Upload
dinhkhanh
View
218
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 1
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 1/39
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE?AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALE
Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
Univ. Prof. DI Dr. techn. Arnold TautschnigUniv. Innsbruck
bau‐control ZT GmbH
25. Februar 2014
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 2/39
Inhalt
1 Honorartechnische Grundlagen
2 Analogien zu bauwirtschaftlichen
Mehrkostenforderungen
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung und
deren Folgen
4 Dokumentation von Mehr‐ und
Minderleistungen
5 Zusammenfassung
1 2 3 4 5
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 2
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 3/39
1 Honorartechnische Grundlagen
Standardisierte Honorarleitlinien
• Österreich: Honorarordnungen / Honorarleitlinien – aufgehoben mit VO 190/2006
Momentan: modulare Leistungsbilder (z.B. HIA:2010)
Aktuell: Überarbeitung der Leistungsbilder, neue Systematik in Anlehnung an HO‐PS:2004, aufgehoben mit VO 190/2006
Baumeister, Techn. Büros: HO‐Empfehlungen 2012/13, z.B. Architektur, PM
• Deutschland: HOAI 2013, nach wie vor Verordnungscharakter
Standardisierte Berechnungstools, http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/print.php
• Schweiz SIA 508 102 und 103:2003, unverbindliche Vereinsempfehlung
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 4/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
• Mehrleistungen – durch Vertrag gedeckt (z.B. Mehrmassen)
• Mehrleistungen – außerhalb des Vertrages (z.B. neue Leistung)
• Änderungen
• Behinderung (z.B. verzögerte Planlieferung)
• Leistungsverdichtung / Forcierung
• Leistungsausdünnung / Produktivitätsminderung, Verlust von Einarbeitungseffekten
• Umsatzverschiebungen => Nachteilsabgeltung (GGK) >
Baubetrieb ‐ Bauwirtschaft
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 3
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 5/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
• Bau ‐ Soll
• Vergleich Soll‐Leistung zu Sollte‐Leistung und Ist‐Leistung
• Korrektur um Kalkulationsfehler („Eichstrecke“)
• Ohne Terminbezogene Soll‐Leistung keine Sollte‐Leistung und keine MKF!
• Gutachterliche Abschätzung des Verlusts von Einarbeitungseffekten
• Gutachterliche Abschätzung von Produktivitätsminderungen / Literatur, z.B. Oberndorfer, Vygen et.al.
Vygen/Joussen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 6. Auflage, 2011, RZ B 307ff
Oberndorfer W; Claim Management und alternative Streitbeilegung im Bau‐ und Anlagenvertrag, Teil 1; Seite 125 der 2. Auflage 2010, Manz Wien.
Baubetrieb – Bauwirtschaft : MKF‐Ermittlung
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 6/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
Baubetrieb – Bauwirtschaft – MKF‐Ermittlung/Sollte‐Leistung
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 4
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 7/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
• Kap. 7 ÖN B 2110:2013‐03 (Leistungsabweichung und ihre Folgen)– 7.4.1 Voraussetzungen
Bei Leistungsabweichungen besteht ein Anspruch des AN auf Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Der AN hat die Forderung auf Vertragsanpassung angemeldet.
2) Der AN hat eine MKF (Zusatzangebot) in prüffähiger Form vorgelegt. Dabei ist zu beachten:
Der AN hat die Leistungsabweichung zu beschreiben und darzulegen, dass die Abweichung aus der Sphäre des AG stammt. Die erforderliche Dokumentation ist beizulegen. Eine Chronologie ist anzustreben.
Ist die Ursache der Leistungsabweichung eine Leistungsänderung, reicht ein Hinweis auf die Leistungsanordnung und die Darlegung der Änderung aus. Eine darüber hinausgehende Nachweisführung dem Grunde nach ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Erforderlich ist eine nachvollziehbare Darlegung der Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
Die gleiche Vorgangsweise für die Vertragsanpassung gilt sinngemäß, wenn der AG Forderungen aus einer Leistungsabweichung stellt. >
Baubetrieb – Bauwirtschaft ‐ Anspruchsgrundlage
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 8/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
Baubetrieb – Bauwirtschaft – MKF‐Ermittlung ‐ Beispiel
Vergleich Umsätze Bau‐Soll und Abrechnung (IST) [TEUR/Wo]
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 5
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 9/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
Baubetrieb – Bauwirtschaft – MKF‐Ermittlung ‐ Beispiel
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 10/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
Baubetrieb – Bauwirtschaft – MKF‐Ermittlung
Vergleich Soll‐Umsatz zu Ist‐Umsatz=> Nachforderung der fehlenden GGK
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 6
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 11/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
• Mehrleistungen – durch Vertrag gedeckt (z.B. Veränderung der Kubatur)
• Mehrleistungen – außerhalb des Vertrages (z.B. neue Leistung, neue Fachplanung beim GP)
• Änderungen und Mehrfachbearbeitungen (!)
• Leistungsverdichtung/Forcierung
• Leistungsausdünnung / Produktivitätsminderung
• Behinderung
PLANUNG
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 12/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
• Kap. 7 ÖN B 2110:2013‐03 (Leistungsabweichung und ihre Folgen)– 7.4.1 Voraussetzungen
Bei Leistungsabweichungen besteht ein Anspruch des AN auf Anpassung der Leistungsfrist und/oder des Entgelts, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt sind:
1) Der AN hat die Forderung auf Vertragsanpassung angemeldet.
2) Der AN hat eine MKF (Zusatzangebot) in prüffähiger Form vorgelegt. Dabei ist zu beachten:
Der AN hat die Leistungsabweichung zu beschreiben und darzulegen, dass die Abweichung aus der Sphäre des AG stammt. Die erforderliche Dokumentation ist beizulegen. Eine Chronologie ist anzustreben.
Ist die Ursache der Leistungsabweichung eine Leistungsänderung, reicht ein Hinweis auf die Leistungsanordnung und die Darlegung der Änderung aus. Eine darüber hinausgehende Nachweisführung dem Grunde nach ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Erforderlich ist eine nachvollziehbare Darlegung der Auswirkungen auf die Leistungserbringung.
Die gleiche Vorgangsweise für die Vertragsanpassung gilt sinngemäß, wenn der AG Forderungen aus einer Leistungsabweichung stellt.
PLANUNG – Anspruchsgrundlage – Ist die ÖN B 2110 Vertragsgrundlage???
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 7
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 13/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
•Mehrleistungen – durch Vertrag gedeckt:
–Anpassung gemäß Honorarleitlinien
–Anpassung durch nachgewiesenen Mehraufwand (Problem Soll‐bzw. Sollte‐Kapazität)
–Anpassung durch Stundennachweis (!?)
•Mehrleistungen – neue / zusätzliche Leistungen
–Neue Honorarvereinbarung oder Ableitung von beauftragten Leistungen
–Anteilige Leistungen (Aufteilung innerhalb der Teilleistungsfaktoren)
PLANUNG – Honorar‐ (=Vergütungs‐) ermittlung
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 14/39
Beispielkalkulation: Verrechnungsstundensatz Leistungskategorie A1.1
nach Algemeinen Regelungen: Stundensatz 120 - 200 Euro
Ermittlung der Lohnkosten BG 6/3 BG 6/18
Bruttogehalt Monatsgehalt nach Kollektiv 3.481,00 € 4.357,00 € Monatsgehalt nach Überzahlung 30% 4.525,30 € 5.664,10 €
Wochen/Monat 4,33 1.045,10 € 1.308,11 € Stundenlohn Stunden/Woche 40 26,13 € 32,70 € Sozialversicherung 21,83% 0,00 € 1.236,47 € Dienstgeberbeitrag 4,50% 0,00 € 254,88 €
Kommunalsteuer 3,00% 0,00 € 169,92 €Mitarbeitervorsorgekasse 1,53% 0,00 € 86,66 €Lohnnebenkosten Summe 30,86% 1.747,94 € 1.747,94 €
Sonderzahlungen Bei Sonderzahlungen entfallen Unfallversicherungs- und Wohnbauförderungsbeitrag (-0,94%)
(13. und 14. Gehalt) Lohnnebenkosten Summe 29,92% 1.353,97 € 1.694,70 €
13. und 14. Gehalt Summe 11.758,54 € 14.717,60 €
Gesamtkosten im Monat (Aufteilung auf 12 Monate) 7.253,12 € 8.638,51 €
Arbeitstage Jahrestage 365 365abzüglich Wochenendtage 52 104 104abzüglich gesetzliche Feiertage 13 13 13Arbeitstage pro Jahr 248 248abzüglich Urlaubstage 25 25 25abzüglich Krankenstandstage 13 13 13Produktivarbeitstage 210 210
Arbeitsstunden Arbeitsstunden pro Tag 8 8 8Arbeitsstunden pro Jahr 1680,0 1680,0Arbeitsstunden pro Monat 140,00 140,00
erhöter Aufwand durch Führungsposition
G i k d Mi b i A i i i 20 160 160
Leistungskategorie A: Konzeptive und strategische Aufgaben - Senior Experts; Experten-tätigkeit, die von Ziviltechnikern erbracht wird, wie Projektleitung, Projektsteuerung, Analytik, Konzeption, Gestaltung, Konstruktion, allgemeine, strategische, ökonomische, ökologische Beratung, Leitung örtl. Bauaufsichten, Vertretung des Auftraggebers und dgl.
nach Kollektivvertrag 01.01.2013: Beschäftigungsgruppe 6 im Jahr 18 Büro / Abteilungs- / Gruppenleiter, Großprojektleiter
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 8
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 15/39
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 16/39
Gemeinkostenstunden Mitarbeit Aqisition 20 160 160(unproduktive Stunden) Fortbildung 2 16 16
Ausflüge/Veranstaltungen 4 32 32Allgemeine Büroarbeiten 20 160 160Interne Informationen 5 40 40Qualitätsmanagement 10 80 80sonst. Verwaltungsarbeiten 30 240 240Stundenanteil Gemeinkosten pro Jahr 43,33% 728,0 728,0Stundenanteil Gemeinkosten pro Monat 43,33% 60,67 60,67
Produktivarbeitsstunden Produktivarbeitsstunden pro Jahr 952,0 952,0 Produktivarbeitsstunden pro Monat 79,33 79,33
Stundenkosten Kosten pro Produktivstunde ohne Zuschläge 91,43 € 108,89 €
Ermittlung Sachkosten und Zuschläge
Sachkosten abhängig von der Betriebsgröße
Miete, Raumkosten 7,00%Sachkosten Bürobetrieb (inkl. Lohnkosten) 15,00%Versicherung/Beiträge 5,00%KFZ-Kosten 8,00%Werbe- und Reisekosten 10,00%EDV und Telefon 5,00%Reparaturen/Instandhaltung 1,00%Weiterbildung/Seminare 2,00%Sonstige Kosten/Verschiedenes 2,00%Repräsentation, Aquisition 1,00%Abschreibung 2,00%Leistung Dritter (Steuerberatung etc.) 2,00%
abhängig vonbetr. Kalkulation anteiliger Untemehmerbedarf 15,00%
Summe Bürokostenanteil pro Monat 75,00% 68,57 € 81,67 €
Zuschläge Wagnis/Gewinn 5,00%Rückagenbildung/Honorarausfälle 5,00%Kalk. Zinsen Honorarvorfinanzierung 4,00%
Summe Zuschläge pro Monat 14,00% 12,80 € 15,24 €
Bürokostenanteil + Zuschlag Summe 89,00% 81,37 € 96,91 €
Verrechnungsstundensatz zuzüglich Mehrwertsteuer 172,79 € 205,80 €
Notwendiger Umsatz je Mitarbeiter und Monat zuzüglich Mehrwertsteuer 13.708 € 16.327 €
Notwendiger Umsatz je Mitarbeiter und Jahr zuzüglich Mehrwertsteuer 164.501 € 195.921 €
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 9
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 17/39
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 18/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
•Änderungen und Mehrfachbearbeitungen
–Z.B. nach §10 HOAI: mehrere Vorentwürfe und Entwürfe (2009)
PLANUNG – Honorar‐ (=Vergütungs‐) ermittlung
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 10
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 19/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
•Änderungen und Mehrfachbearbeitungen
–Z.B. nach §10 HOAI: mehrere Vorentwürfe und Entwürfe (2013)
PLANUNG – Honorar‐ (=Vergütungs‐) ermittlung
§10 Berechnung des Honorars bei vertraglichen Änderungen des Leistungsumfangs(1) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer während der Laufzeit des Vertrags darauf, dass der Umfang der beauftragten Leistung geändert wird, und ändern sich dadurch die anrechenbaren Kosten oder Flächen, so ist die Honorarberechnungsgrundlage für die Grundleistungen, die infolge des veränderten Leistungsumfangs zu erbringen sind, durch schriftliche Vereinbarung anzupassen.(2) Einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer über die Wiederholung von Grundleistungen, ohne dass sich dadurch die anrechenbaren Kosten oder Flächen ändern, ist das Honorar für diese Grundleistungen entsprechend ihrem Anteil an der jeweiligen Leistungsphase schriftlich zu vereinbaren.
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 20/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
•Änderungen und Mehrfachbearbeitungen
–Z.B. nach geplanten HOA‐Regelungen:
PLANUNG – Honorar‐ (=Vergütungs‐) ermittlung
AR.21 Mehrfache Bearbeitungen Werden auf Veranlassung des Auftraggebers zB. mehrere Vorentwürfe, Entwurfsplanungen oder andere Teile der Planung für dasselbe Objekt nach verschiedenen Anforderungen gefertigt, so sind für den vollständigen Vorentwurf oder Entwurfsplanung die vollen Prozentsätze dieser Leistungsphasen zu berechnen. Bei der Berechnung des Honorars für jede weitere (zB.) Vorentwurfsplanung oder Entwurfsplanung können die anteiligen Prozentsätze der entsprechenden Leistungen angemessen gemindert werden.
Lechner, H.: Ausarbeitung von Leistungsbildern (i.A.)
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 11
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 21/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
•Änderungen und Mehrfachbearbeitungen
z.B.: Mögliche Vertragspassagen (öff. AG):
–Änderungen in den Planungsabschnitten Entwurf undÄnderungseinreichung vor der Genehmigung durchden AG gelten nicht als Mehrfachbearbeitung undwerden daher auch nicht gesondert vergütet. Diesbetrifft vor allem Änderungen der Planung, welche zurErfüllung von Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit undNachhaltigkeit vom AN durchzuführen sind.
PLANUNG – Honorar‐ (=Vergütungs‐) ermittlung
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 22/39
2 Analogien ‐ Nachtragsgründe
Mögliche Ursachen für Mehrleistungen – Beispiele:
• Leistungsänderungen• Erhöhung der Schwierigkeitsklasse• Veränderung des „Planungsumgriffs“• Erhöhung der Anzahl der Bauteile (strukturelle Änderungen)• Konstruktive Änderungen (z.B. nachträgliche, wesentliche Erhöhung der
Spannweiten, Änderung der Leitungsführung durch Änderung der Tragkonstruktion)
• Änderung des Ausschreibungs‐ bzw. Vergabeverfahrens => erhöhter Aufwand bei der Angebotsprüfung
• Zusätzliche Leistungen• Mehrfachbearbeitung von Leistungsverzeichnissen• Mehr‐ und Zusatzaufwand durch nicht vereinbarte Verwendung einer
Projektplattform• „Verlorener“ Planungsaufwand • Verlängerung der Leistungsfrist (Besprechungen!) etc. >
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 12
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 23/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
• Unvorhergesehenes Bereitstellen zusätzlicher Kapazitäten
• Die Problematik liegt in der Nachweisführung
• Je nach Planungsphase kann nur eine bestimmte Zahl von MitarbeiterInnen am Planungsprozess beteiligt sein
• Dokumentation muss schlüssig, vollständig, nachvollziehbar und plausibel sein
• „nicht alle gerade freien MA am Projekt beschäftigen“ >
3.1 Leistungsverdichtung
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 24/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
• Es geht um jene Frist, innerhalb derer ein Planungsmitarbeiter „zumutbar“ an einem anderen Projekt eingesetzt werden kann
• i.d.R. 1 Woche bis zu 3 Wochen, je nachdem, welche Funktion der MA hat und wie groß das Unternehmen ist.
• Im Extremfall 3 Monate (Kündigungsfrist lt. AngG)
• Je nach Planungsphase kann nur eine bestimmte Zahl von MitarbeiterInnenam Planungsprozess beteiligt werden
• Organisations‐ und Koordinationsverluste
• Verlust des Einarbeitungseffekts
• Sägezahneffekt; je nach Qualifikation der(s) MA größer oder kleiner
• Im Regelfall keine „angelernten“ Hilfskräfte im Planungsprozess einsetzbar >
3.2 Leistungsausdünnung
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 13
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 25/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Leistungsverdichtung & ‐ausdünnung – Def.
Def:Ein Produktivitätsverlust bei Planungsleistungen wird durch die Tatsache definiert, dass zufolge Behinderungen oder zufolge von nicht vorhergesehenen Mehrleistungen, die der AG zu vertreten hat, zusätzliche, unproduktive Stunden anfallen und sich das Verhältnis zwischen unproduktiven und produktiven Stunden erhöht, also gegenüber der Kalkulation verschlechtert. Dadurch entsteht eine Erhöhung der Gesamtzahl an Leistungsstunden für eine definierte Arbeitsleistung (z.B. Erstellen eines Grundrissplans). Diese Erhöhung ist (bei Planungsleistungen) im Regelfall durch erhöhte Verteil‐, Verlust‐ und Koordinationszeiten sowie durch wiederholt erforderliche – und damit verlorene – Einarbeitungseffekte erklärbar.
Vgl. Jodl/Oberndorfer, Lexikon der Bauwirtschaft
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 26/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Leistungsverdichtung & ‐ausdünnung ‐ Beispiel
‐
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Soll‐Stunden ‐ geplante Zeitachse
Soll‐Stunden ‐ geplante Zeitachse
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 14
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 27/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Leistungsverdichtung & ‐ausdünnung ‐ Beispiel
‐
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Sollte I ‐ geplante Zeitachse / bereinigt um Kalkulationsirrtum/‐fehler
Sollte I ‐ geplante Zeitachse
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 28/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Leistungsverdichtung & ‐ausdünnung ‐ Beispiel
‐
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Sollte I ‐ geplante Zeitachse
Sollte II ‐ neue Zeitachse
Sollte I zu Sollte II
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 15
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 29/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Leistungsverdichtung & ‐ausdünnung ‐ Beispiel
‐
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013
Sollte I ‐ geplante Zeitachse
Sollte II ‐ neue Zeitachse
Ist‐ neue Zeitachse
Sollte I / Sollte II / Ist
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 30/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Leistungsverdichtung & ‐ausdünnung – Ursachen/Folgen
Mögliche Ursachen für Leistungsstörungen:• Veränderung der Zeitachse (Ausdünnung)• Fehlende Bauherrnentscheidungen, ‐informationen• Fehlende Vorleistungen Dritter• Fehler von Dritten• Laufende Änderungen etc.
Folgen von Leistungsstörungen• Erhöhter Koordinationsaufwand, Organisationsverluste• Produktivitätsminderung• Vorhalten von MitarbeiterInnen, Minder‐Auslastung etc. >
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 16
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 31/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
• Typ 0 (Verdünnung):Neu‐Disposition ursprünglich geplanter Kapazitäten (geringe Beeinträchtigung)
• Typ 1 (Verdichtung):
Bereitstellen zusätzlicher Kapazitäten, „Organisationsverluste“ durch erhöhten Koordinationsaufwand (primär Führungspersonal betroffen)
• Typ 2 (Verdichtung):
Teilweise Abdeckung von fehlenden Kapazitäten durch Überstunden, Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten und dadurch Reduktion von Produktivität; Behinderung durch neu hinzugekommene MitarbeiterInnen
• Typ 3 (Verdichtung):
Zusätzliche, nicht geplante Einarbeitungszeiten von neu zum Projekt gestoßenem Personal und dadurch gegenseitige Behinderung der MitarbeiterInnen durch neu hinzugekommenes und mit dem Projekt noch nicht vertrautes Personal (letztere Auswirkungen in Typ 2 erfasst)
Organisationsverluste durch:
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 32/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
• „Abteilungsfaktor“ ‐ α– Welcher Teil der Mannschaft ist betroffen? Bezug zu den Ist‐Stunden
• Grad der Beeinträchtigung Beeinträchtigungsfaktor β
• Keine Beeinträchtigung: 0%
• Geringe Beeinträchtigung: 2%
• Mittlere Beeinträchtigung: 4%
• Hohe Beeinträchtigung: 7%
• Sehr hohe Beeinträchtigung: 10%
Einstufung der Organisationsverluste:
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 17
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 33/39
3 Leistungsverdichtung und ‐ausdünnung
Maßnahmen / StörfaktorenGesamtmenge
Abteilungs‐faktor α
Beeinträchtigungs
faktor βUnprod.
Std
2010
Organisieren von zusätzlichen Kapazitäten, Einstellen neuer MA, zusätzliche Fremdleistungen zukaufen
9.266 22% 7% 140,00
Überstunden, Verlängerung der täglichen Arbeitszeiten und dadurch Reduktion von Produktivität
9.266 80% 7% 518,92
Zusätzliche, nicht geplante Einarbeitungszeiten von neuem Personal9.266 8% 7% 53,72
Anteil unproduktive Stunden p.a. 712,63
Anteil an der Jahres‐ bzw. Gesamtstundenleistung 7,7%
Satz BAIK aktuell 70,37
2%
Jeweiliger Jahresdurchschnittsstundensatz = BAIK x 1,1 x 0,9 69,67
Mehraufwand p.a. € 49.647
Sollte‐Honorarumsatz ca. p.a. € 645.556
Kontrollparameter "Gesamt‐Produktivitätsminderung" 7,7%
Abschätzung der Produktivitätsverluste: Beispielberechnung
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 34/39
4 Dokumentation
• Auch wenn der Planer der Sphäre des AG zuzurechnen ist, ist er ein Auftragnehmer mit einem Vertrag
• Änderungen sind daher genauso wie bei einem Bauvertrag zu dokumentieren und zu claimen
• Problematik der Aufteilung der Teilleistungen (Analog „Siemon‐Einzelbewertungstabellen“ der HOAI – vormals „Steinfort‐Tabellen“)
• Adaption an österr. Vergütungsempfehlungen erforderlich >
Nachvollziehbarkeit ‐ Chronologie
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 18
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 35/39
4 Dokumentation
Einzelbewertung der Teilleistung (nach Siemon)
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 36/39
4 Dokumentation
Umrechnung der Einzelbewertung der Teilleistung (nach Siemon) auf HOA
Phase nach
HOAI bzw.
Nr. lt.
Siemon Bezeichnung der Leistung
Prozentsatz
unterer Wert
Prozentsatz
oberer
Wert Mittelwert
Sollwert
lt. HOAI
justierter
Mittelwert
bezogen
auf
Planungs‐
leistungen
allein
Teilleistung
lt HOA
justiert auf
HOA inkl.
anteilige
TO!
vom GA
eingeschätzter
, erbrachter
Leistungsanteil
der KP
Teilleistungs
wert nach
HOA
1. Grundlagenermittlung in VE enthalten
a) Klären der Aufgabenstellung 0,5 2,0 1,3 1,0 1,5 1,4 95% 1,37
b) Beraten zum gesamten Leistungsbedarf 0,5 2,0 1,3 1,0 1,5 1,4 60% 0,86
c)
Formulieren von Entscheidungshilfen
für die Auswahl anderer an der Planung
fachlich Beteiligter 0,5 1,6 1,1 0,9 1,2 1,2 0% ‐
d) Zusammenfassen der Ergebnisse ‐ 0,2 0,1 0,1 0,1 0,1 0% ‐
Volle Leistung Phase 1 1,5 5,8 3,7 3,0 3,0 4,3 4,2 53% 2,23
2.
Vorplanung (Projekt‐ und
Planungsvorbereitung) Vorentwurf
a) Analyse der Grundlagen 0,5 1,0 0,8 0,7 0,9 0,9 70% 0,64
b)
Abstimmen der Zielvorstellung
(Randbedingungen, Zielkonflikte) 0,1 0,5 0,3 0,3 0,4 0,4 100% 0,37
c)
Aufstellen eines planungsbezogenen
Zielkatalogs (Programmziele) in b) enth. in b) enth. ‐ ‐ ‐ ‐
d)
Erarbeiten eines Planungskonzepts
einschließlich Untersuchung der
alternativen Lösungsmöglichkeiten 2,6 4,0 3,3 2,9 4,1 4,0 130% 5,22
e)
Integrieren der Leistungen anderer an der
Planung fachlich Beteiligter in f) enth. in f) enth. ‐ ‐ ‐ ‐
f)
Klären und Erläutern der wesentlichen
städtebaulichen, gestalterischen etc.
Zusammenhänge 2,0 3,0 2,5 2,2 3,1 3,0 90% 2,74
g)
Vorverhandlungen mit Behörden und
anderen an der Planung fachlich Beteiligten
über die Genehmigungsfähigkeit in f) enth in f) enth ‐ ‐ ‐ ‐
h) nur für Freianlagen – – ‐ ‐ ‐ ‐
i) Kostenschätzung 0,8 1,5 1,2 1,0 1,4 1,4 30% 0,42
j)
Zusammenstellen aller
Vorplanungsergebnisse ‐ 0,1 0,1 0,04 0,1 0,1 70% 0,04
Volle Leistung Phase 2 6,0 10,1 8,1 7 7,0 10,1 9,8 96% 9,43
Volle Leistung Phase 1 + 2 10,0 14,4 14,0 14,0 83% 11,66
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 19
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 37/39
5 Fazit und Ausblick
• die Grundlagen für Planer‐ und Baunachträge sind im Wesentlichen dieselben
• Die ÖN B 2110 sollte auch für Planer vereinbart werden, und sei es, dass nur der Pkt. 7 als Vertragspassus aufgenommen wird
• Ohne Bezug zum Terminplan sind keine nachvollziehbaren MKF möglich
• Bauwirtschaftliche Überlegungen sind auch für Planernachträge möglich
• Dokumentation ist unverzichtbar und laufend zu führen
• „Plausibilitätsaugenmaß“ ist erforderlich >
Zusammenfassung ‐ Resumée
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 38/39
5 Fazit und Ausblick
• ÖN B 2110:2013, Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen, 2013‐03‐15
• Siemon, K.D.; Siemon‐Einzelbewertungstabellen, 08‐2013
• HOAI‐Rechner; http://www.hoai.de/online/hoai_rechner/index.php
• Vygen/Joussen/Schubert/Lang, Bauverzögerung und Leistungsänderung, 6. Auflage, 2011, RZ B 307ff
• Oberndorfer W; Claim Management und alternative Streitbeilegung im Bau‐ und Anlagenvertrag, Teil 1; Seite 125 der 2. Auflage 2010, Manz Wien.
Literatur
Vortrag bei RA‐Kanzlei Willheim‐Müller ‐Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
25.2.2014
(c) Dr. Tautschnig Univ. Innsbruck/bau‐control 20
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE? AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALEBauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen25.2.2014 39/39
GEHEIMWISSENSCHAFT PLANERNACHTRÄGE?AUFLÖSUNG DES RÄTSELS UND POTENTIALE
Danke für Ihre Aufmerksamkeit!Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
Univ. Prof. DI Dr. techn. A. Tautschnigwww.bau‐control.at, www.uibk.ac.at/i3b
Bauwirtschaftliche Betrachtung von Planernachträgen
Univ. Prof. DI Dr. techn. A. Tautschnigwww.bau‐control.at, www.uibk.ac.at/i3b