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Amtsblatt für Frankfurt am Main23. August 2016 · Nr. 34 · 147. Jahrgang
AMTSBLATT 344811
Die Stadt Frankfurt am Main trauert um ihre
Stadtälteste
Rose-Marie Siebold* 19.07.1927 † 01.08.2016
Stadtälteste Rose-Marie Siebold gehörte von 1964 bis 1985 der Stadtverordne-tenversammlung der Stadt Frankfurt am Main an. Von April 1981 bis März 1985 war sie Mitglied des Präsidiums der Stadtverordnetenversammlung.
Im Rahmen ihrer politischen Arbeit war Stadtälteste Rose-Marie Siebold in zahl-reichen städtischen Gremien aktiv und brachte ihr Fachwissen insbesondere in den Ausschüssen für Kultur und Freizeit sowie Gesundheit ein. Als langjährige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses erwarb sie sich durch ihre besonnene und auf Ausgleich bedachte Verhandlungsführung über die Parteigrenzen hin-weg Achtung und Anerkennung.
Gewürdigt wurde ihr langjähriges ehrenamtliches Wirken durch die Verleihung der Römerplaketten in Bronze, Silber und Gold sowie durch ihre Ernennung zur Stadtältesten.
Die Stadt Frankfurt am Main wird Rose-Marie Siebold ein dankbares und ehren-des Andenken bewahren.
Die Stadtverordnetenversammlung Der Magistrat Dr. Renate Wolter-Brandecker Peter Feldmann Stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Oberbürgermeister
Frankfurt am Main, im August 2016
Seite 1218 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
Tagesordnungen und die Vorlagentexte finden Sie im Internet im Parlamentsinformations- system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis
Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, § 62 (5) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ausschusssitzungen bekannt gegeben.
Tagesordnungen und die Vorlagentexten finden Sie im Internet im Parlamentsinformations-system PARLIS unter www.stvv.frankfurt.de/parlis
Entsprechend den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), § 82 (6) i. V. m. § 58 (6), werden nachstehend Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsbeiratssitzungen bekannt gegeben.
Öffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 1 am
Dienstag, dem 30. August 2016, 19.00 Uhr, Caritasverband Frankfurt e. V., Alte Mainzer Gasse 10, Konferenzraum 1 und 2
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Projekt Zauberturm
Vertreterinnen und Vertreter des Projektes Zauberturm sind eingeladen, um ihre Arbeit vorzustellen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder zu beantworten.
II. Allgemeine Fragen und Anregungen
TAGESORDNUNG
Eigene Angelegenheiten:
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 05.07.2016)
3. Mitteilungen des Ortsvorstehers
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 04.10.2016 um 19.00 Uhr im Gallus Theater, Kleyerstraße 15, statt.
Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)
Anregung an den Magistrat:
4. Toiletten am nördlichen Mainufer
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
5. Bebauungsplan für das westliche Gutleutviertel
6. Gleisfeldpark: Vermüllung von Park- und Spielflächen entgegenwirken
7. Überweg Stoltzestraße/Battonnstraße
8. Das Europaviertel - ein Schandfleck mitten in Frankfurt
Neue Vorlagen:
Anträge:
9.1 Bau einer Turnhalle auf dem Gelände der Falkschule
9.2 Falkschule bei der Entwicklung des Geländes des ehemaligen Polizeireviers nicht vergessen
9.3 Klassenräume und eine Turnhalle für die Falkschule
10.1 Benennung der dreieckigen Fläche zwischen Kleyerstraße, Schwalbacher Straße und Julius-Munk-Anlage in „An den Fleschwerken“
10.2 Erinnerung an die „Arisierung“ der Flesch- Werke AG
11. Barrierefreiheit Frankenallee/Rebstöcker Straße
12. Campieren vor der Weißfrauen Diakoniekirche - Was tut die Stadt Frankfurt?
13. Kinderfreundliches Frankfurt: Rottweiler Straße und Werftstraße werden eine Spielstraße
14. Spielplätze auch im Sommer bespielbar machen - Lotte-Specht-Park/Spielkammer Europagarten
15. Lärm, Schmutz, Drogenhandel in der Allerheiligenstraße und in den Nebenstraßen: Zuerst erste Erfolge, aber insgesamt seit sechs Monaten eine Verschlechterung
16. Beseitigung der unhaltbaren Urinal-Zustände rund um das Gebäude des Hauptbahnhofs
17. An der Mainzer Landstraße/Ecke Krifteler Straße das Verkehrsschild Nr. 214 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung (geradeaus und rechts) - versetzen
18. Baubeginn Stadtteileingang Galluswarte
19. Übergang vom Gallus nördlich der Mainzer Landstraße und von der S-Bahn-Station Galluswarte zum Grünflächenamt und zum Amt für Straßenbau und Erschließung
20. „Grünpflege“ Lotte-Specht-Park
21. Übergang Petersstraße in Höhe der Wallan- lagen: Stark von Kindereinrichtungen genutzt, aber zugeparkt und ohne Querungshilfe
22. Schatten für Spielplätze in Neubaugebieten
23. Das Opel-Firmenschild in der Rebstöcker Straße/Ecke Mainzer Landstraße entfernen
Ortsbezirk 1 (Altstadt - Bahnhof -Europaviertel - Gallus - Gutleut -Innenstadt)
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1219
24. Vermüllung der Hufnagelstraße entgegen- wirken
25. Schrottreifes Motorrad in der Ruppertshainer Straße entfernen
26. Radverkehr fördern - Abstellmöglichkeiten einrichten, Fahrradständer an Speicherstraße/ Rotfeder-Ring aufstellen
27. Lärmbelästigung in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel reduzieren
28. Es klebt und schmiert auf dem Gehweg
29. Raser auf der Straße der Nationen
Vorträge des Magistrats:
30. Bebauungsplan Nr. 702 Ä2 - Bankenviertel - Zwischen Taunusanlage und Goethestraße, 2. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
31. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
32. Bebauungsplan Nr. 845Ä - Ehemalige Hauptpost/Zeil - 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
33. Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP) hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme
der Fördermittel
Berichte des Magistrats:
34. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
35. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
36. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
37. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
38. Bestellung eines Erbbaurechts (Gutleutstraße 121)
39. Schießerei auf dem Friedrich-Stoltze-Platz
Dr. Oliver Strank Ortsvorsteher
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 2 am
Montag, dem 29. August 2016, 19.00 Uhr, Kath. Gemeinde St. Ignatius, Gärtnerweg 60, Saal
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Masterplan 100 % Klimaschutz
Vertreter des Magistrats sind eingeladen, den Masterplan 100 % Klimaschutz vorzustellen und Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder zu beantworten.
II. Abi-Feiern im Grüneburgpark
Vertreter des Magistrats und des Stadtschüler Innen-Rates sind eingeladen, über die aktu- ellen Entwicklungen der Abi-Feiern im Grüne-burgpark zu berichten und Fragen der Bürge-rinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmit-glieder zu beantworten.
III. Allgemeine Fragen und Anregungen aus dem Ortsbezirk
TAGESORDNUNG
Eigene Angelegenheiten:
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 27.06.2016)
3. Verabschiedung der Tagesordnung II
4. Mitteilungen des Ortsvorstehers
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 10.10.2016 um 19.00 Uhr im Residenz Rebstockpark, Restaurant, Leonardo-da- Vinci-Allee 29, statt.
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
5. Parksituation in der City-West
6. Für das Grundstück des Hochhaus am Park, Fürstenberger Straße 235, wird ein objektbe-zogener Bebauungsplan erstellt. Das derzei-tige Maß der baulichen Nutzung wird im Be-bauungsplan festgeschrieben. Für die bessere wirtschaftliche Verwertbarkeit, welche sich aus der Nutzungsänderung von Büros (Misch- und Kerngebiet) zum allgemeinen Wohngebiet er-gibt, wird der Investor durch einen städtebau-liche Vertrag verpflichtet, 30 Prozent öffentlich geförderten Wohnraum zu schaffen
7. Neugestaltung Abschnitt Hansaallee
8. Bessere Anbindung Bockenheim/City West/ Rebstockviertel für den Fahrradverkehr
Bericht des Magistrats:
9. Ideenplattform: Erster Halbjahresbericht 2016
TAGESORDNUNG II
Neue Vorlagen:
Anträge:
1. Kreuzung Leipziger Straße/Landgrafenstraße/ Wildunger Straße verbessern
2. Hinweisschild an der Haltestelle Nauheimer Straße auf den Westbahnhof und Hinweis- schild am Westbahnhof auf die Haltestelle Nauheimer Straße
Ortsbezirk 2 (Bockenheim -Kuhwald - Westend)
Seite 1220 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
3. Hat der Magistrat das „Gymnasium West“ auf der Agenda?
4. Kreuzungsbereich Sophien- und Ginnheimer Straße/Ginnheimer Landstraße/Zugang zur Buga neu ordnen
5. Auslagerung der Franckeschule während der Sanierung: Das Wohl der Kinder und der Umwelt stehen im Mittelpunkt!
6. Fahrradanlehnbügel im Bereich U-Bahn Kirchplatz
7. Notwendige Maßnahmen an der U-Bahn- Station Kirchplatz
8. Behindertengerechte Sanierung oder Neubau der Fußgängerbrücke zwischen dem Grüne- burgpark und der Miquel-Anlage an der Sebastian-Rinz-Straße
9. Einladung zu einem Runden Tisch mit den Geschäftsleuten, den Hauseigentümern, der Wirtschaftsförderung der Stadt Frankfurt und Vertretern des Ortsbeirats zur Verbesserung der Situation der Geschäftsstruktur der Leipziger Straße
10. Dringend erforderliche Sanierung der Toilettenanlagen in den U-Bahn-Stationen Bockenheimer Warte und Leipziger Straße
11. Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Leipziger Straße durch Ausweitung der Verkehrskontrollen auch am Wochenende
12. Teilweise Erneuerung des Gehwegs und Parkstreifen in der Philipp-Reis-Straße
13. Parken im Katharinenkreisel
14. Diverse Maßnahmen in und an der Kuhwald- siedlung
15. Die Buslinie 36 muss wieder den Palmen- garten-Haupteingang anfahren
16. Taxistand vor dem Markuskrankenhaus
17. Neue Räumlichkeiten für das 13. Polizeirevier
18. Gestaltung Grünstreifen Dantestraße
19. Entfernung von „Schrottfahrrädern“ aus dem öffentlichen Raum
20. Finanzierung eines Sandkastens mit Sitzfläche für die vom DRK betriebene Flüchtlingsunter-kunft in der Ludwig-Landmann-Straße 405
21. Gestaltung des Carlo-Schmid-Platzes
22. Vorschlagsliste Straßenbenennungen
Vorträge des Magistrats:
23. Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV); Veränderungen zum Jahresfahrplan 2017 (11.12.2016) - Gesamtnetz Bus -
24. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
Berichte des Magistrats:
25. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
26. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
27. Erhalt der Rosenbeete im Grüneburgpark
28. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
29. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:
Zurückgestellte Vorlagen:
Sonstige Anträge:
1. Benennung weiterer Sozialbezirkspflegerinnen/ und Sozialbezirkspfleger für die Dauer der XVIII. Wahlperiode der Stadtverordneten- versammlung
2. Benennung eines stellvertretenden Mitglieds für den Seniorenbeirat
TAGESORDNUNG II
Neue Vorlagen:
Vortrag des Magistrats:
1. Ankauf durch Ausübung des Vorkaufsrechts, Erhaltungssatzung Bockenheim, Flur 13, Flurstück 1351/184, Jordanstraße 19
Axel Kaufmann Ortsvorsteher
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 4 am
Dienstag, dem 30. August 2016, 19.30 Uhr, SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Vorstellung und Erläuterung des geplanten Neubaus der Pinguinanlage am Weiher
Vertreter des Zoos und des Hochbauamtes werden ihr geplantes Konzept vorstellen und für Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbeiratsmitglieder zur Verfügung stehen.
II. Allgemeine Bürgerfragestunde
TAGESORDNUNG I
Eigene Angelegenheiten:
1. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 05.07.2016)
2. Bericht der Kinderbeauftragten und des Seniorenbeirates
Ortsbezirk 4 (Bornheim - Ostend)
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1221
3. Mitteilungen des Ortsvorstehers
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 04.10.2016 um 19.30 Uhr im SAALBAU Bornheim, Arnsburger Straße 24, Clubraum 1, statt.
4. Feststellung der Tagesordnung
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
5. Barrierefreie Zugänglichkeit der Gleise 3 und 4 am Ostbahnhof
6. Möglichkeiten zur Abfallentsorgung im Ostpark verbessern
Vorträge des Magistrats:
7. Ernst-May-Viertel Bebauungsplan Nr. 914 - Friedberger Land- straße/Östlich Bodenweg („Atterberry-Ost“) 1. Entwicklung des Plangebiets außerhalb
der weiterzuführenden vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huth-park, Hauptfriedhof und Günthersburgpark gemäß § 165 (4) BauGB
2. Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB 3. Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1)
BauGB
8. Ernst-May-Viertel Vorbereitende Untersuchungen für eine städ-
tebauliche Entwicklungsmaßnahme zwischen Huthpark, Hauptfriedhof und Günthersburg-park gemäß § 165 (4) BauGB
hier: Sachstandsbericht über den Stand der vorbereitenden Untersuchungen
9. Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
10. Zoologischer Garten - Neubau Pinguinanlage am Weiher hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Neue Vorlagen:
Anträge:
11. Außenbecken für Kinder im neuen Schwimmbad
12. Neue Wege auf dem Parlamentsplatz
13. Einbeziehung des Ortsbeirats bei der Platzie- rung von Glascontainern
14. Fahrradfahrer auf dem Bornheimer Wochen- markt
15. Banksterben auf der Berger Straße: Wo können Senioren sich ausruhen?
16. Mini-Baustelle vor der Berger Straße 206
17. Gefällte und abgestorbene Bäume ersetzen
18. Barrierefreier Übergang Obernhainer Straße
19. Anwohnerparken im Bereich der Kettelerallee
20. Absperren statt regelmäßig abschleppen
21.1 Fahrradabstellmöglichkeiten Wittelsbacherallee
21.2 Fahrradbügel in der Wittelsbacherallee
22. Haltestelle „Osthafenplatz“
TAGESORDNUNG II
Neue Vorlagen:
Vortrag des Magistrats:
1. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
Berichte des Magistrats:
2. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
3. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
4. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
5. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
Hermann Steib Ortsvorsteher
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 6 am
Dienstag, dem 30. August 2016, 17.00 Uhr, Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Frankfurt-Höchst, Bolongarostraße 110, Gemeindesaal
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Unterbringung von Flüchtlingen im Ortsbezirk 6
Vertreterinnen/Vertreter der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement werden die Planun-gen für eine neue Unterkunft für Geflüchtete in der Dürkheimer Straße in Frankfurt am Main-Nied vorstellen und für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Ortsbei-ratsmitglieder zur Verfügung stehen.
II. Allgemeine Fragen und Anregungen
TAGESORDNUNG
Eigene Angelegenheiten:
1. Angelegenheiten des Amtes für Straßenbau und Erschließung
Ortsbezirk 6 (Goldstein -Griesheim - Höchst - Nied -Schwanheim - Sindlingen -Sossenheim - Unterliederbach -Zeilsheim)
Seite 1222 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
2. Mitteilungen der Ortsvorsteherin
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 04.10.2016 um 17.00 Uhr in der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Frankfurt-Höchst, Bolongarostraße 110, Gemeindesaal, statt.
3. Feststellung der Tagesordnung
4. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 28.06.2016)
Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)
Anregung an den Magistrat:
5. Höchst: Stadtteilverkehrsplan vorstellen
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
6. Grünanlage Am Gemeindegarten in Griesheim: Befahren der Randflächen unterbinden
7. Gesperrter Radweg am Liederbach
8.1 Verkehrskonzept für Goldstein
Neue Vorlagen:
Anträge:
8.2 Verkehrskonzept für Goldstein
9. Aufhebung des eingeschränkten Haltverbotes in der Straße Alt-Nied zwischen Mainzer Landstraße und An der Wörthspitze
10. Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahn- hof Nied in östlicher Richtung
11. Spielgeräte auf dem Spielplatz in der Alzeyer Straße in Nied wieder installieren
12. Toilettensanierung auf dem Nieder Friedhof
13. Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-Haus
14. Schwanheim: Öffentliche Toilettenanlage
15. Auwald am Goldsteiner und Schwanheimer Mainufer - Wann wird er gepflanzt?
16. Umnutzung des Infraserv-Parkplatzes in Sindlingen
17. Ergebnis des Verkehrsversuchs in Sossenheim
18. Briefkasten in der Siegener Straße in Höhe des Volkshauses
19. Planung der Ortsumfahrung Unterliederbach fortsetzen
20. Zufahrt zum Gartenverein in der Verlängerung des Cheruskerwegs wieder nutzbar machen
21. Richtig geteerte Zufahrt zum KGV Teutonenweg
22. Kosten eines Kunstrasenplatzes für den VfB Unterliederbach
23. Unschöner Altauto-/Müllabstellplatz im Wohn- gebiet
24. Zeilsheim: Parkplatz des Lebensmittelmarktes in der Bechtenwaldstraße
25. Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße
26. Grünfläche Katzenstirn/Pfaffenwiese wieder in einen akzeptablen Pflegezustand versetzen
27. Wiederaufstellung abmontierter Sitzbänke in Zeilsheim
28. Ortsbezirk 6: Ausfall von Busfahrten wegen Personalmangel
29. Ortsbezirk 6: Kita-Betreuungsplätze bei Bauverzögerungen
30. Hessisches Landeskinderturnfest 2018 im Frankfurter Westen
31. Verkehrsspiegel an der Kreuzung Am Wiesen- hof/Tannenkopfweg
32. Verkehrsspiegel in der Straße Am Wiesenhof im Bereich der katholischen Kirche
33. An der Herrenwiese - Parkverbot
34. Bushaltestelle „Schwarzbachmühle“
35. Am Goldsteinpark - Parkverbot
36. Kreuzung Tannenkopfweg/Sonnenweg
37. Fahrbahnverengung vor dem Kreuzungs- bereich Tannenkopfweg/Zur Frankenfurt entfernen
38. Morgenzeile
39. Mitteilung der Kosten zur Umgestaltung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz auf d er Sportanlage Goldstein
40. Parkplatz Sportanlage Goldstein
41. Hauptamtliche Kraft für den Bewohnertreff in der Henriette-Fürth-Straße
42. Goldstein: Hundewiese im Bereich der Straße Zur Frankenfurt
43. Erneut eine Wildschweinplage in Goldstein- Süd?
44. Haltverbot zu Beginn der Kastanienstraße mit Pollern begleiten
45. Einrichtung einer Hundewiese auf den Main- wiesenflächen „Mainvorland“ (Fläche der ehe- mals verwilderten Gärten)
46. Höchst: Geschwindigkeitskontrollen in der Bolongarostraße
47. Parkdruck im Lindenviertel
48. Parkplatzsituation in der Windthorststraße verbessern
49. Unterführung Karl-Blum-Allee/Kurmainzer Straße
50. Fragen zum Stoffaustritt im Industriepark Höchst am 02.08.2016
51. Kommunikation bei Störfällen optimieren
52.1 Sitzbänke in Höchst
52.2 Bänke in der Fußgängerzone Königsteiner Straße und anderswo in Höchst
53. BiblioBike der Stadtbücherei in den Höchster Stadtpark
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1223
Vorträge des Magistrats:
54. Verkauf der städtischen Liegenschaft Gemar- kung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 23, Flur- stück 85/3 tlw., Heinrich-Hopf-Straße
55. Erwerb der Liegenschaften Gemarkung Griesheim, Flur 9, Flurstücke 112/1, 113/1 und 114/1, Krautgärten
56. Bebauungsplan Nr. 786 - Schwanheim, Südlich Höchster Weg (Freizeitgärten) hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Aus-
legung - § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB
57. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
58. Grundstückszufahrt Wilhelm-Fay-Straße 23 hier: Baumfällvorlage
59. Sanierung der Spundwand Mainufer Höchst im Bereich „Batterie“ hier: Überplanmäßige Aufwendungen und
Ausgaben
60. Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP) hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme
der Fördermittel
Berichte des Magistrats:
61. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
62. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
63. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
64. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
65. Westumgehung Unterliederbach
66. Bahnhofsvorplatz Höchst Südseite Bau- und Finanzierungsvorlage
67. Ersatz der maroden Sporthalle der Eduard- Spranger- und Henri-Dunant-Schule bei der Planung berücksichtigen
68. Neue Parkplätze im Umfeld des Bahnhofs Höchst Südseite ausweisen
Zurückgestellte Vorlagen:
Sonstiger Antrag:
69. Ortsbeirat 6: Beschlussfassung über den Beginn der Sitzungen
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:
Zurückgestellte Vorlagen:
Antrag:
1. Benennung des Sozialbezirksvorstehers und der Sozialpfleger für Nied
Sonstiger Antrag:
2. Neujahrsempfang 2017
Neue Vorlagen:
Anträge:
3. Seniorenbeirat für den Ortsbezirk 6
4. Zeilsheim: Erwerb einer Liegenschaft
Susanne Serke Ortsvorsteherin
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 7 am
Dienstag, dem 30. August 2016, 19.30 Uhr, Gemeindesaal der kath. Kirchengemeinde St. Raphael, Ludwig-Landmann-Straße 365
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Weiterentwickeltes Einzelhandels- und Zentrenkonzept
Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungs-amtes sind eingeladen, um zusammen mit der Wirtschaftsförderung und dem Büro Junker und Kruse den Konzeptentwurf „Weiterent-wickeltes Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ vorzustellen.
II. Allgemeine Fragen
TAGESORDNUNG
Eigene Angelegenheiten:
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 05.07.2016)
3.1 Mitteilungen der Ortsvorsteherin
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 04.10.2016 um 19.30 Uhr im Gemeindesaal der kath. Kirchengemeinde Christ-König, Damaschkeanger 158, statt.
3.2 Berichte aus den Fraktionen
3.3 Bericht der Vertreterin des Amtes für Straßen- bau und Erschließung
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
4.1 Die Ergebnisse des Runden Tisches bezüg-lich der Verkehrsanbindung für das sog. „Schulprovisorium Westhausen“ umsetzen
4.2 Verkehrsanbindung für das „Gymnasium Nord“ (Schulprovisorium) in Westhausen
5. Planung eines Parkplatzkonzeptes für Hausen
Ortsbezirk 7 (Hausen -Industriehof - Praunheim -Rödelheim - Westhausen)
Seite 1224 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
6. Planung eines Parkplatzkonzeptes für den Industriehof
7. Planung eines Parkplatzkonzeptes für Rödelheim
Vorträge des Magistrats:
8. Verkauf von Arrondierungsflächen in dem Gewerbegebiet Eschborner Landstraße/ Gaugrafenstraße (BImA)
9. Vertragliche Inhalte städtischer Erbbaurechte - Ergänzung zum Beschluss „Erbbaurecht 2000“
Neue Vorlagen:
Anträge:
10.1 Verringerung der Nil-Gans Population im Bereich des Brentanobads
10.2 Nilgänse erobern das Brentanobad als Lebensraum
10.3 Nilgänse im Brentanobad
10.4 Überpopulation von Nilgänsen, Elstern und Rabenvögel
11. Baustelle Assenheimer Straße 19
12. Markierung der Parkplätze im Bereich Radilostraße 15 bis 21
13. Gewährleistungsablauf für Unterführung des Rödelheimer Bahnhofs
14. Das Falschparken auf der Blindenleitführung an der Ecke Baruch-Baschwitz-Platz/ Radilostraße verhindern
15. Wann kommen die Kunstrasenplätze für den FC Rödelheim und die SG Praunheim?
16. Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II
17. Verbesserung von Zugangswegen zum Volkspark Niddatal
18. Quietschende U 7 in der Kurve Am Hohen Weg/ Wilhelm-Steuben-Straße
19. Rücksichtsloses Freizeitverhalten muss gestoppt werden
Eigene Angelegenheiten:
20. Verschiedenes
TAGESORDNUNG II
Neue Vorlagen:
Vortrag des Magistrats:
1. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
Berichte des Magistrats:
2. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
3. Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden
4. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
5. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
6. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:
Neue Vorlagen:
1. Benennung eines stellvertretenden Mitgliedes für den Seniorenbeirat
2. Benennung von Sozialpflegerinnen und Sozialpflegern
Eigene Angelegenheiten:
3. Verschiedenes
Michaela Will Ortsvorsteherin
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 10 am
Dienstag, dem 30. August 2016, 19.30 Uhr, SAALBAU Ronneburg, Gelnhäuser Straße 2, kleiner Saal
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Allgemeine Fragen und Anregungen
II. Planung “Ernst-May-Viertel“ - Verkehrsaus- wirkungen für den Ortsbezirk 10
Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungs- amtes sind eingeladen, um über den Sach-stand hinsichtlich der Planung „Ernst-May-Viertel“ sowie der in diesem Zusammenhang zu erwartenden Verkehrsauswirkungen für den Ortsbezirk 10 zu berichten.
TAGESORDNUNG
Eigene Angelegenheiten:
1. Mitteilungen des Ortsvorstehers
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 04.10.2016 um 19.30 Uhr in der Gaststätte Lemp, Berkersheimer Obergasse 12, Saal, statt.
2. Angelegenheiten des Amtes für Straßenbau und Erschließung
3.1 Feststellung der Tagesordnung
Ortsbezirk 10 (Berkersheim -Bonames - Eckenheim -Frankfurter Berg - Preungesheim)
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1225
3.2 Verabschiedung der Tagesordnung II
4. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 28.06.2016)
Unerledigte Drucksachen:(Fristablauf gem. § 4 Absatz 10 GO OBR)
Anregungen an den Magistrat:
5.1 Omegabrücke in Berkersheim hier: Klärung des Planungsstands
5.2 Lärmschutz an der Main-Weser-Bahn nach Abholzungsaktionen
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
6. Bürgeranhörung zum Konzept von Garten- städten mit den Anwohnern von Friedrichs- dorfer Straße, Seulberger Straße und Gonzenheimer Straße in Bonames
7.1 Verbesserung der Ortsbeiratsarbeit I
7.2 Verbesserung der Ortsbeiratsarbeit III
8.1 Sportplatz Hügelstraße - SV Viktoria Preußen 07
Neue Vorlagen:
Anträge:
8.2 Sportplatz Hügelstraße - SV Viktoria Preußen 07
8.3 Blendung durch Flutlichtanlagen auf Sportan- lagen im Ortsbezirk 10
Zurückgestellte Vorlagen:
Antrag:
9. Mehr Wohnraum in Frankfurt schaffen - Einhausung A 661
Vortrag des Magistrats:
10. Bebauungsplan Nr. 890 - Westlich Friedberger Warte hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Bericht des Magistrats:
11. Gemeinsam und gut essen in Frankfurt für Seniorinnen und Senioren
Anregung der KAV:
12. Stadtteile ohne Rassismus
TAGESORDNUNG II
Neue Vorlagen:
Anträge:
1.1 Nutzung des Sportparks in Preungesheim
1.2 Belegungsplan für die Sportanlagen im Sportpark Preungesheim
1.3 SV Frankfurt Nord - Neue Bezirkssportanlage
2. Oberstufengymnasium in Preungesheim
3. Rektorenstelle der Carlo-Mierendorff-Schule schnellstmöglich besetzen
4. Anpflanzung von Bäumen und Straßenbegleit- grün im Frankfurter Bogen
5. Ein zweiter Basketballkorb und die Erweiterung der Asphaltfläche auf dem Sportgelände hinter der Liesel-Oestreicher-Schule
6. Errichten einer Halfpipe für Skateboarder und Biker
7. Fahrradwege im Marbachweg
8. Bepflanzung des Mittelstreifens auf der Gießener Straße zwischen Friedberger Land- straße und Marbachweg
9. Infostelen für die Streuobstwiesenbäume auf der Parkanlage/Streuobstwiese Am Borsdorfer
10. Reinigungsintervall für den Gravensteiner- Platz erweitern
11. Schäden an den Gehwegen im Bereich Am Lausberg, An den Drei Hohen, Boskoop- straße und Gundelandstraße/Prüfung auf mögliche Baumängel
12. Papierkörbe an den Sitzbänken am Gehweg an der Ecke Boskoopstraße/Gundelandstraße und Entfernung von wilder Vegetation im Bereich der beiden Steinskulpturen
13. Modernisierung der Turnhalle der Münzen- bergerschule in Eckenheim
14. Fahrradschutzzone in der Sigmund-Freud- Straße an der Kreuzung mit der Hügelstraße
15. Gesicherter Übergang im Bereich U 5-Halte- stelle „Sigmund-Freud-Straße“
16. Unsichere Querung des Pkw-Parkplatzes am Alten Flughafen Bonames
17. Aufstellen von Bänken entlang der alten Straßenbahntrasse an den Feldern am Dachsberg
18. Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg
19. Kreuzungsbereich der Straßen Ginsterweg und Holunderweg absichern
20. Zukunft des Parkhauses Julius-Brecht-Straße
21. Anhörung zum Thema „Verkehr“ durchführen
22. Urnenwände für die Stadtteilfriedhöfe im Ortsbezirk 10
23. Mietpreisbremse für Eckenheim und Berkersheim
24. Öffentlich geförderte Wohnungen im Ortsbezirk 10
25. Qualitätsabbau bei der frühkindlichen Bildung auch in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 durch ungünstiges Betreuungsverhältnis zwischen Erziehern/Erzieherinnen und Kindern?
26. Gefährdung des Brand- und Katastrophen- schutzes für die Stadtteile des Ortsbezirks 10 durch die schwarz-grüne Landesregierung wegen nur einprozentiger Besoldungserhöhung für die Beamten der Berufsfeuerwehr?
27. Wand für legale Graffiti
Seite 1226 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
28. Verkehrssicherheit für Flüchtlinge
29. Möglichkeiten für Wohnbaugenossenschaften mit Übernahmen von Gärten in den Grünanla- gen in den Neubaugebieten im Ortsbezirk 10
Vorträge des Magistrats:
30. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
31. Kommunalinvestitionsprogramm des Landes (KIP) hier: Kreditaufnahme zur Inanspruchnahme
der Fördermittel
Berichte des Magistrats:
32. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
33. Unterbringung von Asylbewerbern auf dem Gelände des Alten Flugplatzes in Bonames
34. Zusammenlegung der Sozialrathäuser im Frankfurter Norden
35. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
36. Alter Flugplatz Bonames
37. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
38. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
Anregung:
39. Hochwasserschutz entlang des Kalbachs
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:
Zurückgestellte Vorlagen:
Vortrag des Magistrats:
1. Ankauf von Grundstücken Gemarkung Eschersheim und Bonames
Sonstige Anträge:
2. Ernennung von Sozialbezirksvorsteherinnen und Sozialbezirksvorstehern sowie Sozialpfle- gerinnen und Sozialpflegern für die Dauer der XVIII. Wahlperiode der Stadtverordneten- versammlung
3. Benennung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Senioren- beirat
4. Benennung von Kinderbeauftragten
Neue Vorlagen:
Sonstiger Antrag:
5. Neujahrsempfang 2017
Robert Lange Ortsvorsteher
Einladung zur 4. Sitzung des Ortsbeirates 16 am
Dienstag, dem 30. August 2016, 19.30 Uhr, in der Nikolauskapelle Am Königshof / Marktstraße 56
Eröffnung
Allgemeine Bürgerfragestunde
I. Planungsstand Bebauungsplan Hessen- Center
Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungs- amtes und der ECE Projektmanagement G.m.b.H. & Co. KG sind eingeladen, um den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Ortsbei-rat im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteili-gung nach § 3 Absatz 1 BauGB den aktuellen Planungsstand des Bebauungsplanes Num-mer 893-südlich Borsigallee/Am Hessen-Cen-ter- zu erläutern und Fragen zu beantworten.
II. Allgemeine Fragen
TAGESORDNUNG
Eigene Angelegenheiten:
1. Feststellung der Tagesordnung
2. Genehmigung der letzten Niederschrift (3. Sitzung vom 28.06.2016)
3. Mitteilungen der Ortsvorsteherin
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 04.10.2016 um 19.30 Uhr in der Nikolaus-kapelle Am Königshof / Marktstraße 56, statt.
4. Mitteilungen der Ehrenbeamten und ehren - amtlich Tätigen
5. Aktuelle Viertelstunde
Zurückgestellte Vorlagen:
Anträge:
6. Bauvorhaben Straße Am Landgraben
7. Kanalnetz in Bergen-Enkheim
Neue Vorlagen:
Anträge:
8. Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße
9. Grundwasserspiegel in Enkheim
10. Lichtzeichenanlage Neuer Weg im Bereich Bushaltestelle Parkplatz Friedhof
11. Pflasterung des Weges „An der Hauer Mauer“
12. Parken in der Röhrborngasse
13. Einbahnstraßenregelung in der Arnswalder- straße
14. Abgrenzungssteine im Jean-Kempf-Weg erhöhen
15. Schnakenplage in Bergen-Enkheim
Ortsbezirk 16 (Bergen-Enkheim)
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1227
16. Verkehrssituation um das Berger Rathaus
17. Gesamtverkehrsplan für Bergen-Enkheim
18. Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße
19. Gebührenbescheide der Branddirektion
20. Niveau des Grundwasserspiegels in Bergen- Enkheim
21. Anschaffung von jeweils drei Transportwagen für die Bergen-Enkheimer Friedhöfe
22. Gelände für die KinderKulturFarm Frankfurt
23. Hessenwasser in Regress nehmen wegen Anstieg des Grundwasserspiegels in Enkheim
24. Zebrastreifen auf der Vilbeler Landstraße
25. Spielplatz in Bergen-Ost, An der Ruhbank, mit Spielgeräten ausstatten
26. Bushaltestelle „Bergen-Ost“ die Auf- und Abgänge links und rechts erneuern und eine Querungshilfe anbringen
27. Bebauungsplan „Bergen-Nord“ aufstellen
28. 1. Grundwasserstand im Neubaugebie Leuchte und ganz Enkheim durch Revitali-sierung des Wasserwerkes am Enkheimer Wald wieder absenken
2. Grenzänderungsvertrag
29. 1. Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 überarbeiten
2. Geschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang
30. Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße
Vortrag des Magistrats:
31. Novellierte Stellplatzsatzung für die Stadt Frankfurt am Main hier: Satzungsbeschluss - §§ 44, 76 und 81
der Hessischen Bauordnung (HBO)
Berichte des Magistrats:
32. Sportentwicklungsplanung Frankfurt am Main
33. Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfsleistung
34. Integriertes Stadtentwicklungskonzept Frankfurt am Main 2030 hier: Statusbericht Frankfurt 2030
35. Leitlinien Wohnen Wohnungsmarktbericht 2015
NICHT ÖFFENTLICHER TEIL
Zur Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung vorgeschlagen:
Neue Vorlagen:
Sonstiger Antrag:
1. Niederschrift der Sitzung der Arbeitsgruppe Finanzen vom 19. Juli 2016
Renate Müller-Friese Ortsvorsteherin
Kommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertretung
Einladung zur 6. öffentlichen, ordentlichen Plenarsit-zung der Kommunalen Ausländer- und Ausländerin-nenvertretung am
Montag, dem 29. August 2016, um 18.00 Uhr im Plenarsaal der Stadtverordnetenver- sammlung, Rathaus/Römer, Römerberg 23, 60311 Frankfurt am Main
TAGESORDNUNG I
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Genehmigung der Tagesordnung
3. Fallstudie KAV Frankfurt / Netzwerke & Erfah- rungen / Professionalisierung Zu Gast: Frau Dr. Maria Schiller
4. Genehmigung der Protokolle vom 18.04.2016, 30.05.2016 und 27.06.2016
5. Wahl der Schriftführerin/des Schriftführers und der Vertretung (zurückgestellter Tagesordnungspunkt)
6. Informationen des Vorsitzenden
7. Bürgerfragestunde
8. Behandlung der TO II
9. Anträge
9.1 Aufstellung öffentlich zugänglicher sanitärer Anlagen entlang des Mainufers
10. Berichte aus den Gremien
11. Fragestunde
12. Verschiedenes
TAGESORDNUNG II
1. Sichere Planung Neue Gesamtschule für Niederrad Antrag der FDP vom 24.06.2016, NR 62
2. Sportentwicklungsplan Frankfurt am Main Bericht des Magistrats vom 24.06.2016, B 160
3. Mobilität für ehrenamtliches Engagement Antrag der Linken vom 01.07.2016, NR 64
4. Telefondolmetschung in Frankfurter Behörden Antrag der Linken vom 01.07.2016, NR 65
5. Kunstrasenplatz für die Bezirkssportanlage West Anregung des OBR 2 vom 27.06.2016, OA 33
Seite 1228 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
6. Kunstrasenplatz für den SV 1919 Niederursel e.V. – Jetzt Anregung des OBR 8 vom 07.07.2016, OA 44
7. „Straffälligkeit von Kindern und Jugendlichen“ thematisch erweitern und noch aussagekräfti- ger machen Bericht des Magistrats vom 25.07.2016, B 185
8. Zusätzliche Sportflächen für den Riedberg – Sportanlage östlich der Altenhöferallee Bericht des Magistrats vom 25.07.2016, B 189
gez. Jumas Medoff Vorsitzender der KAV
Öffentliche Ausschreibungen
Bekanntmachung von öffentlichenAusschreibungen
Alle öffentlichen Ausschreibungen der Stadt Frankfurt am Main finden Sie im Internet
unter www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Amt für Informations- undKommunikationstechnikStadtgebiet Frankfurt – Fernmeldekabelmontage –Öffentliche Ausschreibung Nr. 16-2016-00002 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 34 021 Telefax: 069 / 212 - 9 734 021 E-Mail: [email protected]
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 16-2016-00002
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Diverse Liegenschaften im Stadtgebiet Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Störungsbehebung am Fernmelde- und Daten- liniennetz der Stadt Frankfurt am Main
Umfang der Leistung:
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung für Fernmeldekabelmontage am städtischen Fern-meldekabelnetz. Hierin enthalten sind Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten im gesamten Stadtgebiet Frankfurt.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dieser Ausschreibung um eine öffentliche Ausschreibung auf deren Grundlage Leistungen für eine Rahmen- vereinbarung für Entstörung- und Instandset-zungsarbeiten vergeben werden sollen.
Im Wesentlichen handelt es sich bei diesen Arbei-ten um Bauunterhaltungsarbeiten und Störungs-beseitigungen, bei denen auch das Arbeiten in Montage-Baugruben vorkommen kann.
Die Arbeiten werden jeweils nach Bedarf beauf-tragt.
Der Einsatz und die Anzahl der benötigten Bau- bzw. Montagetrupps werden nach der jeweiligen Notwendigkeit festgelegt. Die Anforderung der Bau- bzw. Montagetrupps erfolgt telefonisch, per E-Mail oder Telefax.
Einsatzbereitschaft ist in geringem Umfang auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten erforderlich.
Im Falle von dringenden Arbeiten ( z. B. Störungs-beseitigungen ) hat sich die Einsatz-Kolonne innerhalb von 2 Stunden nach Aufforderung durch den AG auf der Baustelle einzufinden.
Eine ausführlichere Beschreibung erhalten Sie mit dem Leistungsverzeichnis.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1229
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.12.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 03.07.2017
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Zanderstraße 7 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 34 021 Telefax: 069 / 212 - 9 734 021 E-Mail: [email protected] Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 25,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Amt für Informations- und Kommunikationstechnik Frankfurt am Main Geldinstitut: Frankfurter Sparkasse IBAN: DE3450 0502 0100 0000 0208 BIC-Code: HELADEF1822 Verwendungs- zweck: 16-2016-00002
Rahmenvereinbarung Tiefbau August 2016
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 21.09.2016, 09.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 21.09.2016, 09.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsraum
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-gefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigener-klärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 30.11.2016
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Seite 1230 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz §§ 4 - 9 und § 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes
gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
z) sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließ-
lich per E-Mail bis spätestens 14.09.2016 an die Vergabestelle zu richten.
Amt für Straßenbau und ErschließungBregenzer Straße – Straßenbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 66-2016-00061 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 996 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 66-2016-00061
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Bregenzer Straße 60386 Frankfurt am Main - Fechenheim
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Deckenerneuerung Bregenzer Straße / Straßenbauarbeiten
Umfang der Leistung:
ca. 170 m2 Betonpflaster aufbrechen und entsorgen
ca. 350 m2 Betonpflaster aufnehmen und seitlich lagern
ca. 400 m2 Asphaltbeton einbauen
ca. 1.500 m2 Splittmastixasphalt einbauen
ca. 600 m Gussasphaltrinne einbauen
ca. 130 m Beton- bzw. Granitbordsteine versetzen
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 31.10.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 18.11.2016
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 48 996 Telefax: 069 / 212 - 35 106 E-Mail: [email protected] Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1231
Verwendungs- zweck: 0660.54870000, 66-2016-00061
Bregenzer Straße - Deckenerneuerung
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 13.09.2016, 14.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 13.09.2016, 14.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionszimmer
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis).
Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese
präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-
gefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigener-klärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher
Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt. Sowie MVAS-Nachweis, Nachweis der Eintragung Handwerksrolle „Straßenbau“/IHK, Benennung SiGeKo beim Einsatz von Nachunternehmen.
v) Ablauf der Bindefrist: 21.10.2016
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz §§ 4 - 9 und § 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes
gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
z) sonstige Angaben: Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließ-
lich per Post oder per Telefax bis spätestens 06.09.2016 an die Vergabestelle zu richten.
Seite 1232 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
GrünflächenamtPeterskirchhof, Bleichstraße 33 – Landschaftsbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2016-00112 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 898 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2016-00112
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Peterskirchhof Bleichstraße 33 60313 Frankfurt am Main - Innenstadt
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Landschaftsbauarbeiten
Umfang der Leistung:
200 lfm Schutzzaun mit Tor auf- und umstellen, räumen
950 m3 Erdarbeiten
250 m3 Zulage Saugbagger
85 lfm Betonstufen abbrechen
170 m3 Dränschicht Basaltschotter, 16/32
9 Stk. Sickerpackungen 11/45
750 t Abbruch wassergebundene Decke
405 lfm Basaltzeilen aus- und einbauen
340 lfm Basaltzeilen Großpflaster, neue Steine
265 lfm Basaltkanten, 90/90/90
655 m2 wassergebundene Decke, dyn. Schicht und Deckschicht
650 m2 Pflasterflächen Basalt und Granit, 90/90/90
70 lfm Betonbordsteine
140 lfm Rabattengeländer Metall
15 m2 Bruchsteinmauerwerk mit Sandsteinabdeckung
5 m2 Wechselmauerwerk mit Sandsteinabdeckung
10 m2 Schichtenmauerwerk mit Sandsteinabdeckung
2.600 t Transport und Deponierung diverse Materialien
5 Stk. Parkbänke Modell Frankfurt
410 m2 Pflanzfläche
3.950 m2 Rasenfläche
4 Stk. Großgehölze Maulbeerbaum
2.520 Stk. Stauden
8.330 Stk. Zwiebelpflanzen
180 lfm Kaninchenschutzzaun
2 Jahre Entwicklungspflege/Wässern Pflanzungen und Rasen
4 Jahre Entwicklungspflege/Wässern Großgehölze
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 14.11.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 30.04.2017
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1233
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 898 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: silke.schweitzer-renkel@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 40,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: Angabe auf dem Beleg: 0670/50990000/1.22.09.01.04/
670012/67-2016-00112, Peterskirchhof - Landschafts- bauarbeiten
Ein quittierter Einzahlungs- beleg ist mit der Anforderung
einzureichen.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Grünflächenamt Submissionsstelle Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: 21.09.2016, 11.00 Uhr
Eröffnungstermin: 21.09.2016, 11.00 Uhr Ort: Grünflächenamt Submissionsstelle Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Zimmer: B 3.45
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-gefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigener-klärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 20.12.2016
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
Seite 1234 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz §§ 4 - 9 und § 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes
gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
GrünflächenamtPeterskirchhof, Bleichstraße 33 – Metallbauarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 67-2016-00113 nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 898 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 67-2016-00113
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Peterskirchhof Bleichstraße 33 60313 Frankfurt am Main - Innenstadt
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Metallbauarbeiten
Umfang der Leistung:
2 Stk. Metalltor abbrechen
16 lfm Zaunabbruch
122 m2 Zaun abschleifen und neu streichen
63 m2 Bleche abschleifen und streichen
1 Stk. Zauntor, 1,88 m hoch, 4 m lichte Weite, 2-flügelig, mit Schutzblech
11 lfm Gitterzaun, bis 2,03 m hoch
31,5 lfm Drahtgeflecht Sechseck, 1,88 m hoch
24,4 lfm Stabgeländer, 0,9 m hoch, 12 cm Stababstand
2 Stk. 2-flügeliges schmiedeeisernes Tor, bis 3,44 m breit, bis 2,05 m hoch samt Funda- mentierung
4 Stk. Messing-Schrifttafeln herstel- len und einbauen, 18 cm hoch, 73 - 88 cm breit
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 28.11.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 28.04.2017
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Grünflächenamt Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 898 Telefax: 069 / 212 - 39 930 E-Mail: silke.schweitzer-renkel@ stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1235
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 15,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: Angabe auf dem Beleg: 0670/50990000/1.22.09.01.04/
670012/67-2016-00113, Peterskirchhof - Metallbau- arbeiten
Ein quittierter Einzahlungs- beleg ist mit der Anforderung
einzureichen.
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Grünflächenamt Submissionsstelle Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: 21.09.2016, 10.00 Uhr
Eröffnungstermin: 21.09.2016, 10.00 Uhr Ort: Grünflächenamt Submissionsstelle Adam-Riese-Straße 25 60327 Frankfurt am Main Zimmer: B 3.45
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-gefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigener-klärungen auch für diese abzugeben.
Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 20.12.2016
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz §§ 4 - 9 und § 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes
gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
Seite 1236 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
HochbauamtFranz-Böhm-Schule, Eichendorffstraße 67 - 69– GU Ausschreibung Neubau –Offenes Verfahren Nr. 65-2016-00368 nach VOB/A,Abschnitt 2
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 38 877 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected]
1.2) weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich: Hochbauamt Submissionsstelle EG Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
2.1) Vergabenummer: 65-2016-00368
2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages; Bauvorhaben/Maßnahme: Neubau Gebäude A
Art der Arbeiten/Leistungen:
Schlüsselfertiger Schulneubau, dreigeschos- siges Schulgebäude, einschließlich Planungs- leistungen und Bauantrag und Wartung
2.3) Objekt/Liegenschaft: Franz-Böhm-Schule
Generalunternehmer Ausschreibung Neubau Gebäude A Eichendorffstraße 67 - 69
60320 Frankfurt am Main
2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 08.12.2016 bis 30.07.2018
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 13.09.2016, 13.30 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –
5.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 Wilhelminenstraße 1 - 3 64283 Darmstadt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
HochbauamtElisabethenschule, Vogtstraße 35– Gussasphaltarbeiten –Offenes Verfahren Nr. 65-2016-00369 nach VOB/A,Abschnitt 2
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main E-Mail: [email protected]
1.2) weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de schriftlich siehe 1.1
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
2.1) Vergabenummer: 65-2016-00369
2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages; Bauvorhaben/Maßnahme: 6425_72023
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1237
Art der Arbeiten/Leistungen:
ca. 650 m2 Gussasphalt schwimmend herstellen, Oberfläche Terrazzo-Qualität einschl. Dämmarbeiten, Ausgleichs- schüttung und Schutzmaß- nahmen.
ca. 20 m3 Bodenkanäle mit Magerbeton verfüllen
2.3) Objekt/Liegenschaft: Elisabethenschule
Vogtstraße 35 60322 Frankfurt am Main
2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 06.02.2017 bis 03.03.2017
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 08.09.2016, 13.30 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –
5.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 Wilhelminenstraße 1 - 3 64283 Darmstadt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
HochbauamtZoo Frankfurt, Bernhard-Grzimek-Allee 1– Elektrotechnik –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00371nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 906 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00371
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: Zoologischer Garten Frankfurt Bernhard-Grzimek-Allee 1 60316 Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Elektrotechnik
Umfang der Leistung:
Elektrotechnische Versorgung einer neuen Tieranlage für Pinguine bestehend aus Außen- anlage, Technikgebäude und Abtrenngehege. Aus einer bauseitigen Versorgungsstation werden
Technikgebäude und Abtrenngehege mittels neuen Unterverteilungen versorgt. Eine neue Beleuchtungsanlage, Lautsprecheranlage und EDV-Verkabelung sind ebenfalls auszuführen. Alle Installationen in den Tierbereichen sind in höherer Schutzart auszuführen.
Seite 1238 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 01.12.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 02.03.2018
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Hochbauamt Abt. 65.21.21 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@
stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 35,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2016-00371, PIN-ELT, Neubau Pinguin- anlage Elektrotechnik
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 30.08.2016, 12.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 30.08.2016, 12.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Raum 001 - 005
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-gefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigener-klärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1239
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 31.10.2016
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz §§ 4 - 9 und § 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes
gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
HochbauamtRömerberg Ostzeile und Schwarzer Stern– Elektrotechnische Anlage –Offenes Verfahren Nr. 65-2016-00378 nach VOB/A
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 40 739 Telefax: 069 / 212 - 43 118 E-Mail: [email protected]
1.2) weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge (ausgenommen elektronische) sind einzureichen: schriftlich: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
2.1) Vergabenummer: 65-2016-00378
2.2) Beschreibung des Gegenstandes/ des Auftrages: Bauvorhaben/Maßnahme: Technische Neuordnung Ostzeile und Schwarzer Stern - TNOOS Bauabschnitt 1 - 6 Elektro
Art der Arbeiten/Leistungen: Elektrotechnische Anlagen komplett liefern und montieren
2.3) Objekt/Liegenschaft: TNOOS Elektro 2017 - 2019
2.4) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages: 09.01.2017 bis 29.11.2019
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 12.09.2016, 12.00 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: –
5.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3 64283 Darmstadt
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Seite 1240 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
HochbauamtKiFaZ Griesheim, Platanenstraße 11 – Tischlerarbeiten –Öffentliche Ausschreibung Nr. 65-2016-00383nach VOB/A
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Frankfurt am Main Hochbauamt Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 33 441 Telefax: 069 / 212 - 44 512 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
b) Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer: 65-2016-00383
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:
oVergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt
xVergabeunterlagen werden auch elektronisch zur Verfügung gestellt
x Es werden elektronische Angebote akzeptiert xohne elektronische Signatur (Textform) xmit fortgeschrittener elektronischer Signatur xmit qualifizierter elektronischer Signatur
okein elektronisches Vergabeverfahren
d) Art des Auftrags:
xAusführung von Bauleistungen
o Planung und Ausführung von Bauleistungen
oBauleistungen durch Dritte (Mietkauf, Investor, Leasing, Konzession)
e) Ort der Ausführung: KiFaZ Griesheim Platanenstraße 11 65933 Frankfurt am Main
f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt in Lose:
Art der Leistung: Tischlerarbeiten
Umfang der Leistung:
3 Stk. Innentüren mit Stahlzargen / Türblatt CPL
6 Stk. Innentüren mit Holzblock- zarge, teils mit max. Glasan- teil und Festverglasung
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: –
h) Aufteilung in Lose: xNein
Ja, Angebote sind möglich:
onur für ein Los
o für ein oder mehrere Lose
onur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
i) Ausführungsfristen: Beginn der Ausführung: 05.12.2016 Fertigstellung oder Dauer der Leistungen: 09.12.2016 weitere Fristen: Fertigstellung Werk- und Montageplanung bis 07.10.2016
j) Nebenangebote: ozugelassen
onur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen
x nicht zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen bei: Hochbauamt Abt. 65.21.21 Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 46 559 Telefax: 069 / 212 - 47 945 E-Mail: lv-versand.hochbauamt@
stadt-frankfurt.de Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
l) Kosten für die Übersendung der Vergabe- unterlagen in Papierform: Höhe der Kosten: 20,00 Euro Zahlungsweise: Banküberweisung Empfänger: Kassen- und Steueramt der Stadt Frankfurt am Main Geldinstitut: Postbank AG Frankfurt am Main IBAN: DE16 5001 0060 0000 0026 09 BIC-Code: PBNKDEFFXXX Verwendungs- zweck: 65-2016-00383, KiFaZ_Griesheim_Tischler-
arbeiten
Fehlt der Verwendungszweck auf Ihrer Über- weisung, so ist die Zahlung nicht zuzuordnen und Sie erhalten keine Unterlagen.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn - auf der Überweisung der Verwendungszweck
angegeben wurde - gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabe- unterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe
Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Ab-schnitt k) genannten Stelle angefordert wurden,
- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers ein-gegangen ist.
Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1241
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Online-Plattform: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
p) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen: deutsch
q) Ablauf der Angebotsfrist: am 07.09.2016, 12.30 Uhr
Eröffnungstermin: am 07.09.2016, 12.30 Uhr Ort: Hochbauamt Submissionsstelle Gerbermühlstraße 48 60594 Frankfurt am Main Zimmer: Submissionsstelle EG
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren bevoll- mächtigte Vertreter
r) geforderte Sicherheiten: siehe Vergabeunterlagen
s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungs- bedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen
t) Rechtsform der / Anforderung an Bieter- gemeinschaften: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung: Präqualifizierte Unternehmen führen den Nach-
weis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauun-
ternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf ge-
sondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das aus-gefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigener-klärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bau-unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunterneh-men) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage
der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann-ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu be- stätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präquali-fikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifika-tionsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung).
Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in
die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
v) Ablauf der Bindefrist: 19.09.2016
w) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A): Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 - VOB-Stelle, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt
x) weitere Anforderungen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz §§ 4 - 9 und § 18 HVTG: Vertragsstrafe wegen schuldhaften Verstoßes
gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebenden Verpflichtung wird vereinbart: ja
Angaben zur Höhe der Vertragsstrafe: siehe Vergabeunterlagen
Soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen: –
y) Zuschlagskriterien: niedrigster Preis
Stadtentwässerung Frankfurt am MainARA Sindlingen, Roter Weg 4– Betriebschemikalien –Offenes Verfahren Nr. 68-2016-00102 nach VOL/A,Abschnitt 2
1.1) Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Stadtentwässerung Frankfurt am Main Goldsteinstraße 160 60528 Frankfurt am Main Telefon: 069 / 212 - 32 422 Telefax: 069 / 212 - 32 421 E-Mail: [email protected] Internet: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
1.2) weitere Auskünfte erteilen: siehe 1.1
1.4) Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via www.vergabe.stadt-frankfurt.de
1.5) Die vollständige Veröffentlichung finden Sie unter: 1. www.simap.eu.int 2. www.vergabe.stadt-frankfurt.de 3. www.had.de
Seite 1242 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
2.1) Vergabenummer: 68-2016-00102
2.2) Art des Auftrages: Lieferauftrag
2.2) Kurze Beschreibung: Lieferung von Betriebschemikalien für das
KJ 2017
300 t Ammoniakwasser (TLZ)
1.000 t Natronlauge (TLZ)
25 t Natriumchlorit (IBC)
2.3) Hauptort der Ausführung (Los 1): ARA/SEVA Sindlingen Roter Weg 4 65931 Frankfurt am Main
2.4) Beschreibung der Beschaffung (Los 1):
Lieferung von
ca. 300 t Ammoniakwasser
ca. 1.000 t Natronlauge
ca. 25 t Natriumchlorit
CPV-Referenznummer: 24000000-4
2.5) Auftragsdauer bzw. Frist für Durchführung des Auftrages (Los 1): 01.01.2017 bis 31.12.2017
3.1) Schlusstermin für den Eingang der Angebote: 21.09.2016, 12.00 Uhr
3.2) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 21.09.2016
5.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/ Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungs- präsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4 Wilhelminenstraße 1 - 3 64283 Darmstadt Telefax: 06 151 / 12 - 5 816
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprü-fungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzu-lässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von zehn Kalenderta-gen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
BekanntmachungPlanfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. §§ 73 ff. Verwaltungs-verfahrensgesetz (VwVfG) für das Vorhaben „barrierefreier Ausbau und Modernisierung des Bahnhofs Ffm.-Griesheim“ in der Gemarkung Griesheim der Stadt Frankfurt am Main;Anhörungsverfahren
Die DB Station und Service AG hat gem. § 18 AEG die Planfeststellung für den barrierefreien Ausbau und die Modernisierung der Verkehrsstation am Bahnhof Ffm.-Griesheim beantragt.
Insbesondere sind folgende Maßnahmen im Zuge des barrierefreien Ausbaus und der Modernisierung geplant:- Neubau des Haus- und Mittelbahnsteigs (96 cm ü. SO) in konventioneller Bauweise mit einer Nutzlänge von
jeweils 210 m einschließlich barrierefreien Zugängen, taktilem Leitsystem und Bahnsteigausstattung,- Neubau der bahnsteigverbindenden Personenunterführung (PU West) einschließlich zwei Aufzügen sowie
einer Zugangstreppe zum Hausbahnsteig (Nutzbreite 2,40 m) und zwei Zugangstreppen zum Mittelbahn-steig (Nutzbreite jeweils 1,60 m)
- Ertüchtigung der stadtteilverbindenden Personenunterführung (PU Ost) einschließlich zwei Aufzügen sowie der Neubau der Treppenanlage zur Nordseite und Ertüchtigung der Treppe zur Südseite
- Neubau der Bahnhofsüberdachung von Haus- und Mittelbahnsteig auf jeweils 84 m- Umgestaltung der Vorplätze auf der Nord- und Südseite im Zusammenhang mit der Ertüchtigung der PU
Ost einschließlich Fahrradabstellanlagen.
Durch die vorgesehenen Maßnahmen soll die Attraktivität des Schienenpersonen-Nahverkehrs nachhaltig ver-bessert und erhöht werden.
Für das Vorhaben besteht keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Für das Bauvorhaben einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen werden lediglich, im Wesentlichen im öffentlichen Verkehrsraum gelegene, Grundstücke in der Gemarkung Griesheim (Flur 6, 9 und 15) der Stadt Frankfurt am Main beansprucht.
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1243
Die vorliegenden Planunterlagen enthalten im allgemeinen und technischen Teil insbesondere einen Erläute-rungsbericht, Übersichts- und Lagepläne, Bauwerkspläne, Baustelleneinrichtungs- und erschließungspläne, Kabel- und Leitungspläne sowie ein Grunderwerbs-und Bauwerksverzeichnis. Zu den weiteren Planungsun-terlagen gehört insbesondere ein Landschaftspflegerischer Begleitplan, ein Schalltechnisches Gutachten, ein Baugrundgutachten, sowie Nachweise ausreichender Rettungs-wegmöglichkeiten und ein Brandschutzkon-zept.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegt der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) in der Zeit vom
30. August 2016 bis einschließlich 29. September 2016
bei dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Atrium, während der Dienststunden
montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 07.10 Uhr bis 15.40 Uhr sowie mittwochs von 07.10 Uhr bis 19.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem werden diese Bekanntmachung und der Plan im Internet auf der Homepage des Regierungspräsi-diums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen, Unterpunkt „Ver-kehr“) veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 HVwVfG).
1. Jede deren bzw. jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist der 13. Oktober 2016 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Anhörungsbe-hörde), Dezernat III 33.1, Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt oder bei der Stadt Frankfurt am Main Einwendungen gegen den Plan schrift-lich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar enthal-ten und den geltend gemachten Belang sowie das Maß seiner Beeinträchtigungen erkennen lassen und unterschrieben sein. E-Mails ohne qualifizierte elektronische Signatur erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Absatz 4 Satz 5 und 6 VwVfG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form ver-vielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Un-terschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass Einwendungen mit Blick auf die materielle Präklusion nach § 73 Absatz 4 Satz 3 VwVfG auch dann erhoben werden müssen, wenn zuvor eine Beteiligung im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 25 Absatz3 VwVfG stattgefunden hat.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Nach Ablauf der Einwendungsfrist kann die Anhörungsbehörde von einer Erörterung der rechzeitig erhobe-nen Stellungnahmen und Einwendungen absehen (§ 18a Nr. 1 AEG).
Findet ein Erörterungstermin statt, so wird er rechtzeitig ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden dieje-nigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren be-handelt.
6. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde (EisenbahnBundesamt, Außenstelle Frankfurt/Saarbrücken) entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
Seite 1244 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
7. Vom Beginn der Auslegung des Planes tritt die Veränderungssperre nach § 19 AEG in Kraft. Darüber hin-aus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 19 Abs. 3 AEG).
Regierungspräsidium Darmstadt Der Magistrat III.33.1 – 66 c 10/01 – Bf Ffm.–Griesheim der Stadt Frankfurt am Main Im Auftrag Stadtplanungsamt Seeger
BekanntmachungPlanfeststellungsverfahren nach §§ 43 Nr. 1, 43 b Nr. 1a) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) i. V. m. § 9 Abs. 3 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die geplante 110/380-kV Gemein-schafts-Hochspannungsfreileitung Kriftel – Pkt. Eschborn auf dem Gebiet der Kommunen Frankfurt am Main, Kriftel, Hofheim am Taunus, Sulzbach, Schwalbach am Taunus und Eschborn;ergänzende Öffentlichkeitsbeteiligung aufgrund von Änderungen des ausgelegten Planes
Die Amprion GmbH hat für die geplante 110-/380-kV Hochspannungsfreileitung Kriftel – Pkt. Eschborn die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Das Vorhaben besteht aus einem rd. 1,1 km lan-gen Abschnitt westlich der Umspannanlage Kriftel als 380-kV Leitungsneubau, daran anschließend aus einem rund 8,4 km langen 110-/380-kV - Umbeseilungsabschnitt innerhalb der bestehenden Hochspannungsfreilei-tung und daran anschließend im Bereich Eschborn aus einer neuen rd. 0,4 km langen 380-kV - Leitungsver-bindung zu der bestehenden 110-/380-kV Freileitung Karben – Frankfurt SW der TenneT TSO.
Die Planfeststellungsunterlagen haben erstmalig vom 05. Februar bis einschließlich 04. März 2013 in den Kommunen Frankfurt am Main, Kriftel, Hofheim am Taunus, Sulzbach, Schwalbach am Taunus und Eschborn ausgelegen. Ein Erörterungstermin wurde am 19. Juni 2013 durchgeführt.
Aufgrund der im Offenlage- und Beteiligungsverfahren sowie im Erörterungstermin gewonnenen Erkenntnisse hat die Amprion GmbH die Planfeststellungsunterlagen geändert.
Es wurden die Unterlagen zur Ermittlung und Beurteilung der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flussdichte aktualisiert und ergänzt, da am 13. August 2013 die neue 26. Verordnung zum Bundesimmissions-schutzgesetz (26. BImSchV) sowie am 26. Februar 2016 die dazugehörige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder –26. BImSchV (26. BImSchVVwV) in Kraft getreten sind. Außerdem wurde aufgrund der im Anhörungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen das Kapitel Alternativenprüfung überarbeitet und das Leitungsrechtsregister und Kreuzungs-verzeichnis aktualisiert. Für die Kompensation des Vorhabens werden nun auch Ausgleichsmaßnahmen im Gebiet der Stadt Frankfurt vorgesehen.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit liegt der geänderte Plan in der Zeit vom
vom 31. August bis einschließlich 30. September 2016
beim Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Atrium, während der Dienststunden
montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 07.10 Uhr bis 15.40 Uhr sowie mittwochs von 07.10 Uhr bis 19.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem werden diese Bekanntmachung und der geänderte Plan im Internet auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen, Unter-punkt „Verkehr“) veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 HVwVfG).
1. Nach § 43b Nr. 1 EnWG hat die betroffene Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung einschließlich Einwen-dungen und Stellungnahmen innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Beginn der Offenlage, spätes-tens jedoch bis zum 11. Oktober 2016 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darmstadt (Planfeststellungsbehörde), Wilhelminen-straße 1 - 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei den auslegenden Städten und Gemeinden.
Die Planunterlagen werden in den Kommunen Frankfurt am Main, Kriftel, Hofheim am Taunus, Sulzbach, Schwalbach am Taunus und Eschborn ausgelegt.
Die Einwendung muss den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar ent-halten und den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.
Es sind nur solche Einwendungen zugelassen, die sich auf die durchgeführten Planänderungen beziehen. Einwendungen zu dem bisherigen Verfahren sind dagegen ausgeschlossen. Soweit im bisherigen Verfahren bereits Einwendungen erhoben wurden, gelten diese unverändert fort.
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1245
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen (§ 43b Nr. 1 EnWG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf der Einwendungsfrist ebenfalls ausgeschlossen.
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form ver-vielfältigter gleichlautender Texte (gleichförmige Einwendungen) eingereicht werden, ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mit seinem bzw. ihrem Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin bzw. Vertreter der übrigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG von der Auslegung des geänderten Plans (§ 43b Nr. 1 EnWG).
Nach § 3 in Verbindung mit der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben nicht zwingend eine Umweltver-träglichkeitsprüfung durchzuführen. Auf Wunsch der Vorhabenträgerin wird für das Vorhaben eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung nach dem UVPG auf freiwilliger Basis durchgeführt.
Die ausgelegten geänderten Planunterlagen enthalten die notwendigen Angaben gem. § 6 Abs. 3 UVPG, die zur Prüfung der Umweltverträglichkeit erforderlich sind. Dies sind insbesondere die Anlagen Nr. 10 „Nachweis über die Einhaltung der magnetischen und elektrischen Feldstärkewerte gem. 26. BImSchV“, Nr. 11 „Veröffentlichung zum Thema: Geräuschemission und Geräuschimmission durch Koronaentladungen“ und Nr. 12 „Umweltstudie“, sowie der Erläuterungsbericht. Diese Unterlagen wurden durch die Planände-rungen teilweise überarbeitet.
Die für das Verfahren und die Entscheidung zuständige Behörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt (weitere relevante Informationen sind beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 33.1 Straßen- und Verkehrsangelegenheiten, 64278 Darmstadt erhältlich). Dort können auch Fragen eingereicht werden.
3. Nach der Beteiligung der Öffentlichkeit wird das Verfahren durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Öffentlichkeit und die sonstigen Verfahrensbeteiligten werden über die Entscheidung unterrichtet. Die Unterrichtung über die Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) erfolgt durch öffentliche Bekanntma-chung.
4. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Beschränkungen des § 44a EnWG (Veränderungssperre) in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).
Regierungspräsidium Darmstadt Der Magistrat III.33.1 – 78 g 02.07 - (S) 2/2010 der Stadt Frankfurt am Main Stadtplanungsamt
BekanntmachungPlanänderungsverfahren nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für das Bauvorhaben „Barrierefreier Umbau der Straßenbahnhaltestelle Bleiweißstraße und Umbau der Gleis- und Fahrleitungsanlage in der Offenbacher Landstraße von Scheerengasse bis Wehrstraße, Frankfurt am Main; Erneute Anhörung wegen Änderung der Schalltechnischen Untersuchung
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH hat gem. §§ 28 ff. PBefG die Planfeststellung für den barrierefreien Umbau der Straßenbahnhaltestelle Bleiweißstraße und den Umbau der Gleis- und Fahr-leitungsanlage in der Offenbacher Landstraße von Scheerengasse bis Wehrstraße beantragt. Im Rahmen des hierzu durchgeführten Anhörungsverfahrens wurden Änderungen der Schalltechnischen Untersuchung erforderlich.
Zur Anhörung der Öffentlichkeit zu diesen Planänderungen liegen die zur Planfeststellung eingereichten geän-derten Unterlagen in der Zeit vom
7. September 2016 bis einschließlich 6. Oktober 2016
bei dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main im Stadtplanungsamt, Kurt-Schumacher-Straße 10, 60311 Frankfurt am Main, Atrium, während der Dienststunden
montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 07.10 Uhr bis 15.40 Uhr sowie mittwochs von 07.10 Uhr bis 19.00 Uhr
zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem werden diese Bekanntmachung und der geänderte Plan im Internet auf der Homepage des Regie-rungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de, Rubrik: Öffentliche Bekanntmachungen, Unter-punkt „Verkehr“) veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27a Abs. 1 HVwVfG).
1. Jede deren beziehungsweise jeder dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spä-testens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist der 20. Oktober 2016 (maßgeblich ist der
Seite 1246 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
Tag des Eingangs der Einwendung, nicht das Datum des Poststempels) beim Regierungspräsidium Darm-stadt (Anhörungsbehörde), Wilhelminenstraße 1 - 3, 64283 Darmstadt (Postanschrift: Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt) oder bei der auslegenden Stadt Frankfurt am Main Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.
Die Einwendungen müssen den Namen und die Anschrift der Einwenderin bzw. des Einwenders lesbar ent-halten, eigenhändig unterschrieben sein und den geltend gemachten Belang und das Maß der befürchteten Beeinträchtigungen erkennen lassen.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen. (§ 29 Abs. 4 PBefG).
Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form ver-vielfältigter gleichlautender Texte (gleichförmige Einwendungen) eingereicht werden, ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin oder ein Unterzeichner mit seinem bzw. ihrem Namen, Beruf und Anschrift als Vertreterin bzw. Vertreter der übrigen Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.
2. Diese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG von der Auslegung des Plans.
3. Auf eine förmliche Erörterung der rechtzeitig erhobenen Stellungnahmen und Einwendungen kann verzich-tet werden (§ 29 Abs. 1a Nr. 5 PBefG).
Findet ein Erörterungstermin statt, wird er mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter, von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzu-nehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
4. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren be-handelt.
6. Über die Einwendungen wird nach dem Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungs-behörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.
7. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles nach § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprü-fung (UVPG) hat ergeben, dass durch das im Betreff bezeichnete Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, so dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
8. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Beschränkungen des § 28a Abs. 1 PBefG (Veränderungs-sperre) in Kraft. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt dem Träger des Vorhabens ein Vorkaufsrecht an den vom Plan betroffenen Flächen zu (§ 28a Abs. 3 PBefG).
Regierungspräsidium Darmstadt Der Magistrat III.33.1 – 66 e 02/01 - St - 342/2014 der Stadt Frankfurt am Main Stadtplanungsamt
In der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 33/2016 vom 16. August 2016 wurde auf der Liste 5 eine Korrektur vorgenommen. Eine Druckversion kann angefordert werden bei: Presse- und Informationsamt, Amtsblattredaktion, Römerberg 32, 60311 Frankfurt am Main.
Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur XVI. Verbandsversammlung
des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen 2016 im Wahlkreis I im Amtsblatt Nr. 33
23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg. Amtsblatt / Seite 1247
Beteiligung der Öffentlichkeit
Am Dienstag, den 30.08.2016, um 19.30 Uhr, in der Nikolauskapelle, Am Königshof, Marktstraße 56, in 60388 Frankfurt am Main – Bergen-Enkheim,
wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die für die Neugestaltung oder Ent-wicklung des Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich un-terrichtet; der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben - § 3 (1) Baugesetzbuch.
Die Planunterlagen liegen ab 19.00 Uhr zur Einsicht aus.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und Entwicklung des Sonderstandorts Einzelhandel innerhalb einer bestehenden gemischten Nutzungsstruktur geschaffen werden. Durch die Erweiterung der Verkaufsfläche in verträglichem Umfang sowie die Unterbringung öffentlicher Nut-zungen soll das Einkaufszentrum funktional und räumlich mit dem Stadtteil verbunden werden und damit einen Mehrwert für die Bewohner bieten.
DER MAGISTRAT Stadtplanungsamt
Seite 1248 / Amtsblatt 23.08.2016 / Nr. 34, 147. Jhg.
Stadt Frankfurt am Main – Presse- und Informationsamt60021 Frankfurt, Postfach 102121 – 4811 –
(Anschriftenfeld)
InhaltoDie Stadt Frankfurt am Main trauert um ihre Stadtälteste Rose-Marie Siebold (Seite 1217)
oÖffentliche Sitzungen der Ortsbeiräte (auf den Seiten 1218 bis 1227)
oKommunale Ausländer- und Ausländerinnenvertre- tung - 6. öffentliche, ordentliche Plenarsitzung (auf den Seiten 1227 bis 1228)
oÖffentliche Ausschreibungen (auf den Seiten 1228 bis 1242)
oBekanntmachung - Planfeststellungsverfahren
• barrierefreierAusbauundModernisierungdes Bahnhofs Ffm.-Griesheim
• Gemeinschafts-HochspannungsleitungKriftel– Pkt. Eschborn
• barrierefreierUmbauderStraßenbahnhalte- stelle Bleiweißstraße und Umbau der Gleis- und Fahrleitungsanlage in der Offenbacher Landstraße
(auf den Seiten 1242 bis 1246)
oÖffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl zur XVI. Verbands- versammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen 2016 im Wahlkreis I - Korrektur aus Amtsblatt Nr. 33/2016 -
(Seite 1246)
oBebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee / Am Hessen-Center (Seite 1247)
oÄnderungen in der Zusammensetzung der Ortsbeiräte in den Ortsbezirken 9 und 12 (Seite 1248)
ImpressumHerausgeber: Magistrat der Stadt Frankfurt am Main.Redaktion: Presse- und Informationsamt, Römerberg 32, 60275 Frank-furt am Main, Susana Pletz, Telefon 069 / 212 - 35 674, Telefax 069 / 212 - 34 124, E-Mail: [email protected], Internet: www.frankfurt.de. Herstellung, Druck und Abonnementverwaltung: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Industriestraße 9 - 11, 36358 Herbstein. Abonnement: 52 Ausgaben pro Jahr, 104 Euro (inkl. 7 % MwSt.). Einzel-bezug: 2 Euro zzgl. 1,45 Euro Versandkosten, über Presse- und Infor-mationsamt (Adresse siehe Redaktion). Kündigung des Abonnements: schriftlich, sechs Wochen voraus zum 1. Juli oder 1. Januar jeden Jah-res, über Presse- und Informationsamt. Anschriftenänderung, Reklama-tion und sonstige Änderung an den Bezieherdaten: über Presse- und Informationsamt. Neubestellung: jederzeit möglich, über Presse- und Informationsamt.Der Redaktionsschluss für die Veröffentlichungen im Amtsblatt ist je-weils mittwochs 10.00 Uhr. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
In der Zusammensetzung des am 06. März 2016 ge-wählten Ortsbeirates ist folgende Änderung eingetre-ten:
Der gemäß dem Wahlvorschlag der CDU bei der Orts-beiratswahl am 06. März 2016 im Ortsbezirk 9 ge-wählte Bewerber Herr Dr. Nils Kößler hat sein Mandat niedergelegt.
An seine Stelle tritt:
Herr Christoph Heidenreich Hinter den Ulmen 26 60433 Frankfurt am Main
Gemäß § 34 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahl-gesetzes (KWG) sind gegen die Feststellung der Ge-meindewahlleiterin die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Ein-spruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen (Ge-schäftsstelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main).
Frankfurt am Main, 11.08.2016
DIE GEMEINDEWAHLLEITERIN Fehler Ltd. Magistratsdirektorin
Änderung in der Zusammensetzungdes Ortsbeirates im Ortsbezirk 9
In der Zusammensetzung des am 06. März 2016 ge-wählten Ortsbeirates ist folgende Änderung eingetre-ten:
Die gemäß dem Wahlvorschlag der SPD bei der Orts-beiratswahl am 06. März 2016 im Ortsbezirk 12 ge-wählte Bewerberin Frau Bettina Keiling hat ihr Mandat niedergelegt.
An ihre Stelle tritt:
Herr Sven Moulden Fasanenweg 26 60437 Frankfurt am Main
Gemäß § 34 Abs. 4 des Hessischen Kommunalwahl-gesetzes (KWG) sind gegen die Feststellung der Ge-meindewahlleiterin die Rechtsmittel nach §§ 25 bis 27 KWG gegeben. Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/r Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Ein-spruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen (Ge-schäftsstelle: Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main).
Frankfurt am Main, 11.08.2016
DIE GEMEINDEWAHLLEITERIN Fehler Ltd. Magistratsdirektorin
Änderung in der Zusammensetzungdes Ortsbeirates im Ortsbezirk 12