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Freitag, den 13. März 2020 Nummer 3 Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wilburgstetten mit Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten Wilburgstetten www .wilburgstetten.de Ein sog. 2-Wege-Bagger transportiert neue Schwellen zur Wör- nitzbrücke bei Wilburgstetten. Nach der behelfsmäßigen Sanie- rung der Bahnstrecke Rettenmeier-Nördlingen soll der Güter- verkehr Ende März 2020 wieder aufgenommen werden. Foto: Michael Sommer Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Mitteilungs- blattes gab es im Landkreis Ansbach bisher keine Erkrankung (Covid-19) mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und keine Kontaktpersonen der Kategorie I (häusliche Quarantäne und Überwachung), die dem Gesundheitsamt Ansbach gemel- det worden wären. Offizielle Hinweise, wie wir alle uns in der derzeitigen Situation verhalten sollten, finden Sie in der Rubrik Bürgerservice. Sicherlich sollten wir alle die gebotene Ruhe bewahren und die amtlichen Empfehlungen befolgen. Dieses Mitteilungsblatt enthält wieder viele Informationen, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen, so u.a. zu einer Stellenausschreibung, zu einer Hausvermietung, zu einer Informationsveranstaltung zur Gaserschließung, zum Einsatz des Mammobils, zur Weihe eines Feldkreuzes bei Rühlingstetten und zu Vielem mehr. Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit an einem der sechs Termine für die Einweisung in den Defibrillator teil. Die Spenderinnen und Spender werden an den Einweisungsterminen und im Mit- teilungsblatt April vorgestellt. Wie angekündigt, werden wir auch ein Schild an den Gerätestandorten selbst anbringen. Vergelt‘s Gott für die großzügigen Spenden! Der Frühling und die Osterferien stehen vor der Tür. Nach vie- len, dringend benötigten Regentagen hoffen wir nun auch wie- der auf einige trockenere Phasen um bei unseren zahlreichen Baustellen weiter voran zu kommen. An dieser Stelle sei noch- mals an die Vollsperrung der B25 ab dem 30.03.2020 erinnert, die bis 31.07.2020 andauern soll. Abschließend danke ich allen Wahlberechtigten, die bereits gewählt haben oder noch an den Kommunalwahlen teilnehmen werden. Ein großer Dank geht auch an unser Verwaltungsper- sonal der VG für die Vorbereitung dieser Wahlen und an alle freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die aufgrund des Umfangs gerade bei diesen Wahlen besonders gefordert sind. Dies ist ein bedeutendes Ehrenamt für unsere gelebte Demo- kratie, das Dank und Anerkennung verdient. Herzlichst Ihr Michael Sommer Erster Bürgermeister ZUM AUSSCHNEIDEN - Termine in unserer Gemeinde Wann Uhrzeit Was Wo 15.03. Kommunalwahlen Feuerwehrhaus Wilburgstetten 16.03. Rathaus geschlossen 17.03. 18:30 Informationsveranstaltung zur Gaserschließung Bahnhofsgaststätte Graser 18.03. 19:30 Gemeinderatssitzung Rathaus 20.03. 19:30 Weihe eines Feldkreuzes zwischen B25 und Rühlingstetten 21.03. 16:00 Einweisung in die Handhabung Defibrillator Schützenhaus Wittenbach 21.03. 19:30 Reservistenschießen des Soldaten- und Kriegervereins Schützenhaus Wilburgstetten 22.03. 14:30 Dorfcafé Pfarrhaus Greiselbach 27.03. 19:30 Bürgerschießen Schützenhaus Wittenbach 27.03. 19:30 Vortrag der AOK im Rahmen der Jahreshaupt- versammlung des CSU Ortsverbandes Bahnhofsgaststätte Graser ! !

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Freitag, den 13. März 2020 Nummer 3

Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Wilburgstetten mit Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Wilburgstetten www.wilburgstetten.de

Ein sog. 2-Wege-Bagger transportiert neue Schwellen zur Wör-nitzbrücke bei Wilburgstetten. Nach der behelfsmäßigen Sanie-rung der Bahnstrecke Rettenmeier-Nördlingen soll der Güter-verkehr Ende März 2020 wieder aufgenommen werden. Foto: Michael Sommer

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses dieses Mitteilungs-blattes gab es im Landkreis Ansbach bisher keine Erkrankung (Covid-19) mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und keine Kontaktpersonen der Kategorie I (häusliche Quarantäne und Überwachung), die dem Gesundheitsamt Ansbach gemel-det worden wären. Offizielle Hinweise, wie wir alle uns in der derzeitigen Situation verhalten sollten, finden Sie in der Rubrik Bürgerservice. Sicherlich sollten wir alle die gebotene Ruhe bewahren und die amtlichen Empfehlungen befolgen.Dieses Mitteilungsblatt enthält wieder viele Informationen, die Sie bitte zur Kenntnis nehmen, so u.a. zu einer Stellenausschreibung, zu einer Hausvermietung, zu einer Informationsveranstaltung zur

Gaserschließung, zum Einsatz des Mammobils, zur Weihe eines Feldkreuzes bei Rühlingstetten und zu Vielem mehr.Bitte nehmen Sie nach Möglichkeit an einem der sechs Termine für die Einweisung in den Defibrillator teil. Die Spenderinnen und Spender werden an den Einweisungsterminen und im Mit-teilungsblatt April vorgestellt. Wie angekündigt, werden wir auch ein Schild an den Gerätestandorten selbst anbringen. Vergelt‘s Gott für die großzügigen Spenden!Der Frühling und die Osterferien stehen vor der Tür. Nach vie-len, dringend benötigten Regentagen hoffen wir nun auch wie-der auf einige trockenere Phasen um bei unseren zahlreichen Baustellen weiter voran zu kommen. An dieser Stelle sei noch-mals an die Vollsperrung der B25 ab dem 30.03.2020 erinnert, die bis 31.07.2020 andauern soll.Abschließend danke ich allen Wahlberechtigten, die bereits gewählt haben oder noch an den Kommunalwahlen teilnehmen werden. Ein großer Dank geht auch an unser Verwaltungsper-sonal der VG für die Vorbereitung dieser Wahlen und an alle freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, die aufgrund des Umfangs gerade bei diesen Wahlen besonders gefordert sind. Dies ist ein bedeutendes Ehrenamt für unsere gelebte Demo-kratie, das Dank und Anerkennung verdient.HerzlichstIhrMichael SommerErster Bürgermeister

ZUM AUSSCHNEIDEN - Termine in unserer GemeindeWann Uhrzeit Was Wo15.03. Kommunalwahlen Feuerwehrhaus

Wilburgstetten16.03. Rathaus geschlossen17.03. 18:30 Informationsveranstaltung

zur GaserschließungBahnhofsgaststätte Graser

18.03. 19:30 Gemeinderatssitzung Rathaus20.03. 19:30 Weihe eines Feldkreuzes zwischen B25 und

Rühlingstetten21.03. 16:00 Einweisung in die

Handhabung DefibrillatorSchützenhaus Wittenbach

21.03. 19:30 Reservistenschießen des Soldaten- und Kriegervereins

Schützenhaus Wilburgstetten

22.03. 14:30 Dorfcafé Pfarrhaus Greiselbach27.03. 19:30 Bürgerschießen Schützenhaus

Wittenbach27.03. 19:30 Vortrag der AOK im

Rahmen der Jahreshaupt-versammlung des CSU Ortsverbandes

Bahnhofsgaststätte Graser

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Wilburgstetten - 2 - Nr. 3/20

Bürgermeister Michael Sommer begrüßte die Zuhörer und Ehrengäste der Gemeinde. Sein besonderer Dank galt den Gemeindebediensteten für die Vorbereitung und den Mitglie-dern des Kultur- und Partnerschaftsvereins, welche insbeson-dere die Bewirtung am Abend organisierten.

Begeisterten auf der Bühne des Rittersaals im Pfarrheim St. Josef: CASH-N-GO aus Augsburg. Foto: Peter Tippl

Besonders hervorzuheben sind die Show-Einlagen des Ensem-bles und die Medleys, darunter eines mit 80 (!) Popsongs, die raffiniert aneinander gereiht und jeweils von einem anderen Künstler vorgetragen wurden. Am Ende wurden zur großen Freude der Zuhörerschaft zwei Zugaben gegeben.

Weihe eines Feldkreuzes bei Rühlingstetten am 20.03.2020

Feldkreuz am Galgenberg Foto: Michael Sommer

Das steinerne Feldkreuz am Galgenberg wurde von der Fa. Natursteine Gröger aus Greiselbach restauriert und an einem neuen Standort unterhalb des Waldes der Pfarrpfründestiftung Rühlingstetten errichtet. Nun soll es durch unseren Pfarrer Pater Thomas geweiht werden. Wir treffen uns dazu am Freitag, den 20.03.2020, um 14:00 Uhr vor Ort. Das Feldkreuz befindet sich neben der Staatsstraße 1076 in Richtung B25 linkerhand am Waldrand.Herzliche Einladung!

ZUM AUSSCHNEIDEN - Termine in unserer GemeindeWann Uhrzeit Was Wo

29.03. Frühjahrslauf des TSV Sportgelände29.03. 19:30 Bürgerschießen Schützenhaus

Wittenbach31.03. 19:30 Bürgerschießen Schützenhaus

Wittenbach01.04. 14:00 Bürgermeister-Sprechstunde Rathaus03.04. 16:00 Einweisung in die

Handhabung DefibrillatorGasthaus Graser

03.04. 19:30 Bürgerschießen Schützenhaus Wittenbach

09.04. 19:00 Einweisung in die Handhabung Defibrillator

Schützenhaus Villersbronn

10.-20.04. Osterferien in der Bücherei21.04. Mammobil Rathaus25.04.Termin unter Vorbehalt

16:00 Einweisung in die Handhabung Defibrillator

Schafscheune Greiselbach

25.04. 18:00 Einweisung in die Handhabung Defibrillator

Gasthaus Graser

Die Gemeinde Wilburgstetten, Landkreis Ansbach, ca. 2.100 Einwohner, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

pädagogische Fachkraft (m/w/d) in Teilzeit mit 6,00 Wochenstunden, befristet bis 31.07.2021, für die Offene Ganztagsschule. Die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis wird in Aussicht gestellt. Nähere Details finden Sie auf der Homepage der Gemeinde unter www.wilburgstetten.de

Ehrung langjährig verdienter FeldgeschworenerDas Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat eine Ehrung für 25 jährigen treuen Dienst als Feldgeschwo-rener an Klaus Jaumann aus Greiselbach und August Schwarz aus Welchenholz ausgeprochen. Die Urkunden und Ansteckna-deln wurden anlässlich der Obmännerversammlung der Feld-geschworenen-Vereinigung Dinkelsbühl-Wassertrüdingen am 29.02.2020 in Dorfkemmathen durch Landrat Dr. Jürgen Ludwig ausgehändigt. Erster Bürgermeister Michael Sommer gratu-lierte den beiden Geehrten vor Ort und dankte im Namen der Gemeinde Wilburgstetten für den ehrenamtlichen Einsatz als Siebener.

Grandioses Neujahrskonzert!CASH-N-GO begeisterten in Wilburgstetten. Bereits zum vierten Mal trat das A-Capella Ensemble aus Augsburg in Wilburgstet-ten auf. Christina Bianco und fünf Männer bilden die Gruppe. In Wilburgstetten waren sie nun unplugged zu hören. Der Ritter-saal im Pfarrheim St. Josef bot sich dafür hervorragend an. Im ausverkauften Saal schaffte es die Band ansatzlos einen engen Kontakt zum Publikum herzustellen und dieses mitzureißen.

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Wilburgstetten - 3 - Nr. 3/20

Wiederaufnahme des Güter- und Personenverkehrs auf der BahnstreckeUnser zuständiger Bundestagsabgeordneter Artur Auernham-mer (CSU) hat nach einer Besprechung am 03.03.2020 im Bun-desverkehrsministerium mitgeteilt:Die Wiederinbetriebnahme des Personenverkehrs auf der Stre-cke Dombühl-Wilburgstetten soll weiter konkret und zügig vor-angetrieben werden. Darüber sprachen Mandatsträger aus dem Landkreis Ansbach in Berlin mit hochrangigen Vertretern des Bundes, des Freistaates Bayern und der Deutschen Bahn. Bei einem Teil des Gesprächs war auch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zugegen. Aus dem Landkreis Ansbach nahmen an dem Gespräch der ört-lich zuständige Bundestagsabgeordnete Artur Auernhammer, Landrat Dr. Jürgen Ludwig, Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer (Dinkelsbühl) und Bürgermeister Patrick Ruh (Feucht-wangen) teil.Dabei soll das Projekt nach Möglichkeit als eines der ersten von den neuen Förderbedingungen des Bundes im Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetz profitieren. Das Bundesverkehrs-ministerium und das Landesverkehrsministerium werden sich dafür einsetzen, dass hier die Förderbedingungen passen und Mittel fließen können. Auch sollen Gespräche zwischen Bun-desverkehrsministerium und Deutscher Bahn geführt werden, um die komplizierten Eigentums- und Pachtverhältnisse der Schienenstrecke positiv zu klären. Des Weiteren wurde der Freistaat Bayern gebeten, Vorschläge für eine noch weitergehende Entlastung der Kommunen von den kreuzungsbedingten Kosten auch an Bahnstrecken, die nicht vom Bund betrieben werden, zu machen.Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer weist darauf hin, dass es sich bei der Wiederinbetriebnahme des Personenver-kehrs zwar um ein zeitaufwendiges Verfahren handelt, aber durch das Gespräch in Berlin ein großer Schritt zur Lösungsfin-dung gemacht wurde. Aus Sicht von Bürgermeister Patrick Ruh bleiben dabei die Inte-ressen der Stadt Feuchtwangen zu berücksichtigen, insbeson-dere die Umsetzung der Westtangente, die Busanbindungen und auch die Kosten der Kreuzungen. Oberbürgermeister Dr. Christoph Hammer begrüßt es, dass das Bundesverkehrsministerium bei dem komplexen Projekt die Rolle des Kümmerers übernommen hat. Landrat Dr. Jürgen Ludwig betont die große Bedeutung des Projektes für den Per-sonenverkehr und die wirtschaftliche Entwicklung des Landkrei-ses Ansbach.

JubilareDie Gemeinde gratulierteam 29.02. Herrn Angelo Tonizzo aus Greiselbachzum 80. Geburtstag

RedaktionsschlussDas nächste Mitteilungsblatt der Gemeinde Wilburgstetten erscheint am 09. April 2020.Der Anzeigenschluss für diese Ausgabe ist der 31. März.

Gemeinde am 16. März geschlossenAm Montag, 16.03.2020 bleibt das Rathaus aufgrund von Wahl-nacharbeitung geschlossen.Wir bedanken uns für Ihr Verständnis

Informationen zum CoronavirusDie bayerischen Gesundheitsbehörden beobachten die Ent-wicklung im Zusammenhang mit dem Coronavirus sehr genau. Dem Gesundheitsamt für Stadt Ansbach und Landkreis Ans-bach ist derzeit kein Erkrankungsfall in Stadt und Landkreis Ansbach bekannt (Stand: 07.03.2020).Falls Sie sich über vorsorgliche Hygienemaßnahmen informie-ren möchten, stehen Ihnen die weiterführenden Informationen des Landkreises Ansbach unter https://www.landkreis-ansbach.de/Leben-im-Landkreis/Gesundheit-Soziales/Ansteckung-ver-meiden zur Verfügung. Hier finden Sie auch stets aktualisierte Informationen und weiterführende Links zu diesem Thema.Um die Ausbreitung übertragbarer Atemwegserkrankungen all-gemein zu vermeiden, sollten Sie• eine gute Händehygiene einhalten: Mit ungewaschenen

Händen nicht das Gesicht und insbesondere die Schleim-häute berühren. Regelmäßiges gründliches Händewaschen unter fließendem Wasser mit Seife für 20 bis 30 Sekunden nicht vergessen!

• Auf Händeschütteln verzichten• Abstand zu Erkrankten einhalten• Auf eine Husten- und Nies-Etikette achten: Halten Sie beim

Husten oder Niesen mindestens einen Meter Abstand von anderen Personen und drehen Sie sich weg.

• Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschen-tuch. Verwenden Sie dies nur einmal und entsorgen es an-schließend in einem Mülleimer mit Deckel. Ist kein Taschen-tuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten und sich von anderen Personen abwenden. Und immer gilt: Nach dem Naseput-zen, Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!

• regelmäßig Räume lüften• Menschenansammlungen vermeiden• Telefonisch den Hausarzt kontaktieren, wenn Sie Krank-

heitsanzeichen bei sich feststellenGrundsätzlich empfiehlt das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Ansbach, bei Atemwegserkrankungen jeglicher Art, insbesondere bei Fieber, immer erst nach telefonischer Kon-taktaufnahme mit der Arztpraxis einschließlich Schilderung der Symptome den Weg zur Praxis anzutreten.Für besorgte Bürgerinnen und Bürger wurde am LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmit-telsicherheit) eine Coronavirus-Hotline unter der Nummer 09131-6808-5101 eingerichtet.

Einsatzplan für den mobilen SmileySie finden den Einsatzplan für den mobilen Smiley für das Jahr 2020 auf unserer Homepage in der Rubrik „Rathaus&Service“.

Haus in Greiselbach befristet zu vermieten bis 30.06.2023Weitere Informationen finden Sie auf unserer Gemeinde-Home-page unter Aktuelles.

Informationsveranstaltung zur Gas-Erschließung in der TiefäckerstraßeZur der Informationsveranstaltung „Gas-Erschließung in der Tiefäckerstraße“ laden wir Sie zusammen mit der N-Ergie

am Dienstag, den 17.03.2020um 18:30 Uhr

in die Bahnhofsgaststätte Graserherzlich ein.

Folgende Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:• Begrüßung durch Bürgermeister Sommer• Erdgas ein Brennstoff mit Zukunft (N-Ergie)• Heizungsmodernisierung in der Praxis (N-Ergie)• Diskussion und Beantwortung von Fragen (N-Ergie)

Die Veranstaltung ist auch für weitere Interessierte offen.Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

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Wilburgstetten - 4 - Nr. 3/20

Das Bauvorhaben wird zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.• Dachgeschossausbau, Neubau Dachgaube, Franken-

straßeDer Bauherr plant in der Frankenstraße in Wilburgstetten die Errichtung einer Dachgaube und den Ausbau des Dachge-schosses. Auf Grund des Dachgeschossausbaues wird das Dach energetisch saniert und dadurch um 15 cm erhöht.Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Bauvor-haben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Die geplante Dachgaube fügt sich auf Grund der Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.Die Nachbarunterschriften sind vorhanden, wenn das gemeind-liche Einvernehmen erteilt wird.Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.Das Bauvorhaben wird zur Genehmigung an das Landratsamt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.• Umbau eines Wohnhauses, Neubau Gartenhaus und

Neubau Garagendach, Tiefäckerstraße in WilburgstettenDie Bauherren planen in der Tiefäckerstraße in Wilburgstetten den Umbau eines Wohnhauses, den Neubau eines Gartenhau-ses und den Neubau des Garagendaches.Das Bauvorhaben befindet sich im Baugebiet „Tiefäcker“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungs-planes. Folgende Befreiungen wären erforderlich:Umbau Wohnhaus• III. Maß der baulichen Nutzung

Für den Bereich Tiefäckerstraße ist die bauliche Nut-zung mit einem Vollgeschoss angegeben.Durch die geplante Maßnahme soll ein zweites Vollge-schoss entstehen.

• VI. TraufhöheDie max. zulässige Traufhöhe darf 3,50 m nicht über-steigen.Geplant ist eine Traufhöhe von 3,97 m.

• VI. KniestöckeKniestöcke bis max. 0,40 m sind zulässig.Es ist ein Kniestock mit 0,75 m geplant.

• VII. Gestaltung der Gebäude, 1. DachneigungIm Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 27 bis 33° festgelegt.Die Bauherren planen eine Dachneigung von 42°.

• VII. Gestaltung der Gebäude, 3. DachaufbautenLaut Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zuläs-sig.Auf der Südseite ist ein Dacherker mit einer Länge von 11,60 m bei einer Gebäudelänge von 14,60 m geplant. Auf der Nordseite sollen zwei Gauben mit je 1,75 m Breite und ein Zwerchgiebel mit 3,10 m Breite entste-hen.

• V. Überbaubare GrundstücksflächenAnlagen gem. § 14 Abs. 1BauNVO sind außerhalb der bebaubaren Fläche nicht zulässig.Die Bauherren planen den Anbau einer Eingangsüber-dachung, welche die Baugrenze im Norden um 0,74 m überbaut.

Durch das geplante Vorhaben würde der Dachfirst um 2,26 m angehoben und sich deutlich von der umliegenden Bebauung abheben. Bei den umliegenden Gebäuden sind bereits mehrere Dachaufbauten genehmigt.Ein zweites Obergeschoss wurde in diesem Siedlungsgebiet in der Vergangenheit bereits genehmigt. Allerdings wurde eine Anhebung des Dachfirsts im hier beantragten Umfang bisher nicht gestattet.Die Nachbarunterschriften sind vorhanden.Die Bauherren begründen den Antrag für die Befreiungen vom Bebauungsplan damit, dass durch die geplante Umbaumaß-nahme (neues Dach mit größerer Dachneigung, höherer Knie-stock und Dachaufbauten) im 1. Obergeschoss eine zweite, zeitgerechte Wohnnutzung für eine junge Familie ermöglicht werden soll. Darüber hinaus soll dem schonenden Umgang mit Flächen Rechnung getragen werden.

Mammobil in Wilburgstetten: Kampf gegen den Brustkrebs - Untersuchung für Frauen ab 50Das Mammobil, die mobile Früherkennungseinrichtung, macht von Dienstag, 21. April bis Dienstag, 28. April 2020 wieder Sta-tion am Rathaus in Wilburgstetten.In der Regel werden alle anspruchsberechtigten Frauen, die im Umkreis von 10 Kilometern um den jeweiligen Mammobil-Stand-ort wohnen, von der Zentralen Stelle der Kassenärztlichen Ver-einigung mit einem persönlichen Terminvorschlag zur Untersu-chung eingeladen. Auch ohne eine Einladung ist die Teilnahme am Programm für Anspruchsberechtigte möglich. Unter der Tel.Nr. 089 570 9340 200 können Sie einen Termin vereinbaren.

BürgermeistersprechstundeDie nächste Sprechstunde bei Herrn Ersten Bürgermeister Michael Sommer findet am Mittwoch, den 01. April 2020, von 14:00 bis 18:00 Uhr statt.Um Ihre Voranmeldung wird gebeten, damit Sie nicht warten müssen.Weitere Termine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Öffungszeiten in der Gemeinde WilburgstettenAlte Schulstraße 8, 91634 WilburgstettenTel. 09853/3800-17, Fax: 09853/3800-55E-Mail: [email protected], Internet: www.wilburgstetten.deRathaus:Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag .......... 09.00 - 12.00 UhrMittwoch ......................................................... 14.00 - 18.00 UhrDienstag ................................................................. geschlossenGemeindebücherei:Tel. 09853/387074, [email protected], Mittwoch, Freitag ............................ 16.00 - 18.00 UhrDonnerstag ..................................................... 09.00 - 11.00 UhrWertstoffhof:Samstag ......................................................... 10.00 - 12.00 UhrVerwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten:Bürgerbüro: 09853 - 3892-0, [email protected] - Freitag ............................................. 09.00 - 12.30 UhrMontag ............................................................ 14.00 - 16.00 UhrMittwoch ......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr

Aus der Sitzung vom 19. Februar 2020

Bauangelegenheiten• Anbau einer Spülküche an der Lagerhalle für Fischerei-

geräte und Fischfutter mit Fischerheim, BahnhofstraßeDie Bauherren planen in der Bahnhofstraße in Wilburgstetten den Anbau einer Spülküche an der Lagerhalle für Fischereige-räte und Fischfutter mit Fischerheim.Für diesen Bereich gibt es keinen Bebauungsplan, das Vorha-ben wird nach § 34 BauGB beurteilt. Der geplante Anbau mit einer Grundfläche von 4,50 x 2,30 m fügt sich auf Grund der Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert, das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.

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Wilburgstetten - 5 - Nr. 3/20

Neubau Garagendach• VII. Gestaltung der Gebäude, 1. Dachneigung

Es wird eine Dachneigung von 6° zugelassen.• VII. Gestaltung der Gebäude, 4. Zusammengebaute

GaragenDie Dachformen und Dachneigungen darf von der angebauten Nachbargarage abweichen.

Neubau GartenhausDie Befreiungen für das geplante Gartenhaus werden durch die Gemeinde Wilburgstetten nicht erteilt.Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB wird erteilt.Das Bauvorhaben wird zur Genehmigung an das Landrat-samt Ansbach, Bauverwaltung, übergeben.

18. FNP-Änderung der Großen Kreisstadt Dinkelsbühl und Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Weidelbach-West“Gegen die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und den Vorentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungs-plan (VEP) „Solarpark Weidelbach-West“ der Stadt Dinkelsbühl bestehen seitens der Gemeinde Wilburgstetten gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände.Die Verwaltung der VG wird beauftragt, alles Weitere zu veran-lassen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet „Windenergie Frankenhofen“ sowie Änderung des Flächennutzungs-planes des Markt Weiltingen - Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGBGegen den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-planes (VEP) Sondergebiet „Windenergie Frankenhofen“ und den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung (FNP) des Markt Weiltingen bestehen seitens der Gemeinde Wilburgstet-ten gemäß § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände.Die Verwaltung der VG wird beauftragt, alles Weitere zu veran-lassen.

Winterdienstplan 2019-2020 - Weitere AnpassungWeitere Änderungen für den Winterdienst:

In Villersbronn• bei Einmündung Feldweg zu HsNr 33: Straßenmeisterei

soll anhalten und Einmündung frei schieben• Stichstraße zum Anwesen HsNr 1 aufgrund Steigung

streuen

Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Änderungen für den Winterdienst zu.

Erweiterung der Kindertageseinrichtung „St. Margareta“ um 18 Kinderkrippen- und 14 Kindergartenplätze - KostenfeststellungDie Arbeiten zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung „St. Margareta“ um 18 Kinderkrippen- und 14 Kindergarten-plätze in Wilburgstetten sind abgeschlossen und abgerechnet.Die Abrechnung der Maßnahme hat eine Bausumme von 987.400,00 € ergeben.Nachfolgend wird die Kostenfeststellung der einzelnen Kosten-gruppen dem Kostenanschlag und der Kostenschätzung gegen-übergestellt.

Es ist festzustellen, dass in der Vergangenheit in diesem Sied-lungsgebiet oftmals verschiedene Befreiungen für Dachaufbau-ten ausgesprochen worden sind, um die Wohnnutzung zu erhö-hen. Der vorliegende Bebauungsplan vom 31.10.1985 scheint folglich nicht mehr zeitgemäß zu sein. Es wird vergleichsweise nur wenig Haus auf einem großen Grundstück zugelassen. Die derzeitige Generation an Bauwer-bern wünscht zudem andere Kubaturen und Festsetzungen. Eine moderne und zeitgemäße Überplanung des gesamten Baugebietes mit dem Ziel der Nachverdichtung und Baurechts-erhöhung könnte eine weitere mobilisierende Wirkung entfalten und in der Folge auch Befreiungen hinfällig machen. In der Diskussion im Gremium wird deutlich, dass diese Rah-menbedingungen erkannt werden: Eine für die Gemeinde mit Kosten verbundene Änderung des Bebauungsplanes wird aber nicht gewünscht. Vielmehr solle weiterhin mit Befreiungen für Einzelfallentscheidungen gearbeitet werden.

Neubau Gartenhaus• IV. Bauweise, 3. Garagen und Nebengebäude

Garagen und Nebengebäude sind in einen Baukörper zusammen zu fassen.und

• V. Überbaubare GrundstücksflächenAnlagen gem. § 14 Abs. 1BauNVO sind außerhalb der bebaubaren Fläche nicht zulässig.Es ist geplant ein Gartenhaus freistehend im Grund-stück außerhalb der Baugrenzen zu errichten.

Die Befreiung für das Gartenhaus kann nicht durch die Gemeinde erteilt werden, da das Vorhaben im Bereich des Sichtdreieckes der Tiefäckerstraße zur St 2385 errichtet werden soll. Hier dürfen, wie im Bebauungsplan beschrieben, keinerlei Hochbauten errichtet werden. Auch würde sich das Gartenhaus in der Anbauverbotszone zur St 2385 befinden, daher wurde im Bebauungsplan die Baugrenze festgelegt und dass hier keine Anlagen gem. § 14 Abs. 1BauNVO errichtet werden dürfen.Es wird darauf hingewiesen, dass die Einfriedung und Bepflan-zung entlang der Staatsstraße 2385 tatsächlich nicht dem Bebauungsplan entspricht.

Neubau Garagendach• VII. Gestaltung der Gebäude, 1. Dachneigung

Bei Garagen und Nebengebäuden ist eine Dachnei-gung von 0 bis 3° laut Bebauungsplan vorgegeben.

• VII. Gestaltung der Gebäude, 4. Zusammengebaute GaragenBei zusammengebauten Garagen müssen beide Gara-gen gleiche Traufhöhe, sowie gleiche Dachformen und Dachneigungen haben. Beide Garagen sind soweit baulich aufeinander abzustimmen.Die Bauherren planen zur Sanierung des Flachdaches der Garage ein Pultdach mit 6° Dachneigung zu errichten.

Durch die geplante Ausführung als Pultdaches mit 6° wird die Garage auf der Nordseite um 1,14 m und auf der Südseite um 0,40 m höher als der Bestand.Die Bauherren werden für den Umbau eines Wohnhauses und den Neubau des Garagendaches in der Tiefäckerstraße in Wilburgstetten gemäß den eingereichten Unterlagen von den folgenden Festsetzungen des qualifizierten Bebau-ungsplanes „Tiefäcker“ befreit:Umbau Wohnhaus• III. Maß der baulichen Nutzung

Es darf ein zweites Vollgeschoss entstehen.• VI. Traufhöhe

Die Traufhöhe darf nicht 3,97 m betragen.• VI. Kniestöcke

Der Kniestock darf nicht 0,75 m betragen.• VII. Gestaltung der Gebäude, 1. Dachneigung

Es wird eine Dachneigung 42° zugelassen.• VII. Gestaltung der Gebäude, 3. Dachaufbauten

Es darf auf der Südseite ein Dacherker mit einer Länge von 11,60 m und auf der Nordseite zwei Gauben mit je 1,75 m Breite und ein Zwerchgiebel mit 3,10 m Breite entstehen.

• V. Überbaubare GrundstücksflächenDie Baugrenze auf der Nordseite darf mit der Ein-gangsüberdachung um 0,74 m überbaut werden.

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Wilburgstetten - 6 - Nr. 3/20

2. Die aktuelle Entwicklung der Personalkosten steigt steil an. Hierfür gibt es verschiedene Gründe, die durch-aus nachvollziehbar sind. Als Empfehlungen sollte eine Betrachtung aller Mitarbeiter (Voll- und teilzeit) über alle Gemeinden der VG gemacht werden. Bei einer gesamtheitlichen Betrachtung könnten ggf. Syn-ergien erkennbar sein, die in einer angepassten Struktur zur Verbesserung des Arbeitsumfanges und Aufwandes beitragen könnte. In diesem Zusammenhang sollte die Verwaltung auch weitere Maßnahmen zur Digitalisie-rung in Kommunen wahrnehmen. In einer Bewertung und Implementierung sollten Verbesserungen möglich sein. (Siehe hierzu auch die Präsentation zur Rechnungsprü-fung).

3. Interkommunale Zusammenarbeit! Dieses vom Freistaat Bayern geförderte Projekt ist für den Rechnungsprüfungs-ausschuss immer noch aktuell! Eine Realisierung in Anbe-tracht von Kostenoptimierung ist für den Ausschuss immer vorstellbar. Aus diesem Grund muss dieses Thema wie-der in den Vordergrund rücken.

4. Im Zusammenhang mit der Prüfung der Belege empfiehlt der Ausschuss nach Prüfung und Rückmeldung ggf. einen neuen Beschluss von Einsätzen der FFW für die Fa. Ret-tenmeier.

Fazit:Gesetzmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Handelns der Kommune stehen im Zentrum der Tätigkeit der Rechnungsprüfung. Darüber hinaus will der Ausschuss Ide-engeber und Treiber von Verbesserungen für unsere Gemeinde sein.Ausgeführte und noch anstehende Investitionen und Projekte führen zu einer Verschuldung der Gemeinde. Der Ausschuss verweist an dieser Stelle nochmals auf einen sorgsamen Umgang mit den finanziellen Mitteln hin und dies mit der folgen-den Bemerkung.

• Es wird auf das Fazit der Rechnungsprüfung 2017 ein-schließlich der Beispiele verwiesen: Um einen Investiti-onsstau zu vermeiden sollte eine Gemeinde, wie wir sie sind, z.B. x Meter an Wasserversorgung bzw. Abwasse-rentsorgung oder auch x Meter an Straßenbelagsarbeiten als festen Bestandteil in der Haushaltsplanung haben. Spätestens nach dem 3. Jahr der nicht in Anspruchnahme muss eine Investition erfolgen. D.h. für die Gemeinden ein gutes vorausschauendes Handeln um einen Aufstau an Maßnahmen zu vermeiden, mit dem Ziel Bestehendes länger zu erhalten und somit große Investitionen / Ver-schuldungen zu umgehen.

• Eine Konzentration auf das „Nötigste“ im Rahmen unserer Verantwortung und Pflicht als Gemeinde ist hier geboten. Dies sollte auch dem zukünftigen Gemeinderat bewusst sein.

Zusammenfassend ist feststellbar, dass es im Gesamtbereich der Rechnungsprüfung für das Jahr 2018 keinen wesentlichen Grund zur Beanstandung gab und somit dem Gemeinderat das Ergebnis vorzulegen um über die Entlastung zu beschließen.Die Durchführung der Prüfung ist stichprobenartig über die auf-geführten Bereiche getätigt worden. Sie umfasst den Haushalt der Gemeinde Wilburgstetten mit einem Aufwand von 35 Stun-den und 15 Minuten in Summe der anwesenden Mitglieder. Die-ser Bericht wurde am 11.12.2019 mit 4:0 Stimmen beschlossen.Aus dem Gremium kommt folgende Anmerkung: Es wird um Klärung gebeten, wie groß der Gemeindewald tatsächlich ist: 100 ha oder nur ca. 80 ha? Dies hat Auswirkung auf die Berech-nung des jährlichen Holzeinschlags.Bgm Sommer dankt dem Ausschuss für den Hinweis auf Opti-mierungspotenzial bei den Personalkosten. Hier kann und muss auf VG-Ebene eine vertiefte Zusammenarbeit erreicht werden. Als Beispiel führt er Aufgaben wie Sitzungdienst, Grundstücks- und Notarangelegenheiten an. Diese werden derzeit in allen drei Gemeinden separat vorgehalten. Im Bereich der Digitalisierung findet am 28.02.2020 eine Auftaktveranstaltung für das gesamte Verwaltungspersonal statt um den Prozess für das digitale Rat-haus zu beginnen.

Kostengruppe Kostenschätzung Kostenanschlag Kostenfeststellung100 Grundstücke 0,00 € 0,00 € 0,00 €200 Herrichten und Erschließen

0,00 € 0,00 € 0,00 €

300 Bauwerk - Baukonstruktion

819.905,73 € 631.977,66 € 554.694,93 €

400 Bauwerk - Technische Anlagen

169.600,00 € 181.799,43 € 141.882,62 €

500 Außenanlagen 32.733,96 € 51.005,78 € 62.181,06 €600 Ausstattung 30.940,00 € 40.940,00 € 28.495,98 €700 Bauneben-kosten

196.945,00 € 202.343,51 € 200.112,00 €

Rundung 33,41 €Gesamtkosten 1.250.124,69 € 1.108.066,38 € 987.400,00 €

Bgm Sommer weist angesichts der Kostensteigerung für die Außenanlagen auf die zusätzlich durchgeführten Maßnahmen, wie den Ersatz von Holzpfosten durch Metallpoller entlang des Zugangsewegs zu Kindergarten und Turnhalle sowie den Erwerb von zwei weiteren Spielgeräten und zusätzlichen Zaun-elementen im Außen-Spielbereich der neuen Krippe hin.

Rechnungsprüfung - Empfehlungen des Ausschusses für die Jahre 2012 bis 2017Bürgermeister Sommer stellt anhand der beigefügten Anlage den Sachstand der Umsetzung der Empfehlung des Rech-nungsprüfungsauschusses für die Jahre 2012 bis 2017 durch die Verwaltung vor.Es sind viele zweckmäßige und sinnvolle Anregungen durch den Ausschuss erarbeitet worden. Teilweise konnten diese bereits umgesetzt werden. Abhängigkeiten ergeben sich z.B. auch durch die beauftragte Erstellung eines Betriebs- und Orga-nisationshandbuchs für die Bereiche Wasser, Abwasser und Bauhof.Im Jahr 2020 soll die Kontrolle der Gemeinderats-Beschlüsse umgesetzt werden. So soll beginnend mit 2019 rückwirkend Jahr für Jahr aufgearbeitet werden. Auch die Aktualisierung der Pachtverträge wird schrittweise begonnen.Die Datenerfassung von gemeindlichen Leistungen und deren Umfang soll am Ende zu einer Jahresplanung für den Unterhalt von Leitungen (Wasser, Abwasser), Straßen und Wegen führen.Die Jahresplanung für Grabenreinigung soll nach der Erfassung des Umfangs auch auf die Heckenpflege übertragen werden. Schließlich sollen auch die Mähflächen und Streuobstbestände erfasst werden.Dadurch wird ein Überblick über die Gemeinde erreicht werden, der am Ende auch zu mehr Klarheit für den notwendigen Perso-nalaufwand führen wird.

Vorstellung des Rechnungsprüfungs- berichts für das Jahr 2018Gemeinderat John Dee Franklin stellt in seiner Funktion als Vor-sitzender des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses den Bericht für das Haushaltsjahr 2018 in der Gemeinde Wilburgs-tetten ausführlich vor.Prüfungsbeanstandungen:Alle Beanstandungen, die während der Prüfung aufgefallen sind, finden sich im Erfassungsbogen der Rechnungsprüfung Wilburgstetten Prüfungsjahr 2018. Dieser Bogen ist dem Rech-nungsprüfungsbericht beigelegt.Prüfungsempfehlungen:

Als Empfehlung wird auf folgende Punkte hinweisen:

1. Dies war die erste Prüfung der Belege in digitaler Form (!) über das System von LivingData!Einige Verbesserungsmöglichkeiten für das System wur-den vorgeschlagen. Für den Rechnungsprüfungsausschuss ist dies ein weite-rer Schritt hin zur Digitalen Kommune.

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Wilburgstetten - 7 - Nr. 3/20

• auf der gesamten Strecke wird die Vegetation direkt am Bahngleis gemulcht und das Profil freigeschnitten

• der Bahnübergang km 17,9 (Privatweg nach Uttenstetten) wird saniert

• in KW 11 / 12 wird auf nahezu gesamter Länge eine Gleis-stopfmaschine die Gleislage korrigieren und ein Schotter-pflug den Schotter verteilen

Aus dem Gremium kommt der Hinweis, dass die Sicherungs-anlagen der Bahnübergänge bei angrenzenden Wohngebieten erneuert werden sollten, insbesondere beim Bahnübergang auf Höhe des Eichelweihers. Auf Nachfrage teilte die MEBG am 24.02.2020 mit, dass die Erneuerung der Andreaskreuze beim Bahnübergang am Eichelweiher bereits beauftragt ist.

VerschiedenesBgm Sommer stellt ein Detail zur Fertigstellung des Geh- und Radweges entlang der Weiltinger Straße vor: Entlang der Staatsstraße 2385 wird eine Markierung aufgebracht, die einen 50 cm breiten Sicherheitsraum zwischen Bordstein und Geh-/Radweg abbildet.Aus dem Gremium kamen die Hinweise, dass das Mitteilungs-blatt für Februar noch nicht auf der Homepage abrufbar ist. Darüber hinaus wurden die umfangreichen Werbeeinlagen im letzten Mitteilungsblatt bemängelt. Bgm Sommer wies auf die wichtige Einnahmequelle für den Verlag hin, sagte aber eine Klärung zu Umfang und Häufigkeit zu.

Informationen aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 19.02.2020Der Gemeinderat stimmte für die Sanierung der Turnhalle fol-genden Vergaben zu: Je einem Nachtrag zur Heizungsinstalla-tion und zur Elektrotechnik. Die Bodenbelagsarbeiten wurden an eine Firma aus Osnabrück vergeben zum Angebotspreis von 75.935,33 € brutto.Ebenso stimmte der Gemeinderat nachträglich einer Rechnung zur Reparatur des Kommunaltraktors durch die Fa. Ladenburger zu.Der Vertrag zur Stromlieferung für die Jahre 2012-2023 wurde mit der N-Ergie geschlossen. Darüber hinaus wurde dem Kauf-vertrag für ein weiteres Baugrundstück im Baugebiet Schwar-zenerde in Villersbronn zugestimmt. Somit sind nun fünf von acht Bauplätzen bereits verkauft.Für die Erschließung des Baugebiets Am Rankenäcker in Wit-tenbach wurde das Planungsbüro mit den Leistungsphasen 4-8 beauftragt.

FFW Greiselbach - Bericht von der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 17.01.2020Die Veranstaltung war sehr gut besucht. 15 aktive Mitglie-der und ein Jugendlicher waren anwesend. Auch KBM Jürgen Schmaus war dabei und hat sich mit Hinweisen und einem Unterstützungsangebot hinsichtlich SMS-Alarmierung gut einge-bracht.Gemeinsam wurde zweieinhalb Stunden lang die Situation der Wehr und alle möglichen Optionen für eine Lösung eingehend diskutiert.Diese sind: Wahl eines neuen 1. Kommandanten, Zusammen-schluss mit einer anderen Wehr, Auflösung der FFW.Die Wehr will sich am 07.02.2020 zu einer internen Bespre-chung treffen.Für den 28.03.2019, 19:30 Uhr, wurde eine 2. außerordentliche Mitgliederversammlung im Gasthaus Braunes Ross vereinbart. Dort sollen dann entsprechende Beschlüsse gefasst werden.Den Beteiligten sind sowohl die Wehr als auch die damit ver-bundene Gemeinschaft wichtig.Festzuhalten ist, dass ein Zusammenschluss nicht mehrheitsfä-hig erscheint.Die Übungsteilnahme muss sich stark verbessern war einhellige Auffassung, auch wenn dies schwierig wird.

Wiederaufnahme des Zugbetriebs auf der BahnstreckeDer Deutsche Bundestag hat eine Änderung der Gemeinde-verkehrsfinanzierungsgesetzes beschlossen. Dadurch werden höhe Fördersätze und neue Fördertatbestände ermöglicht. U.a. soll eine Förderung von bis zu 90 % für Bahnreaktivierungen möglich werden. Dies wäre eine wichtige Verbesserung für die Finanzierung der Bauphase.Darüber haben Landrat Dr. Jürgen Ludwig und Oberbürgermeis-ter Dr. Christoph Hammer bei einem Termin am 20.01.2020 im Bundesverkehrsministerium mit dessen Vertretern gesprochen.In dem Gespräch wurde auch die Reaktivierung für den Schie-nenpersonennahverkehr von Dombühl bis Nördlingen als Arbeitsgrundlage angenommen. Dies stellt erstmalig eine völlig neue, gleichwohl immer angestrebte, und sehr zu begrüßende Perspektive dar.Bgm Sommer weist darauf hin, dass am 24.02.2020 MdB Chris-tian Schmidt, Bundesminister a.D. und Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Bahn, der Fa. Rettenmeier einen Besuch abstattet.Am 03.03.2020 soll ein weiteres Gespräch auch mit MdB Schmidt und MdB Auernhammer im Bundesverkerhsministe-rium in Berlin stattfinden, bei dem weitere Konkretisierungen der GVFG-Änderungen erhofft werden. Dabei geht es u.a. um die Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger gem. Eisenbahn-kreuzungsgesetz.Laut Ankündigung der Mittelfränkischen Eisenbahnbetriebsge-sellschaft sollen am 17. Februar die Arbeiten zur Überholung des Streckenabschnitts zwischen Nördlingen und dem Holzwerk Rettenmeier beginnen. Diese Arbeiten werden ca. 5 Wochen dauern. Es ist geplant, dass ab dem 23. März wieder Güter-züge in das Werk Rettenmeier einfahren können. Dieses Datum ist natürlich auch abhängig von der Betriebsfreigabe durch die Behörden.Insbesondere werden in folgenden Abschnitten Maßnahmen durchgeführt:

• zwischen Bahnhof Nördlingen und dem Bahnübergang Nürnberger Straße werden auf 400m die Schwellen aus-gewechselt

• im Gebiet von Wallerstein auf dem Damm mit der Brücke der Riegelstraße werden auf 400m die Schwellen ausge-wechselt und der gesamte Damm wird freigeschnitten

• zwischen Wallerstein und Marktoffingen auf dem Damm mit der Brücke der Straße Wallerstein – Birkhausen wer-den auf 400m die Schwellen ausgewechselt

• auf der gesamten Strecke werden an allen Bahnübergän-gen die Spurrillen wieder frei gemacht

Impressum

Amts- und Mitteilungsblatt Gemeinde Wilburgstetten mit Nachrichten der Verwaltungsgemeinschaft WilburgstettenErscheinungsweise: monatlich freitags.Verteilung: an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes.– Herausgeber, Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, Peter-Henlein-Straße 1, 91301 Forchheim,

Telefon 09191/7232-0– Verantwortlich für den amtlichen Teil: Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Wilburgstetten,

Michael Sommer oder sein Vertreter im Amt, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten, Tel. 09853/3800-17;

Fax. 09853/3800-55; E-Mail: [email protected]; Internet: www.wilburgstetten.de.

– Verantwortlich für den sonstigen redaktionellen Inhalt und den Anzeigenteil:

Christian Zenk in LINUS WITTICH Medien KG.Im Bedarfsfall Einzelexemplare durch den Verlag zum Preis von 0,40 EUR zzgl. Versandkostenanteil.Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten die Allge-meinen Geschäftsbedingungen und die z. Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei-tergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen.

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Wilburgstetten - 8 - Nr. 3/20

Wichtig beim Abholen der Dokumente:Die Aushändigung der Ausweise kann nur unter Vorlage der alten Ausweisdokumente erfolgen. Ohne diese ist eine Aushän-digung ausgeschlossen.Das Passamt der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten weist darauf hin, dass außerhalb der regulären Öffnungszeiten keine Dokumente ausgestellt oder abgeholt werden können.Nichtbesitz eines Personalausweises/Reisepasses als Ord-nungswidrigkeitFür Deutsche besteht nach § 1 PAuswG (Personalausweisge-setz) eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr. Wer gegen diese Pflicht verstößt, also weder einen gültigen Personalausweis noch einen gültigen Reisepass besitzt, han-delt ordnungswidrig.Diese Ordnungswidrigkeiten („in den übrigen Fällen“) können nach § 32 Abs. 3 letzter Halbsatz PAuswG mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.Die Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstet-ten sind:Montag - Freitag ...................................... 09:00 Uhr - 12:30 UhrMontagnachmittag ....................................14:00 Uhr - 16:00 UhrMittwochnachmittag ................................. 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Bitte beachten!15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten

ist Annahmeschluss!Terminabsprachen sind jederzeit möglich!

Veranstaltung von MaibaumfeiernWir weisen darauf hin, dass für geplante Maibaumfeiern grundsätz-lich eine Gestattung (vorübergehender Gaststättenbetrieb mit Alko-holausschank) gemäß § 12 Abs. 1 GastG (Gaststättengesetz) zu beantragen ist. Somit werden die Bestimmungen des Jugendschut-zes, die Einbeziehung von Jugendamt und Polizei gewährleistet.Die Anträge für die Maibaumfeste werden gebührenfrei genehmigt.

Hinweis zur Beantragung von GestattungenIm Gestattungsverfahren nach § 12 GastG (Gaststättengesetz) sind seit dem 01.03.2010 das Jugendamt, die Polizei und wei-tere Behörden zwingend zu beteiligen.Um die Beteiligung dieser Stellen gewährleisten zu können bit-ten wir Sie, den Antrag auf Gestattung rechtzeitig, d.h. mindes-tens 2-3 Wochen vor der Veranstaltung, bei uns einzureichen. Zusätzlich zum Gestattungsantrag ist der Meldebogen für Ver-anstaltungen auszufüllen.Ein nicht rechtzeitig gestellter Antrag rechtfertigt im Rahmen des gemeindlichen Ermessens die Verdopplung der Gebühr oder auch die Ablehnung der Gestattung.Bitte beachten Sie, dass auch Vereine die bereits eine Schank- und Speiseerlaubnis haben eine Gestattung beantragen müs-sen, wenn die Veranstaltung nicht in den erfassten Räumen der Genehmigung stattfindet.Eine Schank- und Speiseerlaubnis ist personen-, betriebsart- und raumbezogen, d.h. sie gilt nur für die konkret durch den Antragsteller beabsichtigte Betriebsart mit genau erfassten Räu-men sowie Flächen und kann nicht übertragen werden.

Abbrennen von Oster- und SonnwendfeuernDas Ablagern und Verbrennen holziger Abfälle auf Oster- und Sonnwendfeuerplätzen zur Pflege des Brauchtums fällt nicht in den Anwendungsbereich der Abfallgesetze. Einer behördlichen Erlaubnis zum Abbrennen von Oster- und Sonnwendfeuern bedarf es deshalb nicht.Osterfeuer können an einzelnen Tagen von Ostersamstag bis Ostermontag abgebrannt werden. Das Feuer darf nicht vor 18.00 Uhr angezündet werden und muss um 24.00 Uhr vollstän-dig abgebrannt oder gelöscht sein.

Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden voraussichtlich am Mittwoch, 18. März 2020, um 19:30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte einige Tage vorher den gemeindlichen Aushangkästen oder dem Internet www.wil-burgstetten.de unter „Aktuell“.Bauanträge, die in einer Sitzung behandelt werden sollen, sind spätestens zehn Tage vorher einzureichen.

Kommunalwahl 2020 – Schließtage der Verwaltung der VG WilburgstettenAufgrund der Kommunalwahl 2020 am 15.03.2020 bleibt die Verwaltung der VG Wilburgstetten am Montag, den 16.03.2020 zwecks Nachbearbeitung der Wahl geschlossen.Sollte es am 29.03.2020 zu einem erneuten Urnengang kom-men (Stichwahl bei Wahl des Landrats) bleibt die Verwaltung der VG Wilburgstetten auch am Montag, den 30.03.2020 wiede-rum zur Nachbearbeitung der Wahl geschlossen.Die Verwaltung der VG Wilburgstetten bittet hierfür um Ver-ständnis.

Wichtige Mitteilungen: Sind Ihre Reisepapiere noch gültig?Aufgrund der bevorstehenden Urlaubszeit und Reisezeit bitten wir Sie, die Gültigkeit Ihrer Personaldokumente zu überprüfen und bei Bedarf rechtzeitig zu beantragen.Um Grenzprobleme zu vermeiden, müssen die Ausweispapiere gültig sein. Bitte beachten Sie dabei, dass in verschiedenen Ländern ein gültiger Reisepass erforderlich ist. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig im Reisebüro bzw. im Internet unterwww.auswaertiges-amt.de, welche Papiere für Ihre Reise not-wendig sind.Bei der Antragstellung beachten Sie bitte folgendes:Die Ausstellung von Personalausweisen dauert etwa 2- 3 Wochen und bei Reisepässen dauert es etwa 4-5 Wochen, Kin-derreisepässe erhalten Sie bei Beantragung. Kinder benötigen für Auslandsreisen immer ein gültiges Ausweisdokument.Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen des Antragstellers erforderlich, da die Unterschrift sofort zu leisten ist. Dies gilt auch für Kinder ab dem 10. Lebensjahr. Das Mit-nehmen von Antrags-formularen ist nicht möglich. Bitte Größe und Augenfarbe überprüfen.Bei der Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen (nicht älter als 1 Jahr). Außerdem wird bei Erstaus-stellung eines Dokumentes durch die VGem Wilburgstetten eine Geburts- bzw. Heiratsurkunde benötigt.Die alten/bisherigen Ausweisdokumente sind mitzubringen. Falls das alte Dokument verloren gegangen ist bzw. gestohlen wurde, ist dies unverzüglich dem Passamt mitzuteilen.Eine Verlängerung der alten/bisherigen Personalausweise, Rei-sepässe und ungültigen Kinderreisepässe ist nicht möglich.Die Gebühr des Dokuments ist bereits bei Beantragung zu entrichten. Ohne vorherige Bezahlung ist keine Bestellung bei der Bundesdruckerei möglich.

Die Kosten für die Dokumente betragen:Personalausweis:bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €, ab dem 24.

Lebensjahr 28,80 €;Reisepasses: bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €, ab dem 24.

Lebensjahr 60,00 €;Kinderreisepass: 13,00 €.

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Wilburgstetten - 9 - Nr. 3/20

Die Kosten für evtl. Feuerwehreinsätze (z.B. beim vorzeiti-gen Abbrennen des Oster- bzw. Sonnwendfeuers) werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.

Ansbach, 08.01.2020LANDRATSAMT ANSBACHgez. Dr. Jürgen Ludwig, Landrat

Schuleinschreibung an der Grundschule Wilburgstetten - OGTS -Offene Ganztagsschule täglich bis 16.00 UhrDie Schulanmeldung für die kommenden Erstklässler des Schuljahres 2020/21 findet am

Mittwoch, 25.03.2020, von 13.30 Uhr bis ca. 16.00 Uhr,in der Grundschule Wilburgstetten statt.

Die Gruppeneinteilung erfolgt an diesem Tag vor Ort!Es müssen alle Kinder angemeldet werden, die- im Vorjahr zurückgestellt wurden- bis 30.09.2019 sechs Jahre alt werden- im kommenden Schuljahr zurückgestellt werden sollen.Gesetzliche Regelung zum Einschulungskorridor: Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, befinden sich im sogenannten Einschulungskor-ridor und können schulpflichtig werden. Sollte Ihr Kind in diesen Zeitraum fallen, so kommen Sie wie bisher zur Schul-anmeldung und Ihr Kind nimmt am Einschulungsverfahren teil. Auf der Grundlage der daraus gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule und spricht eine Empfehlung für das jeweilige Kind aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr oder erst zum darauffolgen-den Schuljahr eingeschult werden soll. Wenn Sie die Einschu-lung auf das folgende Schuljahr 2021/22 verschieben möchten, müssen Sie dies der Schule schriftlich bis spätestens Freitag, 3. April 2020 mitteilen. Geben die Erziehungsberechtigten innerhalb dieser Frist gegenüber der Schule keine Erklärung ab, wird das Kind schulpflichtig für das kommende Schuljahr.

Weiterhin dürfen alle Kinder angemeldet werden, die- zwischen dem 01.10. und 31.12.2020 sechs Jahre alt wer-

den (gilt auf Antrag als schulpflichtig) Formloses Schrei-ben an die Schulleitung spätestens bei der Schulanmeldung mitbringen!

- ab dem 01.01.2021 sechs Jahre alt werden (gilt auf Antrag als schulpflichtig mit schulpsychologischem Gutachten – siehe Aushang im Kindergarten).

Zurückstellung für Kinder, die schulpflichtig sind und sich nicht im Korridor befinden: Falls Sie eine Zurückstellung in Erwägung ziehen, bitten wir Sie bis Anfang März mit der Schul-leitung Rücksprache zu nehmen. Trotz Antrag auf Zurückstel-lung müssen die Kinder am Tag der Schuleinschreibung angemeldet werden und auch am Screening teilnehmen. Die Entscheidung über die Zurückstellung trifft die Schul-leitung.

Was ist bei der Anmeldung mitzubringen:- Erziehungsberechtigter soll mit dem Kind persönlich kom-

men- die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch- Bescheinigung über die Einschulungsuntersuchung

(Gesundheitsamt)- evtl. der Rückstellungsbescheid des Vorjahres- Bestätigung über die Vorsorgeuntersuchung U9 (Kinderarzt)- Anmeldung zur offenen Ganztagsschule bei Bedarf

gez. Anita Berner-Köhler, Schulleitung

Um schädlichen Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicher-heit und Ordnung entgegenzuwirken, sind für das Abbrennen solcher Feuer jedoch folgende Punkte zu beachten:

1. Als Brennstoff darf nur unbehandeltes Holz- und Reisigma-terial verwendet werden. Zum Anzünden des Feuers dürfen keine Brandbeschleuniger genutzt werden. Zuwiderhand-lungen können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Brennmaterialien dürfen frühestens zwei Wochen vor dem Abbrenntag angeliefert werden.

2. Osterfeuer sollen grundsätzlich auf weitestgehend vege-tationsarmen Flächen abgebrannt werden. Es ist dar-auf zu achten, dass sich in der näheren Umgebung keine geschützten Biotope befinden.

3. Reisighaufen bieten zahlreichen Tieren wie Kleinsäu-gern und Vögeln eine willkommene Deckung, Behausung sowie je nach Jahreszeit und Witterung Nistmöglichkeit. Reisig- und Holzmaterial darf deshalb erst unmittelbar vor dem Abbrennen zusammengetragen und aufgeschichtet werden. Reisighaufen, die bereits längere Zeit liegen, sind vor dem Verbrennen vorsichtig umzusetzen; aufgefundene Tiere sind schonend in einen neuen und sicheren Unter-schlupf zu bringen.

4. Für die Umgebung dürfen keine Brandgefahren entstehen (§ 3 Abs.1 Verordnung über die Verhütung von Bränden – VVB –).Offene Feuerstellen sind erlaubnisfrei, wenn u.a. folgende Entfernungen eingehalten werden:- mindestens 100 m von einem Wald (Art. 17 Abs. 1 Bay-

WaldG)- mindestens 100 m von leicht entzündbaren Stoffen (§ 4

Abs. 1, Satz 2 VVB)- mindestens 5 m von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus

brennbaren Stoffen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VVB)- mindestens 5 m von sonstigen brennbaren Stoffen (§ 4

Abs. 1 Nr. 3 VVB).Wer beabsichtigt, in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte zu errichten oder zu betreiben, bedarf der Erlaubnis durch die Untere Forstbehörde (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach) im Einvernehmen mit dem Landrat-samt Ansbach (Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und 42 BayWaldG). Bei geringeren Entfernungen als 100 m von leicht entzünd-baren Stoffen, Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brenn-baren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen ist eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Gemeindeverwal-tung (§ 25 VVB) erforderlich.Bei starkem Wind ist ein Abbrennen des Oster- und Sonn-wendfeuers zu unterlassen. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein.

5. Zur Schonung des Landschaftsbildes sind die Reste der Brennmaterialien unverzüglich zu beseitigen und einer geordneten Entsorgung zuzuführen. Die Entsorgung hat über Deponien der Deponieklasse I – DK I – (z.B. Müllum-ladestation und Deponie Im Dienstfeld, 91589 Aurach) zu erfolgen.

6. Osterfeuer sind mindestens eine Woche vorher bei der Gemeindeverwaltung anzumelden (Einwilligung des Grund-stückseigentümers muss vorliegen).

7. Andere erforderliche Genehmigungen sind rechtzeitig ein-zuholen (z.B. Befreiung für Landschaftsschutzgebiete). Soweit während des Abbrennens des Osterfeuers alkoho-lische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden, ist hierfür eine Gestattung nach § 12 Gaststätten-gesetz (GastG) rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantra-gen. Sollen ausschließlich alkoholfreie Getränke und/oder Speisen verkauft werden, ist dies dem zuständigen Lebens-mittelkontrolleur des Landratsamtes Ansbach anzuzeigen.

8. Die Gemeinden werden gebeten, diese Mitteilung ortsüb-lich bekanntzumachen.

9. Hinweise:Das vorsätzliche oder fahrlässige Brandlegen des Feuers (Brandstiftung) außerhalb der o.g. Zeiten kann eine Straftat darstellen, die nach §§ 306 ff. StGB bestraft werden kann.

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Wilburgstetten - 10 - Nr. 3/20

Der Referent ist Matthias Koller, Dipl. Psychologe. Die Teilnah-megebühr beträgt 7,00 Euro. Beginn ist um 19.30 und geht bis 21.00 Uhr.FÜR ALLE VERANSTALTUNGEN SIND ANMELDUNGEN NOTWENDIG! VIELEN DANK!

Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Ansbach e.V.Bildungsfahrt nach Augsburg mit Domführung und Stadtrund-fahrt am Dienstag, 21. April 2020 von 8.00 bis ca. 18.00 Uhr. Abfahrt ist an der Schule Wilburgstetten. Die Fahrt wird von Pater Thomas begleitet.

CSU-OrtsverbandEinladung zur OrtshauptversammlungWann: Freitag, 27.03.2020Wo: Gasthaus GraserZeit: 19.30 Uhr

Tagesordnung:1. Begrüßung mit anschließender Totenehrung2. Bericht des Vorsitzenden, Schriftführer und Kassenwart3. Bericht der Kassenprüfer mit anschließender Entlastung

der Vorstandschaft4. Ehrungen5. Ansprache des 1. Bürgermeister Michael Sommer6. Sonstiges, Wünsche und Anträge

Unser diesjähriger Ehrengast ist der Bereichsleiter von der AOK Bayern aus Dinkelsbühl, Herr Horst Leitner. Herr Leitner wird uns ausführlich informieren über die häusliche Pflege, die Ent-wicklung von Krankenhäusern in der Zukunft und den Einfluss der Krankenkassen auf die Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum.Liebe Mitglieder, Freunde und Bekannte, Sie sind alle herzlich zur öffentlichen Ortshauptversammlung eingeladen.Mit freundlichen GrüßenAlfred Mahler, Ortsvorsitzender

Feuerwehr GreiselbachDorfcafé am 22.3Herzliche Einladung zum Dorfcafé am So 22.3. um 14:30 im Pfarrhaus in Greiselbach.Es gibt Kaffee und kalte Getränke.Danke für Kuchen, Gebäck.Gesprächsthemen sind Wahlergebnis GemeinderatBericht aus Arbeitskreis „Schönes Greiselbach“ 28.2 -> Abstim-mung Spielplatz, GeschichtsforschungBericht von Gemeinderatssitzung 18.3.Weitere Infos bei Michael Uhl, Tel. 4126 oder 0176 4607 4558

OSTERNDer Fasching ist vorbei und die nächsten Feste rücken näher und somit auch unsere erste Urlaubszeit in der Bücherei.

Wir machen Osterferien vom 10. bis 20. April 2020.In der Bücherei können Sie sich Bastel- und Dekorationsideen zur Osterzeit oder für das Frühjahr holen. Lassen Sie sich inspi-rieren vonden Vorschlägen in den Büchern oder Zeitschriften. Kommen Sie vorbei, blättern Sie darin oder leihen Sie die entsprechen-den Bücher und Zeitschriften aus.Der eine oder andere möchte seinen Garten neu gestalten, ein Hochbeet oder Insektenhotel bauen, Blumen und Gemüse anbauen. Auch zu diesen Themen finden Sie bestimmt die pas-senden Bücher und Zeitschriften bei uns in der Bücherei.Wir freuen und auf Ihren Besuch.

Volkshochschule Wilburgstetten

Informationsabende der VHSFür diesen Informationsabend, der über die VHS angeboten wird, und die Kurse können Sie sich noch anmelden.Gemeindebücherei: Tel. 09853/387074Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag, 16.00 bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 09.00 bis 11.00 UhrE-Mail: [email protected] schriftlich, Anmeldung einfach in unseren Briefkasten werfen.Alle Veranstaltungen sind über den Eingang Gemeindebücherei zu erreichen.Erneuerbare Energien - sinnvoll für jedermann?1 Abend, am 17.03.2020 von 19.00 bis 21.00 UhrKosten 7,00 Euro.Referent: Sebastian MüllerWo geht die Reise hin? Rentiert es sich überhaupt noch hier zu investieren und in welcher Größe?Bringen Sie Ihre gesammelte Informationen/Angebote/Produkt-beschrei-bungen einfach mit.Der neue Kurs BODY-POWER beginnt am 02.04.2020 und geht bis 09. Juli 2020.Es sind 10 Vormittage immer von 9.00 bis 9.45 Uhr, Kosten 27,50 Euro, Kursleiterin ist Beatrix Vaas.Sie wollen Kondition trainieren, etwas für Ihre Gesundheit tun? Dann sind Sie hier richtig.Der neue Kurs HALTUNGS-GYMNASTIK FÜR SENIOREN beginnt bereits am 31. März 2020 und geht bis 30. Juni 2020 immer von 17.00 Uhr bis 17.45 Uhr.An 10 Nachmittagen können Sie sich unter Anleitung sportlich betätigen und etwas für Ihre Beweglichkeit tun.Bitte bequeme Sportkleidung mitbringen.Kursleiter ist Michael Hoch. Die Kosten betragen 23,80 Euro.

VORANKÜNDIGUNGAm 21. und 28. April 2020 findet der Kurs - HYPNOSE - REISE ZU DIR SELBST -, jeweils von 18.00 bis 21.00 Uhr statt.Kursleiterin ist Nicole Beer, Heilpraktikerin, und kostet 75,00 Euro.Am 29. April haben wir einen Informationsabend über AGGRES-SIONEN BEI KINDERN - Was sie bedeuten und wie Eltern damit umgehen können.

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Wilburgstetten - 11 - Nr. 3/20

Ebenso konnte unser Mitglied Erhard Pfeiler für 50 Jahre Mit-gliedschaft im Deutschen und Bayerischen Schützenbund geehrt werden. Allen Siegern und Geehrten gratulierte auch unser 1. Bgm Michael Sommer persönlich.

Fotos: Joachim Goldammer

Schützenverein WittenbachBürger- und KönigsschießenDer Schützenverein Wittenbach lädt ein zum Bürger- und Königsschießen auf die elektronische Schießanlage am:Freitag, 27.03.2020, ab 19:30 UhrSonntag, 29.03.2020, ab 19:30 UhrDienstag, 31.03.2020, ab 19:30 UhrFreitag, 03.04.2020, ab 19:30 UhrFür die Bürger ist die Teilnahme kostenlos. Bürgerpokal: 1 Schuss, Bürgerserie: 10 Schuss; Über eine rege Teilnahme an unserem Königsschießen würden wir uns sehr freuen.Gut Schuss wünscht der Schützenverein Edelweiß Wittenbach

Vorabinformation: Die Königsproklamation findet am 25.04.2020, ab 19:00 Uhr im Schützenhaus Wittenbach statt.

Fischereiverein

Die Première ist geschafft - DANKE an alle

Offene Ganztagsschule täglich bis 16.00 Uhrund ist dazu noch hervorragend über die Bühne gegangen.Beim diesjährigen Fischessen in den neuen Räumlichkeiten gab es eine Neuerung: zum Abendessen am Samstag und zum Mittagessen am Sonntag wurde zusätzlich ein Mittagstisch am Samstag angeboten. Dieser zusätzliche Termin wurde überaus gut angenommen und so konnten, aufgrund des geringeren Platzangebotes wie in den Vorjahren in der gemeindlichen Turnhalle, alle Gäste bewirtet werden. Dafür ein herzliches Dankeschön an die treuen Besu-cher aus Nah und Fern, die jedes Jahr das Fischessen in Wil-burgstetten fest eingeplant haben.

Mittagessen am Sonntag Foto: Josef Pflanz

Ein sehr großes DANKE geht an meine gesamte Vorstand-schaft, das Küchenteam und an die vielen freiwilligen Helfer, sowohl in der Vorbereitung, als auch bei der Durchführung, ohne die der wirklich gelungene und reibungslose Ablauf dieser Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre.Das nächste Fischessen ist für dasWochenende am 13. und 14. März 2021geplant.Die 2. Quartalsversammlung findet am Freitag, 24. April um 20.00 Uhr im Gasthaus Graser statt.Josef Pflanz, Erster Vorstand

Soldaten- und KriegervereinReservistenschießenUnser Reservistenschießen findet am Samstag, 21. März 2020 ab 19:30 Uhr im Schützenhaus in Wilburgstetten statt.Hierzu sind alle Mitbürgerinnen und Mitbürger und unsere Patenvereine aus Illenschwang und Schopflohe recht herzlich eingeladen.Geschossen wird mit Luftpistole oder Luftgewehr. Waffen sind im Schützenhaus erhältlich. Es warten wieder einige interes-sante Preise auf Euch. Ich bitte um eine recht zahlreiche Betei-ligung.

Schützenverein WilburgstettenEhrungen beim Schützenverein SV RosenrotAn der Jahreshauptversammlung des SV Rosenrot am 28.02.2020 im Schützenhaus konnten wir unsere Vereinsmeis-ter für Luftgewehr und Luftpistole ehren. Dies waren: Stefan Fees, Erhard Pfeiler, Max Kaidaschov, Ella Bauer, Sophia Schneiderwind, Claudia Fees, Florian Schust, Adrian Martens.

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Wilburgstetten - 12 - Nr. 3/20

Termine zum VormerkenSonntag 15.03.2020 in Mönchsroth13:00 Uhr B-Klasse SG 2 - SV Großohrenbronn15:00 Uhr A-Klasse SG - SV SinbronnSonntag 22.03.202013:00 Uhr B-Klasse SV Dentlein 2 - SG 215:00 Uhr A-Klasse SV Wieseth - SGSonntag 29.03.2020 in Wilburgstetten13:00 Uhr B-Klasse SG 2 - Spfr. Dinkelsbühl 315:00 Uhr A-Klasse SG - Spfr. Dinkelsbühl 2Sonntag 05.04.202013:00 Uhr B-Klasse SG Ammelbruch / Langfurth 2 - SG 215:00 Uhr A-Klasse 1. FC Langfurth - SGMontag 13.04.202013:00 Uhr B-Klasse SG Ehingen Röckingen 2 - SG 2

Auf einem guten Weg - Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg kam in Langfurth zusammenZur 66. Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesell-schaft Region Hesselberg lud Langfurths Bürgermeister Klaus Miosga seine 22 Bürgermeister-Kolleginnen und Kollegen am vergangenen Donnerstag in ein Gasthaus nach Dorfkemma-then ein. „Seit 2014 haben wir gemeinsam viel durchlebt und vier Jahre nach der großen Umstrukturierung steht die ERH finanziell und inhaltlich wieder gut da“, würdigte Miosga die Ent-wicklung der Gesellschaft zu Beginn der Sitzung. Der Jahres-abschluss 2019, der im Rahmen der Sitzung präsentiert wurde, bestätigt diese Auffassung. Durch die Verkleinerung der ERH- Geschäftsstelle und die Besinnung auf wesentliche Themen, konnten die Finanzen in den letzten Jahren nicht nur konsoli-diert, sondern auch eine Rücklage gebildet werden.Auch die Lokale Aktionsgruppe kann mit ihrer finanziellen Bilanz zufrieden sein. Die aktuellen LEADER-Restmittel in Höhe von 358.000 Euro sind nahezu bis auf den Euro genau verplant, so dass in dieser Förderperiode u.a. noch eine Bronzestatue in Arberg, der Jugendstadl in Frankenhofen und die Sanierung der Erlmühle unterstützt werden können. Im Förderprogramm „Regionalmanagement“ wird der Fokus in den kommenden Wochen auf dem bereits begonnenen Markenbildungsprozess für die Region liegen. Die Aktivitäten im Bereich „Innenentwick-lung“ – die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium als positi-ves Beispiel in Mittelfranken hervorgehoben wurden – werden ebenfalls weitergeführt.Anuschka Hörr (LAG-Managerin)Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbHHauptstraße 11, 91743 Unterschwaningen, (09836) 970 [email protected],www.region-hesselberg.de

TSV Wilburgstetten

Ehrungen langjähriger MitgliederBei der diesjährigen Jahreshauptversammlung durften wir wie-der zahlreiche langjährige Mitglieder ehren. Im einzelnen waren dies für25 Jahre MitgliedschaftJosef Regele, Jacqueline Ladenburger, Benjamin Binninger, Benjamin Ilg und Marcel Bartsch40 Jahre MitgliedschaftPetra Fuchs, Michael Traurig, Eugen Ladenburger, Andreas Vaas und Werner Schneider50 Jahre MitglieschaftHildegard Pflanz, Marianne Vaas, Gertrud Vaas, Gertraud Düll, Günther Binninger, Karlheinz Binninger, Norbert Friedrich, Ger-hard Merz, Johann Pflanz, Lore Eißner und Dieter Lausenmeyer60 Jahre MitgliedschaftEduard Wagner und Erich EißnerDer TSV Wilburgstetten gratuliert den langjährigen Mitgliedern und hofft auf weitere lange Jahre Vereinszugehörigkeit.

Das Bild zeigt die geehrten Mitglieder/innen mit dem Bürger-meister Michael Sommer und dem 1. Vorstand Wolfgang Glatter

Kinderfasching 2020Dieses Jahr musste der Kinderfasching aufgrund der Umbauar-beiten in der Schulturnhalle, im Sportheim stattfinden. Bei eini-germaßen angenehmen Temperaturen kamen rund 100 Besu-cher, dafür ein herzliches Dankeschön!

Die Kinder hatten Spaß bei „Der Reise nach Jerusalem“

14. Frühjahrslauf „Fit in den Frühling“Der diesjährige Frühjahrslauf in seiner bereits 14. Auflage findet dieses Jahr am 29.03. statt.Startzeiten 10:00 Uhr Schülerlauf über 1,5 km,10:30 Uhr Hobbylauf über 5 km, Hauptlauf über 10 kmweitere Informationen und anmelden können Sie sich unter [email protected]

Jetzt spenden!Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft IBAN: DE59 6012 0500 0007 7800 06 BIC: BFSWDE33STG

„Kein Kind darf ausge beutet werden, nirgendwo!“Andrea Sawatzki, Schauspielerin, Autorin und ChildFund Patin seit 1996.

Gemeinsam stark im Kampf gegen Aus­beutung, Gewalt und Kinderhandel in Indien. Danke für Ihre Unterstützung!

www.childfund.de/kinderarbeit

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Wilburgstetten - 13 - Nr. 3/20

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen - das sind mehr als 1 000 Haus-halte pro Woche. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufalls-verfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Inter-views direkt bei den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzuge-ben.Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissen-schaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamt-bevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folge-befragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wie-derholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebun-gen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwie-genheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei den Haus-halten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Aus-weis des Landesamts.Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haus-halte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mik-rozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.

Informationsveranstaltung für „Werdende Eltern“Das Gesundheitsamt, Außenstelle Dinkelsbühl und die Ernäh-rungsberatungsstelle der AOK Dinkelsbühl laden am Don-nerstag, 02.04.2020 um 19.00 Uhr in das Gesundheitsamt Dinkelsbühl – Luitpoldstr. 5, 91550 Dinkelsbühl zu einem kostenlosen Informationsabend für werdende Eltern ein.Herr Ritter, Physiotherapeut, informiert über säuglingsgerechtes Betten und Tragen und gibt Tipps, um frühkindliche Haltungs-schäden zu vermeiden.Frau Kroemer, Oecotrophologin der AOK, informiert über rich-tige Ernährung in der Schwangerschaft, während der Stillzeit und gibt einen Überblick über die Vielfalt der Säuglingsmilch-nahrung in den ersten Lebensmonaten eines Babys.Frau Stimpfle, Sozialpädagogin (M.A.) der staatlich anerkann-ten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Gesund-heitsamt, gibt Erläuterungen zum Mutterschaftsurlaub, Mut-terschaftsgeld, Elternzeit, Elterngeld, Familiengeld sowie über weitere soziale Leistungen/Hilfen und Allgemeines rund um die Schwangerschaft.Es wird um Anmeldung im Gesundheitsamt unter der Nummer 09851/3051 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr gebeten.

Sind Sie schwanger? Sind Sie Eltern geworden?Wir hören zu, wir informieren, wir beraten bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes.

Die Mitarbeiter der staatlich anerkannten Bera-tungsstelle für Schwangerschaftsfragen am Landratsamt Ansbach/Gesundheitsamt sind an folgenden Dienststellen erreichbar:

Dinkelsbühl: Luitpoldstr. 5Telefon: (09851) 3051 oder 3052E-Mail: [email protected]

Info-Veranstaltung: Aus- & Weiterbildung in TeilzeitDienstag, 31. März 2020 9.00 bis ca. 11.00 Uhr im Sitzungssaal, Rathaus Bechhofen (Martin-Luther-Platz 1, 91572 Bechhofen)Qualifizierung in Teilzeit – was ist möglich?

Sie möchten...... nach Ihrer Familienzeit wieder zurück ins Berufsleben.... Ihre berufliche Situation verbessern.... sich über Möglichkeiten der beruflichen Aus- und Weiterbil-dung informieren.

Wir informieren Sie...... wie Sie nach einer beruflichen Auszeit Ihre Kenntnisse aktualisieren können.... wie Sie sich beruflich weiterbilden können.... wie Sie eine Umschulung in Teilzeit verwirklichen können.... über die dazugehörigen Fördermöglichkeiten.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.Für Rückfragen steht Ihnen Christine Baez Delgado unter 0981-182360 zur Verfügung.

Mikrozensus 2020 im Januar gestartetIInterviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um AuskunftAuch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bun-desgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden für diese amtliche Haushaltsbefragung im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von spe-ziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.Im Jahr 2020 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesge-biet wieder der Mikrozensus statt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendler-verhalten der berufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erho-ben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Ent-scheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten u.a. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Inves-titionsfonds der Europäischen Union erhält.Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mikro-zensus für 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Euro-päischen Union (LFS - Labour Force Survey) sind ab 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschafts-statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC - European Union Statistics on Income und Living Conditions) und ab 2021 die Befragung zu Informations- und Kommunikati-onstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe ab 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU SILC und IKT ver-teilt werden.

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Wilburgstetten - 14 - Nr. 3/20

Besonders Frau Andrea Kautz, die diesen Wettbewerb für die Sechta-Ries-Schule seit Jahren organisiert, wurde vom Schul-leiter erwähnt und gelobt. Der dafür aufbrandende Applaus der Schülerinnen und Schüler musste ihr im Anschluss übermittelt werden, da sie krankheitsbedingt der Feierstunde nicht bewoh-nen konnte.Schulleiter Vollmer bedankte sich bei den Bildungspartnern der Schule für ihre Unterstützung. Die Bopfinger Bank Sechta-Ries sponsert seit Jahren die Teilnahmegebühren des Wettbewerbs und würdigt jeden Teilnehmer zusätzlich noch mit einem Sach-preis.In diesem Jahr wurde ein weiterer Bildungspartner als Spon-sor aktiv. Der Regionalmarkt Bengelmann hatte seine ihrerseits preisgekrönte Juniorchefin Stefanie Bengelmann geschickt und diese hatte 100 leckere Berliner dabei.Die stolzen Schülerinnen und Schüler hatten also neben der Urkunde, dem Sachpreis der Bank am Ende auch noch die Mög-lichkeit sich davon zu überzeugen, dass Erfolg süß schmeckt.Rektor Stefan Vollmer überreichte die Goldurkunden an Fabian Giesert (Klasse R5a) sowie Marie-Sophie Eiberger, Lena-Sophie Neufischer, Paul Friedrich Rögele und Leoni Sandmeyer der Klasse R5b, die beim Wettbewerb besonders erfolgreich abgeschnitten hatten.An der Sechta-Ries-Schule hatte man sich entschieden, die mehrstündige Hin-und Rückfahrt der über 90 Schülerinnen und Schüler nach Berlin, um dort 10 Minuten auf der Bühne zu ste-hen, nicht anzutreten. Stattdessen konnte man den Bundes-tagsabgeordneten zur Preisverleihung vor gewinnen. Berliner statt Berlin oder wie „Greta“ sagen würde: Puderzucker statt CO2!

Bärlauch pflücken – sicher bestimmen und richtig sammelnAb jetzt sprießen die Bärlauchblätter in den Auwäldern. Wegen seines Knoblauch-Aromas und seiner Vitamine und Mineral-stoffe ist Bärlauch ein gern gesammeltes Wildkraut aus der Familie der Zwiebelgewächse (Allium ursinum).Leider können ungeübte Sammler Bärlauch mit anderen, früh wachsenden spitzblättrigen Pflanzen verwechseln. Zur gleichen Zeit wie Bärlauch wachsen in den Auwäldern Schneeglöckchen, Aronstab, Herbstzeitlose und etwas später Maiglöckchen.Wer Bärlauchblätter sammelt, sollte sie immer einzeln pflücken.Es gilt die Regel: An einem Stengel steht immer nur ein Blatt. Dieses ist oben dunkelgrün glänzend und an der Blattunterseite hellgrün matt.Auf den Geruchssinn darf sich der Sammler nicht verlassen, nach wenigen gepflückten Bärlauchblättern riechen die Hände intensiv nach Knoblauch, alle anderen Düfte werden „übertönt“.Wer sein Sammelergebnis überprüft haben will, schickt ein Foto über WhatsApp an Fritz Allinger (0151/46257599). Der schaut sich die Kräuter an und gibt Rückmeldung, ob das Ergebnis gut ist.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten AnsbachDas Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach bietet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Gesund und fit in den ersten 1000 Lebenstagen“ auch im März wieder kostenfreie Kurse für junge Eltern/Familien an. Die Seminarreihe wendet sich mit pfiffigen Kursen und praxistauglichen Tipps zu gesun-der Ernährung und Bewegung an Eltern, Großeltern und Betreu-ungspersonen von Babys und Kleinkindern unter 4 Jahren und gibt Ideen zur richtigen Ernährung und Bewegung der Familie.

Dinkelsbühl Landwirtschaftsschule, Luitpoldstraße 5Bewegungskurs mit Praxisanteil - hier dürfen die Teilnehmer/innen und Kinder die Übungen ausprobieren.

• Bewegung (für) jeden Tag – das kann mein Kind schon!Donnerstag 26.03.2020 9:30 - 11:00 UhrVortrag „Süßigkeitenkonsum bei Kindern-Freie Fahrt?“

• Mittwoch 01.04.2020 19:00 - 20:30 Uhr

Für Gruppen wie z.B. Krabbelgruppen, Elterntreffs und Kinder-krippen gibt es zusätzlich die Möglichkeit individuelle Termine für Ernährungskurse mit Theorie und Kochpraxis in der Land-wirtschaftsschule Ansbach oder Dinkelsbühl zu buchen.Bitte wenden Sie sich an Margit [email protected]

Anmeldung zu Kursen und weitere Infos:Bitte spätestens 5 Tage vor Kursbeginn unterwww.aelf-an.bayern.de/ernaehrung/familie oder Email:[email protected] oder Telefon 09851 5777-10(Frau Schuster nur vormittags)

Inklusion in Arbeit für Menschen mit BehinderungIhr Weg zu einem inklusiven ArbeitsplatzBudget für Arbeit, Zuverdienst, AußenarbeitsplätzeKontakt: 0981/9525- 234,[email protected]

Fränkisch oder schwäbisch?Egal, Hauptsache: saugut! Sechta-Ries-Schule gewinnt beim bundesweiten Online-Wettbewerb „Mathe im Advent“!94 Schülerinnen und Schüler hatten insgesamt 1758 Lösungen für die Wettbewerbsaufgaben eingesandt!„Ich habe mich eben nochmals vergewissert, ihr seid die besten! In diesem Mathewettbewerb habt ihr Schülerinnen und Schüler einen tollen Erfolg erzielt: die Sechta-Ries-Schule ist die beste Sekundar-1 Schule in Deutschland geworden!“, so MDB Rode-rich Kiesewetter im Foyer der Turn- und Festhalle Unterschneid-heim. Ihm gegenüber standen die strahlenden Preisträger, sau-ber aufgereiht für das Siegerbild. Der Bundestagsabgeordnete hatte aus Berlin den Pokal für die Schule und die Urkunden für die jungen Mathematiker*innen mitgebracht.Beim Wettbewerb im letzten Advent hieß es, jeden Tag eine vir-tuelle Tür beim Mathe-Adventskalender zu öffnen und eine neue Aufgabe zu lösen. Dabei griff das Mathefieber oft auf die ganze Familie über, denn die Aufgaben waren recht anspruchsvoll. „Heute wird die Schulgemeinschaft auch mit ausgezeichnet“, so Rektor Stefan Vollmer, „Schülerinnen und Schüler, betreuende Lehrerinnen und Lehrer und unterstützende Eltern haben sich diesen Erfolg errechnet!“ Eine Veröffentlichung der WITTICH Medien KG Foto: fotolia.com / Tramper2

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