241_Altmaschinen

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    GH

    M 1/

    2014

    09/2009

    Altmaschinen

    Information

    In nahezu jedem Betrieb ndet sich eine Mischung aus neu-en Fertigungseinrichtungen und Altmaschinen. Altmaschinen haben noch kein CE-Zeichen. Auch wenn diese in die Jahre gekommen sind, so leisten sie immer noch gute Dienste und von so manchem Veteran kann und will sich der Betrieb auch nicht trennen. Ob der Betrieb dieser alten Maschinen mit den Vorschriften vereinbar ist und mit einem akzeptablem Ri-siko erfolgt, ergibt die Gefhrdungsbeurteilung.

    Mgliche Gefhrdungen / Belastungen?

    Mechanische Gefhrdungen (Quetsch-, Scherstellen, wegfliegende Teile etc.)

    Defekte oder fehlende Schutzeinrichtungen Verschlei sicherheitsrelevanter Bauteile Manipulierte Sicherheitseinrichtungen Freisetzung von Stuben, Flssigkeiten, Gasen,

    Dmpfen, Aerosolen

    Brand- und Explosionsgefahren Lrm Elektrische Gefhrdung Fehlverhalten der Beschftigten aufgrund unzurei-

    chender Kenntnisse ber das jeweilige Sicherheitsniveau der Maschine

    Was kann passieren?

    Verletzungen unterschiedlicher Schwere Berufsbedingte Erkrankungen Bugeld (Ordnungswidrigkeit), da die Einfuhr und das

    erstmalige Inverkehrbringen von Altmaschinen aus Nicht-EWR-Staaten ohne CE-Zeichen nicht zulssig ist

    Strafrechtliche Folgen Schadensersatzansprche

    Was ist zu tun?

    Ermitteln, wann die Maschine erstmals in Verkehr gebracht wurde (Baujahr)

    Auf das Herkunftsland der Maschine achten; erstmals in den europischen Wirtschaftsraum (EWR) eingefhrte und in Verkehr gebrachte Altmaschinen, sind wie neue Maschinen zu behandeln (Konformittserklrung, CE)

    berprfen, ob Bau- und Ausrstungsbestimmungen einer fr die Maschine zutreffenden Unfallverhtungsvor-schrift aus der Zeit der Herstellung eingehalten sind

    Die Altmaschine einer Gefhrdungsbeurteilung unterzie-hen

    Wenn die Gefhrdungsbeurteilung ergibt, dass beim Be-trieb der Maschine nichtakzeptable Risiken auftreten, so ist sie gem Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 nachzursten (Stand der Technik)

    Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen regelmig prfen Beachten, dass eine generalberholte Altmaschine weder

    CE-Zeichen noch Konformittserklrung bentigt

    Darauf achten, dass beim Umbau alter Maschinen keine wesentlichen nderungen (Leistungsnderung, neue Ge-fahren) vorgenommen werden, damit sie nicht wie neue Maschinen zu behandeln sind

    Wenn eine Altmaschine gekauft werden soll, prfen, ob Nachrstungen erforderlich sind

    Beim Verkauf einer Altmaschine den Kufer auf notweni-ge Nachrstungen hinweisen

    In Zweifelsfllen Informationen bei der Berufsgenossen-schaft oder den zustndigen staatlichen Aufsichtsbehr-den einholen

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    2014

    Altmaschinen

    Checkliste

    1. Ist bekannt, wann die Maschine erstmals in Verkehr gebracht wurde?

    2. Unterlag die Altmaschine den Bau- und Ausrstungsbestimmungen einer speziellen UVV oder anderen nationalen Vorschriften, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens gltig waren?

    3. Entspricht die Altmaschine diesen Vorgaben oder weist sie Mngel auf?

    4. Weist die Altmaschine nichtakzeptable Risiken auf, die entsprechend den Forderungen des Anhangs 1 der Betriebs-sicherheitsverordnung durch eine Nachrstung beseitigt werden mssen?

    5. Kann die Maschine unverndert weiter betrieben werden?

    6. Wurde die Maschine durch Umbauten so grundlegend verndert, dass sie wie eine neue Maschine zu behandeln ist?

    7. Lsst sich die Maschine nur durch absichtliches Bettigen einer Befehlseinrichtung in Gang setzen?

    8. Macht die Freisetzung von Gefahrstoffen in gesundheitsschdlicher Konzentration beim Betrieb der Maschine eine Absaugung erforderlich?

    9. Besitzt die Maschine bei entsprechender Gefhrdung Schutzeinrichtungen gegen herabfallende oder heraus-schleudernde Gegenstnde?

    10. Wurde an Maschinen mindestens ein schnell erreichbarer Not-Aus (z. B. Reileine) nachgerstet, wenn das An-bringen trennender Schutzeinrichtungen nicht mglich war (z. B. an einer 3-Walzen-Rundbiegemaschine)?

    11. Ist eine Betriebsanweisung erstellt worden?

    12. Werden Unterweisungen durchgefhrt?

    13. Muss die Maschine regelmigen Prfungen unterzogen werden?

    14. Wurde geprft, ob die Altmaschine kostengnstig durch eine neue Maschine ersetzt werden kann, die einen besse-ren Schutz fr die Bedienperson bietet?

    Ergnzende, betriebsbezogene Fragen:

    09/2009