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Die Bagger ziehen weiter „Mit Pfunden wuchern!“ 100 Jahre Martin Luther Kirche Zeuthen Seit 26. Februar läuft der Straßenausbau im südlichen Angerbereich in Höhe des Denkmals. Seite 3 Abschlusspräsentation Master- plan für die Tourismusentwick- lung der Kommunen im Um- feld des Großflughafens BER Seite 3 „Gott und die Welt"- Ge- sprächsrunden mit Prominen- ten, wie Landtagspräsidenten Gunter Fritsch, in der Martin Luther Kirche. Seite 6 22. Jahrgang Mittwoch, den 11. März 2014 Nummer 2 Am Zeuthener See Die Zeitung für alle Zeuthener und ihre Gäste Mit Amtsblatt für die Gemeinde Zeuthen „Teddy“ für Sven Familienradio ehrt Miersdorfer Kita-Erzieher Es mag schon etwas seltsam klingen, wenn ein 30-Jähriger mit TEDDY in Verbindung gebracht wird. Ist es aber nicht, weil nämlich Moderator Roland vom „Radio-TEDDY-Familiennachmittag“ am Montag, dem 3. März, „in feierlicher Missi- on“ in der Kita „Kinderkiste“ aufkreuzte, um „Deutschlands Kita-Erzieher des Jahres“ zu kü- ren. Fast 400 Bewerbungen von Kindern, Eltern, Omas und Opas haben sich bei Radio TEDDY für ihre Erzieher/innen ins Zeug gelegt und Erzie- her Sven Genschow aus der „Kinderkiste“ in Miersdorf ist der freundliche, fröhliche, glückli- che Gewinner. Neues aus der PAULA Seite 2 Die Gemeindeverwaltung informiert Seite 3 Für saubere Wälder in Zeuthen Seite 5 Tag der Gesundheit Seite 5 Vaterunser-Läuten Seite 6 100 Jahre Martin- Luther-Kirche Seite 6 Ev. Kirchen- gemeinde Zeuthen Miersdorf informiert Seite 7 Seniorenseiten Seite 8 Die Gemeinde- und Kinderbibliothek Zeuthen informiert Seite 10 Kampf um den Pokal der Bürgermeisterin Seite 12 Freudige Überraschung am Valentinstag Seite 13 Neues aus der Sportgemeinschaft Seite 13 In der Ortschronik geblättert Seite 14 Nachdenkliches über die Lektüre einer hundert Jahre alten Zeitung Seite 15 Veranstaltungen Seite 16 Kantatenchor in der Zeuthener Kirche Seite 17 Kulturverein Zeuthen e. V. lädt ein Seite 17 Theodor-Fontane-Kreis Zeuthen lädt ein Seite 17 Radeln mit Lächelgarantie Seite 18 Deutsche Rentenversicherung informiert Seite 18 Aus dem Inhalt Er ist einer von den vielen Erzieherinnen und wesentlich weniger Erziehern, die vorlesen, sich die Finger wund basteln und auf wundersame Weise absolut lärmresistent sind. Sie haben ei- nen tollen aber auch sehr anstrengenden Job, der leider nicht oft genug die gebührende Aner- kennung findet. Da ist es geradezu folgerichtig, dass sich Radio TEDDY, das Kinderradio für die ganze Familie, mit seinen Partnern „Ranzenfee & Koffertroll und ergobag“ deutschlandweit auf die Suche begibt, um solche Menschen zu finden und dann auch gebührend zu ehren. Fortsetzung auf Seite 2 Oliver W. und seine Mama haben Sven Genschow (Mitte) als besten Erzieher vorgeschlagen – hier bei der Scheckübergabe mit Moderator Roland. Sven darf es sich nun mal richtig gutgehen lassen. Er hat einen Well- nessaufenthalt an der Ostsee gewonnen und der Kita-Förderverein freut sich über die 500 EUR, die sicher in eines der Kita-Projekte fließen werden. Foto: Gemeinde Zeuthen

Am Zeuthener See - Gemeinde Zeuthen: Startseite · kleine Piepel`?! Eigentlich haben das die langjährigen Mitarbeiter mehr ... 2013 abgelehnt, da der Investor ver-schiedene Auflagen

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Die Bagger ziehen weiter „Mit Pfunden wuchern!“ 100 Jahre Martin Luther Kirche Zeuthen

Seit 26. Februar läuftder Straßenausbau imsüdlichen Angerbereichin Höhe des Denkmals.

Seite 3

Abschlusspräsentation Master-plan für die Tourismusentwick-lung der Kommunen im Um-feld des Großflughafens BER

Seite 3

„Gott und die Welt"- Ge-sprächsrunden mit Prominen-ten, wie LandtagspräsidentenGunter Fritsch, in der MartinLuther Kirche. Seite 6

22. Jahrgang Mittwoch, den 11. März 2014 Nummer 2

Am Zeuthener SeeDie Zeitung für alle Zeuthenerund ihre Gäste

Mit Amtsblatt für die Gemeinde Zeuthen

„Teddy“ für SvenFamilienradio ehrt Miersdorfer Kita-Erzieher

Es mag schon etwas seltsam klingen, wenn ein30-Jähriger mit TEDDY in Verbindung gebrachtwird. Ist es aber nicht, weil nämlich ModeratorRoland vom „Radio-TEDDY-Familiennachmittag“am Montag, dem 3. März, „in feierlicher Missi-on“ in der Kita „Kinderkiste“ aufkreuzte, um„Deutschlands Kita-Erzieher des Jahres“ zu kü-ren.Fast 400 Bewerbungen von Kindern, Eltern,Omas und Opas haben sich bei Radio TEDDY fürihre Erzieher/innen ins Zeug gelegt und Erzie-her Sven Genschow aus der „Kinderkiste“ inMiersdorf ist der freundliche, fröhliche, glückli-che Gewinner.

■ Neues aus der PAULASeite 2

■ Die Gemeindeverwaltunginformiert Seite 3

■ Für saubere Wälderin Zeuthen Seite 5

■ Tag der Gesundheit Seite 5■ Vaterunser-Läuten Seite 6■ 100 Jahre Martin-

Luther-Kirche Seite 6■ Ev. Kirchen-

gemeinde ZeuthenMiersdorf informiert Seite 7

■ Seniorenseiten Seite 8■ Die Gemeinde- und

KinderbibliothekZeuthen informiert Seite 10

■ Kampf um den Pokalder Bürgermeisterin Seite 12

■ Freudige Überraschungam Valentinstag Seite 13

■ Neues aus derSportgemeinschaft Seite 13

■ In der Ortschronikgeblättert Seite 14

■ Nachdenkliches überdie Lektüre einer hundertJahre alten Zeitung Seite 15

■ Veranstaltungen Seite 16■ Kantatenchor in der

Zeuthener Kirche Seite 17■ Kulturverein Zeuthen e. V.

lädt ein Seite 17■ Theodor-Fontane-Kreis

Zeuthen lädt ein Seite 17■ Radeln mit

Lächelgarantie Seite 18■ Deutsche

Rentenversicherunginformiert Seite 18

Aus dem Inhalt

Er ist einer von den vielen Erzieherinnen undwesentlich weniger Erziehern, die vorlesen, sichdie Finger wund basteln und auf wundersameWeise absolut lärmresistent sind. Sie haben ei-nen tollen aber auch sehr anstrengenden Job,der leider nicht oft genug die gebührende Aner-kennung findet.Da ist es geradezu folgerichtig, dass sich RadioTEDDY, das Kinderradio für die ganze Familie,mit seinen Partnern „Ranzenfee & Koffertrollund ergobag“ deutschlandweit auf die Suchebegibt, um solche Menschen zu finden und dannauch gebührend zu ehren.

Fortsetzung auf Seite 2

Oliver W. und seine Mama haben Sven Genschow (Mitte) als besten Erzieher vorgeschlagen – hier bei derScheckübergabe mit Moderator Roland. Sven darf es sich nun mal richtig gutgehen lassen. Er hat einen Well-nessaufenthalt an der Ostsee gewonnen und der Kita-Förderverein freut sich über die 500 EUR, die sicher ineines der Kita-Projekte fließen werden.

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2 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

Diesmal, wie gesagt, „traf“ es SvenGenschow. Noch vor einem Jahr reis-te er als Tourismus-Kaufmann durchEuropa, um dann den Sessel im Flie-ger gegen das Mini-Stühlchen imGruppenraum zu tauschen. Bereuthat er es zu keiner Sekunde, denndie Kiddies „sind ehrlich, zeigensofort ihre Emotionen“. Seit Septem-ber 2013 absolviert er eine berufsbe-gleitende Erzieher-Ausbildung amBBW des Potsdamer Oberlinhausesund montags bis mittwochs ist erdann der „Kita-Cop Sven“. Mama Elvi-ra schrieb im Auftrag ihres Söhn-chens Olli in der Bewerbung: „DieKinder sind Feuer und Flamme, dieKinder kleben regelrecht an ihm, erspielt mit ihnen Fußball und baut beijedem Wetter Sandburgen.“Svens Kommentar, als Radiomodera-tor Roland ihn am Mikrofon zum Titel„Deutschlands Kita-Erzieher des Jah-res“ beglückwünscht: „Oh je, ich bindoch erst kurz dabei und sicher wer-den die Kollegen sagen: ,was, derkleine Piepel`?! Eigentlich haben dasdie langjährigen Mitarbeiter mehrverdient“.

„Teddy“ für Sven

Auch Bürgermeisterin Beate Burg-schweiger freut sich über die Prämie-rung – „Wir als Träger der Kindertages-stätten sind stolz auf die Erzieherteams,die die uns anvertrauten Kinder liebe-voll und fürsorglich betreuen. Ich freuemich, dass Eltern mehrere Erzieher derKita bei Radio Teddy gemeldet haben.In diesem Zusammenhang möchte ichSven Genschow sehr herzlich dankenund ihm viel Erfolg und vor allemFreude bei seiner Arbeit mit den Kin-dern wünschen. Grundlage für einefundierte Ausbildung bildet ein berufs-bezogener Arbeitsplatz, bei dem ein voll-umfänglicher Einblick in die täglicheArbeit gewährt wird und damit alle Fa-cetten des Erzieherberufs kennengelerntwerden können. Die Zusammenarbeitzwischen Träger, Kita-Leitung und denPraxisleitern funktioniert in allen Ein-richtungen sehr gut. Auch hierfürmöchte ich mich an dieser Stelle fürdiese hervorragende Arbeit bedanken.“

D. Hunziger, SB Öffentlichkeitsarbeit

Fortsetzung von Seite 1

In der Woche vom20. bis zum 25. Ja-nuar 2014 hattendie Schüler der Jahr-gangsstufe 12 dieMöglichkeit, die Na-turwissenschaften inder Praxis zu studie-ren und die Ergeb-nisse ihrer eigen-ständigen Arbeitauszuwerten undauch anzuwenden.Zusammen mit ihrenFachlehrern FrauWilms, Herrn Martinund Herrn Stahl be-suchten sie die labor-praktische Veranstal-tung „Biologie trifftTechnik – Bau einesGlucose-Sensors“ .Dem Ganzen ging eine Fachvorlesungim Hause der Musikbetonten Gesamt-schule Zeuthen voraus. Der anschauli-che Vortrag durch den Dozenten,Herrn Winkler, war äußerst interessantund praxisorientiert. Es begeisterte imVortrag besonders die Gedankenfüh-rung des Veranstalters, der Biosystem-technik/Bioinformatik der TH Wildau –Kooperationspartner der Gesamtschu-le Zeuthen. Vom Einfachen zum Kom-plizierten könnte der Slogan lauten.Der Weg von der Untersuchung einesFühlers des Kartoffelkäfers zum Baueines Sensors im Labor bzw. Institutwar für die Schüler sehr gut nachvoll-ziehbar. Sie konnten verfolgen, wie einWissenschaftler denkt, plant und seineErkenntnisse in der Technik oder Wirt-schaft umsetzt.Im Labor der Biosystemtechnik/Bioin-formatik findet die Veranstaltung „Bio-logie trifft Technik“ bereits seit vielenJahren statt. Neben Schülern unsererSchule nehmen auch Schüler der um-liegenden Gymnasien daran teil.Es muss hier hervorgehoben werden,dass mit dieser Veranstaltung die THWildau einen enormen Beitrag leistet,um die Schülerinnen und Schüler stu-dierfähig zu machen. Besonders fürdie sehr freundliche und kompetenteBetreuung durch Herrn Kapp undHerrn Winkler möchte ich mich an die-ser Stelle sehr herzlich bedanken.Im Labor standen die Schülerinnenund Schüler z. T. vor gänzlich neuenAufgaben und Anforderungen. Hierwaren logisches Denken und die Kennt-nisse mathematisch-chemischer Sach-verhalte gefragt. Biologie und Mathe-

Neues aus der PAULAElektronische Libelle bekämpft Kartoffelkäfer – Biologie trifft Technik

matik oder Biologie und Chemie – gehtdenn das? Hat das alles überhauptmiteinander zu tun? Und kommt beimArbeiten mit dem Foto-Spektroskopnun auch noch die Physik dazu?Auf jeden Fall! Das selbständige Erstel-len einer Verdünnungsreihe musstendie Schüler sachlogisch planen. Dazubenötigten sie mathematische Kennt-nisse. Die Auswertung des Spektro-gramms erfordert wiederum Kenntnis-se der Welleneigenschaften des Lichtes– hier ist eben die Physik im Spiel.Eine Schülerin meinte bei der Evaluati-on der Veranstaltung im Biologieunter-richt: „Man war erstaunt, dass der Zu-sammenhang zwischen diesen Fachge-bieten so interessant sein kann.Mit diesem Aufenthalt wurde somitnicht nur ein spannendes Experimentdurchgeführt, sondern es wurdenGrundlagen für den Biologie- sowieChemieunterricht geschaffen. Außer-dem bekamen die Schüler einen vor-zeitigen Einblick in das Studienleben ander TH Wildau im Studiengang Biosys-temtechnik/Bioinformatik.“

Somit ist es wieder einmal gelungen,die Schüler in die Praxis „zu entfüh-ren“, einmal weg vom Klassenzimmer.Und dazu erkannten sie, dass nichtnur eine, sondern alle Naturwissen-schaften im Zusammenhang Lösungs-ansätze für Probleme liefern können,die in der heutigen Zeit anfallen undsomit jeden von uns betreffen können.

Torsten StahlFachlehrer Biologie/ChemiePaul-Dessau-Schule

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Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 3

Erklärung zur Baumaßnahme imOrtszentrum Zeuthen –eine TankstelleCa. 60 Einwohner sind am Abend des20. Februar 2014 zur Sitzung der Ge-meindevertretung (GVT) erschienen,um sich über den Sachstand zum ge-planten Bau einer Tankstelle im Ortszen-trum von Zeuthen zu informieren undzu diskutieren.Bürgermeisterin Beate Burgschweigererläuterte, dass es sich bei dem Bauan-trag nicht um ein Großvorhaben handelt,sondern um einen kleine Tankstelle, diesich in die Umgebung einfügt. Die ge-plante Nutzung ist sowohl nach der Bau-nutzungsverordnung (BauNVO) alsauch nach dem von der GVT beschlosse-nen Flächennutzungsplanes zulässig.Wenn eine Tankstelle gebaut werdensoll, fällt dies in die Zuständigkeit desLandesamtes für Arbeitsschutz. Die ver-fahrensführende Behörde fordert allerechtlich vorgeschriebenen Instanzenzur Überprüfung des Bauantrages undStellungnahmen auf, so auch die Ge-meinde Zeuthen. Wie bereits bei ande-ren Projekten praktiziert, wurde dieserAntrag an den Fachausschuss für Orts-entwicklung und Infrastruktur zur Bera-tung gegeben und bereits 2012 und2013 abgelehnt, da der Investor ver-schiedene Auflagen nicht erfüllen konn-te. Dieser hat den Antrag nun angepasstund das Vorhaben reduziert, so dass dieGemeinde aus planungsrechtlicher Sichtkeine Argumente mehr vorweisen konn-

Die Gemeindeverwaltung informiertte, das Einvernehmen zu verweigern.Im Ergebnis der Diskussion mit den Ein-wohnern wurde deutlich, dass die anwe-senden Bürger den Bau der Tankstellefür nicht angebracht halten. Die Ge-meindevertreter haben beschlossen,dass der zuständigen Behörde die vorge-tragenen Bedenken der Bevölkerung ge-gen die Tankstelleplanung mitzuteilensind. Dieses Schreiben wurde durch dieVerwaltung am 25. Februar versandt.

Ausbau der Landesstraße 402 - 2.und 3. BauabschnittDie provisorisch hergestellte Wegever-bindung zwischen dem EDEKA-Park-platz und der Dorfstraße wurde zurückgebaut und kann nicht mehr genutztwerden. Diese Baufeldfreimachung er-möglicht nun die Herstellung des Be-reichs um die Sedimenationsanlage undden Ebbegraben sowie den nördlichenGehweg der Dorfstraße.Der südliche Gehweg der Dorfstraße istfertiggestellt und wieder öffentlich nutz-bar. Eine Ampelanlage im Bereich Dorf-straße / Hoherlehmer Straße ermöglichtdas gefahrlose Überqueren dieses Kreu-zungsbereiches.Seit 26. Februar läuft der Straßenausbauim südlichen Angerbereich (Höhe desDenkmals). Der Verkehr wird über dennördlichen Angerbereich im Gegenver-kehr geführt und durch eine Baustellen-ampel geregelt. Der Einbahnstraßenver-kehr wurde damit aufgehoben. Durchdie Baumaßnahmen kommt es zu gele-

gentlichen Behinderungen bei der Zu-fahrt auf den Parkplatz der Bibliothek.Bitte nutzen Sie für den Bibliotheksbe-such alternative Parkmöglichkeiten.

Straßenausbau Falkenhorst –2. BauabschnittIn den Straßen Am Mühlenberg, Marga-retenstraße und dem 1. Teil Am Tonbergwerden die Bankett- und Seitenbereichesowie im 1. Teil der Straße am Tonbergdie Grundstückzufahrten hergestellt.Im 2. Teil der Straße Am Tonberg undam Wendehammer in der Jägerallee er-folgt die Baufeldfreimachung.

Grünflächen und WaldDie Holzauflagen der Bänke sowie diekleine Brücke an der UferpromenadeAm Seegarten werden repariert, sobalddie Witterung es zulässt.

Verkehrssicherung undHolzeinschlag im GemeindewaldSeit Februar 2014 werden die Maßnah-men zur Waldbewirtschaftung und -ent-wicklung auf einem Teil der im Eigentumder Gemeinde Zeuthen stehenden Wald-flächen fortgesetzt:• Verjüngungshieb im Wald am Kien-

pfuhl• Verjüngungshieb Waldfläche an der

Friesenstraße• Verjüngungshieb Waldfläche an der

Miersdorfer Chaussee / Elbestraße• Verjüngungshieb Wald an der Mosel-

straße• Verjüngungshieb im Wald an der

SchillerstraßeIm Auftrag der Gemeinde ist im Gemein-dewald die Firma ForstwirtschaftlicheDienstleistungen Frank Janitz tätig, be-treut wird die Maßnahme durch das Ing.Büro Naturepen - Büro für Forst undLandschaft. Die betreffenden Waldbe-reiche sollten während der Durchfüh-rung der Maßnahmen nicht begangenwerden.

„Mit Pfunden wuchern!“Abschlusspräsentation Masterplanfür die Tourismusentwicklung derKommunen im Umfeld des Groß-flughafens BER für Zeuthen undEichwalde am 12. Februar 2014Vom Wasser-, Rad- und der Geschäftsrei-setourismus am Rande der Hauptstadtkönnten die Nordgemeinden (Zeuthen,Eichwalde und Wildau) profitieren. Dieswar das Ergebnis der Abschlusspräsen-tation des Masterplanes für die Touris-musentwicklung der Kommunen im Um-

Die Bagger ziehen im Bereich der Dorfstraße in den südlichen Anger weiter. Fortsetzung auf Seite 4

4 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

feld des Großflughafens BER am 12. Feb-ruar 2014. Ziel des Masterplanes für dieTourismusentwicklung der Kommunenim Umfeld des Großflughafens BER wares herauszufinden, wie die anliegendenGemeinden künftig stärker vom Touris-mus profitieren und die Chancen, diesich durch den neuen Großflughafen er-geben, optimal nutzen können. „Die Re-sonanz der eingeladenen Gemeindever-treter sowie touristischen Leistungsträ-ger zeigt, dass der WirtschaftszweigTourismus für Zeuthen noch nicht vonallen erkannt wird“, stellt Bürgermeiste-rin Burgschweiger fest. „Zeuthen isteine Wohngemeinde, die immer beliebterwird. Aber auch als Naherholungszielgewinnt der Ort immer mehr an Bedeu-tung. Um diese Entwicklung auchweiterhin zu unterstützen, investiertenwir in den vergangenen Jahren sehr vielin Infrastrukturprojekte.“ Mit dem neu-en Großflughafen ergeben sich touristi-sche Perspektiven, die die Gemeindenoptimal nutzen können. Hierfür müssendie aufgeführten Handlungsfelder inden Gemeinden gemeinsam mit denEntscheidungs- und Leistungsträgernanalysiert und diskutiert werden. Burg-schweiger sieht einen weiteren Arbeits-schwerpunkt darin, die vorhandenenvielseitigen Angebote bekannt zu ma-chen und miteinander zu vernetzen.„Durch die Bündelung unserer Stärkenwird es uns gelingen, Zeuthen und dieRegion wirtschaftlich weiter zu stabilisie-ren.“

K. Mende,SB Öffentlichkeitsarbeit

Die drei Bürgermeister, v.l.n.r. Markus Mücke(Schulzendorf), Beate Burgschweiger(Zeuthen) und Bernd Speer (Eichwalde) be-grüßen die Gäste zur Abschlusspräsentationdes Masterplan für die Tourismusentwick-lung in deren Gemeinden.

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Die Gemeinde-verwaltung informiert

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Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 5

Wer kennt das nicht und macht esimmer wieder gern? Einen Spaziergangdurch die schönen Wälder unserer Ge-meinde. Die Vögel zwitschern, die Bäu-me und Sträucher zeigen das erste zar-te Grün und dann der Blick auf den Bo-den. Achtlos weggeworfener Unrat undMüll trüben an vielen Stellen den erhol-samen Spaziergang durch den wunder-schönen Wald. Helfen Sie uns, diesenUnrat zu beseitigen. Appellieren Sie andie, die Sie dabei ertappen, ihren Mülleinfach in den Wald zu werfen.Gehen Sie mit Vorbild voran und enga-gieren sich zum Umwelttag am 12. April2014 von 9:00 bis 12:00 Uhr inZeuthen. An folgenden Treffpunkten er-halten Sie wie gewohnt Blaue Säcke:1 an der Nordschranke, östliche Seite,

in Richtung Nord bis Grenze Gemar-kung Eichwalde in Richtung Süd bisBeginn befestigter Teil Alte Poststraße(Höhe Feuerwache) Treffpunkt: an der Nordschranke /östliche Seite

2 an der Nordschranke, westliche SeiteTreffpunkt: ehem. Kläranlage

3 Am Kienpfuhl, einschließlich EckeParkstraße / Teltower StraßeTreffpunkt: Teltower Straße / EckeMainzer Straße

4 Am Höllengrund / Pulverberg – Na-turschutzgebietTreffpunkt: Ende des Morellenweges/ Eingang Höllengrund

Alle machen mit:Für saubere Wälder in ZeuthenUmwelttag am Samstag, 12. April, 9 bis 12 Uhr

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Vorbildlich hat ein Hundehalter den Kot vonder Straße entfernt. Aber warum wird dieTüte achtlos im Wald weggeworfen? Nichtnur den Kindern wird hier der Spaß am Bäu-meklettern verdorben.

5 Waldgebiet hinter der SchmöckwitzerStraße / Am HeidebergTreffpunkt: vor dem ehemaligen Post-gelände

6 Waldgebiet Lindenallee / FontanealleeTreffpunkt: an der Schranke Forstweg

Denken Sie an festes Schuhwerk undpassende Kleidung mit entsprechendenHandschuhen. Für alle, die sich an die-sem Tag einbringen und die Gemeindeunterstützen, bereitet die GemeindeZeuthen ein Dankeschön vor. Alle weite-ren Informationen dazu erhalten die flei-ßigen Helfer dann vor Ort.

Vielen Dank!Die BürgermeisterinGemeinde Zeuthen

Ein Tag, an dem Sie sich, dem Ich zu-wenden können. Ein Tag, an dem al-les Wissenswerte und Interessantezur Gesundheit im Mittelpunkt ste-hen. Ein Tag, an dem sich Generatio-nen treffen und miteinander ins Ge-spräch über das Gesundwerden undGesundbleiben kommen können. EinTag, der sehr viele Möglichkeiten bie-ten wird. Das soll der „Tag der Ge-sundheit“ am 6. September 2014 fürdie Zeuthener und Gäste sein. Mitdieser Veranstaltung möchte die Ge-meinde Zeuthen zeigen, welche Ge-sundheitsangebote es in Zeuthen undUmgebung gibt. „Gesundheit geht uns alle an!“, „Ge-sund alt werden“ – Das Thema Ge-sundheit ist sehr vielschichtig undbietet sehr viele Ansatzpunkte. Unter-stützen Sie uns – Informieren Sieuns über Schwerpunktthemen,die Ihnen besonders am Her-zen liegen.

Gestalten Sie mit! –Tag der Gesundheitin Zeuthen

iÜber Zusendungen freuen sich die Mitarbeiterder Gemeindeverwaltung Zeuthen, Sachbe-reich Öffentlichkeitsarbeit, Frau MendeSchillerstraße 115738 ZeuthenTelefon (033762) 753 579Mail: [email protected]

6 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

Die Kirchengemeinden informierenDie Kirchengemeinden informierenDie Kirchengemeinden informierenDie Kirchengemeinden informierenDie Kirchengemeinden informieren

Drei Glocken hängen im Turm derZeuthener Kirche. Als diese Kirche,deren Baujubiläum in diesem Jahr ge-feiert wird, vor 100 Jahren einge-weiht wurde, hat man das Geläutnoch per Hand bedient. Wenn alledrei Glocken zum Gottesdienstbeginnläuten sollten, mussten wenigstenszwei Leute die Aufgabe übernehmen,diese Glocken an langen, dicken Sei-len in Bewegung zu setzen undrhythmisch in Schwung zu halten.

Längst haben Elektromotoren dieseAufgabe übernommen, und nur nochdas Ein- und Ausschalten geschahvon Hand. Geschah? Ja, bis vor Kur-zem. Seit wenigen Wochen nämlichsorgt eine hochmoderne Läuteanlagedafür, dass, sofern die Zeiten festlie-gen, alles automatisch geschieht. FesteZeiten, das sind festgelegte Tageszei-ten, das ist das Läuten zum Gottes-dienst. Aber die neue Automatikkann mehr. So kann jetzt zum Beispielbei Beerdigungen das Geläut auchvom Friedhof aus ferngesteuert inGang gesetzt werden.

Und eine alte Sitte wird aus diesemAnlass jetzt wieder belebt: das Vater-unser-Läuten. Wenn gegen Ende desGottesdienstes in der Kirche das Va-terunser gebetet wird, kann der Or-ganist mit Hilfe der Fernsteuerung diekleine Glocke pünktlich ein- und aus-schalten. Den Sinn dieser Sitte be-schreibt eine alte Agende von 1724:Das Läuten geschieht »denen so ausserder Kirchen seynd zum Zeichen / daßsie mit denen / so im Gottes haußseynd / ihre Hände zu Gott auffhebenund mitbeten sollen«. Eher selten wis-sen heute die Menschen »die ausserder Kirchen seynd« vom Sinn dieseskurzen Geläuts. Aber vielleicht fragtmancher danach, wenn nun sonntagsauf einmal die kleine Glocke für kaummehr als eine halbe Minute allein läu-tet. Sicher wird, wer die Antwort er-fährt, nicht gleich selber beten wollen.Aber er oder sie ist wenigstens kurzin Gedanken bei denen, die gerade inder Kirche zusammen das Vaterunsersprechen.

Michael Kraatz,Kirchgemeinde Zeuthen

Vaterunser-Läuten

„Gott und die Welt...“ ist ein Synonym,das für „nichts Bestimmtes“, für „redenmit jedermann über alles Mögliche“,steht.„Gott und die Welt“ ist jedoch auch derTitel der in diesem Jubiläumsjahr in derMartin-Luther-Kirche Zeuthen monatlichstattfindenden Gesprächsrunde. Und daging es wahrlich nicht um „Unbestimm-tes“ oder „alles Mögliche“, als Landtags-präsident Gunter Fritsch zum Thema„Kirche und Politik“ sowohl aus seinerBiografie als auch im großen geschichtli-chen Bogen Geschichten erzählte unddamit Geschichte lebendig werden ließ.Dabei sind allein sein Werdegang, seineKindheit in Landsberg/Warthe, seineFlucht 1945 nach Thüringen, sein Wehr-ersatzdienst als Bausoldat bei der NVA,sein vom Staat spät zugestandenes Fern-studium an der TU Dresden, seine politi-sche Tätigkeit nach der Wende als Land-rat, Minister und schließlich Landtags-präsident ein Stück von ihm lebendiggeschilderter Geschichte. In einer „Tour d`Horizon“ über die Be-ziehungen von Kirche und Politik, ihregegenseitigen Wechselwirkungen, nann-te er in sehr anschaulicher Weise Bei-spiele aus der Entwicklung der Rechtsge-schichte, von der Blutrache über „Augeum Auge – Zahn um Zahn“, das römi-sche Recht auf Verjährung, das VerhaltenLuthers und Melanchtons, die Rechts-auffassung zu Zeiten Friedrich II., dasWirken der Kirche in brauner Nazizeitoder ihre Rolle beim Entstehen desGrundgesetzes. Breiten Raum nahm dieRolle der Kirche in der DDR ein, wonach Bischof Schönherr, die Kirche nichtneben oder gegen, sondern in der Ge-sellschaft wirken wolle. So war es auchkein Zufall, dass Kirchenvertreter in derWendezeit die „runden Tische“ mode-

100 JahreMartin-Luther-Kirche ZeuthenGesprächsrunde mit dem Landtagspräsidenten

Brandenburgs Landtagspräsident Gunter Fritsch und Pfarrerin Cornelia Mix sprechen überKirche und Politik

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rierten oder später aktiv die neue, de-mokratische Gesellschaft mit aufbauten.Über die Frage was die Kirche in derheutigen Gesellschaft leisten kann undmuss, schloss sich eine breite und regeDiskussion an, in der die Gäste vor allemihr eigenes Engagement, ihren eigenenAnspruch beschrieben. Hier nur einigeGedanken: Der Staat kümmert sich umBildung, Ausbildung und Erziehung.Aber demokratische Haltung, Toleranz,Verantwortungsgefühl, da muss die Kir-che, die Gemeinde, der Einzelne dieQuelle, der Antrieb sein. Wir leistenmit unserer ehrenamtlichen Arbeit,wenn auch noch nicht genug, in sozialenEinrichtungen, Beratungen und Sozial-stationen eine wirksame und unver-zichtbare Hilfe.Wir müssen uns immer wieder und nochmehr gegen Ausländerfeindlichkeit ein-zusetzen, Asylanten „vor Ort“ Hilfe leis-ten und für eine insgesamt menschen-würdige und gerechte Asylpraxis eintre-ten.In unserem caritativen Engagement fürArbeitslose, hilfsbedürftige Jugendlicheund Alte aber auch international dürfenwir nicht nachlassen.Leider fehlt an dieser Stelle der Platz,und, ich gestehe, auch mein Gedächtnisund eilig hingeworfenen Notizen lassenmich da im Stich, um die Fülle der An-sichten und Gedanken einigermaßenvollständig wiederzugeben. Deshalb rateich Interessierten ganz dringend, sichden Termin, Freitag, den 28. März,19:30 Uhr, frei zu halten. Dann findet –wieder in der Martin-Luther-Kirche – dienächste Gesprächsrunde statt.Gesprächspartner dann Professor RolfWischnath von der Universität Bielefeld.D. Hunziger,SB Öffentlichkeitsarbeit

Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 7

In der ev. Kirchengemeinde Zeuthen-Miers-dorf finden weitere Veranstaltungen statt:• Dienstag–Freitag, 18. – 21. März findet

die Bibelwoche statt. Wir wollen über aus-gewählte Bibeltexte nachdenken und dis-kutieren. Genauere Informationen findenSie im Informationsblatt „Treffpunkt Kir-che“

• Und am Mittwoch, d. 26. März findet um19.30 Uhr im Gemeindehaus Zeuthen-Miersdorf in der Dorfstraße 21a der Vor-trag „Der Urknall und die Zukunft desUniversums“ mit Ulrich Berndt statt.

Sie sind zu diesen Veranstaltungen herzlicheingeladen.Ulrich Berndt,Ev. Kirchengemeinde Zeuthen Miersdorf

Ev. KirchengemeindeZeuthen-Miersdorf

Die nächste Ausgabe erscheintam 23. April.

Anzeigen- und Redaktionsschlussist am 2. April.

Herausgeber und Verlag:Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH,

Panoramastraße 1, 10178 BerlinTelefon 0 30 / 28 09 93 45,

E-Mail: [email protected]

Impressum

Am Zeuthener See

8 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

SeniorSeniorSeniorSeniorSeniorenbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. V. informiert. informiert. informiert. informiert. informiert

m 27. Januar 2014 herrschte auch in Zeuthen nochtiefer Winter. Die zur Eröffnung der Vernissage derHobbymalgruppe „Klatschmohn“ Geladenen mussten

durch tiefen Schnee bis zum Ausstellungsraum der Miersdor-fer Bibliothek stapfen. Das Baugeschehen um das Haus machteeinen Fußmarsch von den nahegelegenen Parkmöglichkeitenfür PKWs zu einer Herausforderung der besonderen Art.Hatte man aber seinen Zielpunkt erreicht, wurde man für diekleine „Wanderanstrengung“ entschädigt. Die seit vier Jahrenunter der Leitung von Frau Ingeborg Krauskopf arbeitendeHobbymalgruppe eröffnete mit ausgewählten Werken ihrerMitglieder eine Ausstellung. Acht Seniorinnen und Seniorentreffen sich regelmäßig im Generationstreff des Seniorenbeira-tes Zeuthen, um sich der bildenden Kunst zu widmen. Erlaubtund erwünscht sind alle Techniken der zweidimensionalenMal- und Gestaltungskunst, um die eigenen emotionalen Moti-ve dem Betrachter nahe zu bringen. In den Eröffnungsredendes Seniorenbeirates und der Volkssolidarität wurde der Hob-bymalgruppe viel Lob und Dank für die wirkungsvolle künstle-rische Arbeit gespendet. Die Leiterin, Frau Krauskopf, nahmdiese Komplimente gerne entgegen, erläuterte (beispielhaft)die Etappen des Werdegangs eines Bildes, bedankte sich beider Bibliothek für die Möglichkeit der öffentlichen Ausstellung

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der Werke für eine längere Zeit und wünschte dann den Gäs-ten einen besinnlichen Rundgang. Während man das tat, gabendie anwesenden Künstler Auskunft über Hintergründe zurEntstehung ihrer Bilder, über verwendete Materialien und Mo-tivationsimpulse.Es sind alle klassischen Maltechniken vertreten: Aquarelle undBilder in Öl, mit Feder und Pinsel produziert, detailliert ausge-formt und abstrakt entworfen.Der kleine Rundgang in der ersten Etage der Bibliothek (durchBeschilderung deutlich gemacht) lohnt sich auf alle Fälle.

Wünscht jemand einen Kommentar abzugeben, so findet derein entsprechend dafür ausgelegtes Buch. Die Malgruppe freutsich über anregende Bemerkungen und kreativitätsförderndeHinweise.Wir laden an dieser Stelle alle Kunstinteressierten herzlich zueinem Besuch ein.Es gelten die Bibliotheksöffnungszeiten; bis zum 17. April wirddie Ausstellung für alle Bürger geöffnet sein.Besonders Kunstinteressierte können einzelne Werke auchkäuflich erwerben.Schauen Sie einfach vorbei, und wenn Sie mit der Hobbymal-gruppe Kontakt aufnehmen wollen, kommen Sie zu den Ar-beitsterminen in den Generationstreff (siehe Veranstaltungs-plan).

Norbert Voigt

Wie Sie sicher verfolgt haben, setzen wir unsseit vielen Monaten mit dem Problemauseinander, dass die in den 3 Gruppen derVolkssolidarität und im Seniorenbeirat organi-sierten Mitglieder immer älter werden, ihre Be-weglichkeit nachlässt und keine jüngeren Seni-orinnen und Senioren zu uns stoßen, ge-schweige denn bereit sind, eine verantwortlicheAufgabe zu übernehmen. Wir 4 Vereine sind deshalb übereingekommen, unsere Fahrten und Veranstaltungen noch besserzu koordinieren und gemeinsam Schwerpunkte für unsereArbeit zu setzen.In unserer Beratung am Anfang des Monats Februar haben wiruns deshalb für dieses Jahr Folgendes vorgenommen:

• im Amtsblatt werden die Termine der Fahrten und speziel-ler thematischer Veranstaltungen der 3 Gruppen der Volks-solidarität und des Seniorenbeirates veröffentlicht

• alle Interessenten, unabhängig wo und ob sie überhaupt inden Vereinen organisiert sind, sind dazu herzlich eingeladen

• aus Anlass der diesjährigen Seniorenwoche wird wiedergemeinsam ein Sommerfest für die Zeuthener Senioren or-ganisiert (17. Juni)

Probleme der demografischen Entwicklung

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SeniorSeniorSeniorSeniorSeniorenbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. Venbeirat Zeuthen e. V. informiert. informiert. informiert. informiert. informiert

Als nächste Termine empfehlen wir:• 3-Tagesfahrt vom 16.3. bis 19.3., Halbpension, Preis 249,-

Euro, Rücksprache bei Frau Putze, Tel. 92010• 9.4. Polenmarkt Küstrin, Preis 13,- Euro, Ansprechpartner :

Frau Putze• 22.5. Tagesfahrt Steinhuder Meer, Preis 59,- Euro, An-

sprechpartner: Frau Putze• 13.3. Frauentagsfeier mit Modenschau, Kaffee, Kuchen und

Musik, 15.00 Uhr im DESY, Unkostenbeitrag 3,- Euro, Mel-dung bis 6.3. an Frau Kastner, Tel. 70248

• 15.5. Tagesfahrt ins Boitzenburger Land, Preis 45,- / 49,-Euro, Meldung bis 17.4. an Frau Kastner

• 6.5. Tagesfahrt Löwenstadt Braunschweig, Preis 51,- Euro,Meldung bis 10.4. an Frau Markert, Tel. 21786

Darüber hinaus finden in den Gruppen der Volkssolidaritätmonatliche Zusammenkünfte statt (Kaffeenachmittage u.ä.).Dazu können die obengenannten Verantwortlichen befragtwerden.Besonders empfehlen wir auch die vom Seniorenbeirat organi-sierten Arbeitsgruppen, deren Termine hier veröffentlicht sind.Dort können Interessenten jederzeit hinkommen und sindherzlich gern gesehen.Vielleicht findet sich unter unseren Zeuthener Seniorinnen undSenioren doch dieser oder jener bereit, um aktiv mitzuarbei-ten. Es bestehen mannigfaltige Möglichkeiten.Wir würden uns sehr freuen, melden Sie sich telefonisch unterder Nummer 90014 an. Wir rufen umgehend zurück.

Monika Holz

Veranstaltungsplan März 2014

STÄNDIGE SENIORENTREFFEN

• SPIELE-NACHMITTAGE im Gtr. *montags 14.00 Uhr

• Bastelzirkel im Gtr.Dienstag, 11.03. und 25.03. 10.00 Uhr

• Malzirkel im Gtr.dienstags 10.00 Uhr

• Sportgruppe Grundschule am Waldmittwochs 16:00 Uhr

• Seniorentanzkreis Zeuthen im Gtr.donnerstags 10:00 bzw.

• Kreativzirkel im Gtr.*Donnerstag, 13.03. und 27.03. 09.30 Uhr

• Seniorenchor im Gtr*.Donnerstag, 13.03. und 27.03. 14.00 Uhr

• Seniorensportgruppefreitags im Atrium KiTa H.-Heine-Straße 14:00 Uhr

Mittwoch, 26.3., 14.00 UhrGedächtnistraining Ltg. Herr M. Dittebrand

Änderungen vorbehalten! *Generationstreff

10 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

Die Gemeinde- und KinderbibliothekZeuthen informiertVon Kinderbücher ab 6 Jahre bis CD und DVD

■■■■■ Neuerwerbungen derKinderbibliothek(Auswahl Jan. – Feb. 2014)

Kinderbücher ab 6 Jahre❙ Dietl, E.: Die Olchis und die große

Mutprobe❙ Grimm, J. u. W.: Der süße Brei❙ Heinke, N.: Schecky geht durch Mein

Abenteuer auf dem Ponyhof (Ting)❙ Leenen, H.: Der Elefantenpups rettet

den Zoo! Mit CD zum Buch❙ Mühlenberg, G.: Kritzeln-Schnipseln-

Klecksen Erste Erfahrung mit Farbe,Schere und Papier

❙ Polartiere (Ting)❙ Scott, J.: Unsere liebsten Hunde (Ting)❙ Scott, J.: Unsere liebsten Katzen (Ting)❙ Wir entdecken Pflanzen (Wieso? Wes-

halb? Warum? ; 26)

Kinderbücher ab 8 Jahre❙ Bei Dir piept’s wohl! Jede Menge fre-

che Fragen zu Darwin, Dinos und Do-dos

❙ Hecker, F.: Bäume und Sträucher❙ Hecker, F.: Tiere und ihre Spuren❙ Pantermüller, A.: Mein Lotta-Leben Bd.

5 Ich glaub, meine Kröte pfeift! Comic-roman

❙ Pichon, Liz: Tom Gates Bd. 1 Wo ichbin, ist Chaos Comicroman

Kinderbücher ab 10 Jahre❙ Ardagh, Philip: Das Buch der 100 Ge-

nies❙ Australien Der cool verrückte Reise-

führer❙ Barth, K.: Ich trainiere Schwimmen❙ Borcherding, R.: Naturführer Watten-

meer❙ China Der cool verrückte Reiseführer❙ Erkert, A.: Feste feiern und gestalten

rund um die Jahresuhr❙ Erkert, A.: Prinzessin & Piraten mit CD❙ Grossbritannien Der cool verrückte

Reiseführer❙ Günther, S.: Frühlingsluft und Son-

nentanz❙ Günther, S.: Kinder, wir feiern Ge-

burtstag❙ Hahnemann, K.: Neil Armstrong Der

erste Mensch auf dem Mond❙ Hecker, J.: Geniale Experimente Na-

turwissenschaften zum ausprobieren❙ Höfele; H. E.: Bunte Fußballwelt Das

Kinder-Fußball-Aktionsbuch mit CD❙ Jaumann-Wang, Simone: Intensiv ler-

nen Englisch Zeiten und Wortarten❙ Jetzt tu ich was Von der Lust, die Welt

zu verändern❙ Lindner, N.: Jura für Kids❙ Neumann, A.: Wasserfühlungen Das

ganze Jahr Naturerlebnisse an Bachund Tümpel

❙ Oftring, B.: Wale & Haie Räuber derMeere

❙ Omphalius, Ruth: Ich kann jederzeitaufhören – Drogen: der gefährlicheTraum vom Glücklichsein

❙ Paeslack, M.: Englisch 5. Klasse❙ Pferde Wieso? Weshalb? Warum? Pro-

fiwissen❙ Rothrock, M.H.: Das LEGO-Abenteuer-

buch Autos, Burgen, Dinosaurier &mehr!

❙ Simon, A.: Profi in Englisch üben undverstehen mit Beiheft + CD

❙ Tuckermann, A.: Ein Volk, ein Reich,ein Trümmerhaufen: Alltag, Wider-stand u. Verfolgung – Jugendliche imNationalsozialismus

❙ Wale & Robben - Memo Wissen entde-cken mit Poster

❙ Walter, G.: Das Buch von der Zeit❙ Wenzel, A.: 13 Techniken, die du ken-

nen solltest Kunst machen

Jugendbücher ab 13 Jahre❙ Paulsen, G.: Der Fluss Bd. 2

Zweisprachige Kinderbücher –Deutsch/Englisch

❙ Ahrens, R.: My crazy family / Hilfe,Conor kommt!

❙ Alles über Schwimmsport / All aboutSwimming Sachbuch

❙ Ellsworth, A.: Abducted / EntführtKrimi

❙ Evers, M.: The storm princess / DieWindprinzessin Fantasy

❙ Fermer, D.: HipHop & HeartBeat Ju-gendroman ab 13 Jahre

❙ Friedmann, H.: Trapped / In der FalleKrimi

❙ Hagemann, B.: Darkland / DunkellandFantasy

❙ Hergane, Yvonne: The missing drum/Die verschwundene Trommel Krimi

❙ Hesse, L.: Das kleine Wunder / The litt-le wonder Bilderbuch

❙ Hunter, N.: Alles über die Olympi-schen Spiele All about the olymicsSachbuch

❙ Lyne, Ch. U. A.: Axel and Ollie Londonon Fire / Axel und Ollie London inFlammen Abenteuer

❙ May, I.: The deadly breath of themummy / Der Todeshauch der MumieThriller

❙ Puchalla, D.: Surrounded by thieves /Von Dieben umzingelt Krimi

❙ Waidmann, A.: The mark of the were-wolf / Das Zeichen der Werwölfe Fan-tasy

❙ Wieja, C.: Detective invisible / Kommis-sar Unsichtbar Krimi

❙ Zang, T.: Das Geheimnis der magi-schen Ohren Fantasy

■■■■■ CD❙ Bartels, T.: Fußball Hören Wissen Stau-

nen❙ Korn, W.: Das Alte Ägypten Hören

Wissen Staunen❙ Parigger, H.: Cäsar Miese Tricks im al-

ten Rom Rätselkrimi❙ Teichmann, J.: Mit Einstein im Fahr-

stuhl - Physik genial erklärt❙ Teichmann, J.: Die überaus fantasti-

sche Reise zum Urknall Astronomiegenial erklärt

■■■■■ Spiele❙ Teddys Farben und Formen❙ Wir spielen Baustelle❙ Alle meine Entchen❙ Auf die Käfer, fertig, los!❙ Kleine Gespensterfreunde❙ Was ist da los?❙ Die Tribute von Panem❙ Das große Wissensspiel Welt der Wun-

der❙ Scheibenkleister❙ Wer wird Millionär – Neue Edition

2013❙ Tiptoi Spiel Ratespaß auf Reisen❙ Tiptoi Spiel Tier-Set Bauernhof❙ Tiptoi Spiel Das Geheimnis der Zah-

leninsel❙ Tiptoi Spiel Die turbulente Zeitreise❙ Tiptoi Spiel In Deutschland

unterwegs❙ Tiptoi Spiel Wettstreit im Hexenwald

Die Kinderbibliothek ist jetzt im Besitz eines2. Tiptoi-Stiftes

Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 11

■■■■■ Neuerwerbungender Erwachsenenbibliothek(Jan. – Feb. 2014)

Romane und Erzählungen❙ Bast, E.-M.: Mondjahre – 3 starke Frau-

en in den Wirren des 1. Weltkrieges❙ Beckett, S.: Der Hof – Thriller❙ Crott, R.: Erzähl es niemandem! – die

Liebesgeschichte meiner Eltern❙ Fitzek, S.: Noah – apokalyptischer

Thriller❙ Frisch, M.: Aus dem Berliner Journal –

das lange gesperrte Tagebuch des Au-tors

❙ Galbraith, R. [alias J.K. Rowling]: DerRuf des Kuckucks – Krimi

❙ Grémillon, H.: Das geheime Prinzipder Liebe – raffinierte Geschichte

❙ Hasselbusch, B.: Sechs Richtige undeine Falsche – ein GuteLauneBuch

❙ Heldt, D.: Herzlichen Glückwunsch,Sie haben gewonnen!

❙ Herrmann, E.: Versunkene Gräber –Joachim Vernau ermittelt wieder. Krimi

❙ Hildebrandt/Ensikat: Wie haben wirgelacht – Ansichten zweier Clowns

❙ Jary, M.: Das Bild der Erinnerung – einFamiliengeheimnis und die große Liebe

❙ Knauf, Th.: Berlin-Krimis - Der Golemvom Prenzlauer Berg (Teil1),

❙ Berliner Weiße mit Schuß (Teil 2)❙ Läckberg, C.: Der Leuchtturmwärter –

spannender schwedischer Krimi❙ Lenz, S.: Fundbüro – warmherzig und

mitfühlend erzählter Roman❙ Lorentz, I.: Feuertochter – historischer

Irland-Roman❙ Morgenstern, Chr. Die Möwen sehen

alle aus, als ob sie Emma hießen - Ge-dichte

❙ Munro, A.: Liebes Leben – neuestesBuch der Literatur-Nobelpreisträgerin

❙ Murakami, H.: Die Pilgerjahre desfarblosen Herrn Tazaki – Roman über

❙ Freundschaft, Liebe, Schmerz undSchuld

❙ Noll, I.: Hab und Gier – eine raben-schwarze Krimi-Komödie

❙ Pluhar, E.: Reich der Verluste – eine be-rührende Frauen-Freundschaft

❙ Schalansky, J.: Der Hals der Giraffe –ein Bildungsroman

❙ Schmidt, Arno: Das große Lesebuch –zum Entdecken eines großen Schrift-stellers

❙ Scho, S.: Tiere in ArchitekturDie Lyrikerin Sabine Scho streift durchdie Zoos dieser Welt, beschreibt, be-trachtet, wundert sich. Welche Men-schen bauen was für Tiergehege und

warum? Mögen die Kamele, wie siewohnen? Und wie fasst man das inWorte? Ein verblüffendes, lustiges,kluges, sprachlich originelles, außerge-wöhnliches Spiel, das alle Schubladenliterarischer Genres souverän igno-riert.... (Denis Scheck „Druckfrisch“)

❙ Simsion, G.: Das Rosie-Projekt – DonTillman sucht wissenschaftlich exaktdie Frau fürs Leben

■■■■■ Sachbücher❙ Kieling, A.: Durch Deutschland wan-

dern – auf der Suche nach den wildenTieren:

❙ Bildband des be-kannten Doku-mentarfilmers An-dreas Kieling

❙ Kleemann, M.:Wanderungen mitKindern in d. Al-pen – ausgewähl-te Familientouren

❙ Meissner, G.: MaxLiebermann – Lebensweg eines Berli-ner Malers

❙ Noack, H.: Willy Brandt – ein Leben,ein Jahrhundert

❙ Selbst Öfen und Kamine bauen –Heimwerken leicht und schnell

❙ Schimmelbusch, A.: Die Murau-Identi-tät – unterhaltsamer Enthüllungsro-man um den legendenumwobenenSchriftsteller Thomas Bernhard

■■■■■ CD und DVDFür neugierige Musikliebhaber:

❙ Ich mag keinen Jazz, aber das gefälltmir!Ich mag keine Weltmusik, aber das ge-fällt mir!Ludovico Einaudi: Waves – The PianoCollection, einfühlsamer KlassikPopEdition Derwichtige Film!

❙ Inklusion – Ge-meinsam anders:realistisches TV-Drama

❙ Blaubeerblau –ein Vorschlagzum Glück

Nutzen Sie das Vorfrühlingswetter dochwieder einmal für einen Besuch bei uns.

Ihr Team derBibliothek Zeuthen

12 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

Rundum gelungene TurniereKampf um den Pokal der Bürgermeisterin

Zum 11. Mal kämpften am 9. Februaracht renommierte Frauenmannschaftenum die begehrte Trophäe, den „Pokal derBürgermeisterin“.Dazu hatten sich die Gastgeberinnen,die erste und zweite Mannschaft desSC Eintracht Miersdorf-Zeuthen, den Ti-telverteidiger aus dem Vorjahr, UnionBerlin, ebenso eingeladen wie die Hal-lenkreismeister von Preußen 07 Blan-kenfelde-Mahlow, die Nachbarn vonEichwalde 2000, die Spielerinnen vonKV Sperenberg sowie die beiden BerlinerMannschaften von Hansa 07 und demTSC.In den Gruppen-, Platzierungs- undEndspielen sahen die zahlreichen undbegeisterten Zuschauer durchweg inter-essante, auf hohem technischen und tak-tischen Niveau stehende Spiele, die zumTeil erst im Neunmeterschießen ent-schieden werden mussten.Das Finale bestritten dann in einemspannenden Spiel die beiden BerlinerMannschaften von Union Berlin unddem TSC Berlin, das die Unionerinnenknapp für sich entscheiden und denWanderpokal der Bürgermeisterin damitein weiteres Mal freudestrahlend inEmpfang nehmen konnten, den Pokalfür den dritten Platz heimste die Mann-schaft von SCE Miersdorf-Zeuthen II ein.Die weiteren Plätze belegten Hansa 07Berlin gefolgt von Miersdorf-Zeuthen I,Preußen 07 Blankenfelde-Mahlow, KVSperenberg und Eichwalde 2000.

Endtabelle1. 1.FC Union Berlin II2. Berliner TSC3. SC Eintracht Miersdorf/Zeuthen II4. FSV Hansa 075. SC Eintracht Miersdorf/Zeuthen I6. BSC Preußen 077. KSV Sperenberg8. SC Eichwalde 2000

Die nun noch zu vergebenen Pokale fürdie „Beste Torschützin“ und „Beste

Spielerin“ erhielten Lisa Budde (UnionBerlin) und als beste Torfrau wurde Jen-nifer Wittenburg (Hansa 07) geehrt.Nach vier (Spiel)Stunden fand ein rund-um gelungenes Turnier sein Ende, fürdas nicht zuletzt auch den vielen ehren-amtlichen Helfern sehr zu danken ist!

D. Hunziger,SB Öffentlichkeitsarbeit

Turniere der U11-/U13-/U15-Juniorinnen in ZeuthenNachdem die Frauen des SC EintrachtMiersdorf/Zeuthen am 09. Februar 2014ihr traditionelles Hallenturnier um denPokal der Bürgermeisterin erfolgreichausrichteten, war es knapp eine Woche

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Diese Pokale, unter ihnen auch der (Wander)“Pokal der Bürgermeisterin“, hier noch freund-lich bewacht von der Stifterin und Schirmherrin Bürgermeisterin Beate Burgschweiger unddem Trainer der Frauenmannschaft des SCE Miersdorf-Zeuthen, Alex Schröder, suchten zu die-sem Zeitpunkt noch ihre Besitzer.

E-Juniorinnen1. SV Schmöckwitz-Eichwalde 8 Punkte 6:3 Tore2. SG Südstern Senzig 7 Punkte 6:3 Tore3. SCEMZ I 6 Punkte 4:3 Tore4. SV Frankonia Wernsdorf 6 Punkte 3:2 Tore5. SCEMZ II 1 Punkt 1:9 ToreD-Juniorinnen1. FSV Union Fürstenwalde 12 Punkte 14:3 Tore2. SCEMZ 9 Punkte 5:4 Tore3. SV Schmöckwitz-Eichwalde 6 Punkte 11:6 Tore4. SG Südstern Senzig 3 Punkte 4:8 Tore5. Mixed-Team 0 Punkte 0:13 ToreC-Juniorinnen1. SV Adler Berlin 10 Punkte 17:3 Tore2. BFC Dynamo 10 Punkte 15:3 Tore3. SV Schmöckwitz-Eichwalde 6 Punkte 6:8 Tore4. SCEMZ 3 Punkte 4:14 Tore5. FSV Union Fürstenwalde 0 Punkte 1:15 Tore

später den Juniorinnen des Vereins über-lassen, ihr Können auf dem Hallenpar-kett zu präsentieren. So standen am 15.Februar 2014 gleich 3 Turniere in derSporthalle Grundschule am Wald aufdem Programm. Den Startschuss gabendie E-Juniorinnen um 09:00Uhr, demfolgten die D-Mädchen ab 12:00Uhr, denAbschluss des langen Turniertages bilde-ten die C-Juniorinnen ab 15:00Uhr.Dabei sprangen untenstehende Platzie-rungen heraus.

Alexander SchröderVerantwortlicher Frauen- &MädchenfußballSC Eintracht Miersdorf/Zeuthen 1912 e.V.

Die Mannschaften stellen sich vor.

Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 13

„Feuerwehr und Wirtschaft miteinandervernetzen“, lautet seit einiger Zeit einzentrales Motto des Fördervereins derFeuerwache Miersdorf e.V.. So hat derVerein in den vergangenen Jahren einNetzwerk aus regionalen Unternehmenaufgebaut, welches zum Nutzwert derFeuerwehr dienen soll. Neben dem Ziel,Feuerwehrleute in die regionalen Betrie-be zu integrieren, geht es aber auch umdie Verbesserung der technischen Aus-stattung der Feuerwehr. Ein Resultatder Arbeit konnte im Februar betrachtetwerden.Im Februar war die Freude an der Feuer-wache in Miersdorf sehr groß. So konn-ten die aktive Einsatzabteilung sowie dieJugendfeuerwehr zwei Sachspenden ih-res Fördervereins im Wert von 2.500Euro in Empfang nehmen. An die Ein-satzabteilung übergab Vereinsvorsitzen-der Karl Uwe Fuchs eine spezielle Be-leuchtungstechnik: Einen sogenannten„Power-Moon“. Der Zeuthener Unter-nehmer Heiko Fuchs übergab an die Ju-gendfeuerwehr einen eigens angefertig-ten einklappbaren Bollerwagen für Wett-kämpfe des jungen Feuerwehr-Nach-wuchses.Der Leiter der Feuerwache Miersdorf,Christian Ziemann, freute sich überbeide Spenden. Für seine Einsatzabtei-lung sei insbesondere der „Power-Moon“- zu Deutsch Beleuchtungsballon - einetolle Bereicherung für die Einsatztätig-

Freudige Überraschung am ValentinstagFörderverein der Feuerwache Miersdorf übergibt hochwertige Sachspenden an Feuerwehr

keit. So ermöglicht der Ballon bei nächtli-chen Einsätzen ein tagesähnliches Lichtund verhindert im Gegenzug zu norma-len Scheinwerfern Schattenwürfe. „Wirfreuen uns riesig, dass der Verein solcheInvestitionen ermöglicht hat, da auf-grund der Natur der Sache der Haus-halt natürlich auch begrenzt ist“, so derVizechef der Feuerwache Miersdorf, Ste-fan Speiler.„Bei unserem Wirtschaftskreis im Augustgab es einen Unternehmer, der mich ge-fragt hat, wie er denn die Feuerwehr mittechnischen Mitteln unterstützen könn-

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Die Einsatzabteilung sowie die Jugendfeuerwehr nahmen den Bollerwagen (rechts) sowie den„Power-Moon“ (hinten aufgebaut) von Vereinsvorsitzenden Karl Uwe Fuchs in Empfang.

te. Mit der Leitung der Feuerwehr habenwir dann diese Anschaffung abge-stimmt,“ so Vereinsvorsitzender KarlUwe Fuchs.Bei der Übergabe gab der Verein zudembekannt, dass in den nächsten Monatendie Zusammenarbeit mit den Unterneh-men weiter ausgebaut wird. Es steht un-ter anderem der Abschluss einer Koope-rationsvereinbarung mit dem größtenArbeitgeber der Region an.

V.i.S.d.P. Knut-Michael WichalskiPressesprecher

Ab 3. April lädt die SG-Zeuthen zumTanzenlernen ein. Unter kompetenterAnleitung von Kurt Küffe wird donners-tags von 19 bis 20 Uhr Standard- undLateintanz für Anfänger und leicht Fort-geschrittene unterrichtet. Da es sich umPaartänze handelt, wird um paarweisesErscheinen gebeten.Tanzen macht nicht nur Spaß, es ist auchgesund für Körper, Geist und Seele.Auch bei den altbewährten Fitmacheran-geboten darf jederzeit ohne Voranmel-dung mal schnuppernd teilgenommenwerden. Alle Kurse werden von qualifi-zierten ÜbungsleiterInnen betreut, dienicht nur ihr fortlaufend aktualisiertesWissen weitergeben, sondern vor allemihre Begeisterung für gesundheitsför-dernde Bewegung im Breitensport.Jeder Bewegungsfreudige ab dem 1. Le-bensjahr ist als Mitglied im Verein will-kommen. Hohes Alter und körperlicheBeeinträchtigung sind keine Hürde, indi-

Neues aus der Sportgemeinschaft ZeuthenTanzkurse für Anfänger und leicht Fortgeschrittene

viduelle Hinweise ermöglichen jedem einÜben nach seinen Möglichkeiten.Sportangebote in der Mehrzweckhalleder „Paul-Dessau-Schule“:Montag, 18:15 -19:15 Uhr: Selbsthilfe-gruppe Herz-Kreislauf-Kranke (BruniWandtke); 19:30 - 21:00 Uhr: Frauen-gymnastik (Sonja Pansegrau/BrigitteKnuschke)Dienstag, 17:00 - 18:30 Uhr: Seniorin-nengymnastik (Marga Ebert); 17:30 -19:00 Uhr: Seniorengymnastik (PetraMüller); 18:30 - 19:30 Uhr: Rückenfit-ness (Friederike Gröticke); 19:30 -21:00 Uhr: Rückenfitness plus Konditi-onsgymnastik nach Musik (FriederikeGröticke/Tanja Racina)Mittwoch, 19:30 - 21:00 Uhr: Rücken-fitness plus Konditionsgymnastik nachMusik (Friederike Gröticke/Tanja Raci-na)Donnerstag, 16:45 - 17:30 Uhr: Kinder-turnen für 3-6jährige (Lisa Banse);

17:00 - 18:30 Uhr: Gerätturnen ab 4.Schulklasse (Sibylle Keil); 17:30 - 18:30Uhr: Gerätturnen für 6-9jährige (LisaBanse); 19:00 - 20:00 Uhr: Standard-und Lateintanz (Kurt Küffe); 18:00 - ca.19 Uhr von 1. April bis 30. September:Walking/Nordic Walking (Tanja Racina)

In der Sporthalle der „Grundschule amWald“:Dienstag, 16:00 - 16:45 Uhr: Kindertur-nen für 3-6jährige; 16:45 - 17:45 Uhr:Gerätturnen ab 1. Schulklasse (Lisa Ban-se und Sibylle Keil); 16:00 - 16:45 Uhrund 16:45 - 17:30 Uhr: Turnen für Leu-te mit Kleinkind (1-3 Jahre) (AnnetteBreitmann/Iris Herzog)

Hingehen, mitmachen, Spaß haben, fitbleiben!

Friederike Gröticke1. Vorsitzende

14 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

So schön war er noch nie!Und ich kenne ihn schon so lange –den Siegertplatz am Zeuthener See!

E.M.

Vor etwa 130 Jahren war auch ein Mit-glied der alteingesessenen Familie Sie-gert in der Zeuthener Gemeindeverwal-tung tätig. Diese Familie besaß durch Ver-wandtschaft mit der Hankelschen Fami-lie viel Land, das sie bewirtschaftete undAugust Siegert, geboren am 07. Juli1846 – gestorben am 29. April 1912,hatte zusammen mit seinem SchwagerAugust Hankel große Verdienste um die„Waldschänke“. Diese Haltestelle hießzuerst „Hankelsablage“. August Siegertwar auch mindestens 20 Jahre inZeuthen als Gemeindevertreter undSchöffe (zeitweise z.B. Januar bis März1897 als Gemeindevorsitzender) tätig.Vom Berliner Märkischen Museum er-hielt er 1881 ein Anerkennungsdiplom.Dieser kluge und vorrausschauendeMann und seine Erben haben etwa um1914 der Zeuthener Bevölkerung dasTerrain geschenkt mit der Auflage, dasses immer ein unbebauter Erholungsplatzfür alle bleiben muss: der Siegertplatz!Nun wird ihnen gedankt, indem dergroße Platz gepflegt und verschönertwurde. So weit, so gut – doch ein bösesKindheitserlebnis hatte ich dort am Sie-gertplatz. Zum größten Unglück für Mil-lionen Menschen der ganzen Welt wurdees möglich, dass gegenüber dem Siegert-platz am 1. September 1939 von demGiebel des Hauses des RuderclubsRauchfangswerder der größte Verbre-cher Hitler per Lautsprecher am Giebelbrüllen konnte: „… seit heute Morgenwird zurück geschossen“. Und ich wargerade 10 Jahre alt, an diesem Sonntag.Meine Eltern und ich hatten eben dasBoot vom Steg des Siegertplatzes gelöstund waren mit vielen vergnügten Was-serfreunden auf dem See gegenüberdiesem Lautsprecher, und wir freutenuns auf einen glücklichen, schönen Tag.

In der Ortschronik geblättertHier: Der Siegertplatz früher und heute

Es ging uns seit drei bis vier Jahren bes-ser. Die schweren Zeiten nach dem 1.Weltkrieg, nach den Hungerjahren, nachder Inflation, nach der Weltwirtschafts-krise und der langen Arbeitslosigkeitschienen vorüber. Papa und Mutti hattenArbeit und konnten wichtige und nützli-che Sachen kaufen: einen elektrischen,kleinen, transportablen Herd mit zweiPlatten und dazu die schweren Eisen-töpfe mit Rillen zum Stromsparen, ei-nen Staubsauger, eine Zinkwaschwanneund einen Zuber, und welch ein Luxus! –

ein Blaupunktradio und Bücher (davonlese ich gerade „Vom Winde verweht“). –Meine Eltern erstarrten beim Zuhörenund ich bekam Angst. Der 2. Weltkriegwar vom Zaun gebrochen mit so vielEntsetzen und undenkbarem Leid wiekein Mensch es sich ausmalen konnte.Nun ist es so, dass ich bei aller Freudeüber den schönen Siegertplatz auchimmer am Giebel gegenüber den schwar-

zen Lautsprecher in Gedanken sehe undgrübele:“ Wie konnte das geschehen?“Nie werde ich das vergessen.Das kann ich wohl sagen, denn es sindnun schon mehr als 80 Jahre her, alsmeine Eltern mit mir in die Dorfaue 6zogen. Nur wenige Schritte waren es vondort bis zum Siegertplatz mit seinemlangen Bootssteg und der runden Brückeüber den Flutgraben mit dem schönenGeländer. Das war schon immer ein gu-tes Fotomotiv! Ich habe den Platz vor ei-nigen Wochen an einem schönen Winter-tag mit meiner Familie, der Tochter undmeiner Urenkelin Leni besucht. Letztereist jetzt gerade so alt wie ich damalswar, als ich ihn zum ersten Male sah. Ichwar so überrascht und sehr beindruckt,wie schön und großzügig der Platz her-gerichtet worden ist. „Ach!“- ich wargerührt! Was für gute Ideen für dieEinzelheiten verwirklicht worden. DieEstrade in Stufen aus schönem Holz.Die Steganlage mit so vielen Bootsplät-zen wie früher, als wir unseren kleinenRuderkahn Ende der 30-er Jahre dortliegen hatten. Und das unverwüstlicheGeländer an der alten Brücke sieht wieneu aus! Davon habe ich noch das Fotoaus dem Anfang der 40-er Jahre, dasmein Papa von mir gemacht hat.Und nun die einfallsreiche Erneuerungfür die jüngsten Seefahrer in Zeuthen-das Schiff. So stabil gebaut, einfach un-sinkbar und jeder Eroberung standhal-tend. Wenn der Seegang zu gering ist,helfen die kleinen Enterpiraten ordent-lich nach und bringen es doch nichtzum Kentern! Alles ist wohl durchdacht

und auf lange Haltbarkeit ausgerichtet.„Oh“ dachte ich, die Gemeinde hat vielGeld bereitgestellt! Aber eines wussteich auch, dass es in Zeuthen in der Ver-waltung schon immer Tradition war:„Für Kinder und die Jugend ist Geld gutangelegt!“

Erika MüllerHobbyhistorikerin

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Mit Einweihung im Dezember wird der Sie-gertplatz bei Jung und Alt immer beliebter.

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Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 15

Liebe Heimatfreunde,liebe ZeuthenerBürgerinnen und Bürger,

als Mitglied der Heimatfreunde e.V. re-cherchiere ich im Zeitungsarchiv derStaatsbibliothek zu Berlin in der Zeitung„Teltower Kreisblatt“. Das ist eine span-nende Arbeit, gilt es doch, sich in dieLage unserer Zeuthener und Miersdor-fer Bürgerinnen und Bürger von vor100 Jahren hinein zu versetzen.Auffallend sind immer wieder die überdas Jahr verteilten Anzeigen im Telto-wer Kreisblatt

Manch einer suchte selbst eine Hilfe fürHaus, Hof und Haushalt, andere mach-ten sich eine Agentur zu nutze. Nun stel-len sich für mich doch viele Fragen.

Woher kamen diese Mädchen?Doch wohl meistens vom Lande, wo dieFamilien oftmals 10 Kinder und mehrhatten. Da waren die Eltern froh, einenEsser weniger am Tisch zu haben. Inden Haushalten – nicht nur im Spree-wald – herrschten Sparsamkeit und Ar-mut.

Wo wohnten diese Mädchen?In den herrschaftlichen Häusern hatteman unter dem Dach einige Mansarden-kammern, die über eine steile, enge Trep-pe mit der Türaufschrift „Nur für Dienst-boten“ nach oben führte. Schräge Wän-de und Decken waren natürlich inklusi-ve. Hatten diese Zimmerchen eine ab-schließbare Tür und eine Heizung?Meistens nicht.

Wo durften sich die Mädchen waschen?Bekannt sind die Eisenständer mitWaschschüssel und Kernseife; Handtü-cher bestanden meist aus grobem Leinen.

Gab es eine geregelte Arbeitszeit?Einmal in der Woche erhielten die Mäd-chen Ausgang, ansonsten waren sie stän-dig verfügbar, d. h. morgens die Ersten,abends die Letzten. Mit dem Heizen be-

Nur eine AnzeigeNachdenkliches über die Lektüre einer hundert Jahre alten Zeitung

gann der Tag und mit dem Lichtlöschenendete er.

Bekamen die Mädchen genug zu essen?Sicher nicht die gleiche Kost wie dieHerrschaft.

Waren die Mädchen sexuell aufgeklärt,oder sprach man über „So etwas“ nicht?Wie ist das gemeint „Mädchen für al-les“? Hat nicht manch ein Dienstherrdas zu wörtlich genommen? Kleine „Pan-nen“ beseitigten die „Engelmacherin-nen“. Lesen Sie darüber mehr in dernächsten Ausgabe von „Am ZeuthenerSee“.

Bekamen die Mädchen eine gerechte Be-zahlung? Sicher nur ein Taschengeld.

Gehäuft erscheinen die Anzeigen mitder Aufschrift „Mädchen für alles“ imFrühjahr, d. h. in der Zeit um Ostern he-rum. Nun muss man wissen, dass zurdamalige Zeit das Schuljahr von Osternbis Ostern ging und eine allgemeineSchulpflicht von 8 Jahren bestand. Folg-lich: Die Mädchen waren 14 Jahre alt.

Welche Eltern möchten ihren Töchternheute noch so einen Start ins Leben zu-muten?

Brigitte Szimanski

Aus: „Teltower Kreisblatt“,Mittwoch, 24.6.1914

GerichtlichesMuß ein Dienstmädchen auch schwereArbeiten verrichten?Was ein Dienstbote zu tun hat, das weißer in der Regel, wenn er sich vermietet.Immerhin läßt sich der Kreis seinerDienste nicht so genau begrenzen, daß

einmal Zweifel darüber aufkommenkönnte. Es kann vorkommen, daß dieHausfrau, ihres Rechts sich durchausbewußt, einem Dienstmädchen z. B. zu-mutet, den Parkettfußboden zu bürsten.Muß das Mädchen solche schweren Ar-beiten übernehmen?Ein Münchener Dienstmädchen hatteauf Geheiß ihrer Herrschaft das Parkettgebürstet und angeblich durch dieschwere Arbeit Schaden genommen. Sieforderte von ihrer Herrschaft Schaden-ersatz. Ihr Gesuch um Armenrechtsbe-willigung wurde vom OberlandesgerichtMünchen abgelehnt aus folgenden Grün-den:An sich fallen derartige Arbeitenallerdings unter die einem Dienstbotenobliegenden Pflichten. Es kann daheimgestellt bleiben, ob die Antragsstellerinauch nach dem Dienstvertrage verpflich-tet war, die ihr nachträglich von ihrerHerrschaft angesonnene schwere Arbeit– Putzen von Fußböden – durch die siesich die Erkrankung zugezogen habenwill, zu leisten.Die Antragsstellerin gibt selbst in ihremArmenrechtsgesuch an, daß sie dieseArbeiten,wenn sie sich auch anfänglichgeweigert hatte, doch schließlich freiwil-lig übernommen hat. Sie hätte jederzeitdie weitere Arbeit verweigern können,nachdem sie gefühlt hatte, daß diese Ar-beiten ihre Kräfte übersteigen und ihreGesundheit schädigen, und sie hätte, so-bald sie die nachteiligen Wirkungen fürihre Gesundheit wahrnahm, davon ihrerHerrschaft Kenntnis geben und die Fort-setzung ihrer Arbeiten einstellen müs-sen.Das hat sie nicht getan; ihr steht deshalbkein Rechtsgrund zur Seite, aus dem sieErsatz fordern könnte.

(Beschluß des OberlandesgerichtsMünchen, IV. Z.=S.)

Donnerstag, 21.5.1914

16 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014

■ Samstag, 15. März, 15:00 UhrDer Theodor-Fontane-Kreis Zeuthen lädt ein:Ein religiöser Sozialist? Pastor Lorenzen in Fontanes –Der StechlinVortrag und Gespräch von und mit Dr. Jana Kittelmann, Vorstands-mitglied der Fontane-Gesellschaft. Der Vortrag will sich dem Phä-nomen Lorenzen, der im Roman nicht ohne Grund einmal als „gro-ßer Schweiger“ bezeichnet wird, nähern und versuchen, die Figurideengeschichtlich, theologisch und politisch im Werk Fontanes zuverorten. Eintritt: 6,00 /ermäßigt 4,00 (Schüler, Studenten,Schwerbehinderte)DESY Zeuthen, Platanenallee 6

■ Samstag, 15. März, 21:00 UhrPOPFETE mit „Hummel & Barfuß“Mehrzweckhalle des Sport- und Kulturzentrums Zeuthen, Schul-straße 4

■ Montag, 24. März, 18:00 UhrSicher Wohnen und Leben in BrandenburgVorträge und Diskussionen über die Kriminalprävention als Aufga-ben kommunaler Sicherheitspolitik – Eine Veranstaltung der Fried-rich-Ebert-Stiftung in der Cafeteria im Altbau der MusikbetontenGesamtschule Paul Dessau, Schulstraße 4

■ Mittwoch, 26. März, 19:30 Uhr„Der Urknall und die Zukunft des Universums“Vortrag mit Ulrich BerndtGemeindehaus der Kirchgemeinde Zeuthen-Miersdorf,Dorfstraße 21a

■ Donnerstag, 27. März, 18:30 Uhr„Nur für Erwachsene“Seminare zu Themen von Elternhaus und Schule: „Die Zeit, in derdie Eltern komisch werden“ Mit Ellen Martin, Diplompädagogin,Kommunikationspsychologin, Leiterin überregionale Suchtpräven-tionsfachstelle „TANNENHOF Berlin Brandenburg e. V.“Mehrzweckraum des Sport- und Kulturzentrums Zeuthen,Schulstraße 4

■ Freitag, 28. März, 19:00 UhrWalfriede Schmitt: „Gott ist zu langsam“Eine Veranstaltung vom Kulturverein Zeuthen e. V.DESY Zeuthen, Platanenallee 6

■ Freitag, 28. März, 19:30 Uhr100 Jahre Martin Luther Kirche Zeuthen:„Ist Luthers Auferstehungsverständnis aktuell?“Im Rahmen der Vortrags- und Gesprächsreihe „Gott und dieWelt“ wird öffentlich eingeladen zu einem Vortrag von Prof. Dr.Rolf Wischnath. Ausgehend von dem Osterchoral „Christ lag in To-desbanden”, dessen Text und Melodie von Martin Luther stam-men, wird darüber nachgedacht, ob oder inwiefern Luthers Aufer-stehungsverständnis heute noch aktuell ist.Gemeindesaal der Martin Luther Kirche Zeuthen, Schillerstraße 2

■ Samstag, 29. März, 18:00 UhrFrank Schöbel & Band: „Sternenzeiten“Frank „Fränkiboy“ Schöbel ist auch im 52. Jahr seiner Bühnenkar-riere rastlos unterwegs zu seinen Fans. In seinem neuen Tournee-programm dürfen Sie sich auf einen Abend voller bekannter Hitsund neue Lieder aus seiner aktuellen CD „Sternenzeiten“ freuen.Mehrzweckhalle des Sport- und Kulturzentrums Zeuthen, Schul-straße 4 Tickets ab sofort unter 03375 55 15 00 undwww.tixoo.com und allen bekannten Vorverkaufsstellen

■ Sonntag, 30. März, 16:00 Uhr„Kunst&Genuß fantastische Live-Musik“mit Andreas Bayless („Söhne Mannheims"), Sonny Thet. GenießenSie die Klänge dieser Ausnahme-Künstler in angenehmer Atmos-phäre bei Kerzenschein und einem exklusiven 3-Gänge Menü!Karten für 42,00

Leutloff's Wirtshaus am See Schulzendorfer Straße 515738 Zeuthen, Telefon (033762) 72366

■ Sonntag, 30. März, 10:45 Uhr„Ein feste Burg ist unser Gott“Im Mittelpunkt des Gottesdienstes wird das weltweit berühmteLuther-Lied stehen, das wie kein anderes als evangelischesKampflied gewirkt hat. Prof. Dr. Rolf Wischnath wird dazu Stellungnehmen, was dieses Lied ausdrücken sollte, wieweit es die Kon-fessionen trennt, und ob oder warum man es auch heute singenkann. Martin Luther Kirche Zeuthen, Schillerstraße 2

■ Samstag, 5. April, 19:00 UhrKantatenchor im Jubiläumsjahr der Zeuthener KircheEs erklingt französische Chor- und Orgelmusik. Das Konzert reihtsich in die Veranstaltungen zum 100. Geburtstag der Martin-Lu-ther-Kirche Zeuthen ein.Martin Luther Kirche Zeuthen, Schillerstraße 2

■ Sonntag, 6. April, 20:00 UhrKlassik populär: DU BIST MEIN, ICH BIN DEINLiebeslieder aus Barock, Klassik und Romantik sowie Instrumen-talmusik Anne Bretschneider, Sopran Hendrik Heilmann, KlavierH.-J. Scheitzbach, VioloncelloSeehotel Zeuthen, Fontaneallee 27/28, Telefon (033762) 753 500

■ Montag, 7. April, 19:00 UhrDer Literaturkreis Zeuthen lädt ein:Buchbesprechung: Daniel Kehlmann „F“Es ist die Geschichte dreier Brüder, allesamt Lügner, Betrüger undHochstapler.Gemeinde- und Kinderbibliothek Dorfstraße 22 15738 ZeuthenTelefon (033762) 93351

■ Dienstag, 8. April, 19:30 Uhr„Der leidende Gott“In einem alten Kirchenlied hieß es ursprünglich „Gott selbst isttot”; diese Aussage wurde später abgeschwächt zu „Gott's Sohnist tot”. Der „Tod Gottes” wurde dann zur antichristlichen Kampf-ansage, obwohl mit Tod und Leiden Gottes ursprünglich etwas an-deres gemeint war. Darum wird es in einem Vortrag gehen, dencand. theol Christopher Hertwig im Rahmen der Vortrags- und Ge-sprächsreihe „Gott und die Welt“ halten wird.Martin Luther Kirche Zeuthen, Schillerstraße 2

■ Mittwoch, 9. April, 19:00 UhrTheateraufführung „Bonhoeffer: Glaube, Liebe …“Der standgerichtliche Prozess der SS im KZ Flossenbürg kurz vorBonhoeffers Hinrichtung am 9. April 1945 steht im Zentrum desTheaterstücks „Dietrich Bonhoeffer – Glaube, Liebe, Widerstand,Zivilcourage”.Martin Luther Kirche Zeuthen, Schillerstraße 2

■ Donnerstag, 17. April, 18:00 Uhr18. Osterfeuer des Löschzuges MiersdorfMusik, Grillstand, Bierwagen u. v. m.An der Feuerwache Miersdorf, Dorfstraße 13

■ Ausstellung bis 17. April„Klatschmohn“Ausstellung der Hobbymalgruppe des Seniorenbeirat Zeuthen e. V.mit Werken von Helga Schröter, Ulla Schröder, Waltraud Kunert,Doreen Schröder, Regine Basalla, Ingeborg Krauskopf, GünterHartmann, Ingeborg Krauth und Bärbel RoskeGemeinde- und Kinderbibliothek Dorfstraße 22 15738 ZeuthenTelefon (033762) 93351

■ „Klassik populär 2014“Sonntag, 6. AprilSonntag, 31. AugustSonntag, 12.OktoberSonntag, 7. DezemberIm Seehotel Zeuthen

VVVVVeranstaltungeneranstaltungeneranstaltungeneranstaltungeneranstaltungen

Amtlicher Teil

– Beschlüsse öffentlich

• Beschluss-Nr. 01-02/14 – Bildung eines Wahlkreises auf dem Wahlgebiet der Gemeinde Zeuthenfür die Wahlen zur Gemeindevertretung am 25.05.2014 .............................................................................................................. Seite 2

• Beschluss-Nr. 06-02/14 – Beschluss zur Bestätigung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zeuthen per 01.01.2011 ................... Seite 2

– Beschlüsse nicht öffentlich

• Beschluss-Nr. H 10-02/14 – Umschuldung eines Kommunaldarlehens ......................................................................................... Seite 3

• Beschluss-Nr. 08-02/14 – Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Baumaßnahmean dem Standort des Löschzuges Zeuthen, Alte Poststraße 8 ...................................................................................................... Seite 3

• Beschluss-Nr. 12-02/14 – Bestellung zum/zur Prüfer/in des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtesder Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und der Stadt Wildau .................................................................................... Seite 4

– Gemeinsames Rechnungsprüfungsamt ............................................................................................................................................. Seite 4

– Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägenfür die Wahl der Gemeindevertretung in Dahme-Spreewald im Wahlkreis 61 am Sonntag, 25. Mai 2014 ....................................... Seite 4

– Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin – Wahl des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald am 25.05.2014 ...................... Seite 7

– Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger)zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014 ...................................................... Seite 11

– Widmungsverfügung „Otto-Nagel-Allee“ ....................................................................................................................................... Seite 11

– Auslegung der Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Zeuthen ...................................................................................... Seite 12

– Aktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2013 .................................................................................................................................... Seite 12

– Tourenplan Straßenreinigung 2014 ................................................................................................................................................ Seite 13

– Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Wildau/Zeuthen ........................................................................................................... Seite 14

– Umwelttag am 12.04.2014 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr ...................................................................................................... Seite 14

Inhaltsverzeichnis

Zeuthen, 11. März 2014 – Nr. 1/2014 – 11. Jahrgang – Herausgeber: Gemeinde Zeuthen

18 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

Beschluss-Nr.: 01-02/14Beschluss-Tag: 20.02.2014Einreicher: Bürgermeisterin/GBÖ

Bildung eines Wahlkreises auf dem Wahlgebiet der Gemeinde Zeuthen für die Wahlen zur Gemeindevertretung am 25.05.2014

Beschluss:Die Gemeindevertretung Zeuthen beschließt gemäß § 20 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes in der Fassung der Bekanntma-chung vom 09.07.2008, zuletzt geändert am 05.12.2013, die Bildung eines Wahlkreises für die Wahlen zur Gemeindevertretung am 25.05.2014 fürdas Wahlgebiet Zeuthen.

Beschluss-Nr.: 06-02/14Beschluss-Tag: 26.02.2014Einreicher: Bürgermeisterin/Kämmerin

Beschluss zur Bestätigung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Zeuthen per 01.01.2011

Beschluss:Die Gemeindevertretung Zeuthen bestätigt die mit der Einführung der doppelten Buchführung erstellte Eröffnungsbilanz per 01.01.2011 mit ihrenAnlagen gemäß § 85, Abs. 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.

Beschlüsse öffentlich

2

21 Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1 19Am Zeuthener See

Amtlicher Teil

Nach Abschluss der Prüfung der Eröffnungsbilanz und deren Anlagen wurde der Gemeinde Zeuthen folgender Bestätigungsvermerk des gemein-samen Rechnungsprüfungsamtes für die Gemeinden Zeuthen, Eichwalde, Schulzendorf und der Stadt Wildau erteilt:„Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2011 spiegelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage derGemeinde Zeuthen wieder. Sie wurde entsprechend den gesetzlichen Vorschriften sowie den in der Gemeinde eigens dafür aufgestellten Regelnzur Bewertung des Vermögens und der Schulden aufgestellt.“

Jeder kann Einsicht in die Eröffnungsbilanz und deren Anlagen im Rathaus Zeuthen, Schillerstr. 1, im Amt für Finanzverwaltung im Zeitraum vom11.03.2014 bis 11.04.2014 während der Sprechzeiten der Gemeinde Zeuthen nehmen.

Beschluss-Nr.: H 10-02/14Beschluss-Tag: 13.02.2014Einreicher: Bürgermeisterin, Kämmerin

Umschuldung eines Kommunaldarlehens

Beschluss:Der Hauptausschuss der Gemeinde Zeuthen stimmt der Umschuldung eines Darlehens in Höhe von 546.000 € zu.

Beschluss-Nr.: 08-02/14Beschluss-Tag: 26.02.2014Einreicher: Bürgermeisterin/Amt für Ordnungs- und Wohnungsverwaltung

Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Baumaßnahme an dem Standort des Löschzuges Zeuthen, Alte Poststraße 8

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen beschließt, die Generalplanung zur Umsetzung des Vorentwurfs – Variante 1 vom 17.12.2013 fürden Standort des Löschzuges Zeuthen, Alte Poststraße 8, auf der Grundlage der ersten vorsichtigen Kostenschätzung zu vergeben.Die Planungskosten sind in dieser Höhe gedeckt und bedürfen der weiteren Präzisierung. Eine Erhöhung der Planungskosten ist im Haushaltsplan2014 kostenmäßig nicht gedeckt.

Beschlüsse nicht öffentlich

3

20 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

Beschluss-Nr.: 12-02/14Beschluss-Tag: 26.02.2014Einreicher: Bürgermeisterin

Bestellung zum/zur Prüfer/in des gemeinsamen Rechnungsprüfungsamtes der Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und der Stadt Wildau

Beschluss:Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zeuthen bestellt zum 01.08.2014 eine Rechnungsprüferin für das gemeinsame Rechnungsprüfungsamtder Gemeinden Eichwalde, Schulzendorf, Zeuthen und der Stadt Wildau.

Die Gemeinden Zeuthen, Schulzendorf, Eichwalde und die Stadt Wildau haben ein gemeinsames Rechnungsprüfungsamt.

Die kommunalrechtliche Genehmigung der öffentlichen-rechtlichen Vereinbarung wurde mit Schreiben vom 31.08.2011 durch den LandkreisDahme-Spreewald – Der Landrat – als allgemeine untere Landesbehörde unter dem Aktenzeichen 15-43/13 erteilt.Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die kommunalaufsichtliche Genehmigung sind im Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Nr. 27vom 31.08.2011 bekannt gemacht.

gez. BurgschweigerBürgermeisterin

Amtliche Bekanntmachung – gemeinsames Rechnungsprüfungsamt

Gemäß § 26 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG),in Verbindung mit § 31 Abs. 2 und 3 Brandenburgische Kommunalwahl-verordnung (BbgKWahlV), ergeht folgende Bekanntmachung:

I. Die Wahlen finden am 25.05.2014 in der Zeit von 8.00 Uhr bis18.00 Uhr statt.

II. Mit der Festsetzung des oben genannten Wahltermins werdendie Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen undEinzelbewerber aufgefordert, rechtzeitig ihre Wahlvorschlägeeinzureichen.Ergänzend wird hierzu auf Folgendes verwiesen:

A. Wahlvorschlagsrecht, Einreichungsfrist, zu wählendeVertreter, und Anzahl und Abgrenzung der Wahlkreise

1. Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigun-gen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden(§ 27 Abs. 1 und 84 Abs. 1 BbgKWahlG). Daneben können Partei-en, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemein-sam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen (§ 32Abs. 1 Satz 1 und 82a Abs. 1 BbgKWahlG). Sie dürfen sich nur aneiner Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einerListenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlagaus (§ 32 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgKWahG).

2. Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereichtwerden. Sie müssen, gemäß § 27 Abs. 2 BbgKWahlG, spätestens-bis zum 20.03.2014, 12.00 Uhr, beim zuständigen Wahl-leiter, Wahlleiterin der Gemeinde Zeuthen, Frau ChristaSchindler, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen schriftlich ein-gereicht werden.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung oderWählergruppe darf mehrere Wahlbewerber enthalten. Die Zahl

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägenfür die Wahl der Gemeindevertretung in Dahme-Spreewald

im Wahlkreis 61 am Sonntag, 25. Mai 2014

der auf einem Wahlvorschlag enthaltenen Bewerber richtet sichnach der Zahl der zu wählenden Vertreter. Die Ermittlung derZahl der Bewerber regelt § 28 Abs. 1 BbgKWahlG.

4. Die Anzahl der zu wählenden Vertreter richtet sich nach derEinwohnerzahl:Im Landkreis/in der Gemeinde/Stadt/im Ortsteil sind 10.949Einwohner gemeldet, daraus ergibt sich, dass 22 Vertreter zuwählen sind. Die Zahl der auf einem Wahlvorschlag enthaltenenBewerber darf die Zahl der zu wählenden Vertreter nicht mitmehr als 50 von Hundert übersteigen.

5. Gemäß § 20 BbgKWahlG wird die Wahl in Wahlkreisen durchge-führt.Die Anzahl der zu bildenden Wahlkreise bestimmt sich nach derEinwohnerzahl.Der/Die Kreistag/Gemeindevertretung/Stadtverordneten-versammlung hat in seiner/ihrer Sitzung am 20.02.2014 beschlos-sen folgende/en Wahlkreis/e zu bilden:Die Gemeinde Zeuthen beschließt gemäß § 20 Branden-burgisches Kommunalwahlgesetz die Bildung eines Wahlkrei-ses für die Wahlen zur Gemeindevertretung am 25.05.2014.

6. Für die Wahl des Ortsbeirates ist das Gebiet des Ortsteiles derWahlkreis.

B. Inhalt der Wahlvorschläge

1. Die Wahlvorschläge müssen enthalten:a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätig-

keit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehö-rigkeit und die Anschrift der Bewerberin oder des Bewer-bers, in erkennbarer Reihenfolge.

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Verei-nigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei

4

21 Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1 21Am Zeuthener See

Amtlicher Teil

oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurz-bezeichnung verwendet, auch diese. Der im Wahlvorschlagangegebene Name der Partei oder politischen Vereinigungmuss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Landeführt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen dereinreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurz-bezeichnung verwendet, auch diese. Aus dem Namen musshervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt.Der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nichtden Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oderderen Kurzbezeichnung enthalten,

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namender Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnungverwendet, auch diese. Daneben sind die Namen und, sofernvorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteilig-ten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppenanzugeben.Gemäß § 35 Abs. 1 BbgKWahlV besteht für Listenvereini-gungen eine besondere Anzeigepflicht. Die Absicht, sich zueiner Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem zu-ständigen Wahlleiter spätestens am 20.03.2014 (66. Tagvor der Wahl) anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusam-menschluss Beteiligten muss bei Parteien oder politischenVereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für dasWahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der Vorsitzen-de oder sein Stellvertreter, bei Wählergruppen von demVertretungsberechtigten der Wählergruppe, unterzeichnetsein.Sie dürfen sich nur an einer Listenvereinigung beteiligen.Listenvereinigungen schließen einen eigenständigen Wahl-vorschlag aller Beteiligten aus.

e) den Namen des Wahlgebietes und bei wahlkreisbezogenenWahlvorschlägen auch die Bezeichnung des Wahlkreises.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzel-bewerbers (Einzelwahlvorschlag) darf nur die unter Buchsta-be a) und e) bezeichneten Angaben enthalten.

2. Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telefon-nummer der Vertrauensperson und der stellvertretendenVertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auchder/die Bewerber/in benannt werden. Soweit gesetzlich nichtsanderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und stell-vertretende Vertrauensperson, jede für sich berechtigt, verbind-liche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entge-genzunehmen.

3. Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereini-gung muss in jedem Fall von mindestens zwei Mitgliedern desfür das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter den Vor-sitzenden oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet sein.Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss in jedem Fallvom Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertre-tungsberechtigung ist auf Verlangen nachzuweisen.Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss in jedemFall von jeweils mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahl-gebiet zuständigen Vorstandes, der an ihr beteiligten Parteienund politischen Vereinigungen, darunter jeweils dem Vorsitzen-den oder seinem Stellvertreter, sowie den Vertretungsberech-tigten der an ihr beteiligten Wählergruppen unterzeichnet sein.Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin/eines Einzel-bewerbers muss von diesem/dieser persönlich und handschrift-lich unterzeichnet sein.

4. Der/Die Bewerber/in auf dem Wahlvorschlag einer Partei darfnicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen

Wahlvorschlag an der Wahl teilnimmt (§ 28 Abs.4 BbgKWahlG).Jeder/Jede Bewerber/in darf nur auf einem Wahlvorschlag be-nannt sein.

C. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerber/in

1. Die Benennung als Bewerber/in auf einem Wahlvorschlag einerPartei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oderListenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:a) Der/Die Bewerber/in muss, gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG,

wählbar sein.b) Der/Die Bewerber/in muss durch eine Nominations-

versammlung, gemäß § 33 BbgKWahlG, bestimmt wordensein.

c) Der/Die Bewerber/in muss seiner/ ihrer Benennung aufdem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen.

Die in Buchstaben a) und c) genannten Voraussetzungen geltenferner für die Einzelbewerber.

2. Zur Wählbarkeit2.1 Wählbarkeit von Deutschen und Unionsbürgern

Wählbar sind alle wahlberechtigten Personen nach § 8BbgKWahlG, die am Wahltag seit mindestens drei Monaten imWahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthalt haben.Nicht wählbar ist ein Deutscher, der nach § 11 Abs. 2 BbgKWahlGvom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder infolge Richterspruchsdie Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicherÄmter nicht besitzt.Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der nach § 11 Abs. 3 i. V. m.Abs. 2 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oderinfolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zurBekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und infolge einerzivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunfts-mitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.

2.2 Mit dem Wahlvorschlag ist dem Wahlleiter eine Bescheinigungder Wahlbehörde einzureichen, dass der/die vorgeschlageneBewerber/in wählbar ist.Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidaturerklärt haben, müssen mit der Wählbarkeitsbescheinigung zu-sätzlich eine Versicherung an Eides statt über ihre Staats-angehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Her-kunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossensind.

3. Zur Nomination gemäß § 33 BbgKWahlG3.1 Der/Die Bewerber/in einer Partei oder politischen Verei-

nigung muss in einer Versammlung von dem zum Zeitpunktihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mit-gliedern der Partei oder politischen Vereinigung in geheimerAbstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung).Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mit-gliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzubeson-ders gewählt worden sind (Delegierten-versammlung).

3.2 Der/Die Bewerber/in einer Wählergruppe muss in einerVersammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahl-gebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitglie-derversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nichtmitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zumZeitpunkt ihres Zusammentritts im Wahlgebiet wahlberechtig-ten Anhänger der Wählergruppe (Anhängerversammlung) ingeheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auchdurch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder An-hängern (Satz1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzubesonders gewählt worden sind (Delegiertenversamm-lung).

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22 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

3.3 Der/Die Bewerber/in einer Listenvereinigung muss in ge-meinsamer Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in ge-heimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen geltendie Bestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.

3.4 Über die Mitglieder-, Anhänger- oder Delegiertenversammlungist eine Niederschrift anzufertigen, die dem Wahlvorschlagbeizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die ordnungsgemäßeVorbereitung und Durchführung der geheimen Wahl der Bewer-berin oder des Bewerbers hervorgehen ( § 33 Abs. 6 Satz 1 und2 BbgKWahlG).Die Niederschrift ist mindestens von dem/der Leiter/in der Ver-sammlung sowie von zwei weiteren Teilnehmern, die beide imWahlgebiet wahlberechtigt sein müssen, zu unterschreiben.Hierbei haben sie gegenüber dem Wahlleiter an Eides statt zuversichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbersin geheimer Abstimmung erfolgt ist (§ 33 Abs. 5 Satz 3 bis 5BbgKWahlG).

4. Für die Bestimmung des Bewerbers für den Ortsbeirat sind dieBestimmungen des § 89 BbgKWahlG anzuwenden.

D. Unterstützungsunterschriften

1. Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunter-schriften (§ 28a Abs. 7 BbgKWahlG)

1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigun-gen, die auf Grund eines eigenen Wahlvorschlags im Deut-schen Bundestag oder im Landtag Brandenburg durch mindes-tens einen im Land Brandenburg gewählten Abgeordneten oderim Kreistag durch mindestens einen Vertreter oder in der Ge-meindevertretung/Stadtverordnetenversammlung durchmindestens einen Vertreter seit der letzten Wahl ununterbro-chen vertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unter-stützungsunterschriften befreit.

1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die auf Grund eineseigenen Wahlvorschlags im Kreistag durch mindestens einenVertreter oder in der Gemeindevertretung/Stadtverordneten-versammlung durch mindestens einen Vertreter seit der letztenWahl ununterbrochen vertreten sind, sind von dem Erfordernisvon Unterstützungsunterschriften befreit.

1.3 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern, die auf Grund ei-nes eigenen Wahlvorschlags am Tag der Bestimmung des Wahl-tages der Vertretung angehören und ihren Sitz bei der letztenWahl auf Grund eines Einzelwahlvorschlags erhalten haben,sind von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be-freit.

1.4 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften giltnicht für Wahlvorschläge von Listenvereinigungen, wennmindestens eine der an ihr Beteiligten wenigstens eine der inNummer 1.1 oder 1.2 genannten Voraussetzungen für die Be-freiung von diesem Erfordernis erfüllt.

2. Wichtige Hinweise2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung,

Wählergruppe, Listenvereinigung, Einzelbewerber/in, der/dienicht nach der vorstehenden Nummer 1 vom Erfordernis vonUnterstützungsunterschriften befreit ist, sind mindestens 20(Anzahl nach § 28a BbgKWahlG) Unterstützungsunterschriftenvon wahlberechtigten Personen beizufügen. Die persönliche,überprüfbare Unterstützungsunterschrift der wahlberechtigtenPerson ist bei der zuständigen Wahlbehörde zu leisten. Sie kannauch vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubigung vonUnterschriften ermächtigten Stelle geleistet werden.

2.2 Die Unterstützungsunterschriften sind auf amtlichen Formblät-tern für Unterschriftslisten, unter Beachtung folgender Vorschrif-ten zu erbringen:

2.2.1 Die Formblätter werden auf Anforderung des Wahlvor-schlagsträgers sofort bei der zuständigen Wahlbehörde auf-gelegt.Bei der Anforderung sind Familiennamen, Vornamen (bei meh-reren Vornamen der Rufname oder die Rufnamen) und Anschriftder Bewerberin oder des Bewerbers anzugeben.Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischenVereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung de-ren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,auch diese anzugeben. Außerdem hat die Vertrauensperson oderstellvertretende Vertrauensperson durch schriftliche Erklärungzu bestätigen, dass die Bewerberin oder der Bewerber gemäß §33 BbgKWahlG bestimmt worden ist.Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind fernerauch die Namen und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungender an ihr Beteiligten anzugeben.Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder einesEinzelbewerbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“anzugeben.Auf Anforderung der Vertrauensperson oder stellvertretendenVertrauensperson werden unter den genannten Voraussetzun-gen auch amtliche Formblätter für die Unterzeichnung des Wahl-vorschlags vor einem Notar oder einer anderen zur Beglaubi-gung ermächtigten Stelle ausgegeben.

2.2.2 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler-gruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestim-mung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 33 BbgKWahlGunterzeichnet werden. Vorher geleistete Unterstützungsunter-schriften sind ungültig.

2.2.3 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvor-schlag für die Wahl unterzeichnen. Hat eine Person mehr alseinen Wahlvorschlag unterzeichnet, so ist ihre Unterstützungs-unterschrift auf sämtlichen Wahlvorschlägen ungültig.

2.2.4 Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durch die Bewerberinoder den Bewerber selbst ist unzulässig.

2.2.5 Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname (bei meh-reren Vornamen der oder die Rufnamen), Tag der Geburt undAnschrift der unterzeichnenden Person anzugeben. Die unter-zeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistung auszu-weisen.

2.2.6 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Be-hinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kanneine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die Unter-schriftsleistung vorzunehmen; Hilfsperson kann auch ein Be-diensteter der Wahlbehörde oder der Notar sein. Die Unter-schriftsleistung durch die Hilfsperson ist auf der Unterschrifts-liste zu vermerken.

2.2.7 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer Behinderung nichtin der Lage ist, die Wahlbehörde aufzusuchen, kann auf Antragdie Unterstützungsunterschrift durch Erklärung vor einem Be-auftragten der Wahlbehörde ersetzen. Der Antrag ist bis zum17.03.2014 (69. Tag vor der Wahl), 16.00 Uhr schriftlich bei derWahlbehörde zu stellen.

2.2.8 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner,die die Unterstützungsunterschrift bei der Wahlbehörde geleis-tet haben, auf der Unterschriftsliste zu vermerken, dass sie imjeweiligen Wahlgebiet/Wahlkreis wahlberechtigt sind. Für jede/nwahlberechtigte/n Unterzeichner/in, die/der die Unterstützungs-unterschrift nicht bei der Wahlbehörde geleistet hat, ist derUnterschriftenliste eine gesonderte Bescheinigung der Wahl-behörde beizufügen, dass er/sie im Wahlgebiet/Wahlkreis wahl-berechtigt ist.

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21 Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1 23Am Zeuthener See

Amtlicher Teil

E. Wahlanzeige

Parteien, für die die Voraussetzungen nach § 28a Abs. 7 Nr. 1Buchstabe a oder b BbgKWahlG nicht zutreffen, können alssolche einen Wahlvorschlag nur einreichen, wenn sie spätestensam 05.03.2014 (81. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr dem Landes-wahlleiter ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigthaben. In der Wahlanzeige ist der satzungsmäßige Name derPartei anzugeben; Gleiches gilt für die Kurzbezeichnung. DieAnzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvor-standes, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertre-ter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die schrift-liche Satzung, das schriftliche Programm sowie ein Nachweisüber die satzungsmäßige Bestellung des Landesvorstandes sindder Anzeige beizufügen.

F. Mängelbeseitigung

1. Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 20.03.2014 (66. Tag vorder Wahl), 12.00 Uhr können Mängel, die sich auf die Benen-nung der Bewerberin oder des Bewerbers beziehen, nicht mehrbehoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehrbeigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn der/die Bewerber/in so mangelhaft bezeichnet ist, dass seine/ihre Identität nichtfeststeht.

2. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berüh-ren, können bis zu der Sitzung des Wahlausschusses, in derüber die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden wird, be-seitigt werden.

G. Zulassung der Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss beschließt am in öffentlicher Sitzungüber die Zulassung der Wahlvorschläge.Im Übrigen wird auf § 37 BbgKWahlG und §§ 38 und 39BbgKWahlV verwiesen.

H. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen

Die für die Einreichung eines Wahlvorschlages erforderlichenVordrucke werden vom zuständigen Wahlleiter beschafft undkönnen von ihm abgefordert werden.

Zeuthen, den 21.02.2014

SchindlerWahlleiterin

Gemäß § 26 und 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahl-gesetzes (BbgKWahlG) und § 31 Abs. 2 und 3 der BrandenburgischenKommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt:

I. Wahltermin für die Wahl sowie die WahlzeitAufgrund der Verordnung über den Wahltag und die Wahlzeitder landesweiten Kommunalwahlen 2014 vom 04. September2013 findet die Wahl zum Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald

am Sonntag, den 25, Mai 2014in der Zeit von 8 bis 18 Uhr

statt.

II. Aufforderung zur Einreichung von WahlvorschlägenNachdem der Minister des Innern den Wahltermin für die Wahldurch Rechtsverordnung bestimmt hat, fordere ich gemäß § 31Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für dieseWahl möglichst frühzeitig einzureichen.

Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin:

1. Anzahl der zu wählenden Mitglieder des KreistagesEs sind insgesamt

56 Mitglieder des Kreistageszu wählen.

2. WahlkreiseDer Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewald hat in seinerSitzung am 04.09.2013 durch Beschluss das Wahlgebiet in fol-gende fünf Wahlkreise eingeteilt:

Wahlkreis I Gemeinde Eichwalde, Gemeinde Schulzendorf,Gemeinde Zeuthen und Stadt Wildau

Bekanntmachung der KreiswahlleiterinWahl des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald

am 25.05.2014

Wahlkreis II Stadt Königs Wusterhausen

Wahlkreis III Gemeinde Schönefeld, Gemeinde Bestenseeund Gemeinde Heidesee, Stadt Mittenwalde

Wahlkreis IV Amt Schenkenländchen, Amt Unterspreewald,Stadt Luckau und Gemeinde Heideblick

Wahlkreis V Gemeinde Märkische Heide, Stadt Lübben(Spreewald), Amt Lieberose/Oberspreewald

3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereini-

gungen und Wählergruppen sowie Einzelbewerberinnenund Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben könnenParteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch ge-meinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einrei-chen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listen-vereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereini-gung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag fürdieselbe Wahl aus.

3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereichtwerden. Sie müssen spätestens bis zum

Donnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr,

bei der

Kreiswahlleiterin des Landkreises Dahme-Spreewald– Frau Starke –

Reutergasse 12, 15907 Lübben (Spreewald)

schriftlich eingereicht werden.

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24 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

4. Besondere Anzeigepflicht für ListenvereinigungenDie Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschlie-ßen, ist mir durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organealler am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zumDonnerstag, den 20. März 2014, 12 Uhr, schriftlich anzu-zeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligtenGruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigun-gen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebietzuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsitzendenoder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wähler-gruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wähler-gruppe unterzeichnet sein.

5. Einreichung von wahlkreisbezogenen WahlvorschlägenEine Partei, politische Vereinigung, Wählergruppe oder Listen-vereinigung kann mehrere wahlkreisbezogene Wahlvorschlä-ge (je eine Liste für die einzelnen Wahlkreise) einreichen. Einzel-bewerberinnen oder Einzelbewerber können nur einenwahlkreisbezogenen Wahlvorschlag einreichen.

6. Inhalt der Wahlvorschläge6.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu

§ 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssenenthaltena) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätig-

keit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehö-rigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin und einesjeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge,

b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Verei-nigung den vollständigen Namen der einreichenden Parteioder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeich-nung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angege-bene Name der Partei oder politischen Vereinigung mussmit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt,

c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen dereinreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurz-bezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen musshervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt;der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nichtden Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oderderen Kurzbezeichnung enthalten,

d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namender Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnungverwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, so-fern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr be-teiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wähler-gruppen anzugeben,

e) den Namen des Wahlgebietes und bei wahlkreisbezogenenWahlvorschlägen auch die Bezeichnung des Wahlkreises.

Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder einesEinzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e be-zeichneten Angaben enthalten.

6.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin odereinen Bewerber und darf höchstens 16 Bewerberinnen und Be-werber enthalten. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberinoder eines Einzelbewerbers darf nur den Namen dieser Bewer-berin oder dieses Bewerbers enthalten.

6.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekom-munikationsanschluss der Vertrauensperson und der stell-vertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauens-person kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benanntwerden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nurdie Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensper-son, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zumWahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen.

6.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereini-gung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahl-gebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsit-zenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter,unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppemuss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnetsein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nach-zuweisen.Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von je-der an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wähler-gruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlageiner Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers mussvon dieser oder diesem unterzeichnet sein.

6.5 Wichtige BeschränkungenJede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahl-vorschlag für die Wahl des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber aufdem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer ande-ren Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieserWahl antritt.

7. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oderBewerber

7.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahl-vorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wähler-gruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Vorausset-zungen geknüpft:a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß § 11

BbgKWahlG wählbar sein.b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine

Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen undBewerber gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt wordensein (siehe Nummer 8).

c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennungauf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustim-mung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu § 32 Abs. 5 Nr.1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einerPartei eingereicht, hat die Bewerberin oder der Bewerberin der Zustimmungserklärung zudem ihre oder seine Partei-mitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie oderer parteilos ist.

Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen geltenferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber.

7.2 Zur Wählbarkeit7.2.1 Wählbarkeit von Deutschen

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen imSinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die– die am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und– seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständi-

gen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach § 11 Abs. 2BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er– gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

oder– infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit

zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.7.2.2 Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern

Gemäß § 11 Abs. 1 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staats-angehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich,Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Lu-xemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Ru-mänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechi-sche Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritan-nien und Nordirland sowie Republik Zypern), die

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21 Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1 25Am Zeuthener See

Amtlicher Teil

– am 25. Mai 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und– seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständi-

gen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach § 11 Abs. 3BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er– gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

oder– infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland

die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentli-cher Ämter nicht besitzt oder

– infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentschei-dung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nichtbesitzt.

7.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für je-den Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach demMuster der Anlage 8a zu § 32 Abs. 5 Nr. 2 BbgKWahlV einzu-reichen, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorge-schlagene Bewerber wählbar ist.Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihreZustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit derBescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung anEides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu § 32 Abs. 5 Nr.3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darübervorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht vonder Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

8. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber ge-mäß § 33 BbgKWahlG

8.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder po-litischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einerVersammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im ge-samten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Par-tei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung be-stimmt worden sein (Mitgliederversammlung).Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mit-gliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzubesonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung).

8.2 Wenn die Partei oder politische Vereinigung im Wahlgebiet keineOrganisation hat, können die Bewerberinnen und Bewerbersowie ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Amtsgebietwahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Verei-nigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zumKreistag des Landkreises Dahme-Spreewald wahlberechtigtenMitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder derenDelegierte bestimmt werden.

8.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppesowie ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zumZeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebietwahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitglieder-versammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitglied-schaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeit-punkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahl-berechtigten Anhängerinnen und Anhänger (Anhän-gerinnen- und Anhängerversammlung) der Wählergruppein geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kannauch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oderAnhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in ge-heimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Dele-giertenversammlung).Die Ausführungen zu Nummer 8.2 gelten für mitgliedschaftlichorganisierte Wählergruppen entsprechend.

8.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listen-vereinigung sowie ihre Reihenfolge müssen in einer gemein-samen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in gehei-mer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten dieBestimmungen des § 33 BbgKWahlG sinngemäß.

8.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen undAnhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand derPartei oder politischen Vereinigung oder der oder dem Vertre-tungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestensdreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche An-kündigung zu laden.

8.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberech-tigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl derBewerberinnen und Bewerber sowie der Delegierten für dieDelegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewer-berinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihrProgramm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustel-len. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mit-glieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an derAbstimmung beteiligen.

8.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhänger- oder Dele-giertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Mus-ter der Anlage 9a zu § 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen,die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschriftmuss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Formder Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, An-hängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergeb-nis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leite-rin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Ver-sammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eidesstatt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungenan eine demokratische Aufstellung der Kandidatinnen und Kan-didaten gemäß § 33 Abs. 5 BbgKWahlG beachtet worden sind.

9. Unterstützungsunterschriften9.1 Befreiung von dem Erfordernis von Unterstützungsunter-

schriften9.1.1 Wahlvorschläge von Parteien und politischen Vereinigun-

gen, die am 09. September 2013 aufgrund eines zurechen-baren Wahlvorschlags im 17. Deutschen Bundestag oder im 5.Landtag Brandenburg durch mindestens eine im Land Branden-burg gewählte Abgeordnete oder mindestens einen im LandBrandenburg gewählten Abgeordneten oder im Kreistag desLandkreises Dahme-Spreewald durch mindestens eine Kreistags-abgeordnete oder durch mindestens einen Kreistagsabgeord-neten seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sindvon dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften befreit.

9.1.2 Wahlvorschläge von Wählergruppen, die am 09. Septem-ber 2013 aufgrund eines zurechenbaren Wahlvorschlags imKreistag des Landkreises Dahme-Spreewald durch mindestenseine Kreistagsabgeordnete oder durch mindestens einenKreistagsabgeordneten seit der letzten Wahl ununterbrochenvertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungs-unterschriften befreit.

9.1.3 Das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften gilt ferner nichtfür Listenvereinigungen, wenn mindestens eine der an ihrbeteiligten Gruppierungen wenigstens eine der in Nummer 9.1.1oder 9.1.2 genannten Voraussetzungen für die Befreiung vondiesem Erfordernis erfüllt.

9.1.4 Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen und Einzel-bewerbern, die am 09. September aufgrund eines Einzel-wahlvorschlags im Kreistag des Landkreises Dahme-Spreewaldvertreten sind, sind von dem Erfordernis von Unterstützungs-unterschriften befreit.

9.2 Wichtige Hinweise9.2.1 Dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung,

einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzel-bewerbers, die oder der nicht nach der vorstehenden Nummer9.1 von dem Erfordernis von Unterstützungsunterschriften be-freit ist, sind in den Wahlkreisen I, II, IV und V mindestens20 Unterstützungsunterschriften und im Wahlkreis III

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26 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

mindestens 30 Unterstützungsunterschriften von im Wahlkreiswahlberechtigten Personen beizufügen.

9.2.2 Die persönliche, überprüfbare Unterstützungsunterschrift derwahlberechtigten Person ist spätestens bis zum

Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr,

bei der Wahlbehörde zu leisten.Die Unterstützungsunterschrift kann auch bei einer ehrenamt-lichen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bür-germeister im Land, vor einer Notarin oder einem Notar odereiner anderen zur Beglaubigung von Unterschriften er-mächtigten Stelle geleistet werden. Die hierzu von mir aufAnforderung ausgegebenen Unterschriftenlisten (sieheNummer 9.2.3) sind der jeweiligen Wahlbehördespätestens bis zum

Mittwoch, den 19. März 2014, 16 Uhr,

vorzulegen.Die erforderlichen Unterstützungsunterschriften sind aufden von mir aufgelegten oder ausgegebenen amtlichenFormblättern für Unterschriftenlisten nach dem Muster der An-lage 6 zu § 32 Abs. 4 Nr. 3 BbgKWahlV unter Beachtung folgen-der Vorschriften zu erbringen:

9.2.3 Die Formblätter werden von mir auf Anforderung desWahlvorschlagsträgers sofort bei den entsprechenden Wahl-behörden aufgelegt.Bei der Anforderung sind Familien- und Vornamen sowie An-schrift einer jeden Bewerberin und eines jeden Bewer-bers in erkennbarer Reihenfolge anzugeben.Daneben ist beim Wahlvorschlag einer Partei, politischenVereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung de-ren Name und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet,auch diese, anzugeben.Außerdem hat der Wahlvorschlagsträger durch schriftliche Er-klärung zu bestätigen, dass die Bewerberinnen und Bewerbersowie ihre Reihenfolge gemäß § 33 BbgKWahlG bestimmt wor-den sind, oder eine Ausfertigung der Niederschrift über die Be-stimmung der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Rei-henfolge vorzulegen.Beim Wahlvorschlag einer Listenvereinigung sind fernerauch die Namen, und, sofern vorhanden, die Kurzbezeichnungender an ihr beteiligten Gruppierungen anzugeben.Beim Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder einesEinzelbewerbers ist die Bezeichnung „Einzelwahlvorschlag“anzugeben.Auf Anforderung des Wahlvorschlagsträgers werde ich unter denvorgenannten Voraussetzungen auch amtliche Formblätter fürdie Unterzeichnung des Wahlvorschlags bei einer ehrenamtli-chen Bürgermeisterin oder einem ehrenamtlichen Bürgermeis-ter im Land, vor einer Notarin oder einem Notar oder bei eineranderen zur Beglaubigung ermächtigten Stelle ausgeben.

9.2.4 Wahlvorschläge von Parteien, politischen Vereinigungen, Wähler-gruppen oder Listenvereinigungen dürfen erst nach der Bestim-mung der Bewerberinnen und Bewerber sowie ihrer Reihenfol-ge nach § 33 BbgKWahlG unterzeichnet werden. Vorher geleis-tete Unterstützungsunterschriften sind ungültig.

9.2.5 Eine wahlberechtigte Person darf nur jeweils einen Wahlvor-schlag für die Wahl des Kreistages des Landkreises Dahme-Spreewald unterzeichnen. Hat eine Person für diese Wahl mehrals einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind sämtliche vonihr für diese Wahl geleisteten Unterstützungsunterschriften un-gültig.

9.2.6 Die Wahlvorschläge dürfen nur von den in dem betreffendenWahlkreis wahlberechtigten Personen unterzeichnet werden.Hat eine Person einen Wahlvorschlag unterzeichnet, der für ei-nen Wahlkreis gilt, in dem sie nicht wahlberechtigt ist, so istihre Unterschriftsleistung ungültig.

9.2.7 Die Wahlberechtigung muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnunggegeben sein. Die Unterzeichnung des Wahlvorschlags durchdie Bewerberinnen und Bewerber selbst ist unzulässig.

9.2.8 Neben der Unterschrift sind Familien- und Vornamen, Tag derGeburt und Anschrift der unterzeichnenden Person sowie dasDatum der Unterschriftsleistung anzugeben.Die unterzeichnende Person hat sich vor der Unterschriftsleistungauszuweisen. Die Zurücknahme gültiger Unterstützungsunter-schriften ist wirkungslos.

9.2.9 Eine wahlberechtigte Person, die wegen einer körperlichen Be-hinderung einer Hilfe bei der Unterschriftsleistung bedarf, kanneine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bestimmen, die dieUnterschriftsleistung vornimmt. Eine wahlberechtigte Person,die wegen einer Behinderung nicht in der Lage ist, die Wahlbe-hörde aufzusuchen, kann auf Antrag die Unterstützungsunter-schrift durch Erklärung vor einer oder einem Beauftragten derWahlbehörde ersetzen. Der Antrag kann bis Montag, den 17.März 2014, 16 Uhr, schriftlich bei der Wahlbehörde gestelltwerden.

9.2.10 Die Wahlbehörde hat für alle wahlberechtigten Unterzeichner-innen und Unterzeichner, die die Unterstützungsunterschrift aufder von mir aufgelegten oder ausgegebenen Unterschriftenlisteleisten, zu vermerken, dass sie im betreffenden Wahlkreis zumZeitpunkt ihrer Unterschriftsleistung wahlberechtigt sind.

10. MängelbeseitigungNach Ablauf der Einreichungsfrist am 20. März 2014, 12 Uhr,können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge derBewerberinnen und Bewerber beziehen, nicht mehr behobenund fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beige-bracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder derBewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seineIdentität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeitder Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidungüber die Zulassung der Wahlvorschläge (§ 37 Abs. 1 BbgKWahlG)beseitigt werden.

11. Zulassung der WahlvorschlägeDer Wahlausschuss beschließt am 25. März 2014, 16 Uhr inöffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. ImÜbrigen wird auf § 37 BbgKWahlG sowie §§ 38 und 39BbgKWahlV verwiesen.

III. Vordrucke für die Einreichung von WahlvorschlägenDie für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vor-drucke werden von mir beschafft und können bei mir (Kreis-wahlleiterin, Landkreis Dahme-Spreewald, Reutergasse 12,15907 Lübben (Spreewald), Tel. 03546/201202 bzw. 03546/201204 oder E-Mail [email protected]) angefor-dert werden.

Lübben, 14.01.2014

gez. StarkeKreiswahlleiterin

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21 Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1 27Am Zeuthener See

Am 25. Mai 2014 findet die Wahl der Abgeordneten des EuropäischenParlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahlkönnen Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie in der Bundesrepublik Deutsch-land eine Wohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhal-ten und am Wahltag1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Eu-

ropäischen Union besitzen,2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,3. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland

oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eineWohnung innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten (aufdie Dreimonatsfrist wird ein aufeinanderfolgender Aufenthalt in dengenannten Gebieten angerechnet),

4. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitglied-staat der Europäischen Union, dessen Staatsangehörigkeit Sie be-sitzen, vom aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament ausge-schlossen sind,

5. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland einge-tragen sind. Die erstmalige Eintragung erfolgt nur auf Antrag.Der Antrag ist auf einem Vordruck spätestens bis zum 04.Mai 2014 zu stellen.Einem Antrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis,der erst nach dem 04. Mai 2014 bei der zuständigen Gemeinde-behörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden (§ 17a Abs.2 der Europawahlordnung).Sind Sie bereits aufgrund Ihres Antrages bei den Wahlen zum Euro-päischen Parlament am 13. Juni 1999, am 13. Juni 2004 oder am 07.Juni 2009 in ein Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutsch-land eingetragen worden, brauchen Sie keinen erneuten Antrag zustellen. Ihre Eintragung erfolgt dann von Amts wegen, sofern diesonstigen wahlrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.Dies gilt nicht, wenn Sie bis einschließlich zum 04. Mai 2014 gegen-über der zuständigen Gemeindebehörde auf einem Formblatt be-

Amtlicher Teil

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaatender Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament

in der Bundesrepublik Deutschland am 25. Mai 2014

antragen, nicht in dem deutschen Wählerverzeichnis geführt zuwerden. Die Entscheidung gegen eine Eintragung in ein deutschesWählerverzeichnis gilt dann für alle künftigen Wahlen zum Europä-ischen Parlament, bis Sie hier erneut einen Antrag auf Eintragungin ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.Sind Sie bei den Europawahlen von 1979 bis 1994 in ein Wähler-verzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen wor-den, müssen Sie für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutsch-land einen erneuten Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnisstellen. Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzugin die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie immer einen neuenAntrag auf Eintragung in ein deutsches Wählerverzeichnis stellen.

Antragsvordrucke sowie Merkblätter zur Information können bei allenGemeindebehörden in der Bundesrepublik Deutschland angefordert wer-den.Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland als Wahlbewerber füreinen der deutschen Sitze im Europäischen Parlament kandidieren wol-len, ist u. a. Voraussetzung, dass Sie am Wahltag1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,2. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen

Union besitzen,3. weder in der Bundesrepublik Deutschland noch in dem Mitglied-

staat der Europäischen Union, dem Sie angehören, von der Wähl-barkeit ausgeschlossen sind.

Mit Ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis oder mit demWahlvorschlag mit Ihrer Kandidatur müssen Sie eine Versicherung anEides statt abgeben, dass bei Ihnen die o. g. Voraussetzungen für eineaktive oder passive Wahlteilnahme vorliegen.

Lübben, 05.02.2014

Nadine StarkeKreiswahlleiterin

Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStG), in der Fassungder Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBI. I/09 (Nr. 15), S. 358), zuletztgeändert durch Gesetz vom 18.10.2011(GVBI. 1/11, (Nr. 24) in der derzeitgeltenden Fassung erhalten folgende in der Gemeinde Zeuthen, Ge-markung Zeuthen, Flur 1, Flurstück 268 mit 1.710,00 m2, Flurstück 271mit 391,00 m2 (siehe Anlage 1) gelegenen Verkehrsflächen die Eigen-schaft einer öffentlichen Verkehrsfläche und werden der Allgemeinheitfür die öffentliche Nutzung zur Verfügung gestellt.Die oben genannten Verkehrsflächen werden als öffentliche Straßennach ihrer Verkehrsbedeutung in die Straßengruppe Gemeindestraßeneingestuft und erhalten die Bezeichnung

„Otto-Nagel-Allee“

Diese Verfügung gilt als am Tage nach ihrer Bekanntmachung alsbekanntgegeben.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Be-kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schrift-lich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Zeuthen, Schillerstr. 1,15738Zeuthen, einzulegen.

Zeuthen, 14.02.2014 BurgschweigerBürgermeisterin

Widmungsverfügung „Otto-Nagel-Allee“

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28 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

Am 29. Januar 2014 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerteim Landkreis Dahme-Spreewald die Bodenrichtwerte zum Stichtag31.12.2013 beschlossen. Gemäß § 12 Abs. 2 der Gutachterausschuss-verordnung des Landes Brandenburg vom 12. Mai 2010 (GVBl. II 21.Jahrgang, Nr. 27), sind die Bodenrichtwerte in den Gemeinden für dieDauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Die neuen Bodenrichtwerte werden in der Zeit vom 11.03.2014 –11.04.2014während der Sprechzeiten in der Gemeindeverwaltung Zeuthen,Schillerstraße 1, Zimmer 32, 15738 Zeuthen öffentlich ausgelegt.

Auslegung der Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Zeuthen

Schriftliche oder mündliche Bodenrichtwertauskünfte sind – auch außer-halb der Auslegungsfrist – in der Geschäftsstelle des Gutachteraus-schusses (Gutachterausschuss für Grundstückswerte im LandkreisDahme-Spreewald, Geschäftsstelle, Reutergasse 12, 15907 Lübben(Spreewald)) erhältlich.

Gez. Schiefelbein(Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)

Am 29. Januar 2014 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Dahme-Spreewald 379 allgemeine und 31 besondereBodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2013 beschlossen.Die Bodenrichtwerte werden auf der Basis der abgeschlossenen Grundstückskaufverträge des Vorjahres ermittelt. Der Bodenrichtwert beziehtsich auf ein durchschnittliches baureifes Grundstück, d. h. auf ein Grundstück, welches ohne weitere Aufwendungen für Freimachung, Erschließungo. ä. bebaubar ist. Die Unterschiede in der Höhe der Richtwerte sind im Wesentlichen in der Lage begründet. Weitere Einflussgrößen wie z. B.Erschließung und Grundstücksgröße sind ebenfalls von Bedeutung für den Kaufpreis. Kleinere Grundstücke erzielen regelmäßig höhere Preise prom² als größere. Für das Gebiet der Gemeinde Zeuthen wurden zum Stichtag 31.12.2013 folgende Bodenrichtwerte ermittelt:

Zone BRW-Zone Beschluss31.12.2013 Merkmale 31.12.2013

(€/m²)0350 Zeuthen 90 W 800 m² ebf3910 Zeuthen M 120 M 1.000 m² ebf0349 Zeuthen, Zeuthener Winkel 105 WA 500 m²0351 Zeuthen Uferlage 200 W 2.000 m² ebf0358 Miersdorfer Werder Uferlage 110 W 1.600 m² ebf6200 Zeuthen 55 G 1.000 m²0355 Miersdorf Nord 95 W 600 m² ebf0357 Miersdorf Nord 75 W 1.200 m² ebf0356 Miersdorf Falkenhorst 75 W 900 m² ebf0361 Miersdorf Süd 90 W 800 m² ebf0366 Miersdorf Am Kurpark 95 WR 500 m²

Information des Gutachterausschusses im Landkreis Dahme-SpreewaldAktuelle Bodenrichtwerte zum 31.12.2013

Abkürzungen:Art der baulichen NutzungenW WohnbauflächeWA allgemeines WohngebietWR reines WohngebietM gemischte BauflächeG gewerbliche BauflächeBeitrags- und abgabenrechtlicher Zustandkeine Angabe:erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreiebf:erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und abgaben-pflichtig nach Kommunalabgabengesetzebpf:erschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und abgaben-pflichtig nach Kommunalabgabengesetz

Es wurden 19 Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flä-chen für verschiedene Bereiche des Landkreises ermittelt. Die Gemein-de Zeuthen liegt in dem Bereich Berliner Umland, für den nachfolgendeWerte gelten.

Art der Nutzung €/m²Ackerland, innerhalb Autobahnring, Ackerzahl 30 0,90Grünland, Grünlandzahl 30 0,50Forsten, mit Aufwuchs 0,40

Der Landesbetrieb Landesvermessung und Geobasisinformation Branden-burg hat in Zusammenarbeit mit den Gutachterausschüssen für Grundstücks-werte sein Informationsangebot im brandenburg-viewer (http://www.geobasis-bb.de/bb-viewer.htm) erweitert. Seit dem 20. September 2010 werden dieBodenrichtwerte in Kombination mit den aktuellen Geobasisdaten zur kos-tenlosen Ansicht im Internet angeboten. Zu den angebotenen Geobasisdatengehören Topographische Karten, die Automatisierte Liegenschaftskarte undLuftbilder. Diese können einzeln oder in Kombination mit den Bodenrichtwert-informationen überlagert werden.Der brandenburg-viewer erlaubt damit einen visuellen Einblick in die aktuel-len Bodenrichtwerte auf verschiedenen Darstellungsgrundlagen. Ferner stehteine Ortssuche zur Verfügung. Die Ortssuche ermöglicht eine Suche nachbeliebigen Gebieten. Hierbei ist es möglich, eine Adresse (Straße, PLZ undHausnummer) oder einen Ort, einen Gemarkungsnamen oder Flur-kennzeichen (Katasterangaben) oder einen Kartenblattnamen (Kartenblätter)einzugeben. Für die Bodenrichtwertdarstellung werden eine Zeichenerklärungund Informationen zu den dargestellten Bodenrichtwerten und deren wert-beeinflussenden Merkmalen in separaten Erläuterungen angeboten. (Quel-le: Vermessung Brandenburg, Nr. 2/2010, S. 73)Weitere mündliche oder schriftliche Auskünfte zum Grundstücksmarkt sindin der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses unter der Rufnummer 03546/2027-58, -60, -90, per E-Mail Anfrage über [email protected] oderFAX 03546/201264 (Reutergasse 12, 15907 Lübben) erhältlich.

Gez. Schiefelbein(Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses)

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21 Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1 29Am Zeuthener See

Amtlicher Teil

Tourenplan Straßenreinigung 2014 – Stand: 17.02.2014

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30 Am Zeuthener See 21. Jahrgang / 11.03.14 / Nummer 1

Amtlicher Teil

Einladung zu der Versammlung der Mitglieder der JagdgenossenschaftWildau/Zeuthen am 04.04.2014 um 18:00 Uhr im SportkasinoWildau, Grabowskistraße 18.

Eingeladen sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemein-schaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Wildau/Zeuthen gehö-ren, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Gemäß § 7 der Satzungkann sich ein Grundeigentümer mittels schriftlicher Vollmacht vertre-ten lassen.

Miteigentümer und Gesamthandseigentümer können ihr Stimmrechtnur einheitlich ausüben, eine Bevollmächtigung ist nachzuweisen. Fürjuristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organeoder deren Beauftragte. Diese Befugnis ist nachzuweisen.

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Wildau/Zeuthen

Tagesordnung:1. Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung.2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2013/20143. Finanzbericht zum Jagdjahr 2013/2014 einschließlich Bericht der

Kassenprüfer4. Entlastung des Vorstandes5. Beschluss zur Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung des

Jagdjahres 2013/20146. Beschluss über die Verwendung der Wildschadenspauschale des

Jagdjahres 2013/20147. Information zur jagdlichen Situation in der Jagdgenossenschaft und

Bericht der Jagdpächter8. Informationen und Anfragen/Verschiedenes

Fritz HellwigDer Jagdvorsteher

Am 12.04.2014 bitten wir Sie um Ihre Unterstützung. In der Zeit von09.00 bis 12.00 wollen wir gemeinsam mit Ihnen in den nachfolgendenGebieten unserer Gemeinde möglichst viel Unrat und Müll sammeln.

Waldgebiete/Bereiche

1 an der Nordschranke, östliche Seite, in Richtung Nord bis GrenzeGemarkung Eichwalde in Richtung Süd bis Beginn befestigter TeilAlte Poststraße (Höhe Feuerwache)Treffpunkt: an der Nordschranke/östliche Seite

2 an der Nordschranke, westliche Seite Treffpunkt: ehem. Kläranlage

3 Am Kienpfuhl, einschließlich Ecke Parkstraße/Teltower Straße Treffpunkt: Teltower Straße/Ecke Mainzer Straße

4 Am Höllengrund/Pulverberg – NaturschutzgebietTreffpunkt: Ende des Morellenweges/Eingang Höllengrund

5 Waldgebiet hinter der Schmöckwitzer Straße/Am HeidebergTreffpunkt: vor dem ehemaligen Postgelände

Umwelttag am 12.04.2014 in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr

6 Waldgebiet Lindenallee/Fontaneallee Treffpunkt: an der Schranke Forstweg

Sorgen Sie bitte selbst für festes Schuhwerk, entsprechende Kleidungund zu Ihrer eigenen Sicherheit nach Möglichkeit für Schutzhandschuhe*.

Blaue Säcke werden wie üblich an den jeweiligen Treffpunkten zur Ver-fügung gestellt.

Weitere Informationen erhalten Sie am Umwelttag von den Mitarbei-tern der Gemeindeverwaltung Zeuthen an den o.g. Treffpunkten.

* Die Gemeinde Zeuthen bleibt von allen Versicherungsschäden, so-wohl Sach- als auch Personenschäden frei.

Zeuthen, 05.02.2014

BurgschweigerBürgermeisterin

ImpressumAmtsblatt für die Gemeinde Zeuthen

Das „Amtsblatt für die Gemeinde Zeuthen“ erscheint nach Bedarf und wird der Ortszeitschrift „Am Zeuthener See“ lose beigelegt. Es wird außerdem im Rathaus derGemeinde Zeuthen, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen ausgelegt und ist dort zu den Sprechzeiten kostenlos erhältlich. Auflage: 6500

– Druck und Verlag: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, 10178 Berlin, Panoramastraße 1, Telefon: (030) 2809 93 45– verantwortlich für den amtlichen Teil: Die Bürgermeisterin der Gemeinde Zeuthen, Schillerstraße 1, 15738 Zeuthen, Tel.: (033762) 753-0, Fax: (033762) 753-575

Ende des amtlichen Teils

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Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 31

Zum Konzert des Kantatenchores am5. April um 19 Uhr erklingt in derMartin-Luther-Kirche Zeuthen franzö-sische Chor- und Orgelmusik. DasKonzert reiht sich in die Veranstaltun-gen zum 100. Geburtstag der Martin-Luther-Kirche Zeuthen ein.Im Mittelpunkt des Konzerts steht dasRequiem für Soli, Chor und Orgel vonGabriel Fauré. Im Gegensatz zu ande-ren Requiem-Komponisten wie Mo-zart oder Verdi stellt Fauré hier die ru-higen, kontemplativen Klänge in denVordergrund. Meisterlich schreibt erzarte Melodien und sanfte Akkorde,die gesamte Komposition wirkt unge-mein friedlich und positiv. Nicht dieAngst und der Schrecken des Todessondern die himmlische Erlösung zeu-gen hier von einer großen Glaubenssi-cherheit Faurés. Berühmt geworden istbesonders das „Pie Jesu“, das wie eineLiebeshymne angelegt ist.

Kantatenchor imJubiläumsjahr derZeuthener Kirche Die großartige, preisgekrönte Bühnen-

und Filmschauspielerin, Dozentin fürSchauspielkunst, engagierte Pazifistinund Autorin Walfriede Schmitt liestam Freitag, dem 28. März um 19.00 Uhrim DESY – Institut in Zeuthen,Platanenallee 6 aus ihrem,2009 im Thymeisser VerlagBerlin/Basel erschienenen Ro-man „Gott ist zu lang-sam“. Im Mittelpunkt steht einaussterbendes soziales Biotop– die Berliner Eckkneipe. Hierspielen sich heitere und tragi-sche Geschichten ab. Manchesist real, manches absurd, dochalle Figuren sind liebenswert,auch wenn es Brüche gibt mit Ecken undKanten. Ein Berlinroman in warmherzi-ger Typisierung.Karten zu 8,- Euro im Vorverkaufim Reisebüro Steinhöfel, ZeuthenMiersdorfer Chaussee und in derBuchhandlung Schattauer, Eich-walde Bahnhofstr.An der Abendkasse am 28. März,10,- EuroFragen an die Autorin und Entertainerinsind erwünscht. Das Buch kann nach der

Kulturverein Zeuthen e. V. lädt einHighlight im Frühjahr

Lesung käuflich erworben werden.Walfriede Schmitt spielte 22 Jahre ander Berliner Volksbühne unter berühm-ten Regisseuren Theater. Sie wirkte in47 Filmen und Serien mit. Die bekann-

testen Serien „Für alle FälleStefanie“ und „In allerFreundschaft“ haben die be-liebte Schauspielerin auch inder breiten Öffentlichkeitnoch populärer gemacht.Unvergessen ihre Filmrollen z.B. in „Bahnwärter Thiel“, „DieBeunruhigung“, „ComingOut“, „Die Sprungdeckeluhr“u.a.Derzeit ist Walfriede Schmitt

einmal monatlich in ihrem als Theater-stück aufbereiteten Roman „Gott ist zulangsam“ im „Theater am Palais“ in Ber-lin sowie im „Theater am Rand“ in Zoll-brücke an der Oder zu sehen. Des Wei-teren erntet sie gemeinsam mit UtaSchorn und Ursula Karusseit in der Ko-mödie „Kalendergirls“ in Dresden unge-ahnte Sympathiestürme.

Karola KundmüllerVorstand Kulturverein Zeuthen e. V.

Ebenfalls zu hören sein werden Teileaus der Messe Solennelle von JeanLanglais (1907-1991), einem in früherKindheit erblindeten französischenOrganisten und Komponisten. SeineOrgelwerke gehören zu den bedeu-tendsten der französischen neuenSchule, Generationen von Organistenund Komponisten wurden von ihm ge-prägt. Seine Messe für Chor und Orgelist ein expressives Werk voller mysti-scher Klänge und gregorianischer Me-lodien. Darüber hinaus erklingt Orgel-musik. Als Mitwirkende konnten Julia-ne Kunzendorf/Sopran, SebastianBluth/Bariton und Rainer Rafalsky/Orgel gewonnen werden. Der Kanta-tenchor Zeuthen singt natürlich unterder Leitung von Christian Finke-Tange.Karten zum Preis von 10,- Euro (ermä-ßigt 7,- Euro) sind im Reisebüro Stein-höfel Zeuthen (Miersdorfer Chaussee11–12), in der Buchhandlung Eichwal-de (Bahnhofstraße 87) und im Musik-laden Königs Wusterhausen (Bahnhof-straße 10) erhältlich.

Marina Eggerath,Kantatenchor Zeuthen

Dr. Jana Kittelmann, Vorstandsmitgliedder Fontane-Gesellschaft: Ein religiöserSozialist? Pastor Lorenzen in Fontanes„Der Stechlin“.

Vortrag und GesprächDie Figur des Pastor Lorenzen in Fonta-nes Roman „Der Stechlin“ ist – wie schonFritz Martini betonte – eine der „viel-schichtigsten und komplexesten Theolo-gengestalten in der Literatur des 19.

Zur Figur Lorenzen aus „Der Stechlin“Der Theodor-Fontane-Kreis Zeuthen lädt ein

Jahrhunderts“. Der Vortrag will sich demPhänomen Lorenzen, der im Romannicht ohne Grund einmal als „großerSchweiger“ bezeichnet wird, nähern undversuchen, die Figur ideengeschichtlich,theologisch und politisch im Werk Fonta-nes zu verorten. Samstag, 15. März um15.00 Uhr, DESY Zeuthen, Platanenal-lee 6, Eintritt: 6,00 Euro/ermäßigt 4,00Euro (Schüler, Studenten, Schwerbehin-derte). C. Vogler, Fontanekreis Zeuthen

Foto: Kantatenchor Zeuthen

Foto: Kulturverein Zeuthen

Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 17

32 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/201418 Am Zeuthener See• Ausgabe 2/2014

Die Elektrofahrradregion Dahme-Spree-wald wird in diesem Jahr vier Jahre alt.Ab 1. Mai kann man wieder an 20 Statio-nen in einem Verbundnetz zwischen Ber-lin und dem Spreewald Elektrofahrräderausleihen oder Akkus wechseln. Durchweitere Stationen in Berlin, Potsdam undJüterbog dehnt sich die Region derzeitweiter aus. Sogar im Havelland werden indiesem Jahr erstmals Elektrofahrräderverliehen. So steht einer Tour vom Spree-wald, entlang der Dahme bis an die Havelnichts im Weg. Dank des eingebautenRückenwindes werden lange Streckenoder Touren über mehrere Tage selbst fürUngeübte zum Vergnügen.Urlauber schätzen laut einer Befragungbesonders die größere Reichweite, dieman mit solch einem Rad für Ausflugs-

Radeln mit LächelgarantieElektrofahrradregion startet in die vierte Saison

fahrten hat und das entspannte Radfah-ren. Auch für Paare und Gruppen mitunterschiedlichem Leistungsniveau sinddie Räder ideal geeignet. Dana Klaus vomTourismusverband Dahme-Seen be-kommt oft zu hören, dass die Gäste nunmehr Zeit hätten, um sich intensiver denSchönheiten der Region zu widmen. „Ge-nussradeln ist der neue Trend – ohne zuschwitzen kommt man ans Ziel“, so Klaus.Das Modellprojekt ElektrofahrradregionDahme-Spreewald wurde vom Landkreis

Fotos: Tourismusverband Dahme-Seen e.V.Die Schönheiten der Landschaft lassen sich mit einemElektrofahrrad ganz entspannt genießen.

An zahlreichen Stationen im Landkreis Dah-me-Spreewald kann man sich Elektrofahrrä-der ausleihen.

initiiert und hat bereits drei erfolgreicheJahre hinter sich. Mittlerweile wurde un-ter anderem das Preismodell für die teil-nehmenden Stationen komplett überar-beitet. Für einige war das bereits Anlass,sich sofort für weitere drei Jahre am Pro-jekt zu beteiligen.

Nähere Informationen zu den Elektro-fahrradstationen gibt es beim Tourismus-verband Dahme-Seen unter Tel. 0337525200 oder unter [email protected].

• Erwerbsgemindert oder berufsunfä-hig – was wäre wenn?Termin: 19. Mai, 15 Uhr

• Rente & Steuern – was muss ich wissenTermin: 8. September, 15 Uhr

• Sondervortrag: „Leistungen zur me-dizinischen Rehabilitation und zurTeilhabe am Arbeitsleben“Termin: 20. Oktober, 15 Uhr

• Aktuelles aus der DeutschenRentenversicherungTermin: 17. November, 15 Uhr

Anmeldung erforderlich:Auskunfts- und BeratungsstelleMaxim-Gorki-Str. 215711 Königs WusterhausenTelefon: 03375/2412 - 0Telefax: 03375/2412 - 99E-Mail: service.in.koenigs-

[email protected]

Deutsche Rentenversi-cherung informiert

Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 33Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 19

34 Am Zeuthener See • Ausgabe 2/201420 Am Zeuthener See• Ausgabe 2/2014

Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 35Am Zeuthener See • Ausgabe 2/2014 21

Die Brandenburger Alleen erholensich. Der Paradigmenwechsel vomZählen einzelner Bäume hin zumDenken in größeren Alleenabschnit-ten hat sich bewährt. Zudem musstenfast 20.000 Bäume weniger gefälltwerden als 2007 vorausberechnetworden war. Das geht aus der Über-prüfung des Alleenkonzeptes hervor.Pro Jahr sollen laut Konzept 30 Kilo-meter Allee neu angelegt werden. Dasgelang in den Jahren 2008 und 2009mit 31 und 34 Kilometern. 2010konnten allerdings nur 9,3 Kilometergepflanzt werden, dafür stieg dieZahl im Jahr 2011 auf 24 Kilometerund 2012 auf 23,2 Kilometer.

Infrastrukturminister Jörg Vogelsän-ger: „Auch wenn wir unser Ziel nichtganz erreicht haben, hat sich die Lagedennoch deutlich entspannt, dennunter dem Strich haben wir immernoch mehr gepflanzt als gefällt.“ Ur-sprünglich war erwartet worden,dass bis 2012 44.000 Alleebäume ge-fällt werden müssen. Tatsächlich wa-ren es lediglich 24.320. Dem gegenü-ber standen 27.759 Pflanzungen. So-mit wurden von 2007 bis 2012 rund3400 Bäume mehr gepflanzt als ge-fällt.Zugleich mahnte der Minister zu Ge-duld: „Es wird aber noch viele Jahredauern und viel Geld kosten, bis wireinen verjüngten Alleenbestand ha-ben. Bäume wachsen eben nicht überNacht in den Himmel. Es wird außer-dem immer schwieriger, Pflanzstand-orte zu finden. Die Akzeptanz nimmtab, Flächen zur Verfügung zu stellen.Das ist ein Problem, das wir noch lö-sen müssen.“

Die Brandenburger Alleen überaltern,weil sie zum großen Teil in den 30erJahren des vorigen Jahrhunderts ge-pflanzt wurden. Viele Alleebäume er-reichen ihre Altersgrenze und müs-sen gefällt werden, weil sie umkippenkönnten. Um diesen Prozess zu steu-ern, hat das Infrastrukturministerium2007 seine Alleenkonzeption erarbei-tet, die jetzt überprüft wurde.

Insgesamt gibt es an BrandenburgsBundes- und Landesstraßen rund2300 Kilometer Alleen mit 380.000Bäumen. Insgesamt gibt es 580.000Straßenbäume. Pro Jahr werdenrund 13 Millionen Euro für das Pflan-zen, Fällen und Pflegen ausgegeben.

Alleen gehtes besser

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