Upload
claire-kerschensteiner
View
213
Download
0
Embed Size (px)
Citation preview
8/18/2019 20160423 Kurier
1/3
Restitutionskrimi: Autor bis Juni in Haft
http://kurier.at/chronik/wien/restitutionskrimi-autor-bis-juni-in-haft/194.510.758
Foto: REUTERS/DAVID W CERNYSpätestens am 5. Juni
wird Templ aus Wiener Gefängnis entlassen.
Bedingte Entlassung nach der halben Strafe wurde verwehrt.
Neue Beweise müssen geprüft werden.
Ricardo Peyerl
23.04.2016, 06:00
Die österreichische Justiz will im Restitutionskrimi um den Prager Journalisten Stephan
Templ ein Exempel statuieren. Die bedingte Entlassung nach Verbüßung der Hälfte seiner
einjährigen Strafhaft wurde vom Landesgericht Wien aus "spezial- und generalpräventiven
Gründen" abgelehnt.
Man muss Templ, der in einem Restitutionsantrag seiner Mutter deren Schwester unter den
Tisch hatte fallen lassen, demgemäß offenbar vor weiteren strafbaren Handlungen abhalten
und verhindern, dass andere ähnliche Delikte begehen.
Generalpräventive Gründe dürfen bei der Entlassung nach zwei Drittel der Strafe keine Rolle
mehr spielen, das Gericht hat sie daher bereits genehmigt. Am 5. Juni wird Templ frei sein.
Bis dahin könnte ein weiterer Wiederaufnahmeantrag samt Antrag auf Unterbrechung des
Strafvollzuges die schnellere Enthaftung für den jüdischen Historiker bringen. Sogar die
Oberstaatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass neue Beweise geprüft und eine Zeugin neuerlich
http://kurier.at/chronik/wien/restitutionskrimi-autor-bis-juni-in-haft/194.510.758http://kurier.at/chronik/wien/restitutionskrimi-autor-bis-juni-in-haft/194.510.758http://kurier.at/autor/ricardo-peyerl/8.573http://kurier.at/autor/ricardo-peyerl/8.573http://kurier.at/autor/ricardo-peyerl/8.573http://kurier.at/autor/ricardo-peyerl/8.573http://kurier.at/chronik/wien/restitutionskrimi-autor-bis-juni-in-haft/194.510.758
8/18/2019 20160423 Kurier
2/3
einvernommen werden sollten. Das Oberlandesgericht Wien setzte sich zwar zunächst
darüber hinweg, ein zweiter Antrag muss nun aber bearbeitet werden.
Sechs Mal genannt
Templs Anwälte hatten beim Entschädigungsfonds nämlich Dokumente ausgegraben, die
belegen, dass Templ seine Tante auf früheren Restitutionsanträgen (bezüglich von den Nazis
enteigneter Lebensversicherungen) insgesamt sechs Mal genannt hatte. Die Beischaffung
dieser Dokumente hätten Templ im Betrugsprozess vielleicht einen Freispruch gebracht, doch
wurden sie als unerheblich abgelehnt.
Die Existenz der weiteren Anspruchsberechtigten war dem Fonds also bekannt. Dennoch
sagte eine Mitarbeiterin im Betrugsprozess als Zeugin aus, man sei von Templ getäuscht
worden, weil er seine Tante verschwiegen hatte. Es war dabei um die Entschädigung der
Erben für das von den Nazis enteignete ehemalige Sanatorium Fürth, eines herrschaftlichen
Gebäudes in Wiener Rathausnähe, gegangen. Templs Mutter bekam einen höheren Anteil,
nämlich 1,1 Millionen Euro.
Templ sagt, die Tante habe zuvor schon seine Mutter um Teile des Erbes gebracht, man sei
seit Jahren zerstritten. Daher fühlte er sich nicht verantwortlich, auch die Ansprüche seiner
Tante im Fall Sanatorium Fürth zu wahren. Das wäre eine Frage für das Zivilgericht, im
Strafprozess wurde die Tante gar nicht als Geschädigte zugelassen. Wer wurde also
geschädigt? Die Republik Österreich? Die Finanzprokuratur erklärte, dass dem Bund kein
Schaden entstanden sei.
Negative Schlagzeilen
Dass ausgerechnet ein jüdischer Autor kritischer Beiträge über Österreichs schleppende
Restitutionspolitik in einem Restitutionsfall hinter Gitter musste, hat Österreich weltweit
negative Schlagzeilen beschert. Eine schon lange im Raum stehende Begnadigung Templs
könnte einiges wieder gutmachen, sie wird jedoch zwischen Justizministerium und
Präsidentschaftskanzlei hin- und her geschoben.
8/18/2019 20160423 Kurier
3/3