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„Economy on Demand“ - Die Zukunft der Arbeit? Uber ist der bekannteste Vertreter einer neuen Branche, die weltweit in den letzten Jahren entsteht: „Economy on Demand“ heißt der Schlüsselbegriff. Darunter versteht man die Idee, Arbeit nach Bedarf zu vermitteln. Dank Smartphones gelingt es, Angebot und Nachfrage so schnell zueinander zu bringen, dass daraus lukrative Geschäftsmodelle entstehen. Doch wie sind diese Konzepte arbeitsrechtlich zu bewerten? Wie lässt sich vermeiden, dass Plattformen, die Arbeit „on Demand“ vermitteln, auch Arbeitgeberpflichten und die damit verbundenen Risiken übernehmen müssen? Und wo liegt die Grenze, ab der zulässige Gestaltungsformen für den Fremdpersonaleinsatz überschritten sind? Diesen Fragen gehen die Teilnehmer in einem Praxis-Workshop unter Anleitung der Referenten nach. Wann: Dienstag, 5. Juli 2016, 17:30 Uhr Wo: Raum 1012 (Juristische Fakultät) Referenten: Dr. Steffen Krieger, Dr. Jens Günther, Rechtsanwälte in den Büros Düsseldorf und München Gleiss Lutz, eine der bekanntesten Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Deutschland, lädt alle Studenten, Referendare, Doktoranden und wissenschaftlichen Mitarbeiter herzlich zur Teilnahme an der Veranstaltung ein. Im Anschluss an den Workshop laden wir interessierte Teilnehmer herzlich zum Abendessen im Restaurant Magnolia, Beim Glaspalast 1, 86153 Augsburg ein. Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis 24. Juni 2016 an [email protected] (Betreff: „Eco- nomy on Demand“) zu schicken. Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt. Dr. Gabriele Roßkopf, Partner Gleiss Lutz live!

„Economy on Demand“ - Die Zukunft der Arbeit? · „Economy on Demand“ - Die Zukunft der Arbeit? Uber ist der bekannteste Vertreter einer neuen Branche, die weltweit in den

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„Economy on Demand“ - Die Zukunft der Arbeit?

Uber ist der bekannteste Vertreter einer neuen Branche, die weltweit in den letzten Jahren entsteht: „Economy on Demand“ heißt der Schlüsselbegriff. Darunter versteht man die Idee, Arbeit nach Bedarf zu vermitteln. Dank Smartphones gelingt es, Angebot und Nachfrage so schnell zueinander zu bringen, dass daraus lukrative Geschäftsmodelle entstehen. Doch wie sind diese Konzepte arbeitsrechtlich zu bewerten? Wie lässt sich vermeiden, dass Plattformen, die Arbeit „on Demand“ vermitteln, auch Arbeitgeberpflichten und die damit verbundenen Risiken übernehmen müssen? Und wo liegt die Grenze, ab der zulässige Gestaltungsformen für den Fremdpersonaleinsatz überschritten sind? Diesen Fragen gehen die Teilnehmer in einem Praxis-Workshop unter Anleitung der Referenten nach.

Wann: Dienstag, 5. Juli 2016, 17:30 Uhr

Wo: Raum 1012 (Juristische Fakultät)

Referenten: Dr. Steffen Krieger, Dr. Jens Günther, Rechtsanwälte in den Büros Düsseldorf und München

Gleiss Lutz, eine der bekanntesten Kanzleien für Wirtschaftsrecht in Deutschland, lädt alle Studenten, Referendare, Doktoranden und wissenschaftlichen Mitarbeiter herzlich zur Teilnahme an der Veranstaltung ein.

Im Anschluss an den Workshop laden wir interessierte Teilnehmer herzlich zum Abendessen im Restaurant Magnolia, Beim Glaspalast 1, 86153 Augsburg ein.

Wir bitten Sie, Ihre Anmeldung bis 24. Juni 2016 an [email protected] (Betreff: „Eco-nomy on Demand“) zu schicken.

Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt.

Dr. Gabriele Roßkopf, Partner

Gleiss Lutz live!