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45. Jahrgang – Nr. 12 – 28. Juni 2002 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B Inhalt Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung von Straßen- namen Offenlegung des Ausbauplanes für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahnen und Nebenanlagen der Straßen Drubbel und Roggen- markt Offenlegung des Ausbauplanes für die Anlegung von Parkstreifen in der Wolbecker Straße Feststellung einer Nachfolgerin in der Bezirksvertretung Münster- Südost Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten auf dem Waldfriedhof Lauheide und dem Friedhof Albachten Satzung der Sparkasse Münsterland Ost vom 26. 6. 2002 Genehmigung der Änderung der Satzung der Sparkasse Münsterland Ost Münster Warendorf gem. § 5 Abs. 2 SpkG Anmeldung von Eigentumsrechten Kraftloserklärung eines Sparkassenbuches der Straße Oberort) - erhält die Straße, die von der Straße Oberort abzweigt, den Straßennamen Offerkämpe (05111). - Übersichtsplan Nr. 1 Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 13. 6. 2002 folgenden Straßennamen beschlossen: Die Straße, die von der Sentruper Straße nach Süden abzweigt und bis zur Reit- halle des Reitervereins St. Georg führt, erhält den Straßennamen Reiner-Klimke- Weg (05518). - Übersichtsplan Nr. 5 Münster, den 18. Juni 2002 Der Oberbürgermeister I.V. Joksch Stadtbaurat Offenlegung des Ausbauplanes für die Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahnen und Nebenanlagen der Straßen Drubbel und Roggen- markt Es ist beabsichtigt, die Fahrbahnen und Nebenanlagen des Drubbels und des Roggenmarktes im Zuge der Buslinien- führung in der Altstadt zu erneuern und zu verbessern. Insbesondere im Einmün- dungsbereich Drubbel/Alter Fischmarkt/ Alter Steinweg finden Umplanungen an den Teileinrichtungen statt. Entsprechend der "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommu- nalabgabengesetz für Straßenbaumaß- nahmen der Stadt Münster" haben sich die Anlieger an den Kosten der Baumaß- nahmen zu beteiligen. Die Umgestaltung bezieht sich auf die Straßenflächen, die in dem Übersichts- plan Nr. 6 dargestellt sind. Der Über- sichtsplan ist Bestandteil dieser Bekannt- machung. Die Straßen Drubbel und Roggenmarkt werden als Hauptgeschäftsstraßen ein- gestuft. Diese Einstufung der Straßenart richtet sich nach § 3 Abs. 3 Buchstabe d der "Satzung über die Erhebung von Beiträ- Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung von Straßen- namen Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 29. 11. 2001 folgende Straßennamen beschlossen (die Straßen- schlüssel im amtlichen Straßenverzeich- nis): Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 436 - Albachten - nördlicher Ortsrand (westlich der Straße Oberort) - erhalten die Straßen die Straßennamen Zur Wiese (07490), Zum Fischteich (07405), Zum Offerbach (07425). - Übersichtsplan Nr. 1 Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 437 - Albachten - südlich der Dülmener Straße - erhalten die Straßen die Straßennamen Rottkamp (05688) und Knufenkamp (03898). - Übersichtsplan Nr. 1 Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 438 - Albachten - Haus Wiek (westlich der Ost- hofstraße) - erhalten die Straßen die Straßennamen Kleine Breikamp (03867) und Langenkamp (04169) , Auf dem Kley (00778) und Buckbrede (01228). - Über- sichtsplan Nr. 2 Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 31. 1. 2002 folgenden Straßennamen beschlossen: Die Straße innerhalb des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans Nr. 447: Fliedner- straße erhält den Straßennamen Nanda- Herbermann-Weg (04877). - Übersichts- plan Nr. 3 Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hat in ihrer Sitzung am 16. 5. 2002 folgenden Straßennamen beschlossen: Die Straße, die das Wohngebiet im Be- bauungsplan Nr. 430: Hiltrup - Im Dahl / Bahnlinie Münster/Hamm erschließt, er- hält den Straßennamen Bowenkamp (01097). - Übersichtsplan Nr.4 Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 23. 5. 2002 folgenden Straßennamen beschlossen: Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 436: Albachten - nördlicher Ortsrand (westlich

45. Jahrgang – Nr. 12 – 28. Juni 2002 – Postverlagsort 48127 ...2002 folgende Satzung für die Sparkasse Münsterland Ost erlassen: 1 Name und Sitz (1) Die Sparkasse Münsterland

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45. Jahrgang – Nr. 12 – 28. Juni 2002 – Postverlagsort 48127 Münster – H 1208 B

Inhalt

Öffentliche Bekanntmachungen

• Bekanntmachung von Straßen-namen

• Offenlegung des Ausbauplanes fürdie Erneuerung und Verbesserungder Fahrbahnen und Nebenanlagender Straßen Drubbel und Roggen-markt

• Offenlegung des Ausbauplanes fürdie Anlegung von Parkstreifen in der Wolbecker Straße

• Feststellung einer Nachfolgerin inder Bezirksvertretung Münster-Südost

• Ablauf von Nutzungsrechten anGrabstätten auf dem WaldfriedhofLauheide und dem FriedhofAlbachten

• Satzung der Sparkasse MünsterlandOst vom 26. 6. 2002

• Genehmigung der Änderung derSatzung der Sparkasse MünsterlandOst Münster Warendorf gem. § 5Abs. 2 SpkG

• Anmeldung von Eigentumsrechten

• Kraftloserklärung einesSparkassenbuches

der Straße Oberort) - erhält die Straße,die von der Straße Oberort abzweigt, denStraßennamen Offerkämpe (05111). -Übersichtsplan Nr. 1

Die Bezirksvertretung Münster-West hatin ihrer Sitzung am 13. 6. 2002 folgendenStraßennamen beschlossen:

Die Straße, die von der Sentruper Straßenach Süden abzweigt und bis zur Reit-halle des Reitervereins St. Georg führt,erhält den Straßennamen Reiner-Klimke-Weg (05518). - Übersichtsplan Nr. 5

Münster, den 18. Juni 2002

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Offenlegung des Ausbauplanes fürdie Erneuerung und Verbesserungder Fahrbahnen und Nebenanlagender Straßen Drubbel und Roggen-markt

Es ist beabsichtigt, die Fahrbahnen undNebenanlagen des Drubbels und desRoggenmarktes im Zuge der Buslinien-führung in der Altstadt zu erneuern undzu verbessern. Insbesondere im Einmün-dungsbereich Drubbel/Alter Fischmarkt/Alter Steinweg finden Umplanungen anden Teileinrichtungen statt.

Entsprechend der "Satzung über dieErhebung von Beiträgen nach § 8 Kommu-nalabgabengesetz für Straßenbaumaß-nahmen der Stadt Münster" haben sichdie Anlieger an den Kosten der Baumaß-nahmen zu beteiligen.

Die Umgestaltung bezieht sich auf dieStraßenflächen, die in dem Übersichts-plan Nr. 6 dargestellt sind. Der Über-sichtsplan ist Bestandteil dieser Bekannt-machung.

Die Straßen Drubbel und Roggenmarktwerden als Hauptgeschäftsstraßen ein-gestuft.

Diese Einstufung der Straßenart richtetsich nach § 3 Abs. 3 Buchstabe d der"Satzung über die Erhebung von Beiträ-

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung von Straßen-namen

Die Bezirksvertretung Münster-West hat inihrer Sitzung am 29. 11. 2001 folgendeStraßennamen beschlossen (die Straßen-schlüssel im amtlichen Straßenverzeich-nis):

Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 436 -Albachten - nördlicher Ortsrand (westlichder Straße Oberort) - erhalten die Straßendie Straßennamen Zur Wiese (07490),Zum Fischteich (07405), Zum Offerbach(07425). - Übersichtsplan Nr. 1

Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 437 -Albachten - südlich der Dülmener Straße- erhalten die Straßen die StraßennamenRottkamp (05688) und Knufenkamp(03898). - Übersichtsplan Nr. 1

Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 438 -Albachten - Haus Wiek (westlich der Ost-hofstraße) - erhalten die Straßen dieStraßennamen Kleine Breikamp (03867)und Langenkamp (04169) , Auf dem Kley(00778) und Buckbrede (01228). - Über-sichtsplan Nr. 2

Die Bezirksvertretung Münster-West hat inihrer Sitzung am 31. 1. 2002 folgendenStraßennamen beschlossen:

Die Straße innerhalb des vorhabenbezo-genen Bebauungsplans Nr. 447: Fliedner-straße erhält den Straßennamen Nanda-Herbermann-Weg (04877). - Übersichts-plan Nr. 3

Die Bezirksvertretung Münster-Hiltrup hatin ihrer Sitzung am 16. 5. 2002 folgendenStraßennamen beschlossen:

Die Straße, die das Wohngebiet im Be-bauungsplan Nr. 430: Hiltrup - Im Dahl /Bahnlinie Münster/Hamm erschließt, er-hält den Straßennamen Bowenkamp(01097). - Übersichtsplan Nr.4

Die Bezirksvertretung Münster-West hat inihrer Sitzung am 23. 5. 2002 folgendenStraßennamen beschlossen:

Innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 436:Albachten - nördlicher Ortsrand (westlich

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Übersichtsplan Nr. 1 zur Benennung der Straßen Zur Wiese, Zum Fischteich, Zum Offerbach, Offerkämpe, Rottkamp undKnufenkamp

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Übersichtsplan Nr. 2 zur Benennung der Straßen Kleine Breikamp, Langenkamp, Auf der Kley und Bruckbrede

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Übersichtsplan Nr. 3 zur Benennung der Straße Nanda-Herbermann-Weg

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Übersichtsplan Nr. 4 zur Benennung der Straße Bowenkamp

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Übersichtsplan Nr. 5 zur Benennung der Straße Reiner-Klimke-Weg

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gen nach § 8 Kommunalabgabengesetzfür Straßenbaumaßnahmen der StadtMünster" vom 15. 12. 1978 in der zurZeit geltenden Fassung.

Der Ausbauplan und der Plan mit der Dar-stellung des Abrechnungsgebietes liegenin der Zeit vom 1. 7. bis zum 8. 8. 2002während der Dienststunden bei der Stadt-verwaltung Münster, Kundenzentrum Pla-nen und Bauen, Stadthaus 3, AlbersloherWeg 33, öffentlich aus.

Während der Offenlegung können zu dengeplanten Maßnahmen Anregungenschriftlich oder zur Niederschrift vorge-bracht werden.

Münster, den 13. Juni 2002

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Offenlegung des Ausbauplanes fürdie Anlegung von Parkstreifen inder Wolbecker Straße

Es ist beabsichtigt, in der WolbeckerStraße im Bereich zwischen Linneborn-stiege und Hohenzollernring/Hansaringbeidseitig Parkstreifen anzulegen. Gleich-zeitig werden die vorhandenen Geh- undRadwege und die Fahrbahn erneuert undverbessert.

Entsprechend der "Satzung über die Er-hebung von Beiträgen nach § 8 Kommu-nalabgabengesetz für Straßenbaumaß-nahmen der Stadt Münster" haben sichdie Anlieger an den Kosten der Baumaß-nahmen zu beteiligen.

Die Umgestaltung bezieht sich auf dieStraßenflächen, die in dem Übersichts-plan Nr. 7 dargestellt sind. Der Über-sichtsplan ist Bestandteil dieser Bekannt-machung.

Die Wolbecker Straße wird als Hauptver-kehrsstraße eingestuft.

Diese Einstufung der Straßenart richtetsich nach § 3 Abs. 3 Buchstabe c der"Satzung über die Erhebung von Beiträ-gen nach § 8 Kommunalabgabengesetzfür Straßenbaumaßnahmen der Stadt

Münster" vom 15. 12. 1978 in der zur Zeitgeltenden Fassung.

Der Ausbauplan und der Plan mit derDarstellung des Abrechnungsgebietes liegen in der Zeit vom 1. 7. bis zum 8. 8. 2002 während der Dienststunden beider Stadtverwaltung Münster, Kunden-zentrum Planen und Bauen, Stadthaus 3,Albersloher Weg 33, öffentlich aus.

Während der Offenlegung können zu dengeplanten Maßnahmen Anregungenschriftlich oder zur Niederschrift vorge-bracht werden.

Münster, den 13. Juni 2002

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Feststellung einer Nachfolgerin inder Bezirksvertretung Münster-Südost

Als Mitglied der BezirksvertretungMünster-Südost ist

Frau Dr. Silvie Rücker (SPD)

ausgeschieden.

Übersichtsplan Nr. 6 zur Offenlegung desAusbauplanes für die Erneuerung undVerbesserung der Fahrbahnen und Neben-anlagen der Starßen Drubbel und Roggen-markt

Übersichtsplan Nr. 7 zur Offenlegung des Ausbauplanes für die Anlegung von Parkstreifenin der Wolbecker Straße

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Feld: 4 Reihengräber 223 - 292Feld: 5 Reihengräber 293 - 361Feld: 6 Reihengräber 362 - 457

Abt. IFeld: 7 Reihengräber 476 - 574Feld: 8 Reihengräber 575 - 638Feld: 9 Reihengräber 639 - 718Feld: 10 Reihengräber 719 - 820

Abt. IIKindergrabfeld 1 Kindergräber 7- 49Kindergrabfeld 4 Kindergräber 227 - 386

Abt. IIIKindergrabfeld 1 Kindergräber 1 - 36Kindergrabfeld 2 Kindergräber 37- 68Kindergrabfeld 3 Kindergräber 69-143

Friedhof Albachten

Feld: 1 Reihe: 7 Reihengrab Nr. 13

Die Nutzungsberechtigten werden gebe-ten, Grabsteine, Laternen und Pflanzenbis zum 31. 1. 2003 zu entfernen.

Nach dem Ablauf der Nutzungsrechtekann die Friedhofsverwaltung über dieGrabstätte verfügen, Ansprüche auf nichtabgeholten Grabschmuck, Grabmale undPflanzen erlöschen damit.

Münster, den 14. Juni 2002

Der OberbürgermeisterI.V.

JokschStadtbaurat

Satzung der Sparkasse Münsterland Ost vom 26. Juni 2002

Präambel

Aufgrund des § 5 Abs. 2 des Gesetzesüber die Sparkassen sowie über die Giro-zentrale und Sparkassen- und Girover-bände (Sparkassengesetz - SpkG NW) inder Fassung der Bekanntmachung von25. 1. 1995 (GV. NW. S. 92) hat die Ver-bandsversammlung des Sparkassen-zweckverbandes der Stadt Münster, desKreises Warendorf sowie der Städte undGemeinden Ahlen, Beelen, Drensteinfurt,Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbe-vern, Sassenberg, Sendenhorst, Telgteund Warendorf in ihrer Sitzung vom 17. 4.2002 folgende Satzung für die SparkasseMünsterland Ost erlassen:

§ 1 Name und Sitz

(1) Die Sparkasse Münsterland Ost mitdem Sitz in Münster ist eine mündelsi-chere, dem gemeinen Nutzen dienen-de rechtsfähige Anstalt des öffentli-chen Rechts. Sie führt ihre Geschäfte

Nachfolgerin nach der Reserveliste (Er-satzbewerber) ist

Frau Gesine Farnsworth, Anton-Knubel-Weg 11, 48167 Münster.

Gemäß § 45 (2) des Gesetzes über dieKommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-machung vom 30. 6. 1998 (GV. NRW S. 454/S. 509), zuletzt geändert durch Ge-setz vom 14. 7. 1999 (GV. NRW S. 412),- KWahlG - habe ich die Nachfolgerin mitWirkung vom 6. 6. 2002 festgestellt undmache dies hiermit öffentlich bekannt.

Gegen die Entscheidung kann gemäß § 45 (2) i. V. m. § 39 (1) KWahlG

- jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes

- die für das Wahlgebiet zuständige Lei-tung solcher Parteien und Wählergrup-pen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie

- die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach BekanntgabeEinspruch erheben. Der Einspruch istschriftlich oder mündlich zur Nieder-schrift beim Oberbürgermeister als Wahl-leiter, Stadt Münster, (Postanschrift:48127 Münster) zu erklären.

Ein Nachtbriefkasten (Fristwahrung) be-findet sich am Stadthaus 1, Klemens-straße 10.

Der Einspruch kann auch direkt beimAmt für Bürgerangelegenheiten - Wahl-amt - (Postanschrift: Stadt Münster, DerOberbürgermeister, Amt für Bürgerange-legenheiten - Wahlamt - 48127 Münster,Hausanschrift: Klemensstraße 10, 48143Münster) erhoben werden.

Münster, den 7. Juni 2002

Stadt MünsterDer Oberbürgermeister als Wahlleiter

Dr. Berthold Tillmann

Ablauf von Nutzungsrechten anGrabstätten auf dem WaldfriedhofLauheide und dem FriedhofAlbachten

Nach § 14 Absatz 1 und 6 der Satzungfür die Benutzung der Friedhöfe derStadt Münster sind die Nutzungsrechtean folgenden Kindergräbern und Reihen-gräbern auf dem Waldfriedhof Lauheideund dem Friedhof Albachten abgelaufen:

Waldfriedhof Lauheide

Abt. EichendreieckFeld: 1 Reihengräber 1 - 73Feld: 2 Reihengräber 74 - 136Feld: 3 Reihengräber 137 - 222

nach kaufmännischen Grundsätzen.Die Erzielung von Gewinn ist nichtHauptzweck des Geschäftsbetriebes.

2) Die Sparkasse ist Mitglied des West-fälisch-Lippischen Sparkassen- undGiroverbandes.

(3) Die Sparkasse führt das dieser Sat-zung beigedruckte Dienstsiegel.

§ 2 Gewährträger

(1) Gewährträger der Sparkasse ist derSparkassenzweckverband der StadtMünster, des Kreises Warendorf sowieder Städte und Gemeinden Ahlen,Beelen, Drensteinfurt, Ennigerloh,Everswinkel, Oelde, Ostbevern,Sassenberg, Sendenhorst, Telgte undWarendorf.

(2) Der Gewährträger stellt sicher, dassdie Sparkasse ihre Aufgaben erfüllenkann (Anstaltslast). Er haftet für dieVerbindlichkeiten der Sparkasse unbe-schränkt. Die Gläubiger der Sparkassekönnen den Gewährträger nur in Ans-pruch nehmen, soweit sie aus demVermögen der Sparkasse nicht befrie-digt werden.

§ 3 Organe

Organe sind

a) der Verwaltungsratb) der Kreditausschussc) der Vorstand.

§ 4 Verwaltungsrat

(1) Der Verwaltungsrat besteht ausa) dem vorsitzenden Mitglied,b) elf weiteren Mitgliedern,c) sechs Dienstkräften der Sparkasse.

Für die Dauer der laufenden Kommu-nalwahlperiode erhöht sich die Zahlder weiteren Mitglieder nach Buch-stabe b) auf 31 Mitglieder und nachBuchstabe c) auf 16 Dienstkräfte. Inder nachfolgenden Wahlperiode von2004 bis 2009 beträgt die Zahl derweiteren Mitglieder nach Buchstabe b)13 und die der Dienstkräfte nachBuchstabe c) 7.

(2) Die Ausgabe von Genussrechten, dieEingehung nachrangiger Verbindlich-keiten und die Aufnahme von Vermö-genseinlagen stiller Gesellschafter be-dürfen der Zustimmung des Verwal-tungsrates.

(3) Sechs von der Verbandsversammlungzu wählende Hauptverwaltungsbeamtenehmen mit beratender Stimme an denSitzungen teil.

§ 5 Kreditausschuss

(1) Der Kreditausschuss besteht aus

a) dem vorsitzenden Mitglied undb) vier weiteren Mitgliedern.

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Für die Dauer der laufenden Wahlpe-riode erhöht sich die Zahl der weiterenMitglieder nach Buchstabe b) auf 13Mitglieder.

(2) Drei von der Verbandsversammlung zuwählende Hauptverwaltungsbeamte,darunter der Stellvertreter des Mitglie-des nach § 16 Abs. 2 SpkG, nehmenmit beratender Stimme an den Sitzun-gen teil. In der laufenden Wahlperiodesind es vier Hauptverwaltungsbeamte.

§ 6 Vorstand

Der Vorstand besteht aus fünf Personen.

Für die Zeit vom 1.7.2001 bis zum 30. 9.2002 besteht der Vorstand aus sechsPersonen.

§ 7 Stellvertreter

Der Verwaltungsrat kann bis zu vier stell-vertretende Mitglieder des Vorstandesbestellen.

§ 8 Kredite und Beteiligungen

Gebiet nach § 3 der Sparkassenverord-nung sind das Gebiet des Gewährträgers,die angrenzenden Kreise und die kreis-freie Stadt Hamm.

§ 9 Inkrafttreten der Satzung

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 1. Juli 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung der Sparkasse Münsterland OstMünster-Warendorf vom 27. Juni 2001außer Kraft.

Ahlen, den 17. April 2002

Die Verbandsversammlung

Vorsitzender Mitglied

Genehmigung der Änderung derSatzung der Sparkasse Münster-land Ost Münster Warendorf gem.§ 5 Abs. 2 SpkG

Die von der Verbandsversammlung desSparkassenzweckverbandes der StadtMünster, des Kreises Warendorf sowieder Städte und Gemeinden Beelen,Ennigerloh, Everswinkel, Oelde, Ostbe-vern, Sassenberg, Telgte und Warendorfin ihrer Sitzung am 17. 4. 2002 beschlos-sene Änderung der Satzung vom 27. 6.2001 wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 S. 2SpkG genehmigt. Diese Genehmigungwird gemäß § 36 Abs.1, Abs. 2 Ziffer 1des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRWhinsichtlich § 4 Abs. 3 und § 5 Abs. 2 der

Satzung bis zum Ablauf der nächstenKommunalwahlperiode befristet.

Münster, den 21. Juni 2002

Bezirksregierung MünsterAz.: 31.4.16

Im Auftrag Wilhelm Rademacher

Anmeldung von Eigentumsrechten

Folgende beim Ordnungsamt - Fundbüro- abgegebene und heute noch lagerndeFundsachen sollen nach Ablauf der ge-setzlichen Aufbewahrungsfrist am 20. 9.2002 versteigert werden:

Fahrräder, Schmuck, Uhren, Geldbörsen,Mopeds, Taschen, Schirme und anderes.

Zur Vermeidung von Rechtsverlusten wer-den die Empfangsberechtigten gem. der§§ 976 und 980 BGB aufgefordert, ihreRechte bis zum 19. 9. 2002 beim Ord-nungsamt der Stadt Münster, BerlinerPlatz 8, Zimmer 318, während der Dienst-stunden montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr, donnerstags von8.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von8.00 bis 12.00 Uhr anzumelden.

Münster, den 19. Juni 2002

Der Oberbürgermeister

Im Auftrag

KochAbteilungsleiter

Kraftloserklärung einesSparkassenbuches

Das aufgebotene Sparkassenbuch Nr. 309236818, ausgestellt von der Spar-kasse Münster, wird hiermit für kraftloserklärt.

Münster, den 21. Juni 2002

Sparkasse Münsterland OstMünster-WarendorfDer Vorstand

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Herausgegeben von der Stadt Münster – Presse- u. Informationsamt –,Stadthaus, Klemensstraße, Ruf 492 - 13 50.Redaktion: Rainer BeikeEinzelpreis: 1,00 €Bezugsgeld jährlich 32,00 €. Abonnements-bestellungen sind zu richten an die Stadt Münster – Presse- und Informationsamt –.Kündigung spätestens bis zum 15. Dezember fürden 1. Januar des folgenden Jahres.Einzelnummern sind in der Bürgerberatung,Heinrich-Brüning-Straße 9, erhältlich.Druck: Joh. Burlage48157 Münster, Kiesekampweg 2, Ruf 2 42 22

Absender:

STADT MÜNSTERPresse- u. Informationsamt

48127 Münster

Postvertriebsstück – K 1208 B – Gebühr bezahlt