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DER BAYERISCHEN STAATSREGIERUNGDES BAYERISCHEN MINISTERPRSIDENTEN DER BAYERISCHEN STAATSKANZLEIDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS DES INNERN, FR BAU UND VERKEHR
DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FR WIRTSCHAFT UND MEDIEN, ENERGIE UND TECHNOLOGIEDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ
DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FR ERNHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTENDES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FR ARBEIT UND SOZIALES, FAMILIE UND INTEGRATION
DES BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUMS FR GESUNDHEIT UND PFLEGE
AllgemeinesMinisterialblatt
Nr. 11 Mnchen, 30. November 2017 30. Jahrgang
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Datum Seite
I. Verffentlichungen, die in den Fortfhrungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblatts aufgenommen werden
Bayerische Staatsregierung
14.11.2017 73-WVerwaltungsvorschrift zum ffentlichen Auftragswesen (VVA) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 507
Bayerisches Staatsministerium des Innern, fr Bau und Verkehr
12.10.2017 1132-IRichtlinien fr die Vergabe des Bayerischen Sportpreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 509
07.11.2017 2012.1-IRichtlinien fr die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 511
14.11.2017 913-ITechnische Lieferbedingungen fr Gabionen im Straenbau, Ausgabe 2016, TL Gab-StB 16 . . . . . 518
20.10.2017 936-Inderung der Seilbahnbekanntmachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519
Bayerisches Staatsministerium fr Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
10.11.2017 1132-Wnderung der Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayeri-schen Staatsregierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 520
Bayerisches Staatsministerium fr Ernhrung, Landwirtschaft und Forsten
02.11.2017 784-LRichtlinie ber die Gewhrung von Zuwendungen im Rahmen des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogrammgesetzes (EU-Schulprogrammrichtlinie ESpR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 521
Inhaltsbersicht
AllMBl. Nr. 11/2017506
Bayerisches Staatsministerium fr Arbeit und Soziales, Familie und Integration
24.10.2017 2173-Anderung der Rahmenvereinbarung zwischen den Trgern der Ehe- und Familienberatungsstellenin Bayern und dem Bayerischen Staatsministerium fr Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 524
14.10.2017 2231-AVollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Festsetzung desBasiswertes gem Art. 21 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
18.10.2017 2231-AVollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) Festsetzung des Qualittsbonus gem Art. 23 Abs. 1 Satz 3 BayKiBiG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
14.11.2017 2231-AVollzug des Kinderfrderungsgesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 525
II. Verffentlichungen, die nicht in den Fortfhrungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblatts aufgenommen werden
Bayerische Staatskanzlei
18.10.2017 Erteilung eines Exequaturs an Herrn Vasco Gerhard Szymanski . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526
30.10.2017 Erteilung eines Exequaturs an Frau Maria Del Lujan Barcelo Debenedetti . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526
15.11.2017 Erlschen des Exequaturs von Frau Marianna Schulz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 526
Bayerisches Staatsministerium des Innern, fr Bau und Verkehr
08.11.2017 Haushaltssatzung des Zweckverbandes Bayerische Musikakademie Alteglofsheim fr dasHaushaltsjahr 2017 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 527
III. Nachrichtliche Verffentlichungen allgemein gltiger Bekanntmachungen . . . . . . . . . entfllt
IV. Nichtamtliche Verffentlichungen Stellenausschreibungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
Literaturhinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 528
AllMBl. Nr. 11/2017 507
I. Verffentlichungen, die in den Fortfhrungsnachweis des Allgemeinen Ministerialblatts aufgenommen werden
73-W
Verwaltungsvorschrift zum ffentlichen Auftragswesen
(VVA)
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung
vom 14. November 2017, Az. B II 2 G17/17-1
1. Einfhrung der Unterschwellenvergabeordnung
1.1 Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung1Die Verfahrensordnung fr die Vergabe ffentli-cher Liefer- und Dienstleistungsauftrge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabe-ordnung UVgO) vom 2. Februar 2017 (BAnz. AT 07.02.2017 B1, AT 08.02.2017 B1) ist von allen staatli-chen Auftraggebern nach Magabe dieser Nummer anzuwenden, sofern der geschtzte Auftrags wert ohne Umsatzsteuer die Schwellenwerte gem 106 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrn-kungen (GWB) unterschreitet. 2Die jeweils gltigen Schwellen werte werden im Amtsblatt der Europi-schen Union und im Bundesanzeiger verffentlicht.
1.2 Wertgrenze fr die Verhandlungsvergabe1Die Wertgrenze nach 8 Abs. 4 Nr. 17 Halbsatz1 UVgO wird auf 50 000 ohne Umsatzsteuer festge-setzt. 2Auf die Verffentlichungspflicht nach 30 Abs. 1 UVgO sowie auf Anlage 2 der Korruptions-bekmpfungsrichtlinie (KorruR) wird hingewiesen.
1.3 Prqualifizierung
Die Industrie- und Handelskammer fr Mnchen und Oberbayern fhrt fr Bayern ein amtliches Verzeich nis fr prqualifizierte Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich nach 35 Abs. 6 UVgO.
1.4 Elektronisch bermittelte Teilnahmeantrge und Angebote bei Verhandlungsvergaben1Auf elektronisch bermittelte Teilnahmeantrge und Angebote im Rahmen von Verhandlungsverga-ben finden 7 Abs. 4, 39 Satz 1 und 40 UVgO keine Anwendung, wenn der geschtzte Auftrags-wert ohne Umsatzsteuer 25 000 nicht berschreitet. 2Anlage 2 Nr. III.1 KorruR bleibt unberhrt.
2. Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen
Diese Nummer gilt fr die Vergabe von ffentlichen Auftrgen fr Bauleistungen sowie fr sonstige Liefer- und Dienstleistungen durch alle staatlichen Auftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte.
2.1 Fr die Beurteilung der Zugehrigkeit eines Unter-nehmens zum Bereich der kleinen und mittle-ren Unter nehmen (KMU) findet die Empfehlung 2003/361/EG entsprechend Anwendung.
2.2 Bei Beschrnkter Ausschreibung, Freihndiger Ver-gabe und Verhandlungsvergabe sind, sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt, regelmig auch KMU in angemessenem Umfang zur Angebotsab-gabe aufzufordern.
2.3 1Bei Auftrgen mit Nachunternehmerleistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen festzulegen, dass der Auftragnehmer bei der Einholung von Angebo-ten regelmig KMU angemessen beteiligen soll. 2Die Bestimmungen des 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B und des 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberhrt. 3Auerdem ist der Auftragnehmer in den Ausschreibungsunter-lagen zu verpflichten, bei jeder Unterbeauftragung die VOB/B oder die VOL/B zum Vertragsbestand-teil zu machen und dem Nachunternehmer keine davon abweichenden, ungnstigeren Regelungen aufzuerle gen.
2.4 Werden Auftrge an auslndische Firmen vergeben oder auslndische Firmen als Nachunternehmer beteiligt, ist vor dem Zuschlag oder der Beteiligung des Nachunternehmers der Nachweis zu verlangen, dass das zustndige Arbeitsamt den auslndischen Arbeitnehmern die Arbeitserlaubnis erteilt, soweit nicht aufgrund der Freizgigkeitsbestimmungen in der Europischen Union und im Europischen Wirt-schaftsraum die Arbeitserlaubnispflicht entfllt.
2.5 1Die Vergabe von Bauleistungen an Generalber-nehmer ist nicht zulssig. 2Generalbernehmer sind solche Unternehmen, die Bauleistungen in Auftrag nehmen, ohne sich gewerbsmig mit der Ausfh-rung von Bauleistungen zu befassen.
2.6 Bei Bauleistungen ist in den Ausschreibungsunter-lagen vorzuschreiben, dass Nachunternehmer fach-kundig, leistungsfhig und zuverlssig sein mssen und ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sein und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfllen mssen.
2.7 Das Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. benennt fr Lieferungen und Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, unentgeltlich geeignete KMU.
3. Bercksichtigung bevorzugter Bieter
Diese Nummer gilt fr die Vergabe von ffentlichen Auftrgen fr Bauleistungen sowie fr sonstige Liefer- und Dienstleistungen durch alle staatlichen Auftraggeber unterhalb der EU-Schwellenwerte.
3.1 1Bei der Vergabe von Auftrgen sind Werksttten fr behinderte Menschen, Inklusionsbetriebe und aner-kannte Blindenwerksttten als bevorzugte Bieter zu bercksichtigen. 2Das Auftragsberatungszentrum Bayern e. V. benennt unentgeltlich bevorzugte Bieter.
3.2 Inlndische Bieter fhren den Nachweis der Eigen-schaft als
Werkstatt fr behinderte Menschen durch Vorlage der von der Bundesagentur fr Arbeit ausgespro-chenen Anerkennung nach 225 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX),
Blindenwerksttte durch Vorlage der Anerken-nung im Sinn der 5 und 13 des Blindenwaren-vertriebsgesetzes,
Inklusionsbetriebe durch Abgabe einer Eigener-klrung, in der das Vorliegen der Voraussetzungen