20130227_AntwortenKirchenaustrittsbestimmungen

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  • 7/29/2019 20130227_AntwortenKirchenaustrittsbestimmungen

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    -------- Original-Nachricht --------

    Datum: Wed, 27 Feb 2013 08:21:16 +0100

    Von: "[email protected]"

    An: [email protected]

    Betreff: Re: Anfrage: Bistumsweisungen zum Kirchenaustritt

    Guten Tag Frau Hartmann

    In Bezug auf den Kirchenaustritt gelten im Bistum Sitten folgende Weisungen:

    "XIII. Kirchenaustritt

    1. Zustndig: der Pfarrer der Taufpfarrei. Wird die Austrittserklrung dem

    Pfarrer der Wohnortspfarrei vorgelegt, kontaktiert er nicht selber die

    Taufpfarrei, sondern weist den Gesuchsteller an, seine Erklrung bei der

    Taufpfarrei einzureichen.

    2. Im Rahmen des Mglichen soll ein Seelsorgegesprch mit dem

    Gesuchsteller stattfinden. Dabei ist dieser ber die Bestimmungen des

    can. 1364 zu informieren.

    3. Eintrag: Randvermerk im Taufbuch der Pfarrei, welche den Haupteintrag

    hat.

    4. Taufschein: Kann ausgestellt werden, mit dem Randvermerk ber den

    Kirchenaustritt.

    5. Formpflicht fr eine kirchliche Eheschliessung: Auch wer aus der Kirche

    ausgetreten ist, bleibt an die kanonische Form der Ehe gebunden."

    aus: 2.1.0. Die Taufe, Hilfen - Regelungen - Weisungen fr die Seelsorge im Bistum Sitten, Sitten

    2011

    Es besteht nicht die Absicht, diese Regelungen in absehbarer Zeit zu ndern.

    Mit freundlichen Grssen

    Norbert Werlen

  • 7/29/2019 20130227_AntwortenKirchenaustrittsbestimmungen

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    -------- Original-Nachricht --------

    Datum: Sat, 23 Feb 2013 15:36:52 +0100

    Von: Stefan Margelist

    An: [email protected]

    Betreff: Anfrage: Bistumsweisungen zum Kirchenaustritt

    Sehr geehrte Frau Hartmann,in Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage gebe ich Ihnen die folgenden Informationen zum

    Kirchenaustritt:

    1. Zustndig: der Pfarrer der Taufpfarrei. Wird die Austrittserklrung dem Pfarrer der

    Wohnortspfarrei vorgelegt, kontaktiert er nicht selber die Taufpfarrei, sondern ersucht den

    Gesuchsteller, seine Erklrung bei der Taufpfarrei einzureichen.

    2. Erklrt jemand aus Glaubensgrnden den Austritt aus der katholischen Kirche, verzichtet er

    auf smtliche Dienstleistungen der katholischen Kirche.

    3. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt kann Bischofsvikar Stefan Margelist

    kontaktiert werden.

    Mit freundlichen Grssen und den besten Wnschen

    Stefan Margelist

    --

    Stefan Margelist

    Chanoine / Domherr

    Dr. iur. can.

    Vicaire piscopal / Bischofsvikar

    Rue de la Tour 12

    CP 2124

    1950 Sion 2

    027 329 18 18