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Volksabstimmung vom
23. September 2007
6 Überbauung «Birnbäumen»
www.stadt.sg.ch
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6 Überbauung «Birnbäumen»
Abstimmungsfrage Die Abstimmungsfrage lautet: Wollen Sie die Zonenplanänderung «Birnbäumen» annehmen?
Der Stadtrat und das Stadtparlament empfehlen Ihnen, die Zonen- planänderung für die Überbauung Birnbäumen anzunehmen.
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Kurzinformation
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger
Bei der Referendumsabstimmung vom 23. September 2007 geht es um kleinere Anpassungen der Zonengrenzen im Gebiet Birnbäumen. Damit wird die Realisierung eines besonderen Überbauungskon-zeptes ermöglicht: Anstelle einer konventionellen, flächendeckenden Bebauung nach «Regelbauweise» soll auf dem Boden der Ortsbür-gergemeinde St.Gallen eine verdichtete, flächensparende Wohnüber-bauung mit hoher Qualität entstehen.
Im Gebiet «Birnbäumen» sollen gegen 150 attraktive, moderne Stadtwohnungen erstellt werden, und zwar sowohl Eigentums- als auch Mietwohnungen. Sie liegen nahe dem Stadtzentrum und den Einkaufs-, Freizeit- und Kulturangeboten der Innenstadt, aber auch in kurzer Distanz zu den Naherholungsgebieten. Heute ist wieder ein
Überbauung «Birnbäumen»
deutlicher Trend zum Wohnen in der Stadt festzustellen. Innerstäd-tische Wohnmöglichkeiten sind zunehmend gesucht. Mit dem dafür ideal gelegenen Wohngebiet «Birnbäumen» bietet sich für die Stadt die Chance, im Wettbewerb mit den Regionsgemeinden neue Ein-wohnerinnen und Einwohner – und Steuerzahlende – für sich zu ge-winnen bzw. bisherige zu halten.
Gegen die Zonenplanänderung ist das Referendum ergriffen worden mit der Begründung, die geplante Überbauung sei überdimensioniert und halte die Zweigeschossigkeit gemäss dem geltenden Zonenplan nicht ein. Zudem werde bewusst ein Umzonungsverfahren um-gangen. Diese Behauptungen sind sachlich nicht haltbar: Die gesamt-hafte Ausnützung ist nicht höher als bei der «Regelbauweise» nach Zonenplan, aber es wird verdichtet gebaut und die Bauzone so nur teilweise beansprucht. Von 46 000 m2 Bauzone bleiben 17 500 m2 grün. Das ist am deutlichsten sichtbar im westlichsten Baubereich, der vor allem Gegenstand der Kritik ist: Mit konventioneller Bauweise und ohne Verdichtung wären hier zahlreiche Einzelbauten über die ganze Baufläche zulässig. Stattdessen soll die Bebauung – bei insgesamt gleichem Nutzungsmass – auf nur zwei grössere Gebäude konzentriert werden. Dafür werden Freiflächen und Abstände zu den Nachbarn geschaffen, die das Fünffache der Regelabstände ausma-chen. In den beiden andern, nicht umstrittenen Baufeldern weiter östlich sind zwei- und dreigeschossige Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser geplant, ebenfalls in verdichteter Bauweise und mit grosszügigen Grünflächen. Von einer «Umgehung» des Zonen-plans schliesslich kann nicht die Rede sein. Mit Gestaltungsplänen sollen situationsgerechte Lösungen möglich sein, dazu sind Differen-zierungen gegenüber der Grundordnung des Zonenplans nötig und zulässig. Das kantonale Recht erlaubt es insbesondere, im Interesse einer guten Gesamtlösung in bestimmten Teilen eines Gestaltungs-plangebiets höher zu bauen als gemäss Zonenordnung.
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Erläuternder Bericht
Chance für das Wohnen in der Stadt
«Birnbäumen»: Zentrale Wohnlage mit hoher Wohnqualität«Birnbäumen» ist die Bezeichnung für den Hang unterhalb der Speicherstrasse zwischen der Jugendherberge und dem Tivoliweg. Das Gebiet ist im oberen Teil noch unüberbaut und seit der Zonen-planrevision 2001 der Wohnzone zugeteilt. Eigentümerin dieser Bau-landreserve ist die Ortsbürgergemeinde St.Gallen. Sie beabsichtigt nun, an dieser guten und zentralen Lage eine attraktive, städtebau-lich optimale Wohnüberbauung zu realisieren.
«Birnbäumen» liegt in der östlichen Innenstadt und unmittelbar beim Naherholungsgebiet Drei Weihern und ist sowohl für den privaten wie auch für den öffentlichen Verkehr gut erschlossen. Solche Wohn-standorte sind heute gesucht. Neue, bedarfsgerechte Miet- und Eigentumswohnungen für Familien und Alleinstehende an guten innerstädtischen Lagen entsprechen dem Trend zum Wohnen in der Stadt – hier bietet sich eine Chance für die Stadt im Wettbewerb zu den umliegenden Gemeinden der Region.
Wirksame Massnahme gegen die AbwanderungWirksamste Massnahme gegen die Abwanderung aus der Stadt sind attraktive Wohnungen in der Stadt. Sie sollen die Vorzüge des städtischen Wohnens anbieten, gleichzeitig aber auch dem Wunsch nach ruhiger, familien- und kinderfreundlicher Umgebung entspre-chen. Das Gebiet «Birnbäumen» ist dafür ideal geeignet.
Verschiedene Befragungen und Analysen haben gezeigt, dass das Wohnungsangebot einer der Hauptfaktoren für die Wohnortwahl ist. Kriterien sind hier die Wohnungsgrössen, die Möglichkeit von Wohn-eigentum, der Preis bzw. Mietzins, die familien- und kindergerechte Umgebung und die Verkehrssituation. All diese Voraussetzungen sind bei der geplanten Überbauung Birnbäumen gegeben. Die Stadt kann
Überbauung «Birnbäumen»
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mit dieser neuen Wohnüberbauung im Wettbewerb mit den Regions-gemeinden neue Einwohnerinnen und Einwohner – und Steuerzah-lende – für sich gewinnen bzw. bisherige halten.
Marktgerechte NeuwohnungenDie intensive Bautätigkeit der letzten Zeit kann den Eindruck erwe-cken, dass bald einmal zu viele neue Wohnungen auf dem Markt sein könnten. Dieser Eindruck täuscht: Eine bestimmte Zahl zusätzlicher Wohnungen pro Jahr ist nötig, um abgebrochene oder umgenutzte Häuser zu ersetzen, den nach wie vor steigenden Wohnbedürfnissen zu entsprechen und Neuzuzüge zu ermöglichen. Berechnungen zeigen, dass schon für die Erhaltung der jetzigen Bevölkerungszahl der Stadt netto etwa 300 Wohnungen pro Jahr erstellt werden müssten. Im Schnitt der letzten fünf Jahre wurde diese Zahl aber nicht erreicht. Das Wohnungsangebot entspricht heute vor allem in Bezug auf die Grösse und die Qualität der Wohnungen nicht der Nachfrage: Gesucht sind vor allem grössere Wohnungen für Familien mit mehr als 4½ Zimmern, Stadtwohnungen mit hoher Qualität und an guter Lage sowie Eigentumswohnungen.
Bedarfsgerechtes Wohnungsangebot in «Birnbäumen»Mit der neuen Wohnüberbauung «Birnbäumen» soll der aktuellen Wohnungsnachfrage entsprochen werden. Vorgesehen sind deshalb
– insgesamt gegen 150 qualitativ gute Wohnungen an attraktiver, zentraler Lage.
– davon 2/3 Familienwohnungen mit 4 ½ und mehr Zimmern und 1/3 kleinere Wohnungen
– die Mehrzahl (3/4) der Familienwohnungen werden als Eigentums-wohnungen, ¼ der grossen sowie die kleineren Wohnungen als Mietwohnungen erstellt.
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Das Überbauungskonzept «Birnbäumen»: Verdichtete Bauweise, grosse Grünflächen
Die Bauweise als AbstimmungsthemaAnlass für die Referendumsabstimmung und Gegenstand der Kritik an der Überbauung «Birnbäumen» sind vor allem das Überbauungs-konzept mit der verdichteten Bauweise, namentlich im westlichen Baufeld 1. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten, ein grösse-res Gebiet wie «Birnbäumen» zu überbauen:
Flächendeckende «Regelbauweise»46 000 m2, also der grösste Teil des Hangs Birnbäumen, sind der zweigeschossigen Wohnzone zugeteilt. Damit wäre es grundsätzlich möglich gewesen, das ganze Areal in der «Regelbauweise», direkt mit Baubewilligungen und ohne weitere Beschlüsse des Parlaments oder der Bürgerschaft zu überbauen. Zulässig wären dann nach den Bestimmungen der Bauordnung im Gebiet «Birnbäumen»:
– eine flächendeckende Überbauung des Geländes mit Ausnahme der Mindestabstände zu den benachbarten Grundstücken von 5, nach Süden oder Westen von 10 m,
– Wohnbauten mit zwei Vollgeschossen, je nach Hangneigung zusätzlich mindestens einem Sockelgeschoss sowie einem Attika- oder Dachgeschoss – also talseits viergeschossig in Erscheinung tretende Bauten,
– Gebäude mit 36 m Länge und 14 m Tiefe.
Mit dieser Regelbauweise wäre der exponierte und von weitem einsehbare Hang «Birnbäumen» vollständig, über die eingezonte Fläche von 46 000 m2 überbaut worden. Mit den zwei Vollgeschos-sen, dem talseitigen Sockelgeschoss und dazu noch einem Steildach wären über das ganze Areal in dichter Anordnung und mit kleinen Abständen hoch und massiv wirkende Bauten ohne grössere Grün-
Überbauung «Birnbäumen»
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und Freiflächen zulässig gewesen. Dies hätte weder den städte-baulichen Anforderungen noch dem Ziel einer hohen Wohnqualität entsprochen.
Verdichtete Überbauung mit Gestaltungsplänen Die andere Möglichkeit besteht darin, besondere, der jeweiligen Situation angepasste Lösungen auszuarbeiten, höhere Ansprüche einzuhalten und mit Überbauungs- oder Gestaltungsplänen eine spezielle, «massgeschneiderte» rechtliche Grundlage zu schaffen. Dieser zweite Weg ist anspruchsvoller und aufwendiger, bringt aber eigenständige, qualitativ bessere Projekte mit grösserer Berück-sichtigung der ortstypischen Situation.
Deshalb hat sich die Ortsbürgergemeinde zusammen mit der Stadt schon frühzeitig dafür entschieden, den Hang «Birnbäumen» nicht flächendeckend in der Regelbauweise, sondern flächensparend in verdichteter Bauweise, mit höheren gestalterischen Massstäben und mit einem besseren Verhältnis zwischen Bauflächen und Grünflächen zu überbauen.
Rahmenplan und WettbewerbZur Umsetzung der dargestellten, städtebaulich anspruchsvollen Überbauungslösung erarbeiteten die Ortsbürgergemeinde als Eigen-tümerin sowie verschiedene Fachleute zunächst ein Erschliessungs- und Überbauungskonzept, das im Jahre 2003 in einem «Rahmen-plan» als Grundlage der weiteren Planungen festgehalten wurde. In diesem Plan wurde die gesamte Überbauung des grossflächigen Areals auf vier Bereiche konzentriert, nämlich die Baufelder Birnbäu-men 1, 2 und 3 sowie das Gebiet Goldbrunnen. Der Bereich «Gold-brunnen» ist dabei eigenständig und wird auch separat erschlossen. Der entsprechende Plan ist bereits rechtskräftig und nicht Gegen-stand dieser Referendumsabstimmung.
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Für die drei definierten Baubereiche «Birnbäumen» wurden dann Wettbewerbsverfahren für Architektur- und Planungsbüros bzw. für Bauträger und Investoren durchgeführt. Die Wettbewerbsver-fahren ergaben konkrete Überbauungsprojekte für die drei Baufelder. Durchwegs werden die Wohngebäude im Zentrum der jeweils eingegrenzten Baufelder kompakt angeordnet, sodass grosszügige, zusammenhängende Grünräume entstehen. Von den rund 46 000 m² zur Verfügung stehenden Bauzonen werden so rund 17 500 m² freigehalten – dies zu Gunsten der schonenden Bebauung dieses exponierten Hangs, aber auch im Interesse der bestehenden benachbarten älteren Wohnsiedlungen am unteren Hang, zu denen grosse Abstände eingehalten werden können.
Überbauung «Birnbäumen»
Bavariabach
Wiesenbach
Wiesenbach
Wiesenbach
Bogenbach
Jüch
Näfena
cker
Schibenacker
Scheitlinsbüchel
Jüch
Schibenacker
Bogen
Birnbäumen
Jüch
Bedastrasse
Speicherstrasse
Birnbäumentreppe
Flurhofstrasse
Grossackerstrasse
Bedastrasse
Steigerstra
sse
Panoramaw
eg
Steigerstra
sse
Flurhofstrasse
Kleinbergstrasse
Birnbäumenstrasse
Jüchstrasse
Scheibenackerw
eg
Goldbrunnen
weg
Tivoliweg
Birnbäumenstrasse
Panoramaweg
Speiche
rstrasse
Speicherstrasse
Tivoliweg
Goldbrunnenweg
Speicherstr
asse
Dreilindenstrasse
Speicherstrasse
Baufeld 1
Baufeld 1
Baufe
ld 2
Baufeld
3
Goldbrunnen
7200 m2
2600 m2
2900 m2
8100 m2
1800 m2
Freifläche in Grünzone
Total: 27'480 m2
Freifl
äche in B
auzone 3620 m2
580 m2
Flächenaufteilung
Haltestelle TB
3620 m2
Total:
17'500 m
2
Baufelder Freiflächen
17'500 m in Bauzone27'480 m in Grünzone
2
2
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Die Ortsbürgergemeinde als Eigentümerin wird das Baugelände im Baurecht an die drei Bauträger abgeben. Es sind dies
– die «Helvetia Versicherung» für das Baufeld 1 mit dem Archi-tekturbüro Christian Kerez, Zürich
– das Planteam Baumanagement AG mit dem Architekturbüro Bollhalder & Eberle, St.Gallen, für das Baufeld 2
– das Architekturbüro Felix Siegrist AG, St.Gallen, (als Architekt und
Investor) für das Baufeld 3.
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Das Projekt im Einzelnen
Eigentums- und Mietwohnungen
In den drei Baufeldern sollen 147 neue Wohnungen entstehen. Davon sind 2/3 Familienwohnungen mit 4 ½ und mehr Zimmern, 1/3 sind kleinere Wohnungen (2 ½ und 3 ½ Zimmer):
– Im Baufeld 1 entstehen in zwei Mehrfamiliengebäuden 69 Mietwohnungen verschiedenster Grösse (2 ½ bis 5 ½ Zimmer)
– Im Baufeld 2 entstehen 48 3 ½- bis 5 ½-Zimmer-Eigentumswoh-nungen von höherem Standard
– Im Baufeld 3 entstehen in fünf Mehrfamilienhäusern und zehn Doppeleinfamilienhäusern 30 grössere Wohnungen, mehrheitlich Eigentumswohnungen mit entsprechendem Standard.
Lage und Erschliessung«Birnbäumen» ist eine hervorragende, bereits gut erschlossene Wohnlage: Das innerstädtische und doch ruhige Quartier mit dem Schulhaus Grossacker in Fussdistanz ist besonders auch für Familien mit Kindern ein attraktiver Wohnort.
Das ganze Baugebiet kann für alle drei Baufelder mit einer einzigen neuen Erschliessungsstrasse erschlossen werden. Die Strasse ist von der Ortsbürgergemeinde bereits erstellt worden. Die Parkierung wird für die drei Baugebiete mit unterirdischen Sammelgaragen ge-löst.
Das Gebiet «Birnbäumen» ist für die Fussgängerinnen und Fussgän-ger gut mit dem Stadtzentrum und den umliegenden Quartieren sowie dem Erholungsgebiet Drei Weihern verbunden. Hervorragend ist auch die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr: Die Appen-zeller Bahnen werden bei der Abzweigung der Erschliessungsstrasse
Überbauung «Birnbäumen»
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ab der Speicherstrasse eine neue Haltestelle einrichten. Damit kann mit der Bahn das Stadtzentrum in kürzester Zeit und bequem erreicht werden. In der Überbauung «Birnbäumen» sind so alle Voraussetzun-gen gegeben, in der Stadt zu leben, ohne auf das Auto angewiesen zu sein.
Drei BaufelderIn den drei Baubereichen werden – entsprechend den unterschied-lichen Wohnungsformen – auch unterschiedliche Baukörper in einer differenzierten Bautypologie erstellt:
– Im Baufeld 1, am nächsten beim Stadtzentrum gelegen, entsteht unterhalb und oberhalb der Erschliessungsstrasse je ein lang-gezogenes Mehrfamilienhaus mit drei Geschossen und einem zusätzlichen Attikageschoss. Die maximal erreichte Gebäudehöhe von 12,5 m ist trotzdem nicht höher als ein Gebäude nach «Regelbauweise» mit einem Steildach. Mit der Beschränkung auf zwei Gebäude für die 69 hier vorgesehenen Wohnungen entste-hen hingegen langgezogene Baukörper – die in ihrer Typologie und im Volumen aber durchaus der charakteristischen Bauweise an den Hängen im Süden der Stadt St.Gallen entsprechen. Dafür kann ein grosser Teil der Grünflächen am Hang erhalten bleiben, zu den benachbarten bestehenden Wohngebäuden an der Birnbäumenstrasse werden Abstände von rund 25 m eingehalten – das Fünffache des sonst vorgeschriebenen Grenzabstands.
– Im Baufeld Birnbäumen 2 entstehen 16 Häuser mit je drei Eigentumswohnungen in einer dichten, teppichartigen Anord-nung. Die Gebäude haben drei Vollgeschosse, aber kein Attika- oder Dachgeschoss. Die maximale Gebäudehöhe liegt mit 11,7 m geringfügig tiefer als im Baufeld 1. In der Regelbauweise wäre auch hier eine höhere Gebäudehöhe mit Einschluss des Dachs zulässig. Die Überbauung beschränkt sich auf den Teil oberhalb der Erschliessungsstrasse, der Hang unterhalb der Strasse und auch der Übergangsbereich zur Speicherstrasse bleiben als Grünfläche erhalten.
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– Das Baufeld Birnbäumen 3 besteht aus 15 Gebäuden mit je zwei Wohnungen, davon zehn Doppeleinfamilienhäuser. Sie sind zweigeschossig. Die Gebäudehöhe von maximal 10,2 m liegt ebenfalls unter der zulässigen Höhe nach Regelbauweise. Die ganze Überbauung liegt ebenfalls oberhalb der Erschliessungs-strasse, der untere Hangteil und der Übergang zur Speicher-strasse bleiben frei.
AusnützungMit der Konzentration der Wohnüberbauung auf die drei Baufelder wird die Ausnützung gegenüber der «Regelbauweise» trotz Verdich-tung nicht erhöht. Sie beträgt insgesamt 0,6, was einem üblichen Wert für die Bauklasse W2 entspricht. Anstelle einer gleichmässigen
Überbauung «Birnbäumen»
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Verteilung über das ganze eingezonte Gebiet wird die Ausnützung bzw. die Nutzung auf die drei kompakten Baufelder konzentriert und damit ein grosser Teil des Gesamtgeländes freigehalten.
Gestaltungsplan und ZonenplanänderungFür die Umsetzung der drei Konzepte wurde je ein Gestaltungsplan beschlossen, der jeweils die «massgeschneiderte» rechtliche Grundlage bildet.
Die Zuweisung des ganzen Hangs Birnbäumen in die Wohnzone 2 im Rahmen der letzten Zonenplanrevision erfolgte noch vor der hier dargestellten Planung und vor der Durchführung der Wettbewerbs-verfahren für die Gesamtüberbauung. Die Abgrenzung zwischen der Bauzone und dem umliegenden Gelände wurde damals noch ohne bekannte Planungen vorgenommen. Aufgrund der nun vorliegenden konkreten Projekte und der drei Gestaltungspläne sind geringfügige Korrekturen dieser Anpassung im Übergangsbereich zwischen den Baugebieten und den Grünflächen nötig. Gleichzeitig mit diesen Zonenplananpassungen wurden auch die Zuteilung der Umgebungs-flächen zur Speicherstrasse sowie zum «Tivoliwald» sowie der Hangeinschnitt beidseits der Birnbäumentreppe in die Grünzone definitiv beschlossen. Diese Zonenplanänderungen unterstanden dem fakultativen Referendum, das ergriffen wurde und zustande gekommen ist.
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Argumente des Referendumskomitees
Das Referendumskomitee hat folgende Stellungnahme eingereicht:
Ausgangslage
Das Gebiet Birnbäumen 1 wurde im Rahmen der Zonenplanrevision 2001 in die Zone für zweigeschossige Wohnbauten (W2) eingezont. Das Bebauungskonzept sieht heute zwei quer zur Hangneigung stehende Mehrfamilienhäuser in Ost-Westausdehnung vor. Die Ausmasse der Bauten weichen wesentlich von den Vorschriften der W2 ab. Die reglementarischen Gebäudelängen der W2 werden von den Häusern um 43 m, resp. 61 m überschritten. Durch die versetzte Anordnung der Bauten entsteht gegenüber den talseitigen Liegen-schaften ein Gebäuderiegel von 153 m! Dazu kommen Abwei-chungen in der Geschosszahl, drei Vollgeschosse anstatt nur zwei, ein sichtbares Untergeschoss und ein bis zur Fassadenaussenseite geplantes Attikageschoss. Die Gebäudehöhen, (inkl. Attikageschoss), werden um bis zu 6 m überschritten. Die Bebauung kann somit nur mit einem Sondernutzungsplan und zusätzlichen Ein- und Umzo-nungen, also nicht mehr in einem «normalen Baubewilligungsverfah-ren» für die W2, realisiert werden.
Referendumsgründe gegen die Einzonung
Die Anwohner haben gegen die «Einzonung 2001» in die Zone W2, oder die bereits realisierte Bebauung des Gebiets, nicht opponiert. Gegen die Umzonung und die damit zusammenhängende, abwei-chend von der W2 vorgesehenen Bebauung, wird aus folgenden Gründen das Referendum ergriffen:
– Die Umzonung dient einzig und allein dem Zweck, die notwen-digen Freiflächen zu realisieren, die aufgrund der überdimensio-nierten Überbauung nicht im rechtmässig eingezonten Gebiet realisiert werden können. Die Flächen, die zusätzlich der W2
Überbauung «Birnbäumen»
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zugeschlagen werden, werden wiederum zusätzlich in die Realisierung einer grösseren Wohnnutzfläche (Ausnützungs-berechnung) einbezogen.
– Es wäre ein Gebot der Fairness und Rechtssicherheit gegenüber den Anwohnern, dass heute rechtmässig in der Zone W2 liegen-de Gebiet mit einer der Zone entsprechenden Bebauung (Grösse, Abstände, usw.) zu belegen. Mit der überdimensionierten Überbauung und zusätzlichen Einzonungen wird dies verfehlt. Das Gebiet müsste, bei einer in dieser Form vorgesehenen Bebauung, zwingend zuerst in eine höhere Bauzone (z.B W3) umgezont werden.
Birnbäumen 3
Birnbä
umen
2
Birnbäumen 1
Goldbrunnen
F0251
F0238
F0239
F7472
F6952
F6950
C2753
C2544
C2715
F7326
F2397
F2394
F7293
F7324
F7325
F2395
F7342
F2393
F2422
C2416
F3720
F3793
F3831
F4196
F7474
F7475
F7297
F7323
F7315
F7314
F7295
F7319
F7296
F7298
F7318
F0289
F7317
F7320
F7316F7299
F7330
F0223
F7327
F7328
F7329
F2407
F2408
F7332
F7313
F6972
F4498
F7312
F7322
F7294
F7334
F7331
F0278
F7333
F7335
F3695
F7473
F0251
F7472
F0235
F7471
F0270
F7653
F7059
F7058
F0300
F0363
F0291
F0299
F0290
F3685
F0222
F0361
F0301
F0327
F0362
F4511
F7060
F3838
F0328
F3671F7068
F4095
F3669
F3750
F7057
F0233
F7056
F0237
F3751
F7067
F0371
F7301
F7302
F4666
F2369
F2370
F2374
F2371
F7300
F0360
F2359
F2373
F2372
F2392
F0372
F0366
F0302
F0368
F73
37
F0370
F7338
F0364
F7336
F0373
F7311
F0306
F0367F4848
F3792
F4195
C0454
C2544
C0443
Bogenbach
Wiesenbach
Wie
senbach
Wiesenbach
Wie
senbach
F7137
F6847
C4654
F4482
F3995
F5333
F5974
F6102
F6713
F1279
F6548
F6085
F7216
F3973
F6394
F3548
F4586
F5309
F5308
F5298
F5296F5297
F5293
F5295F5294
F5307
F5310
F5612
C4654
Jüch
Jüch
Schibenacker
Bogen
Grossacker
Näfenacker
F1704
F1696
F1695
F1694
F1693
F1692
F2672
F1106
F1073
F1074
F1075
F1076
F1082
F1083
F1084
F1085
F1086
F1090
F1091
F1092
F1105
F1108
F1109
F1110F1112
F1097
F3921
F3384
F4594
F1703
F1700
C4513
C4328
C3266
C3843
C3802
C4545
C1643
C3265
C1637
C4544F2080
F2089
C1144
C1599
F2081
F2079
F3922
F1064
F1695
C4328
F3384
F3473
F3474
F3475
F3476
F3921
F3343
F3468
F4613
F4614 F5538
F3609
F3963
F3477
F3472
F3471
F3470
F3469
F4594
F3445
F1702F1700
F1699
F3324
F3157
F3156
F6068
F2084
F2373
F5690
F2087
F3236
F2083
F2765
F2082
F2692
F1677
F5402
F5401
F2088
F3373
F1993
F3158
F3099
F1706
F3244
F5690
F1993
F4595
F1691
F3323
F3238
F2913
F5482
F3239
F3132
F3062
F2848
F2374
F2370
F3235
F1676
F1681
F3159
F1685
F1065
F1698
F1694
F1693
F1692
F1686
F1684
F1107
F1103
F2672
F1106
F1116
F1056
F1057
F1058
F1059
F1075
F1076
F1105
F1109
F1055
F1683
F1688
F1061
F3171
F3170
F3169
F3168
F3167
F3166
F3165
F3164
F3163
F3162
F3161
F3160
F3155
F3154
F3118
F2690
F1678
F2547
F1680
F1679
F1673F1674
F3847
F2473
F2669
F2874
F2875
F2876
F2877
F2878
F2879
F2801
F3421
F3503
F3235
F3338
F3392
F3312
F1690
F1689
F3339
F1687
F1682
F1054
F1060
F3923
F3311
F3237
F2726
F2578
F1675
F2705
F1664
F2849
F3056
F3057
F3058
F3059
F1037
F1645
F1645
F2987
F2851
F3814
F2516
F2515
F2963
F4307
F1663
F4306
F4311
F3473
F3342
F3476
F3475
F3474
F3906
F1703
C1605
C1606
C1608
C1609
C1607
C1610
C1611
C4545
F3668
C4544
C1650
C1649
F4310
F4309
F4308
F4305
F4304F4303
F4301
F4300
F4299
F4298
F4297
F4296
F4295
F4294F4293
F4292F4291
F4290F4289
F4279
F4278F4277
F4276F4275
F4274
F4211
F3451
F1662
F1660
F1658
F1659
F1627
(F3891)
(F5217)
(F3964)
Schwanenstrasse
Bedastrasse
Ste
igerstra
sse
Kleinbergstrasse
Näfe
nackers
trasse
Kleinbergstrasse
Dre
ilindenstra
sse
Schwanenstrasse
Bedast
rass
e
Sch
eib
enacke
rweg
Jüchstrasse
Speicherstrasse
Birnbäumenstrasse
Flurh
ofstra
sse
Kleinbergstrasse
Ste
igerstra
sse
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W2 Neue Wohnzone
G Grünzone A/F
Zonenplanänderung
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– Die notwendige Umzonung und das damit zusammenhängende Verfahren werden bewusst oder unbewusst umgangen. Die Bewohner der Stadt, und nicht nur des angrenzenden Birnbäu-menhangs, können sich nicht mehr auf das Instrument der Richt- und Zonenplanung verlassen. Je nach Bau- und Investorenabsicht können diese von Planern und Investoren flexibel «zurechtgebo-gen» werden.
Die Argumente von Stadtrat und Stadtparlament
– Die Ausführungen des Referendumskomitees beziehen sich offen-sichtlich einzig auf das westlichste Baufeld 1, nur für diesen Teil des Gesamtprojektes «Birnbäumen» stimmen die Massangaben im Text des Komitees. Für den grösseren Teil der Überbauung – die Baufelder 2 und 3 – haben die gegnerischen Argumente gar keine Relevanz.
– Behauptet wird, mit der Umzonung würden Freiflächen geschaf-fen, die wegen der „überdimensionierten Überbauung» sonst nicht möglich wären. Das ist unzutreffend. Mit der Zonenplanän-derung werden kleinere Bereinigungen in den Grenzbereichen zwischen Bauzonen und Grünzonen vorgenommen und die Grünzonen definiert. Entscheidend ist, dass mit der verdichteten Bauweise gemäss den Gestaltungsplänen trotz den Zonenplanän-derungen per Saldo viel grössere Grünflächen entstehen: Ledig-lich 3 700 m2 werden in die Wohnzone umgezont, aber 17 500 m2 Bauland werden freigehalten.
– Es ist richtig, dass vor allem im Baufeld 1 die beiden Wohngebäu-de ein grösseres Volumen aufweisen. Mit der verdichteten Bauweise entstehen zwei längere Baukörper, die ein zusätzliches Geschoss und eine grössere Gebäudelänge haben als nach «Regelbauweise» – die Gesamthöhe dieser Bauten ist dank dem Flachdach anstelle von Steildächern allerdings trotzdem geringer.
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Der Vorteil der Beschränkung auf zwei grössere Gebäude im Baufeld 1 sind die dafür entstehenden grossen, zusammenhän-genden Grün- und Freiflächen.
– Schliesslich trifft die Argumentation nicht zu, es werde ein Um- zonungsverfahren «bewusst umgangen». Der Zonenplan bildet die Grundordnung, die für grössere Überbauungen mit Überbau-ungs- und Gestaltungsplänen konkretisiert werden kann. Es ist gerade der Sinn solcher Pläne, der jeweiligen Situation angepass-te, differenzierte und qualitativ gute spezielle Lösungen zu ermög-lichen. Dabei kann – ohne Umzonung – von der Grundordnung des Zonenplanes abgewichen werden, wenn trotzdem die zulässige Ausnützung eingehalten und eine hohe Qualität erreicht wird. Nur auf diese Weise ist es überhaupt möglich, besonders gute, auf die örtliche Situation «massgeschneiderte» Projekte zu realisieren. Im Übrigen ist der Vorwurf einer «Umgehung» des Zonenplanverfahrens auch dadurch widerlegt, dass für die kleineren Zonenkorrekturen dieses Verfahren ja durchgeführt wird – was wiederum zu dieser Referendumsabstimmung geführt hat.
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Der Stadtrat und das Stadtparlament empfehlen Ihnen, die Zonenplanänderung «Birnbäumen» anzunehmen.
St.Gallen, 12. Juni 2007Für das Präsidium des Stadtparlaments
Der Präsident: Der Stadtschreiber:Gallus Kappler Manfred Linke
Beschluss des Stadtparlaments
Das Stadtparlament hat am 13. Februar 2007 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Zonenplanänderung Birnbäumen / Goldbrunnen wird zugestimmt.
2. Es wird den Gestaltungsplänen mit besonderen Vorschriften und Beilageplänen zugestimmt, unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Beschlussfassung über die Zonenplanänderung gemäss Ziff. 1:
a) Birnbäumen 1 b) Birnbäumen 2 c) Birnbäumen 3
3. Es wird festgestellt, dass der Beschluss gemäss Ziff. 1 nach Art. 8 Ziff. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referen-dum untersteht.
Weitere Informationen
Wer sich zusätzlich informieren will, kann bei der Stadtkanzlei, Rathaus, 9001 St.Gallen, die Vorlage des Stadtrats an das Stadt-parlament vom 19. Dezember 2006 anfordern. Die Vorlage und das Protokoll sind zudem unter www.stadt.sg.ch zu finden.