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Übertragung Zahlungsansprüche SEITE VII Der Importstopp Russlands für Lebensmittel aus der EU hat die Wirtschaftslage auch in Österreich stark verändert. Neben dieser Krise wird derzeit von Milchbauern und -verarbeitern auch das bevorstehende Quotenende diskutiert. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH Die Fragen dabei lauten: Wohin mit der Milchmenge? Was kön- nen Bauern, was Verarbeiter tun? Was wird aus dem Preis? Was wird für die Milch bezahlt? Was bedeutet mehr Markt? Diese Fragen standen auch im Mittelpunkt einer Veranstal- tung der LK Österreich, die im Rahmen der Reihe „LK Klar- text“ in Mondsee unter der Titel „Unsere Milch 20 20 60“ abge- halten wurde. Interessenvertre- ter, Vertreter der Wirtschaft und der Wissenschaft und Bäuerin- nen und Bauern zeigten auf, wie sie gemeinsam im Wettbe- werb mit vielen Anbietern vor- ne mitmischen und mit Quali- tätsstrategie kaufkräftige Kun- den finden können. Die Lis- te der Prominenz am Podium reichte von Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, über Franz Reisecker, Präsi- dent der LK Oberösterreich, und Josef Moosbrugger, Präsi- dent der LK Vorarlberg, bis zu Martha Schultz, Vizepräsiden- tin der WKO, Thomas Resl, Di- rektor AWI, Michael Blass, Ge- schäftsführer AMA Marketing, Anton Wagner, Obmann ZAR, und Helmut Petschar, Präsident VÖM. „Damit wir auch nach dem Ende der Quote unsere Erfolgsgeschichte Milch fort- schreiben können, werden wir weiterhin auf Qualität setzen. Denn Qualität ist unsere Kraft und sie bleibt der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft. Für Österreichs Milchwirtschaft ist Billigpreis keine Option, un- sere Stärken liegen in Quali- tät und Verlässlichkeit. Schon heute exportieren wir 50 % unserer Milch in Form von FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H NOVEMBER 2014 WAS FOLGT NACH DEM ENDE DER MILCHQUOTEN? Qualität und Verlässlichkeit: Milchwirtschaſt hat Zukunſt Herkunfts-Transparenz Ab April 2014 SEITE XI Die EU-weite verpflichtende Herkunfts- kennzeichnung für Frischfleisch tritt im April 2015 in Kraft. Nun gilt es, so eine Regelung auch für Milch- und Fleisch- produkte einzuführen. Die internationa- le Verarbeitungsindustrie jedoch wehrt sich heftig dagegen. Doch die Konsu- menten haben ein Recht darauf zu wis- sen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Und auch den Bäuerinnen und Bauern ist es eine Herzensangele- genheit, dass ihre Quali- täts-Lebensmittel nicht zu einem anonymen Massen- produkt verarbeitet wer- den. Die Landwirtschaftskammer wird sie dabei mit Kräften unterstützen und verlangt eine einfache, unbürokratische und aussagekräftige Kennzeichnung. Auch bei fertig zubereiteten Speisen ist es nicht egal, woher Zuta- ten kommen. Wir sollten rasch den Gästen in unse- ren Restaurants, öffentli- chen Verpflegungen oder Kantinen ganz klar sagen, woher das Fleisch oder die Eier auf der Speisekarte stammen. Das Beispiel der Schweiz, wo solche Regeln schon seit 2005 in Kraft sind, zeigt, dass es bei gutem Willen geht. HERMANN SCHULTES PRÄSIDENT LK ÖSTERREICH kommentar Lebensmittel: Wissen, wo‘s herkommt

BauernJournal November 2014

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ÜbertragungZahlungsansprüche SEITE VII

Der Importstopp Russlands für Lebensmittel aus der EU hat die Wirtschaftslage auch in Österreich stark verändert. Neben dieser Krise wird derzeit von Milchbauern und -verarbeitern auch das bevorstehende Quotenende diskutiert.

JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH

Die Fragen dabei lauten: Wohin mit der Milchmenge? Was kön-nen Bauern, was Verarbeiter tun? Was wird aus dem Preis? Was wird für die Milch bezahlt? Was bedeutet mehr Markt?Diese Fragen standen auch im Mittelpunkt einer Veranstal-tung der LK Österreich, die im Rahmen der Reihe „LK Klar-text“ in Mondsee unter der Titel „Unsere Milch 20 20 60“ abge-

halten wurde. Interessenvertre-ter, Vertreter der Wirtschaft und der Wissenschaft und Bäuerin-nen und Bauern zeigten auf, wie sie gemeinsam im Wettbe-werb mit vielen Anbietern vor-ne mitmischen und mit Quali-tätsstrategie kaufkräftige Kun-den fi nden können. Die Lis-te der Prominenz am Podium reichte von Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich,

über Franz Reisecker, Präsi-dent der LK Oberösterreich, und Josef Moosbrugger, Präsi-dent der LK Vorarlberg, bis zu Martha Schultz, Vizepräsiden-tin der WKO, Thomas Resl, Di-rektor AWI, Michael Blass, Ge-schäftsführer AMA Marketing, Anton Wagner, Obmann ZAR, und Helmut Petschar, Präsident VÖM. „Damit wir auch nach dem Ende der Quote unsere

Erfolgsgeschichte Milch fort-schreiben können, werden wir weiterhin auf Qualität setzen. Denn Qualität ist unsere Kraft und sie bleibt der Schlüssel für eine erfolgreiche Zukunft. Für Österreichs Milchwirtschaft ist Billigpreis keine Option, un-sere Stärken liegen in Quali-tät und Verlässlichkeit. Schon heute exportieren wir 50 %unserer Milch in Form von

F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

Ö S T E R R E I C H

N O V E M B E R 2 0 1 4

WAS FOLGT NACH DEM ENDE DER MILCHQUOTEN?

Qualität und Verlässlichkeit:Milchwirtscha� hat Zukun�

Herkunfts-TransparenzAb April 2014 SEITE XI

Die EU-weite verpfl ichtende Herkunfts-kennzeichnung für Frischfl eisch tritt im April 2015 in Kraft. Nun gilt es, so eine Regelung auch für Milch- und Fleisch-produkte einzuführen. Die internationa-le Verarbeitungsindustrie jedoch wehrt sich heftig dagegen. Doch die Konsu-menten haben ein Recht darauf zu wis-sen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Und auch den Bäuerinnen und Bauern

ist es eine Herzensangele-genheit, dass ihre Quali-täts-Lebensmittel nicht zu einem anonymen Massen-produkt verarbeitet wer-den. Die Landwirtschaftskammer wird sie dabei mit Kräften unterstützen und verlangt eine einfache, unbürokratische und aussagekräftige Kennzeichnung. Auch bei fertig zubereiteten Speisen ist

es nicht egal, woher Zuta-ten kommen. Wir sollten rasch den Gästen in unse-ren Restaurants, öffentli-chen Verpfl egungen oder

Kantinen ganz klar sagen, woher das Fleisch oder die Eier auf der Speisekarte stammen. Das Beispiel der Schweiz, wo solche Regeln schon seit 2005 in Kraft sind, zeigt, dass es bei gutem Willen geht.

HERMANN SCHULTES

PRÄSIDENT

LK ÖSTERREICH

kommentar

Lebensmittel: Wissen, wo‘s herkommt

Bauernjournal agrarpolitikI I N ov e m b e r 2014

Qualitätsprodukten in die kauf-kräftigsten Märkte. Bauern und Verarbeiter haben dafür kräf-tig investiert und ihre Betriebe professionalisiert. Das sichert das Einkommen der Milchbau-ern. Gerade das russische Han-delsembargo macht nun an der Schwelle zum Quoten-Ende deutlich, wie wichtig es auch in Zukunft sein wird, neue Märkte für unsere Spitzenprodukte zu gewinnen“, machte Hermann Schultes seine Linie klar.

Im Qualitätssegment ist immer Platz

„Wir erwarten nach dem Aus-laufen der Quote mehr Milch, die verarbeitet und verkauft werden will. Wir wollen bes-sere Preise und höhere Wert-schöpfung. Dazu brauchen wir aber auch deutlich mehr Ex-port. Hier haben unsere Verar-beitungs- und Vermarktungs-betriebe die Lösung. Dabei gilt es, ganz vorne dabei zu sein, denn dort, wo Qualität gefragt ist, ist am Markt immer Platz. Hingegen wird es in der Billig-schiene sehr eng. Daher wol-

len wir auch in Zukunft kauf-kräftige Kunden, die unsere Qualität nachfragen“, ergänzte Schultes. Und weiter: „Unsere Milchwirtschaft hat die offenen Märkte in der EU genützt. Wir stünden ohne Zugang zu den EU-Märkten heute schlechter da, wie das Beispiel Schweiz zeigt. Denn unser Nachbarland wurde 2013 erstmals zum Kä-se-Nettoimporteur. Österreich hingegen hat es geschafft, im Ausland Marktanteile und An-erkennung zu erreichen und so permanent zu wachsen. Damit sind auch die Schienen für die Entwicklung der Zukunft bis 2020 gelegt.“Seit dem EU-Beitritt Österreichs stieg die Milchanlieferung an die Molkereien von ca. 2,3 Mill. Tonnen auf rund 3 Mill. Ton-nen Milch an. Dieses Plus von fast 30 % hat im Schnitt je Be-trieb mit mehr als 35.000 Euro zum Roherlös und zur Einkom-mensschöpfung im Jahr 2013 beigetragen. Derzeit gibt es in Österreich rund 529.000 Milch-kühe. Das bedeutet eine leichte Zunahme nach mehreren Jah-ren, in denen die Anzahl der

Tiere abnahm. Im Schnitt hält heute ein Milchbauer 16 Milch-kühe, auch hier ist die Tendenz steigend. Schließlich nimmt die durchschnittliche Anliefe-rung je Betrieb pro Jahr um 5 % zu und liegt derzeit bei knapp 90.000 kg.

Zukunft liegt in der Qualität

„Qualität und professionelle Verarbeitung und Vermarktung waren und sind von Erfolg ge-krönt: Die Handelsbilanz im Wirtschaftsjahr 2013 ist mit fast 500 Mill. Euro positiv. Die Ex-porte nehmen mit 8,1 % stärker zu als die Importe mit 7,6  %. Unsere wichtigsten Märkte in der EU sind Deutschland mit 45,5 % Anteil an den Aus-fuhren und Italien mit 23 %. Wir erzeugen heute 100 % gen-technikfreie Milch und erste Güteklasse. Der Anteil der Bio-Milch liegt bei 14 %, jener der Heumilch bei 11 %. Fast 80 % der Milch kommen aus benach-teiligten Gebieten. Das alles zu-sammen bietet den rund 33.000 Milchbauern eine wichtige Ein-

kommensgrundlage“, so Schul-tes weiter.

Russland-Embargo: Hilfe notwendig

„So lange Russland für Milch-produkte aus der EU die Gren-zen dicht hält, so lange herrscht auf dem Binnenmarkt ein enor-mer Druck. Die EU muss nun handeln. Rasche Maßnahmen zur Markträumung sind weit billiger als die Schadensbehe-bung im Nachhinein. Gleich-zeitig müssen wir neue Export-märkte mit politischer und fi-nanzieller Hilfe aufbauen. Un-sere Exporteure brauchen in dieser Zeit der Neuausrichtung einen Schutzschirm. Ihnen müssen bürokratische Stolper-steine aus dem Weg geräumt werden. Die wirksamste Hilfe jedoch ist die Solidarität un-serer Verbraucher und des Le-bensmittelhandels. Wer jetzt heimische Ware anbietet oder gezielt kauft, der zeigt auch, dass er der täglichen Arbeit un-serer Bäuerinnen und Bauern mit Wertschätzung begegnet“, so Schultes abschließend.

Sozialpartnertreffen in Bad Ischl behandelt Klima- und Regionalpolitik

Schultes: „Landwirtschaft hat in den Regionen viel Kompetenz“Die europäische Industriepolitik vor dem Hintergrund klima- und ener-giepolitischer Zielsetzungen war das Thema des Sozialpartner-Dialogs, der in Bad Ischl stattgefunden hat. Hermann Schultes, Präsident der LK Österreich, hob dabei die wichtige Rolle der Land- und Forstwirtschaft im Bereich der Bereitstellung hei-mischer Energie hervor. Schultes wörtlich: „Die Energieproduktion Europas sinkt. Die Gaserzeugung ging in den letzten zehn Jahren um 30 %, jene von Öl gar um 50 % zu-rück. Auch die negativen Folgen des Klimawandels werden immer stär-ker spürbar. Diese Fakten und die russische Politik der letzten Monate machen eine dringende Änderung der europäischen Energie- und Rohstoffpolitik überdeutlich. Die Land- und Forstwirtschaft mit ihrer Kompetenz in den Regionen biete

sich hier als Alternative an. Schultes weiter: „Wir wollen Wachstum durch Wertschöpfung und haben ge-zeigt, dass wir das können. Allein die Nutzung der Biomasse sichert 20.000 Arbeitsplätze. Ohne Energie

aus Biomasse müsste Österreich heute um 3 Mrd. Euro mehr für Energieimporte ausgeben. Und wir bieten umfassende Lösungen wie Bioraffinerien, in denen ohne Abfälle Energie, Nahrung, Industrierohstoffe

und Futtermittel erzeugt werden. 40.000 Arbeitsplätze wurden durch die erneuerbare Energie insge-samt geschaffen.“ Schultes sieht im „Qualitätsweg, den die österreichi-sche Land- und Forstwirtschaft ein-geschlagen hat“, die Grundlage für dezentrale Lösungen, die sich auf „überschaubare Versorgung aus der und durch die Region stützen“. Dabei müsse Effizienz an oberster Stelle stehen, ergänzte Schultes.„Die Land- und Forstwirtschaft ist in jeder Energiefrage Ansprechpartner“, so Schultes. Das reiche von den benötigten Flächen für Leitungen bis hin zu Rohstoffen für Energie und Industrie. Schultes abschlie-ßend: „Wir bieten dezentra-le Energielösungen für Wirtschaft und Beschäftigung, die Leben und Wertschöpfung in der Region halten und gleichzeitig das Klima schonen.“

Sozialpartnerdialog in Bad Ischl: AK-Präsident Rudolf Kaske, ÖGB-Präsident Erich Foglar, WK-Präsident Christoph Leitl und LK-Präsident Hermann Schultes

Bauernjournal landjugendn ov e m b e r 2014 I I I

Seit ihrer Gründung vor sechzig Jahren versteht es die Landjugend, auf Veränderungen des gesellschaftlichen und sozialen Lebens im ländlichen Raum zu reagieren und sich stetig weiterzuentwickeln.

Über 300 aktive und ehema-lige Landjugend-Funktionä-re, Referenten sowie unzähli-

ge Ehrengäste aus Wirtschaft, Politik und dem Bildungswe-sen folgten am Freitag, dem 17. Oktober 2014, der Einla-dung der Landjugend Öster-reich und feierten gemein-sam im Raiffeisen Forum in Wien „60 Jahre Landjugend Österreich“! Standen in den ersten Jahrzehnten vor allem die Aus- und Weiterbildung im agrarischen Bereich so-wie die landwirtschaftlichen Bewerbe im Vordergrund, so folgte in den 60er und 70er Jahren bereits die Öffnung für nicht-bäuerliche Mitglie-der.

60 Jahre – eine bewegte Geschichte

In den 70er und 80er Jahren nahm die Landjugend immer mehr ihre Rolle als Brücken-bauer zwischen Produzen-ten und Konsumenten wahr. Durch öffentlichkeitswirksa-me Kampagnen und Projekte machte sie sich für die heimi-sche Landwirtschaft und den Umweltschutz stark. Nicht nur durch fachliche Beiträge, sondern auch durch ein pro-fessionelles Marketing zeich-

nete sich die Landjugend um die Jahrtausendwende aus. Die lebendigen Erzählungen ehemaliger Funktionäre und Geschäftsführer boten den Festgästen spannende Einbli-cke in die Vergangenheit.

Motor für einen aktiven ländlichen Raum

Doch galt es an diesem Fest-tag nicht nur einen Blick auf die Geschichte zu werfen, sondern auch das aktuel-le, vielseitige Programm der Landjugend zu präsentieren. Mit über 90.000 Mitgliedern in rund 1.200 Orts- und Be-zirksgruppen ist die Land-jugend Österreich heute die größte Jugendorganisation im ländlichen Raum. Die Tätig-keiten sind heute so vielfäl-tig wie ihre Mitglieder selbst und reichen von aktiver Pro-jektarbeit unter der Dachmar-ke „Tat.Ort Jugend“, landwirt-schaftlichen Fachpraktika im Ausland, Brauchtumspflege im Ort oder sportlichen Ak-tivitäten bis hin zur Erarbei-tung von Positionen und Stel-lungnahmen im agrarischen Bereich.

60 Jahre landJugend ÖsterreIch

Jugend mit Zukunft schreibt Geschichte

Landjugend heute

Auch in Zukunft vereint die Vielfalt„Die Tätigkeiten der Landjugend zeigen ganz deutlich, was eine vielfältige, funktionierende Gemeinschaft leisten kann. Die Landjugend ist lebendig, im-mer am Puls der Zeit und über-nimmt in ihren Tätigkeiten vor allem auch Verantwortung für andere“, so der Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, Hermann Schultes, in seiner Festansprache. Dass die Idee der Landjugend eine zeitlose ist, bestätigten die vielen Landjugend-Generationen vor Ort, die sich interessiert über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft der Landjugend aus-tauschten. Der Zukunft blickt die Bundesleitung, Elisabeth Gneissl und Michael Hell, äußerst positiv entgegen: „Durch ihr modernes und attraktives Programm wird es die Landjugend auch künf-tig schaffen, ihren Mitgliedern Motivation, Perspektiven und Werkzeuge für die aktive Mitgestaltung ihrer Zukunft zu bieten!“

Bundesvorstand der landjugend Österreich mit Präsident Hermann Schultes. FotoS: LJ ÖSterreicH

Praxistauglichkeit

Erwartungen an den neuen Agrarkommissar

Phil Hogan ist gut auf sei-ne neue Aufgabe vorbereitet, das habe seine Anhörung ge-zeigt. „Jetzt muss er den Worten aber so schnell wie möglich Taten folgen lassen. Der neue Landwirtschaftskommissar muss Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung zu seiner obersten Priorität er-heben. Landwirtschaftspolitik muss praxistauglich sein und die Handschrift von bäuerli-chem Hausverstand tragen“, bringt Elisabeth Köstinger, VP-Agrarsprecherin im EU-Parlament, ihre Wünsche an den neuen Kommissar auf den Punkt. Die anstehende Änderung der europäischen Bio-Verordnung, die die Bedingungen für die ökologische Landwirtschaft re-gelt, will Köstinger dafür nutzen, dass sie „zu einem Motor für die Landwirtschaft, nicht zu einer Bremse wird“. Auch hier gelte das Prinzip der Praxistauglichkeit. „Eine der größten Baustellen der nächsten Monate“ ist für die EP-Abgeordnete die 2015 auslau-fende Milchquote. „Hogan muss eine Evaluierung vorlegen, die insbesondere auf Milchbauern in Berggebieten und Regionen in äußerster Randlagen eingeht und Lösungen vorschlägt. Den Bergbauern ist es aufgrund der naturbedingten Nachteile die-ser Regionen nicht möglich, die durch die Abschaffung der Quote geschaffenen Wachstumschancen zu nutzen“, betont Köstinger.

Bauernjournal hagelversicherungIV N ov e m b e r 2014

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Hagelversicherung

„ Und aus den Wolken kommt der Hagel, Papa?“

Jedes Jahr vernichten Hagel und Unwetter tausende Hektar Ackerfläche in ganz Österreich. Und die Wetterextreme nehmen zu. Schützen Sie sich und Ihre Familie: Die AGRAR UNIVERSAL ist maßgeschneidert für den Ackerbau und versichert zuverlässig gegen viele Risken.

NEU: Dürreindex-

Versicherung

Grünland

Hagelversicherung reagiert auf die enorme Trockenheit 2013 und erweitert die Produktpalette um die Dürreindex-Versicherung für Grünland.

Im Jahr 2013 traten durch die außerordentlich intensive und großflächige Trockenheit teils massive Schäden insbeson-dere an Grünland, Ackerkul-turen und Dauerkulturen auf. Die Folge waren oft ein Total-ausfall des Aufwuchses vieler Wiesen und Weiden, hohe Er-tragsausfälle bei bestimmten Ackerkulturen und eine da-

raus resultierende Unterver-sorgung mit Futtermitteln. Da-durch kam es bei Futtermit-teln zu Preissteigerungen. Die Landwirte mussten zusätzliche Kosten durch den Ankauf von Futtermitteln auf sich nehmen. Dennoch mussten einige ihre Rinder mangels ausreichender Grundfuttermittel notverkau-fen – mit negativen Auswir-kungen auf den Tierpreis. Der-artige Extremsituationen kön-nen landwirtschaftliche Betrie-be in existenzbedrohende La-gen bringen und zeigen deut-lich, wie wichtig ein an die betrieblichen Bedürfnisse an-gepasster Versicherungsschutz ist. Mit der Produktneuerung „Dürreindex Grünland“ ist in

Österreich mangelnder Nieder-schlag im Grünland erstmals in Europa versicherbar. Über die gesamte Vegetationsperiode (15. April bis 15. September) wird das Niederschlagsdefizit ermittelt und als Basis für die Entschädigung herangezogen. Zusätzlich wird eine Kurzpe-riode von 42 Tagen betrachtet, in der auch die Anzahl der Hit-zetage berücksichtigt wird. Als reine Indexversicherung wird bei Eintritt der Voraussetzun-gen Entschädigung für die ver-sicherten Flächen unabhängig vom einzelbetrieblichen Scha-den geleistet. Nähere Informa-tionen erhalten Sie direkt bei Ihrem Landesleiter. www.hagel.at

erstmals In europa VersIcherbar

Dürre im GrünlandHinweis vor dem Winterstart

Frostschäden im Weinbau versicherbarDie kalte Jahreszeit steht wie-der vor der Tür. Oft führen stren-ge Winter oder lang anhaltende Schneedecken zu unvermeid-lichen Auswinterungsschäden. Tiefe Temperaturen und Spätfröste können auch im Weinbau den Reben erheb-liche Schäden zufügen. Im Weinbau zählt der Frost ne-ben Hagel zu den gefährlichs-ten Risiken. Die Österreichische Hagelversicherung bie-tet für Winzer umfassenden Versicherungsschutz: In der „Wein Universal“ sind auch frostbedingte Schäden an Kulturen versicherbar.

Terminhinweis: Anträge für das Frostrisiko und Änderung der Versicherungssumme bis 30. November 2014.

Bauernjournal rinderhaltungn ov e m b e r 2014 V

LandesLeiter:

Vorarlbergdipl.-ing. richard simma Mobil: 0664/ 6025919770

Wien Barbara Jaunecker Mobil: 0664/8272057

Steiermark ing. Josef KurzMobil:0664/8272056

Tirol ing. norbert Jordan Mobil:0664/2818374

Oberösterreiching. Wolfgang Winkler Mobil: 0664/4118475

Salzburging. ChristianHallingerMobil: 0664/2843645

NÖ-West ing. MichaelGindlMobil: 0664/2818296

NÖ-Osting. Josef Kaltenböck Mobil: 0664/8272053

Burgenland dipl.-ing. Günther KurzMobil:0664/2818375

Kärnten dipl.-ing. Hubert Gernig Mobil:0664/2818376

Voraussetzungen für M-Rindn Mitglied beim Tiergesundheitsdienstn Vermarktung über die Erzeugergemeinschaftenn externe Betriebserhebungen durch LKV-Kontrollassistentenn Tiere aus Österreichn Alter: mindestens 24 Monaten Mindestschlachtgewicht: 235,2 kg kalt

n keine Notschlachtungen und Beanstandungenn Erfüllung Cross ComplianceZuschlag: 6 Cent/kg

Zusätzlich für M-Rind+n zertifiziertes Fütterungsmanagement (diverse GVO-freie Fütterungsprojekte der Molkereien)Zuschlag: 15 Cent/kg

Zusätzlich für M-Rind++n auszeichnungsfähiges zertifizier-tes Fütterungsmanagement (auslo-bungsfähige GVO-freie Fütterung laut Kontrollstelle)Zuschlag: 20 Cent/kg

Betriebe, die ihre Kühe an McDonald‘s vermarkten, erhalten einen deutlichen Mehrerlös von bis zu 100 Euro je Schlachtkuh. Bereits 10.500 Bauern nehmen am M-Rind-Programm teil.

Das M-Rind-Programm ver-gibt für die Erfüllung klarer Qualitätskriterien Zuschläge von bis zu 20 Cent pro Kilo-gramm Rindfleisch, zusätzlich garantiert es mit McDonald’s Österreich einen gesicherten Abnehmer für das Fleisch. „McDonald’s Österreich be-kennt sich zu 100 Prozent hei-mischer Rindfleisch-Qualität für Burger und Wraps. Mit rund 40.000 Partnerbetrieben sind wir größter Gastronomie-Partner der österreichischen Landwirtschaft und mit M-Rind größter Abnehmer für heimisches Rindfleisch“, er-klärt Andreas Schmidlech-ner, Managing Director von McDonald’s Österreich.

Das M-Rind-Programm läuft seit zehn Jahren erfolgreich in Kooperation von McDonald’s Österreich mit der Arge Rind und OSI Food Solutions. Die Vermarktung erfolgt über die Erzeugergemeinschaften der

Arge Rind. Interessierte wen-den sich direkt an diese oder die Kontrollassistenten der Leistungskontrollverbände.

Weitere Informationen auf www.mrind.at

McDonalD‘s setzt auf heiMische RinDfleisch-Qualität

M-Rinder bringen Qualitätszuschläge

Die Vermarktung der m-rinder erfolgt über die Arge rind.

Wie werde ich M-Rind-Bauer?

Diese Seite entstand in Kooperation mit McDonald‘s Österreich

Bauernjournal invekosVI N ov e m b e r 2014

Damit Almen auch in Zukunft bestoßen werden, wird die Maßnahme „Alpungund Behirtung“ im neuen Umweltprogramm weiterhin angeboten. Der Einstieg in die Maßnahme für das Förderungsjahr 2015 ist mittels Herbstantrag bis spätesten 15. Dezember 2014 möglich.

Alex AndrA MeinhArt, lk SAlzburgbernhArd jenny, lk VorArlberg

Die Almwirtschaft hat im Ge­birgsland Österreich neben der Berglandwirtschaft ei­nen wichtigen Stellenwert für Gesundheit, Tourismus, Umweltschutz, Ökologie und Kultur eingenommen. Durch eine extensive Bewirtschaf­tung wird maßgeblich zum Er­halt bzw. zur Verbesserung der pflanzlichen und tierischen Vielfalt der Kulturlandschaft beigetragen. Durch das stand­ortangepasste Weidemanage­ment wird weiters ein wich­tiger Beitrag zum Schutz vor Bodenerosion und vor Natur­gefahren geleistet und das Ri­siko von Hochwässern, Lawi­nenabgängen, Vermurungen und Steinschlägen in der Tal­sohle wesentlich verringert.

Folgende Definitionen sind einzuhalten

n  Die Alm muss im Almkatas­ter des jeweiligen Bundeslan­des eingetragen seinn  Förderbare Milchkühe, Milchschafe und Milchziegen müssen mindestens 45 Tage auf der Alm gemolken werden

n  Eine Alm kann auch aus Nieder­, Mittel­ und Hochle­gern bestehen

Förderungs- voraussetzungen

n  Mindestbestoßung mit drei RGVE im ersten Jahr der Ver­pflichtungn  Mindestbestoßung der Alm von 60 Tagen durch die in der Almauftriebsliste ausgewie­senen RGVE betreffend Scha­fe, Ziegen und Pferde und die über die „Alm/Weidemeldung Rinder“ gemeldeten Rindern  Die natürliche Futtergrund­lage der Alm muss für die auf­getriebenen RGVE ausreichend sein. Eine Ausgleichsfütterung (Heu, Mineralstoffergänzung, Kraftfutter) ist zulässign  Verzicht der Verfütterung von „almfremder Silage“ und „almfremdem Grünfutter“n  Auftrieb von maximal zwei RGVE/ha Almfutterfläche. Be­stoßene Almflächen im Aus­land können bei der Ermitt­lung des Viehbesatzes berück­sichtigt werdenn  Verzicht auf Ausbringung von almfremder Gülle und almfremder Jauche

n  Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und auf die Ausbringung von stickstoffhältigen Dün­gemitteln auf der beantrag­ten Almfläche. Zulässig sind Pflanzenschutzmittel und Düngemittel gemäß EU­VO 834/2007n  Verzicht von Klärschlamm und kompostiertem Klär­schlamm auf der Almfläche

Voraussetzungen für Behirtungszuschlag

n  Der Behirtungszuschlag ist für die Tierkategorien Rinder, Pferde, Schafe oder Ziegen möglich

Für die ersten zehn RGVE gibt es einen behirtungszuschlag von 90 €, ab der elften rGve 20 €.

ZukünFtIG müssEn AlmbEwIRtschAFtER VIER wEItERbIldunGsstundEn nAchwEIsEn

Alpung und Behirtung im neuen ÖPUL

PR ä m IE nsätZEDetails Prämie in €/hamaßnahme Alpung bzw. rGveAlm mit Allradtraktor und Anhänger über Weg mit Unterbau 40erreichbarAlm nur mit Seilbahn oder bergbauernspezialmaschine 50erreichbarAlm nur über Fuß- oder viehtriebweg erreichbar 60maßnahme behirtungFür die ersten zehn rGve 90Ab der elften rGve 20Zuschlag für auf der Alm gemolkene milchkühe, milchschafe oder milchziegen 100

n  Eine tägliche ordnungsge­mäße Versorgung der Tiere ist erforderlichn  Die Pflege der Weideflä­chen ist einzuhaltenn  Geeignete Unterkunftsmög­lichkeiten für den Hirten müs­sen vorhanden seinn  Innerhalb der Programm­periode, aber spätestens im Jahr 2018, sind unabhängig von der Vorqualifikation fach­spezifische Kurse im Min­destausmaß von vier Stunden aus dem Bildungsangebot ei­nes geeigneten Bildungsan­bieter von einer am Almbe­trieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung einge­bundenen Person (z. B. Hirte

Foto

: Für

stal

ler

Bauernjournal invekosN ov e m b e r 2014 VI I

Die Mahd von Steil-flächen trägt wesentlich zur Offenhaltung und somit zum Erhalt der Kulturlandschaft bei. Eine zusätzliche Abgeltung für eine arbeitsintensive bäuerliche Bewirt-schaftung in Berg-regionen ist unerlässlich.

Alex AndrA MeinhArt, lk SAlzburgbernhArd jenny, lk VorArlberg

Ziel der Mahd von Steiflächen ist die Sicherung der pflanz-lichen und tierischen Arten-vielfalt auf steilen Grünland-flächen durch die jährliche Mahd sowie die Bewahrung vor Verwaldung und Verbu-schung. Die jährliche vollflä-chige Mahd mitsamt der Ver-bringung des Mähgutes leistet einen wichtigen Beitrag zum Erosionsschutz durch das Vor-handensein einer stabilen Ve-getationsdecke. Die Einhaltung der Förderungs-voraussetzun-

gen gilt auf einzelnen oder al-len geneigten Grünlandflächen des Betriebes mit einer Hang-neigung ab 35 %.

Welche Voraussetzungen sind einzuhalten?

n  Teilnahme an der Maßnah-me „Umweltgerechte und bio-diversitätsfördernde Bewirt-schaftung (UBB)“ oder „Biolo-gische Wirtschaftsweise (Bio)“n  Mindestens 5 % der ge-mähten Grünlandfläche (ohne Bergmähder) sind als Bio-diversitätsfläche anzulegen. D. h. die Anlage muss nicht zwingend auf der Steilfläche erfolgen, sondern kann auf ei-ner anderen gemähten Grün-landfläche des Betriebes ange-legt werdenn  Mindestteilnahmefläche von 0,3 Hektar Steilfläche im ersten Jahr der Verpflichtungn  Bewirtschaftung der Steil-fläche jährlich durch mindes-tens eine vollflächige Mahd ei-nes vollwertigen Schnittes und Verbringung des Mähgutesn  Verzicht von Klärschlamm und kompostiertem Klär-schlamm auf der beantragten Steilfläche

n  Verzicht auf Aufforstung

Änderungen auf einen Blick

n  Die eingeschränkte Nut-zungshäufigkeit (5 % Zweinut-zungsflächen) und Schnittzeit-punkt-Regelung (M1 am 15. Juni und M2 + M3 am 30. Juni) fällt weg. Werden Biodiversi-tätsflächen auf Steilflächen an-gelegt, gelten folgende Rege-lungen: Erste Mahd frühestens mit der zweiten Mahd von ver-gleichbaren Schlägen, frühes-tens ab dem 1. Juni, jedenfalls ab dem 1. Juli zulässign  Eine Teilnahme an „Mahd von Steilflächen“ ist im neu-en Umweltprogramm ab 35 % Hangneigung möglichn  Die Erhaltung und der na-turverträgliche Umgang mit flächigen und punktförmi-gen Landschaftselementen ist auch auf Steilflächen einzu-haltenDie derzeitigen Auflagen und Prämien gelten vorbehaltlich der Genehmigung und können sich noch ändern. Für Rück-fragen stehen die zuständige BBK oder das Bezirksreferat zur Verfügung.

betrIfft alle grünlandflächen mIt eIner hangneIgung ab 35 %

Steilflächenmahd:Abgeltung unerlässlich

oder Almbewirtschafter) zu absolvieren. Die Inhalte des Kurses oder der Veranstal-tung müssen in maßgebli-chem Zusammenhang mit der Almbewirtschaftung stehen. Eine schriftliche Kursbesuchsbestätigung ist aufzubewahren und auf Anforderung der AMA zu übermitteln.

PrämiengewährungAlpungsprämie: Prämien-gewährung für maximal 1 ha Almfutterfläche je auf-getriebener RGVE, maxi-mal jedoch im Ausmaß der Almfutterfläche.Behirtungszuschlag: Die Prämiengewährung erfolgt auf Basis der jährlich be-hirteten Tierkategorien. Pro Hirte kann eine Prämie für maximal 70 RGVE gewährt werden. Prämienstaffelung bei Al-men hinsichtlich Erschlie-ßungszustand:n  Stufe 1: Alm ist zumin-dest mit Allradtraktor mit Anhänger über Weg mit Un-terbau erreichbarn  Stufe 2: Alm ist nur über Seilbahn oder mit Berg-bauernspezialmaschine er-reichbarn  Stufe 3: Alm ist nur über einen Fuß- oder Viehtrieb-weg erreichbar

Änderungen auf einen Blick

n  Für die ersten zehn RGVE gibt es einen Behir-tungszuschlag von 90 €. Weiters ist ein Zuschlag für gemolkene Milchkühe, Milchschafe oder Milchzie-gen von 100 € vorgesehenn  Maximal zwei RGVE/ha Almfutterfläche. D. h. je RGVE muss mindestens 0,50 ha Almfutterfläche zur Verfügung stehenn  Anhebung der Mindest-melkdauer von 30 Tagen auf 45 Tage für gemolkene Tieren  Vier Stunden fachspezi-fischer Bildungsnachweis bis 2018

eine regelung über die Nutzungshäufigkeit gibt es in der künftigen Programmperiode nicht mehr.

Foto

: Für

stal

ler

Bauernjournal invekosVI I I n ov e m b e r 2014

Mit 2015 tritt das neue Flächenmodell in Kraft. Derzeit gültige Zahlungsansprüche aus der Einheitlichen Betriebsprämie verlieren mit Jahresende 2014 ihre Gültigkeit, neue Zahlungsansprüche werden nächstes Jahr zugeteilt.

AndreAs schlAger, lK niederösterreich

Die Erstzuweisung neuer Zah-lungsansprüche (ZA) erfolgt im Jahr 2015 gemäß beantrag-ter beihilfefähiger Flächen (= Mehrfachantrag 2015). Da-für wird ein Ausgangswert pro ZA (Anteil Basisprämie = 67 %) für die Übergangsrege-lung errechnet. Dieser Wert ergibt sich aus der Auszah-lung 2014 (Einheitliche Be-triebsprämie, Mutterkuh-, Milchkuhprämie), welche umgelegt wird auf die neue Anzahl von ZA von 2015. Der Auszahlungsbetrag 2014 ist mit der Beantragung im Mehr-fachantrag (MFA) 2014 prak-tisch „fixiert“ (beantragte Flä-che und ZA = Auszahlungs-betrag). In der Praxis erfolgen jedoch laufend Flächenän-derungen, z. B. durch neue Pacht- oder Kaufgeschäfte. Es stellt sich die Frage, wie Zah-lungen des bisherigen Bewirt-schafters der Flächen an Fol-gebetriebe übergeben werden können.

Vorabübertragung von Zahlungsansprüchen

Mit Flächenänderungen soll der aktuelle Bewirtschafter anteilige Zahlungen des Vor-gängers für die Übergangsre-

gelung angerechnet bekom-men. Dies wird durch die „Vorabübertragung von Re-ferenzbeträgen“ ermöglicht. Gehen Flächen nach dem MFA 2014 an einen neu-en Bewirtschafter, kann der Antragsteller 2014 (= Über-geber) einen Referenzbetrag für diese Flächen an den neuen Bewirtschafter 2015 übertragen. Die Übertragung muss mit ei-genem Antrag (AMA-Formu-lar „Übertragung von Prämi-enrechten 2015“) erfolgen. Dabei werden, wie eingangs dargestellt, neue ZA-Aus-gangswerte (= durchschnitt-liche ZA-Werte je Betrieb) errechnet. Nur diese errech-neten Werte können gemein-sam mit Flächen übertragen werden und nicht die der-zeit bekannten Zahlungs-ansprüche. Übergebender und übernehmender Betrieb müssen im Jahr 2015 akti-ve Landwirte sein, das heißt mindestens 1,5 ha beihilfe-fähige Flächen bewirtschaf-ten. Die Antragsfrist für die-se Übertragungen wird im Herbst beginnen (der genaue

Mit 2015 werden neue Zahlungsansprüche zugeteilt.

antragsfrIst für übertragungen endet aM 15. MaI 2015

Übertragung von Zahlungsansprüchen

Beispiel für eine VorABüBertrAgung Der berechnungsweg für die Übertragung wird anhand eines beispiels nachfolgend dargestellt.betrieb A und b bewirtschaften jeweils 20 ha und haben unterschiedliche ZA-Ausstattung 2014.

ausgangssituation 2014 betrieb A / 20 ha betrieb b / 20 ha15 ZA à 509 € 7.635 € 12 ZA à 201 € 2.412 € 5 ZA à 186 € 930 € 5 ZA à 177 € 885 € 6 MK à 200 € 1.200 € Gesamt 9.765 € Gesamt 3.297 €

berechnungsschritte für Vorabübertragung betrieb A betrieb b

basisprämienermittlung (= 67 %) 9.765 € x 67 % = 6.543 € 3.297 € x 67 % = 2.209€

errechnung Ø Za-ausgangswert

6.543 €/20 ha = 327 € 2.209 €/20 ha = 110 €Die Übertragungsfläche (= 2 ha) wird noch Betrieb A zugerechnet.

anpassungsschritte für übergangsregelung

(195 € – 327 €)/5 = –26 € (195 € – 110 €)/5 = +17 €Anpassung der Differenz auf 195 € (= Basisprämie 2019)

Za-Wert (= basisprämie) 2015

327 € –36 € = 301 € 110 € + 17 € = 127 €

ergebnis der erstzuteilung 2015 betrieb A / 18 ha betrieb b / 22 h 18 ZA à 301 € + 137 € 20 ZA à 127 € + 58 € 2 ZA à 301 € + 137 € (von A)

Bauernjournal invekosn ov e m b e r 2014 IX

Mit der Zuteilung von neuen Zahlungsansprüchen 2015 kommt dem Bewirtschafterwechsel eine große Bedeutung zu.

AndreAs schlAger, lk nö,JohAnnes schmid, lk sAlz-burg

Ändert sich bei einem Betrieb der Bewirtschafter (z. B. Va-ter/Mutter übergibt an Sohn/Tochter; Ehegemeinschaft), so müssen diese Änderungen der AMA – sowie gesondert bei der SVB oder Finanzbehörde auch – sofort gemeldet werden. Dazu muss bei der zuständigen BBK/Außenstelle das dort verfügba-re Formular „Bewirtschafter-wechsel“ ausgefüllt werden. Eine Zuteilung von neuen Zah-lungsansprüchen 2015 (= Ein-trittsrecht) erfolgt nur, wenn der neue Betriebsinhaber alle Rechte und Verpflichtungen mittels Vererbung oder vorweg-genommener Erbfolge über-nommen hat. Da die Übernahmeform im bis-herigen Bewirtschafterwechsel-Formular nicht abgefragt wur-de, wird die AMA alle Betrof-fenen (= Bewirtschafterwechsel 2013 und 2014) mittels eigenem Formular „Ergänzung zum Be-wirtschafterwechsel“ anschrei-ben und erheben, auf welcher Grundlage der Bewirtschafter-wechsel stattgefunden hat. Die Angaben müssen durch dem-entsprechende Nachweise be-stätigt werden. Bei einem Über-gabe-, Schenkungs- oder Leib-rentenvertrag wird die Verer-bung oder vorweggenommene Erbfolge automatisch angenom-men, als Nachweis ist der Ver-trag zu übermitteln. In den Fällen, wo der Bewirt-schafterwechsel auf Basis von Kauf- oder Pachtverträgen er-

folgte, kann das Eintrittsrecht nur zwischen Personen aus dem sogenannten „begünstig-ten Personenkreis“ übergehen oder es muss eine wirtschaft-liche Besserstellung des neu-en Bewirtschafters erfolgt sein. Der begünstigte Personenkreis definiert sich durch den Ver-wandtschaftsgrad zwischen al-tem und neuem Bewirtschafter. Die notwendigen Nachweise zum Verwandtschaftsgrad kön-nen aus der Tabelle entnom-men werden.

Wirtschaftliche Besser-stellung

Eine wirtschaftliche Besser-stellung des neuen Bewirt-schafters kann mittels eines Pachtvertrages bzw. Kaufver-trages nachgewiesen werden, wenn diese die folgenden Kri-terien einhalten:

n  vergebührter Pachtvertag, bei unbefristeter Pachtdauer mit beidseitigem Kündigungs-verzicht von mind. sechs Jah-renn  Gutachten eines Sachver-ständigen zur Bestätigung, dass die Summe des Pacht-preises (Kaufpreis bzw. Pacht-zins und monetäre Bewertung allfälliger Nebenleistungen) maximal 50 % des ortsübli-chen Pachtpreises beträgt und bei der Berücksichtigung aller Faktoren eine dauerhafte wirt-schaftliche Besserstellung ge-geben ist n  bei einem Kaufvertrag muss ebenfalls mittels Gutachten nachgewiesen werden, ob der Kaufpreis unter 50 % des orts-üblichen Kaufpreises beträgt Es wird empfohlen, in diesen Fällen eine Rücksprache mit der zuständigen Bezirksbau-ernkammer zu halten.

Ein Bewirtschafterwechsel ist sofort an die AmA zu melden.

üBErnahmEform wIrd ErhoBEn

Bewirtschafterwechsel

nachwEIs E fü r VE rwan dts chaf ts g r ad Ebegünstigter Personenkreis Anerkannte nachweisen  ehegatten Hier sind die nachweise mittels Heirats- n  Kinder, enkel, eltern und/oder Geburtsurkunde vorzulegen, und Großeltern aus denen das verwandtschaftsverhältnisn  Geschwister, nichten, bzw. die Schwägerschaft zwischen dem alten neffen, Tanten und onkel und neuen bewirtschafter hervorgeht.n  Schwiegerkinder, Z. b. verpachtung an enkel: Geburtsurkunde Schwiegerenkel, Schwägerin des enkels und des Kindes (ist vater/mutter und Schwager, Schwiegereltern des enkels) notwendign  Wahleltern, Wahlkinder Adoptionsurkunde n  Lebensgefährten sowie bei Lebensgefährten: meldebestätigung deren Kinder und enkel über den Hauptwohnsitz. Hinsichtlich deren Kindern: Geburtsurkunden  eingetragene Partner eintragungsurkunde

Termin wird noch be-kannt gegeben) und en-det mit 15. Mai 2015.

Keine Übertragung – unerwarteter Gewinn

Mit der Neuberechnung der Zahlungsansprüche 2015 kann sich der Wert der ZA erhöhen, wenn bei Flächenverlust keine Referenzbeträge übertra-gen werden. Beträgt die Werterhöhung mehr als 5 % und 20 € je Zah-lungsanspruch (= Ba-sisprämie), wird der übersteigende Teil als unerwarteter Gewinn in der nationalen Reserve einbehalten. Es soll da-mit sichergestellt wer-den, dass ein Antragstel-ler bei Flächenverlust nicht auf Kosten des Fol-gebewirtschafters seine ZA-Werte in der Über-gangsregelung optimiert. Würde Betrieb A beim in der Tabelle dargestell-ten Beispiel mit 2 ha Flä-chenverlust keine ZA mitgeben, würden seine neuen 18 ZA (= Basisprä-mie) auf maximal 321 €/ZA begrenzt (der tat-sächliche ZA-Wert wäre 363 €/ha), der Rest wür-de in die nationale Re-serve verfallen. Flächen, die ohne Zah-lungsansprüche gepach-tet waren und jetzt zu-rückgehen oder aufgrund höherer Gewalt bzw. au-ßerordentlicher Umstän-de nicht mehr zur Ver-fügung stehen, werden bei der Überprüfung auf „unerwarteten Gewinn“ ausgenommen.

Nach 2015 Übertra-gung wie bisher

Nach der Erstzuteilung von Zahlungsansprü-chen 2015 können wie-der von Jahr zu Jahr Zah-lungsansprüche an Fol-gebewirtschafter übertra-gen werden – in ähnli-cher Form wie bisher.

Bauernjournal gesundheitX n ov e m b e r 2014

Nahversorger

Ein Gewinn für jede Gemeinde

Eine Apotheke ist ein Gewinn für jede Gemeinde, denn sie sichert die Nahversorgung der Einwohner mit wichtigen Arzneimitteln und

Gesundheits-produkten und fachkundiger Beratung. Sie stärkt die Infrastruktur

und leistet damit einen wich-tigen Beitrag gegen drohende Abwanderung. In manchen Orten übernehmen die Apotheken so-gar eine Postpartnerschaft, um die Nahversorgung für die Bewohner vor Ort sicherzustellen. Das wis-sen auch viele Bürgermeister und Gemeindevertreter zu schätzen.

„Die Apotheken über-nehmen für uns alle eine wichtige Rolle als Gesundheits-Nahversorger und Gesundheitsberater. Nur durch die engagiere Arbeit der Apotheker und Apothekerinnen und deren Mitarbeiter können Arzneimittelsicherheit, Qualität und eine kompetente und persönliche Beratung gewährleistet werden.“ Helmut Mödlhammer, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes

„Als Bürgermeister sind mir Arbeitsplätze und die Versorgung der Bewohner wichtig. Die neue Apotheke hat für bei-des gesorgt.“ Bürgermeister Thomas Ließ, Hof

„Jahrelang habe ich mich sehr für die Errichtung einer Apotheke in unse-rer Gemeinde ein-gesetzt. Bei jeder Bürgerbefragung war sie Wunsch Nummer eins.“ Bürgermeister Josef Niggas, Lannach

Ob Patienten mit kleinen oder größeren Sorgen, junge Eltern oder chronisch Kranke – in der Apotheke bekommen Sie genau das, was Sie brauchen. Die Apothekerinnen und Apotheker beraten Sie kompetent, auch in der Nacht und am Wochenende.

Plötzlich Husten und Fieber mitten in der Nacht, ein wei-nendes Baby mit Bauchschmer-zen um 23 Uhr oder ein Patient mit dröhnenden Kopfschmer-zen: Die Bereitschaftsdiens-te der Apotheken sind gerade in der kalten Jahreszeit hoch-gefragt. Die Nachtdienstglo-cke läutet in Landapotheken mancherorts bis zu 50-mal pro Nacht. Jährlich werden in Sum-me 105.000 Nachtdienste von den österreichischen Apothe-kerinnen und Apothekern er-bracht. In dringenden Fällen werden Medikamente von der Apotheke bis ans Krankenbett zugestellt. Somit ist garantiert, dass Patientinnen und Patien-ten mit kleinen oder größeren Sorgen in den Apotheken rund

um die Uhr das bekommen, was sie benötigen – Arzneimittel in-klusive Beratung. Die fachliche Beratung zu Arzneimitteln zählt zu den Kernkompetenzen der Apothekerinnen und Apothe-ker. Dabei wird den Kunden/Patienten erklärt, wie sie Medi-

kamente richtig einnehmen und anwenden, wie hoch sie die Me-dikamente dosieren sollen und welche Wirkungen, Neben- und Wechselwirkungen diese her-vorrufen können. Bei chronisch Kranken stehen die Apotheke-rinnen und Apotheker kontinu-ierlich beratend zur Seite, um einen möglichst hohen Thera-pieerfolg zu erzielen. Zusätzlich können die Kunden in den Apo-theken erste Vorsorgemaßnah-men in Anspruch nehmen. Mit einer Apotheke vor Ort steht der Bevölkerung ein Sortiment an durchschnittlich 19.000 Arznei-mittelpackungen zur Verfügung, hinzu kommen maßgeschnei-derte individuelle Rezepturen wie Salben oder Tropfen, die die Apotheke selbst herstellt.

Die apothekeN erbriNgeN 105.000 NachtDieNste pro Jahr

Gut versorgt mit der Apotheke

Die Apotheken am Land

Die Hälfte aller 1.350 öffentli-chen Apotheken in Österreich befindet sich am Land oder in Kleinstädten. Grundsätzlich wird der Arzneimittelversorgung durch Apotheken der Vorrang gegeben. In kleinen ländlichen Gemeinden kann die Arzneimittelversorgung aber auch durch ärztliche Hausapotheken erfol-gen, wenn es keine Apotheke gibt. In den letzten zehn Jahren wurden in 64 Gemeinden in Österreich Apotheken neu eröffnet, wo es vorher noch gar keine Apotheke gab. Es braucht je-doch gewisse Rahmenbedingungen,

damit sich eine Apotheke vor Ort niederlassen darf. Der Betrieb einer neuen öffentlichen Apotheke bedarf einer behördlichen Bewilligung – nämlich der Verleihung der „Konzession“. Die Konzession ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Gebiet der Standort der Apotheke geplant ist, zu beantra-gen. Ausschlaggebend dafür sind die persönliche Eignung des Apothekers (Studium, Berufsberechtigung etc.), lokale Gegebenheiten und rechtliche Bedingungen. Für den Betrieb einer neuen Apotheke muss ein Arzt seinen

Berufssitz in der Gemeinde haben, außerdem wird der Bedarf anhand der zu versorgenden Bevölkerung und der Distanz zu den umliegen-den Apotheken geprüft. Befindet sich in der Gemeinde eine ärztliche Hausapotheke, so ist eine öffent-liche Apotheke nur dann möglich, wenn in dieser Gemeinde mindestens zwei Ärzte für Allgemeinmedizin (mit Krankenkassenvertrag) vorhanden sind. Wird eine Konzession erteilt, so muss die ärztliche Hausapotheke nach einer gesetzlich festgelegten Frist zurückgenommen werden.

„Gesundheitsberufe wie Apotheker und Ärzte sind ech-te Nahversorger am Land. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kunden und Patienten bestmög-lich versorgt werden.“

Mag. pharm. Max Wel lanPräsident der

Österreichischen Apothekerkammer

Die apotheker beraten kompetent und umfassend.

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Apothekerkammer

Bauernjournal leBensmitteln ov e m b e r 2014 XI

Im April 2015 wird die europaweit verpflichtende Herkunftskenn-zeichnung in Kraft treten.

Josef siffert, LK Österreich

Die Kennzeichnung gilt für frisches, gekühltes und gefro-renes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch. Die Bezeichnungen „aufgezogen in“ und „geschlachtet in“ sind verpflichtend. Das Ursprungs-land kann freiwillig angegeben werden, jedoch nur, wenn das Tier im Land geboren, gemästet und geschlachtet worden ist.

Regelung auch für verarbeitete Produkte

„Nun gilt es, so eine Regelung auch für Milch- und Fleisch-produkte einzuführen. Die internationale Verarbeitungs-industrie jedoch wehrt sich heftig dagegen. Doch die Kon-sumenten haben ein Recht da-rauf zu wissen, wo ihre Le-bensmittel herkommen. Die Landwirtschaftskammer wird sie dabei mit Kräften unter-stützen und verlangt eine ein-fache, unbürokratische und aussagekräftige Kennzeich-nung. Das gilt auch für die Gastronomie. Denn auch bei fertig zubereiteten Speisen ist es nicht egal, woher das Fleisch und die Eier kommen. Das Beispiel der Schweiz, wo solche Regeln schon seit 2005 in Kraft sind, zeigt, dass es bei gutem Willen geht“, verlang-te Hermann Schultes, Präsi-dent der LK Österreich, volle Transparenz der Lebensmittel-Herkunft im Verarbeitungsbe-reich und in der Gastronomie.

Klare Kennzeichnung im Gastro-Bereich gefordert

„Da diese neue Regelung für alle Vertriebsschienen, also auch für den Fleischeinkauf in der Gastronomie gilt, bil-det sie gleichzeitig die Basis für eine klare Kennzeichnung in Gastro-Bereich. Den natio-nalen Spielraum dazu bietet die Verbraucherinformations-Verordnung. Wir sollten diese Spielräume nützen und rasch den Gästen in unseren Restau-rants, öffentlichen Verpflegun-gen oder Kantinen ganz klar sagen, woher das Fleisch oder die Eier auf der Speisekarte stammen. Das Schweizer Mo-dell ist einfach und flexibel, es schränkt den Wettbewerb nicht ein und erfüllt die Wün-sche der Verbraucher. Es ist bereits seit 2005 in Kraft und könnte sofort als Vorbild ge-nommen werden“, so Schul-tes weiter.

„Beim Lebensmitteleinkauf wollen Österreichs Konsu-menten Klarheit und Sicher-heit vor Täuschung. Umso

wichtiger ist für uns Bäue-rinnen als Lebensmittelpro-duzentinnen daher die lü-ckenlose Umsetzung einer eindeutigen, verpflichtenden Herkunftsinformation. Die be-stehenden Regeln gegen Täu-schungsschutz müssen lü-ckenlos umgesetzt werden.

Nur so ist zu verhindern, dass die Konsumenten beim Le-bensmitteleinkauf weiterhin Produkte unter der Bezeich-nung ,Bauer’ ohne konkreten Bezug zum Bauernhof in den Regalen finden“, unterstützte Andrea Schwarzmann, Vor-sitzende der Arbeitsgemein-schaft Österreichische Bäue-rinnen in der LK Österreich, die Forderungen des LK-Präsi-denten und verlangte den na-tionalen Vollzug und die Kon-trolle der bestehenden Täu-schungsregeln.

Schutz vor Irreführung und Täuschung nötig

„Wir brauchen keine urigen Bezeichnungen für alle mög-lichen Lebensmittel, son-dern eine klare Herkunfts-kennzeichnung, die den Kon-sumenten vor Irreführung und regelrechter Täuschung schützt. Jeder Österreicher hat ein Recht auf Ehrlichkeit und auf klar nachvollziehbare An-gaben zu Herkunft und Qua-lität der Lebensmittel. Mehr Klarheit und Transparenz ist daher bei der Lebensmittel-kennzeichnung notwendig, weil es nach wie vor zu viele Bezeichnungen gibt, die Qua-lität vom Bauern vortäuschen und Österreichs Konsumen-ten irreführen“, unterstrich Schwarzmann.

Konkret verlangen die Bäue-rinnen, die Produktbezeich-nung „Bauer“ oder ähnliche Bezeichnungsformen bei Le-bensmitteln nur für Produkte bäuerlicher Erzeugung zuzu-lassen. Außerdem seien eine verstärkte Kontrolle bestehen-der Lebensmittelkennzeich-nungen unter dem Aspekt des Täuschungsschutzes, ein kla-rer und kontrollierter Vollzug der bestehenden Täuschungs-regeln und eine verbesser-te nationale Vollziehung not-wendig. Voraussetzung dafür ist die Definition der Begriffe „Täuschung“ und „Irrefüh-rung“ im Lebensmittelsicher-heits- und Verbraucherschutz-gesetz bzw. im österreichi-schen Lebensmittel-Codex.

BundesBäuerin Andrea Schwarzmann und LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes verlangen verpflichtende Herkunftskennzeichnung bei Milch- und Fleischprodukten. Foto: LK

die BäuerLiche interessen-vertretung verlangt eine klare Herkunftskennzeichnung auch bei verarbeiteten Produkten und in der Gastronomie. Foto: LK

Volle Herkunfts-transparenz aucH beI VerarbeItungsprodukten

Konsumenten wollen wissen, woher Lebensmittel kommen

Bauernjournal agrarmarketingXI I N ov e m b e r 2014

Im ersten Halbjahr 2014 entwickelten sich die wertmäßigen Ausfuhren der österreichischen Agrar- und Lebens-mittelwirtschaft mit einem Plus von 1,8 % positiv – und das trotz marktpolitisch schwierigen Umfeld.

Für Michael Blass, Geschäfts-führer der AMA-Marketing, liegt das – trotz schwierigen Umfelds – leicht positive Ex-portergebnis in der langjähri-gen und konsequenten Arbeit der österreichischen Expor-teure begründet. „Die Steige-rungsrate ist das erste Mal seit zwanzig Jahren eingebremst. Österreich hat sich als Agrar-Exportnation fest etabliert. Das macht sich heuer bezahlt“, fasst Blass die aktuelle Situati-on zusammen.

„Die Sonderwirtschaftsmaß-nahmen Russlands zeigen, dass relativ geringe Änderun-gen des Marktgefüges ausrei-chen, um etablierte Warenströ-me aufzumischen. Die Bugwel-le des Embargos stellt alle ex-portorientierten Unternehmen vor große Herausforderungen. Der Inlandsmarkt ist ein wich-tiges Standbein. Ebenso brau-

chen wir die Möglichkeit, im Export zu wachsen“, so Blass. Die AMA beteiligt sich daher intensiv an bestehenden und künftigen Exportinitiativen, die den EU-Binnenmarkt lang-fristig entlasten. Blass sieht den Westbalkan und die asia-tischen Märkte als Hoffnungs-gebiete. „Der Wohlstand der Bevölkerung und damit das In-teresse an hochqualitativen Le-bensmitteln werden dort wei-ter zulegen.“ Nachschärfen will die AMA bei Maßnahmen im Inland, um Kampagnen sowohl inhaltlich als auch zeitlich flexibel auf die Anforderungen der Märk-te abstimmen zu können. Blass verspricht große Kreativität bei kurzfristigen Initiativen. „In den letzten Wochen haben wir gemeinsam mit Partnerorgani-sationen die Initiative ‚schau drauf‘ erarbeitet. Diese wird in wenigen Wochen starten und soll den Blick der Konsumen-ten für Herkunft und Qualität schärfen.

Russland-EmbaRgo schüttElt mäRktE kRäftIg duRch

Leichtes Exportplus trotz schwierigen Umfelds

Michael BlaSS, Geschäftsführer der AMA-Marketing, und Kathari-na Kossdorff vom Fachverband der Lebensmittelindustrie präsentier-ten die aktuellen Exportzahlen: Das Marktumfeld ist derzeit schwierig. Foto: AmA

zumgaERtnER.Info

Alle Gärtner im InternetDie erweiterte Website www.zumgaertner.info ist ab so-fort online. Bisher diente sie als Plattform für die Gärtner selbst, nun wurde sie um vie-le Informationen für Kunden er-weitert. Gartenfreunde finden Tipps und Tricks zur Auswahl und Pflege von Blumen und Pflanzen, Veranstaltungshinweise und mit dem „Gärtnerfinder“ den nächsten Gärtner ums Eck. Die Plattform lädt zum Austauschen über Gartenerfahrungen ein. In einem Forum können Hobbygärtner ihre Fragen an Experten richten oder sich mit Gleichgesinnten übers Garteln austauschen.

ama staRtEt InItIatIvE #apfEldazu

kreative apfelmomente auf facebook und co.Der Apfel ist das beliebteste Obst der Österreicher, der durchschnittli-che Pro-Kopf-Verbrauch beträgt knapp zwanzig Kilo pro Jahr. Jetzt startet die Apfel-Hochsaison und gleichzeitig eine Initiative der AMA. Damit sol-len Unternehmen motiviert werden, ihren Mitarbeitern und Kunden Gratis-Äpfel anzubieten. Interessierte Unternehmen können ihren Bedarf unter www.apfeldazu.at angeben, die AMA vermittelt den direkten Kontakt zu re-gionalen Apfelbauern und hilft bei der Lieferantensuche. „Mit Äpfeln ge-nießt man nicht nur ein besonderes Lebensmittel, sondern stärkt auch un-sere Landwirtschaft“, erläutert Michael Blass, Geschäftsführer der AMA den Hintergrund der Initiative. Die AMA sucht zudem nach kreativen Apfel-Momenten und Rezepten. Mittels Hashtag #apfeldazu werden alle Fotos, Postings, Idee, etc. aller Social-Media-Kanäle gesammelt und unter www. apfeldazu.at veröffentlicht. Jeder einzelne Apfeltiger ist aufgerufen, Träger der Initiative zu werden und ein Foto von seinem persönlichen #apfeldazu-Moment im Netz zu teilen. Die kreativsten Postings werden mit drei Apple iPads und 33 Jahresvorräten an knackigen österreichischen Äpfeln prämiert.