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Sehr geehrte Damen und Herren  Besten Dank für Ihr E-Mail vom 29. August 2012 und Ihre Hinweise.  Was die Informationen auf unserer Webseite betrifft, so machen wir keine näheren Aussagen zur Finanzierung der Diözesen. Diese Thema tik ist kompliziert – weil die Finanzquellen vielfältig sind und weil nicht alle Daten öffentlich  bekannt sind und daher a uch uns nicht vorliegen. Dementspreche nd machen wir a uch keine Aussagen zur Finanzierung des Bistums Sitten und bitten Sie dafür um Ver ständnis.  Das Kirchenfinanz ierungssystem und das V erhältnis von Staat und Kirche hat sich in den 26 Kantonen höchst unterschiedlich entwickelt. Als Schweizerische r Dachverband steht es uns nicht zu, die je eigenen kantonalen Ausprägungen zu beurteilen.  W as die Rückforderung des Anteils am Staatsbeitrag zu Gunsten der Diözese betrifft, verweise ich auf ein kürzliches Urteil des Bundesgerichtes, das einen ähnlichen Fall im Kanton Bern betrifft, wo der Kanton die Pfarrer und Pfarrer innen bezahlt. Eine entsprechende Klage wegen der verweigerten Rückerstattung des Anteils an die Steuerzahlende wurde abgelehnt.  Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüsse n  Daniel Kosch  Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz  Daniel Kosch, Generalsekretär T direkt 044 266 12 01  GENERALSEKRETARIAT Hirschengraben 66 | CH-800 1 Zürich T 044 266 12 00 | F 044 266 12 03 [email protected] | www.rkz.ch

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7/30/2019 Antwort_RKZ

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Sehr geehrte Damen und Herren

 

Besten Dank für Ihr E-Mail vom 29. August 2012 und Ihre Hinweise.

 

Was die Informationen auf unserer Webseite betrifft, so machen wir keine näheren Aussagen zur Finanzierung der 

Diözesen. Diese Thematik ist kompliziert – weil die Finanzquellen vielfältig sind und weil nicht alle Daten öffentlich bekannt sind und daher auch uns nicht vorliegen. Dementsprechend machen wir auch keine Aussagen zur Finanzierung

des Bistums Sitten und bitten Sie dafür um Verständnis.

 

Das Kirchenfinanzierungssystem und das Verhältnis von Staat und Kirche hat sich in den 26 Kantonen höchst

unterschiedlich entwickelt. Als Schweizerischer Dachverband steht es uns nicht zu, die je eigenen kantonalenAusprägungen zu beurteilen.

 

Was die Rückforderung des Anteils am Staatsbeitrag zu Gunsten der Diözese betrifft, verweise ich auf ein kürzlichesUrteil des Bundesgerichtes, das einen ähnlichen Fall im Kanton Bern betrifft, wo der Kanton die Pfarrer und

Pfarrerinnen bezahlt. Eine entsprechende Klage wegen der verweigerten Rückerstattung des Anteils an dieSteuerzahlende wurde abgelehnt.

 

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Hinweisen gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen

 

Daniel Kosch

 

Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz

 

Daniel Kosch, Generalsekretär 

T direkt 044 266 12 01

 

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