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w 37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht Stand 05/2017 Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales und gesellschaftliche Integration

37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht · Telefon: 0711 216-32044, Telefax 0711 216-32043 E-Mail: [email protected] Textverarbeitung/Layout Andrea Hutt (Sozialamt) 37. Stuttgarter

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht

– Stand 05/2017

Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales und gesellschaftliche Integration

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Inhaltsverzeichnis

Herausgeber Landeshauptstadt Stuttgart Referat Soziales und gesellschaftliche Integration Redaktion Marco-Oliver Luz, Jägerstr. 14 – 18, 70174 Stuttgart Telefon: 0711 216-32044, Telefax 0711 216-32043 E-Mail: [email protected]

Textverarbeitung/Layout Andrea Hutt (Sozialamt)

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. VORWORT - AUSGANGSLAGE UND AKTUELLE ENTWICKLUNG .................................. 5

2. ZAHLENSPIEGEL .................................................................................................................................. 7

A. Statistik Personen und Plätze (Jahresdurchschnittszahlen) .......................................................................... 7

B. Entwicklung der Flüchtlingszahlen von 04/2015 bis 05/2017 sowie Prognose 12/2017 ............................ 9

C. Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung in der Landeshauptstadt Stuttgart von 06/2008 bis

05/2017 sowie Prognose 12/2017 .................................................................................................................... 10

D. Aufschlüsselung nach Herkunftsländern ......................................................................................................... 11

E. Aufschlüsselung Zusammensetzung Flüchtlinge ........................................................................................... 12

F. Integration von Flüchtlingen durch Vermittlung in Individualwohnraum ..................................................... 13

3. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN ................................................................................................. 14

A. Finanzielle Auswirkungen im Unterkunftsbereich .......................................................................................... 15

B. Finanzielle Auswirkungen im Sozialleistungsbereich .................................................................................... 16

C. Finanzielle Auswirkungen bei der sozialen Betreuung .................................................................................. 17

D. Finanzielle Auswirkungen aller Bereiche ......................................................................................................... 18

4. STELLENAUSSTATTUNG ............................................................................................................... 20

5. AUFNAHME VON FLÜCHTLINGEN IN DER LANDESHAUPTSTADT STUTTGART . 21

6. UNTERKUNFTSMANAGEMENT ................................................................................................... 22

A. Schließung von Unterkünften (06/2016 bis 05/2017) .................................................................................... 22

B. Status Quo (05/2017) ......................................................................................................................................... 25

C. In Realisierung..................................................................................................................................................... 36

7. BERATUNGSZENTREN JUGEND UND FAMILIE ................................................................... 37

8. UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE ............................................................ 39

9. DEUTSCHKURSE FÜR FLÜCHTLINGE ..................................................................................... 45

10. KINDERTAGESBETREUUNG FÜR FLÜCHTLINGE .............................................................. 47

11. SCHULBILDUNG UND BETREUUNG ......................................................................................... 49

12. ABGESCHOBENE UND AUSGEWIESENE AUSLÄNDERINNEN UND AUSLÄNDER ........................................................................................................................................ 53

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Inhaltsverzeichnis

13. EU-RÜCKKEHRPROJEKT „ZWEITE CHANCE HEIMAT“ ................................................... 54

14. FLÜCHTLINGSFREUNDESKREISE UND WEITERE ENGAGEMENTS .......................... 57

15. EMPOWERMENT VON FLÜCHTLINGEN .................................................................................. 61

16. PLANUNGEN ZUR INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN ................................................. 64

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Vorwort - Ausgangslage und aktuelle Entwicklung

Seite 5

1. Vorwort - Ausgangslage und aktuelle Entwicklung

2016 haben 280.000 geflüchtete Menschen in Deutschland Zuflucht gesucht. Im Jahr zuvor waren es 890.000. Frühere Angaben für 2015 von mehr als einer Million Geflüchteter hatten sich etwa durch Doppelregistrierungen ergeben. Wie das Bundesinnenministerium hierzu mitgeteilt hat, seien die aktuellen Zahlen für 2016 nun genau, da inzwischen alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, anhand der Fingerabdrücke erfasst und registriert werden. Das Bundesamt für Migration hat in 2016 rund 695.000 Asyl-Entscheidungen getroffen. Die Asylsuchenden haben nunmehr im Schnitt ca. 2 Monate von der Anhörung bis zur Entschei-dung zu warten. Etwa 37 % der Asylbewerber haben 2016 eine Anerkennung als Flüchtling erhalten; weiteren 22 % wurde subsidiärer Schutz gewährt. Der Anteil der Syrer unter den Geflüchteten, die 2016 einen Asylantrag gestellt haben, lag bei 36 %, etwa 17 % stammten aus Afghanistan und 13 % aus dem Irak. Der Grund für einen Rückgang in diesem Ausmaß ist in den Auswirkungen des EU-Türkei-Abkommens und der Schließung der Balkanroute zu sehen. 2015 waren gemäß dem UN-Flüchtlingsbüro UNHCR noch etwas mehr als eine Million Menschen über das Mittelmeer gekommen – mehr als 850.000 Flüchtlinge hatten sich von der Türkei aus über die Ägäis nach Griechenland auf den Weg gemacht. 2016 schafften es nur noch 362.000 Menschen über das Mittelmeer, davon ca. 173.000 von der Türkei aus. Stark angestiegen ist in diesem Zusammenhang die Anzahl der Geflüchteten, die von Libyen oder Tunesien die direkte Mit-telmeerroute nach Italien nehmen. Auch mit der Folge, dass allein die offiziellen Zahlen von mehr als 5.000 Flüchtlingen ausgehen, die diese Überfahrt nicht lebend überstanden haben. In der Landeshauptstadt Stuttgart haben Ende Mai 2017 rund 7.700 geflüchtete Menschen in 124 Flüchtlingsunterkünften in allen 23 Stadtbezirken gelebt. Mit durchschnittlich 125 Zu-weisungen und rund 200 Auszügen im Monat kann von einem leichten Rückgang auf diesem status quo in den Unterkünften ausgegangen werden. Mit Blick auf den angespannten Woh-nungsmarkt jedoch in vielen Fällen für einen längeren Zeitraum. In 2016 hat sich das Willkommen in ein Ankommen und Aufgehen in der Stadtgesellschaft gewandelt. Neben den wichtigen Punkten des Spracherwerbs und dem Zugang zu Schule und Arbeitsmarkt hat die Landeshauptstadt Stuttgart viel Energie und Tatkraft in Projekte gesteckt, den angekommenen Geflüchteten Möglichkeiten zu bieten, in Kontakt mit der hei-mischen Bevölkerung zu gelangen. Dies geschieht u. a. in den Sport- und Kulturvereinen, aber auch in den verschiedenen Begegnungsstätten und den seit April 2017 in Betrieb ge-nommenen Willkommensräumen, in welchen für alle Personenkreise im Stadtquartier ein niederschwelliges Beratungsangebot zu verschiedensten Lebensfragen und Begegnung an-geboten wird. Die Konzeption des vom Land Baden-Württemberg aufgestellten „Pakt für Integration“ wird in Stuttgart derzeit bereits umfassend vorbereitet. Mit nicht unerheblichen Landesmitteln kann eine einzelfallbezogene Begleitung eines jeden volljährigen Geflüchteten bzw. einer jeden Flüchtlingsfamilie sichergestellt werden. Hierbei sollen im Rahmen der Integration und der gesellschaftlichen Teilhabe die Stärken und Potenziale erkannt sowie die Bedarfe ermit-telt und nachhaltig umgesetzt werden. Die hierfür eingesetzten Integrationsmanager werden in enger Abstimmung mit den persönlichen Ansprechpartnern des Jobcenters und anderer Behörden und Institutionen stehen, um gemeinsam für eine effiziente und erfolgreiche Ver-mittlung in Ausbildung, Beruf, privaten Wohnraum und gesellschaftliches Leben in der Lan-deshauptstadt Stuttgart sorgen zu können.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Vorwort - Ausgangslage und aktuelle Entwicklung

Seite 6

Mit positivem Blick und voller Zuversicht in die Zukunft schauend, gebührt für all das Enga-gement und die großartige Arbeit den Haupt- und Ehrenamtlichen in den Flüchtlingsfreun-deskreisen, Gruppen, Vereinen und sonstigen Institutionen unser ganzer Dank. Besonders möchten wir uns auch für die höchst engagierte, professionelle und von hoher Empathie und Flexibilität geprägte Arbeit der Träger der freien Wohlfahrtspflege in den Unterkünften be-danken.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 7

2. Zahlenspiegel

A. Statistik Personen und Plätze (Jahresdurchschnittszahlen)

Stichtags- und Prognosezahlen betreffend den in der Landeshauptstadt Stuttgart unterge-brachten Flüchtlingen können der Ziffer 2. B. „Entwicklung der Flüchtlingszahlen von 04/2015 bis 05/2017 sowie Prognose 12/2017“ entnommen werden.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 8

Detailbericht: Durchschnittliche Entwicklung der Flüchtlingsaufnahme und -unterbringung in der Landeshauptstadt Stuttgart seit 2006

* Stellt den Saldo der Jahresdurchschnittszahl in Bezug auf 2010 dar. Tatsächlich sind im Verlauf

des Jahres 2011 58 Plätze wegen Kündigung eines Mietvertrags weggefallen und es wurden 119 Plätze neu geschaffen.

** Stellt den Saldo der Jahresdurchschnittszahl in Bezug auf 2011 dar. Tatsächlich sind im Verlauf des Jahres 2012 10 Plätze wegen Kündigung eines Mietvertrags weggefallen und es wurden 334 Plätze neu geschaffen.

*** Stellt den Saldo der Jahresdurchschnittszahl in Bezug auf 2012 dar. Tatsächlich sind im Verlauf des Jahres 2013 61 Plätze weggefallen und es wurden 555 Plätze neu geschaffen.

**** Stellt den Saldo der Jahresdurchschnittszahl in Bezug auf 2013 dar. Tatsächlich sind im Verlauf des Jahres 2014 212 Plätze weggefallen und es wurden 1.137 Plätze neu geschaffen.

***** Stellt den Saldo der Jahresdurchschnittszahl in Bezug auf 2014 dar. Tatsächlich sind im Verlauf des Jahres 2015 219 Plätze weggefallen und es wurden 5.256 Plätze neu geschaffen.

****** Stellt den Saldo der Jahresdurchschnittszahl in Bezug auf 2015 dar. Tatsächlich sind im Ver-lauf des Jahres 2016 3.688 Plätze weggefallen und es wurden 5.622 Plätze neu geschaffen.

staatlich kommunal staatlich kommunal Wegfall Schaffung

2006 1.050 1.400 2.450 605 875 1.480 970

2007 770 1.280 2.050 458 790 1.248 802 -400

2008 509 1.007 1.516 294 655 949 567 -534

2009 309 719 1.028 149 496 645 383 -488

2010 247 506 753 172 389 561 192 -275

2011 401 377 778 352 289 641 137 25 *

2012 609 317 926 509 251 760 166 148 **

2013 1.008 409 1.417 849 326 1.175 242 491 ***

2014 1.710 485 2.195 1.560 415 1.975 220 778 ****

2015 3.702 856 4.558 3.278 754 4.032 526 2363 *****

2016 8.037 1.921 9.958 6.427 1.697 8.124 1.834 5400 ******

Jahresdurchschnittszahlen

JahrBestand Plätze PersonenSumme

Plätze

Summe

Personen

Platzveränderung/Saldo

gegenüber VorjahrReserve und

freie Plätze

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 9

B. Entwicklung der Flüchtlingszahlen von 04/2015 bis 05/2017 sowie Prognose 12/2017

Von der Landeshauptstadt Stuttgart untergebrachte Asylbewerber, Geduldete sowie aner-kannte Flüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler:

Stand 05/15

Stand 05/16

Stand 05/17

Prognose 12/17

1.

Geflüchtete in der vorläufi-gen Unterbringung (Asyl-bewerber, Geduldete so-wie anerkannte Flücht-linge, Kontingentflücht-linge):

2.607 6.995 3.8681) 2)

Jüdische Kontingentflücht-linge:

12 19 30

2. Untergebrachte Spätaus-siedler:

8 17 13

3. Geflüchtete in der kommu-nalen Anschlussunterbrin-gung (anerkannte und ge-duldete Geflüchtete, Kon-tingentflüchtlinge):

643 1.494 3.800

Von der Landeshauptstadt Stuttgart untergebrachte Flüchtlinge insgesamt:

3.270 8.525 7.711

7.197

¹) Nach dem Einwohnerschlüssel hat die Landeshauptstadt Stuttgart gemäß der Einwohnerzahl 6,47 %

der im Land Baden-Württemberg aufzunehmenden Flüchtlinge unterzubringen. ²) Davon 39 persönliche „Härtefälle“, die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz außerhalb einer Gemein-

schaftsunterkunft, insbesondere beim Ehegatten untergebracht sind.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 10

C. Entwicklung der Flüchtlingsunterbringung in der Landeshauptstadt Stuttgart von 06/2008 bis 05/2017 sowie Prognose 12/2017

06/08 06/09 12/10 06/11 09/12 06/13 05/14 05/15 05/16 05/17Prog

12/17

Flüchtlingein Unterkünften

1.099 780 641 714 871 1.095 1.815 3.270 8.525 7.711 7.197

Asylbewerber,Geduldete,

Asylberechtigte,Kontingent-flüchtlinge(vorläufig

untergebracht)

304 237 282 366 599 775 1.423 2.619 7.014 3.898

Geduldete,Asylberechtigte,

Kontingent-flüchtlinge(kommunal

untergebracht)

781 525 356 342 265 315 382 643 1.494 3.800

Spätaussiedler 14 18 3 6 7 5 10 8 17 13

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

9.000

PER

SON

EN

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 11

D. Aufschlüsselung nach Herkunftsländern

In der Landeshauptstadt Stuttgart sind – außer Spätaussiedlern (13) und den jüdischen Kon-tingentflüchtlingen (30) – Flüchtlinge mit folgenden Nationalitäten in 05/2017 untergebracht:

1. Syrien 2.383 29. Korea (Nord) 10

2. Irak 1.359 30. Libanon 10

3. Afghanistan 1.201 31. Libyen 10

4. Nigeria 335 32. Äthiopien 6

5. Eritrea 326 33. Marokko 6

6. Pakistan 225 34. Ukraine 5

7. Gambia 175 35. Niger 4

8. Iran 174 36. Sierra Leone 4

9. China 122 37. Aserbaidschan 3

10. Kosovo 117 38. Montenegro 3

11. Indien 109 39. Angola 2

12. Serbien 103 40. Komoren 2

13. Somalia 103 41. Ägypten 1

14. Kamerun 99 42. Argentinien 1

15. Russland 83 43. Bangladesch 1

16. Sri Lanka 82 44. Benin 1

17. Türkei 67 45. Elfenbeinküste (= Côte d'Ivoire) 1

18. Georgien 66 46. Guinea 1

19. Algerien 64 47. Guinea-Bissau 1

20. Albanien 56 48. Honduras 1

21. Mazedonien 51 49. Jordanien 1

22. Togo 47 50. Malaysia 1

23. Bosnien 44 51. Mauretanien 1

24. Ghana 20 52. Senegal 1

25. Palästina 13 53. Südkorea (Republik Korea) 1

26. Sudan 12 54. Vietnam 1

27. Tunesien 11 55. ungeklärt/staatenlos 132

28. ehem. Jugoslawien 10

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 12

E. Aufschlüsselung Zusammensetzung Flüchtlinge

Hochrechnung der Zusammensetzung der Flüchtlingszahlen aufgrund der Belegung Stand 12/2016. Ende des Jahres 2017 werden voraussichtlich 7.197 Personen in den Flüchtlings-unterkünften wohnen (Prognose vom 01.05.2017, Grundlage 125 Zuweisungen/200 Aus-züge pro Monat ab Mai 2017). Anteil an Personen in Familien und alleinstehende Personen Zum Stand 12/2016 war eine Verteilung von Personen im Familienverbund zu alleinstehen-den Personen von rd. 68 % zu rd. 32 % vorhanden. Bei gleichbleibender Verteilung ergäbe dies für das Jahr 2017 in Personenzahlen: 4.894 Personen in Familien (68 % von 7.197) 2.303 alleinstehende Personen (32 % von 7.197) Anteil der Minderjährigen Stand 12/2016 waren rd. 35 % der Flüchtlinge unter 18 Jahre (2.840 von 8.055) Stand 12/2017 wären dies 2.519 Personen (35 % von 7.197)

davon wären 576 Personen von 0 bis unter 3 Jahren: (8 % von 7.197)

davon wären 432 Personen von 3 bis unter 6 Jahren: (6 % von 7.197)

davon wären 720 Personen von 6 bis unter 11 Jahren: (10 % von 7.197)

davon wären 432 Personen von 11 bis unter 15 Jahren: (6 % von 7.197)

davon wären 359 Personen von 15 bis unter 18 Jahren: (5 % von 7.197)

0 - 3 Jahre8%

3 - 6 Jahre6%

6 - 11 Jahre10%

11 - 15 Jahre6%

15 - 18 Jahre5%

über 18 Jahre65%

Altersstruktur

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Zahlenspiegel

Seite 13

F. Integration von Flüchtlingen durch Vermittlung in Individualwohnraum

Es ist auch unter den weiterhin schwierigen Bedingungen des Wohnungsmarkts ein wichti-ges Ziel der Sozialverwaltung, Flüchtlinge, die bereits seit vielen Jahren in Flüchtlingsunter-künften der Landeshauptstadt Stuttgart untergebracht sind, in Individualwohnraum (Mietwoh-nungen) zu vermitteln. Im Interesse einer erfolgreichen Integration in das Gemeinwesen ver-folgt die Sozialverwaltung dieses Ziel besonders intensiv bei bleibeberechtigten Flüchtlingen. Eine Auswertung der Erfahrungen der letzten 15 Jahre zeigt, dass es dem Sozialamt mit Hilfe des Amts für Liegenschaften und Wohnen, der freien Träger sowie der Ehrenamtlichen und nicht zuletzt mit Hilfe der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) sowie mit Hilfe von privaten Wohnungsbesitzern trotz des angespannten Wohnungsmarkts in der Landeshauptstadt Stuttgart gelungen ist, seit dem Jahr 2002 insgesamt 3.622 Flücht-linge nachhaltig in Individualwohnraum zu vermitteln. Der mit dem Grundsteuerbescheid 2015 versandte Wohnungsaufruf veranlasste zahlreiche Grundstücks- und Wohnungsbesitzer, sich über die Mietmodelle der Verwaltung zu informie-ren. Dies erzielte den beachtlichen Erfolg, dass 2016 88 % mehr Geflüchtete in Individual-wohnraum ziehen konnten als 2015.

238

195

322

256219

116

234 232

157133 141 155

201

354

669

0

100

200

300

400

500

600

700

800

2 0 0 2 2 0 0 3 2 0 0 4 2 0 0 5 2 0 0 6 2 0 0 7 2 0 0 8 2 0 0 9 2 0 1 0 2 0 1 1 2 0 1 2 2 0 1 3 2 0 1 4 2 0 1 5 2 0 1 6

JÄHRLICHE INTEGRATION VON FLÜCHTLINGEN IN INDIVIDUALWOHNRAUM

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Finanzielle Auswirkungen

Seite 14

3. Finanzielle Auswirkungen

Im 37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht werden die Rechnungsergebnisse 2013, 2014, 2015 und 2016, die Planung 2017 und eine vorsichtige Prognose für das Rechnungsergebnis 2017 dargestellt. Die dargestellten finanziellen Auswirkungen werden dem Ergebnishaushalt des Sozialamts entnommen (vgl. u. a. Amtsbereich „5003130 Hilfen für Flüchtlinge“, HH-Plan Seite 284 bzw. Schlüsselprodukt „1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte“, HH-Plan Seite 292). Darin enthalten sind u. a.:

Die Personalkosten des Sozialamts,

die intern mit dem Amt für Liegenschaften und Wohnen verrechneten Mieten und Neben-kosten,

die Aufwendungen für Betreuung und Hausorganisation sowie

die Abschreibungen und kalkulatorischen Kosten für vom Sozialamt beschaffte Einrich-tungsgegenstände über 410,00 EUR netto.

Hinweis: Durch die in der Doppik vorgeschriebenen Zuordnungen der Aufwendungen und Erträge auf Produkte und der damit notwendi-gen Verrechnungen und Umlagen kann ein Planentwurf für zukünftige Haushaltsjahre bzw. ein endgültiges Rechnungsergebnis für abgelaufene Haushaltsjahre erst dann verbindlich aufgezeigt werden, wenn im Rahmen des Jahresabschlusses bzw. Pla-nungsverfahrens alle Verrechnungen und Umlagen auf die entsprechenden Produkte erfolgt sind.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Finanzielle Auswirkungen

Seite 15

A. Finanzielle Auswirkungen im Unterkunftsbereich

Angaben in EUR RE = Rechnungsergebnis

RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016 HH-Plan

2017 Prognose RE 2017

Gesamt-Erträge Unter-künfte 3.440.500 5.705.700 11.888.100 35.360.000 46.206.700 21.917.800

Gesamt-Aufwendun-gen Unterkünfte

6.054.800 9.875.000 24.933.300 53.898.500 68.053.100 47.178.500

Gesamt-Nettoressour-cenbedarf Unterkünfte

2.614.300 4.169.300 13.045.200 18.538.500 21.846.400 25.260.700

Von 2015 bis 2016 sind die Flüchtlingszuweisungszahlen signifikant gestiegen, dementspre-chend erhöhten sich die Erträge aufgrund der Mehreinnahmen in den Bereichen der Pau-schalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der Benutzungsgebühren. Pa-rallel dazu erhöhten sich die Aufwendungen, da weitere Unterkünfte akquiriert, ausgestattet und betrieben wurden. Dieser Effekt bildet sich auch bei den im Folgenden dargestellten Bereichen ab. Der bei den Planungen zum Haushaltsplan 2017 prognostizierte Zugang bei den Flüchtlings-zuweisungszahlen wird in der Realität unterschritten. Dementsprechend sinken die Aufwen-dungen, da weniger Unterkünfte akquiriert, ausgestattet und betrieben werden. Parallel sinken die Erträge aufgrund der Mindereinnahmen in den Bereichen der Pauschalen nach dem FlüAG und der Benutzungsgebühren. Bei den Erträgen nach dem FlüAG ist zu beachten, dass sich die prozentuale Verteilung auf die Bereiche Unterkunft und Sozialleistungen gegenüber dem Plan 2017 verändert hat.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Finanzielle Auswirkungen

Seite 16

B. Finanzielle Auswirkungen im Sozialleistungsbereich

Angaben in EUR RE = Rechnungsergebnis

RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016 HH-Plan

2017 Prognose RE 2017

Gesamt-Erträge So-zialleistungen 3.059.600 5.363.500 13.190.200 45.850.400 22.538.100 22.936.400 Gesamt-Aufwen-dungen Sozialleis-tungen 10.599.100 16.050.500 28.066.900 51.589.200 63.514.300 39.251.700

Gesamt-Netto- ressourcenbedarf Sozialleistungen 7.539.500 10.687.000 14.876.700 5.738.800 40.976.200 16.315.300

Von 2013 bis 2016 sind die Flüchtlingszuweisungszahlen signifikant gestiegen. Dadurch er-höhten sich die Erträge aufgrund der Mehreinnahmen im Bereich der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG). Die Aufwendungen für Sozialleistungen nahmen ent-sprechend zu. Der bei den Planungen zum Haushaltsplan 2017 prognostizierte Zugang bei den Flüchtlings-zuweisungszahlen wird in der Realität unterschritten. Bei den Erträgen nach dem FlüAG ist zu beachten, dass sich die prozentuale Verteilung auf die Bereiche Unterkunft und Sozialleistungen gegenüber dem Plan 2017 verändert hat.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Finanzielle Auswirkungen

Seite 17

C. Finanzielle Auswirkungen bei der sozialen Betreuung

Angaben in EUR RE = Rechnungsergebnis

RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016 HH-Plan

2017 Prognose RE 2017

Gesamt-Erträge soziale Betreuung 473.300 801.200 1.519.400 5.326.200 6.089.700 2.469.600

Gesamt-Aufwendungen soziale Betreuung 1.110.200 1.619.700 3.365.000 6.501.500 8.246.800 7.337.600

Gesamt-Nettoressour-cenbedarf soziale Be-treuung 636.900 818.500 1.845.600 1.175.300 2.157.100 4.868.000

Auch im Bereich der sozialen Betreuung sind die Erträge und Aufwendungen aufgrund der stark steigenden Flüchtlingszahlen gestiegen. Seit dem zweiten Quartal 2013 verzichtet die Sozialverwaltung auf die Vergabe der sozialen Betreuung von Flüchtlingen in Form von Leis-tungsvereinbarungen und überlässt die Aufgabe im Rahmen der Förderung den freien Trä-gern der Wohlfahrtspflege – vgl. GRDrs 80/2013 „Förderung der sozialen Betreuung von Flüchtlingen und der pädagogischen Hausleitung (Heimleitung)“. Die Verbesserung des Betreuungsschlüssels für die soziale Betreuung von Flüchtlingen in der vorläufigen Unterbringung von 1:136 auf 1:110 zum 01.07.2016 und in der Anschlussun-terbringung von 1:136 auf 1:120 (GRDrs 434/2016) zum 01.10.2016 führte ebenfalls zu einer Steigerung der Aufwendungen. Der bei den Planungen zum Haushaltsplan 2017 prognostizierte Zugang bei den Flüchtlings-zuweisungszahlen wird in der Realität unterschritten. Die Aufwendungen bleiben auf einem hohen Niveau aufgrund der oben genannten Verbesserung im Betreuungsschlüssel.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Finanzielle Auswirkungen

Seite 18

D. Finanzielle Auswirkungen aller Bereiche

Angaben in EUR RE = Rechnungsergebnis RE 2013 RE 2014 RE 2015 RE 2016

HH-Plan 2017

Prognose RE 2017

Gesamt-Erträge aller Bereiche 6.973.400 11.870.400 26.597.700 86.536.600 74.834.500 47.323.800

Gesamt-Aufwendun-gen aller Bereiche 17.764.100 27.545.200 56.365.200 111.989.200 139.814.200 93.767.800

Gesamt-Nettores-sourcenbedarf aller Bereiche 10.790.700 15.674.800 29.767.500 25.452.600 64.979.700 46.444.000

Gesamtzuschuss je in Stuttgart unterge-brachtem Flüchtling 8.640 7.640 7.210 3.100 5.100 6.080 Kostendeckungsgrad 39 % 43 % 47 % 77 % 54 % 50 %

Von 2015 bis 2016 sind die Flüchtlingszuweisungszahlen extrem gestiegen, dementspre-chend sind die Erträge aufgrund der Mehreinnahmen in den Bereichen der Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und der Benutzungsgebühren gestiegen. Parallel dazu erhöhten sich die Aufwendungen, da weitere Unterkünfte akquiriert, ausgestattet und betrieben wurden. Zu beachten ist, dass die FlüAG Pauschale mit einem Zeitversatz von sechs Monaten nach Zuweisung eines Flüchtlings vereinnahmt wird. Die hohen Zuweisungszahlungen ab Herbst 2015 führten zu entsprechenden Mehreinnahmen in 2016. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Landeshauptstadt Stuttgart auf Grund der „Verord-nung des Innenministeriums über die Neufestsetzung der Pauschalen nach § 15 des Flücht-lingsaufnahmegesetzes für das Jahr 2014“ im Jahr 2016 weitere 2,26 Mio. EUR erstattet bekommen hat. Für die Jahre 2015 und 2016 hat die Landesregierung die Erstattung der Aufwendungen im Rahmen einer nachlaufenden Spitzabrechnung im Bereich der vorläufigen Unterbringung festgelegt.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Finanzielle Auswirkungen

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Der bei den Planungen zum Haushaltsplan 2017 prognostizierte Zugang bei den Flüchtlings-zuweisungszahlen wird in der Realität unterschritten. Dementsprechend sinken die Aufwen-dungen. Parallel sinken die Erträge aufgrund der Mindereinnahmen in den Bereichen der Pauschalen nach dem FlüAG und der Benutzungsgebühren.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Stellenausstattung

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4. Stellenausstattung

Mit GRDrs 715/2016 „Entwicklungen im Flüchtlingsbereich im Jahr 2017 – Stellenplanrele-vante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 sowie Ermächtigungen zur Ein-stellung von Personal für das Jahr 2017“ wurden die Personalbedarfe beim Sozialamt, Ge-sundheitsamt, Amt für öffentliche Ordnung und beim Amt für Liegenschaften und Wohnen fortgeschrieben. Der prognostizierte Rückgang der unterzubringenden Flüchtlinge führte für die Jahre 2016 und 2017 im Aufgabenbereich „Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen“ beim Sozialamt zu einer Verminderung des Personalbedarfs von 89,70 auf 59,70 Stellen VZK (Vollzeitkräfte). Ausgehend vom Stellenplan 2016 mit 56,90 Stellen ergab sich aufgrund der Prognose für Ende 2016 und 2017 von 8.117 Flüchtlingen aufgrund des anerkannten Stellenschlüssels von 1:136 ein zusätzlicher Personalbedarf von 2,80 Stellen. Eine Ermächtigung zur Einstel-lung von Personal war für 2017 nicht erforderlich, da sich gleichzeitig im Bereich der Leis-tungsgewährung nach dem AsylbLG ein starker Rückgang der prognostizierten Fallzahlen – sowohl 2016 als auch bis Ende 2017 – abzeichnete. Zum Stellenplan 2017 wurden 2,80 Stellen aus der Leistungsgewährung in den Aufgabenbereich der zentralen Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen übertragen. Der neu prognostizierte Rückgang der unterzubringenden Flüchtlinge führt zum Jahresende 2017 zu einer Verminderung des Personalbedarfs von derzeit 59,70 VZK auf 52,90 VZK. Von den 59,70 Stellen im Stellenplan 2017 sind 10,30 Stellen unbesetzt (Stand 01.07.2017). Zum Stellenplan 2018 kann daher - sofern die tatsächliche Entwicklung der Flüchtlingszahlen der Prognose entspricht - der Überhang von 6,80 Stellen gestrichen werden. Der Stellenplan 2017 weist für die Aufgaben im Bereich der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG insgesamt 48,80 Stellen für die Sachbearbeitung aus. Aufgrund des weiteren Rück-gangs der Fallzahlen wird entsprechend dem anerkannten Fallzahlenschlüssel 1:80 ein Stel-lenabbau erfolgen. Nach der neuen Prognose auf der Basis des Fallzahlenschlüssels 1:80 errechnet sich zum Jahresende 2017 ein Bedarf von 19,70 VZK. Von 48,80 Stellen im Stellenplan 2017 sind 19,90 Stellen unbesetzt (Stand 01.07.2017). Sofern sich der Rückgang der Fallzahlen im Jahr 2018 fortsetzt, ist ab einer Fallzahl von 1.200 Fällen von einem Sockelbestand für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG auszugehen. Nach der neuen Prognose ist ab März 2018 ein Sockelbestand von 1.222 Fällen erreicht - mit einem Stellenbedarf von 15,30 Stellen. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt keine weitere Reduzierung von Auf-gaben und Stellen anzunehmen ist. Unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung der Fallzahlen und der Anzahl der unbesetz-ten Stellen ist im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen 2018/2019 über Stel-lenstreichungen bzw. die Anbringung von kw-Vermerken zu entscheiden. Auf der Basis der Flüchtlingszahlen im April 2017 und der aktuellen Prognosen der Landes-hauptstadt Stuttgart für die Entwicklung der Flüchtlingszahlen ab Mai 2017 im Umfang von 125 Zuweisungen von Flüchtlingen und von 200 Auszügen pro Monat wird der Personalbe-darf der Ämter in einer neuen Gemeinderatsdrucksache die „Entwicklungen im Flüchtlings-bereich im Jahr 2017“ des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht aufgegriffen.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Aufnahme von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart

Seite 21

5. Aufnahme von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart

Prognose 2017 – Stand: 01.06.2017 Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen in der Landeshauptstadt Stuttgart von 01/2017 bis 12/2017 Entsprechend der Bevölkerungszahl nimmt die Landeshauptstadt Stuttgart 6,47 % der nach Baden-Württemberg zugewiesenen Flüchtlinge auf. Es wird von einem landesweiten Jahres-zugang von 23.000 Erst- und Folgeantragstellern ausgegangen.

Aufnahmeverpflichtung 2017 (125 Personen / Monat) 1.500 Personen

Voraussichtliche Auszüge aus den Unterkünften im Jahr 2017 Vermittlung in Individualwohnraum bzw. in Sozialwohnungen, Rückführungen, Abschiebungen, Weiterwanderungen (200 Personen / Monat)

2.400 Personen

Gesamtsumme der voraussichtlich untergebrachten Flüchtlinge 12/2017

7.197 Personen

Bei einer voraussichtlichen Belegung in den Unterkünften von 90 % ist eine Vorhaltereserve von 10 % notwendig

800 Plätze

Gesamtsumme voraussichtlicher Platzbedarf 2017 7.997 Plätze

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 22

6. Unterkunftsmanagement

A. Schließung von Unterkünften (06/2016 bis 05/2017)

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

ende Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Ost Klingenstr. 36 AWO 31.08.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter.

Ost Rotenbergstr. 114 AWO 30.09.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung mit Wohnungscharakter, SWSG.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

Ost Schönbühlstr. 142 AWO 30.06.2016 vorläufige Notunterkunft (Turn- und Versamm-lungshalle S-Ost)

Süd Hauptstätter

Str. 6 AGDW 31.01.2017

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Süd Kolbstr. 10 CV 31.01.2017 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Süd Olgastr. 334 CV 31.12.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG.

Freundes-kreis Haus Martinus

West Bismarckstr. 267 EVA 30.06.2016 vorläufige Notunterkunft (Friedensschule)

Flüchtlings-freundes-kreis Stuttgart-West

West Johannesstr. 87 EVA 31.12.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG.

Flüchtlings-freundes-kreis Stuttgart-West

West Ludwigstr. 104 AGDW

31.12.2016 befristet bis Juli 2017 im Stand-by-Modus

vorläufige Notunterkunft (ehem. Hedwig-Dohm-Schule).

Flüchtlings-freundes-kreis Stuttgart-West

Bo Beethovenstr. 130 DRK 31.10.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter, SWSG

Freundes-kreis Flücht-linge Botn-ang

Bo Zumsteegstr. 61 AGDW 30.09.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Bot-nang

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 23

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

ende Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Ca Dessauer Str. 151 AGDW 30.09.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter, SWSG.

Ca Lübecker Str. 80 AWO 30.09.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter, SWSG.

Ca Mercedesstr. 26 CV 28.02.2017 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, 3 Wohnungen.

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Ca Mercedesstr. 452 CV 31.10.2016 vorübergehende Notun-terkunft (Halle 2)

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Ca Wilhelmastr. 10 EVA 31.01.2017 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, 2 Wohnungen, SWSG.

De Weidachstr. 11 CV 31.03.2017 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Deger-locher Flüchtlinge

Feu Borsigstr. 450 MH 30.09.2016 Vorläufige Notunterkunft (Geschäftsgebäude der Daimler AG).

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Feu Stuttgarter Str. 4 AGDW 31.01.2017

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG mit Wohnungscharakter, SWSG.

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Hed Hedelfingerstr. 104 AGDW 31.07.2016 Vorläufige Notunterkunft (Turn- und Versamm-lungshalle Hedelfingen)

Flüchtlings-freundes-kreis Tiefen-bachstr.

Ob Im Dinkelacker 120 AWO 31.07.2016 Vorläufige Notunterkunft (Turn- und Versamm-lungshalle Obertürkheim)

Freundes-kreis Ober-türkheim

Si Gorch-Fock-

Str. 64 AGDW 31.11.2016

Vorläufige Notunterkunft (ehem. Gorch-Fock-Schule).

Freundes-kreis Flücht-linge Gorch-Fock-Str.

Si Kirchheimer

Str. 22 AGDW 31.03.2017

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, mit Wohnungscharakter.

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Sta Poppenweiler-

str. 75 AWO 31.12.2016

Kommunale Gemein-schaftsunterkunft mit Wohnungscharakter.

Stammheim Hilft

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 24

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

ende Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Vai Barchetstr. 54 EVA 31.10.2016 Vorläufige Notunterkunft (Waldheim Sonnenwin-kel)

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Wa Ebersbacherstr. 107 AGDW 28.02.2017

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter.

Weil Diepachwiesen 54 EVA 30.06.2016 vorläufige Notunterkunft (Waldheim Lindental)

Zu Fleinerstr. 30 AWO 30.09.2016

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter.

Flüchtlings-freunde Zuf-fenhausen

Zu Pliensäckerstr. 3 AGDW 31.01.2017

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG mit Wohnungscharakter, SWSG.

Flüchtlings-freunde Zuf-fenhausen

Zu Stammheimer-/Neckarsulmer-

str. 148 AWO 28.02.2017

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter, SWSG.

Flüchtlings-freunde Zuf-fenhausen

Gesamt-summe

3.336

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 25

B. Status Quo (05/2017)

Unterkunftsbestand

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Mitte Breit-

scheidstraße 159 IRGW

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Cam-pus

Mitte Hauptstätter

Str. 6 CV

auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Mitte Heusteigstr. 30 AGDW 31.12.2017 Kommunale Gemein-schaftsunterkunft mit Wohnungscharakter.

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Mitte Katharinen-

straße 54 AGDW

auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG sowie kommunale Unterbrin-gung, teilweise mit Woh-nungscharakter.

Freundes-kreis Katha-rinenstraße

Mitte Landhausstr. 44 AWO 02/2019 Kommunale Gemein-schaftsunterkunft mit Wohnungscharakter.

Flüchtlings-freundes-kreis Land-hausstr.

Mitte Paulinenstr. 75 CV 28. Februar 2018

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung, teilweise mit Wohnungs-charakter.

Ost Fuchseckstr. 6 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

Ost Neue Str. 3 AWO

Nutzung 3 Jahre mit Option auf Verlänge-rung

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

Ost Parkstr. 6 CV 30.06.2017 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

Ost Rosengarten-

str. 16 CV

befristet bis 09/2019

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter. 2 Wohnungen.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

Ost Talstr. 3 AWO auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

Ost Wunnenstein-

str. 6 AGDW

befristet bis 31.12.2017

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Stutt-gart Ost

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

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Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Süd Böblinger Str. 184 EVA befristet bis 03/2019

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung. .

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Süd – Böblinger Straße

Süd Böblinger Str. 5 AWO auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Süd – Böblinger Straße

Süd Böblinger Str. 1 EVA auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Süd Burgstallstr. 88 CV auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter, insbe-sondere für kranke und behinderte Asylbewerber, SWSG.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Süd – Burgstall-straße

Süd Hauptstätter

Str. 15 AGDW

auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Süd Heslacher

Wand 3 AGDW

auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Süd Immenhofer

Str. 56 9 CV

auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kommunale Unterbringung mit Woh-nungscharakter.

Süd Kelterstr. 7 AWO auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Woh-nungscharakter, SWSG.

Süd Möhringerstr. 6 AWO auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Süd Schickhardtstr. 72 AWO auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Süd – Schickardt-straße

West Bismarckstr. 1 IRGW auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Wohnungs-charakter.

West Forststr. 87 EVA 31.12.2018

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

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Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

West Hasenberg-

steige 2 IRGW 01/2019

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

West Reinsburgstr. 26 AWO auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung, teilweise mit Wohnungs-charakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

West Rosenbergstr. 12 EVA auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

West Rotenwaldstr. 11 AWO auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

West Seyfferstr. 4 AWO auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

West Vorsteigstr. 25 AWO 28.02.2018

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

West Wernlinstr. 70 IRGW auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart West

Nord Landenberger-

str. 330 DRK 31.10.2018

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG - Con-tainer. Containeranlagen 1 - 3 belegt seit 06/2016, Containeranlage 4 belegt seit 12/2016 und 5 seit 01/2017.

Freundes-kreis Killes-berg

Nord Nordbahn-

hofstr. 136 AGDW

auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Freundes-kreis Nord-bahnhofstr.

Nord Nordbahn-

hofstr. 5 AWO

auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Nord-bahnhofstr.

Nord Tunzhofer Str. 657 CV 31.12.2017

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Flüchtlings-freundes-kreis Tunz-hofer Str.

Nord Tunzhofer Str. 65 CV 31.12.2018

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Flüchtlings-freundes-kreis Tunz-hofer Str.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 28

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Nord Tunzhofer Str. 345 CV 31.12.2018

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Flüchtlings-freundes-kreis Tunz-hofer Str.

Nord Tunzhofer Str. 141 CV 30.06.2017

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Flüchtlings-freundes-kreis Tunz-hofer Str.

Nord Tunzhofer Str. 236 CV 31.12.2025

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Flüchtlings-freundes-kreis Tunz-hofer Str.

Bi Ohnholdstr. 159 MH Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundeskreis Flüchtlinge Plieningen-Birkach

Bo Furtwänglerstr. 159 DRK Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Botn-ang

Bo Nöllenstr. 2 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Bot-nang

Ca Auf der Steig 3 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Ca Brückenstr. 12 EVA auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, 2 Wohnungen, SWSG.

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Ca Brückenstr. 34 EVA auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, sowie kom-munale Unterbringung.

Ca Brückenstr. 6 EVA auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Dessauer Str. 4 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Ca Hallstr. 5 EVA auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Hofenerstr. 11 MH auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kommunale Unterbringung mit Woh-nungscharakter.

Ca Lehmfeldstr. 30 EVA auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Gemein-schaftsunterkunft

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 29

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Ca Mercedesstr. 21 CV auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterkunft, mit Wohnungscharakter.

Flüchtlings-freundes-kreis Merce-desstr.

Ca Mercedesstr. 5 CV auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Flüchtlings-freundes-kreis Merce-desstr.

Ca Mercedesstr. 42 CV auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterkunft, mit Wohnungscharakter.

Flüchtlings-freundes-kreis Merce-desstr.

Ca Mercedesstr.

27 CV

auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung, teilweise mit Wohnungs-charakter.

Flüchtlings-freundes-kreis Merce-desstr.

Ca Mercedesstr. 243 CV Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Flüchtlings-Freundes-kreis Neckarpark

Ca Pragstr. 61 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Quellenstr. 243 EVA Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Quel-lenstr.

Ca Saarstr. 8 7 CV auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Wohnungs-charakter.

Ca Sichelstr. 7 CV auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Sulzerrainstr. 2 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Sulzerrainstr. 4 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Wohnungs-charakter.

Ca Theobald-Ker-

ner-Str. 7 8 EVA 01/2019

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Waiblinger Str. 10 CV auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 30

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Ca Wildungerstr. 113 CV 11/2019

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG.

Engagement einzelner Ehrenamtli-cher

Ca Wildungerstr. 12 CV 11/2019

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG mit Wohnungs-charakter.

Ca Wildungerstr. 7 EVA 01/2019 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Ca Ziegelbren-

nerstr. 58 AGDW

auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

De Felix-Dahn-Str. 2 AWO auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Deger-locher Flüchtlinge

De Guts-Muths-

Weg 330 DRK

Nutzung auf 3 Jahre be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Container.

Freundes-kreis Deger-locher Flüchtlinge

De Helene-Pfleide-

rer-Str 159 DRK

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG sowie kommunale Unterbrin-gung mit Wohnungscha-rakter, Systembau.

Freundes-kreis Deger-locher Flüchtlinge

Feu Bubenhal-

denstr. 156 AWO

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Feu Heidestr. 4 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Feu Krailenhal-

denstr 321 DRK

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Feu Siemensstr. 45 AWO 31.12.2018

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Feu Wiener Str. 243 DRK Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Feuer-bach

Hed Am Mittelkai 12 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 31

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Hed Am Mittelkai 10 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

Hed Rohrackerstr. 26 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung mit Wohnungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge Rohr-acker-Frau-enkopf

Hed Tiefenbachstr. 24 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung

Flüchtlings-freundes-kreis Tiefen-bachstr.

Mö Ehrlichweg 321 CV Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Fasa-nenhof (im Aufbau)

Mö Kurt-Schuma-

cher-Str. 396 CV

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau. Erweiterungsbau Modul 4 und 5 / Belegung April 2017.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Möhrin-gen

Mö Lautlinger Weg 243 CV Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau. Erweiterungsbau Modul 3 / Belegung September 2015.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Möhrin-gen

Mühl Kochelseeweg 2 MH auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, mit Wohnungs-charakter.

Mühl Regenpfeifer-

weg 3 CV 30.09.2017

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Mühl Sturmvogelweg 159 MH Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Neuge-reut

Mühl Wagrainstr. 243 AGDW Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Flüchtlings-freundes-kreis Hofe-ner Men-schen

Mün Burgholzstr. 321 MH Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Flücht-linge S-Münster

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 32

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Mün Enzstr. 26 MH auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kommunale Unterbringung, mit Woh-nungscharakter.

Freundes-kreis Flücht-linge S-Münster

Ob Hafenbahnstr. 243 AWO Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Ober-türkheim

Pl Im Wolfer 159 EVA Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Plie-ningen-Birkach

Pl Leypoldtstr. 159 DRK Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Plie-ningen-Birkach

Pl Schießhausstr. 10 MH auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, mit Wohnungs-charakter.

Pl Steckfeldstr. 21 EVA befristet Juni 2017

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter

Freundes-kreis Flücht-linge Plie-ningen-Birkach

Si Bernsteinstr. 6 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Si Buowaldstr. 8 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Neue „Staatliche“ Unter-kunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kommunale Unterbringung, mit Woh-nungscharakter.

Si Kirchheimer

Str. 6 AGDW

auf unbe-stimmte Zeit

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

Si

Kirchheimer

Str.

274 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Arbeitskreis Flüchtlinge Heumaden-Sillenbuch

Si Richard-

Schmid-Str. 108 DRK

Nutzung auf 3 Jahre be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Container.

Freundes-kreis Flücht-linge Hasen-wedel

Si Schemppstr. 80 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Gemein-schaftsunterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Kontakt-gruppe Asyl

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 33

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Sta Asperger Str. 17 AWO Befristet Juni 2017

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG so-wie kommunale Unter-bringung, mit Wohnungs-charakter.

Stammheim Hilft

Sta Kameralamtstr. 321 AWO Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau. Erweiterungsbau Modul 4 / Belegung April 2017.

Stammheim Hilft

Un Lindenfelsstr. 2 AWO auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter

Freundes-kreis Flücht-linge Unter-türkheim

Un Strümpfelba-

cherstr. 5 AWO

auf unbe-stimmte Zeit

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

Un Württemberg-

str. 243 AWO

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unterbrin-gung nach FlüAG, Sys-tembau.

Freundes-kreis Flücht-linge Unter-türkheim

Vai Arthurstr. 200 AWO befristet bis 31.01.2019

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Vaihin-gen-Rohr

Vai Ernst-Kachel-

Str. 6 AWO

auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG mit Wohnungscharakter.

Vai Herschelstr. 59 AWO auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Vaihin-gen-Rohr

Vai Waldburgstr. 28 CV auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Gemein-schaftsunterkunft mit Wohnungscharakter

Freundes-kreis Flücht-linge Stutt-gart-Vaihin-gen-Rohr

Wa Hedelfinger Str. 114 AGDW befristet bis 31.07.2017

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Freundes-kreis Wan-gen

Wa Ulmer Str. 16 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter.

Wa Viehwasen 7 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

Wa Viehwasen 6 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Neue kommunale Unter-kunft mit Wohnungscha-rakter.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 34

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Wa Viehwasen 126 AGDW 31.03.2020

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Freundes-kreis Wan-gen

Weil Niersteiner Str. 5 AGDW auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Flüchtlings-kreis Weilimdorf

Weil Solitudestr. 159 EVA Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Flüchtlings-kreis Weilimdorf

Weil Steinröhre 396 EVA Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau. Erweiterungsbau Modul 4 und 5 / Belegung April 2017.

Flüchtlings-kreis Weilimdorf

Zu Gottfried-Keller-

Str. 150 AWO

auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG sowie kom-munale Unterbringung.

Flüchtlings-freunde Zuf-fenhausen

Zu Lothringerstr. 12 AWO auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG mit Wohnungscharakter.

Zu Pliensäckerstr. 7 CV auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter, SWSG.

Zu Schützenbühl-

str. 10 AWO

auf unbe-stimmte Zeit

„Staatliche“ Unterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG so-wie kommunale Unter-bringung mit Wohnungs-charakter.

Zu Zazenhäuser-

str. 21 AWO

auf unbe-stimmte Zeit

Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter,

Flüchtlings-freunde Zuf-fenhausen

Zu Zazenhäuser-

str. 156 AWO

Nutzung auf 5 Jahren be-fristet

„Staatliche“ Gemein-schaftsunterkunft für die vorläufige Unterbringung nach FlüAG, Systembau.

Flüchtlings-freunde Zuf-fenhausen

Notwohnung 1

Notwohnung 2

Gesamt- summe

10.426

124 Unterkünfte in 23 Stadtbezirken *Zusätzlich: 54 persönliche „Härtefälle“ (insbesondere Ehegattennachzug) sind nach FlüAG außerhalb von Ge

meinschaftunterkünften in Privatwohnraum untergebracht.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 35

Die voraussichtliche Platzzahl zum Jahresende bei einer Wohn- und Schlaffläche von 4,5 m², unter Berücksichtigung des geplanten Platzabbaus, beträgt 9.767 Plätze. Bei einer Wohn- und Schlaffläche von 7,0 m² beträgt die voraussichtliche Platzzahl zum Jahresende 6.988 Plätze. Die Prognose der benötigten Plätze beträgt 7.997 Plätze (ausführliche Darstellung, siehe Punkt 5).

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unterkunftsmanagement

Seite 36

C. In Realisierung

Anmietobjekte

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings-freundes-

kreis

Ost Klingenstr. 4 AWO 31.03.2018 Kommunale Unterkunft mit Wohnungscharakter

Summe 4

Systembauten/Containerstandorte

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings- freundes-

kreis

Zu Gottfried- Keller-Str.

84 AWO Nutzung auf 5 Jah-ren befristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG – 1 Modul wird hinter der bereits bestehenden Flüchtlingsunterkunft Gottfried-Keller-Str. er-richtet. Belegung 2017.

Zu Schwieber- dinger Str.

156 MH Nutzung auf 5 Jah-ren befristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG, stadteigenes Objekt, Systembau. Belegung Juni 2017.

Summe 240

Erweiterung

Stadt- bezirk

Straße Plätze Träger Nutzungs-

dauer Bemerkungen

Flüchtlings- freundes-

kreis

De Helene-Pflei-derer-Str. II

93 DRK Nutzung auf 5 Jah-ren befristet

Neue „Staatliche“ Ge-meinschaftsunterkunft für die vorläufige Unter-bringung nach FlüAG, Systembau. 1 zusätzli-ches Modul. Belegung 2017.

Summe 93

Gesamt-summe

337

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Beratungszentren Jugend und Familie

Seite 37

7. Beratungszentren Jugend und Familie

Bericht des Jugendamtes 2016/2017: Zugang zu Leistungen der Beratungszentren Jugend und Familie Alle von Flucht betroffenen Familien, die der Landeshauptstadt Stuttgart zugewiesen worden sind, werden als Stuttgarter Familien angesehen und haben Rechtsansprüche auf alle Leis-tungen der Jugendhilfe. Jedes der 10 Beratungszentren hat Kontakt mit den Betreuungsträgern der Gemeinschafts-unterkünfte im jeweiligen Bereich. Es wird über die Zugangswege zu und über die Leistungen der Beratungszentren informiert und Absprachen zur Zusammenarbeit hierzu getroffen. Re-gelmäßige Kooperationstreffen sind vereinbart. In 2016 wurden 231 Flüchtlingsfamilien von den Beratungszentren begleitet. Die Fachkräfte der Beratungszentren kommen zu Willkommensbesuchen in die Unterkünfte, vermitteln Familienhebammen, Kinderkrankenschwester und Familienpflege und überneh-men in den Bereichen wichtige Vernetzungsfunktionen in dem sie die Bedarfe der Familien an die zuständigen Stellen im Jugendamt und anderen Ämtern weiterleiten. Die Beratungszentren beraten bei Trennung und Scheidung der Eltern zur Regelung der el-terlichen Sorge und des Umgangs, bieten Erziehungs- und Familienberatung an, leisten psy-chologische Hilfe und Diagnostik zur Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, überneh-men die Hilfeplanung und Finanzierung von ambulanten und Hilfen zur Erziehung in den Unterkünften und stationäre Unterbringung von Kinder n und Jugendlichen in Notaufnahme-einrichtungen und Wohngruppen. Es wird auch die Vereinbarung „Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt“ (STOP-Verfahren) in den Gemeinschaftsunterkünften mit enger Zusammenarbeit der Bera-tungszentren mit den Betreuungsträgern, dem Sozialamt (Abteilung Flüchtlinge), der Polizei, dem Amt für Öffentliche Ordnung, den Fraueninterventionsstellen und der Männerinterventi-onsstelle. Sicherung des Kindeswohls in Gemeinschaftsunterkünften bei Misshandlung, Ver-nachlässigung sowie seelischer und sexualisierter Gewalt. Im Bereich des Kinderschutzes muss das Jugendamt tätig werden sobald eine Notlage eines Kindes oder Jugendlichen bekannt wird. Die jugendamtsinternen Standards zum Kinder-schutz finden auch hier Anwendung. Hält das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung die Gewährung von Hilfen für notwendig, hat es diese den Erziehungs berechtigen anzubie-ten. Zur Abwehr einer dringenden Gefahr kann auch die Anrufung des Familiengerichtes oder eine Inobhutnahme notwendig sein. Der Schutzauftrag wird ausgelöst unabhängig davon, welche Herkunft, Nationalität oder Unterkunft ein Kind oder Jugendlicher hat. Zur Umsetzung des Schutzauftrages ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Betreuungsträgern der Ge-meinschaftsunterkünfte und den Beratungszentren besonders wichtig und notwendig.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Beratungszentren Jugend und Familie

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Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche (UMA) Nach der Vermittlung in eine HzE-Einrichtung durch den Sozialdienst UMF übernimmt die zuständige Fachkraft eines Beratungszentrums die Zuständigkeit für den UMA. Wie bei allen HzE werden im Hilfeplan (Kontrakt) die nächsten Ziele der Hilfe vereinbart. Die Hilfeplanung begleitet den jungen Menschen bis zum Ende der HzE und bereitet gegebenenfalls An-schlussperspektiven vor. Diese Hilfeplanung wird zwischen UMA, Fachkraft des HzE-Trä-gers, Vormund und Fachkraft des Beratungszentrums vereinbart. Der gezielte Einsatz von Dolmetschern bei Gesprächen von weitreichender Bedeutung ist fachlicher Standard. Ambulante und stationäre Hilfen Zum Stichtag 31.12.2016 waren von den Beratungszentren 20 ambulante Hilfen zur Erzie-hung für UMA eingesetzt gewesen. Der junge Mensch erhält zur Bewältigung von Alltags-problemen und bei der Suche nach Lösungen bei Konflikten und Krisen eine intensive Un-terstützung. Meist wohnen die UMA in Gemeinschaftsunterkünften mit Verwandten zusam-men, mit denen sie den Weg vom Herkunftsland nach Deutschland gemeinsam zurückgelegt haben. Sie haben sich bewusst dafür entschieden in der Unterkunft zu bleiben, weil sie sich nicht von diesen nahestehenden Verwandten trennen wollen und haben das Angebot des Jugendamtes, in eine Notaufnahmeeinrichtung bzw. HzE-Einrichtung zu ziehen, abgelehnt. Der Schwerpunkt der von den Beratungszentren begleiteten Hilfen für UMA liegt jedoch ein-deutig im stationären Bereich mit 286 Unterbringungen in Wohngruppen und Betreutem Ju-gendwohnen. Diese Hilfen sind wesentlich intensiver und haben weitergehende Ziele, als sie im ambulanten Bereich vorkommen. Das übliche Hilfeplanungsverfahren im Bereich der Hil-fen zur Erziehung, mit mehreren Hilfeplangesprächen jährlich, findet auch hier Anwendung. Die Betreuungsintensität der Begleitung durch die Beratungszentren hängt vom jeweiligen UMA ab. Wichtige Themen in der Hilfeplanung sind der Spracherwerb, die schulische Situation und die Ausbildungs- und Arbeitsperspektive. Dies sind wesentliche Bestandteile für deren In-tegration in Stuttgart. Hierzu ist die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten, UMA, Fachkraft des Beratungszentrums, Fachkraft der HzE-Einrichtung, Vormund, bürgerschaftlich Enga-gierte, Schule, Jobcenter und Einrichtungen der Jugendhilfe in den Stadtteilen, wie Jugend-häuser u. v. a. m. ein wesentlicher Erfolgsfaktor, der zur Integration des jungen Menschen im Sozialraum beiträgt. Für deren fallbezogene Vernetzung sind ebenfalls die Fachkräfte der Beratungszentren zuständig. Es wird Bezug genommen auf die GRDrs 302/2017 – Bericht über die Arbeit mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Beratungszentren haben für diesen Aufgaben- und Fallzuwachs bisher keine Personal-aufstockung erhalten, die jedoch dringend notwendig ist, um diese Pflichtaufgabe vollum-fänglich über einen längeren Zeitraum erfüllen zu können.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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8. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Bericht des Jugendamtes 2016/2017: Gesamtzahlenentwicklung Neuaufnahmen 2016 Im Gegensatz zum Jahr 2015 war die Anzahl der im Jahr 2016 neu aufgenommenen UMA mit einem Durchschnitt von 38,7 Aufnahmen pro Monat vergleichsweise moderat. Die Zahl der Gesamtaufnahmen lag mit 464 bei knapp der Hälfte der Aufnahmen des Jahres 2015. Durch die Alterseinschätzungen und Umverteilungen, aber auch aufgrund von Entweichun-gen und Rückführungen zu anderen Jugendämtern, lag der Anteil der schließlich längerfristig in der Landeshauptstadt Stuttgart zu betreuenden UMA mit 167 UMA bei gut einem Drittel der ursprünglich aufgenommenen jungen Menschen. In diesem Jahr ist die Zahl der Neuaufnahmen von UMA weiter gefallen. Hier liegt die Spanne der Aufnahmen von Januar bis Mai 2017 bei 13 bis 24 Aufnahmen pro Monat. Die folgenden beiden Darstellungen zeigen das Verhältnis von aufgenommenen und in der Landeshauptstadt Stuttgart verbleibenden UMA. UMA Neuaufnahmen in der Landeshauptstadt Stuttgart

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Im Jahr 2016 wurden 78 UMA in Gemeinschaftsunterkünften in Obhut genommen, haupt-sächlich in der ersten Jahreshälfte. Diese wurden in einer der Landeserstaufnahmestellen mit Verwandten aufgenommen und dann gemeinsam in die Landeshauptstadt Stuttgart um-verteilt.

Herkunftsländer

Afghanistan und Syrien waren 2016 die Haupt-Herkunftsländer. Jedoch veränderte sich im Laufe des Jahres 2016 das Fluchtverhalten, hauptsächlich durch Schließung der Grenzen. Nachdem die sogenannte Balkan-Route für Flüchtlinge nicht mehr passierbar war, gewann die Mittelmeer-Route wieder an Bedeutung. Hierdurch erreichte nicht nur eine geringere An-zahl Flüchtlinge Deutschland, sondern auch teilweise andere Nationalitäten, vor allem So-malia, Gambia und Eritrea.

*Die Zahlen beziehen sich auf die Gesamtaufnahmen von 464 UMA.

42

64

2934

38

58

38

25

3532 32

37

13

41

21

17 16

27

53

59

46

0

10

20

30

40

50

60

70

An

zah

lUMA Neuaufnahmen 2016 pro Monat

Aufnahmen Gesamt

In Stuttgart zu versorgen

0102030405060708090

100 91

70

39 36 35 3426 24

15 15

Aufnahmezahlen der 10 Haupt-Herkunftsländer 2016

Aufnahmen nachHerkunftsländern

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Auch in diesem Jahr (Jan. - Mai 2017) ist Afghanistan mit fast 17 % der Aufnahmen das Haupt-Herkunftsland. Aufnahmen aus Syrien spielen dagegen in diesem Jahr mit 4,2 % eine eher untergeordnete Rolle. Dafür manifestiert sich ein hoher Anteil afrikanischer Länder, ins-gesamt 55 %, wovon West- und Nordafrika den größten Teil ausmachen. Altersstruktur

Wie bereits in den Vorjahren, wurden auch im Jahr 2016 überwiegend 16- und 17-jährige UMA vorläufig in Obhut genommen, insgesamt 53 % (25 % und 28 %). Der Anteil der 15-jährigen UMA lag mit 37 Aufnahmen bei 8 %. Zwischen 12 und 14 Jahre alt waren insgesamt 10 % der UMA. Der Anteil der jüngeren UMA hat zugenommen, was zum Teil daran liegt, dass seit 2015 auch UMA mit Verwandten in Gemeinschaftsunterkünften aufgenommen wer-den. Volljährig eingeschätzt wurden mit der Alterseinschätzung 24 % aller aufgenommenen UMA. Diese jungen Menschen wurden nach der Alterseinschätzung an die Landeserstaufnahme-stelle in Karlsruhe weitergeleitet.

Geschlecht Im vergangenen Jahr wurden 55 weibliche UMA neu aufgenommen. Damit war der Anteil mit 12 % an den Gesamtaufnahmen so hoch wie noch nie zuvor. In diesem Jahr (Jan. – Mai 2017) ist der Anteil mit 3 % wieder niedriger.

* Für 2017 wurden Januar bis Mai ausgewertet

Gesamtversorgung von UMA in der Landeshauptstadt Stuttgart Trotz der geringeren Neuaufnahmen in diesem Jahr ist die Anzahl der jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten für UMA auch zur Mitte 2017 noch recht hoch. Zum Stichtag 31.05.2017 waren 472 junge Flüchtlinge in Jugendhilfemaßnahmen des Jugendamtes Stuttgart inte-griert. Von den 472 in der Landeshauptstadt Stuttgart versorgten UMA befinden sich 60 UMA in Gemeinschaftsunterkünften.

50

55

60

65

70

75

80

85

90

95

100

2013 2014 2015 2016 2017 bis Mai

97 % 97 % 97 %

88 %

97 %

3 % 3 % 3 %

12 %

3 %

Geschlechterverhältnis in Prozent

weiblich

männlich

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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* Die jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten errechnen sich aus den Zahlen des jeweils letzten Werktages eines Monats. Die Datenauswertung erfolgt für die werktägliche Meldung an das Bundesverwaltungsamt.

Gesamtversorgung im Bund, Land und Stadt

Stichtag Deutschland

Gesamt

Baden-Württem-berg

Gesamt

Stuttgart Ge-samt

30.04.2017 60.282 7.856 492

30.12.2016 64.066 8.264 548

Die Landeshauptstadt Stuttgart erfüllt seine Aufnahmequote seit Beginn der Berechnung im-mer über 100 % hinaus. Zum Stichtag 30.04.2017 lag die Quotenerfüllung bei 109 %. Das Jugendamt Stuttgart verteilt also weiterhin UMA in andere Landkreise und Bundesländer um, wenn keine Verteilhindernisse vorliegen. In der folgenden Darstellung kann man die grobe Ausdifferenzierung nach Jugendhilfemaß-nahmen zum jeweiligen Stichtag sehen.

Stichtag Stuttgart Ge-samt *

Minderjährige in Stuttgart

Vorläufige In-obhutnahme

Inobhutnahme HzE Hilfe für

junge Voll-jährige

(§ 42 a SGB VIII) (§ 42 SGB VIII) (§ 27 ff SGB VII) (§ 41 SGB VIII)

30.04.2017 492 317 25 123 142 175

31.12.2016 548 417 45 181 182

131 * inkl. Hilfen für junge Volljährige

Hilfen zur Erziehung Im Jahr 2016 wurden 273 neue Hilfen zur Erziehung für UMA installiert. Davon waren 257 stationäre Hilfen. In Gastfamilien wurden 9 UMA vermittelt und 26 Pflegeverhältnisse bei Verwandten installiert. Von den stationären Hilfen wurden 52 neue Hilfen als Betreutes Ju-gendwohnen (BJW) installiert. Die restlichen stationären Hilfen werden in Wohn- und Ver-selbständigungsgruppen, teilweise in reinen UMA-Gruppen durchgeführt. In Jugendwohnhei-men wurden im vergangenen Jahr 4 neue UMA nach § 13 SGB VIII (sozialpädagogisch be-gleitete Wohnform zur beruflichen Eingliederung) untergebracht. Die ambulanten Hilfen wer-den hauptsächlich in Gemeinschaftsunterkünften gewährt.

300

350

400

450

500

550

600

481501 510

540 552584 592

563 558 569551 548

516 506 490 492472

UMA Gesamtversorgung in Stuttgart Januar 2016 - Mai 2017

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Hilfen zur Erziehung

Maßnahme Bestand 01.01.2016

Begonnene Hilfen 2016

Beendete Hilfen 2016

Bestand 31.12.16

ambulant 9 16 8 20

stationär 196 257 167 286

Gesamt 205 273 175 306

Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Aufgaben Mit dem Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, der im Mai 2015 seine Arbeit aufnahm, sollte der Herausforderung steigender Aufnahmezahlen und der komplexen Rechtsmaterie begegnet werden. Durch die Herauslösung dieser Klientengruppe aus der Bearbeitung der Beratungszentren sollte eine einheitliche und rechtskonforme Bearbeitung der sich ständig ändernden und komplexen Rechtslage in der wirtschaftlichen Jugendhilfe ermöglicht werden sowie die Wahrung von Fristen für die Geltendmachung von Kosten durch eine zeitnahe Bearbeitung. Weiterhin sollten Abläufe optimiert und das Verfahren im Zuge des Auf- und Ausbaus spezifischer Fachkenntnisse und effektiverer Kooperationen weiter-entwickelt werden. Der Sozialdienst UMF ist für folgende Aufgaben zuständig:

Sicherstellung des individuellen Unterstützungsbedarfs im schulischen, pädagogi-schen und therapeutischen Bereich

Alterseinschätzung

Umverteilung gemäß § 42 a/b, SGB VIII

sozialpädagogische Begleitung und Bedarfsfeststellung

Kinderschutz

erste Abklärung von Aufenthaltsperspektiven

Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren nach § 50 SGB VIII

Erschließung geeigneter und notwendiger Anschlusshilfen

Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) Verfahren nach Aufnahme in der Landeshauptstadt Stuttgart Durch das im November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbrin-gung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher („Umverteilungs-gesetz“), musste die Bearbeitung der Jugendämter angepasst und entsprechend den Vorga-ben neue Verfahren entwickelt werden. Die UMF, nun im Gesetzestext UMA (Unbegleitete minderjährige Ausländer) genannt, werden seitdem zunächst „vorläufig“ in Obhut genom-men, gemäß dem neuen § 42a SGB VIII. Nach spätestens 7 Werktagen muss für jeden UMA nach festgelegten Kriterien die fachliche Einschätzung abgegeben werden, wer umverteilt werden kann und wer in der Landeshauptstadt Stuttgart verbleibt. Dann erfolgt die Umvertei-lung, die nach einer extra für UMA entwickelten bundesweiten Quotenberechnung durchge-führt wird. In der Landeshauptstadt Stuttgart können die engen zeitlichen Fristen durch ein optimal vernetztes Arbeiten der involvierten Stellen gut eingehalten werden.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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Bereits wenige Tage nach der vorläufigen Inobhutnahme findet die nun auch gesetzlich in § 42f SGB VIII vorgeschriebene Alterseinschätzung statt. Direkt im Anschluss daran wird mit den minderjährig eingeschätzten UMA ein Clearing-Gespräch zur Feststellung der Umvertei-lungsfähigkeit geführt und es erfolgt ggf. die Anmeldung zur Umverteilung. Die Umverteilung ist gemäß § 42 b SGB VIII ausgeschlossen, wenn

dadurch dessen Wohl gefährdet würde,

dessen Gesundheitszustand die Durchführung eines Verteilungsverfahrens nicht zu-lässt,

dessen Zusammenführung mit einer verwandten Person kurzfristig erfolgen kann,

die Durchführung des Verteilungsverfahrens nicht innerhalb von einem Monat nach Beginn der vorläufigen Inobhutnahme erfolgt.

Im Jahr 2016 wurden 74 UMA umverteilt. Bei 167 UMA lagen Verteilhindernisse vor. Davon konnten 78 nicht umverteilt werden, weil sie bereits aus einer LEA mit Verwandten nach Stuttgart umverteilt wurden. Aus medizinischen Gründen konnten 31 junge Flüchtlinge nicht umverteilt werden und gut 1/5 der in Stuttgart verbliebenen UMA (36) hatten Verwandte in Stuttgart. Das Kindeswohl spielte in 11,4 % (19 UMA) eine Rolle beim Verbleib in Stuttgart. Nach Verhandlungen mit dem Gesundheitsamt konnten dort die Abläufe optimiert werden, sodass anstehende Nachuntersuchungen seltener zu Verteilausschlüssen geführt haben. Entwicklung der Dienststelle Aufgrund der stark zurückgehenden Neuaufnahmen wird sich die Dienststelle wieder verklei-nern. Zur Zeit werden die zukünftig benötigten Stellen berechnet und abgestimmt.

Entwicklungen im Inobhutnahme- und Jugendhilfebereich Die Abteilung Erziehungshilfen des Jugendamts hat im Laufe des Jahres UMF-Einrichtungen eröffnet und geschlossen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben „Synergie-Effekte“ und „Standortkonzentration“, gibt es derzeit nur noch 3 Inobhutnahme-Standorte für UMF (Kernerstr. 36, Tunzhofer Str. 14, Am Klingenbach 24) sowie eine große Zahl von sog. „Trä-ger-Wohnungen“ (mit 1 - 7 Plätzen), in denen viele UMF im Rahmen von „Betreutem Jugend-wohnen“ unterstützt werden. Und auch in den stationären Einrichtungen (Kinderhäuser und Wohngruppen) der Abteilung machen UMF einen hohen Anteil der Belegung aus. Das Jugendamt berichtet über die Entwicklung im Zusammenhang mit UMF in diesem Jahr noch mit drei Gemeinderatsdrucksachen. Die Neuorganisation des Notaufnahmebereichs in (für UMF) 3 relevante Sachgebiete konnte in 2016 abgeschlossen werden. Aufgrund rückläufiger Zugangszahlen und massivem Ausbau von Jugendhilferessourcen bei allen Stuttgarter Trägern von „Hilfen zu Erziehung“ gelingt es immer besser, viele UMF in der Landeshauptstadt Stuttgart zeitnah und gemäß der fachlichen und rechtlichen Standards der Jugendhilfe unterzubringen, zu betreuen und zu versorgen. Viele UMF sind inzwischen stark verunsichert hinsichtlich ihrer Bleibeperspektiven. Dies führt zu deutlichen Problemen in Hilfeprozessen rund um die Volljährigkeit, da vor dem Hinter-grund einer drohenden Abschiebung immer weniger Bereitschaft und Motivation besteht, sich auf die breite Angebotspalette der Jugendhilfe von sprachlicher Unterstützung bis Integration in Schule oder Ausbildung einzulassen.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Deutschkurse für Flüchtlinge

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9. Deutschkurse für Flüchtlinge

Bericht der Abteilung Integrationspolitik Für Geflüchtete stehen, je nach Aufenthaltsstatus und Herkunftsland, unterschiedliche Kurs-programme zum Deutschlernen zur Verfügung. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sowie Asylsuchende und Asylbewerber aus dem Iran, Irak, aus Syrien, Eritrea und Somalia haben Zugang zu den Bundes-Integrationskursen. Asylsuchende und Asylbewerber aus an-deren Herkunftsländern sind von den Integrationskursen ausgeschlossen, können jedoch an kommunalen und mit Landesmitteln geförderten Deutschkursen sowie am Programm „Mama lernt Deutsch“ teilnehmen. Die Koordinierung erfolgt über die Abteilung Integrationspolitik (SI-IP). Im Anschluss an die Integrationskurse oder die städtischen Deutschkurse können Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt aufbauend berufsorientierte Deutschkurse besu-chen. Die Zulassung zu den Integrationskursen erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder durch Berechtigung/Verpflichtung über die Ausländerbehörde bzw. das Jobcenter. Im Jahr 2015 berechtigte die Ausländerbehörde 815 Personen zum Integra-tionskurs, in 2016 stieg die Zahl auf 2.107 Personen, davon 1.398 Flüchtlinge. Der Anteil von geflüchteten Personen betrug somit 66 Prozent. Auch das Jobcenter geht davon aus, dass aktuell 67 bis 80 Prozent aller Leistungsberechtigten, die einen Integrationskurs besuchen, Flüchtlinge sind. Entsprechend hat sich die Zahl der Integrationskurse seit 2012 mehr als verdoppelt. Im Jahr 2016 wurden in der Landeshauptstadt Stuttgart 152 Kurse abgeschlossen und 274 Kurse mit 3.948 Kursteilnehmern neu gestartet. Nach Schätzungen des BAMF sind mittlerweile 60 bis 70 Prozent der Kursteilnehmer Flüchtlinge. Das bedeutet, dass in 2016 zwischen 2.400 und 2.700 Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Stuttgart einen Integrationskurs besucht haben. Flüchtlinge, die keine Berechtigung für einen Integrationskurs haben, können an städtischen Deutsch- und Alphabetisierungskursen teilnehmen. Sie erhalten von der Clearingstelle sprachliche Integration des Sozialamts einen Berechtigungsschein über 348 Unterrichtsstun-den. Damit können sie einen Vorkurs mit 48 Unterrichtsstunden und anschließend drei Kurs-module à 100 Unterrichtsstunden besuchen. In 2016 stellte die Clearingstelle 1.065 Flücht-lingen einen Berechtigungsschein für städtische Deutschkurse aus, in 2017 von Januar bis Mai wurden 462 Berechtigungsscheine erteilt. Die städtischen Kurse richten sich vorwiegend an Sprachanfänger, werden nach Bildungs-stand differenziert und bedarfsorientiert in verschiedenen Stadtbezirken angeboten. Das städtische Trägernetzwerk führt die Deutsch- und Alphabetisierungskurse für Flüchtlinge mit ausgebildeten Lehrkräften durch, bei Bedarf wird für Kleinkinder Kinderbetreuung organisiert. Die Flüchtlinge beteiligen sich mit einem Eigenanteil von 20,00 € pro Kursmodul und erhalten dafür kostenlos Unterrichtsmaterialien. Die Vorkurse werden durch die FlüAG-Pauschale des Landes Baden-Württemberg finanziert, die Deutschkurse über das Landesprogramm VwV Deutsch für Flüchtlinge und aus den Haushaltsmitteln für die städtischen Deutschkurse von SI-IP. In 2016 wurden 27 Vorkurse angeboten, im ersten Halbjahr 2017 sind 13 Vorkurse geplant.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Deutschkurse für Flüchtlinge

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Durch die Landesförderung konnten die städtischen Deutschkurse für Flüchtlinge in 2015 und 2016 weiter ausgebaut werden. In der ersten Förderperiode des Landes vom 01.01.2015 bis 31.07.2016 wurden 156 Deutsch- und Alphabetisierungskurs-Module angeboten. Von den 425 Flüchtlingen, die über das Landesprogramm gefördert wurden, besuchten 171 an-schließend einen niveauhöheren Kurs, knapp 50 Personen absolvierten ein Praktikum bzw. nahmen eine Arbeit auf. Die zweite Förderperiode des Landes hat eine kürzere Laufzeit: Von Juli 2016 bis Juli 2017 sind 80 Kursmodule für Flüchtlinge geplant. Im Anschluss an die städtischen Deutschkurse bzw. an die Integrationskurse nahmen in 2016 ca. 200 Asylbewerber an einem berufsorientierten ESF-BAMF-Kurs teil, in 2017 haben bis Mai 132 Asylbewerber einen ESF-BAMF-Kurs begonnen. Seit Ende 2016 werden über das BAMF Berufssprachkurse (gem. § 45a AufenthG) gefördert, an denen Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive sowie Asylberechtigte teilnehmen können. Flankierend zu den Kursen wird weiterhin Deutschförderung mit Ehrenamtlichen durch die Flüchtlingsfreundeskreise angeboten. Die Clearingstelle sprachliche Integration Die Clearingstelle sprachliche Integration ist eine Servicestelle des Sozialamtes, insbeson-dere auch für Flüchtlinge zur Sprachkursberatung und -vermittlung. Aufgabenschwerpunkt ist die Beratung und Vermittlung in Bundesintegrationskurse hauptsächlich im Auftrag des Jobcenters Stuttgart, der Asylbewerberleistungsbehörde, der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit. Im Rahmen der Hauptaufgabe Sprachkursvermittlung führt die Clearing-stelle auch Sprachstandtests durch. Des Weiteren vermittelt sie Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die keinen Zugang zum Bundesintegrationskurs haben, in städtische Deutschkurse. Sie stellt die Berechtigungs-scheine aus und weist in passgenaue Kurse zu. Hierbei ist ein enger Kontakt und eine gute Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten in den Flüchtlingsunterkünften erforderlich. Das bisherige Angebot von städtischen Deutschkursen, Bundesintegrationskursen und ESF-BAMF Kursen wurde 2017 durch die Einführung von berufsbezogenen Deutschkursen (§ 45a AufenthG) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erweitert. Auch bei der Ver-mittlung in diese Berufssprachkurse ist die Clearingstelle maßgeblich beteiligt. Als neuer Aufgabenschwerpunkt übernimmt die Clearingstelle sprachliche Integration den Aufbau und die Aktualisierung einer Kursdatenbank als zentrales Element des Gesamtpro-gramms Sprache, die sie allen bewilligenden und beratenden städtischen Ämtern/Einrichtun-gen u. a. auch dem Welcome Center zur Verfügung stellt. Auf Basis dieser Datenbank kön-nen diese Ämter/Einrichtungen ihre Klientinnen und Klienten beraten. Zusätzlich werden alle Kursangebote regelmäßig im Internet veröffentlicht. Ziel der Clearingstelle ist es, die Integrationschancen der Flüchtlinge durch einen schnellen Zugang zu passgenauen Sprachkursangeboten zu fördern und nachhaltig zu verbessern.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Kindertagesbetreuung für Flüchtlinge

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10. Kindertagesbetreuung für Flüchtlinge

Bericht des Jugendamtes 2016/2017: Versorgung der Kinder mit Fluchterfahrung Nach Angaben des Sozialamtes sind Stand Ende November 2016 von den Bewohnern der Unterkünfte ca. 15 % unter 6 Jahre (1.171 Kinder) alt. Davon sind ca. 8,5 % unter 3 Jahre (661 Kleinkinder) und 6,5 % zwischen 3 bis 6 Jahre (510 Kinder) alt. Die Zahl der unter 3-Jährigen variiert dabei je nach Größe der Unterkunft von ca. einem bis hin zu ca. 59 Kleinkindern, bei den 3- bis 6-jährigen Kindern von ca. einem bis hin zu ca. 52 Kindern je Standort. Zum Stand November 2016 wurden in städtischen Kindertageseinrichtungen rund 200 Kin-der im Alter von 3 bis 6 Jahren mit Fluchterfahrung betreut. In katholischen Kindertagesein-richtungen wurden 82 Kinder und in den evangelischen Einrichtungen 97 Kinder betreut. Ebenso konnten von den Einrichtungen bereits vereinzelt unter 3-Jährige aufgenommen wer-den. Auch bei den sonstigen Trägern werden Flüchtlingskinder betreut. Hier liegen jedoch keine konkreten Zahlen vor. In Stuttgarter Kindertagespflegestellen werden aktuell weniger als fünf Kleinkinder aus den Flüchtlingsunterkünften betreut. Dies bedeutet, von den in den Flüchtlingsunterkünften lebenden ca. 510 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren werden in Kindertageseinrichtungen rund 379 Kinder betreut. Dies entspricht ca. 74 % der Flüchtlingskinder. Seit Januar 2016 hat sich die Zahl der betreuten Kinder damit deutlich erhöht (Stand Januar: 160 betreute Kinder bzw. ca. 33 % der Flüchtlingskinder). Um die noch nicht versorgten 3- bis 6-Jährigen in Kindertageseinrichtungen unterzubringen, kommt das in Stuttgart etablierte Verfahren zur Anwendung (vgl. auch GRDrs 136/2016: Betreuung von Kindern mit Fluchterfahrung in Stuttgart). Die Träger der Flüchtlingsunter-künfte wurden über dieses Verfahren informiert. Die Mitarbeiter/-innen der Flüchtlingsunter-künfte können die Kinder mit Betreuungsbedarf, mit dem Einverständnis der Eltern, an die Familieninformation melden. Diese erstellt eine Übersicht über nicht versorgte 3- bis 6-jährige Kinder und schickt diese monatlich an den städtischen und die freien Träger von Kinderta-geseinrichtungen (unabhängig davon, ob es Kinder mit Fluchterfahrung sind oder nicht). So haben die Träger und Einrichtungen einen Überblick über nicht versorgte 3- bis 6-Jährige und können, sofern sie freie Plätze haben, diese anbieten. Über dieses seit vielen Jahren bewährte Verfahren konnten schon zahlreiche nicht versorgte 3- bis 6-Jährige einen Betreuungsplatz bekommen, auch Kinder aus den Flüchtlingsunter-künften.

Das bedeutet, dass die Zahl der Kinder auf der sog. „Rechtsanspruchsliste“ für 3- bis 6-Jäh-rige“ ständig wechselt. Zum Stand Dezember 2016 befanden sich insgesamt 201 Stuttgar-ter Kinder auf der Übersicht, davon waren 125 Kinder aus Stuttgarter Flüchtlingsunter-künften. Der Schwerpunkt der nicht versorgten 3- bis 6-Jährigen liegt laut der Übersicht v.a. in den Bezirken Degerloch, Nord, Möhringen, West, Mühlhausen und Weilimdorf. Aufgrund dieser Bedarfs-Entwicklung wurden im Rahmen des letzten Kita-Sachstandsbe-richtes v. a. Anträge befürwortet, die Plätze für 3- bis 6-Jährige schaffen (vgl. GRDrs 658/2016). So sollen zum Beispiel Raumressourcen des städtischen Trägers, die bisher für Hortangebote genutzt wurden, nun für Angebote für 3- bis 6-Jährige genutzt werden (siehe GRDrs 658/2016, Anlage 7, Liste 1, z. B. in Degerloch, Möhringen, Weilimdorf u. a.). Das heißt, die Hortumwandlung wird gezielt für die Versorgung von 3- bis 6-Jährigen genutzt.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Kindertagesbetreuung für Flüchtlinge

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Bei den Anträgen der freien Träger wurde darauf geachtet, dass aufgrund der Bedarfslage nicht zu viele VÖ-Plätze für 3- bis 6-Jährige abgebaut werden. Für den hohen Bedarf in Stuttgart-Nord stehen ab 1. April 2017 die bisherigen Räumlichkeiten der Betriebs-Kita des Klinikums Stuttgart (Bürgerhospital-Gebäude 3) für drei Kita-Gruppen zur Verfügung. Diese Gruppen werden interimsweise das Angebot der neuen städtischen Tageseinrichtung Tunzhofer Straße 24 ergänzen (vgl. GRDrs 728/2016).

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Schulbildung und Betreuung

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11. Schulbildung und Betreuung

Bericht des Staatlichen Schulamts Stuttgart: Schulbildung

Flüchtlingskinder werden in die Vorbereitungsklassen (VK) der Primarstufe oder Sekundar-stufe I aufgenommen, soweit sie der allgemeinen Schulpflicht unterliegen. Diese Klassen sind über das Stadtgebiet verteilt und nehmen neben den Flüchtlingskindern die Kinder von Zuwanderern aus allen Ländern auf. Die Klassen werden altersgemischt ge-führt. Das vorrangige Ziel der Vorbereitungsklassen ist die Vermittlung der deutschen Spra-che und die Vorbereitung auf die Regelklasse. Daneben sollen die Kinder und Jugendlichen beim Erwerb von Alltagsfähigkeiten unterstützt werden, damit sie ihr neues Leben in Deutschland möglichst schnell selbst mitgestalten können. Die VK-Kinder werden in ihren Klassen in einem sehr geschützten Umfeld mit einer festen Lehrkraft als Bezugsperson un-terrichtet. Je nach Fortschritt im sprachlichen und sozial-emotionalen Bereich werden sie Schritt für Schritt in die regulären Klassen eingeführt (am Anfang z. B. im Sport- oder Kunst-unterricht). Für die Einrichtung einer VK in einer Grundschule erhält die Schule vom Land 18 Lehrerwo-chenstunden, für eine VK in der Sekundarstufe I erhält die Schule 25 Lehrerwochenstunden. Die Vorbereitungsklassen nehmen das ganze Jahr über Schülerinnen und Schüler auf und empfehlen den Wechsel in die Regelschule ebenso das ganze Schuljahr über. Dadurch ver-ändert sich die Zusammensetzung der Schülerschaft in den Vorbereitungsklassen während des Schuljahrs häufig. Im Laufe des Schuljahrs 2012/2013 zeichnete sich ein deutlich erhöhter Bedarf an Plätzen in den Vorbereitungsklassen ab, der auch für die folgenden Schuljahre prognostiziert war. Dieser Entwicklung folgend wurde die Anzahl der VK jeweils zum Schuljahresbeginn erhöht, insbesondere durch die vermehrte Aufnahme von Flüchtlingskindern seit dem Schuljahr 2014/2015. Um den starken Zugängen gerecht werden zu können, wurde die Anzahl der Vorbereitungsklassen von 86 VK im September 2015 schrittweise auf 100 VK (ab Februar 2016) erhöht.

Schuljahr Anzahl der VK (GS +Sek. I)

2012/2013 23

2013/2014 34

2014/2015 72

2015/2016 100

2016/2017 107

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Schulbildung und Betreuung

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Im laufenden Schuljahr 2016/2017 sind die 107 VK an 51 Schulstandorten zu finden. Davon sind 60 VK in der Primarstufe und 47 VK in der Sekundarstufe I (Stand: 31.05.2017). Die rechtzeitige Planung der zusätzlichen Vorbereitungsklassen war durch den guten Informa-tionsaustausch zwischen Sozialamt, Schulverwaltungsamt und Schulamt möglich. Trotzdem konnte die Verteilung der Standorte nicht ideal vorgenommen werden, insbesondere nicht im Sekundarstufenbereich. Die Gründe hierfür sind, dass den Flüchtlingsunterkünften nahe ge-legene Werkrealschulen z. T. keine räumliche Möglichkeit hatten, VK aufzunehmen. Durch das Auslaufen einiger Werkrealschulen ist an diesen Standorten die gewünschte Teilintegra-tion der VK-Schülerschaft erschwert, da die altersentsprechenden Regelklassen dort nicht mehr vorhanden sind. Speziell Kinder und Jugendliche der VK in der Sekundarstufe I müssen täglich Fahrwege in Kauf nehmen. Sowohl in den vergangenen Schuljahren wie auch in die-sem Jahr konnten in Stuttgart alle allgemein schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in VK aufgenommen werden. Flüchtlingskinder werden in Stuttgart bei der schulischen Integration wie andere aus dem Ausland zugezogene Kinder behandelt. Die Zahl der Flüchtlinge in den VK blieb im Laufe des Schuljahres ziemlich konstant bei ca. 65 %. Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Schülerzahlen in den Vorbereitungsklassen seit dem Schuljahr 2012/2013 auf.

Monat Schüler in VK (GS)

Schüler in VK Sek. I

Schüler in VK

gesamt

Veränderung Schülerzahl im Schuljahr

in %

Flücht-linge in VK

gesamt in %

Anzahl VK GS

Anzahl VK Sek.

I

2012/13

09/2012 85 193 278 + 39,21 %

rund 7,5 %

7 16 07/2013 115 272 387

2013/14

09/2013 123 316 439 + 23,69 % rund 17 % 12 22

05/2014 154 389 543

2014/15

09/2014 180 379 559 + 28,80 % rund 29 % 37 35

01/2015 259 461 720

2015/16

09/2015 451 598 1049 + 66,1 %

rund 41 % 57 43

06/2016 865 877 1742 rund 64 %

2016/17

09/2016 698 693 1391 + 3,66 %

rund 65 % 68 49

05/2017 723 719 1442 60 47

Die erneute deutliche Erhöhung der Anzahl an Vorbereitungsklassen bedeutet sowohl einen erhöhten Bedarf an Lehrkräften als auch einen größeren Raumbedarf und einen Mehrbedarf an Ausstattung/Budget für die Schulen. Die veränderte Zusammensetzung der Vorberei-tungsklassen stellt die Lehrkräfte und alle an der Schule arbeitenden Personen vor neue Herausforderungen. Zur besonderen Unterstützung der Lehrkräfte aus den Vorbereitungs-klassen wurden neben den methodisch-didaktischen Fortbildungsinhalten auch Veranstal-tungen mit dem Thema "Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen in der Schule", "Supervision für VK-Lehrkräfte", "Kulturelle Kompetenzen im beruflichen Alltag" und - in Kooperation mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft BIP - "Lebenswirklichkeit von Flüchtlingen und Neuzugewanderten in Stuttgart" angeboten.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Schulbildung und Betreuung

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Betreuung Ganztagsschulen - Kinder aus Vorbereitungsklassen Schon bisher gab es VK an Schulen, die einen Ganztagesbetrieb haben. Neu ist durch die Schulgesetzänderung (GTS § 4a SchG), dass alle Schülerinnen und Schüler, die an einer Ganztagesgrundschule am Ganztagesbetrieb teilnehmen, mit berechnet werden und die Schule die dafür notwendige Zuweisung erhält. Dies gilt jedoch nur für die Schulen, die einen Antrag nach neuem Schulgesetz stellen (Neubildung oder Umwandlung). Im Grundschulbe-reich sind dies im Schuljahr 2016/2017 insgesamt 12 Grundschulen, im Schuljahr 2017/2018 werden es 14 Grundschulen sein. Die in ihrer bisherigen Form (nach vorhergehendem Antragsmodell vor 7/2014 - Schulen mit besonderen pädagogischen und sozialen Aufgabenstellungen) bestehenden Ganztages-schulen an Grundschulen und an Werkrealschulen in Stuttgart werden mit Ressourcen für den "Ganztag" nach gebildeten Regelklassen versorgt. Allerdings werden die Vorbereitungs-klassen vom Land Baden-Württemberg bei den Altmodellen der Ganztagsschule nicht als zu berechnende Ganztagsklasse gezählt. Diese Schulen können die Schülerinnen und Schüler der Vorbereitungsklassen zwar in den Ganztag integrieren, aber nur mit den dort vorhande-nen Ressourcen. Mit Blick auf eine möglichst gelingende Integration ist grundsätzlich bei allen Beteiligten das Ziel, auch für die Flüchtlingskinder ein Angebot zur Teilnahme an den Ganztagesangeboten zu machen. Schülerhäuser – Kinder aus Vorbereitungsklassen Die Angebotsstruktur der Schülerhäuser weicht vom Ganztagesangebot an den Schulen deutlich ab. Im Gegensatz zu Ganztagesschulen, die einen strukturierten Tagesablauf mit wenigen offenen Settings bieten, ist die Nachmittagsbetreuung in Schülerhäusern offener und für die Kinder unübersichtlicher. Auch hier wird der Umgang mit traumatisierten Kindern thematisiert. Die Träger haben dazu erklärt, dass viele Kinder aus den VK mit diesem Setting überfordert sind. Insbesondere die "echten" Kriegsflüchtlinge, aber auch Kinder aus anderen Ländern, die Schutz und Heimat verloren haben und jetzt mit einer völlig neuen Sprache und Kultur konfrontiert sind, brauchen nach Flucht/Umzug und Neuanfang erst einmal einen über-schaubaren Rahmen, um zur Ruhe zu kommen. Diese Kinder reagieren oft ängstlich auf Lärm und größere gemischte Gruppen. Die überschaubare und bekannte VK-Gruppe, die ihnen einen Rahmen und Schutz bietet, wird in der gängigen Schülerhausbetreuung aufge-löst. Daher reagieren diese Kinder unsicher und unruhig. Diese Kinder müssten erst in ge-sonderten Gruppen psychologisch gestärkt und gefestigt werden, bevor sie auch in die übli-chen Angebote integriert werden können. Ausblick Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 wurden landesweit an allen Staatlichen Schulämtern die Koordinierungsstellen "Schule und Flüchtlinge" eingerichtet, in Stuttgart konnte diese auf-grund der guten Vernetzung schon früher installiert werden. Seit Mai 2016 arbeiten in der Koordinierungsstelle "Schule und Flüchtlinge" am Staatlichen Schulamt Stuttgart Vertreter der beruflichen Schulen, der Gymnasien und des Staatlichen Schulamtes Stuttgart sowie des Schulverwaltungsamts der Landeshauptstadt Stuttgart ge-meinsam an der Verbesserung der Prozesse zur Beschulung der Kinder von Geflüchteten.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Schulbildung und Betreuung

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Im laufenden Schuljahr 2016/2017 wurde die Gruppe um eine ständige Vertretung der Abtei-lung Stuttgarter Bildungspartnerschaft erweitert. Neben der Angebotsplanung (Anzahl und Standorte der VK) und Beiträgen zur Steuerung von Schülerströmen, neben der Beratung und Vernetzung ist der Austausch über aktuelle Entwicklungen und Problemlagen ein Haupt-punkt in der Arbeit der Koordinierungsstelle "Schule und Flüchtlinge". Wie kann Schule der zunehmenden Heterogenität in den VK und VABO-Klassen gerecht werden? Welche Ange-bote kann Schule den Jugendlichen machen, die in ihren Heimatländern und/oder auf der Flucht keinerlei Schulbildung bekommen konnten? Wie können die Übergänge aus den VK und VABO-Klassen in die Regelklassen/Regelsysteme gelingen? Wer und was kann zur ge-lingenden Integration beitragen, wenn der Schulalltag meist schon mittags endet? Diese und ähnliche Fragestellungen werden die Mitwirkenden der Koordinierungsstelle und die Zuständigen im Staatlichen Schulamt Stuttgart sicherlich auch im nächsten Schuljahr be-gleiten.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Abgeschobene und ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer

Seite 53

12. Abgeschobene und ausgewiesene Ausländerinnen und Ausländer

Bericht des Amts für öffentliche Ordnung: Der Ausländerbehörde liegt grundsätzlich nur die Gesamtzahl der ausgewiesenen und ab-geschobenen Ausländer vor. Es wird nicht danach differenziert, ob es sich um Flüchtlinge oder um sonstige Ausländer handelt. Lediglich die Staatsangehörigkeit der Ausländer sowie die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA) werden gesondert erhoben. Bei den Ausgewiesenen handelt es sich um straffällig gewordene Ausländer, unabhängig davon, ob ein Flüchtlingsstatus vorliegt. Abgeschoben werden Ausländer, wenn sie vollziehbar ausreisepflichtig und ihrer Ausreise-pflicht nicht freiwillig nachgekommen sind. Dies kann sowohl nach rechtskräftigem Abschluss von Asylverfahren als auch nach rechtskräftiger Ablehnung der Erteilung einer Aufenthalts-erlaubnis oder einer Ausweisung der Fall sein.

Übersicht der Zahlen für Stutt-gart

2012 2013 2014 2015 2016

von der Ausländerbehörde ausge-wiesen

136 62 57 5 8

- davon UMA* 22 7 14 0 0

vom RP Stuttgart ausgewiesen 85 102 110 91 75

durch das RP Karlsruhe abgescho-ben

86 95 123 144 241

Geduldete 920 989 1.098 1.152 1.330 * Bei den ausgewiesenen UMA handelt es sich um Personen, die nach erfolgter Altersfeststellung durch das Jugendamt für volljährig erklärt wurden.

Die auch im Jahr 2016 geringe Anzahl von Ausweisungen war nicht mehr nur der angespann-ten Personalsituation bei der Ausländerbehörde geschuldet. Zunehmend bemerkbar machen sich auch die steigenden rechtlichen Anforderungen an den Erlass einer Ausweisungsverfü-gung und der dadurch erhöhte Prüfungsaufwand. Die Reformation des Ausweisungsrechts zum 01.01.2016 durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufent-haltsbeendigung vom 27.07.2015 (BGBl. I, S. 1386) führte zu keiner Vereinfachung. Die Zahl der im Jahr 2016 erfolgten Abschiebungen hat sich gegenüber dem Vorjahreszeit-raum um ca. 60 Prozent erhöht. Gleichwohl konnte sie nicht mit der zunehmenden Anzahl ausreisepflichtiger, jedoch zu duldender Ausländer Schritt halten. Dies ist damit zu erklären, dass viele ausreisepflichtige Ausländer nicht im Besitz von gültigen Identitätspapieren sind bzw. gesundheitliche oder familiäre Gründe der Abschiebung entgegenstehen.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - EU-Rückkehrprojekt „Zweite Chance Heimat“

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13. EU-Rückkehrprojekt „Zweite Chance Heimat“

Bericht der Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt e. V.: Im zweiten Projektjahr der elften Laufzeit des Rückkehrprojekts „Zweite Chance Heimat“ (01.04.2015 - 31.03.2018) suchten 309 Personen aus 26 verschiedenen Ländern das Büro der Rückkehrberatung auf. Mit Unterstützung der Rückkehrberatung reisten 241 Personen in 24 Herkunftsländer zurück. Der Anteil der Rückkehrer in die Westbalkanstaaten betrug dabei 60 %. Beratung und Rückkehrmanagement: Rückkehr in die Krisenländer Irak, Afghanistan und Syrien Schwerpunkt des EU-Rückkehrprojekts im Berichtszeitraum 01.04.2016 - 31.03.2017 war neben der Unterstützung der Ausreise von Asylbewerbern aus den Westbalkanstaaten vor allem die Beratung von Flüchtlingen aus den Krisen- und Kriegsländern Irak, Afghanistan und Syrien. Die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Beratung und Organisation der Ausreise von West- balkanflüchtlingen durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart für die Jahre 2016 und 2017 führte im zweiten Halbjahr 2016 zu einer deutlichen Entlastung des EU-Rückkehrprojekts. Die Beratung des größten Teils der Rückkehrer in die Westbalkanstaaten fand ab 01.06.2016 durch einen Mitarbeiter der AGDW in eigenen Räumlichkeiten statt. Die Kosten der Beratungsstelle wurden ausschließlich von der Landeshauptstadt Stuttgart getra-gen. Eine enge fachliche Kooperation mit dem bestehenden Rückkehrprojekt war gegeben. Nach wie vor war die Nachfrage nach Rückkehr und den damit verbundenen Reintegrations-hilfen hoch, sodass mit den vorhandenen Mitteln größere Vorhaben zur Existenzgründung nicht finanziert werden konnten. Das Projekt musste sich auf die Gewährung kleinerer Start-hilfen beschränken. Für Rückkehrer in die Westbalkanstaaten blieben Rückkehrhilfen in der Regel weiterhin ausgeschlossen. Umso wichtiger war deshalb die Vermittlung von Reintegrationshilfen, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Projekte URA 2 im Kosovo und ERIN (European Rein-tegration Network) in elf Rückkehrländern angeboten wurden. Anfang 2017 wurde mit dem Starthilfe Plus-Programm des Bundesinnenministeriums ein zu-sätzlicher finanzieller Anreiz zur freiwilligen Ausreise geschaffen. Von 89 Personen aus dem Irak, Afghanistan und Syrien, die in die Beratungsstelle kamen, kehrten 56 Personen in diese Länder zurück. Für den Ausreisewunsch wurden folgende Gründe genannt:

Trennung von der Familie, bzw. keine Aussicht auf Familienzusammenführung,

Erkrankung eines Familienangehörigen im Herkunftsland,

falsche Vorstellungen von Deutschland, kulturelle und soziale Fremdheit,

lange Asylverfahrensdauer mit ungewissem Ausgang,

Ablehnung des Asylantrags. Neben der Beschaffung von Reisedokumenten und den Hilfen, die bei einer Rückkehr ge-währt werden konnten, waren die Trennung der Familie und die besondere Gefährdungslage im Heimatland wichtige Themen in der Beratung. Dies betraf vor allem Angehörige der Jesi-den aus dem Irak sowie syrische Kriegsflüchtlinge.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - EU-Rückkehrprojekt „Zweite Chance Heimat“

Seite 55

Allgemein betrachtet fand Rückkehr im Berichtszeitraum fast immer in einem negativen Kon-text statt. Als Grund für die Rückkehr wurde nie die Verbesserung der Situation im Heimatland genannt. Dies galt auch für den Irak und Afghanistan. Ob damit die Nachhaltigkeitskriterien einer erfolgreichen Rückkehr für diese Länder erfüllt werden konnten, blieb fraglich. Statistik EU-Projekt In die Beratung kamen 309 Personen aus 26 Ländern. Der Anteil der Westbalkanstaaten betrug 52 %. Im Verlauf des Projektjahrs reisten 241 Personen in 24 Länder aus. Hier betrug der Anteil der Westbalkanstaaten 60 %. Für Reisekosten, Rückkehr- und Reintegrationshilfen wurden aus Projektmitteln 35.854,25 EUR ausgegeben. Weitere Hilfen wurden über das REAG/GARP-Programm von IOM, das Starthilfe Plus-Programm sowie die Projekte ERIN und URA 2 gewährt. Beratung: 309 Personen aus 26 Ländern

Irak Afghanistan Syrien Libanon WEB Sonstige Länder 52 24 13 11 160 49

WEB: Albanien (52), Kosovo (51), Serbien (31), Mazedonien (22), Bosnien (4) Sonstige Länder: Georgien (8), China (7), Iran (5), Pakistan (5), Russ. Föderation (5), Sri Lanka (3), Algerien (2), Indien (2), Nigeria (2), Thailand (2), Tunesien (2), Brasilien (1), Palästina (1), Südkorea (1), Türkei (1), USA (1), ungeklärt (1) Ausreisen: 241 Personen in 24 Länder

Irak Afghanistan Libanon Syrien WEB Sonstige Länder

31 17 11 8 144 30

WEB: Albanien (52), Kosovo (42), Serbien (24), Mazedonien (22), Bosnien (4) Sonstige Länder: China (4), Iran (4), Georgien (3), Sri Lanka (3), Algerien (2), Ägypten (2), Indien (2), Pakistan (2), Thailand (2), Nigeria (1), Palästina (1), Südkorea (1), Tunesien (1), Türkei (1), USA (1) Rückkehrhilfen:

IOM: REAG/GARP

Starthilfe-Plus ERIN-Projekt URA 2 Projektmittel

133 Personen

11 Personen

16 Personen

28 Personen

35.854,25 EUR

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - EU-Rückkehrprojekt „Zweite Chance Heimat“

Seite 56

Statistik Westbalkan-Projekt Im Jahr 2016 wurden 472 Personen beraten, von denen 309 Personen ausreisten. Im 1. Quartal 2017 kamen 54 Personen in die Beratung, es fanden 35 Ausreisen statt. Aus Projektmitteln wurden 2016 47.281,62 EUR und im 1. Quartal 2017 8.032,00 EUR auf-gebracht.

Jahr Beratung Ausreisen Projektmittel

2016

472 Personen

309 Personen

47.281,62 EUR

I/2017

54 Personen

35 Personen

8.032,00 EUR

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Flüchtlingsfreundeskreise und weitere Engagements

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14. Flüchtlingsfreundeskreise und weitere Engagements Entwicklung der Freundeskreisinitiativen im Berichtsjahr Die Neueinrichtung der Plätze in den Unterkünften für Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Stuttgart hat in den betroffenen Stadtbezirken und Stadtteilen ein erhebliches Maß an ehren-amtlichem Engagement ausgelöst, maßgeblich unterstützt und teilweise initiiert von den Be-zirksvorsteherinnen und Bezirksvorstehern. Nachfolgend sind sowohl die bestehenden 41 Flüchtlingsfreundeskreise, als auch die neuen Flüchtlingsfreundeskreisinitiativen der Stadt-bezirke, in denen im Laufe des Jahres Systembauten entstehen werden, dargestellt:

Flüchtlingsfreundeskreise in der Landeshauptstadt Stuttgart

Stadtbezirk/Name Gründung/

Neugründung

AXA „Von Herz zu Herz e.V.“ 2001

Bad-Cannstatt / Freundeskreis Neckarpark 2014

Bad Cannstatt / Freundeskreis Quellenstraße 2016

Bad Cannstatt / Freundeskreis Mercedesstraße 2014

Botnang / Freundeskreis Flüchtlinge 2015

Degerloch / Freundeskreis Degerlocher Flüchtlinge 2015

Feuerbach / Flüchtlingsfreunde Feuerbach 2014

Hallschlag / Freundeskreis Flüchtlinge 2015

Hedelfingen / Freundeskreis (FK Autohof) 2015

Heumaden-Sillenbuch / Gorch Fock Straße Freundeskreis Flüchtlinge e. V.

2016

Heumaden-Sillenbuch / Arbeitskreis Flüchtlinge e. V. 1992

Heumaden / Stuttgart Kontaktgruppe Asyl (Schemppstraße) 1986

Hofen / HoMe Freundeskreis Hofener Menschen 2014

Mitte-Stuttgart / Freundeskreis Flüchtlinge Universität Stuttgart

2016

Mitte-Stuttgart / Freundeskreis Campus (Büchsen-/Breit-scheidstraße)

2016

Mitte-Stuttgart / Freundeskreis Katharinenstraße 2015

Möhringen / Freundeskreis Flüchtlinge Stuttgart Möhringen 2014

Möhringen / Freundeskreis Flüchtlinge Stuttgart Fasanen-hof

in der Gründung

Münster / Freundeskreis Münster 2016

Neugereut / Freundeskreis NeSt Neugereuter Starthilfe 2015/2016

Nord-Stuttgart / Killesberg Rote Wand 2015

Nord-Stuttgart / Nordbahnhofstraße Freundeskreis Flücht-linge

2013

Nord-Stuttgart / Freundeskreis Bürgerhospital 2017

Obertürkheim / Freundeskreis Obertürkheim 2015

Ost-Stuttgart / Freundeskreis Stuttgart Ost 2014

Plieningen–Birkach / Freundeskreis Flüchtlinge Birkach 2015

Plieningen / Freundeskreisinitiative Plieningen (alle Unter-künfte)

2014

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Flüchtlingsfreundeskreise und weitere Engagements

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Bürgerschaftliches Engagement in der Flüchtlingsarbeit In der Landeshauptstadt Stuttgart engagiert sich eine Vielzahl von Bürger/-innen ehrenamt-lich in der Flüchtlingsarbeit in Freundeskreisen, Initiativen, Projekten und Vereinen. Instituti-onen, Stiftungen und Unternehmen bringen sich mit ihrem Engagement ebenfalls ein. Die Engagementfelder sind vielfältig; sie beinhalten Alltagsbegleitung, Sprachunterricht, Hausaufgaben- und Kinderbetreuung, Freizeitaktivitäten, Patenschaften sowie themenspe-zifisches Engagement, z. B. in Frauengruppen oder Fahrradwerkstätten, als Ausbildungslot-sen oder Verfahrensbegleiter/-innen. Die Anzahl der Engagierten liegt weiterhin auf hohem Niveau, nimmt aber ab. Derzeit enga-gieren sich aktiv ca. 2.000 Bürgerinnen und Bürger in 41 Flüchtlingsfreundeskreisen und weiteren Organisationen. In 2016 waren es 3.500 Engagierte. Dies ist unter anderem auf die Veränderung der Aufgabenfelder zurückzuführen. Die Ausrichtung des Bürgerschaftlichen Engagements für geflüchtete Menschen hat sich weiterentwickelt, weg vom „Willkommen“ hin zum „Ankommen“, d. h. hin zu wesentlich zeitintensiveren Integrationsaufgaben. Konnten Engagierte zunächst auch mit kleinen Willkommensaufgaben (Stuttgart kennenler-nen, Spenden sammeln, Ämterbegleitung, Freizeitaktivitäten) unterstützen, sind jetzt andere Aufgaben und Kompetenzen gefragt. Dies bezieht sich insbesondere auf fachliche und sozi-ale Kompetenzen, z. B. im Rahmen von längerfristigen persönlichen Patenschaften. Viele Geflüchtete haben nun einen Aufenthaltsstatus und leben bereits einige Zeit in der Landes-hauptstadt Stuttgart. Ihre Bedürfnisse bei der Unterstützung haben sich verändert. Dies lässt sich beispielhaft an der verstärkten Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Ausbil-dungsplätzen, Praktika und Arbeitsverhältnissen verdeutlichen. Diese Aufgaben sind zeitin-tensiv, die Fragestellungen vielfältig und breit und erfordern vertieftes Wissen im Bereich dieser Themen. Die Förderung, Koordination und Begleitung des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit erfolgt durch die Koordinierungsstelle für Qualifizierung und Vernetzung des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit und dem Ehrenamtsbeauftragten des Sozialamtes. Im Bereich der Stabsstelle 50-402 der Abteilung Sozialarbeit und Betreu-ungsbehörde.

Rohracker / Frauenkopf Freundeskreis Flüchtlinge 1993

Stammheim / Stammheim Hilft 2013/2015

Stuttgart / Arbeitskreis Asyl Stuttgart und Umgebung e. V. 2001

Süd-Stuttgart / Böblinger Str.-Freundeskreis Flüchtlinge 2014

Süd-Stuttgart / Freundeskreis Flüchtlinge Schickardtstraße 2001

Süd-Stuttgart / Heslach Freundeskreis Flüchtlinge Burg- stallstraße

2001

Untertürkeim / Freundeskreis Untertürkheim 2016

Vaihingen / Rohr Freundeskreis Flüchtlinge (Arthurstraße) 2013

Wangen / Freundeskreis Autohof Wangen 2014

Weilimdorf / Flüchtlingskreis Weilimdorf (alle Unterkünfte) 2015

West / Freundeskreis Flüchtlinge Stuttgart West (alle Unter-künfte)

2014

Zuffenhausen / Flüchtlingsfreunde Schlotwiese 2016

Zuffenhausen / Flüchtlingsfreunde Gottfried-Keller-Straße 2014/2015

Zuffenhausen / Flüchtlingsfreunde Zuffenhausen Zazen-häuser Straße

2014

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Flüchtlingsfreundeskreise und weitere Engagements

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Schwerpunkte der Arbeit im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements für geflüchtete Menschen waren im vergangenen Jahr:

Vernetzung der unterschiedlichen Akteure im Rahmen von Gesprächen und regelmäßi-gen Vernetzungstreffen (u. a. die Organisation der Vernetzungsforen mit den Flüchtlings-freundeskreisen und Initiativen).

Unterstützung bei der Initiierung sowie die Beratung und Moderation von Flüchtlings-freundeskreisen (z. B. in Fragen der Organisationsstruktur, der Prävention und der Ver-sicherung), Initiativen, Multiplikatoren und einzelner Engagierter.

Entgegennahme und Weitervermittlung von Anfragen.

Konzeption, Umsetzung und Pflege der Internetplattform zum Themenschwerpunkt Flüchtlinge (Zugang für Bürger/-innen, Bürgerschaftlich Engagierte und Geflüchtete) in Kooperation mit der Stabsabteilung Öffentlichkeitsarbeit.

Bereitstellung von Informationen in Form eines Newsletters (ein- bis zweimal im Monat).

Mitwirkung an der Entwicklung des Informationsordners „Compass“ für Geflüchtete und Engagierte.

Weiterarbeit an der Umsetzung stadtweiter Standards für das Bürgerschaftliche Engage-ments in der Flüchtlingsarbeit, insbesondere in Bezug auf die Zusammenarbeit zwischen den für die Unterkunft zuständigen Sozialträgern und den Flüchtlingsfreundeskreisen, u. a. in Fragen der Einführung, Begleitung und Qualifizierung von Engagierten, des Ver-sicherungsschutzes, der Sicherheit und des Schutzes der Geflüchteten und Engagierten.

Vermittlung von Engagement interessierten Bürgerinnen und Bürgern und weiterer Ak-teurinnen und Akteuren.

Konzeption und Umsetzung des Qualifikationsprogrammes für Bürgerschaftlich Enga-gierte in der Flüchtlingsarbeit in Kooperation mit den freien Trägern und der frEE-Akade-mie.

Vorbereitung der Dankesveranstaltung für Bürgerschaftlich Engagierte.

Teilnahme an Fachveranstaltungen und Runden Tischen (u. a. Runde Tische „Qualifizie-rung Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit“ und „Flüchtlinge und Ausbildung“ der Bür-gerstiftung Stuttgart).

Teilnahme an der Taskforce „Integration“ und weiteren Gremien. Ausblick Die Rahmenbedingungen, Arbeitsformen, Schwerpunkte und der Umfang des Bürgerschaft-lichen Engagements haben sich, wie eingeführt, verändert. Dies wirkt sich auch auf die Schwerpunkte der Unterstützungsangebote der Koordinationsstellen der Landeshauptstadt Stuttgart im Sozialamt zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements aus. Im Fokus steht die Unterstützung und Sicherstellung eines nachhaltigen und dauerhaften Bürger-schaftlichen Engagements mit dem Ziel der Integration von Geflüchteten in die Stadtgesell-schaft. Die Schwerpunkte werden zukünftig in folgenden Bereichen liegen: Förderung der Bürgerschaftlichen Integrationsarbeit. Förderung der Verstetigung des Bürgerschaftlichen Engagements (u. a. Entlastungsan-

gebote für Engagierte, Weiterentwicklung von Angeboten zur Gewinnung von Engagier-ten).

Stärkung der Vermittlung von Bildung, Grundwerten bzw. Regeln im Rahmen des Bürger-schaftlichen Engagements.

Vernetzung der verschiedenen Koordinationsakteure im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingsarbeit (übergreifende und themenspezifische Koordinie-rungsstellen u. a. der Kommune, freien Träger, Kirchen, Arbeitsagentur).

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Flüchtlingsfreundeskreise und weitere Engagements

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Weiterentwicklung von Angeboten (u. a. Information, Qualifikation, Beratung, Supervi-

sion, Vermittlung, Vernetzung, Kooperation) zur Unterstützung und zur Vermeidung einer Überforderung von Bürgerschaftlich Engagagierten im Feld der Integrationsarbeit.

Förderung der Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Weiterentwicklung von Formen einer vernetzten Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel die Wahrnehmung des vielfältigen und wertvollen En-gagements zu stärken und neue Engagierte zu gewinnen).

Stärkung des gegenseitigen Verständnisses, der Kommunikation und Klärung der Zu-ständigkeiten zwischen Bürgerschaftlich Engagierten, Geflüchteten, Verwaltung, freien Trägern und weiteren Akteuren.

Weiterentwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements von Geflüchteten (u. a. Öffnung der Engagementangebote und Mehrgenerationenhäuser für Geflüchtete und deren En-gagement).

Für eine nachhaltige Sicherstellung des Engagements für Flüchtlinge und zur Koordination des Bürgerschaftlichen Engagements insgesamt im Interesse der Integration von Flüchtlin-gen ist eine dauerhafte hauptamtliche Unterstützung des Ehrenamts unersetzlich. 2017 sind für die genannte Aufgabe befristet insgesamt 1,50 Stellen/Ermächtigungen vorhanden. Ab Mai 2018 steht nur noch eine 0,75 Stelle mit KW-Vermerk 01/2019 zur Verfügung. Mit dem gänzlichen Wegfall der hauptamtlichen Begleitung ab 2019 wäre davon auszugehen, dass die Engagementbereitschaft spürbar nachlässt. Integration von Flüchtlingen gelingt aber nur mit nachhaltiger Begleitung durch Bürgerschaftlich Engagierte, die in direkten Beziehungs-angeboten im Sozialraum Flüchtlinge dabei unterstützen, Mitglied der Stuttgarter Stadtge-sellschaft zu werden (GRDrs 663/2016 „Koordination der Bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit – Stellenbedarf beim Sozialamt“). Um das Bürgerschaftliche Engagement auf Dauer konstant und erfolgreich sicher zu stellen, wurde zum Stellenplan 2018 die Ablösung der bis April 2018 befristeten und durch die Bür-gerstiftung Stuttgart geförderten Ermächtigungsstelle (GRDrs 82/2015 „Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal für die Koordination der Bürgerschaftlich Engagierten in der Flüchtlingsarbeit“) durch eine dauerhafte 0,75 Planstelle vom Sozialamt beantragt. Überblick über die aktuelle Stellenausstattung zur Koordination des Bürgerschaftlichen En-gagements in der Flüchtlingsarbeit:

Zeitraum Mai 2015 bis De-zember 2016

Januar 2017 bis April 2018

Aktuelle Beschlusslage Mai bis Dezember 2018

Aktuelle Beschlusslage Ab 2019

Förderung durch die Bür-gerstiftung 01.05.2015 bis April 2018

0,75 Ermächtigung (GRDrs 82/2015)

Bis April 2018 0,75 Ermächtigung (GRDrs 82/2015)

keine Ermächtigung

0,00

Schaffung im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 ab 01.01.2017 bis 31.12.2018

0,75 Stellen befristet auf 2 Jahre (0,50 Stellen siehe GRDrs 663/2016) plus 0,25 Stellen gefördert durch die Bürgerstiftung

0,50 Stelle befristet auf 2 Jahre (GRDrs 663/2016) plus 0,25 Stelle gefördert durch die Bürgerstiftung

0,00

Summe Stellen und Er-mächtigungen

0,75

1,50

0,75

0,00

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Empowerment von Flüchtlingen

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15. Empowerment von Flüchtlingen Bericht vom Referat Soziales und gesellschaftliche Integration: “Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können.“ (Abraham Lincoln) Neben dem unverzichtbaren ehrenamtlichen Engagement vieler Helfender, die die Geflüch-teten im Alltag unterstützen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fördern, unter-stützt die Landeshauptstadt Stuttgart auch das “(Self-)empowerment“ (Hilfe zur Selbsthilfe) der Flüchtlinge. (Self-)empowerment bedeutet die Befähigung und Stärkung der Fähigkeiten und Kompetenzen der Flüchtlinge, um die eigene Integration in die Hand zu nehmen und sich aktiv für die eigene Unterkunft und im Stadtteil einzubringen. Aber vor allem geht es darum diese Kompetenzen und Ressourcen zu nutzen, damit diese nicht verloren gehen bzw. brachliegen. In der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es zahlreiche Maßnahmen, Projekte und Initiativen zur Integration der Flüchtlinge, um das Ankommen zu fördern. Im Rahmen dieser Aktivitäten werden auch unsere Regeln, Werte und Normen vermittelt, z. B. im Schulunterricht, in den Deutschkursen, in der Migrationsberatung und -betreuung, ebenso im persönlichen Kontakt mit den Ehrenamtlichen, im Sportverein, in der Kulturarbeit etc. Über das Leben in Deutschland gibt es inzwischen viele mehrsprachige Publikationen für Flüchtlinge in gedruckter Form, online, als Apps oder Kurzfilme. Asylsuchende nutzen dane-ben sehr stark die informellen Netzwerke in ihren Muttersprachen sowie Informationskanäle aus ihren Herkunftsländern, um sich zu informieren. Es gibt jedoch kaum Gesprächsgruppen, in welchen die Geflüchteten, die für sie wichtigen Fragen zum Ankommen und Leben in Deutschland offen besprechen können. Gründe hierfür sind Sprachbarrieren, fehlende Personalressourcen und Kompetenzen für Gruppengesprä-che (bei denen auch Konfliktthemen angesprochen werden, die professionell moderiert wer-den müssen), erschwerte Zugänge zu alleinstehenden männlichen Asylbewerbern, kultu-relle/religiöse/sonstige Vorbehalte der einzelnen Flüchtlingsgruppen untereinander, tlw. ein unzureichendes Verständnis für unterschiedliche kulturelle Ausdrucksformen, aber auch ein Mangel von persönlichen Begegnungen auf gleicher Augenhöhe. Diese Faktoren beeinflussen in negativer Weise das Zusammenleben der Asylsuchenden in den Flüchtlingsunterkünften, aber auch ihre Beziehungen zu den haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpersonen und den Umgang mit anderen Bevölkerungsgruppen im öffentlichen Raum. Die Stuttgarter Flüchtlingsdialoge Um die Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen in der Flüchtlingssozialarbeit zu unterstützen,

hat die Abteilung Integrationspolitik im April 2016 die “Stuttgarter Flüchtlingsdialoge“ gestar-

tet. Ziel dieses Gesprächsangebots ist die Gemeinschaftsbildung und Wertevermittlung durch offene Gespräche auf Augenhöhe in Unterkünften und weiteren Einrichtungen (im ge-schützten Raum): Wie erleben die Flüchtlinge das Leben in unserer Stadt, in der Unterkunft? Mit welchen Hoffnungen und Erwartungen sind sie nach Deutschland gekommen, was haben sie vorgefunden und wie gehen sie damit im Alltag und im zwischenmenschlichen Umgang um?

Die Dialoggespräche werden unterstützt von interkulturell geschulten Dialogmoderatorinnen und Dialogmoderatoren und Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Beteiligte sind Geflüch-tete, Haupt- und Ehrenamtliche und weitere Interessierte.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Empowerment von Flüchtlingen

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Was ist der Nutzen von Dialogruppen mit Flüchtlingen? • Die Hausbewohner/Heimleitung erhalten Informationen aus erster Hand zum Ankommen

und Leben in Deutschland • Zusammenarbeit mit geschulten Dialogmoderator/-innen und Dolmetscher/-innen mit in-

terkulturellen Kompetenzen, tlw. Fluchterfahrung. • Erfahrung von Wertschätzung sowie psychische Entlastung und Stabilisierung (ähnlich

wie in gesprächstherapeutischen Gruppen) • Entwicklung von kommunikativen und interkulturellen Kompetenzen zur Erleichterung

des weiteren Integrationsprozesses. • Dialogischer Ansatz fördert die Gemeinschaftsbildung unter den Beteiligten: Dialoggrup-

pen als Beitrag zur Gewaltprävention und konstruktiven Lösung von Konflikten. • Begegnung auf Augenhöhe, Gleichbehandlung aller Teilnehmer/-innen, aktives Zuhören,

Empathie, Austausch über eigene Erfahrungen (statt Beurteilung/Belehrung der Ande-ren).

• Förderung des respektvollen Umgangs untereinander und Demokratiekompetenz durch positive Lernerfahrungen in der Dialoggruppe (für viele erstmalig erlebte basisdemokra-tische Beteiligung), nicht durch Informationsvermittlung oder Appelle.

• Verbesserung der gegenseitigen kulturellen Verständigung in gemischten Dialoggruppen mit Flüchtlingen und anderen Personen.

Seit April 2016 wurden ca. 30 Dialogveranstaltungen in 10 Stuttgarter Unterkünften, der Vhs, im Haus der Geschichte, im Welthaus und weiteren Einrichtungen durchgeführt. Mit gemisch-ten Gruppengrößen zwischen 20 - 40 Personen oder in geschlechtsspezifischen Gruppen zwischen 10 - 15 Personen mit anschließendem Essen/Snack, das von den Hausbewohnern selbst zubereitet wurde. Auch als Dialogformat für Hausversammlungen hat sich dieser An-satz sehr bewährt. Erreicht wurden bisher über 700 Personen. Themen der Dialoggespräche

Gutes und sicheres Zusammenleben, Gestaltung Alltag

Hilfen/Hindernisse bei der Integration, Zugänge zu Bildung, Ausbildung und Arbeit, Ge-

sundheit etc.

Asylverfahren/Anhörung

Belastungen durch Trennung von Familienangehörigen

Ungleichbehandlung beim Zugang zu Integrationskursen des Bundes

Umgang mit Erwartungen, Enttäuschungen und Konflikten mit relevanten Akteuren

(Heimleitung, Behörden, BAMF) und Hausbewohnern

Fehlende Schulplätze für Kinder, die volljährig geworden sind.

Fehlende (qualifizierte) Dolmetscher/-innen

Berufliche Profile, Kompetenzen, Talente

Hobbies und Sport

Sowohl für die Flüchtlinge als auch die Haupt- und Ehrenamtlichen sind die Stuttgarter Flüchtlingsdialoge eine große Unterstützung der Flüchtlingsintegrationsarbeit, da hier mit Un-terstützung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern ein offener Austausch stattfindet und viele Missverständnisse thematisiert und oftmals auch geklärt werden können. Hier können Themen abgefragt und gesammelt werden, um daran weiterzuarbeiten. Aber auch Kompe-tenzen und Fähigkeiten abgefragt werden, damit sich die Menschen in ihren Unterkünften einbringen können, wie z.B. dolmetschen oder Kinderbetreuung.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Empowerment von Flüchtlingen

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Supportgroup Refugees Im Rahmen der Stuttgarter Flüchtlingsdialoge wurde mit Hausbewohnern der verschiedenen Gemeinschaftsunterkünfte eine Supportgroup Refugees (Netzwerk Flüchtlinge) gegründet, die die Bereitschaft der Flüchtlinge unterstützt, ihre Kompetenzen und Fähigkeiten wieder zu aktivieren und sich für die Unterkunft und den Stadtteil in unterschiedlichen Handlungsberei-chen, Sprache, Bildung, Freizeit, Sport, gesellschaftliches Zusammenleben einzubringen. Willkommensraum Gemeinschaftsunterkunft Breitscheidstraße Ein gutes Beispiel zur Förderung des Empowerments von Flüchtlingen stellt der Willkom-mensraum der Gemeinschaftsunterkunft Breitscheidstraße dar. Der Willkommensraum wurde gemeinsam mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und dem Engagement drei jun-ger Architekturstudentinnen gebaut und soll von den Geflüchteten für die Hausgemeinschaft und die Nachbarschaft mit Angeboten, wie z. B. Sprachunterricht, die Einrichtung eines Ca-fés, Yoga für Frauen oder Kinderbetreuung bespielt werden. So bringen sich die Flüchtlinge aktiv in den Alltag ein und fördern damit die Teilhabe im Stadtteil. Künftig werden die Stuttgarter Flüchtlingsdialoge auf die Stadtteile ausgeweitet, um damit neue Sozial- und Reflexionsräume für und mit weiteren interessierten Bürger/-innen zu schaf-fen.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Planungen zur Integration von Flüchtlingen

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16. Planungen zur Integration von Flüchtlingen

Der Oberbürgermeister hat am 09.11.2015 die Task Force „Integration von Flüchtlingen“ ins Leben gerufen. Die Struktur besteht aus einem Steuerungsgremium und sechs verschiede-nen thematischen Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppen befassen sich mit den Themen „Arbeit und Ausbildung“, „Sprache und kulturelle Werte“, „Familien, Kinder und Jugendliche“, „Sozi-ale Integration und Quartier“, „Gesundheitliche Versorgung“ und „Kommunikation“. Beteiligt sind an der Task Force „Integration von Flüchtlingen“ neben Mitarbeiterinnen und Mitarbei-tern aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung auch Vertreterinnen und Vertreter der Migrationsdienste als Träger der Unterkünfte, Vertreter der Freundeskreise und andere Ak-teure der Stadtgesellschaft, wie z. B. Kammern, Verbände, Vereine und Initiativen. Die Steuerungsgruppe der Task Force „Integration von Flüchtlingen“ hat sich bislang zu 11 Sitzungen getroffen. In der Steuerungsgruppe werden die Ergebnisse der einzelnen Arbeits-gruppen zusammengefasst und über ein umfangreiches Maßnahmenpaket, mit dessen Um-setzung die mittel- und langfristige Integration der Neuzugewanderten sichergestellt werden kann, beraten. Dies ergänzt den Stuttgarter Weg in der Flüchtlingshilfe (GRDrs 429/2016 „Task Force Integration von Flüchtlingen – Bericht“). Die Arbeitsgruppe „Soziale Integration und Quartier" wird geleitet von der Sozialplanung und setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozial- und Jugendhilfeplanung, der Leitung der Abteilung Flüchtlinge, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kulturamts und des Amts für Sport und Bewegung, den Beratungszentren für Familien, der Koordinatorin des bürger-schaftlichen Engagements im Flüchtlingsbereich, Vertreterinnen und Vertreter der Freundes-kreise Flüchtlinge, Vertreterinnen und Vertreter der Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvor-steher und der Migrationsdienste zusammen. Mit dem in der Arbeitsgemeinschaft „Soziale Integration und Quartier“ entwickelten, städti-schen Konzept von „Willkommensräumen“ im Quartier wird der Ansatz verfolgt, Regelstruk-turen zu öffnen, um Integration zu ermöglichen. Die „Willkommensräume“ sind eine bewusst gestaltete Schnittstelle der Quartiersintegration für Geflüchtete, die Kontakte zwischen Ge-flüchteten und Einheimischen schaffen. Die städtischen Leitlinien dieser „Willkommens-räume“ umfassen das gemeinsame Engagement von Einwohnerinnen und Einwohnern und Flüchtlingen, die Beratung zu Arbeit und Qualifizierung, formelles und informelles Sprachen-lernen und die Begegnung im Alltag. Über eine Interessenbekundung zum Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus, die von der Sozialplanung initiiert und geleitet wurde, sind das Familien- und Stadtteilzentrum Nord und das Gebrüder Schmid Zentrum im Generationenhaus Heslach in das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus aufgenommen worden. Beide Häuser setzen in ihren Angeboten das Konzept der „Willkommensräume" der Arbeitsgruppe „Soziale Integration und Quartier" der Task Force „Integration von Flüchtlingen" um. Die Laufzeit des Bundesprogramms ist vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 (GRDrs 995/2016 „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus - Umsetzung des Konzepts „Willkommensräume" der Task Force „Integration von Flüchtlin-gen" und „Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal“). Grundsätzliche Aufgaben der Sozialplanung für Flüchtlinge sind neben der Geschäftsführung der Task Force und der Leitung der AG „Soziale Integration und Quartier“ die Angleichung und Öffnung der Regelsysteme für die Belange von Flüchtlingen, der Aufbau und die Vernet-zung besonderer Angebote für spezielle Zielgruppen unter den Flüchtlingen, der Aufbau par-tizipativer Strukturen für Flüchtlinge unter dem Gesichtspunkt der längeren Wohndauer in den Unterkünften sowie die Abstimmung, Einbindung, Koordination und planerische Bewer-tung und Bearbeitung der Projektanträge der Träger der Flüchtlingssozialarbeit.

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37. Stuttgarter Flüchtlingsbericht - Planungen zur Integration von Flüchtlingen

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Als Teil dieser Planungen fand am 24.04.2017 die erste Fachtagung „Soziale Arbeit mit ge-flüchteten Menschen - Neue Wege der Zusammenarbeit“ mit 150 Teilnehmerinnen und Teil-nehmern im Rathaus der Landeshauptstadt Stuttgart statt. Die Fachtagung wurde von der Sozialplanung in Zusammenarbeit mit der Abteilung Flüchtlinge des Sozialamts, der Abtei-lung Integrationspolitik und mit Vertreterinnen und Vertretern der Träger der Flüchtlingsarbeit in der Landeshauptstadt Stuttgart geplant. Im 2. Halbjahr 2017 wird dem Gemeinderat in einer Mitteilungsvorlage über die Arbeit der Task Force „Integration von Flüchtlingen“ berichtet werden. Nachdem zwischenzeitlich die Integration in Regelstrukturen stattfindet, ist die Aufgabe der Task Force „Integration von Flüchtlingen“ erfüllt. Die Neuausrichtung des Beratungsgremiums zu einer Steuerungsrunde Integration wird konzeptioniert und ebenfalls im Bericht dargestellt werden.