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www.dtb-kassel.de Prof. Dr. Wolfgang Däubler Prof. Dr. Thomas Hoeren Meike Kamp Sabine Leutheusser- Schnarrenberger Prof. Dr. Peter Wedde Eva Barlage-Melber Claudia Schick Peter Schaar Dr. Thilo Weichert Nadja Häfner-Beil Was bedeutet die EU-Datenschutzgrundverordnung für das BDSG? Seminar für Betriebs- und Personalräte vom 8. bis 10. November 2016, Crowne Plaza, Berlin Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen? dtb – Datenschutz- und Technologieberatung SPIROS SIMITIS AWARD für vorbildlichen Arbeitnehmerdatenschutz Verleihung auf dem Technologieforum Mehr Informationen unter www.dtb-kassel.de

Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen?dtb-kassel.de/upload/technologieforum_2016/dtb162-01_TEC_2016... · TU Darmstadt Datenvermeidung und Datensparsamkeit gern, aber

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www.dtb-kassel.de

Prof. Dr. Wolfgang Däubler

Prof. Dr. Thomas Hoeren

Meike Kamp Sabine Leutheusser- Schnarrenberger

Prof. Dr. Peter Wedde

Eva Barlage-Melber

Claudia Schick

Peter Schaar Dr. Thilo Weichert Nadja Häfner-Beil

Was bedeutet die EU-Datenschutzgrundverordnung für das BDSG? Seminar für Betriebs- und Personalräte vom 8. bis 10. November 2016, Crowne Plaza, Berlin

Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen?

dtb – Datenschutz- und Technologieberatung

SPIROS SIMITIS AWARD für vorbildlichen ArbeitnehmerdatenschutzVerleihung auf dem Technologieforum

Mehr Informationen unter www.dtb-kassel.de

Im April wurde die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) vom europäischen Parlament verabschie-det. Ab 2018 werden neue Regelungen gelten, die das Datenschutzrecht in Europa vereinheitlichen sollen und an das sich auch US-Unternehmen, die auf dem europäi-schen Markt agieren, halten müssen. Die EU-DSGVO soll die Rechte der Nutzer stärken. Dazu gehören das Recht auf Information über Speicherung und Verwendung der eigenen Daten sowie das „Recht auf Vergessen“, also das Löschen der einmal veröffentlichten eigenen Daten.

Aber was bedeutet die neue Grundverordnung nun für den Beschäftigtendatenschutz? Eine zentrale Regelungs-vorschrift dazu sucht man vergebens und Überwachung in Betrieben und Behörden gehören damit weiterhin auf die Tagesordnung der Arbeitnehmervertretungen. Mit der so genannten „Öffnungsklausel“ verweist der Ge-setzgeber darauf, dass die Mitgliedstaaten eigenständige Regelungen treffen können. Was bedeutet das für das Bundesdatenschutzgesetz? Ist ein Arbeitnehmerdaten-schutzgesetz in weite Ferne gerückt? Inwiefern sind

bestehende Betriebsvereinbarun-gen von der neuen Verordnung betroffen?

Es bleiben viele Fragen offen, mit denen sich Betriebs- und Personal-räte sowie Datenschutzbeauftrag-te beschäftigen müssen. Auf unserem Technologieforum wollen wir mit Hilfe namhafter Experten Licht ins Dunkel bringen und in Vorträgen und Fachforen Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen.

Wir freuen uns auf Eure Teilnahme und angeregte Diskussionen!

dtb – Datenschutz-

und Technologieberatung

Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen?

Jetzt bewerben für den „Spiros Simitis Award“ 2016!Datenschutzskandale, bei denen Arbeitgeber ihre Ange-stellten unerlaubt überwacht oder sensible Mitarbeiter- daten auswertet haben, gab es in der Vergangenheit mehr als genügend. Deshalb möchten der DGB, der Bund-Ver-lag, der Verein Digitalcourage und die dtb mit dem „Spiros Simitis Award“ ein Zeichen setzen und die vielen positiven Beispiele für gelungenen Arbeitnehmerdatenschutz her-vorheben. Mit dem Preis sollen sowohl die gute rechtliche Vertragsgestaltung von Betriebsvereinbarungen als auch die gelungene Praxisorientierung gewürdigt werden.

Gibt es solche positiven Beispiele in eurem Betrieb? Dann bewerbt euch für den „Spiros Simitis Award“ 2016! Bitte sendet eine kurze Projektbeschreibung bis zum 30. September 2016 per Post oder E-Mail an die dtb Kassel (Theaterstraße 1, 34117 Kassel, [email protected]).

Viel Erfolg!

dtb – Datenschutz- und Technologieberatung

Dr. Christine Hohmann-DennhardtVorstandsmitglied der Daimler AG

Dr. Thilo WeichertDatenschutzbeauftragter Schleswig-Holstein

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Die Jury

Annelie BuntenbachMitglied des GBV des Deutschen Gewerk-schaftsbundes

Monika HeimBetriebsrätin bei Festo AG & Co. KG

padeluun Big Brother Award, Digi-talcourage e. V.

Olaf J. LutzRedakteur „Computer und Arbeit“

Prof. Dr. Peter WeddeProfessor für Arbeitsrecht und Recht der Informa-tions gesellschaft

Vier Fachforen

Dienstag, 8. November 2016

11.00 Empfang, Imbiss und Ausgabe der Unterlagen

12.30 Matthias Wilke, dtb-Kassel EU-Datenschutzgrundverordnung: Beschäftigte im Visier - Kontrolle ohne Grenzen?

12.45 Prof. Dr. Thomas Hoeren, Institut für Informations-, Te-lekommunikations- und Medienrecht der Uni Münster EU-Datenschutzgrundverordnung – Eine Einführung Rechtscharakter, Begriffe, Anwendungsbereich | Öffnungsklauseln für den nationalen Gesetzgeber | Nationales Recht: Was bleibt – was kommt? | Auftrags-datenverarbeitung: Es bleibt alles, wie es ist?

13.45 Peter Schaar, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID)

Internationaler Datentransfer Neu: Datentransfers in Unternehmensverbünden |

Was geht noch: BCR, Standardklauseln, Einwilligung | Regelungen zur Angemessenheit | Auswirkungen für internationale Auftragsdatenverarbeitung | Vom Harbor zum PrivacyShield – Never-Ending-Story

14.45 Kaffeepause

15.15 Dr. Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein von 2004-2015, Vorstandsmitglied der DVD

Datenschutzmanagement, Datenschutzbeauf tragter und Datenschutzaufsicht Nachweisbare Datenschutzorganisation | Informations-pflichten über die Datenverarbeitung | Der bDSB nur noch Compliance-Officer? | bDSB: Aufgaben, Position, Kündigungsschutz | Neue Rolle der Aufsichtsbehör-den!?

16.15 Prof. Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht Auswirkungen der EU-DSGVO auf den Beschäfti-gungsdatenschutz Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis? | Daten-schutzgrundsätze neu oder anders? | Verbot mit Erlaubnisvorbehalt? Güterabwägung? | Umgang mit der DSGVO anhand praktischer Anwendungen, z. B. Ortung, Video

18.00 Abendessen, im Anschluss Film: „Democracy – im Rausch der Daten“

Dr. Alexander DixBis Ende 2015 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Rechte der Betroffenen nach der EU-Daten-schutz-Grundverordnung Das Vergessen und Datenportabilität Informationspflichten des Arbeitgebers, insbe-

sondere bei der Erhebung Widerspruchsrecht des Betroffenen Datenlöschung und Auskunftsrechte

Meike KampReferentin beim Berliner Datenschutzbeauftragten

Praktische Folgen der EuGH-Entscheidung zu Safe Harbor 1.0 Aktueller Stand: Kommission und Safe Harbor

2.0? Folgen für BCR und Standardvertragsklauseln Aufsichtsbehörden und Datentransfer in Dritt-

staaten

Nadja Häfner-BeilAfA-ArbeitsrechtsanwälteIndividuelle Rechte und Durchsetzung/ Sanktion im EU-Datenschutzrecht

EU-DSGVO und Klagemöglichkeiten Schmerzensgeld bei Videoüberwachung Datenschutzverstöße als Straftaten, Bußgelder/

Haftung Aktuelle und zukünftige Wirksamkeitsvoraus-

setzungen und Widerrufsrechte bei Einwilligung

Karsten NeumannLandesdatenschutzbeauftragter in Meck-lenburg-Vorpommern von 2004 bis 2010 2B Advice – the privacy benchmark

Umsetzung der EU-DSGVO und Konzernda-tenschutz Was ist im KBR oder im GBR jetzt zu tun? Unternehmensverbünde: Neue Rechte für den

Arbeitgeber? Gibt es jetzt einen Konzerndatenschutz-

beauftragten? Anpassung der KBV/GBV zu „IT und Daten-

schutz“ erforderlich!?

Fachforum 1 Datenschutzrecht-liche Transparenz:

Was ändert sich durch die DSGVO?

Moderation: Claudia Stiel

Fachforum 2 Internationaler

Datenschutz/Kon-zerndatenschutz

Moderation: Olaf J. Lutz

Seminarprogramm

Die Moderatorinnen und Moderatoren

Mittwoch, 9. November 2016

9.00 Prof. Dr. Rainer W. Gerling, Vorstand Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherung e. V. (GDD) Datenschutz durch Technik: Mehr als Datensicherheit! Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverord-nung | Grundlegende Konzepte, z.B. Verschlüsselung | Privacy by Design in der Praxis – was Unternehmen beachten müssen | Vom Minimum zum Optimum | Best-Practice-Beispiele

10.30 Kaffeepause

11.00 Durchführung von Fachforen (Inhalte siehe oben)

12.30 Mittagessen14.00 Fortsetzung der Fachforen15.30 Kaffeepause

16.00 Berichte aus den Fachforen

16.30 Jens Mösinger, mainis IT-Service GmbH Matthias Wilke, dtb-Kassel Datenschutz in der Cloud – geht das überhaupt? Über den Wolken – Livedemo am System

19.00 Abendessen

19.30 padeluun Laudatio zum II. Spiros-Simitis-Award

Donnerstag, 10. November 2016

9.00 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (angefragt), Justizministerin a. D., Google-Datenschutzbeirat Aktuelle Themen des Europäischen Datenschutzes Chancen und Risiken der EU-DSGVO für Beschäftigte | Datentransfer in die USA: Wie geht es weiter? | Daten-schutz im Zeitalter des Terrorismus – Will Terror kill the Privacy Star?

Claudia StielRedakteurin

„Arbeitsrecht im Betrieb“

Rechtsanwältin im Arbeits- und Sozialrecht. Journalistische Ausbil-dung zur Redakteurin und Arbeit für verschie-dene Medien.

Dr. Eberhard KiescheArbeitnehme-rorientierte

Beratung (AoB), Bremen

Dr. Silke GreveAfA-Arbeits-rechtsanwälte

Olaf J. LutzVerantwort-licher Re-dakteur der

Fachzeitschrift „Com-puter und Arbeit“ des Bund-Verlags, sowie Jurist mit Schwerpunkt Arbeits und Daten-schutzrecht

Claudia Schickist als Fernseh- moderatorin beim Hessi-

schen Rundfunk und Bayerischen Fernsehen (u. a. „Report Mün-chen“) tätig.

Mattias RuchhöftDatenschutzbeauftragter, Technologie-berater, Autor Computer und Arbeit, dtb Kassel

Videoüberwachung/ Screening nach BDSG und EU-DSGVO Kein § 6b BDSG mehr? Interessenabwägung und Verhältnismäßigkeit Grenzen der Videoüberwachung z.B. in Kranken-

häusern und am Arbeitsplatz Folgen für Mitarbeiterkontrolle und Mitbestimmung

Yvette ReifRechtsanwältin, stellv. Geschäftsführerin der GDD

Meldepflichten/Datenschutz-Folgenabschät-zung § 42a BDSG und Datenpannen nach der

EU-DSGVO Meldung von Datenschutzverstößen und Imple-

mentierung entsprechender Systeme GDD: Erfahrungen mit § 42a BDSG, Umset-

zungsmodell Datenschutz-Folgenabschätzung bei kritischen

Datenverarbeitungen

Prof. Dr. Joachim HeilmannProfessor für Zivil- und Arbeitsrecht i.R.; zuletzt sechs Jahre als Vizepräsident der Universität Lüneburg

Gesundheitsdaten: Was ist jetzt zu beachten? BDSG und EU-DSGVO: Was könnte sich bei

sensiblen Daten ändern? Anwendungsfälle, z.B. Einstellung, Eignung,

BEM gem. § 84 Abs. 2 SGB IX Bleibt es beim Verbot der Genomanalyse

(§§ 19, 20 und 21 GendiagnostikG)?

Prof. Dr. Stefan KatzenbeisserLeiter Security Engineering GroupComputer Science DepartmentTU Darmstadt

Datenvermeidung und Datensparsamkeit gern, aber wie? Anonymisierung: Absolut oder relativ? Neue technische Möglichkeiten zur De-Indenti-

fikation? Beispiele im Beschäftigtendatenschutz Neue wissenschaftliche Erkenntnisse, u.a. zur

Kryptografie Pseudonyme Nutzung – ein digitales Grundrecht

für Europa?

Fachforum 3 Umsetzung in der Praxis: Video und

Gesundheitsdaten

Moderation:Dr. Eberhard

Kiesche

Fachforum 4EU-Datenschutz-

Grundverordnung und die betriebliche

Umsetzung

Moderation: Dr. Silke Greve

9.45 Prof. Dr. Peter Wedde, Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft Betriebliche Umsetzung der EU-DSGVO jetzt beginnen Zulässigkeit von Kollektivvereinbarungen | Müssen/sollten Betriebs- und Dienstvereinbarungen angepasst werden? | Empfehlungen für die Praxis

10.30 Kaffeepause

11.00 Eva Barlage-Melber, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Was fordern die Arbeitgeberverbände? Datenschutz und der freie Datenverkehr: EU-DSGVO ein Fortschritt? | Forderungen an den nationalen Gesetzgeber | EU-U.S. Private Shield: Position der Arbeitgeberverbände | Ab Mai 2018 gibt es ein Kon-zernprivileg?!

11.30 Ralf-Peter Hayen, Mitglied des DGB-Bundesvorstandes Wie geht es weiter im nationalen Recht: Forderungen des DGB Brauchen wir ein Beschäftigtendatenschutzgesetz? | Wie soll nationales Recht angepasst bzw. weiterentwi-ckelt werden? | Auswirkungen auf das BetrVG?

12.00 Podiumsdiskussion Moderation: Claudia Schick

13.15 Mittagsimbiss

14.15 Expertengespräche

15.15 Tagungsende

Exklusive Vorpremiere am 8. November auf dem dtb-Technologieforum!

In seinem Film „Democracy – im Rausch der Daten“ öffnet Regis-seur David Bernet die Türen zu einer schier undurchdringlichen Welt. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU konnte ein Filmteam die Entstehung eines Gesetzes filmisch begleiten. Gezeigt wird der Kampf um ein europäisches Datenschutz-gesetz, das jede Form von Daten-transfer schützen soll.Ab 12. November im Kino.

Seminar-Anmeldung per Fax (0561) 70 575 71oder per Mail [email protected]

Veranstalter Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand Henriette-Herz-Platz 2 10178 Berlin

dtb – Datenschutz- und Technologieberatung Theaterstraße 1 34117 Kassel

Informationen Tel.: (0561) 70 575 70 Fax: (0561) 70 575 71 [email protected] www.dtb-kassel.de

Termin 8. bis 10. November 2016

Seminarort Crowne Plaza, Berlin City Centre, Nürnberger Str. 65, 10787 Berlin

Seminarkosten 998 Euro

Frühbucherrabatt 958 Euro (Anmeldung bis 20.09.2016)

Tagungspauschale ca. 249 Euro (inkl. Verpflegung)

Unterkunft ca. 238 Euro

(alle Preise zzgl. MwSt.)

Der BR/PR hat die Teilnahme der oben genannten Person(en) beschlossen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen.

Wichtige Hinweise für Betriebs-, Personalräte und Schwerbehindertenvertreter

Die Themen der Veranstaltung erfüllen grundsätzlich die vom Bundes-arbeitsgericht gestellten Anforderungen an die §§ 37.6 BetrVG, 46.6 BPersVG bzw. der entsprechenden Landespersonalvertretungsgesetze. Der BR/PR hat aber die konkrete Erforderlichkeit zu prüfen. Außerdem ist die Veranstaltung nach § 96 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Ihr Arbeitgeber muss Sie daher nach Beschlussfassung im Betriebs- oder Personalrat von Ihrer beruflichen Tätigkeit unter Fortzahlung der Bezüge freistellen und, da auf dem Seminar erforderliche Kenntnisse im Sinne des BetrVG/BPersVG und SGB IX vermittelt werden, die Kosten der Maßnahme gemäß § 40.1 BetrVG (und entspre-chend § 44.1 BPersVG und LPersVG; § 96.8 SGB IX) tragen. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an: Tel.: (05 61) 70 575 70

Auszug aus unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:Die Seminar- bzw. Tagungsgebühr ist bis zum Seminarbeginn zu begleichen. Falls Sie kurzfristig verhindert sein sollten, müssen wir dem Arbeitgeber Ausfallkosten in Rechnung stellen: Ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50 % der Kosten, ab 2 Wochen vor Seminarbeginn: 80 % der Kosten. Bei Nichtantritt zu einer Veranstaltung ohne vorherigen Rücktritt von dem Vertrag werden 100 % der Veranstaltungs-kosten in Rechnung gestellt. Ein kleiner Tipp: Um Ausfallkosten von vornherein zu vermeiden, empfehlen wir, bei der Beschlussfassung einen Ersatzteilnehmer einzubeziehen, der Ihren Seminarplatz bei persönlich oder beruflich bedingter Verhinderung einnehmen kann.

Abweichende Rechnungsanschrift

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PLZ, Ort

Ort, Datum Unterschrift

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Arbeitnehmer im Visier – Kontrolle ohne Grenzen? Seminar vom 8. bis 10. November 2016, Berlin

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Anreise am Vorabend erwünscht

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