einzuhalten.

Verortung und Kontext

Lampertheim als Mittelzent-rum zwischen den beiden Me-tropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar ist, wie auch durch das ISEK erkannt, ein Wohnstandort. Die Lage des Wirkungsbereichs zentral in Lampertheim, am Rand der In-nenstadt, sowie die umgeben-de Bebauung (siehe auch „Um-gebende Nutzungen“) geben für das Gebiet die Wohnnut-zung schon vor. Mannheimer und Römerstraße binden das Gebiet gut an.

Rahmenbedingungen

Das Unterdorf ist ein wichtiger Standort, um auf bereits er-schlossenen Flächen Innenent-wicklung zu betreiben und dort Wohnraum zu schaffen, wie das ISEK fordert. Gleichzeitig betont das ISEK aber auch die Bedeutung grüner Infrastruk-tur; dies muss im Entwurf auch einen Niederschlag finden.

Bei den im Entwurfsgebiet zu schaffenden Wohnungen müssen die entsprechen-

den demographischen Ent-wicklungen berücksichtigt werden. Dies beinhaltet bei-spielsweise die Integration verschiedener Wohnformen für Senioren.

Plangebietsstruktur

Der ungewöhnliche Umgriff verkompliziert die Beplanung des Gebiets maßgeblich (insb. im Hinblick auf Erschließung, siehe weiter unten). Zu beach-ten ist die Aufteilung in Ost- und Westteil, bedingt durch die Engstelle des Gebietszu-schnitts; dies wird sich in der Bebauung niederschlagen.

Umgebende Nutzungen

Durch die umgebende Wohn-nutzung sowie den Zuschnitt des Plangebiets macht hier eigentlich nur eine Wohnnut-zung Sinn. Gleichzeitig leiten sich aus dem Kontext Konse-quenzen für die Bebauungs-dichte ab; diese muss sowohl auf die freistehenden Einfami-lienhäuser entlang der Straße Am Graben als auch auf die Hofstrukturen entlang der Römerstraße reagieren. Das bedeutet nicht, dass diese kopiert werden müssen; das Gebiet kann und soll auch ei-nen eigenständigen Charakter aufweisen.

Nach Möglichkeit sollte ins-besondere die direkt an der nordwestlichen Ecke des Plan-gebiets gelegene Scheune

nicht durch Neubauten ver-deckt werden.

Erschließung & Verkehr

Die Erschließungssituation des Gebietes ist für motorisierten Verkehr schlecht: es gibt nur eine Zufahrt und voraussicht-lich ist auch die Schaffung ei-ner zweiten nicht möglich. Für den Fuß- und Radverkehr gibt es zwar potenzielle weitere Zu-gänge, diese führen aber über privaten Grund. Ohne weitere Zugänge wird es insbesonde-re für den westlichen, von der bestehenden Zufahrt weit ent-fernten Teil, schwierig.

Außerhalb des Planareals lie-gend müssen die Grundstücke Riesengasse 9A, Römerstraße 112 sowie die Kindertages-stätte über das zu beplanen-de Gebiet angedient werden; dies ist im Entwurf zu berück-sichtigen. Gerade die Kinder-tagesstätte muss im Entwurf behandelt werden, aufgrund ihrer schlechten aktuellen An-bindung sowie des starken Hol- und Bringverkehrs in den Morgen- und Mittagsstunden.

Des Weiteren wird die Frage des Parkraums maßgeblich den Entwurf beeinflussen. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung bedeuten, dass in der Planung viel Raum für Stellplätze ver-wendet werden muss. Die vor-handenen 104 Stellplätze müs-sen mengenmäßig erhalten bleiben; darüber hinaus müs-

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19II. Bestandsanalyse // Gebäude- und sonstiger Bestand

sen für neue Wohneinheiten Stellplätze geschaffen werden. Dieser Platzbedarf wird den Entwurf maßgeblich beeinflus-sen. Momentan sind alle Stell-plätze im Gebiet ebenerdig errichtet; aufgrund des hohen Platzbedarfs wird diese Bau-form im Entwurf nur begrenzt zum Einsatz kommen.

Gebäude- und sonst. Bestand

Das Stadthaus ist selbstver-ständlich zu erhalten; die rest-liche Bebauung weist keine be-sonderen Werte auf und kann darum ersetzt werden. Auf-grund der derzeitigen Nutzung sowie der Zufahrtssituation ist aber davon auszugehen, dass auch das Gebäude Römerstra-ße 120 erhalten werden kann; ein Neubau ist hier nicht not-wendig.

Darüber hinaus ist der Bestand an 104 Parkplätzen relevant. Soweit diese erhalten werden können, können so Baukosten gespart werden.

Freiflächen & Grünstrukturen

Der größte Teil des Geländes ist zwar nicht öffentlich zu-gänglich, weist aber große Grünraumqualitäten auf. Die Gärten sind dicht bewachsen und stellen wertvollen Lebens-raum für Tiere und Pflanzen dar. Eine Bebauung des Ge-biets wird notwendigerweise in diesen Grünraum eingreifen und muss daher Ersatz schaf-

fen. Dies bedeutet zum einen besondere Beachtung des Frei-flächendesigns, zum anderen eine Integration von Fassaden- und Dachbegrünung in den Entwurf.

Gebäude und Parzellenstruk-turen / Eigentum

Die Eigentumsverhältnisse ha-ben keine besondere Auswir-kung auf den Entwurf; die Par-zellenstruktur ist maßgeblich für den ungewöhnlichen Zu-schnitt des Plangebiets und die damit verbundenen Herausfor-derungen verantwortlich (sie-he auch Plangebietsstruktur).

Besondere Orte

Die Scheunen in den Hofstruk-turen entlang der Römerstraße sollten nach Möglichkeit nicht durch Entwurfsgebäude ver-stellt werden. Zusätzlich ist zu überlegen, ob Informationsta-feln zur Stadtgeschichte (z.B. Tabakanbau, Tabaktrocknung) aufgestellt werden sollen.

Umweltbelastungen

Es ist an der Zufahrt zur Rö-merstraße von einer erhöhten Lärmbelastung auszugehen, weswegen dieser unmittelbare Bereich von Wohnnutzung frei-zuhalten ist. Eventuell sollten bauliche Maßnahmen ergrif-fen werden, um den Rest des Gebietes vor Lärm zu schützen.

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20 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Aus der Analyse und den gene-rellen Anforderungen an den Entwurf (z.B. Zielsetzungen und Maßnahmenbeschreibung im ISEK) leiten sich aus der Sicht der Verfasser vier übergeordne-te Ziele ab:

1. Innerstädtisches Wohnen für Alle

2. Hohe Grünqualität3. Organisation des Parkraums4. Regelung von Zugänglichkeit,

Erschließung, Binnenverkehr

Das Quartier weist eine klare Nutzung auf – Wohnen. Auf-grund des ungewöhnlichen Zu-schnitts und der eingeschränk-ten Zugänglichkeit stellt sich trotzdem eine diffizile Entwurfs-aufgabe.

1. Innerstädtisches Wohnen für Alle

Lampertheim steht unter Woh-nungsdruck, und Wohnen ist die einzig sinnvolle Nutzung für das Plangebiet: die Lage im Blo-ckinnenbereich lässt keine öf-fentliche Nutzung zu, die innen-stadtnahe Lage prädestiniert das Gebiet für Wohnen.

Dabei müssen gemäß der Vor-gaben des ISEK verschiedene Zielgruppen bedient werden, was sowohl unterschiedliche Grundrisse als auch Bauformen bedeutet. Das Unterdorf soll so-wohl für allein lebende Senioren als auch für junge Familien eine Heimat sein können. Gleichzei-tig sollte so viel Wohnraum wie möglich (und für das Gebiet ver-träglich) errichtet werden; zum einen, um die Wirtschaftlichkeit des Projekts zu verbessern, zum anderen, um dem generellen Wohnungsbedarf in Lampert-heim zu begegnen.

In dieser frühen Projektphase können lediglich städtebauliche Parameter festgelegt werden; Grundrisse können erst später definiert werden.

2. Hohe Grünqualität & ökolo-gische Wertigkeit

Aktuell ist das Plangebiet zu großen Teilen begrünt, die wil-de Wiese südlich des zentra-len Parkplatzes, aber auch die privaten Gärten sind wertvolle Grünräume und Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Darüber hinaus fordert das ISEK auch die Förderung grüner Infrastruktur, insbesondere in Form durchge-hender Grünverbindungen. Ge-rade hier kann das Plangebiet (mit der richtigen Erschließung, siehe dort) einen Beitrag leis-ten.

Grüne Infrastruktur ist, wie be-reits erwähnt, wichtiger Lebens-raum für Tiere und Pflanzen. Da-rüber hinaus trägt sie zu einem guten Mikroklima und einem attraktiven Wohnumfeld bei.

Die hohe Wertigkeit der Grün-flächen soll im Entwurf erhalten bleiben: auch wenn baulich ein-gegriffen wird, müssen die da-durch verlorenen Grünflächen qualitativ hochwertig ersetzt werden.

III. Übergeordnete Ziele

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21III. Übergeordnete Ziele // Gebäude- und sonstiger Bestand

3. Organisation des Parkraums

Momentan wird ein großer Teil der Fläche von Parkplätzen ein-genommen. Die Parkflächen müssen in der Menge auch im Entwurf erhalten bleiben, da sie für Stadthaus, KiTa und Innen-stadt wichtig sind. Hinzu kom-men weitere Parkplätze für die zu bauenden Wohnungen, die auch im Gebiet untergebracht werden müssen.

Parkplätze nehmen viel Platz ein und stellen auch eine gestalte-rische Herausforderung dar, da parkende Autos keine Aufent-haltsqualität erzeugen. Deshalb muss der Entwurf eine flächen-sparende und gestalterisch an-sprechende Lösung finden, die gleichzeitig den verkehrlichen Anforderungen entspricht.

Ziel ist eine baulich ansprechen-de Lösung, die die Stellplätze räumlich konzentriert. Damit wird gleichzeitig das vierte Ziel unterstützt, indem das Gebiet von unnötigem Verkehr freige-halten wird.

4. Zugänglichkeit, Erschlie-ßung, Binnenverkehr

Über die bloße Menge an Park-plätzen hinaus muss auch die Erschließung des Gebiets für Fuß-, Rad- und KFZ-Verkehr an-gemessen gelöst werden. Mo-mentan ist das Gebiet nur über die Römerstraße erschlossen; dieser eine Zugang ist nicht aus-reichend für ein funktionieren-des Gebiet.

Leitvorstellung für den Ent-wurf ist, den Autoverkehr aus dem Inneren des Gebietes so weit wie möglich fernzuhalten, um den ruhigen Charakter des Block innenbereichs zu erhalten. Gleichzeitig soll eine durchge-hende Erschließung für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden, nach Möglichkeit mit einem weiteren Zugang über die Stra-ße Am Graben. So ist das gan-ze Gebiet öffentlich zugänglich (natürlich auch für Feuerwehr, Müllabfuhr, Umzüge, usw.), aber im Tagesbetrieb autofrei.

Fazit

Alle vier Ziele stellen Ansprüche an Flächenverbrauch und Ge-staltung und geraten damit not-wendigerweise in Konflikt mitei-nander: dichte Bebauung ist nur bedingt mit weitläufigen Grün-flächen vereinbar. Das heißt, dass die Entwürfe notwendiger-weise Kompromisse darstellen und zwischen den vier Zielen abgewogen werden muss.

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22 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Das Plangebiet Unterdorf soll also ein innenstadtnahes Wohnquartier werden, dass gleichzeitig Ansprüchen an den Wohnraum (qualitativ hoch-wertig, bezahlbar, verschiedene Zielgruppen) als auch Ansprü-chen an den Grünraum gerecht wird. Dazu kommen noch die generellen Ansprüche des För-derprogramms „Stadtumbau in Hessen“, d.h. ein Fokus auf nachhaltige Stadt- und Quar-tiersentwicklung. Im Folgenden sollen Vorüberlegungen zu ver-schiedenen Themen dargestellt werden, die im nächsten Schritt in konkrete Entwürfe, d.h. Pläne übersetzt werden.

Die vorgestellten Überlegungen müssen auch für eine spätere Ausführungsplanung gelten; die konkrete bauliche Ausformung ist aber in verschiedenen For-men möglich; die später vorge-stellten Plan-Varianten sind als Skizzen zu verstehen, von de-nen im weiteren Projektverlauf auch abgewichen werden kann.

Städtebauliche Struktur

Im Quartier soll ruhiges Woh-nen im Blockinnenbereich er-möglicht werden. Das Gebiet ist nur eingeschränkt öffentlich zu-gänglich. Durch die vorhandene städtebauliche Struktur weist das Quartier einen eher priva-ten Charakter auf.

Der Hauptzugang von der Römer-straße wird durch einen großen Baukörper verstellt (Quartiersga-rage, siehe auch Erläuterungen

zum Parken), sodass eine visuel-le Barriere entsteht (keine Blick-beziehung ins Gebiet). Die We-gefühung ins Quartier ist durch mehrere Abknickungen gekenn-zeichnet.

Der zu schaffende Zugang in das Gebiet an der Riesengasse ist für KFZ nicht befahrbar und kann durch Baumstellungen gestalterisch betont werden (Schaffung einer Torsituation). Weitere mögliche Zugänge von Am Graben aus haben durch ih-ren Charakter als schmale Fuß- und Radwege zwischen Einfa-milienhäusern bereits einen privaten Charakter. Für weitere Details zur Erschließung siehe das folgende Unterkapitel.

Baulich werden die Flächen ent-lang der Riesengasse mit Ge-schosswohnungsbau beplant, der sich in die dort bereits vor-handene Bebauung (insb. Rie-sengasse 13A) einfügt.

Der Innenbereich des Blocks wird mit einer Mischung aus Ge-schosswohnungsbau und Einfa-milienhäusern beplant; das ge-naue Verhältnis ergibt sich aus der letztendlich gewünschten Dichte und Anzahl der Wohn-einheiten (siehe hierzu auch Erläuterungen zum Wohnen). Hierbei können auch unge-wöhnliche Gebäudeformen und Kubaturen zum Einsatz kom-men, um den modernen Cha-rakter des Gebiets zu betonen.

Erschließung & Verkehr

Die Entwürfe erhalten den vor-handenen Hauptzugang von der Römerstraße aus. Dieser erschließt das Gesamtgebiet für KFZ, spezifisch insbesondere die Quartiersgarage, das Grund-stück Römerstraße 112 sowie die Kindertagesstätte. Fußgän-ger und Radfahrer haben min-destens eine zusätzliche Mög-lichkeit: es besteht ein Zugang über den Parkplatz an der Rie-sengasse – der Parkplatz ist für KFZ natürlich befahrbar, es be-steht aber keine Durchfahrt ins Gebiet oder zur Römerstraße durch das Gebiet.

Für die in diesem Bericht vor-gestellten Entwürfe wird von ei-nem zusätzlichen Weg zwischen den Häusern Am Graben 43 und 45 ausgegangen; prinzipiell sind auch andere Zugänge möglich. Wie in der Analyse erläutert, ist ein dritter Zugang für Fuß- und Radverkehr sehr zu empfehlen; sollte kein Zugriff auf die fragli-chen Grundstücke möglich sein, kann aber auch auf ihn verzich-tet werden.

Für KFZ ist das Gebiet öffent-lich nur bis zur Quartiersgarage und dem Zugang zur Römerstra-ße 112 und Kita befahrbar; die restlichen Bereiche sind durch Poller abgetrennt. Diese kön-nen bei Bedarf entfernt werden (Umzüge, Entsorgungsfahrzeu-ge, Rettungsdienste). Die Wege sind baulich so gestaltet, dass sie ohne weiteres befahrbar

IV. Entwurfsüberlegungen

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23IV. Entwurfsüberlegungen // Wohnen

sind, auch Wendekreise sind eingeplant.

Auf diese Weise erhält das Ge-biet seinen Charakter als ruhi-ges Wohngebiet: motorisierter Verkehr findet nur in Ausnahme-fällen im Gebiet statt, Fuß- und Radverkehr dominieren das Bild. Gleichzeitig fungiert das Gebiet auch als Schleichweg für ortskun-dige Fußgänger und Radfahrer.

KiTa: Hol- und BringverkehrDie in zweiter Reihe platzier-te KiTa ist momentan schlecht erschlossen und verfügt über keinen komfortabel gelegenen Parkplatz. Bei einer Neuord-nung des Plangebietes, bei der auch die Grün- und Spielflächen der KiTa neu gestaltet werden, sollte diese Thematik gleich mit behandelt werden.

Dafür muss eine neue Zuwe-gung über das Plangebiet ge-schaffen werden, die einen di-rekten Zugang zum Eingang der KiTa ermöglicht. Damit einher geht der Bedarf für Parkplätze für den Hol- und Bringverkehr, jeden Morgen und Mittag. Hier-zu siehe das Thema „Parken“ weiter unten.

Wohnen

Aus dem Kontext und den aktu-ellen Anforderungen an die Lam-pertheimer Stadtentwicklung ergibt sich, dass die Hauptnut-zung für das Quartier Unterdorf Wohnen sein muss. Im Unter-dorf sollten verschiedene Ziel-gruppen angesprochen werden,

so wie es auch im ISEK definiert worden ist (siehe ISEK, S. 137).

• Seniorenwohnen: ausge-hend von dem steigenden Bevölkerungsanteil an Se-nioren wird hier der Bedarf steigen. Das Plangebiet eignet sich aufgrund seiner relativen Abgeschieden-heit im Innern des Blocks (Ruhe) und seiner trotzdem zentralen Lage (fußläufig zur Innenstadt) sehr gut für Seniorenwohnen. Hierfür bietet sich Geschosswoh-nungsbau an.

• Wohnraum für Familien: Um die Effekte des demographi-schen Wandels abzuschwä-chen, sollten Familien als Zielgruppe spezifisch ange-sprochen werden, über den Bau von Reihenhäusern mit eigenem Garten oder gro-ßen Eigentumswohnungen.

• Wohnungen für Singles und WGs: Darüber hinaus sollte auch ein Teil des Wohnraums in kleineren Einheiten zur Miete realisiert werden, d.h. als Geschosswohnungsbau. Sogar Studierende aus Mann-heim könnten hier angespro-chen werden, die ÖPNV-Ver-bindung ist sehr gut.

Diese verschiedenen Zielgrup-pen implizieren wie schon er-wähnt auch unterschiedliche Bauformen, d.h. die Entwürfe schlagen eine Mischung von unterschiedlichen Grundrissen (in diesem Konzept nicht darge-stellt) und Bautypologien vor:

• Doppelhäuser (nur in Ent-wurf 1): gut geeignet für Familien, mit eigenem Gar-ten und in abgeschiedener, ruhiger Lage.

• Geschosswohnungsbau freistehend: im Gebietsin-neren platziert, ungewöhn-liche Gebäudeform, kann verschiedene Grundrissarten beherbergen (verschiedene Wohnungsgrößen, Maiso-nette-Wohnung, etc.)

• Geschosswohnungsbau, in Straßenkante integriert: Reguläre Bauform, integriert sich in die Bebauung entlang der Riesengasse. Unterstützt auch verschiedene Grund-risse. Mit Option für Tiefga-rage (analog zum Gebäude Riesengasse 13A).

Dies spiegelt auch den Kontext wider; entlang der Straße Am Graben finden sich freistehende Einfamilienhäuser, entlang der Römerstraße dichtere Bebau-ung und alte Hofstrukturen; auf der Nordseite der Römerstraße findet sich sogar Zeilenbebau-ung. Die vorgeschlagene Bebau-ung reagiert darauf mit unter-schiedenen Dichten, sollte aber eine eigene Formensprache finden, um selbstbewusst den neuen Charakter des Gebiets zu markieren.

Eine Mischung an Typologien, die auch eine erhöhte Dichte im Gebiet nach sich zieht, ist somit vertretbar und wurde in inter-nen Diskussionen auch bereits durch die Stadt bejaht.

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24 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Darüber hinaus muss auch das Thema bezahlbarer Wohnraum in Lampertheim behandelt wer-den. Zwar bewegen sich die Im-mobilienpreise noch unter dem Niveau von Großstädten in der Umgebung, aber trotzdem ist auch in Lampertheim ein Preis-anstieg zu beobachten. Gerade bei Projekten, die durch die öf-fentliche Hand geplant werden und bei denen auch noch ein Großteil des Grundbesitzes bei der Stadt als Hauptakteur liegt, sollte deshalb auf eine preis-werte Wohnraumentwicklung geachtet werden. Die Stadt-entwicklungsgesellschaft Lam-pertheim als städtisches Unter-nehmen kann hier als Partner eingebunden werden.

Parken

Der limitierende Faktor für die Bebauung des Quartiers ist der nötige Parkraum. Der vorhande-ne Parkplatzbestand im Gebiet (104 Stellplätze) muss erhalten werden und darüber hinaus müssen für zu schaffende Wohn-einheiten stellplatzsatzungskon-form Parkplätze nachgewiesen werden: für Wohnungen unter 60 qm jeweils ein Stellplatz, für Wohnungen über 60 qm jeweils zwei Stellplätze. Generell kann man in Parkgebäuden (Parkhäu-sern/Tiefgaragen) von einem Platzbedarf von mindestens ca. 25 bis 30 qm pro Stellplatz ausgehen, in kleineren Parkhäu-sern eher mehr. Dieser Flächen-bedarf ist maßgeblich für den Entwurf: eine Singlewohnung mit 40 qm Wohnraum benötigt

mindestens 25 qm und damit 60 % ihrer eigenen Größe in Parkraum. Prinzipiell ist über ei-nen Bebauungsplan eine Abwei-chung von der Stellplatzsatzung möglich; die Entwicklung stell-platzreduzierter Entwürfe wurde durch die Stadtverordnetenver-sammlung aber ausgeschlossen.

Bauform der StellplätzeDrei Bauformen sind für die Stellplätze im Quartier mög-lich: oberirdische Stellplätze, ein Parkhaus oder eine Tiefga-rage. Es ist zu beachten, dass Parkplätze häufig auch ein we-sentlicher Kostenfaktor bei den Herstellungskosten von Woh-nungen sind, insbesondere beim Bau einer Tiefgarage, die aufgrund der höheren techni-schen Anforderungen (Belüf-tung, Beleuchtung, etc.) höhere Kosten pro Stellplatz verursacht als ein oberirdisches Parkhaus. Für den Vergleich der Entwürfe müssen also die Varianten• Erhalt oberirdische Parkplät-

ze + Ergänzung zur Deckung des zusätzlichen Bedarfs,

• Bau einer Quartiersgarage, oberirdisch,

• Bau einer Tiefgarageverglichen werden.

Aufgrund des hohen Platzbedarfs kommen oberirdische ebener-dige Parkplätze für den Entwurf nicht in Frage. Tiefgaragen sind zum einen teuer, und erschwe-ren zum anderen die Schaffung ansprechender Grünstrukturen, da auf ihnen keine tiefwurzelnde Bepflanzung möglich ist. Außer-dem sind sie kaum rückzubauen

oder umzunutzen, was bei sich zukünftig wandelnden Mobili-tätsbedürfnissen wünschens-wert werden könnte.

Die Verfasser empfehlen da-her den Bau einer Quartiersga-rage am Eingang des Gebiets, um den Stellplatzbedarf ab-zudecken. Die Quartiersgara-ge nimmt zwar Oberfläche in Anspruch (dies kann teilweise durch Begrünung von Wänden und Dach ausgeglichen wer-den), sie ist aber günstiger in Bau und Betrieb und ist baulich flexibler – bei sinkenden Bedarf können Parkdecks entfernt wer-den. Die Quartiersgarage erhält einen Hintereingang für Fuß-gänger, um die Zugänglichkeit für die Bewohner des Gebiets zu verbessern. Die Quartiersga-rage sollte einen hohen archi-tektonischen Anspruch haben und begrünt sein.

Der vorhandene Parkplatz in der Riesengasse kann entweder ertüchtigt und erweitert oder rückgebaut werden (in diesem Fall müssen die wegfallenden Stellplätze in der Quartiersgara-ge untergebracht werden).

Tiefgaragen RiesengasseZusätzlich ist in den Entwürfen jeweils die Möglichkeit einer Tiefgarage für die neue Bebau-ung entlang der Riesengasse vor-gesehen. Die Verfasser raten aus den vorher genannten Gründen von Tiefgaragen ab, erkennen aber an, dass für die Riesengasse eine Ausnahme gemacht werden kann. Die restlichen Gebäude in

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25IV. Entwurfsüberlegungen // Parken

Abb. IV.1. Gestaltungsbeispiel für hochwertige Parkhausarchitektur, Parkhaus in Darmstadt // © Lengfeld & Wilisch (Architekten), T. Eicken (Fotograph)

den Entwürfen orientieren sich zum Blockinneren, die Bebauung entlang der Riesengasse aber nach außen. Auch sind sich die Verfasser der üblichen Präferen-zen von Investoren bewusst, die eher zu Tiefgaragen tendieren; die Option an der Riesengasse ist somit ein Kompromissangebot.

Kurzzeitparkplätze für KiTaAktuell erfolgt der Zugang zur Alfred-Delp-KiTa ausschließlich über die Römerstraße; die KiTa befindet sich in zweiter Reihe und ist schlecht angebunden. Um diese Situation im Entwurf zu verbessern, besteht die Möglichkeit der Schaffung ei-

nes zweiten Zugangs zum KiTa-Gelände über das Planareal, im Zuge der Umgestaltung der Freiflächen der KiTa (s.o.).

Neben der Zugänglichkeit des Ge-ländes muss auch die Frage der Stellplätze geklärt werden. Die KiTa verursacht Hol- und Bring-verkehr, morgens und mitags, je-weils für einen kurzen Zeitraum.

In jedem Fall müssen Maßnah-men getroffen werden, um zu verhindern, dass die Parkplätze missbraucht werden und dauer-haft durch Angestellte der KiTa oder Anwohner der Römerstraße 112 beparkt werden, sodass sie

für den Hol- und Bringverkehr nicht zur Verfügung stehen.

Die Alfred-Delp-KiTa bietet 70 Plätze an; laut Stellplatzsatzung bedeutet das einen Bedarf von 4 Stellplätzen. Mit diesem Bedarf wird in den Entwürfen kalkuliert.

Für die Unterbringung der Parkplätze gibt es zwei Mög-lichkeiten: entweder in die Quartiersgarage integriert oder separat, direkt den KiTa-Flächen zugeordnet.

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26 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Grünflächen

Im Plangebiet liegende Grünflä-chen werden zwei Zwecke haben:1. Aufwertung des Wohn-

umfeldes (z.B. Spielplatz, attraktive Gestaltung der Verkehrsflächen)

2. Bereitstellung von Biotopflä-chen für Tier- und Pflanzen-arten (insb. Fledermäuse), Er-halt der Biodiversität und der Ökosystem-Dienstleistungen

D.h. dass zum einen eine hohe Gestaltungs- und Nutzungsquali-tät für die Anwohner gewährleis-tet sein muss, es zum anderen gleichzeitig Flächen geben muss, die bewusst einer natürlichen Entwicklung überlassen werden und dementsprechend nur mini-mal gepflegt werden.

Ein hoher Grünanteil sorgt dar-über hinaus auch für ein gutes Mikroklima, was insbesondere im Sommer wichtig ist und ei-nen wichtigen Beitrag zur Kli-maanpassung in Lampertheim leisten kann. Deshalb müssen Fassaden und Dächer begrünt werden, soweit möglich.

Bei der Gestaltung der Grün-flächen müssen insbesondere auch die Bedürfnisse des Arten-schutzes bedacht werden; d.h. Auswahl heimischer und geeig-neter Baum- und Pflanzenarten sowie Berücksichtigung der Be-dürfnisse einheimischer Tierar-ten, insb. der Fledermäuse, die bereits im Gebiet ansässig sind.

Der Umgang mit den Grünflä-chen kann später auch entschei-dend für die Umsetzbarkeit sein, falls zum Beispiel gefähr-dete Arten im Gebiet gefunden werden. Darüber kann in die-sem Bericht, ohne spezifische Untersuchung, keine Aussage getroffen werden.

Im Gebiet werden verschiedene Arten von Grünflächen platziert:• Öffentliche Freiflächen: Das

Gebiet bietet nicht genug Platz, um weitläufige Parkan-lage zusätzlich zum nötigen Wohnraum zu schaffen; trotzdem können und müs-sen die öffentlichen Flächen zwischen den Gebäuden ansprechend gestaltet wer-den. Dazu gehört ein dichter Baumbestand sowie anspre-chend gestaltete Wegever-bindungen.

• Spielplätze: Die öffentlichen Freiflächen sollten für die umliegenden Bewohner auch Aufenthaltsmöglich-keiten bereitstellen; da auch insbesondere junge Familien als Zielgruppe angespro-chen werden sollen, sind im Gebiet auch Spielflächen zu schaffen. Die Spielgerä-te sollten eher für kleinere Kinder konzipiert sein.

• Mietergärten: In Entwurfs-variante 1 ist ausreichend Freiraum vorhanden, um auch einigen Mietern in den Geschosswohnungen eine eigene kleine Gartenparzelle anbieten zu können.

• private Gärten: In Variante 1 sind den Einfamilienhäusern

eigene Gärten zugeordnet; in beiden Varianten haben auch die Geschosswoh-nungsgebäude zugeordnete private Grünflächen. Diese können entweder den EG-Wohnungen direkt zugeord-net werden oder der gesam-ten Hausgemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.

• Freiflächen der KiTa: diese liegen zu einem Teil außer-halb des Planbereichs, sind aber unmittelbar betroffen. Im Entwurf werden die Frei-flächen umgeordnet (Ver-größerung und Verlagerung) und können in diesem Zuge gleich neu gestaltet werden. Die Details hierzu müssen mit der Kirchengemeinde als Betreiber der KiTa abgespro-chen werden.

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27IV. Entwurfsüberlegungen // Grünflächen

Zusammenfassung Entwurfsüberlegungen

Städtebauliche Struktur

Aufgrund seiner Lage im Blo-ckinnenbereich und seines Zuschnitts wird das Planungs-gebiet eher einen privaten, abgeschlossenen Charakter aufweisen. Dies gilt es durch einen entsprechenden Entwurf zu betonen; insbesondere soll-te der Hauptzugang durch eine bauliche Struktur (Quartiers-garage) optisch geschlossen werden (wobei natürlich ein Zugang erhalten bleibt).

Baulich sollte unterschieden werden zwischen der Bebau-ung entlang der Riesengas-se (Aufgreifen der Kante des Stadthauses sowie der Wohn-bebauung weiter unten) sowie dem Blockinnenbereich, wo verschiedene und auch unge-wöhnliche bauliche Strukturen zum Einsatz kommen können (Geschosswohnungsbau, Dop-pelhäuser, Einfamilienhäuser).

Erschließung & Verkehr

Das Gebiet ist für KFZ nur über die Römerstraße zugänglich, dies wird auch im Entwurf nicht verändert werden. Für Fußgänger und Radfahrer wird mindestens ein zweiter Zugang über die Riesengasse geschaf-fen; ein dritter Zugang über Am Graben ist wünschens-wert, kann aber aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht garantiert werden.

Das Innere des Gebiets ist normalerweise für motorisier-ten Verkehr durch Poller ab-gegrenzt, um im Inneren den ruhigen privaten Charakter zu stärken (Ausnahmen sind selbstverständlich möglich für Müllabfuhr, Umzüge, etc.).

Im Zuge der Neugestaltung muss auch die Zugänglichkeit der KiTa überdacht und ver-bessert werden, mit einem zusätzlichen Zugang über das Entwurfsgebiet.

Wohnen

Der realisierte Wohnraum muss verschiedene Zielgrup-pen ansprechen, um im Ge-biet eine Durchmischung der Wohnbevölkerung zu errei-chen: Familien, Senioren, Sing-les, WGs. Daraus abgeleitet er-gibt sich auch ein Bedarf nach unterschiedlichen Bauformen (siehe auch Städtebauliche Struktur). Diese Varianz wird sich auch in den Grundrissen äußern, diese Ebene wird aber in diesem Bericht nicht be-trachtet werden.

Bei der Konzeption sollte auch beachtet werden, dass die Neu-bauten bezahlbar bleiben, und evtl. sogar öffentlich geförderte Wohnungen in den Planungen enthalten sind.

Parken

Maßgabe für den Entwurf war der mengenmäßige Erhalt der vorhandenen Parkplätze und

die zusätzliche Schaffung der für die Wohnungen nötigen Stellplätze. Aus Sicht der Ver-fasser ist die einzige sinnvolle Bauform hierfür eine Quartiers-garage an der Zufahrt zur Rö-merstraße, attraktiv gestaltet, begrünt und bewirtschaftet.

Darüber hinaus muss der Um-gang mit dem bestehenden Parkplatz an der Riesengasse geregelt werden; entweder eine bauliche Ertüchtigung und Erweiterung oder ein Rückbau. Als zusätzliche Option besteht die Möglichkeit, für die Bebau-ung an der Riesengasse eine Tiefgarage zu bauen.

Weiterhin müssen für den neu-en Zugang zur KiTa auch Kurzzeit-Stellplätze geschaffen werden, entweder in der Quartiersgara-ge oder direkt an der KiTa.

Grünflächen

Die im Gebiet platzierten Grün-flächen werden zwei Funkti-onen erfüllen müssen: zum einen müssen sie ein attrak-tives Wohnumfeld schaffen, das Bewohner und Besucher gleichermaßen anspricht. Zum anderen müssen sie auch ein Teil der grünen Infrastruktur werden und ein Lebensraum für Pflanzen und Tiere aller Art sein. Dafür werden verschie-dene Arten von Grünflächen nötig: öffentliche Grünflächen & Parks, Spielplätze, Mieter-gärten, private Gärten, und gesonderte Freiflächen für die Kindertagesstätte.

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28 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

V. Entwürfe

Aufgrund der klaren Nutzung und den vorgegebenen Parametern ist der grundsätzliche Charakter des Unterdorfs schon vorgege-ben. Für den konkreten Entwurf wurden durch die Verfasser zwei verschiedene Varianten entwi-ckelt, die von einer ähnlichen Grundkonfiguration ausgehen.

Die Varianten unterscheiden sich aber doch in verschiede-nen Aspekten, die im Folgenden beschrieben werden. Diese ver-schiedenen Themen sind un-abhängig voneinander, können also in beliebiger Kombination realisiert werden.

Varianten

Bauliche Dichte

Die Entwürfe unterscheiden sich in der Größe der Quartiers-garage sowie der Gestaltung der Gebäude und Freiflächen. Die zwei Varianten sind:

• Variante 1: 48 Wohneinhei-ten, realisiert über Ge-schosswohnungsbau und Einfamilienhäuser; dazu Mietergärten und eine klei-nere Quartiersgarage

• Variante 2: 60 Wohnein-heiten, über Geschosswoh-nungsbau, keine Mietergär-ten, größere Quartiersgarage

Die Menge des zu realisieren-den Wohnraums bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwi-schen auf der einen Seite einer hohen zu realisierenden Men-ge, da in Lampertheim auch ein

Mangel an Wohnungen identi-fiziert wurde, sowie auf der an-deren Seite dem Parkraum, der eine Obergrenze für mögliche Entwicklung festlegt, und der Notwendigkeit, den Zuschnitt des Gebiets sowie den Kontext zu beachten, die ebenfalls die maximal realisierbare Menge an Wohnraum einschränken.

Durch den Entwurf wurde eine Spannweite zwischen ungefähr 48 und 60 Wohneinheiten ent-wickelt. Ca. 60 Wohneinheiten (Variante 2) sind das Maximum, das aus Sicht der Verfasser noch im Gebiet platziert werden kann, ohne negative Auswirkungen auf die Umgebung und nicht hinnehmbare Einbußen bei der Grünraumqualität zu verursa-chen. Wesentlich niedrigere WE-Mengen als die 48 WE in Variante 1 werden dem in Lampertheim herrschenden Wohnungsdruck nicht gerecht; die innerörtliche Lage sowie die Tatsache, dass es sich um ein Nachverdichtungs-projekt handelt, rechtfertigen auch höhere Dichten.

Über Variante 1Variante 1 schließt auch Ein-familienhäuser mit ein und bietet damit eine größere Va-rianz in den Bauformen als Va-riante 2 – zwar können auch in Geschosswohnungsbau große Wohnungen für Familien reali-siert werden (z.B. als Maisonet-te-Wohnung); der Wunsch nach einem Eigenheim mit Garten wird aber nur über Einfamilien-häuser befriedigt.

Durch den geringeren Bebau-ungsgrad wird auch der An-teil der Grünflächen im Gebiet vergrößert, und diese können eine andere und bessere Qua-lität aufweisen; beispielswei-sea auch durch die Integration von Mietergärten, die auch den Bewohnern von Geschosswoh-nungen einen eigenen Garten ermöglichen.

Über Variante 2Die höhere Anzahl der Wohnun-gen und höhere bauliche Dich-te schlägt sich hauptsächlich in einer veränderten, besseren Kalkulation für Stadt und Inves-toren nieder – mehr Wohnein-heiten bedeuten höhere Miet-einnahmen bzw. Verkaufspreise und machen damit die Entwick-lung des Gebiets wirtschaftlich attraktiver bzw. einfacher. Für eine genauere Betrachtung der Kalkulation siehe Kapitel „VI. Wirtschaftlichkeit“ auf Seite 38.

Aufgrund des Gebietszuschnitts lässt sich bei höheren Dichten nicht vermeiden, dass (wie in Variante 2) nach HBO nötige Abstandsflächen teilweise au-ßerhalb der Gebietsabgrenzung fallen. Dies ist grundsätzlich zuläs-sig, zieht aber eine entsprechen-de Baulast in den Grundbuchein-trägen der Nachbargrundstücke nach sich und wird es damit er-schweren, die Zustimmung der Nachbarn zu erhalten.

EmpfehlungIm Sinne eines ausgewogenen Wohnungsangebots, einer an-

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29V. Entwürfe // Varianten

sprechenden Stadtgestalt sowie einer angemessenen grünen Inf-rastruktur in Lampertheim emp-fehlen die Verfasser die Varian-te 1. Es obliegt dem politischen Souverän abzuwägen, welchen Grad baulicher Dichte und folg-lich wieviele Wohneinheiten ge-schaffen werden. In einer an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientierten Abwägung werden soziale, ökologische und ökono-mische Aspekte einfließen.

KiTa: Hol- und Bringverkehr

Wie oben erläutert, gibt es für die Unterbringung der Stellplät-ze für den Hol- und Bringverkehr der KiTa zwei Möglichkeiten:

• Variante 1: Organisation des Hol- und Bringverkehrs über Stellplätze in der Quartiers-garage, mit direktem Fuß-weg zur KiTa

• Variante 2: Bau von sepa-raten Kurzzeitstellplätzen direkt am Eingang der KiTa

Über Variante 1Durch die Unterbringung der Stellplätze im Parkhaus wird zum einen Verkehr im Gebiet, direkt vor der Tür der KiTa, ver-mieden, sodass also der Fußweg vom Parkplatz zur KiTa sicherer ist. Gleichzeitig wird dadurch ermöglicht, dass der Hol- und Bringverkehr das gesamte Park-haus nutzen kann, welches zu dieser Zeit noch nicht durch Be-sucherverkehr der Innenstadt belastet sein dürfte, und ist so-mit nicht auf die vorgeschriebe-nen 4 Stellplätze beschränkt.

Um die Mütter und Väter nicht unnötig zu belasten, muss bei der Bewirtschaftung des Parkhauses die Möglichkeit von günstigem oder kostenlosem Kurzzeitpar-ken geschaffen werden.

Über Variante 2Für den Bau von zusätzlichen Parkplätzen direkt am Gebäu-de spricht primär die kürzere Distanz zur KiTa. Allerdings ge-staltet sich die Parkraumbe-wirtschaftung dieser Parkplätze schwieriger.

Da die Stellplätze direkt befahr-bar sind, muss ein hoher Auf-wand betrieben werden, damit die Stellplätze auch tatsächlich als Kurzzeitparkplätze genutzt werden – gesonderte Regelun-gen für bestimmte Uhrzeiten sowie auch ein erhöhter Kon-trollaufwand durch das Ord-nungsamt, um diese Regelun-gen auch durchzusetzen.

Darüber hinaus nimmt diese Va-riante mehr Platz ein und versie-gelt zusätzliche Fläche. Dadurch verkleinert sich die Grünfläche im Gebiet.

EmpfehlungAuch wenn es einen kleinen Komfortverlust für die Eltern bedeutet, sind aus Sicht der Verfasser die einfachere Orga-nisation im Parkhaus sowie der geringere Flächenverbrauch klare Argumente für Variante 1.

Umgang mit dem Parkplatz Riesengasse

Bei einer grundlegenden Neu-organisation des Parkraums im Gebiet besteht auch die Mög-lichkeit, den Parkplatz Riesen-gasse zu verändern – entweder per Rückbau und anderweitiger Nutzung der Fläche, oder per Erweiterung zwecks besserer Flächenausnutzung.

• Variante 1: Rückbau des Parkplatzes Riesengasse, Konsolidierung der Stellplät-ze in der Quartiersgarage; Erhalt der Zuwegung zum Gebiet für Fuß- und Radver-kehr sowie der Anfahrbarkeit des Grundstücks Riesengas-se 9A

• Variante: 2 Erhalt und Er-weiterung des bestehenden Parkplatzes Riesengasse, Integration der Zuwegung für Fuß- und Radverkehr in den Parkplatz

Über Variante 1Die Verfasser kommen in der Analyse zu dem Ergebnis, dass Oberflächenparkplätze für das Quartier eigentlich nicht geeig-net sind, aufgrund ihrer schlech-ten Flächeneffizienz. Insofern ist Variante 1 die konsequente Durchführung der Analyseer-gebnisse. Eine Konsolidierung der Parkplätze in der Quartiers-garage spart Flächen und eröff-net so Möglichkeiten für ande-re Nutzungen im Gebiet: mehr Wohneinheiten, mehr Spiel-platz für die KiTa, mehr Grün.

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30 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Gleichzeitig ergibt sich durch den Rückbau die Möglichkeit einer attraktiven Bebauung ent-lang der Riesengasse, mit einer geschlossenen Kante. Diese wurde bisher durch den Park-platz Riesengasse unterbrochen.

Andererseits ergeben sich durch den Rückbau zusätzliche Kosten, da die Parkplätze in der Quar-tiersgarage ersetzt werden müs-sen. Dies bedeutet eine höhere Geschossigkeit der Garage (siehe Entwurf), was hart an der Grenze dessen ist, was das Gebiet nach Ansicht der Verfasser verträgt.

Ein Teil des Parkplatz-Gebiets muss sowieso als Verkehrsflä-che erhalten bleiben, um die Erschließung des Grundstücks Riesengasse 9A zu garantieren, außerdem muss eine Durchwe-gung für Fuß- und Radverkehr geschaffen werden.

Gleichzeitig müssen die benö-tigten Stellplätze für die neue Wohnbebauung in der Riesen-gasse bereitgestellt werden. Dies ist prinzipiell über die Quartiers-garage möglich, kann aber an der Akzeptanz der Bewohnerschaft aufgrund der Lage (Wohnung in der Riesengasse, Zufahrt zum Parkplatz erfolgt aber über die Römerstraße) scheitern. Grund-sätzlich sind die Verfasser ge-gen Tiefgaragen (siehe Analyse weiter oben), für die Bebauung entlang der Riesengasse wäre es aber in diesem Fall eine mög-liche Alternative, auch um das Areal für Investoren attraktiver zu machen.

Über Variante 2Der vorhandene Parkplatz wird ertüchtigt und erweitert; da-durch wird das Spielareal der KiTa beeinträchtigt, dies wird aber anderswo ausgeglichen.

In dieser Variante können die Stellplätze für die Wohnbebau-ung in der Riesengasse auch über den Parkplatz Riesengasse abge-golten werden; der Anschluss des Grundstücks Riesengasse 9A erfolgt ebenfalls über den Park-platz. So ist auch eine Zugäng-lichkeit des Gebiets für Fuß- und Radverkehr gewährleistet.

EmpfehlungDie Verfasser sprechen sich für den Erhalt des Parkplatzes Rie-sengasse (Variante 2) aus. Ins-gesamt sprechen zu viele Fak-toren gegen den Rückbau des Parkplatzes.

Wendekreise/Müllentsorgung

Für die Müllfahrzeuge sind Wendekreise vorzusehen (ent-sprechend RASt 06 mit 22 m Durchmesser), sodass die Fahr-zeuge nicht rückwärts rangie-ren müssen. Diese müssen be-fahrbar sein, müssen aber nicht versiegelt werden; sie sollten entsprechend wassergebunden ausführt werden, sodass sie noch als Spiel- und Aufenthalts-fläche genutzt werden können.

Variante 1Aufgrund der geringeren bau-lichen Dichte ist in diesem Ent-wurf ausreichend Platz, um zwei vollumfängliche Wendekreise in den Entwurf einzubauen.

Variante 2Wegen der erhöhten baulichen Dichte bietet der Entwurf weni-ger Platz für Wendekreise. Ein voller Kreis (22 m) findet sich am Parkplatz Riesengasse; an den Geschosswohnungsbauten im Westen findet sich nur ein ver-kleinerter Kreis (13 m Durchmes-ser) für private Fahrzeuge. Das bedeutet, dass in dieser Variante eine Sammelstelle für Müllton-nen am östlichen Wendekreis eingerichtet werden muss.

EmpfehlungDie Einrichtung von Wendean-lagen ist kein ausschlaggebends Kriterium, muss aber auf jeden Fall im Entwurf berücksichtigt werden. Insofern sprechen die Verfasser keine Empfehlung aus.

Thema Variante 1 Variante 2Bauliche Dichte EmpfehlungKiTa: Bring- und Holverkehr EmpfehlungUmgang mit Parkplatz Riesengasse Empfehlung

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31V. Entwürfe // Varianten

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32 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

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Variante 1 // 48 Wohneinheiten

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8 WEIII+D

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8 WEIII+D

8 WEIII+D

4Kurzzeit-parkplätzefürKiTa

Quartiersgarage

187Stellplätze III

III

Variante 2 // 60 Wohneinheiten

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35V. Entwürfe // Varianten

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3A

142A

134138A

140A

13A

106-108

St. Andreas

89

87 81

85

83

83A

73

2

120

110"Pater-Alfred-Delp"

KindergartenKath.

43

162C

25

16

146

39

4

6

31

29

27

162F

162D

162E

37

33

166

168

45

116

168A

170A

11

126

130

136C

124

136A13

6B136

122

104Rathaus

102

Stadthaus

128

138

140

150158

156

162A

114

112

10A

10

12

96A

8

14

100

36

40

38

44

42

9A

132A

132B

160A

96B

144

32

144A

3

75

3A

ZufahrtRömerstraße112

OptionTG

42Stellplätze

8 WEIII+D

8 WEIII+D

8 WEIII+D

8 WEIII+D

11 WEIII+D

8 WEIII+D

8 WEIII+D

4Kurzzeit-parkplätzefürKiTa

Quartiersgarage

187Stellplätze III

III

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36 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Rückmeldungen aus der Gläsernen Werkstatt

Zusammenfassung der Rück-meldungen

Aus der Gläsernen Werkstatt und der Online-Beteiligung wurde deutlich, dass es diver-gierende Interessen zwischen den Grundstückseigentümern im Unterdorf und der breiteren Öffentlichkeit gibt.

Viele Teilnehmer, die nicht un-mittelbar durch die Maßnah-men betroffen wären, erwähn-ten den Bedarf an bezahlbaren Wohnraum in Lampertheim und bewerteten die Planungen positiv als Beitrag zur Stadt-entwicklung. Es wurde sogar der Wunsch nach einer noch intensiveren Ausnutzung des Gebiets (zulasten von Grünflä-chen) formuliert.

Demgegenüber stehen die Ei-gentümer und ihr berechtigtes Interesse, ihre Grundstücke in der jetzigen Wertigkeit, also mit großen Gärten und unverstell-ter Sicht, zu erhalten. Eine Be-bauung des Innenbereichs stellt eine potenzielle Wertminde-rung dar. Im weiteren Realisie-rungsverlauf muss die Mitwir-kungsbereitschaft der einzelnen Eigentümer nochmals erörtert werden. Dadurch kann sich u.U. auch der genaue Umgriff des Planungsgebiets noch ändern; die Entwürfe müssten entspre-chend angepasst werden.

Generelle Skepsis wurde gegen-über des Verkehrskonzeptes mit ausschließlicher Erschließung über die Römerstraße sowie Konzentration der Stellplätze in einer Quartiersgarage geäu-ßert. Insbesondere wurde auf die Schwierigkeiten von Fami-lien (Kinderwägen, große Ein-käufe) und Menschen mit Mo-bilitätseinschränkungen, z.B. Senioren, hingewiesen.

Auch wurde darauf hingewie-sen, dass sich die vorgeschlage-nen Mehrfamilienhäuser sowie die große Quartiersgarage nicht in den baulichen Kontext des Unterdorfs einfügen.

Ausführliche Protokolle der Glä-sernen Werkstatt sowie der On-line-Beteiligung liegen der Stadt Lampertheim vor.

Konsequenzen für das Konzept

Die Stadt Lampertheim muss im weiteren Verlauf aufmerksam mit den Eigentümern kommuni-zieren, um potenzielle Konflikte frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen. Die Stadt muss ab-wägen zwischen den (begrün-deten) Interessen der Eigen-tümer und den Interessen der Allgemeinheit; und muss diesen Konflikt auch offen benennen.

Im Bezug auf die für Lampert-heime neue Verkehrskonzep-tion der Quartiersgarage ist es wichtig, auf die positiven Aus-wirkungen des Konzepts (ver-kehrsfrei Wege, gefahrloses Spielen für Kinder, höhere Frei-

raumqualität) hinzuweisen, und ggf. andere Ausnahmeregelun-gen festzulegen.

Darüber hinaus muss auch die Notwendigkeit einer Abwägung zwischen verschiedenen Zielen (z.B. Schaffung von viel Wohn-raum vs. Einfügen in den Kon-text und Erhalt von Grünstruk-turen) sorgfältig kommuniziert werden. Das Unterdorf läuft sonst Gefahr, im Konfliktfeld zwischen diffusen Interessen der Allgemeinheit (günstiger Wohnraum) und konkreter An-liegen der unmittelbar Betroffe-nen zerrieben zu werden.

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37V. Entwürfe // Rückmeldungen aus der Gläsernen Werkstatt

Abb. V.1. Impressionen aus der Gläsernen Werkstatt // © UmbauStadt

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38 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

VI. Wirtschaftlichkeit

Die vorliegenden Berechnun-gen betrachten die beiden vor-gestellten Entwürfe hinsichtlich der relevanten Parameter für die Quartiersentwicklung. Da-bei werden sowohl die Kosten für die Vorbereitung, die Bo-denordnung, die Erschließung und die Planung als auch die Kosten für die technische Pro-jektsteuerung (Betreuung), die Haftungsrisiken, die Finanzie-rung für eine Projektlaufzeit von 2 Jahren und die sonstigen Zah-lungen berücksichtigt. Ziel ist es, sowohl die Kosten der Erschlie-ßungsmaßnahme als auch die Erlöse aus den Grundstücksver-äußerungen darzustellen. Da-raus wird der Überschuss bzw. das Defizit ermittelt, sodass Aussagen darüber getroffen werden können, wie viel För-dermittelbedarf besteht und zu welchem Preis die Grundstücke veräußert werden müssen, um die Erschließungskosten decken zu können.

Die Erschließung bildet die Vor-aussetzung der Stadt Lampert-heim, öffentliche Bauvorhaben umsetzen zu können. Folgende Maßnahmen sind geplant:

1. Die Errichtung einer Quar-tiersgarage mit 187 Stell-plätzen. Hiervon sind 94 Stellplätze (Entwurf 1) bzw. 73 Stellplätze (Entwurf 2) öffentlich.

2. Die Errichtung einer Tiefga-rage mit 42 privaten Stell-plätzen.

3. Die Errichtung eines Park-platzes mit öffentlichen 46

Stellplätzen (Entwurf 1). Vier dieser Stellplätze sind als Kurzzeitparkplätze für die vorhandene Kindertagesstät-te vorgesehen.

Die Wirtschaftlichkeitsberech-nung betrachtet einerseits die Herstellungskosten der öffent-lichen Stellplätze und anderer-seits die Folgekosten und die er-zielbaren Erlöse, die durch den Betrieb der öffentlichen Stell-plätze eingenommen werden.

Die – im Rahmen der Berech-nungen – verwendeten Daten basieren auf den städtebauli-chen Entwürfen, der Auswer-tung öffentlich zugänglicher Luftbilder1 zur derzeitigen Land-nutzung, den Angaben der Stadt Lampertheim (Altlastenkataster, Bodenrichtwerte, Eigentums-verhältnisse, Kulturangebot), der fachlichen Expertise der DSK und den Kostenkennwerten zu unterschiedlichen Bauleis-tungen (Baupreislexikon2, Mit-tag Baudatei3, NHK 20104). Für die Berechnung der betriebsbe-dingten Erlöse und Folgekosten wurden die Angaben der II. Be-rechnungsverordnung5 heran-gezogen.

Ergebnis der Wirtschaft-lichkeitsberechnung der Erschließungsmaßnahmen

Das Quartier Unterdorf er-streckt sich über eine Fläche

1 Hessische Verwaltung für Bodenmanage-ment und Geoinformation, 20182 f:data GmbH, 20193 Mittag, o.J.4 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 20125 Wolters Kluwer Deutschland GmbH

von ca. 15.900 qm. Die - nach Neuordnung und Erschließung - zu vermarktende Nettobauland-fläche variiert zwischen 7.706 qm (Entwurf 1) und 7.400 qm (Entwurf 2).

Voraussetzung für die Durchfüh-rung der Erschließungsmaßnah-men ist der Ankauf von privaten Grundstücken durch die Stadt Lampertheim. Dies betrifft eine Fläche von 8.179 qm, von denen 758 qm zum aktuell gültigen Bo-denrichtwert von 280 €/qm und 7.421 qm zum aktuell gültigen Bodenrichtwert von 230 €/qm erworben werden. Hiervon ver-bleiben 3.723 qm (Entwurf 1) bzw. 3.651 qm (Entwurf 2) nach der Erschließung im kommu-nalen Eigentum, die vorab für 280 €/qm erworben wurden. Daneben sind vorbereitende Untersuchungen durchzuführen und Planungsaufgaben wahr-zunehmen, bevor die baulichen Erschließungsmaßnahmen be-gonnen werden können. Die Er-schließungskosten umfassen die Freilegung von Flächen, den Ab-bruch von Gebäuden, die Altlas-tenbeseitigung sowie die Erd-arbeiten. Darüber hinaus treten Kosten für die Errichtung von Ver- und Entsorgungsanlagen (Entwässerung, Wasserversor-gung und Gasversorgung) sowie für Verkehrsanlagen und Grün- anlagen auf. Aufwendungen für Naturschutzmaßnahmen flie-ßen ebenfalls in die Berechnung ein. Die Erschließungskosten betragen zwischen 2.459.746 € und 2.338.949 €. Sie stellen bei allen Entwürfen die größ-

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39VI. Wirtschaftlichkeit // Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsberechnung der Erschließungsmaßnahmen

ten Kostenpositionen dar. Da-rüber hinaus werden Kosten für die Bauüberwachung, die technische Projektsteuerung, die Bauleitung, die Haftungsrisi-ken und die Finanzierung fällig. Eine Übersicht über die Höhe der einzelnen Kostenpositionen ist Tabelle VI.1. zu entnehmen. Eine detaillierte Darstellung ist als Anlage beigefügt.

Bei der Durchführung aller, mit der Erschließung zusammen-hängenden Maßnahmen ent-stehen der Stadt Lampertheim Gesamtkosten in Höhe von 6,6 bis 6,7 Mio. € (Tabelle VI.1.). Demgegenüber stehen die Erlö-se aus der Vermarktung des Bau-lands. Diese ergeben sich aus dem erzielbaren Bodenpreis, der i.d.R. dem gutachterlich ermittelten Wert der erschlos-senen Grundstücke entspricht. Unter der Annahme, dass dieser Wert 350 €/qm beträgt, werden im Quartier zwischen 2,6 und

2,7 Mio. € an Erlösen erzielt. Es ergibt sich ein Defizit zwischen -3,9 und -4 Mio. €.

Umgerechnet auf die Netto-baulandfläche betragen die Erschließungskosten zwischen 1.400 €/qm und 1.428 €/qm Nettobaulandfläche. Um eine kostenneutrale Erschließung durchzuführen müssten Boden-preise von 875,19 €/qm (Ent-wurf 1) bzw. 889,40 €/qm (Ent-wurf 2) erzielt werden.

Bei der Erschließung des Quar-tiers handelt es sich um eine un-rentierliche Gesamtmaßnahme im öffentlichen Interesse, die grundsätzlich förderfähig ist. Es besteht Zuschussbedarf in Höhe der in Tabelle VI.1. dargestellten Projektmarge. Welche Program-me für die Förderung in Frage kommen und ob alle mit den Kosten zusammenhängenden Einzelmaßnahmen förderfähig sind, muss im Einzelfall geprüft

werden. Gemäß der Richtlinie des Landes Hessen zur Förde-rung der nachhaltigen Stadtent-wicklung6 sind Ausgaben für Ver- und Entsorgungsanlagen oder Ausgaben für die ausschließli-chen Aufgaben der Denkmal-pflege nicht zuwendungsfähig. Darüber hinaus sind etwaige mit der Umsetzung der Quar-tiersentwicklung zusammen-hängende Einnahmen (bspw. Grundstücksverkauf, Grund-stücksbewirtschaftung, etc.) oder nach Rechtsvorschriften zu erhebende Beiträge (BauGB, KAG, HBO) den Kosten gegenzu-rechnen. Daraus ist abzuleiten, dass das Defizit nicht vollständig aus den Förderprogrammen des Landes Hessen zur nachhaltigen Stadtentwicklung (bspw. Stadt-umbau in Hessen) gedeckt wer-den kann.

6 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima-schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 2017

Variante 1 Variante 2Vorbereitung 13.217 € 13.221 €Bodenordnung 2.145.059 € 2.145.059 €Erschließung 2.459.746 € 2.338.949 €Planung 263.027 € 249.491 €Betreuung 217.821 € 207.075 €Sonstige Zahlungen 290.000 € 290.000 €Haftungsrisiken 1.020.000 € 1.020.000 €Finanzierung 335.275 € 326.342 €Erschließungskosten gesamt 6.744.148 € 6.581.139 €Erlöse 2.697.065 € 2.589.825 €Projektmarge absolut - 4.047.083 € - 3.991.314 €Projektmarge prozentual - 60,01 % - 60,65 %

Tab. VI.1. Gesamtergebnis der Quartierserschließung

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40 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Parameterdiskussion und Cash-Flow-Struktur

Grundlage der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung ist die Annahme, dass die Er-schließung und Vermarktung des Quartiers innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen wird (Projektlauf-zeit), die Maßnahmen zu einem Zinssatz von 2 % finanziert wer-den, dass ein Verkaufserlös von 350 €/qm Nettobaulandfläche erzielt wird und dass die Stadt Lampertheim die Maßnahme ei-genständig betreut.

Die Projektlaufzeit beeinflusst im Wesentlichen die Finanzie-rungslaufzeit und damit auch die Höhe der Finanzierungskos-ten. Einerseits werden die jähr-lichen Aufwendungen für die Finanzierung mit zunehmender Projektlaufzeit geringer. Ande-rerseits steigen die Gesamt-kosten für die Finanzierung an. Am Beispiel des städtebauli-chen Entwurfs 1 wird deutlich, dass die Finanzierungskosten im Durchschnitt mit jedem Jahr um den Faktor 0,39 steigen (Ab-bildung VI.1.). Dagegen sinkt der durchschnittliche jährliche Finanzierungsaufwand mit zu-nehmender Projektlaufzeit von ca. 167.000 € auf ca. 139.000 €.

Analog zur Projektlaufzeit wirkt sich auch der Finanzierungszins-satz auf die Finanzierungskosten aus. Eine Reduktion des Zinssat-zes um einen Prozentpunkt auf 1 % führt zu einer Verringerung der Finanzierungskosten um den Faktor 0,6. Eine Erhöhung des

Zinssatzes von 2 % auf 3 % führt zu einer Erhöhung der Finanzie-rungskosten um den Faktor 0,4.

Ausschlaggebend für die Höhe der Veräußerungserlöse ist zum einen die Größe der Nettobau-landfläche und zum anderen der erzielbare Bodenpreis. Generell gilt, dass die Erlöse umso höher sind, je mehr Fläche als Bauland veräußert wird und desto höher der Bodenwert ist. Die Größe der Nettobaulandfläche ist das Er-gebnis der städtebaulichen Ent-würfe. Sie kann angepasst wer-den, wenn die politischen und städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Lampertheim dies zu-lassen. Die Höhe des Bodenwerts wird gutachterlich bestimmt und ergibt sich aus dem Anfangswert des Bodens vor der Erschließung zzgl. des erschließungsbedingten Mehrwerts. In der vorliegenden Berechnung wurden erzielba-re Bodenpreise von 350 €/qm angenommen. Dieser Wert war nach Angaben der Stadt Lam-pertheim in der Vergangenheit realistisch. Steigen die erzielba-ren Grundstücks erlöse an, stei-gert dies in erster Linie auch die Projektmarge. Eine Analyse von Bodenwerten zwischen 350 €/

qm und 600 €/qm ergibt, dass die Projektmarge je 50 €/ qm Mehr-erlös um ca. 385.295 € (Entwurf 1) bzw. 369.975 € (Entwurf 2) steigt. Allerdings gilt, dass die Mehrein-nahmen etwaigen Fördermitteln gegengerechnet werden müssen, sofern die Grundstückserlöse über dem gutachterlich bestimm-ten Bodenwert liegen. Die Höhe der Erlöse reduziert demnach die Höhe der förderfähigen Kosten und trägt nicht ausnahmslos zu einem wirtschaftlicheren Ergeb-nis bei.

Es wird davon ausgegangen, dass die Betreuung der Maßnah-me durch das Personal der Stadt Lampertheim erfolgt. Daneben ist es möglich, die Verfahrens-betreuung oder die Vermark-tung der Grundstücke von einem Dritten ausführen zu lassen. Die Vergütung für die Verfahrens-betreuung beträgt erfahrungs-gemäß bis zu 4 % der Ankaufs-kosten. Bei der Vermarktung können Kosten von bis zu 4,5 % der Verkaufserlöse entstehen. Die Beauftragung von Dritten kann einerseits die Qualität der Quartiersentwicklung erhöhen, da ein betriebswirtschaftliches Interesse des Dritten besteht,

Kostenparameter alle in € / qm Nettobaulandfläche Variante 1 Variante 2Vorbereitung 1,72 € 1,79 €Bodenordnung 278,37 € 288,68 €Erschließung (Baumaßnahmen) 319,20 € 316,10 €Planung 34,13 € 33,72 €Betreuung 28,27 € 27,99 €Sonstige Zahlungen 37,63 € 39,19 €Haftungsrisiken 132,37 € 137,85 €Finanzierung 43,51 € 44,10 €Projektmarge - 525,19 € - 539,40 €Gesamtkosten 1.400,39 € 1.428,81 €

Tab. VI.2. Erschließungskosten bezogen auf die Nettobaulandfläche

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41VI. Wirtschaftlichkeit // Ergebnis der Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Bauvorhaben

den Auftrag zu erfüllen. Zudem können die Projektlaufzeit ver-kürzt und Finanzierungskosten eingespart werden. Andererseits entstehen Mehrkosten durch die Vergütung des Dritten, die den Gesamtkosten der Erschließung hinzugerechnet werden müssen. Dies führt letztlich zu einem hö-heren Defizit.

Die Cash-Flow Struktur gibt Auf-schluss über den Zeitpunkt und die Höhe der Kosten und Veräu-ßerungserlöse. Dabei wird ange-nommen, dass im ersten Jahr die Vorbereitungs-, Bodenordnungs-, und Planungsmaßnahmen durch-geführt werden. Darauf folgen im zweiten Jahr die Erschließungs-maßnahmen. Die Einnahmen aus den Grundstücksveräußerungen erstrecken sich ebenfalls über 2 Jahre. Im Jahr der Erschließung fließen 20 % der Erlössumme. Die restlichen 80 % werden nach Fertigstellung der Erschließungs-arbeiten fällig (Tabelle VI.3. und Tabelle VI.4.).

Ergebnis der Wirtschaft-lichkeit der öffentlichen Bauvorhaben

Die Erschließung des Quartiers Unterdorf wird durch öffentliche Bauvorhaben ergänzt. Im Quar-tier Unterdorf handelt es sich dabei um die Errichtung einer Quartiersgarage als Hochgarage in Leichtbauweise, einer Tiefga-rage und eines Parkplatzes (Ent-wurf 1). Tief- und Hochgaragen sind gemäß Sachwertrichtlinie7

7 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, 2012

Kosten 2020 2021 2022Vorbereitung 13.217,60 €Bodenordnung 2.145.059,31 €Planung 215.373,47 €Finanzierung 206.371,80 € 128.903,93 €Erschließung 2.459.746,41 €Bauüberwachung 47.654,29 €Betreuung 108.910,97 € 108.910,97 €Sonstige Zahlungen 290.000,00 €Haftungsrisiken 1.020.000,00 €

Erlöse 2020 2021 2022Veräußerung 593.413,00 € 2.157.652,00 €

Jahresergebnisse 2020 2021 2022Summe - 2.688.933,15 € - 3.515.802,58 € + 2.157.652,00 €

Kosten 2020 2021 2022VorbereitungBodenordnung 13.221,31 €Planung 2.136.059,31 €Finanzierung 202.575,64 €Erschließung 202.840,92 € 123.501,51 €Bauüberwachung 2.338.949,67 €Betreuung 46.916,15 €Sonstige Zahlungen 103.537,66 € 103.537,66 €Haftungsrisiken 1.020.000,00 €

Erlöse 2020 2021 2022Veräußerung 517.965,00 € 2.071.860,00 €

Jahresergebnisse 2020 2021 2022Summe - 2.761.772,51 € - 3.404.939,98 € + 2.071.860,00 €

Tab. VI.3. Cash-Flow-Struktur Variante 1

Tab. VI.4. Cash-Flow-Struktur Variante 2

Abb. VI.1. Finanzierungskosten in Abhängigkeit der Projektlaufzeit beim Entwurf 1

-€

200.000,00€

400.000,00€

600.000,00€

800.000,00€

1.000.000,00€

1.200.000,00€

1.400.000,00€

1.600.000,00€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10ProjektlaufzeitinJahren

DurschhnittlichejährlicheFinanzierungskosten

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42 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

auf eine Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren ausgelegt. Da es sich bei der Hochgarage um eine Leichtbauweise handelt, wer-den Kostenkennwerte für den in Tabelle 5 dargestellten Ausstat-tungsstandard herangezogen:

Die Quartiersgarage besitzt eine BGF von 4.934 qm. Multipliziert mit den Kostenkennwerten aus den baustatistischen Veröf-fentlichungen i.H.v. 589 €/qm BGF (indexiert auf den Preisin-dex 20188) entstehen Kosten von 2.906.126. Dies entspricht 1.460.833 € (Entwurf 1) und 1.134.476 € (Entwurf 2) für die Errichtung von öffentlichen Stellplätzen.

Die Errichtung einer Tiefga-rage mit einer BGF von 1.229 qm und 42 Stellplätzen führt zu Gesamtkosten von gerun-det 1.096.268 €. Der Preis er-gibt sich aus der BGF von 6.734 qm multipliziert mit Kosten von 892,08 €/qm BGF9 (indexiert auf den Preisindex 2018). In der Tiefgarage werden ausschließ-lich private Stellplätze realisiert, sodass die Kosten in der weite-ren Berechnung nicht mehr be-rücksichtigt werden.

Im städtebaulichen Entwurf 1 ist die Erweiterung und Sanierung eines bestehenden ebenerdigen Parkplatzes in der Riesengasse mit 46 öffentlichen Stellplätzen geplant. Vier dieser Stellplätze sind als Kurzzeitparkplätze für die nahe gelegene Kindertages-

8 Statistisches Bundesamt, 20199 Mittag, o.J.

stätte reserviert. Die Kosten zur Herrichtung eines Stellplatzes betragen 3.180 € / Stellplatz10. Somit entstehen Gesamtkosten in Höhe von 146.280 €.

Beim Betrieb von Stellflächen kön-nen nach der II. Berechnungsver-ordnung Verwaltungskosten i.H.v. 37,12 € pro Stellplatz, Instand-haltungskosten i.H.v. 87,16 € pro Stellplatz und ein Mietausfallwag-nis von 4 % der jährlichen Miet-erlöse angenommen werden. Zu den Verwaltungskosten zählen die Kosten für Arbeitskräfte, Ein-richtungen, Kosten der Aufsicht und der vom Vermieter geleiste-ten Verwaltungsarbeit sowie die Kosten für freiwillige Prüfungen und den Jahresabschluss der Ge-schäftsführung. Die Instandhal-tungskosten umfassen die Kosten 10 LK Argus GmbH, 2015

zur Erhaltung und um der Alte-rung und Abnutzung entgegenzu-wirken. Das Mietausfallwagnis ist das Wagnis zur Ertragsminderung von Wirtschaftseinheiten.

Die im Rahmen der Nutzung der öffentlichen Parkflächen entste-henden Erlöse werden auf 960 € pro Stellplatz und Jahr geschätzt. Dies entspricht einer Parkgebühr von 80 €/Stellplatz und Monat. Für die vier Kurzzeitparkplätze auf dem ebenerdigen Parkplatz in der Riesengasse werden die Erlöse halbiert, da diese Plätze nur außerhalb der Öffnungszei-ten der Kindertagesstätte für die öffentliche Nutzung zur Verfü-gung stehen.

Für die Stellplätze fallen die in Tabelle VI.6. aufgeführten Folgekosten und Erlöse an. Zu-

Außenwände Offene KonstruktionKonstruktion Stahl- und BetonfertigteileDach Flachdach, FolienabdichtungFenster und Außentüren Einfache MetallgitterFußböden BetonSonstige technische Ausstattung

Strom- und Wasseranschluss; Löschwasseranlage; Treppenhaus; Brandmelder

Tab. VI.5. Ausstattungsstandards für die Quartiersgarage

Variante 1 Variante 2Folgekosten Quartiersgarage gesamt 30.421 € 30.421 €

davon öffentliche Stellplätze 15.292 € 11.875 €Erlöse Quartiersgarage gesamt 179.520 € 179.520 €davon öffentliche Stellplätze 90.240 € 70.080 €Folgekosten Parkplatz Riesengasse gesamt 7.406 €

davon öffentliche Stellplätze 7.406 €Erlöse Parkplatz Riesengasse gesamt 42.240 €

davon öffentliche Stellplätze 42.240 €Überschuss/ Defizit Parkanlage gesamt + 183.933 € + 149.099 €

davon öffentliche Stellplätze + 109.962 + 58.205 €

Tab. VI.6. Jährliche Folgekostenprognose und Erlöse für Stellplätze im Quartier (alle Angaben gerundet auf volle Euro)

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43VI. Wirtschaftlichkeit // Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

sammengefasst werden bei der Umsetzung der öffentlichen Bauvorhaben die in Tabelle VI.7. aufgeführten Kosten und Erlöse erzielt.

Zusammenfassung und Handlungsempfehlung

Für die Entwicklung des Quar-tiers Unterdorf wurden zwei städtebauliche Entwürfe entwi-ckelt. Die Entwürfe unterschei-den sich generell nach ihrem Anteil an öffentlicher und priva-ter Nutzfläche. Letztere wird als Nettobaulandfläche zusammen-gefasst, die im Zuge der Erschlie-ßung vermarktet werden soll.

Die Erschließung des Gebietes führt zu Aufwendungen von 6,6 Mio. € bis 6,7 Mio. €. Dem-gegenüber stehen Einnahmen aus den Verkaufserlösen der Nettobaulandfläche von 2,6 Mio. € bis 2,7 Mio. €. Die Er-schließungsmaßnahmen aller Entwürfe führen zu einem ne-gativen Ergebnis. Das Defizit ist bei beiden städtebaulichen Ent-würfen annährend gleich. Der Unterschied beträgt gerundet -55.000 €. Das geringste Defizit entsteht bei der Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs 1.

Neben dem allgemeinen Kos-tenrisiko wurden fünf Para-meter identifiziert, die einen direkten Einfluss auf die Wirt-schaftlichkeit der Erschließung haben: Projektlaufzeit, Finan-zierungszinssatz, Verkaufserlös, Nettobaulandfläche, Betreu-ungsdienstleistung. Um die Ge-samtkosten zu verringern, wird empfohlen die Projektlaufzeit so kurz wie möglich zu halten. Das Zinsrisiko ist marktabhängig und nur bedingt zu beeinflus-sen, hat aber einen entschei-denden Einfluss auf die Höhe der Finanzierungskosten. Maß-gebliche Einflussparameter sind die Finanzierungslaufzeit oder die Höhe des Eigenkapitals.

Die Erlöse sind abhängig vom Bodenwert und der Nettobau-landfläche. Eine Steigerung der Nettobaulandfläche ist generell möglich sofern die städtebauli-che und politische Zielsetzung dies zulassen. Der Bodenwert wird dagegen gutachterlich bestimmt und kann nicht be-einflusst werden. Sofern der Verkaufserlös höher als der Bodenwert ist, muss der Mehr-wert in der Regel etwaigen öf-fentlichen Fördermitteln gegen-gerechnet werden.

Entscheidend ist zudem, ob das Verfahren von der Stadt Lampertheim oder durch ein dienstleistendes Unternehmen umgesetzt werden soll. Die Ver-gabe an einen Dritten hat einen entscheidenden Einfluss auf die Erschließungskosten und sollte im Sinne der Kostenreduktion vermieden werden.

Generell können unrentierli-che öffentliche Vorhaben über Programme des Bundes oder des Landes gefördert wer-den. Es muss jedoch geprüft werden, welche Förderpro-gramme für die Finanzierung in Frage kommen und welche Maßnahmen damit umgesetzt werden können. Es ist auszu-schließen, dass die gesamte Maßnahme über Fördermittel gedeckt werden kann.

Die Stadt Lampertheim beab-sichtigt, nach erfolgter Erschlie-ßung, öffentliche Bauvorhaben umzusetzen. Die Analyse der Herrichtungs- und Folgekosten sowie der prognostizierten Be-triebserlöse zeigt, dass die Bau-maßnahmen in beiden Entwür-fen wirtschaftlich sind. Aus den vorliegenden Ergebnissen wird empfohlen, den städtebauli-chen Entwurf 1 umzusetzen. Bei den Erschließungsmaßnahmen für diesen Entwurf entsteht ein Defizit von ca. - 4,0 Mio. €. Die-ses ist zwar um ca. 55.0000 € höher als beim städtebaulichen Entwurf 2, allerdings werden Betriebsergebnisse generiert, die ungefähr 64.000 € über dem 2. Entwurf liegen.

Variante 1 Variante 2Errichtung einer Quartiersgarage mit 187 Stellplätzen 2.906.126 € 2.906.126 €

Betrieblicher Überschuss/ Betriebli-ches Defizit + 74.948 €/ a + 58.205 €/ a

Errichtung eines ebenerdigen Park-platzes mit 46 Stellplätzen 146.280 € ---

Betrieblicher Überschuss/ Betriebli-ches Defizit + 34.834 €/ a ---

Ergebnis (Errichtung und Betrieb über die Gesamtnutzungsdauer*) + 642.194 € + 577.926 €

Tab. VI.7. Kosten und Erlöse bei der Umsetzung und dem Betrieb öffentlicher Bauvorhaben

* Gesamtnutzungsdauer nach Sachwertrichtlinie: Parkhaus/ Tiefgarage 40 Jahre, Parkplatz 20 Jahre (eigene Annahme)

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44 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

VII. Anhang

Abkürzungsverzeichnis

BGF . . . . .BruttogeschossflächeGFZ . . . . .GeschossflächenzahlGRZ . . . . .GrundflächenzahlISEK . . . . .Integriertes Städtebauliches EntwicklungskonzeptStpl. . . . . .Stellplatz (für KFZ)StVV . . . .StadtverordnetenversammlungTG . . . . . .TiefgarageWE . . . . . .Wohneinheiten

Literaturverzeichnis

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45VII. Anhang // Ausführliche Berechnung, Entwurf 1

Ausführliche Berechnung, Entwurf 1

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46 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

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47VII. Anhang // Ausführliche Berechnung, Entwurf 1

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48 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

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49VII. Anhang // Ausführliche Berechnung, Entwurf 1

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50 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

Ausführliche Berechnung, Entwurf 2

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51VII. Anhang // Ausführliche Berechnung, Entwurf 2

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52 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

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54 Teilräumliche Entwicklungskonzepte Lampertheim // Quartier Unterdorf

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55VII. Anhang // Ausführliche Berechnung, Entwurf 2

Page 56: 191014 Bericht Unterdorf kleinste Dateigröße zur Vorlage ......eine Beteiligung der Öffentlich-keit statt, die im folgenden Ab-satz vorgestellt wird. Beteiligung Da im Rahmen der

Teilräumliches Entwicklungskonzept Quartier Unterdorf

Stand: 14.10.19

Auftraggeber

Stadt Lampertheim Römerstraße 102 68623 Lampertheim

Projektbearbeitung

Städtebauliche Planung

UmbauStadt PartGmbB Flinschstraße 8 60388 Frankfurt am Main

Wirtschaftliche Betrachtung

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Frankfurter Straße 39 65189 Wiesbaden