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Die Stadtverwaltung informiert .................... 3 Öffentliche Bekanntmachungen ....... 9 Öffentliche Ausschreibungen ........ 10 Nächste Ausgabe Fr., 15. Februar 2019 Redaktionsschluss Mi., 6. Februar 2019 Neues aus den Gemeinden: Doberschütz .............. 12 Jesewitz .................... 15 Zschepplin ................. 17 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg und der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin - Anzeige - www.eilenburg.de 1. Februar 2019 Nr. 3/ 29. Jahrgang Inhaltsverzeichnis 100,- Euro ab einer 500,- Euro Auftragsbestätigung. Gutschein Gültig bis März 2019. Gültig bis März 201 Ihr Fassadenspezialist Malerbetrieb seit 1991 0 34 23 / 75 13 01 Torgauer Landstraße 40 (Am Plan) · 04838 Eilenburg • eigener Gerüstbau • Maler- und Tapezierarbeiten • Wärmedämmung im Innen- und Außenbereich • Akkustik / Trockenbauarbeiten • Fassadengestaltung / Fassadenputz • Bodenbelag Wir suchen Mitarbeiter zur Festeinstellung! Mail: [email protected] · www.maler-eilenburg.de

2616 Eilenburg 05 19 · Nachbarn oder kümmern sich als liebevolle Omi um die Kinder der alleinstehenden Mutter aus dem Haus. Es gibt so viele fleißige Hände in unserer Stadt, die

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Die Stadtverwaltunginformiert .................... 3

ÖffentlicheBekanntmachungen .......9

ÖffentlicheAusschreibungen ........ 10

Nächste AusgabeFr., 15. Februar 2019

RedaktionsschlussMi., 6. Februar 2019

Neues aus denGemeinden:

Doberschütz .............. 12

Jesewitz .................... 15

Zschepplin ................. 17

Amtsblattder Großen Kreisstadt Eilenburgund der Gemeinden Doberschütz, Jesewitz und Zschepplin

- Anzeige -

www.eilenburg.de

1. Februar 2019

Nr. 3/ 29. Jahrgang

Inhaltsverzeichnis

100,- Euroab einer 500,- Euro

Auftragsbestätigung.

Gutschein

Gültig bis M

ärz 2019.

Gültig bis M

ärz 2019.

Ihr FassadenspezialistMalerbetrieb seit 19910 34 23 / 75 13 01Torgauer Landstraße 40 (Am Plan) · 04838 Eilenburg

• eigener Gerüstbau• Maler- und Tapezierarbeiten• Wärmedämmung im Innen- und Außenbereich

• Akkustik / Trockenbauarbeiten• Fassadengestaltung / Fassadenputz• Bodenbelag

Wir suchen Mitarbeiter zur Festeinstellung!

Mail: [email protected] · www.maler-eilenburg.de

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Seite 2Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Erreichbarkeit der Stadtverwaltung Eilenburg

Fachbereich OberbürgermeisterbereichWirtschaftsförderung 03423 652273Öffentlichkeitsarbeit 03423 652127

Fachbereich BürgerserviceSekretariat 03423 652159Friedhofswesen 03423 652170Ordnung/Sicherheit 03423 652171Abfall 03423 652272Schule/Jugend 03423 652274Kitas/Soziales 03423 652235Bauordnungsamt 03423 652267, 268

Fachbereich Finanzen und ControllingSekretariat 03423 652231Grundstücksverkäufe 03423 652157, 136sonst. Grundstücks-angelegenheiten 03423 652156Steuern 03423 652168Kasse 03423 652191Kinderfonds 03423 652190

Fachbereich Bau und StadtentwicklungSekretariat 03423 652141

Kulturunternehmung EilenburgBürgerhaus 03423 659394Bibliothek 03423 754008Museum 03423 652222Schwimmhalle 03423 758398

Öffnungszeiten des BürgerbürosMontag 09.00 – 13.00 UhrDienstag 09.00 – 18.00 UhrMittwoch 09.00 – 13.00 UhrDonnerstag 09.00 – 18.00 UhrFreitag 09.00 – 13.00 UhrSamstag 09.00 – 12.00 Uhr Tel. Bürgerbüro: 03423 652261Tel. Zentrale: 03423 6520

Öffnungszeiten des StandesamtesDienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 UhrDonnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr sowie nach terminlicher Vereinbarung Tel. Standesamt: 03423 652-155, 652-148

Öffnungszeiten Tourist-InformationDienstag bis 09.00 – 12.00 Uhr undFreitag 13.00 – 17.00 UhrSonntag 10.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 17.00 Uhr Tel. Tourist-Info: 03423 652226

Sekretariat des Oberbürgermeisters03423 652 111

Not- und Bereitschaftsdienste07.02.2019 Stadt-Apotheke, Domgasse 1,

04808 Wurzen, 03425 92007108.02.2019 Apotheke am Markt, Beuchaer Str. 1,

04821 Brandis, 034292 7398009.02.2019 Engel-Apotheke, Torgauer Str. 18,

04838 Eilenburg, 03423 60351010.02.2019 Ringelnatz-Apotheke, Dr.-Külz-Str. 3,

04808 Wurzen, 03425 85201011.02.2019 Puschkin-Apotheke, Puschkinstr. 99,

04838 Eilenburg, 03423 60768912.02.2019 Apotheke am Stadtpark, Geschwister-

Scholl-Str. 5, 04808 Wurzen, 03425 925000

13.02.2019 Löwen-Apotheke, Rinckartstr. 1, 04838 Eilenburg, 03423 602356

14.02.2019 Adler-Apotheke, Leipziger Str. 13, 04821 Brandis, 034292 73067

15.02.2019 Hirsch-Apotheke, Leipziger Str. 53, 04838 Eilenburg, 03423 604725

Tierärztlicher Bereitschaftsplan für den Bereich EilenburgDer Notfallbereitschaftsdienst hat laut Berufsordnung die tierärztliche Versorgung an den Wochenenden, Fei-ertagen und in den Nachtstunden zu gewährleisten.01.02. – 08.02.2019Tierarztpraxis Westermeyer GbR, Eilenburger Chaus-see 66, 04838 Doberschütz, Tel.: 034244 529090DVM Agnes Telligmann, Kurt-Bennewitz-Str. 25, 04838 Eilenburg, Tel: 0172131047508.02. – 15.02.2019GTAP Völz, Zschepplin, Alte Dübener Str. 16, Tel. 03423 600925, Funk: 0172 6803750DVM Enick, Bad Düben, Mühlstr. 5, Funk: 0178 1025970Dr. Pötzsch, Eilenburg, Franz-Mehring-Str. 35, Tel. 03423 603123

Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117Stadtwerke EilenburgStromversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Ei-lenburg, Hainichen und Wedelwitz) 687441Gasversorgung (für die Netzgebiete der Stadt Eilen-burg und Hainichen) 0800/Eilenburg oder 0800 3453628Fernwärmeversorgung (Netzgebiet Eilenburg-Ost) 03423 6874-35Versorgungsverband Eilenburg-Wurzen(bei Störungen in der Wasserversorgung) 685593Abwasserzweckverband „Mittlere Mulde“24-Stunden-Service über Funktelefon 0172 7920219EWV - Eilenburger Wohnungsbau- und Verwal-tungsgesellschaftHausmeister: 0177 6816050Klempner: bis 04.02.2019 Fa. Dietrich 0174 672329104.02. - 04.03.2019 Fa. Richter 0178 2857241(nur in Havariefällen außerhalb der Bürozeiten)

WGE - Wohnungsgenossenschaft Eilenburg eGBereitschaftstelefon 0173 3906386(nur in Havariefällen)Apothekenbereitschaft

01.02.2019 Adler-Apotheke, M.-Luther Str. 21, 04808 Wurzen, 03425 923457

02.02.2019 Linden-Apotheke, An der Linde 1, 04808 Hohburg, 034263 41355

03.02.2019 Neue Ost-Apotheke, Gabelweg 58, 04838 Eilenburg, 03423 603617

04.02.2019 Germania-Apotheke, Wettiner Platz 2,04808 Wurzen, 03425 922559

05.02.2019 Schloss-Apotheke, Schlossplatz 9, 04827 Machern, 034292 77950

06.02.2019 Berg-Apotheke, Ferdinandstr. 4, 04838 Eilenburg, 03423 605202

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Seite 3Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Eilenburger Heinzel-Preis 2019

„Tu Gutes und rede darüber“Auch in diesem Jahr möchten wir dar-über reden, wie wichtig Ehrenamt und

freiwilliges Engagement für unsere Stadt und unsere Ge-sellschaft ist.

Viele Menschen engagieren sich täglich für das Gemein-wohl und das Miteinander in Eilenburg – und schweigen lieber darüber. Sie leisten wertvolle Arbeit z. B. in Ver-einen und Feuerwehren, Lesen in Krankenhäusern den kleinsten Patienten vor, hören den Pflegeheimbewohnern zu, wenn diese in Erinnerungen schwelgen, helfen den Nachbarn oder kümmern sich als liebevolle Omi um die Kinder der alleinstehenden Mutter aus dem Haus. Es gibt so viele fleißige Hände in unserer Stadt, die mit ihren gu-ten Taten das Leben bereichern. Manchmal sind es eben die kleinen täglichen „guten Taten“, die Großes bewirken.

Genau darüber möchten wir reden und zur diesjährigen Heinzel-Preis-Verleihung am 3. Mai im Eilenburger

Bürgerhaus ehrenamtlich engagierte Menschen aus-zeichnen.

Und dafür brauchen wir natürlich wieder Ihre Vorschläge liebe Bürgerinnen und Bürger. Wenn Sie jemanden ken-nen, dem Ihrer Meinung nach ein Dank gebührt, melden Sie sich bei uns!

Alle Bürger, sozialen Institutionen und Vereine der Stadt Eilenburg haben die Möglichkeit, Vorschläge für Aus-zeichnungen mit einer Begründung bei der Stadtver-waltung Eilenburg, Fachbereich Bürgerservice bis zum 28. Februar 2019 einzureichen.

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge!

Rückfragen in der Stadtverwaltung sind möglich bei Bir-git Illo unter der Telefonnummer 03423 652-233 oder per E-Mail [email protected] möglich.

Umbau und Sanierung der Friedhofskapelle Mansberg

Erster Bauabschnitt wurde abgeschlossen

Es ist geschafft. Die Baumaßnahmen des ersten Bauab-schnittes sind abgeschlossen. Die Kapelle konnte bereits ab dem 15.11.2018 wieder für Trauerfeiern genutzt wer-den. Eine Zwischenlösung zur Wärmeversorgung der Ka-pelle konnte hergestellt werden. So konnte die Friedhofs-kapelle bereits eher genutzt werden. Der Anschluss der Kühlzellen an eine Luftwärmepumpe ist zwischenzeitlich ebenfalls erfolgt, wodurch die Abwärme der Kühlzellen in die neue Fußbodenheizung der Kapelle fließen kann und eine Temperierung der Kapelle ermöglicht. Eine zusätzli-che Beheizung der Kapelle ist dadurch nur noch an sehr kalten Wintertagen notwendig.

Insgesamt wurden im ersten Bauabschnitt nachfolgende Maßnahmen in und am Gebäudeteil der Kapelle umge-setzt:

- Neuerrichtung einer behindertengerechten WC-Anla-ge (gefördert durch Investitionsprogramm Barriere-freies Bauen 2018)

- Verlagerung und Neueinbau der Toilettenanlage- Einbau einer Fußbodenheizung- Ersatz der Heizungsanlage durch ein Gas-Brennwert-

gerät und Luft-Wärmepumpe mittels Einbindung der Abwärme der Kühlzellen

- Neuinstallation der Elektroanlagen- Ertüchtigung/Instandsetzung der Innentüren- Malermäßige Instandsetzung der Wand- und Decken-

flächen- Einbau einer Dämmung auf die EG-Decke einschließ-

lich Zwischenbau

- Neueindeckung der Dachfläche- Wiederaufbau des DachreitersDie Kosten des ersten Bauabschnittes beliefen sich auf insgesamt 320.000 Euro.

Eine Weiterführung der Baumaßnahmen in weiteren Bau-abschnitten erfolgt in Abhängigkeit der Nutzung des öst-lichen Gebäudeteiles und wenn die finanziellen Voraus-setzungen vorliegen.

Foto: Stadtverwaltung Eilenburg

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Seite 4Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Kinder- & Jugendtreff JuST Eilenburg

Ertüchtigung der Außenanlagen wurde begonnen

Tag der Präsentation

Das Eilenburger Gymnasium öffnet seine TürenDas Martin-Rinckart-Gymnasium führt am 2. Februar 2019 in der Zeit von 9.00 bis 12.00 Uhr den Tag der Präsen-tation in Eilenburg in der Hochhausstr. 49 durch.

Lehrer und Schüler unserer Schule gewähren Einblicke in die Fächer, Profile, bilinguale Ausbildung, Ganztagsan-gebote sowie in die Chorarbeit der Schule.Ein kleiner Imbiss erwartet unsere Gäste.Es besteht die Möglichkeit, die neugestalteten Außenanlagen des Gymnasiums zu besichtigen.

Wir laden Sie recht herzlich zu diesem Tag ein.

Amtsblatt der Großen Kreisstadt Eilenburg Das Amtsblatt erscheint 14-täglich in den ungeraden Wochen für alle Haushalte kostenlos.

- Herausgeber: Große Kreisstadt Eilenburg, Telefon: 03423 652127, Fax: 03423 601612- Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 489-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Oberbürgermeister der Stadt Eilenburg, Herr Scheler - Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, www.wittich.de/agb/herzberg

Eingereichte Manuskripte erheben keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. Vollständigkeit. Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Ge-schäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.IM

PRES

SUM

Foto: Kinder & Jugendtreff JuST

Für das Kinder & Jugendtreff JuST Eilenburg, welches sich im Gebäude in der Windmühlenstraße 12a im Stadt-teil Eilenburg-Ost befindet, erfolgte in den Jahren 2017 und 2018 die Bauwerksabdichtung. In diesem Zuge konnte auch der Abbruch des Anbaus an der Nordseite und die Verlegung der Außentreppe zum Kellergeschoss in den Innenbereich ausgeführt werden. Der Anbau war ein Verbindungsbau zum bereits im Jahr 2006 abgebro-chenen Küchentrakt der ehemaligen Kindertagesstätte. Das Gebäude verfügt über geringe Flächen für Lager-möglichkeiten, weshalb als zusätzliche Option eine Fer-tigteil-Doppelgarage im Außenbereich aufgestellt wird.

Insgesamt wurden im Zuge der Bauwerksabdichtung fol-gende Maßnahmen in und am Gebäudeteil umgesetzt:

- Bauwerksabdichtung der Süd-, Nord- und Ostseite- Verlegung der Außentreppe zum Kellergeschoss nach

innen- Abbruch des Anbaus an der Nordseite- Aufstellung einer Fertigteil-Doppelgarage

Die gesamte Maßnahme kostete insgesamt 197.000 Euro und wurde im Programm Stadtumbau Ost „Stadtumbau-gebiet Eilenburg Stadtteilzentrum-Ost“ aufgenommen.

Die Gestaltung der Außenanlagen, einschließlich der Schaffung und Entwicklung von Nachbarschaftsgärten, stehen als nächste Schritte an. Dafür steht noch kein abschließender Zeitrahmen fest.

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Seite 5Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Eilenburger Oberbürgermeister hat zum Neujahrsempfang eingeladen

Motto: „Handwerk in Eilenburg“

Fotos: Stadtverwaltung Eilenburg

Der Eilenburger Oberbürgermeister Ralf Scheler lud am Mittwoch, dem 16. Januar zu seinem vierten Neu-jahrsempfang in den großen Saal des Eilenburger Bür-gerhauses ein. Zum diesjährigen Empfang, welcher un-ter dem Motto: „Handwerk in Eilenburg“ stand, kamen 180 geladene Gäste aus Politik und Wirtschaft sowie die in der Handwerksrolle zu Leipzig eingetragenen Eilenbur-ger Unternehmen.

Passend zum Motto wurde die Bühne des Saals mit ei-ner Trockenbauwand, Autoreifen, einer Schneiderpuppe und vielen weiteren zum Thema passenden Utensili-en geschmückt. Auch die Tischdekoration mit Muttern, Schrauben und Zollstöcken wurde entsprechend dem Motto ausgewählt.

Zum Auftakt der Veranstaltung und passend zum Motto wur-de das Video „Handwerk, ohne uns geht nichts“ gezeigt.

Oberbürgermeister Ralf Scheler bei seiner Neujahrsan-sprache.

Anschließend begann der Oberbürgermeister mit seiner Eröffnungsrede, in der er zunächst auf die Geschichte des Handwerks und dessen Entwicklung einging. Er machte in seiner Rede deutlich, dass Dank der Leistungsfähigkeit und der Ertragskraft der Handwerksunternehmen sowie der gesamten Wirtschaft im vergangenen Jahr wichtige städtische Vorhaben realisiert und auf den Weg gebracht werden konnten. Hier nennt er vielerlei fertiggestellte und geplante Projekte, wie unter anderem die Eröffnung des neuen Hortes in Eilenburg Ost, die weitere Ertüch-tigung des Hochwasserschutzes, die Erschließung des Wohngebietes „Am Grünen Fink“ und den geplanten Um-bau der ehemaligen Gaststätte „Zum Roten Hirsch“ zur Stadtbibliothek.

Darüber hinaus wurde das Motto durch den Vortrag des Gastredners, Mathias Kluge, thematisiert. Mathias Kluge ist ein Zimmermann aus Taucha und gehört der Bruder-schaft Rolandschacht an. In seinen Ausführungen er-zählte er von dem Werdegang eines Zimmermanns und teilte seine Erlebnisse von der Walz, auf der er sich von 2009 bis 2012 befand.

Mathias Kluge hielt den Gastvortrag des Abends.

Zum Abschluss des abendlichen Programms wurde noch ein passendes Imagevideo zum Handwerk vorgeführt. Für die musikalische Umrahmung der Veranstaltung sorgte Felix Kralacek’s Kultivierte Koffer-Kapelle.

Bei angeregten Gesprächen und dem abwechslungsrei-chen Buffet, welches aus Speisen vom Chang Chen Re-staurant, dem Strandhotel, dem Kartoffelsack sowie der Pizzeria Rustica bestand, konnten die Gäste den Abend ausklingen lassen.

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Seite 6Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

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Neues aus dem Stadtmuseum

1000. Besucher in der LEGO-Ausstellung

Frau Johanna Gündel 95. GeburtstagFrau Gertraude Richter 90. GeburtstagFrau Gisela Brink 85. GeburtstagHerr Helmut Wendt 85. GeburtstagHerr Franz Zyzik 85. GeburtstagFrau Elfriede Weihmann 85. GeburtstagHerr Günther Leitmann 85. GeburtstagHerr Helmut Kuntze 85. GeburtstagHerr Günther Strauß 85. GeburtstagFrau Johanna Rosinke 80. GeburtstagHerr Klaus Schiller 80. GeburtstagHerr Rolf Liebmann 80. GeburtstagFrau Adelheid Kruse 80. GeburtstagHerr Klaus Müller 80. GeburtstagFrau Jutta Ehrlich 75. GeburtstagFrau Silke Jantzen 75. Geburtstag

Herr Klaus Jung 75. GeburtstagFrau Marion König 75. GeburtstagHerr Konrad Mähr 75. GeburtstagFrau Erika Thieme 75. GeburtstagFrau Karin Winkler 75. GeburtstagFrau Petra Winkler 75. GeburtstagFrau Helga Hohmann 75. GeburtstagFrau Erika Schulze 70. GeburtstagHerr Klaus Wolf 70. Geburtstag

Wir gratulieren auch den nicht genannten Geburtstags-kindern recht herzlich! Sollte eine Gratulation nicht ge-wünscht werden, bitten wir um schriftliche Informati-on mindestens acht Wochen vor dem Geburtstag unter Stadtverwaltung Eilenburg, Bürgerbüro, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg

Foto: Stadtmuseum Eilenburg

Am Mittwoch, dem 16.01.2019, war es end-lich so weit, der 1000. Besucher bestaunte die aktuelle Sonderausstel-lung „Die Welt der bunten Steine“ im Stadtmuse-um Eilenburg. Nur das es nicht DER Besucher war, sondern gleich eine gan-ze Gruppe: die Kinder der Klassen U1 und U2 der Karl-Neumann-Schule in Eilenburg. Die elf Jungen und Mädchen machten große Augen, was es im Museum alles zu sehen gibt, Spielzeug, Ritterrüs-tungen und ein histori-sches Klassenzimmer, aber natürlich war das Highlight die Lego©-Ausstellung. Nachdem ausführlich die vielen Details begutachtet wurden, waren die Kinder nicht mehr zu halten und es wurde in der Spielecke gespielt und gebaut.

Seit nunmehr 60 Jahren begeistern die kleinen Steine kleine und große Baumeister und ziehen seit Dezem-ber 2018 auch viele Eilenburger ins Stadtmuseum. Über Weihnachten konnten zahlreiche Besucher in der LE-GO-Ausstellung begrüßt werden. Jeweils der 250. und 500. Besucher erhielt dabei ein kleines Präsent, auch die Kinder der Karl-Neumann-Schule bekamen etwas zum Spielen geschenkt.

Aufgrund der großen Nachfrage wird die Sonderausstel-lung „Die Welt der bunten Steine“, liebevoll aufgebaut von Familie Schenker (Glauchau), noch bis zum 8. März zum Staunen, Erleben und Entdecken einladen. Bestaunen Sie einen Straßenzug mit Restaurants, raffinierte Landschaf-ten und viele kleine Szenerien aus tausenden Einzelteilen.

„Die Welt der bunten Steine“ ist eine Sonderausstellung für die ganze Familie und eine tolle Gelegenheit Kinder-augen zum Strahlen zu bringen.

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Seite 8Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Datum/ Uhrzeit

Rubrik Ort Veranstaltung Veranstalter

Fr., 01.02.1918 Uhr

Kultur Wohlfühl Café Die Feldenkrais-MethodeEin Weg zu gesunder und schlau-er Bewegung. Effi Glöckler bringt Ihnen in einem abwechslungsrei-chen Bildervortrag und Kurzübun-gen die besondere Denkweise der Methode näher. Sie erfahren, für wen die Methode geeignet ist. Um Anmeldung wird gebeten

Wohlfühl Café, Tel.: 03423 7502323

Fr., 01.02.1919:30 Uhr

Kultur Aula VHS Stunde der MusikKammerkonzert: Beethoven-Kla-vierabend. Pervez Mody, Klavier

Musikverein Eilenburg e. V.,Tel.: 034295 73069, www.musikverein-eilenburg.de

Sa., 02.02.1913 Uhr

Sport Ilburg-Stadion Heimspiel des FC Eilenburg gegen 1. FC Lok Leipzig

FC Eilenburg e. V.www.fceilenburg.com

Sa., 04.02.1910 – 15 Uhr

Kultur Marktplatz Wenn die Sehkraft nachlässt... „Blickpunkt-Auge“ Bera-tungsmobil für Menschen mit Seheinschränkung in Eilen-burg im EinsatzSie haben die Möglichkeit sich kostenlos darüber zu informieren, welche Angebote und Leistungen für Menschen mit eingeschränk-tem Sehvermögen zur Verfügung stehen und wie sie genutzt wer-den können.

Förderverein „Freunde der DZB e. V.“, Blinden- und Sehbehin-dertenverband Sachsen e. V. (BSVS), Deutsche Zentralbü-cherei für Blinde (DZB).

Di., 05.02.1910 - 13 Uhr

Bildung Begegnungsstätte der Volkssolidarität

Ergänzende unabhängige Teil-habeberatung für Menschen mit BehinderungKostenfreie Beratung von Men-schen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Men-schen, Angehörigen sowie alle In-teressierten in allen Fragen rund um Teilhabe und Rehabilitation.

EUTB Torgau, Tel.: 03421 9000381,www.eutb-torgau.com

Fr., 08.02.1918:30 Uhr

Kultur Wohlfühl Café Reisebericht „Unterwegs in Südamerika“Sieben Wochen Abenteuer. in Peru, Bolivien, Brasilien mit der Künstlerin und Abenteuerin Su-sann Grützner. Um Anmeldung wird gebeten. VVK 5,00 €, AK 6,00 €, im Preis sind ein lan-destypisches Getränk und ein kleiner Snack enthalten.

Wohlfühl Café, Tel.: 03423 7502323

Sa., 09.02.1914 Uhr

Sport Ilburg-Stadion Heimspiel des FC Eilenburg ge-gen BSV Halle-Ammendorf 1910

FC Eilenburg e. V.www.fceilenburg.com

So., 10.02.1917 Uhr

Kultur Bürgerhaus Die Unfassbaren - Magie und Hypnose hautnah

Bürgerhaus, Tel.: 03423 7003930, www.kulturunternehmung.de

Mi., 13.02.1918:30 Uhr

Sport Ilburg-Stadion Heimspiel des FC Eilenburg gegen Hallescher FC - U19

FC Eilenburg e. V.www.fceilenburg.com

Do., 14.02.1914 Uhr

Kultur Bürgerhaus Tanztee mit DJ Hagen Enge Bürgerhaus, Tel.: 03423 7003930, www.kulturunternehmung.de

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Evangelische Kirchengemeinde Martin Rinckart Eilenburg, Nikolaiplatz 3, Tel. 602056Die Kirche im Internet: www.kirche-eilenburg.de

jeden Do.8.00 Uhr Morgengebet in der Nikolaikirchejeden Fr.18.00 Uhr Abendgebet in der Sakristei der Mari-

enkirche

Öffnungszeiten Gemeindebüro:Dienstag 9.00 Uhr - 18.00 UhrDonnerstag 14.30 Uhr – 17.30 Uhr

Pfarrerin Edelgard RichterTel.: 03423 754478, E-Mail: [email protected]

So., 3. Februar09.00 Uhr St. Nikolai - Gottesdienst mit AbendmahlSa., 9. Februar17.00 Uhr St. Nikolai - Andacht mit SingschuleSo., 17. Februar9.00 Uhr St. Nikolai - GottesdienstDi., 12. Februar10.30 Uhr Andacht - Seniorenresidenz, Sydowstr. 1cMi., 13. Februar14.00 Uhr Seniorengesprächskreis - Gemeindesaal,

Nikolaiplatz 3, 1. OG

So., 17. Februar15.00 Uhr Landeskirchliche Gemeinschaft - Ge-

meinderaum, Nikolaiplatz 3Mittwochs09.30 Uhr - 11.30 Uhr

Interkultureller Handarbeitstreff mit Fr. Richter im Mehrgenerationenhaus

16.15 Uhr Rinckart-Singschule für Kinder zw. 5 – 12 Jahren, Nikolaiplatz 3

17.00 Uhr Flötenanfänger, Nikolaiplatz 3, 1. OG17.30 Uhr Flötenkreis, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3Donnerstags17.30 Uhr Pop - Chor, Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3,

1. OG19.00 Uhr Martin-Rinckart-Kantorei,

Gemeindesaal, Nikolaiplatz 3

Nikolaikirche offen für alle - donnerstags von 10 bis 16 Uhr ist der Chorraum der Nikolaikirche und die Rinck-artkapelle geöffnet.

Es werden Postkarten, christliche Schriften und Bücher angeboten.

Sitzung des StadtratesSehr geehrte Einwohner der Stadt Eilenburg,ich gestatte mir, Sie recht herzlich zur Sitzung des Stadt-rates am Montag, dem 04.02.2019, 16:30 Uhr in das Bürgerhaus Eilenburg (Großer Saal), Franz-Mehring-Straße 23 einzuladen.

Tagesordnung öffentliche Sitzung

1. Bestätigung der Tagesordnung2. Einwände zur Niederschrift vom 03.12.20183. Einwände zur Niederschrift der Sondersitzung vom

27.12.20184. Einwohnerfragestunde5. Abwägung zur 3. Änderung des Flächennutzungs-

plans und Feststellungsbeschluss6. Widmung einer Straße zwischen Karlstraße und Rol-

lenstraße7. Teileinziehung Abschnitt Karlstraße8. Einziehung einer Teilfläche der Straße „Alter Mittelweg“9. Beschaffung Feuerwehrfahrzeug HLF 20

10. Verkauf des Flurstücks 86/20 tlw. der Flur 9 in der Gemarkung Kospa-Pressen

11. Verkauf des Flurstücks 57/7 der Flur 45 in der Ge-markung Eilenburg

12. Aufhebung des Beschlusses SR 36/2014/VI (Ver-kauf Flurstücke 6/15 tlw., 9 der Flur 43 in der Ge-markung Eilenburg)

13. Einwohnerversammlungen 201914. Beschlussauswertung per Januar 201915. Sonstige Informationen und öffentlich zu behan-

delnde Anfragen der Stadträte

Ein nichtöffentlicher Teil schließt an.

SchelerOberbürgermeister

Die Beschlussvorlagen sind – sofern keine Gründe dage-gen sprechen – im Internet einsehbar unter www.eilenburg.de.

Das Büro des Stadtrates informiertDer Stadtausschuss fasste in seiner Sitzung am 21.01.2019 folgende Beschlüsse:

BeschlussBetreffStA1/2019 Aufhebung des Beschlusses StA 18/2017

(Verkauf einer Teilfläche zur Grundstückser-weiterung, aus dem Flurstück 1/17 der Flur 44 in der Gemarkung Eilenburg)

StA2/2019 Verkauf des Flurstücks 27/6 der Flur 42 in der Gemarkung Eilenburg

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Seite 10Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Auslegung der Entwürfe der Haushaltssatzungen und der Haushaltspläne der Großen Kreisstadt Eilenburg für die Jahre 2019 und 2020Auf der Grundlage des § 76 Abs. 1 SächsGemO erfolgt die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Haushaltssat-zungen und der Haushaltspläne der Großen Kreisstadt Eilenburg für die Jahre 2019 und 2020 in der Zeit vom

04.02. – 12.02.2019

im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg, Markt-platz 1, 04838 Eilenburg zu folgenden Öffnungszeiten:

Montag: 09.00 – 13.00 UhrDienstag: 09.00 – 18.00 UhrMittwoch: 09.00 – 13.00 UhrDonnerstag: 09.00 – 18.00 Uhr

Freitag: 09.00 – 13.00 Uhr

Einwohner und Abgabepflichtige haben vom

04.02. – 21.02.2019

die Möglichkeit, Einwendungen gegen den Entwurf zu er-heben.

SchelerOberbürgermeister

Hinweis: Die am 04.01.2019 veröffentlichte Ausle-gung des Haushaltsentwurfs 2019/2020 vom 07.01. – 15.01.2019 wurde verschoben.

StellenausschreibungDie Muldestadt Eilenburg liegt in der Region Leipzig und ist nur 25 Kilometer bzw. 25 Minuten mit der S-Bahn von der Messemetropole Leipzig entfernt.

Neben einer attraktiven Lebensqualität verfügt die char-mante Kleinstadt über eine abwechslungsreiche Kultur- und vielfältige Vereinslandschaft sowie einige einzigarti-ge Natur- und Sporterlebnisse.

In der Stadtverwaltung Eilenburg ist ab April 2019 befristet als Schwangerschafts- und Elternzeitver-tretung bis voraussichtlich Juni 2020 eine Stelle als Personalsachbearbeiter/-in zu besetzen.Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:· Betreuung und Bearbeitung von Stellenausschrei-

bungs- und Stellenbesetzungsverfahren sowiePersonalbeschaffung im Allgemeinen

· Bearbeitung des Einstellungsverfahrens (Erstellen Stel-lenbeschreibung, Ausfertigen Arbeitsverträge, Vorbereiten und Durchführen von Einstellungsgesprächen, Erstellen entsprechender Verwaltungsakte im Beamtenrecht, usw.)

· Bearbeitung arbeitsrechtlich relevanter Änderungen (Um-setzungen, Arbeitszeit, Schwangerschaft/Mutterschutz, Elternzeit, Pflege- und Familienpflegezeit, Entgelt- und Besoldungsgruppen, Stufenlaufzeiten, Langzeiterkran-kungen, Schwerbehinderungen, Arbeits-/Dienstfähig-keitsüberprüfungen, Änderungen Stellenbeschreibun-gen, Beendigung usw.) inkl. deren Umsetzungen

· Bearbeitung des Beamtenrechts· Umsetzung von Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht

unter Beachtung der geltenden Rechtsprechung· Bearbeitung disziplinarischer MaßnahmenEine abschließende Abgrenzung des Aufgabengebietes wird ausdrücklich vorbehalten.

Anforderungen:· Abgeschlossenes Studium als Verwaltungsfachwirt

bzw. Bachelor of Laws Fachrichtung Allgemeine Ver-waltung, Bachelor im Bereich Personalmanagement/Human Resource oder Betriebswirtschaft mit Schwer-punkt Personal oder vergleichbarer Abschluss

· Kenntnisse und Erfahrung im Bereich des Tarif- und des Arbeitsrechts, im Bereich des Sächsischen Be-amtenrechts, des Personalvertretungsrechts und des SGB sind wünschenswert

· absolute Zuverlässigkeit, Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Konfliktfähigkeit und Ver-schwiegenheit

· freundliches Auftreten sowie kompetenter, souverä-ner und freundlicher Umgang

· selbstständiges und strukturiertes Arbeiten, Belast-barkeit, Verantwortungsbewusstsein und Teamgeist

Wir bieten Ihnen:· ein interessantes, anspruchsvolles und sehr vielfälti-

ges Tätigkeitsfeld.· flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rah-

men der geltenden Dienstvereinbarung unter Berück-sichtigung arbeitsorganisatorischer Erforderlichkeiten

· attraktive Arbeitgeberleistungen des öffentlichen Dienstes.

Die Arbeitszeit beträgt 40 Stunden/Woche. Die Vergü-tung erfolgt gemäß des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) in der Entgeltgruppe 9b.Die zu besetzende Stelle ist für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsun-terlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend fran-kierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/-in in eine Speicherung der personenbezogenen Daten wäh-rend des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt bzw. kein frankierter Rückumschlag beiliegt, werden die Bewerbungsunterlagen in regelmäßi-gen Abständen auf datenschutzrechtlich unbedenklichem Wege vernichtet.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterla-gen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruf-lichen Werdegangs, Beurteilungen) und einer Aussage zum frühestmöglichen Eintritt richten Sie bitte bis zum 18.02.2019 an die:Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bürgerservice „Personal-sachbearbeiter/in“, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.Die Bewerbung kann auch elektronisch im Wege einer Email erfolgen. Dabei sollte nur eine Gesamtdatei als pdf-Anhang beigefügt sein, die eine Größe von 5 MB nicht überschreitet.

Kontakt: Frau Schneider | Tel.: 03423 652147 | [email protected] | www.eilenburg.de

SchelerOberbürgermeister

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Seite 11Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Stellenausschreibung

Die Muldestadt Eilenburg liegt in der Region Leipzig und ist nur 25 Kilome-ter bzw. 25 Minuten mit der S-Bahn von der Messemetropole Leipzig entfernt.

Neben einer attraktiven Lebensqualität verfügt die char-mante Kleinstadt über eine abwechslungsreiche Kultur- und vielfältige Vereinslandschaft sowie einige einzigarti-ge Natur- und Sporterlebnisse.

In der Stadtverwaltung Eilenburg sind zum nächstmögli-chen Zeitpunkt zunächst befristet für die Dauer von zwei Jahren mehrere Stellen in Teilzeit als Hausmeister/ -innen für städtische Objekte zu besetzen. Eine späte-re Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist nach derzeitigem Stand bei Eignung möglich und wird angestrebt.

Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:· kleinere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten in

und um das Gebäude· Koordination und Beaufsichtigung von Fremdfirmen· Kontrolle und Prüfung im Sanitär-, Heizungs- und

Lüftungsbereich· Überwachung der Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit

und Pflege der Innen- und Außenanlagen· Gefahrenkontrolle und –meldung (Verkehrssiche-

rungspflicht)· Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte/r des Gebäudes· Außentätigkeiten (Laubentfernung, Schneeberäu-

mung, Gehweg-reinigung u. Ä.)· Kontrolle Reinigungsarbeiten· Unterstützung Nutzer im ObjektEine abschließende Abgrenzung des Aufgabengebietes wird ausdrücklich vorbehalten.

Anforderungen:· abgeschlossene zweijährige Ausbildung im hand-

werklichen Bereich oder mehrjährige Erfahrung im handwerklichen Bereich

· handwerkliche Kenntnisse und Fähigkeiten und Ge-schick

· gültiger Führerschein Klasse B, wünschenswert BE· Kenntnisse im Umgang mit PC und digitalen Geräten· selbständige Arbeitsweise· absolute Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen,

gesundheitliche Eignung, körperliche Belastbarkeit, Einsatz- und Hilfsbereitschaft, Flexibilität und Team-fähigkeit

· freundliches Auftreten und kompetenter Umgang· Wohnsitz in Eilenburg ist wünschenswert

Wir bieten Ihnen:· ein interessantes, abwechslungsreiches Tätigkeitfeld· Vielseitigkeit des Arbeitsplatzes· attraktive Arbeitgeberleistungen des öffentlichen

Dienstes.

Die Arbeitszeiten betragen 20-38 Stunden/Woche. Die Vergütung erfolgt gemäß des Tarifvertrags für den öf-fentlichen Dienst (TVöD-VKA) in der Entgeltgruppe 4.Die zu besetzende Stelle ist für Männer und Frauen in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsun-terlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend fran-kierter Rückumschlag beigefügt ist. Die Rücksendung erfolgt nach Abschluss des Verfahrens.Mit der Abgabe der Bewerbung willigt der/die Bewerber/ -in in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Wenn es nicht zu einer Einstellung kommt bzw. kein frankierter Rü-ckumschlag beiliegt, werden die Bewerbungsunterlagen in regelmäßigen Abständen auf datenschutzrechtlich un-bedenklichem Wege vernichtet.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterla-gen (Lebenslauf, Zeugniskopien, Darstellung des beruf-lichen Werdegangs, Beurteilungen) und einer Aussage zum frühestmöglichen Eintritt richten Sie bitte bis zum 11.02.2019 an die:Stadtverwaltung Eilenburg, FB Bürgerservice „Haus-meister“, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg.Die Bewerbung kann auch elektronisch im Wege einer Email erfolgen. Dabei sollte nur eine Gesamtdatei als pdf-Anhang beigefügt sein, die eine Größe von 5 MB nicht überschreitet.

Kontakt: FB Bürgerservice | Frau Schneider| Tel.: 03423 652147 | Stelle „Hausmeister/in“ | [email protected] | www.eilenburg.de

SchelerOberbürgermeister

Öffentliche Ausschreibungen auch onlineAktuelle Leistungsbeschreibungen nach VOB und VOL sind ab sofort im Internet unter www.eilenburg.de in der Rubrik Rathaus - Ausschreibungen/Vergaben zu finden.

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Seite 12Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Ortschaftsrat Mörtitz

Verkehrsteilnehmerschulungwie jedes Jahr, lädt der Ortschaftsrat Mörtitz zur Ver-kehrsteilnehmerschulung am 12.02.2019 um 19.00 Uhr in die Gaststätte Barth nach Mörtitz ein.Interessantes und Neues rund um den Straßenverkehr, insbesondere über den Winterfahrverkehr und natürlich die Beantwortung allgemeiner Fragen stehen auf der Ta-gesordnung.Es wird sicherlich wieder sehr interessant.

Informationsveranstaltung zu Naturschutzmaßnahmen im Sprottaried (Torfloch), Auswertung Versuchsverlauf 2017Am Donnerstag, dem 7. Februar 2019 findet um 18:00 Uhr im Gasthaus Pension Sprotta (Lindenallee 49, Sprotta), eine abschließende Informationsveranstaltung zur Naturschutzmaßnahme Pumpversuch im Sprottaried (Torfloch) statt. Interessierte Bürger werden zum Verlauf des sogenannten Pumpversuchs informiert und haben die Gelegenheit, Fragen zu stellen.

Christian FrankeSächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und GeologieFBZ WurzenKantsraße 1, 04808 Wurzen03425 99997-55 – [email protected]

Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Gemeinderat und Ortschaftsrat am 26.05.2019 in der Gemeinde DoberschützI. WahltagAm Sonntag, dem 26. Mai 2019 finden für die Gemeinde Doberschütz die Gemeinderatswahl und die Ortschafts-ratswahlen statt.

II. Zu wählen sind:Anzahl Höchstzahl

der Bewerberje Wahlvor-

schlag

MindestzahlUnterstüt-

zungs-unterschriften

Gemeinderäte 16 24 40Ortschaftsräte inBattaune 7 11 10Doberschütz 7 11 20Mörtitz 7 11 20Paschwitz 7 11 20Sprotta 7 11 20Wöllnau 7 11 10

III. Wahlgebiet1. Für die Gemeinderatswahl ist das Wahlgebiet das Ge-

biet der Gemeinde Doberschütz.Die Gemeinde Doberschütz besteht aus einem Wahlkreis.

2. Für die Ortschaftsratswahlen ist das Wahlgebiet das Gebiet der Ortschaft. Jede Ortschaft besteht aus ei-nem Wahlkreis.

IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-schlägen1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge

für diese Wahlen· frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und· spätestens am 21. März 2019 bis 18.00 Uhr beim

Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17, 04838 Doberschütz, schriftlich einzureichen.

2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählerver-einigungen eingereicht werden.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der §§ 6 ff

Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie der §§ 16 und 17 Kommunalwahlordnung (KomWO) aufzustellen.Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 KomWO entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.Der Wahlvorschlag muss gemäß § 16 Abs. 1 KomWO muss enthalten:- als Bezeichnung des Wahlvorschlages den Namen

der einreichenden Partei oder Wählervereinigung, und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einrei-chende Wählervereinigung keinen Namen führt,

- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Ge-burtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit,

Dem Wahlvorschlag sind gemäß § 16 Abs. 3 KomWO folgende Anlagen beizufügen:- eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster

der Anlage 17 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 Kom-WO), dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6 a Abs. 2 KomWG) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahl-vorschlag aufgestellt ist,

- für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Ge-meinde Doberschütz über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 17 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KomWO),

- beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wähler-vereinigung eine Ausfertigung der nach § 6 c Abs. 7 KomWG anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides Statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 4 KomWO) gefertigt werden, die Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 20 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 4 KomWO) auch unmittelbar auf der Niederschrift,

- im Fall der Anwendung von § 6 c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Vertretungsberechtigten der Partei oder mit-gliedschaftlich organisierten Wählervereinigung unterzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vor-lagen,

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Seite 13Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres kör-perlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklä-rung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Wahlaus-schusses spätestens am siebenten Tag (14.03.2019) vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvor-schläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hin-derungsgründe glaubhaft zu machen.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaft-lich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag ver-treten ist, oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten ist, bedarf abweichend von § 6 b Abs. 1 KomWG keiner Unterstützungsunter-schriften. Dies gilt entsprechend für den Wahlvor-schlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemein-derat Doberschütz zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

4. Der Punkt 3. findet entsprechend Anwendung bei Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ortschaftsrat. Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstüt-zungsunterschriften.

VII. Informationen zum Datenschutz bei der Auf-stellung von WahlvorschlägenIndem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungs-versammlung dem Versammlungsleiter die für die Er-stellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunal-wahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürger ande-rer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereini-gung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstel-lungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt ent-sprechend dem Musterformular 1 unterhttp://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informations-pflichten.htmlauszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen daten-schutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Doberschütz, den 18.01.2019

MärtzBürgermeister

- beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich or-ganisierten Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß § 6 Abs. 3 des Partei-engesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist, zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisa-tion eine gültige Satzung,

- beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unter-zeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der Gemeinde Doberschütz über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 7 KomWO),

- bei ausländischen Unionsbürgern eine Versiche-rung an Eides Statt nach § 6 a Abs. 3 KomWG, dass sie im Herkunftsland die Wählbarkeit nicht verloren haben.

Wählbar sind Bürger der Gemeinde Doberschütz und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Eu-ropäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. Ortschaft wohnen. Nicht wählbar ist, wer vom Wahl-recht ausgeschlossen ist, wer infolge deutschen Richter-spruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit der Beklei-dung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Nicht wählbar sind ferner Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft, die nach dein Recht dieses Mitgliedsstaates infolge einer zivilrechtlichen Ein-zelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entschei-dung die Wählbarkeit verloren haben.Jede Partei und Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag darf gemäß § 6 a Abs. 1 KomWG höchstens die unter II. angegebene Höchstzahl der Bewerber enthalten.

2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärun-gen sind in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, Breite Str. 17, 04838 Doberschütz während der üb-lichen Öffnungszeiten erhältlich.

VI. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften1. Jeder Wahlvorschlag muss von entsprechend der un-

ter II. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtig-ten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Ein-reichung des Wahlvorschlages und nachfolgender An-legung des Unterstützungsverzeichnisses bei der Ge-meindeverwaltung Doberschütz, Breite Str.17, 04838 Doberschütz während der allgemeinen Öffnungszei-ten für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl bis zum 21.03.2019, 18.00 Uhr, geleistet werden.Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen aus-zuweisen.Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungs-unterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Für die Leistung der Unterstützungsunter-schrift ist die elektronische Form ausgeschlossen.

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Seite 14Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Ortschaftsrat Sprotta

EinladungDie 27. öffentliche Sitzung des Ortschaftsrates Sprotta findet am Mittwoch, dem 06.02.2019, um 19.30 Uhrin der Begegnungsstätte Sprotta (KITA)Lindenallee 3 in 04838 Doberschütz OT Sprotta statt.Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen.Tagesordnung:1. Begrüßung, Feststellung der Anwesenheit, Bestäti-

gung der Tagesordnung2. Bestätigung des Protokolls der letzten Sitzung vom

13.12.20183. Fragen von Einwohnern4. Sonstigesgez. U. StorekOrtsvorsteher

FFW Doberschütz ruft zur Blutspendeaktion auf!WANN: Samstag, 09.02.2019 von 9.00 – 13.00 UhrWO: Feuerwehrgebäude Doberschütz, Eilenburger Chaussee 12

Komm doch auch mal mit zum Blutspenden!

Bringen Sie zu Ihrer nächsten Blutspende einen Erstspen-der mit und erhalten ein tolles Dankeschön vom DRK!

EinladungAm Donnerstag, 7. Februar 2019 findet um 19:30 Uhr im Versammlungsraum der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz, die

19. öffentliche Verwaltungsausschusssitzung

statt.Tagesordnung Drucksache1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung,

Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister und Bestätigung der Niederschrift vom 29.11.2018

2. Einwohnerfragestunde3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen3.1. Zustimmung zur Verwendung der Mittel

„Stärkung des ländlichen Raumes“ 0213.2. 2. Änderung der Entgeltordnung für

die Benutzung kommunaler Räumlichkeiten der Gemeinde Doberschütz 022

4. Sonstiges/Informationengez. MärtzBür ger mei ster

EinladungAm Mittwoch, 13. Februar 2019 findet um 19:30 Uhr in der Begegnungsstätte Paschwitz, Alte Dorfstraße 3, 04838 Doberschütz OT Paschwitz, die

29. öffentliche Gemeinderatssitzung

statt.

Tagesordnung Drucksache1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung,

Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister, Bestätigung der Niederschrift vom 06.12.2018

2. Einwohnerfragestunde3. Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen

Forstbezirk Taura informiert über dramatisches Schadgeschehen in heimischen Kiefernwäldern

Waldbesitzer sind herzlich eingeladenAus der Ferne zeigt sich dem aufmerksamen Beobachter seit Wochen ein ungewohntes Bild am Waldesrand: An-statt grüne Kiefernkronen leuchtet eine neben der ande-ren rotbraun. Das ist seltsam. Also in den Wald gelaufen und ganz nah ran an den Baum. Jetzt erkennt man, dass von den großen Kiefern sogar die Rinde zu Boden fällt und auf diesen Rindenstücken und nackten Stämmen ei-genartige Muster mit staubigem Belag zu sehen sind. Da stimmt was nicht. Man sieht es den Bäumen an. Ihnen geht es schlecht. Viele sterben.Und das ist auch kein Wunder. Wenn man auf das Jahr 2018 zurückblickt, war es ein schlimmes für den Wald vor unserer Haustür. Zu Beginn fegte Sturm „Friederi-cke“ übers Land und bescherte den Waldbesitzern ge-waltige Mengen Schadholz. Mit großen Anstrengungen wurden diese aufgearbeitet. Als ob das nicht genug ge-wesen wäre, herrschte seit April bis in den Oktober lan-ganhaltende Trockenheit und extreme Hitze. Die Bäume, die dem Sturm widerstanden hatten, wurden dadurch geschwächt und anfällig für allerlei hungrige Käfer, die sich bei dieser Witterung sehr wohlfühlten und massen-haft vermehrten. Durch ihren zerstörerischen Fraß unter der Rinde bringen sie die Kiefern genauso zum Abster-ben wie winzige pilzliche Erreger, die über die Nadeln den Baum befallen.Ob das kommende Frühjahr feucht und kühl wird, um die Entwicklung zu hemmen, weiß niemand. Und darauf sollte man sich als verantwortungsbewusster Waldbesit-zer auch nicht verlassen. Fakt ist, dass eine große Kä-ferdichte ins nächste Jahr startet und die sehr kritische Lage auf dem Holzmarkt höchstwahrscheinlich bestehen bleiben wird.Mit Aussicht auf diese schwierigen Rahmenbedingungen lädt der Forstbezirk Taura alle Waldbesitzer zu einer In-formationsveranstaltung ein. Im Vortrag geht es um das Erkennen von Schadsymptomen und deren Verursacher, Folgen und Gegenmaßnahmen, die jeder Waldbesitzer bei seinem Bemühen, den Wald zu erhalten, ergreifen kann. Die zuständigen Revierleiter des Forstbezirkes ste-hen in der Diskussion für Fragen bereit und bieten Unter-stützungsmöglichkeiten an.

Informationsveranstaltung:Revier Tiefensee: Am 06.02.2019, in Doberschütz, Gasthaus „Goldene Sonne“ 18.00 Uhr

Weithin rotbraun leuchtende Kiefernkronen im Wald bei Staupitz. Diesen Kiefern geht es nicht gut. Foto: S. Götze

Page 15: 2616 Eilenburg 05 19 · Nachbarn oder kümmern sich als liebevolle Omi um die Kinder der alleinstehenden Mutter aus dem Haus. Es gibt so viele fleißige Hände in unserer Stadt, die

Seite 15Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

3.1. I. Lesung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2019 020

3.2. Zustimmung zur Verwendung der Mittel „Stärkung des ländlichen Raumes“ 021

3.3. 2. Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung kommunaler Räumlichkeiten der Gemeinde Doberschütz 022

3.4. Bildung Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen 2019 023

3.5. Zustimmung zur Meldung der Lärm-kartierungsergebnisse 2017 024

3.6. Beschluss zur Abschnittsbildung und Kostenspaltung für den grundhaften Straßenausbau und die Errichtung der Straßenbeleuchtung „An der Koppel/Försterteich“ OT Mölbitz 025

3.7. Beschluss zur Abschnittsbildung und Kostenspaltung für den grundhaften Gehwegausbau und die Errichtung der Straßenbeleuchtung „Salzstraße“ OT Mölbitz 026

3.8. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen „Barrierefreier Umbau von Haltestellen“ 027

3.9. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Errichtung BHKW KITA Doberschütz“ 028

3.10. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen „Anbau Sanitärtrakt Tischtennishalle“ OT Mörtitz 029

3.11. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen „Gestaltung Dorfplatz“ OT Paschwitz 030

3.12. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistungen für „Umnutzung Saal Wöllnau zum Dorfgemeinschaftshaus“ 031

3.13. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Ausbau Gehweg Wiesenstraße“ OT Battaune 032

3.14. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Ausbau Gehweg Sprottaer Straße“ OT Battaune 033

3.15. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Herstellung Gehweg und Ausbau Zufahrten Battauner Hauptstraße“ OT Battaune 034

3.16. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Erschließung Wohngebiet Krautgärten“ OT Doberschütz 035

3.17. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Abbruch Jugendclub“ OT Mölbitz 036

3.18. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Bauleistung „Ausbau Gartenstraße“ OT Mörtitz 037

3.19. Ermächtigungsbeschluss des Bürgermeisters zur Vergabe der Leistung „Erarbeitung eines Konzeptes zur GURP und GUP für unterhaltungspflichtige Gewässer der Gemeinde Doberschütz“ 038

4. Sonstiges/Informationen

gez. MärtzBürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Jesewitz über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Jesewitz sind gegenüber dem Kalenderjahr 2018 bisher unverändert geblieben und gelten bis zum Erlass der Haushaltssat-zung für das Jahr 2019 weiter. Für diejenigen Steuer-schuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird daher aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergeset-zes vom 07. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung, die Grundsteuer für das Jahr 2018 in derselben Höhe wie für das Jahr 2018 durch diese öffent-liche Bekanntmachung festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet.Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: „Warten Sie nicht auf den Grundsteuerbescheid 2019.“ Bei Nichtzahlung zu den unten stehenden Fälligkeitstermi-nen setzt das EDV-bedingte Mahnverfahren ein und ver-ursacht zusätzliche Kosten.

Festsetzung der GrundsteuerGemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde Jesewitz die Grundsteuer für das Veranlagungs-jahr 2019 in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 festgesetzt.Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2019 erhalten, haben 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechts-wirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides.

Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Än-derungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeit-sterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt.Fälligkeit der GrundsteuerDie Grundsteuer für das Kalender 2019 wird mit in den je zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2019, 15. Mai 2019, 15. August 2019 und 15. November 2019 fällig.Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.ZahlungsaufforderungDie Steuerschuldner werden gebeten – sofern keine Ein-zugsermächtigung erteilt worden ist – die Grundsteuer für 2019 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträ-gen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteu-erbescheid ergeben, zu überweisen oder beim Verwal-tungsverband Eilenburg-West einzuzahlen.Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Grundsteuern 2019 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Jesewitz:Commerzbank AGIBAN: DE09 8508 0000 0230 0850 00BIC: DRESDEFF850

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Seite 16Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Der Wahlvorschlag muss gemäß § 16 Abs. 1 KomWO muss enthalten:- als Bezeichnung des Wahlvorschlages den Namen

der einreichenden Partei oder Wählervereinigung, und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einrei-chende Wählervereinigung keinen Namen führt,

- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Ge-burtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit,

Dem Wahlvorschlag sind gemäß § 16 Abs. 3 KomWO folgende Anlagen beizufügen:- eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster

der Anlage 17 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 Kom-WO), dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6 a Abs. 2 KomWG) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahl-vorschlag aufgestellt ist,

- für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Gemeinde Jesewitz über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 17 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KomWO),

- beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählerver-einigung eine Ausfertigung der nach § 6 c Abs. 7 KomWG anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides Statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 4 KomWO) gefertigt werden, die Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 20 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 4 KomWO) auch unmittelbar auf der Niederschrift,

- im Fall der Anwendung von § 6 c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Ver-tretungsberechtigten der Partei oder mitglied-schaftlich organisierten Wählervereinigung un-terzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen,

- beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich or-ganisierten Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß § 6 Abs. 3 des Partei-engesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist, zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisa-tion eine gültige Satzung,

- beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unter-zeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der Gemeinde Jesewitz über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 7 KomWO),

- bei ausländischen Unionsbürgern eine Versicherung an Eides Statt nach § 6 a Abs. 3 KomWG, dass sie im Herkunftsland die Wählbarkeit nicht verloren haben.

Wählbar sind Bürger der Gemeinde Jesewitz und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Eu-ropäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde bzw. Ortschaft wohnen. Nicht wählbar ist, wer vom Wahl-recht ausgeschlossen ist, wer infolge deutschen Rich-terspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit der Be-kleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Nicht wählbar sind ferner Staatsangehörige eines anderen Mitglieds-staates der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Recht dieses Mitgliedsstaates infolge einer zivilrechtli-chen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verloren haben.Jede Partei und Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag darf gemäß § 6 a Abs. 1 KomWG höchstens die unter II. angegebene Höchstzahl der Bewerber enthalten.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirk-te Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg – hier handelnd für die Gemeinde Jesewitz – einzulegen.

Eilenburg, 01.02.2019

Michael KönigVerbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Gemeinderat und Ort-schaftsrat am 26. Mai 2019 in der Gemeinde JesewitzI. WahltagAm Sonntag, dem 26. Mai 2019 finden für die Ge-meinde Jesewitz die Gemeinderatswahl und die Ort-schaftsratswahlen statt.

II: Zu wählen sind:

Anzahl Höchstzahlder Bewerber

je Wahlvorschlag

MindestzahlUnterstützungs-unterschriften

Gemeinderäte 14 21 40Ortschaftsräte inJesewitz 6 9 20Gotha 4 6 20Liemehna 4 6 20Pehritzsch 4 6 10

III. Wahlgebiet1. Für die Gemeinderatswahl ist das Wahlgebiet das Ge-

biet der Gemeinde Jesewitz. Die Gemeinde Jesewitz besteht aus einem Wahlkreis.

2. Für die Ortschaftsratswahlen ist das Wahlgebiet das Gebiet der Ortschaft. Jede Ortschaft besteht aus ei-nem Wahlkreis.

IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-schlägen1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge

für diese Wahlen· frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung

und· spätestens am 21. März 2019 bis 18.00 Uhr

bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschus-ses in der Gemeinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz

zu den im Pkt. VI genannten Zeiten schriftlich einzu-reichen.

2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählerver-einigungen eingereicht werden.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der §§ 6a ff

Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie der §§ 16 und 17 Kommunalwahlordnung (KomWO) aufzustellen.Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 KomWO entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

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Seite 17Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärun-gen sind im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.

VI. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften1. Jeder Wahlvorschlag muss von entsprechend der un-

ter II. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlberechtig-ten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften).

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Ein-reichung des Wahlvorschlages und nachfolgender An-legung des Unterstützungsverzeichnisses in der Ge-meinde Jesewitz, Alte Dorfstraße 1, 04838 Jesewitz, zu folgenden Zeiten:montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhrdienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhrmittwochs von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhrdonnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhrfür die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl bis zum 21. März 2019, 18.00 Uhr, geleistet werden. Die Wahl-berechtigten haben sich auf Verlangen auszuweisen.Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsunterschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für dieselbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Unterstützungs-unterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Für die Leistung der Unterstützungsunter-schrift ist die elektronische Form ausgeschlossen.Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Wahlausschusses spätestens am siebenten Tag (14. März 2019) vor dem Ablauf der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu beantragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaubhaft zu machen.

3 Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag vertreten ist, oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemein-de vertreten ist, bedarf abweichend von § 6 b Abs. 1 und 2 KomWG keiner Unterstützungsunterschriften.

. Dies gilt entsprechend für den Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereini-gung, wenn er von der Mehrheit der für die Wäh-lervereinigung Gewählten, die dem Gemeinderat Jesewitz zum Zeitpunkt der Einreichung angehören, unterschrieben ist.

4. Der Punkt 3. findet entsprechend Anwendung bei Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ortschaftsrat.Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstüt-zungsunterschriften.

VII. Informationen zum Datenschutz bei der Auf-stellung von WahlvorschlägenIndem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungs-versammlung dem Versammlungsleiter die für die Er-stellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunal-wahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürger ande-rer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereini-gung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstel-lungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt ent-sprechend dem Musterformular 1 unterhttp://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informations-pflichten.htmlauszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen daten-schutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Eilenburg, den 22.01.2019

Verwaltungsverband Eilenburg-Westim Namen der Gemeinde Jesewitz

Michael KönigVerbandsvorsitzender

Einladung zur Gemeinderatssitzung

Die nächste öffentliche Gemeinderatssitzung der Ge-meinde Zschepplin findet

am Dienstag, dem 19.02.2019, 19.00 Uhr

im Saal Naundorf, Bahnhofstraße 1, OT Naundorf in 04838 Zschepplin statt, zu welcher ich Sie hiermit recht herzlich einladen möchte.

Tagesordnung:1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Be-

stätigung der Tagesordnung2. Bestätigung der Niederschrift vom 29.01.20193. Einwohnerfragestunde4. Beschluss – Antrag auf Errichtung eines Einfamilien-

hauses im OT Naundorf

Antragsteller: Frau Maxi Liebmann und Herr Tino Pit-schel, Leipzig

5. Beschluss – Vergabe von Bauleistung zum Bauvorha-ben Installation einer modernen Heizungsanlage im Feuerwehrgerätehaus Zschepplin

6. Beschluss – Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

7. Zweite Lesung Entwurf Haushaltsplan 20198. Verschiedenes

Es schließt sich ein nichtöffentlicher Teil an.

BerkesBürgermeisterin

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Seite 18Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirk-te Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg – hier handelnd für die Gemeinde Zschepplin – einzulegen.

Eilenburg, 01.02.2019

Michael KönigVerbandsvorsitzender

Öffentliche Bekanntmachung der Wahlen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Gemeinderat und Ortschaftsrat am 26. Mai 2019 in der Gemeinde ZschepplinI. WahltagAm Sonntag, dem 26. Mai 2019 finden für die Ge-meinde Zschepplin die Gemeinderatswahl und die Ort-schaftsratswahlen statt.II: Zu wählen sind:

Anzahl Höchstzahlder Bewerberje Wahlvor-

schlag

MindestzahlUnterstüt-

zungs-unterschriften

Gemeinderäte 14 21 40Ortschaftsräte inGlaucha 5 8 10Hohenprießnitz 5 8 20Krippehna 5 8 10Naundorf 5 8 20Zschepplin 5 8 20

III. Wahlgebiet1. Für die Gemeinderatswahl ist das Wahlgebiet das

Gebiet der Gemeinde Zschepplin. Die Gemeinde Zschepplin besteht aus einem Wahlkreis.

2. Für die Ortschaftsratswahlen ist das Wahlgebiet das Gebiet der Ortschaft. Jede Ortschaft besteht aus ei-nem Wahlkreis.

IV. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvor-schlägen1. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahlvorschläge

für diese Wahlen· frühestens am Tag nach dieser Bekanntmachung und· spätestens am 21. März 2019 bis 18.00 Uhr bei

der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg

zu den im Pkt. VI genannten Zeiten schriftlich einzu-reichen.

2. Wahlvorschläge können von Parteien und Wählerver-einigungen eingereicht werden.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge1. Die Wahlvorschläge sind unter Beachtung der §§ 6a ff

Kommunalwahlgesetz (KomWG) sowie der §§ 16 und 17 Kommunalwahlordnung (KomWO) aufzustellen.Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen über Inhalt und Form der Wahlvorschläge in § 16 KomWO entsprechen; die im § 16 Abs. 3 KomWO genannten Unterlagen sind dem Wahlvorschlag beizufügen.

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Zschepplin über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019Die Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Zschepplin sind gegenüber dem Kalenderjahr 2018 bisher un-verändert geblieben und gelten bis zum Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 weiter. Für dieje-nigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird daher aufgrund von § 27 Absatz 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (BGBI: I S. 965) in der derzeit geltenden Fassung, die Grund-steuer für das Jahr 2019 in derselben Höhe wie für das Jahr 2018 durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In diesen Fällen wird auf die Versendung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2019 verzichtet.Somit die Bitte an alle Steuerpflichtigen: „Warten Sie nicht auf den Grundsteuerbescheid 2019.“ Bei Nichtzahlung zu den unten stehenden Fälligkeitster-minen setzt das EDV-bedingte Mahnverfahren ein und verursacht zusätzliche Kosten.

Festsetzung der GrundsteuerGemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz wird hiermit für die Gemeinde Zschepplin die Grundsteuer für das Ver-anlagungsjahr 2019 in gleicher Höhe wie im Jahr 2018 festgesetzt.Grundsteuerpflichtige, die keinen Grundsteuerbescheid für das Veranlagungsjahr 2019 erhalten, haben 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechts-wirkungen ein wie durch den Zugang eines schriftlichen Steuerbescheides.Ein neuer Grundsteuerbescheid wird nur erstellt, wenn Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen, bei den Fälligkeitsterminen oder bei den Eigentumsverhältnissen eintreten.Bei einer Änderung der Grundsteuerhebesätze oder der Bemessungsgrundlage werden gemäß § 27 Abs. 2 Grundsteuergesetz Änderungsbescheide erteilt.

Fälligkeit der GrundsteuerDie Grundsteuer für das Kalender 2019 wird mit in den je zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar 2019, 15. Mai 2019, 15. August 2019 und 15. November 2019 fällig.Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2017 in einem Betrag am 01. Juli 2019 fällig.

ZahlungsaufforderungDie Steuerschuldner werden gebeten – sofern keine Ein-zugsermächtigung erteilt worden ist – die Grundsteuer für 2019 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträ-gen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteu-erbescheid ergeben, zu überweisen oder beim Verwal-tungsverband Eilenburg-West einzuzahlen.Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt worden ist, bitten wir um Überweisung der Grundsteuern 2019 auf folgendes Bankkonto der Gemeinde Zschepplin:

Commerzbank AGIBAN: DE72 8508 0000 0231 1239 00BIC: DRESDEFF850

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Seite 19Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Jede Partei und Wählervereinigung kann nur einen Wahlvorschlag einreichen. Jeder Wahlvorschlag darf gemäß § 6 a Abs. 1 KomWG höchstens die unter II. angegebene Höchstzahl der Bewerber ent-halten.

2. Vordrucke für Wahlvorschläge, Niederschriften über Bewerberaufstellungen und Zustimmungserklärun-gen sind im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, während der üblichen Öffnungszeiten erhältlich.

VI. Hinweise auf Unterstützungsunterschriften1. Jeder Wahlvorschlag muss von entsprechend der

unter II. angegebenen Mindestzahl zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlages Wahlbe-rechtigten, die keine Bewerber des Wahlvorschlages sind, unterschrieben sein (Unterstützungsunter-schriften).

2. Die Unterstützungsunterschriften können nach Ein-reichung des Wahlvorschlages und nachfolgender An-legung des Unterstützungsverzeichnisses im Verwal-tungsverband Eilenburg-West, Maxim-Gorki-Platz 1, 04838 Eilenburg, zu folgenden Zeiten:montags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhrdienstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 Uhrmittwochs von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhrdonnerstags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhrfreitags von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhrfür die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl bis zum 21. März 2019, 18.00 Uhr, geleistet werden. Die Wahlberechtigten haben sich auf Verlangen auszu-weisen.Ein Wahlberechtigter kann für dieselbe Wahl nur für einen Wahlvorschlag eine Unterstützungsun-terschrift leisten. Hat ein Wahlberechtigter für die-selbe Wahl für mehrere Wahlvorschläge eine Un-terstützungsunterschrift geleistet, sind alle seine Unterschriften ungültig. Für die Leistung der Un-terstützungsunterschrift ist die elektronische Form ausgeschlossen.Wahlberechtigte, die infolge Krankheit oder ihres körperlichen Zustandes die Unterzeichnung durch Erklärung vor einem Beauftragten der Verwaltung ersetzen wollen, haben dies beim Vorsitzenden des Wahlausschusses spätestens am siebenten Tag (14. März 2019) vor dem Ablauf der Einrei-chungsfrist für Wahlvorschläge schriftlich zu be-antragen; dabei sind die Hinderungsgründe glaub-haft zu machen.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder mitgliedschaft-lich organisierten Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags im Sächsischen Landtag ver-treten ist, oder seit der letzten Wahl im Gemeinderat der Gemeinde vertreten ist, bedarf abweichend von § 6 b Abs. 1 und 2 KomWG keiner Unterstützungs-unterschriften. Dies gilt entsprechend für den Wahl-vorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung, wenn er von der Mehrheit der für die Wählervereinigung Gewählten, die dem Gemein-derat Zschepplin zum Zeitpunkt der Einreichung an-gehören, unterschrieben ist.

4. Der Punkt 3. findet entsprechend Anwendung bei Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ortschaftsrat.Darüber hinaus bedarf auch ein Wahlvorschlag einer Partei oder Wählervereinigung, die aufgrund eigenen Wahlvorschlags seit der letzten regelmäßigen Wahl im Ortschaftsrat vertreten war, keiner Unterstüt-zungsunterschriften.

Der Wahlvorschlag muss gemäß § 16 Abs. 1 KomWO muss enthalten:- als Bezeichnung des Wahlvorschlages den Namen

der einreichenden Partei oder Wählervereinigung, und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, oder ein Kennwort, wenn die einrei-chende Wählervereinigung keinen Namen führt,

- Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Ge-burtsdatum und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerber, bei ausländischen Unionsbürgern ferner die Staatsangehörigkeit,

Dem Wahlvorschlag sind gemäß § 16 Abs. 3 KomWO folgende Anlagen beizufügen:- eine Erklärung jedes Bewerbers nach dem Muster

der Anlage 17 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 Kom-WO), dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat (§ 6 a Abs. 2 KomWG) und dass er für dieselbe Wahl nicht in einem anderen Wahl-vorschlag aufgestellt ist,

- für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Gemeinde Jesewitz über seine Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 17 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 KomWO),

- beim Wahlvorschlag einer Partei oder Wählerver-einigung eine Ausfertigung der nach § 6 c Abs. 7 KomWG anzufertigenden Niederschrift mit der erforderlichen Versicherung an Eides Statt; die Niederschrift soll nach dem Muster der Anlage 19 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 4 KomWO) gefertigt werden, die Versicherung an Eides Statt nach dem Muster der Anlage 20 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 4 KomWO) auch unmittelbar auf der Niederschrift,

- im Fall der Anwendung von § 6 c Abs. 1 Satz 4 KomWG eine von dem für den Landkreis oder die Gemeinde zuständigen Vorstand oder sonst Ver-tretungsberechtigten der Partei oder mitglied-schaftlich organisierten Wählervereinigung un-terzeichnete schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen für dieses Verfahren vorlagen,

- beim Wahlvorschlag einer mitgliedschaftlich or-ganisierten Wählervereinigung oder einer Partei, deren Satzung nicht gemäß § 6 Abs. 3 des Partei-engesetzes beim Bundeswahlleiter hinterlegt ist, zum Nachweis der mitgliedschaftlichen Organisa-tion eine gültige Satzung,

- beim Wahlvorschlag einer nicht mitgliedschaftlich organisierten Wählervereinigung für jeden Unter-zeichner des Wahlvorschlags eine Bescheinigung der Gemeinde Jesewitz über sein Wahlrecht nach dem Muster der Anlage 21 (zu § 16 Abs. 3 Nr. 7 KomWO),

- bei ausländischen Unionsbürgern eine Versiche-rung an Eides Statt nach § 6 a Abs. 3 KomWG, dass sie im Herkunftsland die Wählbarkeit nicht verloren haben.

Wählbar sind Bürger der Gemeinde Zschepplin und Staatsangehörige der anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (ausländische Unionsbürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet ha-ben und seit mindestens drei Monaten in der Gemein-de bzw. Ortschaft wohnen. Nicht wählbar ist, wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit der Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt. Nicht wählbar sind ferner Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft, die nach dem Recht dieses Mitgliedsstaates infolge ei-ner zivilrechtlichen Einzelfallentscheidung oder einer strafrechtlichen Entscheidung die Wählbarkeit verlo-ren haben.

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Seite 20Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019

Einladung zur Versammlung der Jagdgenossenschaft Glaucha mit anschließendem JagdessenDer Vorstand der Jagdgenossenschaft Glaucha lädt zur nichtöffentlichen Genossenschaftsversammlung ein.

Die Versammlung findet amSamstag, dem 16. März 2018, um 18.00 Uhr

in der Gaststätte zur „Grünen Muldenaue“ in Glaucha

statt.

Tagesordnung:

1 Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähig-keit

2 Bericht des Vorsitzenden über das Jagdjahr3 Vorstellung der Jahresrechnung durch den Kas-

senwart4 Bericht des Kassenprüfers5 Entlastung des Kassenwartes6 Entlastung des Vorstandes7 Beschluss über die Verwendung des Reinertrages

der Jagdnutzung8 Vorstellung und Beschluss über den Haushalts-

plan 2019/20209 Bericht der Jäger10 Vorstandswahl10.1 Wahl der Wahlkommission10.2 Wahl des Jagdvorstandes10.3 Konstituierung des Vorstandes11 Wahl der Kassenprüfer

Anmerkung:Jagdgenosse ist jeder Grundstückseigentümer, der in-nerhalb des gemeinschaftlichen Jagdbezirks bejagbare Grundflächen hat.In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch eine andere volljährige und ge-schäftsfähige Person vertreten lassen. Personengemein-schaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben einen Vertreter zu bevollmächtigen. Die Vertreter bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, die vor Beginn der Genossenschaftsversammlung vorzulegen ist.Jagdgenossen, die sich mit Vollmacht vertreten lassen, werden gebeten, mit der schriftlichen Vollmacht einen aktuellen Eigentumsnachweis vorzulegen.Gleichzeitig noch der Hinweis, dass Änderungen in den Eigentumsverhältnissen von bejagbaren Flächen dem Jagdvorstand unaufgefordert mitzuteilen sind.Anschließend findet ein Jagdessen statt. Es sind alle Mit-glieder der Jagdgenossenschaft Glaucha mit ihren Part-nern recht herzlich eingeladen.

Der Jagdvorstand Glaucha

VII. Informationen zum Datenschutz bei der Auf-stellung von WahlvorschlägenIndem die Wahlbewerber im Rahmen der Aufstellungs-versammlung dem Versammlungsleiter die für die Er-stellung des Wahlvorschlags (Anlage 16 zur Kommunal-wahlordnung) notwendigen personenbezogenen Daten mitteilen, die Zustimmungserklärung (Anlage 17 zur Kommunalwahlordnung) und – soweit sie Bürger ande-rer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind – eine Versicherung an Eides statt gemäß § 6a Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes abgeben, entstehen für die den Wahlvorschlag aufstellende Partei bzw. Wählervereini-gung aktive datenschutzrechtliche Hinweispflichten nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung. Es wird empfohlen, dem Wahlbewerber im Rahmen der Aufstel-lungsversammlung ein standardisiertes Merkblatt ent-sprechend dem Musterformular 1 unterhttp://www.datenschutzrecht.sachsen.de/Informations-pflichten.htmlauszuhändigen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Zustimmungserklärung trotz einer eventuellen daten-schutzrechtlichen Geltendmachung der Berichtigung und Löschung materiell-rechtlich weiter gültig bleibt (§ 6a Absatz 2 Satz 2 KomWG).

Eilenburg, den 22.01.2019

Verwaltungsverband Eilenburg-Westim Namen der Gemeinde Zschepplin

Michael KönigVerbandsvorsitzender

Page 21: 2616 Eilenburg 05 19 · Nachbarn oder kümmern sich als liebevolle Omi um die Kinder der alleinstehenden Mutter aus dem Haus. Es gibt so viele fleißige Hände in unserer Stadt, die

Seite 21Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019 Anzeigenteil

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Mit dem Start ins Berufsleben beginnt ein neuer Lebensab-schnitt. Die einen sehen ihrem Haupt- oder Realschulabschluss entgegen, die anderen bereiten sich auf ihr Abitur vor. Und schon jetzt steht die große Frage im Raum – was mache ich danach? Studium oder Ausbildung? Praktikum oder vielleicht erst einmal ein Freiwilliges Soziales Jahr? Es ist meist nicht einfach, für sich selbst den richtigen Weg zu finden und einzuschlagen. Und der will wohl überlegt sein. Tatsache ist auch, dass Ausbildungsbe-triebe mit zunehmender Häufigkeit schon ein bis zwei Jahre im Voraus mit der Suche nach geeignetem Nachwuchs für die künf-tig zu besetztende Ausbildungsstelle beginnen. Die meisten Be-werber wissen, wie viel Ausdauer es braucht, auch nach meh-reren erfolglosen Bewerbungen zuversichtlich zu bleiben und weiterhin zielstrebig und voller Elan neue Firmen anzuschreiben. Manchmal weiß man dann gar nicht mehr, wo einem der Kopf steht. Dann den Überblick zu behalten ist nicht so einfach.Dieser Ausbildungsratgeber will ein Leitfaden sein und beim er-folgreichen Start in die Zukunft begleitend helfen sowie Anre-gungen, Berufsvorschläge sowie interessante Arbeitgeber und nützliche Tipps als Hilfestellung offen legen. Vom passenden Bewerbungsfoto über den Aufbau der Bewerbungsunterlagen bis hin zum Vorstellungsgespräch bietet er Tipps und wissens-werte Informationen. Viel Erfolg bei der Suche eines Ausbil-dungsplatzes!

Das Bewerbungsschreiben Anzeige

Die Bewerbung, insbesondere das Anschreiben, ist die Visiten-karte, auf der du für dich selbst wirbst. Damit zeigst du, dass du der/die Richtige für die Ausbildungsstelle bist. Es umfasst eine DIN-A4-Seite. Da du dafür nur wenig Platz hast, muss auf einen Blick klar werden, was du willst, was du kannst und wer du bist. Nutze die Möglichkeit, deine Stärken in einem guten Licht darzustellen und dich als den passenden Kandidaten für deinen Wunschberuf „zu verkaufen“.Das Anschreiben ist stets individuell gehalten, deshalb gilt es, sich vorab über das Unternehmen gut zu informieren. Begründe, warum du dich für diese Ausbildung entschieden hast und auch, warum du dich bei diesem Unternehmen bewirbst. Zeige deine Kenntnisse, Fähigkeiten und Stärken auf, die du auch belegen kannst. Verwende dabei deine eigenen Worte und fasse dich kurz. Rechtschreib- und Tippfehler in der Bewerbung sind ein No Go! Auch auf die richtige äußere Form (DIN 5008) musst du achten. Mehr über Form, Aufmachung und Schriftbild findest du auf zahlreichen Seiten im Internet.Halte dir bei deiner Bewerbung stets eines vor Augen: Gerade beim Anschreiben hast du die große Chance, dich von anderen positiv abzuheben. Abgeschriebene Texte und Standardformu-lierungen sind bei Personalverantwortlichen nicht beliebt. Eine 08/15-Bewerbung landet schnell auf dem falschen Stapel.

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Seite 22Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019Anzeigenteil

Wenn ihr an mich denkt, seid nicht traurig.Erzählt lieber von mir und traut euch ruhig zu lachen.

Lasst mir einen Platz zwischen euch so wie ich ihn im Leben hatte.

In Liebe und Dankbarkeit nehmen wir Abschied von unserer lieben Mutti, Oma, Uroma und Schwester

Annerose Fischer geb. Wendt

geb. am 22.09.1944 gest. am 22.01.2019

In stiller TrauerTochter Manuela Schubert mit Familie

Sohn Lutz Dziuballe mit FamilieTochter Petra Scholz mit FamilieSohn Uwe Dziuballe mit Familie

Bruder Rainer Wendt mit Familie Im Namen aller Angehörigen

Die Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung findet am Montag, den 11.02.2019, um 13.00 Uhr

auf dem Friedhof in Laußig statt.

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Die Bedeutung des Lichts Anzeige

Warmes Kerzenlicht hat nicht nur in der dunklen Jahreszeit eine tiefe emotionale Bedeutung. Es symbolisiert im christlichen Glauben Hoffnung und Freude, Ewigkeit und Auferstehung. Deshalb leuchten bei uns die Kerzen zur Taufe und am Geburts-tag ebenso wie am Adventskranz und am Weihnachtsbaum.Den Brauch, Grablichte aufzustellen, gab es bereits in der Anti-ke. Die Flamme sollte den Verstorbenen den Weg in die nächste Welt erhellen. Unser heutiges Ritual, eine Kerze im Gedenken an einen lieben Menschen anzuzünden, hat etwas ungemein Trös-tendes. Es ist eine bewusste Auszeit in unserer hektischen Welt, ein gedankliches Innehalten und für viele ein wichtiger Schritt in der Trauerarbeit. So fasst beispielsweise das Grablicht „See-lenworte“ mit dem Satz „Liebe ist die Brücke zur Ewigkeit“ die Trauer in Worte. Weitere Modelle sollen mit stilisierten Bäumen oder einem Kirchenfenster Trost und Zuversicht spenden. Eine Information von www.bolsius.de

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Seite 23Amtsblatt Eilenburg, 1. Februar 2019 Anzeigenteil

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Vertragslaufzeit bei StromverträgenWie lange sollte man sich eigentlich an einen neuen Strom- oder Erdgasversorger vertraglich binden? Eine Frage, die sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei einem Anbieterwechsel häufig stellen. „Gerade bei Strom kann sich ein regelmäßiger Wechsel durchaus lohnen“, sagt Fabian Fehrenbach, Energie-rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Auf der sicheren Seite ist man, wenn man sich nur sehr kurze Zeit bindet, beispielsweise lediglich einen Monat. Der Vertrag endet dann natürlich nicht nach nur einem Monat, sondern ver-längert sich automatisch um einen Zeitraum, den man ebenfalls vertraglich wählen kann, immer wieder aufs Neue“, so Fehren-bach. Auch bei der Wahl der automatischen Vertragsverlänge-rung ist man mit einem Monat, oder besser nur zwei Wochen, gut bedient. „Der entscheidende Vorteil bei derartigen Vertrags-modellen ist die volle Flexibilität“, erläutert Fehrenbach. „Läuft und verlängert sich der Vertrag nur kurz, kann ich jederzeit ohne größere Diskussion und Begründung den Vertrag ordentlich kündigen und den Anbieter wieder wechseln.“ Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist ein Stromversorger bei diesen Model-len eher motiviert, den Kunden faire Preise und guten Service zu bieten. Wählt man Verträge mit einem Jahr Erstlaufzeit, so sollte man darauf achten, dass sich der Vertrag danach nicht um ein weiteres Jahr, sondern nur um einen Monat verlängert. Eine Erstlaufzeit mit 24 Monaten sollte man generell meiden. Der Energiemarkt ist zu sehr in Bewegung, um Preise auf diese lange Zeit gut beurteilen zu können.Fragen rund um das Thema Energieversorgung beant-wortet die Energierechtsberater der Verbraucherzentralen. (VZ-RLP/05.06.2018).

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