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06.04.2017 1 05.04.2017 Dr. Losert, Referat Explosionsschutz, KC Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie Explosionsschutz aktuell Sicherheitsfachkräfte-Tagung des Präventionszentrums Nürnberg am 05./06. April 2017 in Deggendorf Gliederung 1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen? 2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten? 3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ – Was heißt das konkret? 4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen? 5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“ 05.04.2017 Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 2

2017-04-05 Dr Losert Explosionsschutz aktuell - Sifa … · 06.04.2017 1 05.04.2017 Dr. Losert, Referat Explosionsschutz, KC Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe, Berufsgenossenschaft

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06.04.2017

1

05.04.2017

Dr. Losert, Referat Explosionsschutz, KC Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe, Berufsgenossenschaft Rohstoffe und Chemische Industrie

Explosionsschutz aktuell

Sicherheitsfachkräfte-Tagung des Präventionszentrums Nürnbergam 05./06. April 2017 in Deggendorf

Gliederung

1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen?

2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten?

3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ –Was heißt das konkret?

4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen?

5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 2

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06.04.2017

2

Gliederung

1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen?

2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten?

3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ –Was heißt das konkret?

4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen?

5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 3

Zuordnung des Explosionsschutzes zur Gefahrstoffverordnung (seit Juni 2015)Umfassendere Betrachtungsweise:BetrSichV setzte die europäische Richtlinie 1999/92/EG um. Diese fokussierte auf die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g.e.A.)

GefStoffV fordert Schutzmaßnahmen beim Auftreten gefährlicher explosionsfähiger Gemische

Atmosphärische Bedingungen:Druck, Temperatur, Luft als Oxidationsmittel Gefahrdrohende Menge:

Explosionsfähige Atmosphäre Explosionsfähiges Gemisch

Gefährliches explosionsfähiges Gemisch

Gefährliche explosionsfähige

Atmosphäre (g.e.A.)

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 4

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05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 5

Entzündung von aufgewirbeltem Staub

Quelle: CD „Explosionen – Gefahren und Schutzmaßnahmen“

1. abgelagert

2. aufgewirbelt

3. entzündet

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 6

Gefahrdrohende Menge

• 10 Liter zusammenhängendes Volumen explosionsfähiger Atmosphäre

• oder Faustregel bei Raumgröße bis 100 m³:1/10.000 des Raumvolumens

• auch kleinere Mengen können gefahrdrohend sein, wenn sie sich in unmittelbarer Nähe von Menschen befinden

• nicht notwendigerweise der gesamte Raum, sondern nur der Teilbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann, gilt als explosionsgefährdeter Bereich.

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06.04.2017

4

Atmosphärische Bedingungen

Druck: 0,8 bar bis 1,1 bar

Temperatur: -20 °C bis +60 °C

Oxidationsmittel: Luft

Vakuum < 0,8 bar

Überdruck > 1,1 bar

Temperaturen < -20 °C bzw. > 60 °C

auch bisher bereits betrachtet, z. B.

Vakuumzentrifuge,Verfahren m. Druck > 1,1 bar

Trockner, …

• Sauerstoff angereicherte Luft

• Andere Oxidationsmittel als Sauerstoff (z. B. Chlor)

bisher bereits betrachtet unter „Anlagensicherheit“, z. B. PAAG-Studie

Nichtatmosphärische explosionsfähige Gemische

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 7

Unfallbeispiel: Wirkung von Sauerstoff

Zwei Mitarbeiter wollen ihre staubige Arbeitskleidung vor einer Arbeitspause durch Abblasen reinigen …da keine Druckluft vorhanden ist, verwenden sie den Sauerstoff vom AutogenbrennerSie gehen in die Pause, einer zündet sich eine Zigarette an, …

Beide werden schwer brandverletzt, einer überlebt …

Fotos von unserem Experimentalvortrag „Brände und Explosionen“, s. a. Merkblatt T 052 4/2009, 1.8

Oben: in Luft, unten: in Sauerstoff

Brandverhalten von Baumwolle

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 8

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06.04.2017

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Sicherheitstechnische Kenngrößen bei nichtatmosphärischen Bedingungen

§6 GefstoffV:(4) […] Insbesondere hat er [der Arbeitgeber] zu ermitteln, ob die Stoffe, Gemische und Erzeugnisse auf Grund ihrer Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, explosionsfähige Gemische bilden können.

Im Fall von nicht atmosphärischen Bedingungen sind auch die möglichen Veränderungen der für den Explosionsschutz relevanten sicherheitstechnischen Kenngrößen zu ermitteln und zu berücksichtigen.

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 9

BG RCI-geförderte Forschungsprojekte (1)

Sicherheitstechnische Kenngrößen

• Abhängigkeit vom Druck unterhalb des atmosphärischen Druckes

• von hybriden Gemischen

• von Nebeln

• von Gasen und Dämpfen bei nicht-atmosphärischen Bedingungen

• von Stäuben bei nicht-atmosphärischen Bedingungen

• Zündtemperaturen binärer Gemische bei erhöhten Ausgangsdrücken

• Zündtemperaturen in großen Behältern mit Volumina bis zu 500 l

• Explosionsbereiche moderner Anästhesiemittel bei nichtatmosphärischen Bedingungen

• Durchgangswiderstand „Staubschüttungen“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 10

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06.04.2017

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Gliederung

1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen?

2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten?

3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ –Was heißt das konkret?

4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen?

5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 11

Bedingungen für Brand oder Explosion

Brennbarer StoffSauerstoff

wirksame ZündquelleQuelle: unter Verwendung einer Abbildung aus „Vorbeugender Brandschutz“, Merkblatt T 048, BG Chemie

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 12

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06.04.2017

7

Bedingungen für Brand oder Explosion

Brennstoff-Luft-Gemisch =Gas/Dampf- oder Staub-Luft-Gemisch =

explosionsfähiges Gemisch

wirksame Zündquelle

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 13

Konzept der ZoneneinteilungEine Explosion kann nur auftreten, wenn Ex-Atmosphäre und Zündquelle gleichzeitig vorhanden sind.

Überlegung:Wahrscheinlichkeit (Explosion)

= Wahrscheinlichkeit (g.e.A.) x Wahrscheinlichkeit (Zündquelle)

gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden

ständig, langzeitig oder häufig

gelegentlich selten und kurzzeitig

↕ ↕ ↕

ständig oder häufig oder gelegentlich

oder selten

ständig oder häufigoder gelegentlich

ständig oder häufig

Vermeidung von wirksamen Zündquellen, die … auftrete n€ €€ € € €

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 14

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06.04.2017

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Sinn der Zoneneinteilung

Bei der Zoneneinteilung handelt es sich nicht um eine zusätzliche Verpflichtung , sondern um eine Erleichterung für den Arbeitgeber im Rahmen der im Übrigen umfassend vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung. Sie lässt zu, dass bei Bereichen mit explosionsfähi ger Atmosphäre ein nach zeitlicher Gewichtung pauschalisiertes Risiko zugelassen wird, wie dies bei ausschließlichem Vorgehen nach der Gefährdungsbeurteilung nicht der Fall wäre.

(Aus der Begründung zum Referentenentwurf vom Juni 2013 zur Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung un d Änderung der Gefahrstoffverordnung)

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 15

Zoneneinteilung (2)

Die Gefahrstoffverordnung lässt den Verzicht auf eine Zoneneinteilung zu.

Werden aber keine Betrachtungen zur Wahrscheinlichkeit des Vorhanden-seins von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gemacht, muss unterstellt werden, dass ständig Ex-Atmosphäre vorhanden sein kann, entsprechend müssen die Schutzmaßnahmen (Zündquellenvermeidung) so ausgeführt sein, dass unter diesen Bedingungen keine Explosion erfolgt:

Keine Zoneneinteilung:unbekannt, ob gefährliche explosionsfähige Atmosphäre vorhanden

daher möglicherweise ständig, langzeitig oder häufig

ständig oder häufig oder gelegentlich

oder selten

Vermeidung von wirksamen Zündquellen, die … auftrete n

€ €€

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 16

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06.04.2017

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während der entsprechenden Tätigkeiten/Arbeiten

g. e. A. sehr selten oder einmalig vorhanden

???

bei Normalbetriebg. e. A. selten und kurzzeitig

vorhanden

1 bzw. 21bei Normalbetrieb und

bei vorhersehbaren Störungeng. e. A. gelegentlich vorhanden

0 bzw. 20bei Normalbetrieb und bei vorhersehbaren

Störungen und bei seltenen Betriebsstörungeng. e. A. ständig, langzeitig oder

häufig vorhanden

ZoneVermeidung von wirksamen Zündquellen

Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von g. e. A.

Das Zonenkonzept – und seine Grenzen

2 bzw. 22

???g. e. A. sehr selten oder

einmalig vorhanden

Zone nicht

sinnvoll

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 17

Einmalige, zeitlich eng begrenzte Tätigkeiten

Werden Tätigkeiten an einem Ort nur einmalig durchgeführt (z. B. Beschichtung eines Tanks) und muss dabei mit der Bildung von gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre gerechnet werden,

ist eine Gefährdungsbeurteilung und die Festlegung geeigneter Explosionsschutz-Maßnahmen erforderlich.

Zur Dokumentation gehört auch die schriftliche Arbeitsanweisung(TRGS 507: Erlaubnisschein).

Die Ausweisung von explosionsgefährdeten Bereichen und deren Einteilung in Zonen ist aber nicht sinnvoll.

Vorbemerkungen zur DGUV Regel 213-001 Beispielsammlung

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 18

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06.04.2017

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Beispiel Innenbeschichtung von Behältern

TRGS 507 „Oberflächenbehandlung in Räumen und Behäl tern“

Schutzmaßnahmenpaket

• Gefährdungsbeurteilung• � Erlaubnisschein• ...

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 19

Gliederung

1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen?

2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten?

3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ –Was heißt das konkret?

4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen?

5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 20

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06.04.2017

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Normalbetrieb

• Betrieb der Anlage• An- und Abfahren• Freisetzung bei betriebsüblichen Störungen (z. B. Sackabriss)• regelmäßig wiederkehrende Reinigung der Anlage• häufige o. gelegentliche Inspektion, Wartung u. Überprüfung• Freisetzung geringer Mengen beim laufenden Betrieb

(z. B. aus benetzten Dichtungen)

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 21

Beispiel: Abscheider / Filter

Filter

Rohgas-Raum

Reingas-Raum

Zuluft Abluft

Welche Zone ist im Reingasraum einzuteilen?Normalbetrieb = bestimmungsgemäßer Betrieb + „typische“ Störungenbestimmungsgemäßer Betrieb: keine Ex-Atmosphäre in Abluft„typische“ Störung?

� Filterdurchbruch, Störung z. B. Riss im Filtermaterial

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 22

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06.04.2017

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Abscheider / Filter

REINGAS-RAUM:Fall 1: Im Rohgas-Raum

betriebsmäßig überwiegend Staubkonzentration im Ex-Bereich .

a) In Folge einer Filterstörung, die nicht sofort beseitigt wird, kann g. e. A. auf REINLUFT-Seite gelangen Zone 21

b) Filterstörung wird kurz fristig erkannt und beseitigt Zone 22

Fall 2: betriebsmäßig Rohgas-Raum nicht im Ex-Bereicha) bei Filterdurchbruch

� auf REINLUFT-Seite nur kurz zeitig g. e. A. Zone 22b) durch nachgeschalteten Sicherheitsfilter wird Filterdurchbruch erkannt

und g. e. A. im REINGAS-RAUM verhindert oder Filterdurchbruch konstruktiv nicht möglich keine Zone

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 23

Normalbetrieb

• Betrieb der Anlage• An- und Abfahren• Freisetzung bei betriebsüblichen Störungen (z. B. Sackabriss)• regelmäßig wiederkehrende Reinigung der Anlage• häufige o. gelegentliche Inspektion, Wartung u. Überprüfung• Freisetzung geringer Mengen beim laufenden Betrieb

(z. B. aus benetzten Dichtungen)

nicht Normalbetrieb, z. B.:• Instandsetzung nach unplanmäßiger Abschaltung• Eingriff in technisch dichte Anlage

mit möglichem Auftreten von g. e. A.• einmaliges Durchfahren des Ex-Bereichs im Inneren eines

Flüssiggas-Lagerbehälters bei der erstmaligen Befüllungaber Ex-Schutz-Maßnahmen erforderlich � Gefährdungsbeurteilung

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 24

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06.04.2017

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Gliederung

1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen?

2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten?

3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ –Was heißt das konkret?

4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen?

5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 25

BetrSichV 2002 (1) – Situation vor Juni 2015

1. Anhang 4 Teil A 3.8 Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsplätzen in explosions-gefährdeten Bereichen muss die Explosionssicherheit der Arbeits-plätze einschließlich der vorgesehenen Arbeitsmittel und der Arbeitsumgebung sowie der Maßnahmen zum Schutz von Dritten überprüft werden. Sämtliche zur Gewährleistung des Explosionsschutzes erforder-lichen Bedingungen sind aufrechtzuerhalten. Diese Überprüfung ist von einer befähigten Person durchzuführen, die über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Explosions-schutzes verfügt. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist zu dokumentieren und dem Explosionsschutzdokument beizulegen.

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 26

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06.04.2017

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BetrSichV 2002 (2) – Situation vor Juni 2015

2. § 14 Prüfung vor Inbetriebnahme(1) Eine überwachungsbedürftige Anlage darf erstmalig und nach einer wesentlichen Veränderung nur in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage […] hinsichtlich der Montage, der Installation, den Aufstellungsbedingungen und der sicheren Funktion geprüft worden ist.(2) Nach einer Änderung darf eine überwachungsbedürftige Anlage […] nur wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Anlage hinsichtlich ihres Betriebs auf ihren ordnungsgemäßen Zustand […] geprüft worden ist, soweit der Betrieb oder die Bauart der Anlage durch die Änderung beeinflusst wird.(3) […] Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 94/9/EG [… können] durch eine befähigte Person geprüft werden.

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 27

BetrSichV 2002 (3) – Situation vor Juni 2015

3. § 15 Wiederkehrende Prüfung(1) Eine überwachungsbedürftige Anlage und ihre Anlagenteile sind in bestimmten Fristen wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hinsichtlich des Betriebs durch eine zugelassene Überwachungsstelle zu prüfen. [...] § 14 Abs. 3 Satz 1 bis 3 (= Prüfung durch befähigte Person möglich) finden entsprechende Anwendung.(15) Bei Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (= die Geräte, Schutzsysteme oder Sicherheits-, Kontroll- oder Regelvorrichtungen im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 94/9/EG … sind oder beinhalten) müssen Prüfungen im Betrieb alle drei Jahre durchgeführt werden.

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 28

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06.04.2017

15

amtliche Begründung zur BetrSichV 2015amtl. Begründung: „[Anhang 2] Abschnitt 3 [BetrSichV 2015] übernimmt Regelungen aus Anhang 4 Abschnitt A Nummer 3.8 der BetrSichV 2002 und setzt Nummer 2.8 der Richtlinie 1999/92/EG (Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können) nunmehr vollständig um.“

RL 1999/92/EG „2.8 Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsstätten mit Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, muss die Explosionssicherheit der Gesamtanlage überprüft werden. Sämtliche zur Gewährleistung des Explosionsschutzes erforderlichen Bedingungen sind aufrechtzuerhalten“.

� Prüfungen nach Abschnitt 3 BetrSichV nicht nur bei überwachungsbedürftigen Anlagen (↔ Überschrift Anhang 2!).

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 29

Prüfpflichten Explosionssicherheit

BetrSichV 2002 BetrSichV 2015

Anhang 4 A 3.8:Prüfung von Arbeitsplätzen,

Arbeitsmitteln,Maßnahmen

§§ 14, 15Prüfungen überwachungs-bedürftiger Anlagen:

• „ATEX“-Geräte• „EX-Anlagen“

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 30

Anhang 2 Abschnitt 3:Prüfungen von Arbeitsmitteln, Prüfungen der technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen, Eignung und die Funktion der technischen Schutzmaßnahmen

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06.04.2017

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explosionsgefährdeter Bereich - Prüfpflicht

§ 2 (14) GefStoffV:

Explosionsgefährdeter Bereich ist der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre (g. e. A.) auftreten kann.

Gefährdungsbeurteilung:• Substitution möglich

• sicheres Vermeiden von g. e. A.

• durch „passive“ technische Maßnahmen,z. B. auf Dauer technisch dichte Umschließung

• durch organisatorische Maßnahmenz. B. Reinigungsregime

• aktive technische Maßnahmenz. B. Lüftung, Inertisierung etc.

mögliches Ergebnis:

g. e. A. kann nicht auftreten

� überprüfen nach GefStoffV, Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV nicht anzuwenden.

g. e. A. kann auftreten� prüfen nach BetrSichV

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 31

explosionsgefährdeter Bereich - Prüfpflicht

Gefährdungsbeurteilung:• Substitution möglich

• sicheres Vermeiden von g. e. A.

• durch „passive“ technische Maßnahmen,z. B. auf Dauer technisch dichte Umschließung

• durch organisatorische Maßnahmenz. B. Reinigungsregime

• aktive technische Maßnahmenz. B. Lüftung, Inertisierung etc.

mögliches Ergebnis:

g. e. A. kann nicht auftreten

� überprüfen nach GefStoffV, Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV nicht anzuwenden.

g. e. A. kann auftreten� prüfen nach BetrSichV

Die Prüfpflicht ist unabhängig davon, ob eine Zone einzuteilen ist!

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 32

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06.04.2017

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BetrSichV 2015 Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

1. Anwendungsbereich und ZielDieser Abschnitt gilt für Prüfungen von Arbeitsmitteln und für Prüfungen der technischen Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen nach § 2 Absatz 14 der Gefahrstoffverordnung. Bei den Prüfungen sind auch die Eignung und die Funktion der technischen Schutzmaßnahmen festzustellen, die nach BetrSichV und GefStoffV getroffen wurden.§ 2 (14) GefStoffV:Explosionsgefährdeter Bereich ist der Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann.

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 33

Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

4. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung

4.1 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind vor der erstmaligen Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen auf Explosions-sicherheit zu prüfen. Hierbei sind das im Explosionsschutzdokument nach § 6 Absatz 9 Nummer 2 der Gefahrstoffverordnung dargelegte Explosions-schutzkonzept und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen. Bei der Prüfung ist festzustellen, oba) die für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen vollständig

vorhanden sind,b) die Anlage entsprechend dieser Verordnung errichtet und in einem

sicheren Zustand ist undc) die festgelegten technischen und organisatorischen Maßnahmen

wirksam sind.05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 34

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06.04.2017

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Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

5. Wiederkehrende Prüfung

5.1 Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind mindestensalle sechs Jahre auf Explosionssicherheit zu prüfen. Hierbei sind das Explosionsschutzdokument und die Zoneneinteilung zu berücksichtigen.Mit Ausnahme der Anlagen nach § 18 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 dürfen die Prüfungen auch von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.3 durchgeführt werden....

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 35

Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

5. Wiederkehrende Prüfung...5.2 Zusätzlich zur Prüfung nach Nummer 5.1 Satz 1 sind Geräte,

Schutzsysteme, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen im Sinne der Richtlinie 2014/34/EU mit ihren Verbindungseinrichtungen als Bestandteil einer Anlage in einem explosionsgefährdeten Bereich und deren Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen wiederkehrend mindestens alle drei Jahre zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1durchgeführt werden....

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 36

Page 19: 2017-04-05 Dr Losert Explosionsschutz aktuell - Sifa … · 06.04.2017 1 05.04.2017 Dr. Losert, Referat Explosionsschutz, KC Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe, Berufsgenossenschaft

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Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

5. Wiederkehrende Prüfung...5.3 Zusätzlich zu den Prüfungen nach Nummer 5.1 Satz 1 und

Nummer 5.2 sind Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen wiederkehrend jährlich zu prüfen. Die Prüfung kann von einer zur Prüfung befähigten Person nach Nummer 3.1 durchgeführt werden....

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 37

Anhang 2, Abschnitt 3 Explosionsgefährdungen

5. Wiederkehrende Prüfung...5.4 Auf die wiederkehrenden Prüfungen nach den Nummern 5.2 und 5.3

kann verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ein Instandhaltungs-konzept festgelegt hat, das gleichwertig sicherstellt, dass ein sicherer Zustand der Anlagen aufrechterhalten wird und die Explosionssicher-heit dauerhaft gewährleistet ist. Die Wirksamkeit des Instandhaltungs-konzepts ist im Rahmen der Prüfung nach Nummer 4.1 zu bewerten. Die im Rahmen des Änderungs- und Instandsetzungskonzepts durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen an der Anlage sind zu dokumentieren und der Behörde auf Verlangen darzulegen....

05.04.2017Dr. Oswald Losert, Explosionsschutz aktuell Seite 38

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Zur Prüfung befähigte Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1

Tabelle 1

Tätigkeitsbereich Anforderungen nach Nr. 3.1

Prüfung der Arbeitsmittel vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen und wiederkehrende Prüfungen mindestens alle 3 Jahre (nach 4.1)

1. mindestens 1-jährige Erfahrung2. persönliche Zuverlässigkeit3. unterliegt keinen Weisungen

hinsichtlich Prüfergebnisse4. Vorhandensein geeigneter

Prüfeinrichtungen5. Teilnahme an Schulungen

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Tabelle 2

Tätigkeitsbereich Anforderungen nach 3.2

Prüfung nach Instandsetzung (nach 4.2)

1. Anforderungen wie Tabelle 12. Anerkennung durch Behörde

Zur Prüfung befähigte Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.2

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Tabelle 3

Tätigkeitsbereich Anforderungen nach 3.3

Wiederkehrende Prüfung von Anlagen mindestens alle 6 Jahre auf Explosionssicherheit (nach 5.1)

Studium, Technikerausbildung oder langjähriger Berufserfahrung weiter wie Tabelle 1

Zur Prüfung befähigte Personen nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3

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Zur Prüfung befähigte Personen nach BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3

Tätigkeitsbereiche

Prüfung der Arbeitsmittel (Nr. 3.1)(Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen, wiederkehrende Prüfung, mind. alle 3 Jahre)

4.1

5.2 (Beachte auch 5.4)

Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen und Inertisierungseinrichtungen (Nr. 3.1)(erstmalig, jährlich)

5.3 (Beachte auch 5.4)

Prüfung nach Instandsetzung (Nr. 3.2) 4.2

Prüfung von Anlagen (Nr. 3.3)(erstmalig, alle 6 Jahre)

5.1

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Prüfung darf bei folgenden erlaubnispflichtigen Anl agen nur durch ZÜS erfolgen

• Gasfüllanlagen

• Lageranlagen für entzündbare* Flüssigkeiten > 10.000 Liter

• Füllstellen > 1000 Liter/Stunde für entzündbare* Flüssigkeiten

• Tankstellen für entzündbare* Flüssigkeiten

• Flugfeldbetankungsanlagen

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* Entzündbare Flüssigkeiten sind solche nach Anhang 1 Nummer 2.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, sofern sie einen Flammpunkt von weniger als 23 °C haben. Zu einer Anlage im Sinne des Satzes 1 gehören auch Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen, die dem sicheren Betrieb dieser Anlage dienen.

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Gliederung

1. Muss ich mir Gedanken über explosionsfähige Gemische machen?

2. Hat es Vorteile auf eine Zoneneinteilung zu verzichten?

3. „Für die Zoneneinteilung ist der Normalbetrieb zugrunde zu legen“ –Was heißt das konkret?

4. Habe ich eine „prüfpflichtige Ex-Anlage“? Wenn ja, welche Prüfungen sind erforderlich und wer darf/muss sie durchführen?

5. Angebote des Referats „Explosionsschutz“

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AGS – Leitung UA II „Schutzmaßnahmen“Aufgaben des AGS (3 Unterausschüsse): • Erarbeitung von TRGS (Konkretisierungen

der GefStoffV und Hilfen für die Praxis) • Beratung des BMAS etc.

Referat Explosionsschutz

• Beratung zu Fragen des Explosionsschutzes• Fachvorträge bei Seminaren, Tagungen etc.• Veröffentlichungen• Fachinformationen• Begleitung von Forschungsvorhaben• Unfalluntersuchungen• Explosionsschutzportal „exinfo.de“• Leitung des Sachgebiets „Explosions-

schutz“ im FB RCI der DGUV

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Themenfelder im SG „Explosionsschutz“

� Explosionsschutz− - Brennbare Gase - Brennbare Flüssigkeiten - Brennbare Stäube− Explosionsschutz-Richtlinien (EX-RL)− Besondere Anlagen

� Statische Elektrizität

� Mess-/Warngeräte für gefährliche Gaskonzentrationen− Gaswarneinrichtungen für toxische Gase/Dämpfe und für Sauerstoff − Gaswarneinrichtungen für den Explosionsschutz − Mess- und Warngeräte für den Explosionsschutz

� Herstellung von Beschichtungsstoffen � Herstellung von Reinigungs- und Pflegemitteln � Destillationsanlagen für Lösemittel � Umfüllen von Flüssigkeiten � Probenahme (Feststoffe und Flüssigkeiten)

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http:// www.exinfo.de ���� https://www.bgrci.de/exinfode/start/

Explosionsschutzportal der BG RCI:

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Explosionsschutzportal der BG RCI

www.exinfo.de

• Dokumente

• Liste der geprüften Gaswarngeräte

• Wissen (Forschung, Unfälle, Datenbanken,FAQ, Merkblätter, Literatur)

• Videodownload

• Veranstaltungen

• Exinfo-Newsletter

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Exinfo Newsletter

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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Der Leuchtturm sticht in See, Frankfut am Main, 26.August 2014