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spricht viel lieber von einem Impfobligatorium, wie Babette Sigg Frank, Mitglied des Ja-Ko- mitees: „Die Kantone haben nach wie vor die Gelegenheit, ein Impfobligatorium auszuspre- chen, aber (…) wenn sich je- mand wirklich nicht impfen las- sen will, dann muss er das auch nicht.“ Ein Obligatorium also, das gar nicht so obligatorisch ist? Oder geht es vielleicht eher darum, Impfgegner gesellschaft- lich oder beruflich auszugren- zen und so zu diskriminieren, was z.B. in der Pflege- und Ge- sundheitsbranche der Fall sein würde? Die Erklärungen der Befürworter klingen in etwa so unglaubwürdig wie die Aussage Jürg Schlup‘s, Präsident der Schweizer Ärzteverbindung FMH und Komiteemitglied: „Für die Pharmabranche sind Impfungen ein wenig interes- santes Geschäftsfeld.“ (Un- spruch des Jahres! d. Red.) Hier sei eine kleine Erinnerung ange- bracht: Allein für die sogenann- te Schweinegrippe bezahlte der Bund 84 Millionen CHF (!) an diverse Pharmagiganten – für Impfstoffe! INTRO Nun ist es – zumindest für Österreich – offiziell: Die Vertrauenswürdigkeit und Kompetenz eines Arztes darf nicht allein aufgrund sei- ner Einstellung gegenüber dem Impfen angezwei- felt werden. Dies besiegelte nun ein Höchstgericht mit dem Freispruch eines Arztes, der zuvor wegen seiner impf- kritischen Einstellung zu Unrecht mit einem Be- rufsverbot belegt worden war. Die Richter wurden sich wohl bewusst, dass eine anderslautende Entschei- dung eine Lawine des Völ- kerrechtsbruches losgetreten hätte: Konsequenterweise dürfte ja sonst ein Arzt nur noch entsprechend der gerade geltenden Mehrheits- meinung behandeln und be- raten und – wenn überhaupt – nur noch an zweiter Stelle nach seinem ärztlichen Ge- wissen. Ein Fortschritt in der Medizin und Gesund- heitspflege wäre fortan nur noch sehr eingeschränkt möglich, da eine geltende Mehrheitsmeinung ja im Grunde Absolutheitscharak- ter hätte und nicht mehr hin- terfragt werden dürfte. Ein Bravo darum für die Schaf- fung dieses Präzedenzfalles*! Ivo Sasek ~ Ausgabe 55/13 ~ Virenwarnung! Gegenstimmen-Internetseiten werden scheinbar immer wieder von Hackern mit Viren verseucht. Hier schützt der S&G-Handexpress – Infos kurz, bündig und ohne Internetzugang – Tipp für alle, die dennoch auf die Links zugreifen: Nie von einem PC mit wichtigen Daten ins Internet gehen! Sie haben eine wichtige Info? Verfassen Sie einen kurzen Hand-Express-Artikel. – Nennen Sie darin Ross und Reiter! Quellen möglichst internetfrei! – Und senden Sie Ihren Kurzartikel an [email protected] Präzedenzfall* (in der CH „Präjudizfall“ genannt): Eine hochrichterliche Ent- scheidung, die für künftig gleiche/ähnliche Fälle als ver- bindlicher, neuer Maßstab gilt. Bravo Verwaltungsgerichtshof! se./sj. Eine wirklich gute Nachricht dürfte der nach- folgende Bericht für alle impfkritischen Ärzte und für Impfkritiker überhaupt sein. Denn durch die Auf- hebung eines ärztlichen Berufsverbotes hat ein Höchstgericht nun einen Präzedenzfall* für alle impf- kritischen Ärzte geschaffen, die bislang noch um ihr Be- rufsrecht bangen mussten. Vor vier Jahren wurde der Arzt und Impfgegner Dr. Johann Loibner wegen seiner kri- tischen Vorträge und Publikati- onen kurzerhand aus der Ärz- teliste gestrichen. Im Bescheid der Österreichischen Ärzte- kammer wurde ihm vorge- worfen, dass er die „nicht gebildete Patientenschaft“ be- einflusse. Das Amt der Steier- märkischen Landesregierung hatte diesen Bescheid „im In- teresse der Volksgesundheit“ sogar noch bestätigt. Dr. Johann Loibner hat da- raufhin beim Höchstgericht gegen diesen Bescheid Be- schwerde eingelegt und nun vom Österreichischen Ver- waltungsgerichtshof Recht be- kommen: Das Berufsverbot gegen den weststeirischen Arzt und Impfgegner wurde wieder aufgehoben. Und so begründete das Höchstgericht den Freispruch: Es bemängel- te, „dass die Behörde nicht einmal ansatzweise auf das Vorbringen des Arztes einge- gangen war, dass auch noch nie ein Mensch aufgrund sei- ner Tätigkeit zu Schaden ge- kommen wäre.“ Der Verwaltungsgerichtshof führte weiter aus, „dass es nach den Feststellungen der belangten Behörde auch nicht ersichtlich ist, dass der Be- schwerdeführer allfällige an- dere Berufspflichten, zu deren Einhaltung er sich anlässlich der Promotion zum „Doctor medicinae universae“ ver- pflichtet hat oder zu deren Einhaltung er nach dem Ärzte- gesetz verpflichtet ist, verletzt habe“. Der nun rehabilitierte Arzt und Impfgegner Dr. Johann Loibner bezeichnet diese Ent- scheidung als einen Sieg der Vernunft und der Menschen- rechte. Bravo, Dr. Loibner! * s. Kästchen unter Intro Sieger-Ecke: Quellen: www.aegis.at http://steiermark.orf.at/news/ stories/2600174/ Unglaubwürdige Ja-Kampagne jb. Am 8. August 2013 hat ein Komitee seine Ja-Kampagne zum neuen Schweizer Epidemi- engesetz (kurz EpG) lanciert, über das die Schweiz am 22. September abstimmen wird. Ein Gesetz, dessen Absatz 2d in Ar- tikel 6* den größten Streitpunkt darstellt, weil er deutlich die Grundlage zum Impfzwang legt. Dies hören die Befürworter na- türlich gar nicht gerne. Man *„Der Bundesrat kann (…) folgende Maßnahmen als obligatorisch anord- nen: Impfungen bei gefährdeten Be- völkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Per- sonen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben.“ „Denken heißt vergleichen.“ Walther Rathenau Quellen: www.srf.ch/player/tv/tagesschau/ video/%E2%80%9Ees-braucht-ein- moderneres-epidemiegesetz% E2%80%9C?id=5609b8a1-5488- 4389-8173-32cdc048419a de.wikipedia.org/wiki/Pandemie_ H1N1_2009/10 DIE VÖLKER HABEN EIN RECHT AUF STIMME UND GEGENSTIMME Stimme Gegenstimme Nicht gläserne Bürger - gläserne Medien, Politiker, Finanzmogule brauchen wir! Weltgeschehen unter der Volkslupe S&G Klarheit durch intelligente Analytiker Wenig Gehörtes - vom Volk fürs Volk! frei und unentgeltlich Inspirierend S&G

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spricht viel lieber von einemImpfobligatorium, wie BabetteSigg Frank, Mitglied des Ja-Ko-mitees: „Die Kantone habennach wie vor die Gelegenheit,ein Impfobligatorium auszuspre-chen, aber (…) wenn sich je-mand wirklich nicht impfen las-sen will, dann muss er das auchnicht.“ Ein Obligatorium also,das gar nicht so obligatorischist? Oder geht es vielleicht eherdarum, Impfgegner gesellschaft-lich oder beruflich auszugren-zen und so zu diskriminieren,was z.B. in der Pflege- und Ge-sundheitsbranche der Fall seinwürde? Die Erklärungen derBefürworter klingen in etwa sounglaubwürdig wie die AussageJürg Schlup‘s, Präsident derSchweizer ÄrzteverbindungFMH und Komiteemitglied:„Für die Pharmabranche sindImpfungen ein wenig interes-santes Geschäftsfeld.“ (Un-spruch des Jahres! d. Red.) Hiersei eine kleine Erinnerung ange-bracht: Allein für die sogenann-te Schweinegrippe bezahlte derBund 84 Millionen CHF (!) andiverse Pharmagiganten – fürImpfstoffe!

INTRONun ist es – zumindest fürÖsterreich – offiziell: DieVertrauenswürdigkeit undKompetenz eines Arztes darfnicht allein aufgrund sei-ner Einstellung gegenüberdem Impfen angezwei-felt werden. Dies besiegeltenun ein Höchstgericht mitdem Freispruch eines Arztes,der zuvor wegen seiner impf-kritischen Einstellung zuUnrecht mit einem Be-rufsverbot belegt wordenwar. Die Richter wurdensich wohl bewusst, dass eineanderslautende Entschei-dung eine Lawine des Völ-kerrechtsbruches losgetretenhätte: Konsequenterweisedürfte ja sonst ein Arztnur  noch entsprechend dergerade geltenden Mehrheits-meinung behandeln und be-raten und – wenn überhaupt

– nur noch an zweiter Stellenach seinem ärztlichen Ge-wissen. Ein  Fortschritt inder Medizin und Gesund-heitspflege wäre fortan nurnoch sehr eingeschränktmöglich, da eine geltendeMehrheitsmeinung ja imGrunde Absolutheitscharak-ter hätte und nicht mehr hin-terfragt werden dürfte.Ein Bravo darum für die Schaf-fung dieses Präzedenzfalles*! Ivo Sasek

~ Ausgabe 55/13 ~

Virenwarnung! Gegenstimmen-Internetseiten werden scheinbar immer wieder von Hackern mit Viren verseucht. Hier schützt der S&G-Handexpress –Infos kurz, bündig und ohne Internetzugang – Tipp für alle, die dennoch auf die Links zugreifen: Nie von einem PC mit wichtigen Daten ins Internet gehen!

Sie haben eine wichtige Info? Verfassen Sie einen kurzen Hand-Express-Artikel. – Nennen Sie darin Ross und Reiter!Quellen möglichst internetfrei! – Und senden Sie Ihren Kurzartikel an [email protected]

Präzedenzfall* (in der CH„Präjudizfall“ genannt):Eine hochrichterliche Ent-scheidung, die für künftiggleiche/ähnliche Fälle als ver-bindlicher, neuer Maßstab gilt.

Bravo Verwaltungsgerichtshof!se./sj. Eine wirklich guteNachricht dürfte der nach-folgende Bericht für alleimpfkritischen Ärzte undfür Impfkritiker überhauptsein. Denn durch die Auf-hebung eines ärztlichenBerufsverbotes hat einHöchstgericht nun einenPräzedenzfall* für alle impf-kritischen Ärzte geschaffen,die bislang noch um ihr Be-rufsrecht bangen mussten.Vor vier Jahren wurde der Arztund Impfgegner Dr. JohannLoibner wegen seiner kri-tischen Vorträge und Publikati-onen kurzerhand aus der Ärz-teliste gestrichen. Im Bescheidder Österreichischen Ärzte-kammer wurde ihm vorge-worfen, dass er die „nichtgebildete Patientenschaft“ be-einflusse. Das Amt der Steier-märkischen Landesregierunghatte diesen Bescheid „im In-teresse der Volksgesundheit“sogar noch bestätigt.Dr. Johann Loibner hat da-raufhin beim Höchstgerichtgegen diesen Bescheid Be-schwerde eingelegt und nunvom Österreichischen Ver-waltungsgerichtshof Recht be-kommen: Das Berufsverbotgegen den weststeirischen

Arzt und Impfgegner wurdewieder aufgehoben. Und sobegründete das Höchstgerichtden Freispruch: Es bemängel-te, „dass die Behörde nichteinmal ansatzweise auf dasVorbringen des Arztes einge-gangen war, dass auch nochnie ein Mensch aufgrund sei-ner Tätigkeit zu Schaden ge-kommen wäre.“Der Verwaltungsgerichtshofführte weiter aus, „dass esnach den Feststellungen derbelangten Behörde auch nichtersichtlich ist, dass der Be-schwerdeführer allfällige an-dere Berufspflichten, zu derenEinhaltung er sich anlässlichder Promotion zum „Doctormedicinae universae“ ver-pflichtet hat oder zu derenEinhaltung er nach dem Ärzte-gesetz verpflichtet ist, verletzthabe“.Der nun rehabilitierte Arztund Impfgegner Dr. JohannLoibner bezeichnet diese Ent-scheidung als einen Sieg derVernunft und der Menschen-rechte.Bravo, Dr. Loibner!* s. Kästchen unter Intro

Sieger-Ecke:

Quellen:www.aegis.at

http://steiermark.orf.at/news/stories/2600174/

Unglaubwürdige Ja-Kampagnejb. Am 8. August 2013 hat einKomitee seine Ja-Kampagnezum neuen Schweizer Epidemi-engesetz (kurz EpG) lanciert,über das die Schweiz am 22.September abstimmen wird. Ein

Gesetz, dessen Absatz 2d in Ar-tikel 6* den größten Streitpunktdarstellt, weil er deutlich dieGrundlage zum Impfzwang legt.Dies hören die Befürworter na-türlich gar nicht gerne. Man

*„Der Bundesrat kann (…) folgendeMaßnahmen als obligatorisch anord-nen: Impfungen bei gefährdeten Be-völkerungsgruppen, bei besondersexponierten Personen und bei Per-sonen, die bestimmte Tätigkeitenausüben.“

„Denken heißt vergleichen.“Walther Rathenau

Quellen:www.srf.ch/player/tv/tagesschau/

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juh. Es kommen immer mehrUngereimtheiten – ja sogardreiste Lügen im Abstimmungs-kampf ans Licht. Diese Tageerhielten alle stimmberechtigtenSchweizerinnen und Schweizerdas Abstimmungsbüchlein. Ne-ben der ersten bekanntgewor-denen Falschinformation, dassder Verband von Drogistinnenund Drogisten das revidierteEpidemiengesetz unterstützt, tre-ten nun weitere Irreführungenans Licht. Auf Seite 18 wirbtder zuständige Bundesrat AlainBerset mit folgenden Wortenfür das Gesetz: „Ansteckungenin Spitälern führen in derSchweiz jedes Jahr schätzungs-weise zu 2.000 Todesfällen undKosten von 240 Millionen Fran-ken.“ Diese Zahlen werden miteiner Studie von Dr. med. Hugo

Sax aus dem Jahr 2006 belegt.Wer diese zitierten Seiten desOriginalartikels durcharbeitet,wird aber nirgends die besagten2.000 Todesfälle finden. Sax sel-ber plädiert in seinem Artikelzudem nicht für Impfungen, son-dern für eine konsequenteHändedesinfektion in Kranken-häusern. Die Zahl der Todesfäl-le wird nirgends genannt. Auchdas Komitee „Ja zum neuen Epi-demiengesetz“ erwähnt in sei-ner jüngsten Pressemitteilung,dass die Zahl von beinahe 2.000Todesfällen um 30 % gesenktwerden könnte. Was das Epide-miengesetz damit zu tun habensoll, wird allerdings nicht gesagt.Das Komitee beruft sich beiden 2.000 Todesfällen auf dieSchätzungen der Expertengrup-pe „Swissnoso“, einem Verein

von Ärzten, der sich mit derReduktion der Anzahl Spital-infektionen befasst. Auf derHomepage von „Swissnoso“ istdiese ominöse Zahl von 2.000Toten aber ebenfalls nicht zufinden. Das Komitee „Ja zumneuen Epidemiengesetz“ krebstauf Nachfragen hin wieder zu-rück und nennt als einzige Quel-le für die Zahl das Abstim-mungsbüchlein.Woher also kommt diese Zahlder jährlich 2.000 Todesfälledurch Spitalinfektionen, mit derBundesrat Berset für das revi-dierte EpG wirbt? Es lässt sichkeine andere Quelle als diedes Verfassers des Abstim-mungsbüchleins finden. Allesdeutet darauf hin, dass die Ge-sundheitsbeamten eine dreisteDesinformationskampagne füh-

ren, um ein Gesetz durchzu-drücken, das niemals im Sinneder Bürger sein kann. Der Zür-cher Rechtsanwalt Dr. MarkusErb arbeitet darum derzeit aneiner weiteren Abstimmungsbe-schwerde, die diese Tage einge-reicht werden soll. Dies sindnicht einfach zufällig unterlau-fene Fehler. Wir empfehlendaher einmal mehr ein klaresNein zum revidierten Epide-miengesetz.

Ausgabe 55/13 S&G Hand-Express

Schlusspunkt ●Die Bedeutung des neuenPräzedenzfalles im Erstar-tikel kann daher gar nichthoch genug eingeschätztwerden. Nicht nur in Öster-reich, sondern auch inDeutschland werden jaimpfkritische Medizinervon ihren Kollegen, Be-hörden und Lobbyistendirekt oder subtil unterDruck gesetzt. SolchenÄrzten dürfte das Urteildeutlich den Rücken stär-ken. Ein ausdrücklicherDank von allem gleich-gesinnten Gesundheitsper-sonal geht an Dr. HansLoibner, der praktisch imAlleingang und unter gro-ßen persönlichen Opferndurch seine konsequenteHaltung diese Grundsatz-entscheidung zum Wohlealler erkämpft hat!

BRAVO!

Kein Eis ohne Impfpasssm. „Schule, Hausaufgaben,Stress mit den Eltern, die ersteLiebe und daneben noch Hob-bys – es ist manchmal gar nichtso einfach, alles auf die Reihezu kriegen. Was du dabei nungar nicht gebrauchen kannstsind Infektionskrankheiten.Denn die sind nicht nur nervig,sondern auch gefährlich.“ Die-sen Text lesen Jugendliche ineiner Broschüre der Bundes-zentrale für gesundheitlicheAufklärung. Doch gegen diesenervigen Krankheiten könntendie Heranwachsenden mit Hilfevon Impfungen ganz leicht et-was tun, so die Autoren derBroschüre. „Du kannst sie ohnegroßen Aufwand mit einemklitzekleinen Piks abhaken. Da-mit schützt du nicht nur dichselbst, sondern auch deine Fami-lie, Freunde und Bekannte,“ solautet die gute Nachricht. Außer-dem gehörten Impfungen heut-zutage „zu den sichersten Arz-neimitteln überhaupt“. Sie seien

„gut verträglich und nebenwir-kungsarm“. Ganz nach diesemMotto besuchen die kinder- undjugendärztlichen Dienste diesiebten Klassen der weiterfüh-renden Schulen zu einer „Impf-beratung“. Wenn an diesemTag alle Schüler einer Klasseihre Impfausweise vorlegen er-halte die Klasse eine Urkunde,so erklärte kürzlich eine Lehre-rin ihren Anvertrauten. Außer-dem, so die engagierte Pädago-gin, spendiere sie selbst dannjedem Kind ein Eis. Als die Leh-rerin den Raum verlässt, rufenschon die ersten Kinder durchdie Klasse: „Wenn das einervergisst! Wer morgen seinenImpfpass nicht dabei hat, mussallen ein Eis ausgeben!“Dass bei der dann folgendenImpfberatung keine ausgewo-genen Pro- und Kontraargumen-te vorgestellt, sondern die Ju-gendlichen im Sinne der obenangeführten Broschüre einseitig„beraten“ werden, liegt auf der

Hand. Einmal mehr gibt esDrohgebärden und lockendeEisversprechen statt lebens-wichtiger Aufklärung. Werbringt den Kindern heute nochdas selbstständige, freie Denkenbei? Quellen:

Zeugenbericht eines Vaters,Broschüre der Bundeszentrale für

gesundheitliche Aufklärung: „Infos zum Impfen.

Kleiner Piks mit großer Wirkungwww.bzga.de/infomaterialien/impfungen-und-persoenlicher-

infektionsschutz/impfen/kleiner-piks-mit-grosser-wirkung/

„Die Menschensind so einfältig und

hängen so sehrvom Eindruck desAugenblicks ab,

dass einer,der sie täuschen will,

stets jemand findet, dersich täuschen lässt.“

Niccolò Machiavelli(1469-1527)

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Weitere Lügen im CH-Abstimmungsbüchlein

Quellen:Die Weltwoche,

Ausgabe 21. August 2013www.nein-zum-impfzwang.ch/

wp-content/uploads/2013/01/1-Weltwoche-Bersets-

Propagandatote.pdf

„Aus Lügen, die wirglauben, werden Wahr-

heiten, mit denen wir leben.“Oliver Hassencamp