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7/29/2019 20130227_AntwortenKirchenaustrittsbestimmungen
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-------- Original-Nachricht --------
Datum: Wed, 27 Feb 2013 08:21:16 +0100
Von: "[email protected]"
Betreff: Re: Anfrage: Bistumsweisungen zum Kirchenaustritt
Guten Tag Frau Hartmann
In Bezug auf den Kirchenaustritt gelten im Bistum Sitten folgende Weisungen:
"XIII. Kirchenaustritt
1. Zustndig: der Pfarrer der Taufpfarrei. Wird die Austrittserklrung dem
Pfarrer der Wohnortspfarrei vorgelegt, kontaktiert er nicht selber die
Taufpfarrei, sondern weist den Gesuchsteller an, seine Erklrung bei der
Taufpfarrei einzureichen.
2. Im Rahmen des Mglichen soll ein Seelsorgegesprch mit dem
Gesuchsteller stattfinden. Dabei ist dieser ber die Bestimmungen des
can. 1364 zu informieren.
3. Eintrag: Randvermerk im Taufbuch der Pfarrei, welche den Haupteintrag
hat.
4. Taufschein: Kann ausgestellt werden, mit dem Randvermerk ber den
Kirchenaustritt.
5. Formpflicht fr eine kirchliche Eheschliessung: Auch wer aus der Kirche
ausgetreten ist, bleibt an die kanonische Form der Ehe gebunden."
aus: 2.1.0. Die Taufe, Hilfen - Regelungen - Weisungen fr die Seelsorge im Bistum Sitten, Sitten
2011
Es besteht nicht die Absicht, diese Regelungen in absehbarer Zeit zu ndern.
Mit freundlichen Grssen
Norbert Werlen
7/29/2019 20130227_AntwortenKirchenaustrittsbestimmungen
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-------- Original-Nachricht --------
Datum: Sat, 23 Feb 2013 15:36:52 +0100
Von: Stefan Margelist
Betreff: Anfrage: Bistumsweisungen zum Kirchenaustritt
Sehr geehrte Frau Hartmann,in Beantwortung Ihrer untenstehenden Anfrage gebe ich Ihnen die folgenden Informationen zum
Kirchenaustritt:
1. Zustndig: der Pfarrer der Taufpfarrei. Wird die Austrittserklrung dem Pfarrer der
Wohnortspfarrei vorgelegt, kontaktiert er nicht selber die Taufpfarrei, sondern ersucht den
Gesuchsteller, seine Erklrung bei der Taufpfarrei einzureichen.
2. Erklrt jemand aus Glaubensgrnden den Austritt aus der katholischen Kirche, verzichtet er
auf smtliche Dienstleistungen der katholischen Kirche.
3. Bei Fragen im Zusammenhang mit dem Kirchenaustritt kann Bischofsvikar Stefan Margelist
kontaktiert werden.
Mit freundlichen Grssen und den besten Wnschen
Stefan Margelist
--
Stefan Margelist
Chanoine / Domherr
Dr. iur. can.
Vicaire piscopal / Bischofsvikar
Rue de la Tour 12
CP 2124
1950 Sion 2
027 329 18 18