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Aktuelles aus dem IDW Vortrag auf dem 12. Nationalen Prüferkongress des GdW, Berlin, am 12.01.2011 WP/StB Dr. Norbert Breker

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Aktuelles aus dem IDW

Vortrag auf dem 12. Nationalen Prüferkongressdes GdW, Berlin,

am 12.01.2011

WP/StB Dr. Norbert Breker

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Überblick

Stellungnahme des IDW zum Grünbuch der EU-Kommission

Weiterentwicklung der IDW Prüfungsstandards angesichts neuer Anforderungen der ISA

Einzelfragen zur Rechnungslegung nach HGB i.d.F. des BilMoG Altersversorgungsverpflichtungen Bewertungseinheiten Latente Steuern Komponentenansatz

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Stellungnahme des IDW zumGrünbuch der EU-Kommission

Grünbuch – sachgerechte Leitlinien Ziel: robuste Prüfung als ein Schlüssel zur

Stärkung des Marktvertrauens Abschlussprüfung als öffentliches Amt und

Vorbehaltsaufgabe Unabhängigkeit des Prüfers als Fundament Erhöhung des Werts der Abschlussprüfung Stärkung des Prüfungsmarktes

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Stärkung der Aussagekraft derRechnungslegung

Ziel: faire Information über die wirtschaftliche EntwicklungKonzentration auf wesentliche Erfolgsindikatorenkeine prozyklischen Regelungen

(impairment only-Ansatz für goodwill)substance over form

Nachvollziehbarkeit, Verständlichkeit und hinreichende Stabilität der Regeln

Ausweitung der zukunftsbezogenen Berichterstattung im Lagebericht

Prüfung des Lageberichts im EU-Recht vorschreiben

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Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (1)Grünbuch IDW verstärkte Zusammenarbeit

und Kommunikation zwischen Abschlussprüfern und Stakeholdern einschließlich Aufsichtsstellen

Zustimmung, zentrales und zu unter-stützendes Anliegen; differenzierte Berichterstattung nach Stakeholder-gruppen fortentwickeln(Modell Prüfungsbericht)

Steigerung der Urteilssicher-heit des Prüfers (very high level of assurance)

reasonable assurance entspricht Rechnungslegungs- und Informationsinteresse der Adressaten

Steigerung nicht möglich wegen begrenzter Aussagekraft der Rechnungslegung und wegen prüfungsinhärenter Beschränkungen

Rückkehr zum einzelfall-bezogenen Prüfungsansatz

nicht nachvollziehbar:- Kombination von Systemprüfung und

Einzelfallprüfung zwingend- sonst Qualitätsbelastung

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Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (2)

Grünbuch IDW erhöhte Transparenz der

Prüfungsmethoden und Prüfungsgrundlagen

sinnvoll im Prüfungsbericht, aber nicht im Bestätigungsvermerk

PrüferverhaltenVerbesserungsbedarf bei der Umsetzung von professional scepticism

kritische Grundhaltung ist elementarer Grundsatz der Abschlussprüfung

Bewusstsein für Bedeutung wurde durch Krise gestärkt, auch in Bezug auf Geschäftsmodelle

kritisches Hinterfragen wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsannahmen

Zustimmung, folgt aus professional scepticism

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Ausrichtung der Prüfung undPrüfungsergebnis (3)

Grünbuch IDW Qualified Audit Reports:

- Kritik an Standardvermerk ohne Einschränkung- Abgestufte Prüfungsurteile?- Rechtfertigung/Begrün-

dung der audit opinion einschließlich

Stellungnahme zu Bewertungsmethoden- risk exposure des Unter-

nehmens

Urteil des Abschlussprüfers ≠ Ratingurteil(faire Darstellung im Abschluss vs. Darstellung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit)

Präventions- und Korrekturwirkung der Prüfung

Erweiterung des Bestätigungsvermerks erwägenswert- Ausgewählte Sachverhalte der Rechnungslegung- Hervorhebung für Adressaten

self-fulfilling prophecy vermeiden

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Ausrichtung der Prüfung und Prüfungsergebnis (4)

Grünbuch IDW Corporate Social and

Environmental Responsibility: Einhaltung durch Management vom Prüfer zu prüfen?

Zustimmung, Voraussetzung ist Regelung einer entsprechenden Berichtspflicht

Notwendigkeit einer Konkretisierung der Angabepflichten

Ausweitung der Prüfung auf zukunftsbezogene Aussagen

Zustimmung Grenzen der Prüfungsaussage in Deutschland: Pflicht zur Prüfung

des Lageberichts europäische Regelung Haftungsbeschränkung

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Bestellung und Bezahlung des Abschlussprüfers

Grünbuch IDW Verantwortung des Prüfers

gegenüber Stakeholdern widerspricht Bestellung und Bezahlung durch das geprüfte Unternehmen

Bestellung durch dritte Stelle, z.B. Aufsichtsstelle, zu erwägen

besondere Relevanz für- große Unternehmen und/oder- Finanzinstitute

Unabhängigkeit der Prüfer gesichert- Berufsethos, Regelwerk- Berufsaufsicht- keine Anhaltspunkte für Mängel

dritte Stelle verfügt in der Regel nicht über erforderliche Sachkenntnis

Eingriff in Entscheidungsfreiheit der Unternehmen nicht gerechtfertigt

Vorschlag: EU-Regelung- Wahl durch Gesellschafter- Beauftragung durch Aufsichtsrat,

nicht Management

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Externe Rotation

Grünbuch IDW externe Rotation: Vor-

und Nachteile zu prüfen externe Rotation in Abschlussprüfer-

richtlinie 2006 abgelehnt; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar

Know-how-Verlust beeinträchtigt Prüfungsqualität (Zahl der Prüfungsfehler bei Erst- und Zweitprüfung signifikant höher als bei Wiederholungsprüfungen)

Grünbuch akzeptiert Qualitätsbelastung durch externe Rotation

externe Rotation erhöht tendenziell Konzentration

Eingriff in die Entscheidungsrechte der Unternehmensorgane nicht gerechtfertigt

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Nichtprüfungsleistungen

Grünbuch IDW Verbot der Beratung des

Prüfungsmandanten? Regelung in Abschlussprüferrichtlinie

ausreichend und angemessen; keine neuen Gesichtspunkte erkennbar

keine Qualitätserhöhung, da Selbstprüfungsverbot geregelt und akzeptiert

Qualitätsbelastung, zumindest Kostenbelastung für Unternehmen zu erwarten

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Aufsicht

Grünbuch IDW Schaffung einer vollständig

unabhängigen Aufsicht auf Ebene der Mitgliedstaaten

Zustimmung- wirksame Aufsicht muss unabhängig und

sachkundig sein- stärkt Vertrauen in die Abschlussprüfung

Schaffung einer europäischen Aufsicht mit eigenständigen Untersuchungs- und Sanktionsrechten

verständliche Überlegung praktische Umsetzung und Handhabung

schwierig verbesserte Kooperation nationaler

Aufsichtsstellen und Vermeidung von parallelen Sachverhaltsuntersuchungen

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Joint Audits

Grünbuch IDW Joint Audits zur

Dynamisierung des Prüfermarktes erwägen

keine einheitliche Auffassung im Berufsstand

Kosten/Nutzen gegeneinander abwägen

Werden Auftraggeber den Mehraufwand vergüten?

erhöhte Wahrnehmbarkeit und Verbesserung des Know-how von KMP

Auswirkung auf Marktkonzentration unklar

Auswirkungen auf Bestätigungs-vermerk?

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Erleichterungen für KMU und KMP

Grünbuch IDW Bürokratieabbau durch

Abschaffung der Prüfungspflicht oder Einführung einer begrenzten Abschlussprüfung („limited audit“, „statutory review“)

Abschlussprüfung dient Adressatenschutz, insb. Gläubigerschutz, und muss beibehalten werden

limited audit oder statutory review würden zu differenzierten Aussagesicherheiten führen- wegen Adressatenschutz abzulehnen- schwer verständlich- neue Erwartungslücke- limited audit-Konzepte auch in anderen

EU-Ländern nur für Unternehmen, die in Deutschland nicht der Prüfungspflicht

unterlägen Wettbewerbsfähigkeit könnte leiden

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Zweifel an einer kurzfristigen Übernahme der ISA in EU-Recht

Übernahme der ISA ist weiterhin anzustreben Alternative wäre sonst die Entwicklung von

Prüfungsnormen durch die EU Entscheidung des HFA:

Fortsetzung der Transformation der ISA in IDW Prüfungsstandards

Weiterentwicklung der IDW PS (1)

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Weiterentwicklung der IDW PS (2)

Keine grundlegenden Änderungen zu erwarten, Ausnahmen: ISA 600 – neuer IDW Prüfungsstandard für

Konzernabschlussprüfung erforderlich Transformation der neuen internationalen

Anforderungen zum Bestätigungsvermerk Sämtliche Abschlussprüfungen haben weiterhin

einheitlich hohe Mindestqualität Flankierung der neuen IDW Prüfungsstandards

durch angemessene Übergangsfristen und Hilfestellungen bei der praktischen Umsetzung

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Weiterentwicklung der IDW PS (3)

Transformation von ISA 600: zusätzliche Koordinationspflichten besondere Relevanz für Prüfer von Tochter-

gesellschaften ausländischer Konzernmutter-unternehmen

Vermeidung des Drucks auf die Unternehmen, einen konzerneinheitlichen Abschlussprüfer zu beauftragen

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Weiterentwicklung der IDW PS (4)

Zukünftig nur noch eingeschränkte Rolle des IDW als Standardsetter für Prüfungsstandards

Aufgaben des IDW: Vertretung der Berufsstandsinteressen beim IAASB praktische Hilfestellungen

ISA-Übersetzungen Einführungsaufsätze zur ISA-Transformation Schulungsveranstaltungen Anwendungshilfen Weiterentwicklung des IDW Praxishandbuchs Unterstützung der Entwicklung von Prüfungs-

software für den Mittelstand

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Anwendung der ISA auf Prüfung von KMU Gespräche zwischen IDW und IAASB, BaFin, DPR,

APAK und WPK Einigkeit: ISA sind

flexibel anzuwendende, prinzipienbasierte Standards, keine uniform abzuarbeitenden Checklisten.

Ausübung pflichtgemäßen Ermessens unter Berücksichtigung der spezifischen Umstände des Einzelfalls

Weiterentwicklung der IDW PS (5)

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IDW RS HFA 30 ersetzt IDW St/HFA 2/1988 und übernimmt Inhalte sonstiger Verlautbarungen zu Einzelaspekten

Wesentliche Inhalte: Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen

unter Berücksichtigung künftiger Lohn-, Gehalts- und Rentenentwicklungen

Hinweise zur Verwendung eines realitätsnahen Diskontierungszinssatzes

Altersversorgungsverpflichtungen (1)

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Altersversorgungsverpflichtungen (2)

Klarstellung, dass die Voraussetzungen für handelsrechtliches Deckungsvermögen nicht vollständig mit denen nach IAS 19.7 überein-stimmen

Bilanzierungsfragen in Zusammenhang mit Wechsel des Durchführungswegs der betrieblichen Altersversorgung

Betriebsübergang nach § 613a BGB wertpapiergebundene Versorgungszusagen

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Bewertungseinheiten

IDW ERS HFA 35 Ziel einer Bewertungseinheit: Kein Ausweis von

Verlusten, die aufgrund bestehender Absicherungen nicht eintreten können

Zentrale Frage: Wahlrecht oder Pflicht zur Bildung von Bewertungseinheiten: zu unterscheiden zwischen Ebene des ökonomi-

schen Risikomanagements und bilanzieller Ebene HFA empfiehlt, bei Absicherung auf ökonomischer

Ebene nach Möglichkeit bilanzielle Bewertungs-einheiten zu bilden

keine gesetzliche Verpflichtung

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Latente Steuern (1)

Bekanntmachung von DRS 18 im BAnz am 03.09.2010: Konkretisierung der HGB-Anforderungen an

Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern im Konzernabschluss sowie zugehöriger Angaben im Konzernanhang

entsprechende Anwendung auf Jahresabschluss wird vom DSR empfohlen

Einschätzung des HFA: DRS 18 stimmt materiell i.W. mit IDW ERS HFA 27

übereinAufhebung von IDW ERS HFA 27 am 09.09.2010

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Latente Steuern (2) Anforderungen, die nach Ansicht des HFA über das

Gesetz hinausgehen: Überleitungsrechnung zwischen erwartetem und

ausgewiesenem Steueraufwand im Konzernanhang:DRS 18: zwingendHFA: auch weniger komplexe Erläuterungen aus-

reichend, um Verständnis zu vermitteln Erläuterung nicht aktivierter Differenzen oder steuer-

licher Verlustvorträge im Konzernanhang:DRS 18: Erläuterung stets erforderlichHFA: Erläuterung würde die durch das

Ansatzwahlrecht angestrebte Erleichterung konterkarieren

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Latente Steuern (3)

• latente Steuern bei kleinen KapG und KapCoG

• latente Steuern bei Nicht-KapG (außer-halb des § 264a HGB)

Berücksichtigung bei Überarbeitung von IDW RS HFA 7 (geplant:Verab-schiedung eines IDW ERS HFA 7 n.F. im März 2011)

Nicht Gegenstand des DRS 18:

Veröffentlichung des IDW RH IFA 1.001 im Dezember 2010 zu Besonderheiten der Bilanzierung latenter Steuern bei Wohnungsunternehmen

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Komponentenansatz (1)

Hintergrund: Aufhebung des bisherigen § 249 II HGB Wegfall der Möglichkeiten zur Bildung von Großreparaturrückstellungen

Ziel: Sachgerechte Aufwandsperiodisierung sollweiterhin möglich sein

Lösung: Getrennte Abschreibung wesentlicher Komponenten einer Sachanlage über die jeweilige Nutzungsdauer (vgl. Components Approach von IAS 16)

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Komponentenansatz (2)

HFA-Auffassung: Anwendung nach HGB bei der planmäßigen

Abschreibung einer Sachanlage zulässig, wenn physisch separierbare Komponenten

ausgetauscht werden, die in Relation zum gesamten

Vermögensgegenstand wesentlich sind Interpretation:

separate Abnutzung/Ausbuchung der Komponente Teilabgang/-verbrauch

Ersatz der Komponente Teilzugang wesentlicher physischer Substanz

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Komponentenansatz (3)

keine Verletzung des Einzelbewertungsgrund-satzes: Wertverzehr des VG wird durch Summe der Abschreibungen der einzelnen Komponenten realitätsgerechter abgebildet

kein Verstoß gegen Abgrenzung von VG nach Konzept des einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhangs:

VG bleibt zu bilanzierende Einheit nur Modifikation der Methode zur Bestimmung

der planmäßigen Abschreibung Gegenstand des Niederstwerttests bleibt VG

insgesamt