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Newsletter im Innenteil Zeitschrift für Liechtenstein und die Region ingenieurbüro AG www.ferdykaiser.li MIT FAIRNESS ZUM ERFOLG mr architektur.li www.mr-architektur.li Rainer Marxer, Dipl. Arch. FH/LIA Architektur, Generalunternehmung 42 Feb. 2016 Energiefachstelle Liechtenstein www.energiebündel.li Energie effizient und sinnvoll einsetzen Gas und Wärme www.lgv.li Gas und Wärme effi zient.komfortabel.umweltfreundlich wohnbau.li +423 235 84 40 Mi(e)teigentum Einzigartig für Malbun und Liechtenstein: Das JUFA Hotel Malbun– Alpin Resort ab Seite 16 Maria Frei-Nipp Am Irkales 11 · FL-9490 Vaduz [email protected] · www.immobilien-frei.li T +423 230 17 95 · F +423 230 17 96 · N +423 777 15 81 Einladung Tag der offenen Tür JUFA Hotel Malbun–Alpin Resort 27. Februar 2016 11.00 – 15.00 Uhr

bau:zeit Ausgabe 42

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Zeitschrift für Bauen, Immobilien und Lifestyle – aus Liechtenstein für die Region

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Zeitschrift für Liechtenstein und die Region

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Wir wünschen allen Radfahrernviel Glück.

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Rainer Marxer, Dipl. Arch. FH/LIAArchitektur, Generalunternehmung

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wohnbau.li +423 235 84 40

Mi(e)teigentum

Einzigartig für Malbun und Liechtenstein:

Das JUFA Hotel Malbun– Alpin Resort ab Seite 16

Maria Frei-Nipp

Am Irkales 11 · FL-9490 [email protected] · www.immobilien-frei.li

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Einladung

Tag der offenen Tür

JUFA Hotel Malbun–Alpin Resort

27. Februar 2016

11.00 – 15.00 Uhr

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02/2016

Technische, physische und organisatorische Sicherheit bilden seit 40 Jahren den Tätigkeitsschwer-punkt von Urs Dürr. Das ist die Grundlage der Pm Sicherheit AG als innovative und engagierte Fach-fi rma für Sicherheits- und Brandschutzfachplanung. Antrieb ist Freude und Wille, Dienstleistungen mit hoher Fachkompetenz abzuliefern, zum Nutzen aller Beteiligten. Dabei geht es auch immer wieder um die Balance, so wenig wie möglich, so viel wie notwendig.

Sicherheits- undBrandschutzfachplanung

Sicherheit

Grundlage für den Erfolg ist der Konzeptansatz und die einwand-freie Planung. Entscheidend aber ist die Begleitung des Unterneh-mers in der Umsetzung vor Ort.

Die Fachplanung Sicherheit beinhal-tet sämtliche Projektschritte ausge-hend von Studien bis zur Begleitung der Fertigstellung von sicherheits-relevanten Anlagen. Der Integral-test bildet den Abschluss und die Überführung in die vorgesehene Nutzung von Bauten und Anlagen.

Pm Sicherheit AG

Gründung: 2007

Inhaber: Dürr Urs

Kontakt: Fürst-Franz-Josef-Str. 59490 VaduzT 00423 230 40 [email protected]

Brandschutz

Grundlage für den Erfolg ist das Konzept. Entscheidend für die Qualitätssicherung im Brandschutz aber ist die entsprechende Umset-zung der Massnahmen.

Die Brandschutz Fachplanung hat zum Ziel, ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen den Anforderungen der Bauherrschaft und den brandschutztechnischen Vorgaben zu erzielen. Die neu ein-geführte Qualitätssicherung spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Türengineering

Grundlage für den Erfolg ist die Erfahrung. Entscheidend für das Funktionieren ist die Kontrolle und fachtechnische Begleitung der Lie-feranten vor Ort.

Mit dem Türengineering werden die diversen Anforderungen an die ver-schiedenen Bauelemente definiert und spezifiziert. Mit der frühzei-tigen individuellen Fachberatung können Kosten und Zeit gespart sowie Planungssicherheit gewährt werden.

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Page 3: bau:zeit Ausgabe 42

3

Liebe Leserin, lieber LeserDie erste bau:zeit-Ausgabe im 2016 bietet Ihnen wiederum eine reichhaltige Palette von interessanten und aktuellen Themen rund um das Bauen und Wohnen, um Energie, Lebensraum-Gestaltung und Immobilien. Im Sonderthema «Sonnenenergie – Stromerzeu-gung hausgemacht» stellen Ihnen die spezialisierten Unterneh-men selbst die neuesten Technologien der «Photovoltaik» sowie ihre Dienstleistungs-Angebote vor. Im Rampenlicht steht dabei u. a. die grösste Photovoltaik-Anlage in Liechtenstein der Elkuch Josef AG, die einen Stromjahresbedarf von ca. 50 Einfamilienhäusern produziert. Ein touristisch und volkswirtschaftlich bedeutungsvol-les Projekt ist das neue JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort. Es bietet im Alpengebiet Malbun für Schulen, Familien, (Sport)Vereine usw. genauso einen idealen Aufenthaltsort wie für Unternehmen, die in der Alpenluft abseits vom täglichen Business-Leben Tagungen, Workshops oder Meetings durchführen. Die Translokation und Restaurierung des über 450-jährigen «Rechenmacherhauses» in Planken ist ein ganz anderes spannendes Thema, dessen histori-sche Bedeutung die bau:zeit dokumentiert. Des Weiteren steht die Gemeinde Triesen mit drei aktuellen Aktivitäten im Fokus.Eine interessante Lektüre und neue Inspirationen wünscht Ihnen

[email protected]. +423 375 90 00

editorial & inhalt

Gut zum Druck/AusführungDieser Entwurf ist für die Wiedergabe der Grafi k, des Textes, der Farbeinteilung und der Aufl ösung nur bedingt verbindlich. Die effektive Aufl ösung im Endprodukt sowie die defi nitiven Farben sind von der angewandten Herstellungstechnik abhängig.

Die Farbwiedergabe ist nicht verbindlich. Allfällige Muster gelten als Referenzen, da die Originale durch den Lichteinfl uss, die Medien und weitere Faktoren abweichen können. Als Original bezeichnete Farbbemusterung sind für die Aufl ösung und Farbwiedergabe verbindlich.

Die Konstruktion ist für die Herstellung nur bedingt verbindlich. Die effektive Ausführung ist von der angewandten Herstellungstechnik und den verwendeten Materialien abhängig.

DatenTanner Werbetechnik AG, Spitalstrasse 14, CH 9472 Grabs SG

Telefon +41 81 750 35 80Telefax +41 81 750 35 [email protected] - www.tannerweb.ch

Datum 23.06.2015

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Datei P15_3553_GZD_Baureklametafel_Banriet_220615.indd

BearbeiterIn Michèle Scherrer

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AllgemeinesAn allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Schablonen, Filmen, Daten und Werkzeugen behält der Lieferant das Eigentum und das Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmers weder Dritten zugänglich gemacht noch kopiert und/oder weiterverarbeitet werden.

Für Fehler welche nicht korrigiert werden haftet der Besteller.

Nach Ablauf von fünf Tagen, ab dem Zustelldatum, gilt der Inhalt als vom Besteller genehmigt.

Abweichungen oder Unterschiede in Grösse, Form, Farbe, Qualität, Ausrüstung und Menge können nicht als Mängel geltend gemacht werden. Es besteht kein Anspruch auf Wandlung oder Minderung.

FreigabeWir bitten Sie, sämtliche Unterlagen zu prüfen und unterzeichnet an uns zurückzusenden.

Die unterzeichnenden bestätigen die Richtigkeit der Angaben und erteilen hiermit den Auftrag für die Produktion.

Korrekturen wollen Sie bitte genau anbringen, da wir für nicht korrigierte Fehler, ungeachtet des Verursachers, die Verantwortung ablehnen müssen.

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NEUE RUBRIK: innovativ & engagiert – Urs Dürr, Vaduz 2«NACHGEFRAGT zur Wohnpolitik»: Stv. LT-Abg. Thomas Rehak 5BAUEN AKTUELL in Mauren/FL und Haag/SG 6SONDERTHEMA: Sonnenenergie/Stromerzeugung hausgemacht 8PROJEKT-PRÄSENTATION: Jufa Hotel Malbun – Alpin Resort 16BILDUNG/JUGEND: Pascal Tuchan bei der MEISTERBAU AG? 24TIPP der Energiefachstelle 25INTERESSANTES aus der Gemeinde Triesen 26DAS GROSSE INTERVIEW mit Indra, Gsteu und Schatzmann 30VOR DER ERÖFFNUNG: b_smart Hotel in Bendern 34PROJEKT-PRÄSENTATION: «Rechenmacherhaus» in Planken 36

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Page 4: bau:zeit Ausgabe 42

4 02/2016

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Page 5: bau:zeit Ausgabe 42

502/2016

NNACHGEFRAGTZ U R W O H N B A U P O L I T I K

Mehr gemeinnütziger Wohnungsbau?

Das Mi(e)teigentum

Thomas Rehak, Stv. Land-tagsabgeordneter, Triesen

Die eigenen vier Wände zu haben, ist ein Grundbedürfnis. Ein eigenes Haus zu bauen oder im Land eine budgetverträgliche Wohnung zu kaufen, ist jedoch schwierig gewor-den. Junge Familien kaufen Wohn-eigentum vermehrt in der Schweiz, wo sie eher bezahlbare Objekte fi nden. Dadurch verliert Liechten-

stein junge Einwohner, was nicht im volkswirtschaftlichen Interesse des Landes liegen kann.

Das Problem der teuren Grundstü-cke bestand schon bei der Einfüh-rung des Wohnbauförderungsge-setzes im Jahr 1977. Damals hat der Gesetzgeber die «Förderung der gemeinnützigen Wohnbautätigkeit der Gemeinden» im Gesetz veran-kert. Dieser Gesetzesteil ist heute jedoch veraltet, da einerseits die meisten Gemeinden auf genügend hohen fi nanziellen Polstern sitzen und andererseits in einzelnen Ge-meinden Bürgergenossenschaften bestehen, die viele Baugrundstü-cke – z.T. auch ansehnliche fi nan-zielle Reserven – haben und auch im gemeinnützigen Wohnungsbau tätig werden könnten.Was können wir tun, damit junge Familien in Liechtenstein bleiben?

Grundstücks- und Wohnungsprei-se kann und soll der Staat nicht massgeblich beeinfl ussen. Ich bin der Ansicht, dass Genossenschaft-liches Wohnen eine Alternative zum herkömmlichen Eigenheim darstel-len kann. Deshalb sollten genos-senschaftliche Wohnbauprojekte ähnliche Förderungen wie ein Ei-genheim erhalten. So könnten z.B. Personen oder Familien bis zu ei-nem Maximaleinkommen von CHF 100‘000 (analog der max. Lohn-summe bei Eigenheim) auch in Ge-nuss einer Förderung kommen. Für die Gewährung solcher zinslosen Darlehen an die Genossenschaft – wobei die Genossenschaft die Dar-lehen nur stellvertretend für deren Mitglieder bekommen soll – muss das Einkommen jedes einzelnen Mitgliedes herangezogen werden. Zusätzlich müsste die Genossen-schaft verpfl ichtet werden, die

Nutzungsentgelte kostenbasiert zu kalkulieren und das Darlehen in der vorgesehenen Zeit zurückzuführen. Natürlich müssten auch Vorgaben über die Rückzahlungsmodalitäten des Darlehens erlassen werden.

Mit diesem Modell könnte günstiger Wohnraum im Sinne einer Objekt-hilfe erstellt werden, mit dem Ziel, dass dadurch vielleicht weniger Familien dem Land aus fi nanziellen Gründen den Rücken kehren.

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Page 6: bau:zeit Ausgabe 42

6 02/2016

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Neubau Depot «Almat» in der Wirtschaftszone Mauren

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Mehrfamilienhaus an der Kratzera in Gamprin: Wilhelm Büchel AG, Bauunternehmung, Bendern

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702/2016

Raumästhetik & RAUMGEFÜHL

Es lohnt sich, bei der Planung eines Neubaus, einer Renovati-on oder Sanierung, sich inten-siv mit Verputz auseinanderzu-setzen. Natürlich hat Verputz eine primäre Funktion, die dem Schutz von Umwelteinflüssen aber auch vor Feuer dient. Die se-kundäre Funktion der Ästhetik darf aber keinesfalls vernachläs-sigt werden. Denn diese ist und bleibt sichtbar und beeinflusst das Wohlbefinden im Raum.

Gestalten mit VerputzDie Gestaltungsmöglichkeiten sind durch Verputze enorm vielfältig. Die Wahl des verwen-deten Materials ist dabei eine erste wichtige Richtungswei-sung. Kalkputze oder Lehmput-ze bringen Natur in Räume und werden von vielen Menschen als sehr warm und angenehm emp-funden. Werksgemischte Putze aus verschiedenen Bindemitteln wie Kalk, Gips, Zement und auch Kunststoffen sind weitere Optio-nen, die viele Gestaltungsmög-lichkeiten zulassen. Ein richtig oder falsch gibt es dabei nicht. Notwendig ist aber die Ausein-andersetzung mit dem Thema, damit der Gestaltug des Raums

die gewünschte Richtung gege-ben werden kann.

So unterschiedlich wie die Ma-terialien sind die Oberflächen-strukturen, die durch die Wahl von Verputzen und durch die Verarbeitung erzielt werden. Spiegelblanke, glatte Oberflä-chen unterscheiden sich massiv von strukturreichen, groben Wänden. Die Akustik, das Licht und die Haptik sind nicht ver-gleichbar.

Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Gipsers. Erst wenn die Bauherrschaft die vie-len Optionen kennt, kann die passende Wahl getroffen und Individualität erzeugt werden. Das Metier des Gipsers ist eine Handwerkskunst, die das Leben von Menschen stark beeinflus-sen kann. Die Wahrnehmung des Raums beeinflusst schliess-lich Stimmungen und Wohlbe-finden.

Positive EigenschaftenWie bereits erwähnt, haben Ver-putze vielfältige Funktionen. Das im Gips gebundene Wasser dient als Feuerschutz.

Das Material Kalk absorbiert Feuchtigkeit und gibt sie bei Trockenheit wieder ab. Auf die-se Weise wirkt der Verputz als Klimaregulator. Diffusionsoffe-ne Endbeschichtungen durch offenporige Putze ermöglichen

den Austausch zwischen Innen und Aussen. Verputze haben dämmende Eigenschaften, kön-nen Schimmelbildung verhin-dern oder sogar als wasserdich-te Endbeschichtung dienen.

Für jede Bauherrschaft ist es ein wichtiger Mo-ment, wenn Gipser einen Raum vom Rohbau zum Wohnraum verwandeln. Die Wahrnehmung des Raumes verändert sich damit in vielerlei Hinsicht: Wände erhalten Ausdruck, es entsteht eine Ästhetik, die sich durch das Spiel von Licht und Schatten, durch Reflexion und durch eine ganz spezifische Haptik ausdrückt. Auch auf die Akustik im Raum hat Verputz grossen Einfluss. Das Erscheinen eines Bau-körpers wird grundlegend verändert.

Die Gebr. Beck AG wurde 1991 von den Brüdern August und Franz-Josef Beck in Triesenberg gegründet. Das Unternehmen konzentriert sich auf sämtliche Gipserarbeiten im Innen- und Aussenbereich. Die Söhne von August Beck, Lukas und Raffael, sind ebenfalls im Unterneh-men als Gipser tätig. 2015 wurde Lukas bei den WorldSkills in Brasilien Weltmeister in seinem Beruf.

Verputze geben Räumen Ästhetik und Individualität Foto: Michael Zanghellini

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8 02/2016

Sonnenstrom vom eigenen Dach

Der eigene Solarstrom ist der günstigsteNachdem die Vergütungspreise für Solarstrom auf tiefstem Niveau liegen, besteht die heutige Heraus-fordernung vor allem in der Opti-mierung des Eigenverbrauchs. Drei Themen werden hier den Gebäude-bau und die Gebäudenutzung stark beinflussen: die Optimierung des Eigenverbrauchs, die Speicherung von Energie und die Elektromobilität.

Strom dann brauchen, wenn er vom Dach kommtWurden vor wenigen Jahren noch der Wasserboiler, die Waschmaschine und der Geschirrspüler im Nieder-tarif betrieben, so empfiehlt es sich heute, möglichst viele Stromver-braucher auf die Sonnenzeiten zu verschieben. Den Strom dann zu brauchen, wenn die Sonne scheint, reduziert die monatliche Stromrech-nung und verbessert die Amortisati-onsrate der Solaranlage. Bei Bedarf kann die Steuerung der Verbraucher auch von der Photovoltaikanlage übernommen werden.

Stromspeicher für die NachtAn sonnigen Tagen hat praktisch jede Photovoltaikanlage Strom-überschuss. Anstatt den Strom zu Tiefstpreisen ins Netz zu speisen, bietet sich die Ladung eines Batte-riespeichers an, der die Stromver-sorgung des Gebäudes übernehmen kann, wenn die Solaranlage schläft.

Das moderne Haus hoch elektrifiziert und automatisiert, mit Wärmepumpe versorgt, ja vielleicht schon bald auch das Elektroauto vor der Türe. Öl, Gas und Bezinkosten nehmen ab, der Strombedarf steigt jedoch markant. Höchste Zeit den Stromverbrauch und die Strombeschaffung zu optimieren – mit Sonnenstrom vom eigenen Dach.

Sonnenstrom im TankDie Energiekosten mit Solarstrom sind um ein Mehrfaches günstiger als mit Benzin. Warum also den Son-nenstrom günstig verkaufen, wenn ein Elektroauto pro Sonnenstunde mit 30 bis 60 km an zusätzlicher Reichweite versorgt werden könnte? Oder anders gefragt, warum pro 10 Kilometer ein bis zwei Franken für Benzin aus der Ferne ausgeben, wenn die Photovoltaik Anlage vom Dach 10 Kilometer Reichweite für 20 Rappen liefern kann?

Die Kombination aus Solaranlage, die optimierte Einstellung und Nut-zung der Stromverbraucher im Haus, der Energiespeicher im Keller und das Fahren mit Solarstrom ermög-licht ein ökologisch und wirtschaft-lich attraktives Gesamtpaket.

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Fachkompetenz für fl exible und ästhetische Solarlösungen Photovoltaik ist wirtschafl ich rentabel Photovoltaik auf allen Dächern machbar Photovoltaik mit Wärmepumpe eine perfekte Kombination Den Stromspeicher wenn die Photovoltaik schläft Elektromobilität mit dem Sonnenstrom im Tank Ökologisch, ökonomisch und nachhaltig Service und Wartung vom Experten

Gerold BüchelBüchel-Hoop Photovoltaik AG9491 Ruggell, Bergstrasse 19

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Praktisch jedes Dach geeignetHäufig besteht die Meinung, dass nur gut ausgerichtete Süddä-cher für die Gewinnung von Sonnenstrom geeignet sind. Richtig jedoch ist, dass bei Ost- und Westdächern immer noch mehr als 90% des Ertrags möglich ist. Wer glaubt, dass ein Norddach nicht geeignet sei, kann sich ebenfalls täuschen. So können Stromerträge in den frühen Morgenstunden auf der Nordseite um einiges höher ausfallen als bei Süddächern. Im Eigenver-brauchsmodell nicht unwesentlich, da vor allem auch früh am Morgen grosse Stromverbraucher versorgt werden wollen. Im Jahresvergleich schneidet ein Norddach zwar schlechter ab als ein optimales Süddach, aber 80% vom maximal möglichen Ertrag sind trotzdem noch realistisch!

«Fachkompetenz für Sonnenstrom – Stromspeicher und Elektromobilität»

Gerold Büchel, GeschäftsführerBüchel-Hoop Photovoltaik AG

Page 9: bau:zeit Ausgabe 42

902/2016

Sonnenenergie – Stromerzeugung hausgemacht

Die Sonne scheint täglich mit 5000-mal mehr Energie auf die Erde, als weltweit verbraucht wird an einem Tag. Umgerechnet bedeutet das, dass die Sonne in zwei Stunden die Erdoberfläche mit so viel Energie be-strahlt, wie die gesamte Weltbevölkerung in einem Jahr verbraucht. Wenn zwischen drei und vier Prozent der Wüstenflächen, wo optimale Bescheinung sichergestellt ist, mit Photovoltaik-Anlagen bebaut würden, wäre die Energieversorgung der gesamten Welt sichergestellt. Aber nicht nur in der Wüste würde es sich lohnen, Sonnenenergie zu nutzen. Auch im Privathaushalt kann die Sonne wesentlich zur Verbesserung des Energiebezugs beitragen. Text: Asha Ospelt-Riederer

energie

Die Preise für Öl, Gas und Strom sind ständigen Schwankungen unterlegen und steigen –über längere Perioden betrachtet – stetig. Grund genug, sich mit nachhaltigeren und umwelt-freundlichen Alternativen wie Sonnenenergie auseinanderzu-setzen. Auch wenn die Anschaf-fungskosten auf den ersten Blick hoch erscheinen: Eine genaue Kosten-Nutzen-Rechnung lohnt sich auf jeden Fall.

Zwei Arten von SonnenenergieGrundsätzlich werden zwei Nut-zungsarten von Sonnenenergie unterschieden, obwohl die Be-griffe oft synonym verwendet werden. Die Solar-Wärme oder Solarthermie dient der Wasser-erwärmung. Mit Photovoltaik wird Strom erzeugt, der für das eigene Haus oder das öffentli-che Stromnetz genutzt werden kann. Photovoltaik kann in Kombination mit einer Wärme-pumpe aber auch zum Heizen genutzt werden. Wann sich wel-che Anlage eignet, ist am besten mit einer Fachperson abzuklä-ren. Eine Photovoltaikanlage ist in der Anschaffung und der Re-gel teurer als eine solarthermi-sche Anlage, produziert dafür aber ganzjährig Strom.

Wie viel Warmwasser produ-ziert eine Solaranlage?Diese Frage kann allgemein nicht beantwortet werden. Die Warmwasserproduktion ist von

mehreren Faktoren abhängig. Im Schnitt kann eine Solaran-lage von einwandfreier Qualität ca. 60% des jährlichen Warm-wasserbedarfs abdecken. Von Mai bis September kann der Bedarf oft problemlos vollstän-dig abgedeckt werden. In den kälteren Monaten muss meist eine konventionelle Heizung die zusätzlichen Grade gutmachen.

Wie viel Strom produziert eine Photovoltaik-Anlage?Auch hier ist eine Pauschalbe-rechnung nicht möglich. Im Schnitt produziert eine 1000 Watt grosse Anlage jährlich zwsichen 800 und 1000 Kilo-wattstunden Strom. Ein durch-schnittlicher Haushalt mit vier

Personen verbraucht etwa 4000 Kilowattstunden. Um den ge-samten Bedarf einer vierköpfi-gen Familie abzudecken ist eine Anlagegrösse von ca. 5000 Watt nötig.

Carports besonders geeignetCarports sind aufgrund ihrer Bauweise besonders geeignet für Solar- und Photovoltaik-Anla-gen. Durch die offenen Seiten ist eine optimale Luftzirkulation garantiert. Neuere Technologien machen es möglich, dass der auf dem Dach des Carports erzeugte Strom direkt zum Aufladen von Elektroautos genutzt werden kann. Die individuelle Eignung eines Carports hängt gleichzei-tig stark von dessen Standort

ab: Der Stromertrag wird auch beeinflusst durch die Beschat-tung der Anlage. Deshalb soll-te der Carport möglichst nicht von Bäumen umstellt sein. Am einfachsten ist die Montage von Komplettlösungen. Bei nachträg-licher Aufrüstung mit Solarmo-dulen müssen statische Abklä-rungen getroffen werden.

Ist sie erst einmal installiert, produziert eine Solarthermie- oder Photovoltaikanlage zuver-lässig Strom über mehrere Jahr-zehnte, und das bei geringem Wartungsaufwand. Die Entwick-lung von Photovoltaikmodulen schreitet stetig voran. Schatten-toleranz und Leistungsfähigkeit werden kontinuierlich besser.

SONDERTHEMA

Page 10: bau:zeit Ausgabe 42

10 02/2016

Batteriespeicher – Ihr Einstieg in die Unabhänigkeit

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MorgensMinimale Strom-

erzeugung, hoher Bedarf

Wenn die Sonne aufgeht,

fängt die Photovoltaik-

anlage an, Strom zu

produzieren. Allerdings

kann sie noch nicht den

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des Morgens decken.

Die «Sonnenbatterie»

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Energie des Vortages.

Abendskaum Stromerzeugung,

hoher Bedarf

Der Stromverbrauch

erreicht am Abend

meist seinen Höchst-

stand, während die

Photovoltaikanlage

keinen Strom mehr

produziert. Jetzt versorgt

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den Haushalt mit dem

gespeicherten Strom.

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erzeugung, kaum Bedarf

Tagsüber produziert die

Photovoltaikanlage die

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Page 11: bau:zeit Ausgabe 42

1102/2016

Das energieautarke HausDie Weiterentwicklung des Plus-Energiehauses ist das autarke Haus. Hier wird der über eine Photovoltaikanlage erzeugte Eigenstrom nicht ins öffentliche Netz eingespeist, sondern direkt im Haus verbraucht.

Möglich ist dies durch modernste Steuerungs- und Speicherungs-technik mit speziellen Lithium-Batteriespeichern z.B. von Tesla. Der Batteriespeicher speichert den Strom der angeschlossenen Solarmo-dule oder einer Mikro-KWK-Anlage mit Stirlingmotor. Der Speicher wird zwischen Stromnetz und Hausnetz angeschlossen und Ihr Haus bleibt elektrisch unverändert.

Stromgenerierung mit eigenen Ressourcen bis zu 100 %Die Funktion mit Photovoltaik ermöglicht im Sommer und im Frühjahr/Herbst eine Autarkie bis zu 100 %, da der Strom tagsüber erzeugt und verbraucht werden kann und nachts über den Speicher zur Verfügung steht. Im Winter ist die Funktion über das Wetter und die Sonnenstunden reduziert, deshalb wird für die Versorgung mit Wärme und Strom in dieser Jahreszeit eine Mikro-Kraft Wärme Kopplungs-Anlage installiert. Diese stellt wie gewohnt Wärme für Brauchwasser und Heizung bereit. Zusätzlich wird durch den in-tegrierten Stirlingmotor Strom erzeugt. Das ganze System erreicht einen Autarkiegrad von über 90 %. Dieses Anlagenkonzept kann sowohl für Neubauten als auch bei der Sanierung eingesetzt werden.

Gesundes Wohnklima durch wärmegedämmte GebäudehülleSelbstverständlich gehört eine optimal gedämmte, dichte, wärme-brückenfreie Gebäudehülle mit tiefen U-Werten für Aussenwände und Dach dazu. Um möglichst wenig graue Energie (Energie für Erstellung, Ersatzinvestitionen und Entsorgung) zu verbrauchen, setzen wir auf den nachwachsenden Rohstoff Holz und kombinieren ihn mit anderen natürlichen Baustoffen. Durch die hervorragenden wärmetechnischen und baubiologischen Eigenschaften von Holz wird ein gesundes Wohnklima geschaffen, in dem sich die Men-schen wohl fühlen. Häuser nachhaltig bauen, heisst auch, dass diese energieeffizient und mit solarem Direktgewinn gebaut werden.

Das Einsparen von Energie ist also mit einem Gewinn an Wohnqualität und barem Geld verbunden. Gerne beraten wir Sie bei einem persönlichen Gespräch.

2-2-2016

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Hausverbrauch

Netzbezug Batterie (Entladen) Direktverbrauch

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5000 W

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Page 12: bau:zeit Ausgabe 42

12 02/2016

Dachsanierung und Photovoltaik-AnlageSie planen einen kleinen Anbau, oder eine Sanierung der Gebäudehülle: neue Fenster, Fassade- und Dachsanierung? Bei der Vorgehensweise sind dabei wichtige Punkte zu beachtet. Die Sanierung der Gebäudehülle ist eine erste Mass-nahme, die getroffen werden sollte, damit weniger Energie verbraucht wird.

Bauphysiker sind Spezialisten, die beraten und berechnen, damit Wärmebrücken und somit vorbeu-gend Schäden vermieden werden. Aber auch die Optimierung der Dämmungen ist wichtig. Nicht immer ist eine starke Dämmung notwendig. Manchmal reicht eine dünne Dämmung aus, um Schä-den vorzubeugen. Ein Steildach zu sanieren – auch wenn die Bau-herrschaft im Haus weiterwohnen möchte – ist ohne weiteres mög-lich. Das Aufbringen einer Über-sparrendämmung lässt zu, dass der Innenbereich weiter bewohnt werden kann. Zugleich besteht die Möglichkeit, das Dach anstatt mit Dachziegeln zu versehen, mit einer Strom-erzeugenden PV-An-lage abzudecken.

Bauherrenwunsch:• Das Haus soll weiterhin bewohnt bleiben.• Die intakte Innen-Deckenbekleidung soll bestehen bleiben.• Eine stromerzeugende PV-Anlage soll integriert werden.

Sanierungsvorschlag:• Rückbau des Ziegeldaches mit Dachlattung bis auf Sparren-

lage• Kontrolle und allenfalls notwendiger Einbau der Dampf-

bremse und Luftdichtung• Allfällige Ergänzung der Zwischensparrendämmung • Aufbringen der Übersparrendämmung• Montage der Konterlattung für die korrekte Durchlüftung

zwischen Unterdach und Deckung mit PV-Anlage

Speziell ist bei PV-Indach-Lösungen zu beachten, dass der Hinterlüftungsraum genügend gross ist, damit kein Hitzestau erfolgt. Ein Hitzestau reduziert den Wirkungsgrad der PV-Anlage erheblich. Ebenfalls ist der Befestigung der Konterlattung, welche auf die Sparrenlage geschraubt wird, Beach-tung zu schenken, damit die PV-Anlage richtig befestigt werden kann.

ringtec ˙ Silligatter 5 ˙ FL-9492 Eschen Telefon: +423 371 17 57 ˙ www.ringtec.li

Ingenieurbüro für Gebäudetechnik undBauphysik

Heizung ˙ Lüftung / Klima

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Roland RischIngenieur HTL für Gebäudetechnik und BauphysikInhaber von ringtec Establishment

• CO2-Messungen

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• Infrarot-Wärmebildaufnahmen(objektspezifi sch)

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• Aufzeigen der Ursachen und Massnahmen zur Behebung von Mängeln

123

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PV-Anlage: Megaslate Indachlösung der Firma Meyer Burger

Beispiel einer Aufsparrendämmung

mit Swisspor TETTO Alu Polymer

Lambda = 0.022 W/m2K

Page 13: bau:zeit Ausgabe 42

1302/2016

Dachsanierung und Photovoltaik-Anlage

Gebäudeintegrierte Photovoltaik, massgeschneidert auf die Bedürfnisse der Kunden

Page 14: bau:zeit Ausgabe 42

14 02/2016

Elkuch Josef AG – Recycling Center:

Grösste Photovoltaik-anlage in LiechtensteinDie Solaranlage auf dem Dach des Recycling Centers der Elkuch Josef AG mit einer Fläche von 1'660 m2 und einer jährlichen Produktion von ca. 245‘000 kWh entspricht etwa einem Stromjahresbedarf von 50 Einfamilienhäusern. Mit dieser grössten an einen Messpunkt angeschlossenen Photovoltaikanlage profi tiert auch das Land Liechtenstein, denn mit der Inbetriebnahme dieser Solaranlage im Dezember 2015 erreicht Liechtenstein dank der Elkuch Josef AG einen Solarenergie-Gesamtwert von 20 Megawatt/Peak, was fünf Prozent des Jahresverbrauchs entspricht. Text: Johannes Kaiser - Fotos: Phillipp Lässer

Über die Erreichung dieser his-torischen Solarenergie-Limite freute sich auch der liechten-steinische Wirtschaftsminister, Regierungschef-Stv. Dr. Thomas Zwiefelhofer: «Mit der Kapazität von 265 Kilowatt/Peak gehört die Anlage zu den grössten im Land und kann schon fast als Photo-voltaik-Kraftwerk bezeichnet werden. Solche Anlagen sind na-türlich im Interesse des Landes Liechtenstein, denn es gehört zu den Zielen des Energieeffizienz-gesetzes, dass zunehmend gros-se Anlagen entstehen, die auch direkt in den Eigenverbrauch

liefern.» Weiters führte der Wirtschaftsminister aus: «Das bemerkenswerte an der Instal-lierung dieser Solaranlage mit dieser Dimension auf dem Dach des Entsorgungsfachbetriebes ist, dass damit in Liechtenstein erstmals über 20 Megawatt/Peak (MWp) Photovoltaikstrom am Netz angeschlossen sind. Dies ist ein Novum und zugleich ein historischer Moment, denn seit dem Inkrafttreten des Energie-effizienzgesetzes Mitte 2008 ist diese 20 Megawatt-Peak-Grenze in Liechtenstein innerhalb we-niger Jahre erreicht worden.»

Vorbildliche Initiative in der nachhaltigen Unternehmens-strategieWie der Geschäftsführer der El-kuch Josef AG, Manuel Elkuch, und Björn Berchtel, Marketing und Projektmanagement, an-lässlich dem Rundgang sowie der Präsentation der – für liechtensteinische Verhältnisse – gigantischen Solaranlage aus-führten, setzt die Elkuch Josef AG neben dieser Photovoltaik-Anlage auf weitere nachhaltige Projekte, die zur Senkung des CO

2-Ausstosses im Unterneh-

men beitragen. So wurde im

Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Recycling Centers der Elkuch Josef AG in Eschen ist die grösste an einen Messpunkt angeschlossene Photovoltaik-Anlage in Liechtenstein. Die Gesamtfl äche der Solar-Anlage beträgt 1‘660 m2. Pro Jahr werden ca. 245‘000 kWh an elektrischer Energie erzeugt.

› Grösste an einen Mess-punkt angeschlossene PV-Anlage in Liechtenstein

› Gesamtfl äche der Solar-Module: 1‘660 m²

› Anzahl der Module: 1‘020 › Ca. 245‘000 kWh/Jahr

elektrische Energie › Entspricht ca. einem

Strombedarf von 50 Einfamilienhäusern

› 75 % der erzeugten Energie werden als Eigenverbrauch genutzt

› 40 % des gesamten Stromverbrauchs der Elkuch Josef AG sind durch erneuerbare Energien abgedeckt

› Einsparung CO2 jährlich: ca. 140‘000 kg

› Investitionssumme: CHF 550‘000

› Inbetriebnahme: Dezember 2015

Facts & Figures

Page 15: bau:zeit Ausgabe 42

1502/2016

Wir investieren in eine grüne Zukunftmit energiesparenden Maschinen und Fahrzeugen sowie mit Innovationsprojekten wie dem SUPERSACK, einer kostenlosen E-Tankstelle und einer der grössten Photo- voltaik-Anlagen Liechtensteins.

Elkuch Josef AG, Recycling CenterBrühlgas se 8, 9492 Eschen

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ISO 9001 / ISO 14001

Inbetriebnahme der neuen Photovoltaikanlage bei der Elkuch Josef AG, Recycling Center, Eschen: v. l. Regierungschef-Stv. Dr. Thomas Zwiefelhofer, Björn Berchtel, Elkuch Josef AG, Martin Beck, LKW, und Manuel Elkuch, Geschäftsführer Elkuch Josef AG. Foto Paul Trummer

März 2015 das Wiederverwer-tungssystem «Supersack» samt Sammelstellennetz eingeführt. Im Weiteren ist seit Mai ein ei-gens entwickelter und äusserst energieeffizienter Elektroba-lancekran in Betrieb, der 75 % Energieeinsparung gegenüber einem herkömmlichen Diesel-antrieb einbringt. Die Planung und Umsetzung dieses Innovati-onsprojektes erfolgte in Zusam-menarbeit mit dem Hersteller als massgeschneiderte Lösung für die Ansprüche der Elkuch Josef AG. Gespeist wird dieser natürlich von der neuen Solar-anlage. Daran angeschlossen ist zudem eine neue E-Tankstelle, bei der sich jedermann und -frau kostenlos rund um die Uhr bedienen kann.

Elkuch Josef AG: Vorbild in Liechtensteins WirtschaftsweltManuel Elkuch und Björn Berchtel bedanken sich an die-ser Stelle bei den Liechtenstei-nischen Kraftwerken (LKW) – namentlich bei Martin Beck –

für das gute Zusammenwirken bei der Installation der Solar-anlage. Der Dank gilt im Wei-teren der öffentlichen Hand für den Anteil der staatlichen Fördergelder in der Höhe von CHF 170‘000, der insgesamt CHF 550‘000 teuren Anlage. Die ökologisch nachhaltige Unter-nehmensstrategie der Elkuch Josef AG, die sie mit dieser gros-sen Photovoltaikanlage auf dem Dach des Recycling Centers – welche der Grössenordnung des Stromverbrauchs von rund 50 Einfamilienhäusern entspricht – zum Ausdruck bringt, ist in Liechtensteins Wirtschaftswelt ein besonderes Vorbild.

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Page 16: bau:zeit Ausgabe 42

16 02/2016

projektpräsentation

Das «JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort» bietet Gästen aus Liechtenstein und der Region im Al-pengebiet Malbun auf 1600 m.ü.M. ein ideales Angebot, den Winter- oder Sommerurlaub, zu ver-bringen, oder Meetings, Tagungen, Seminare und Workshops durchzuführen. Von der Schulklasse über Familien, Reisegruppen bis hin zu internatio-nalen Firmen sind alle angesprochen, die in Malbun bei einladendem Ambiente sowie hervorragendem Gäste-Portfolio erlebnisreiche Tage verbringen wol-len. Im Gespräch mit Peter Sparber, Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG, haben wir uns über die Notwendigkeit dieses Hotellerie-Angebotes für das Tourismusgebiet Malbun, über den Bauverlauf sowie über den volkwirtschaftlichen Nutzen für Land und Gemeinden unterhalten.

Text / Interview: Michael Benvenuti Fotos: Bergbahnen Malbun AG

Eine Bereicherung für Liechtenstein:

Das JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort

Page 17: bau:zeit Ausgabe 42

1702/2016

bau:zeit Herr Sparber, am 27. März 2015 fand der Spatenstich für das «JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort» statt und nach nur 10 Monaten Bau-zeit stand diese neue Hotellerie an-lässlich der Special Olympics Winter-spiele erstmals im Rampenlicht, als die Athletinnen und Athleten die ers-ten Gäste im JUFA Hotel waren. Peter Sparber: Wir waren uns im Kla-ren, dass uns bei der Realisierung des JUFA Hotels Malbun ein sehr ambiti-onierter Zeitplan vorliegt. Es handelt sich bei diesem Alpin Resort um ein grosses Hotel mit 23‘000 m3 umbautem Raum. Ende März fand der Spatenstich statt und bereits in der Startphase gab es eine Bauverzögerung von rund drei Wochen, da wir zur Stabilisierung des Untergrunds Bodenverbesserungs-massnahmen vornehmen mussten. An-schliessend ging es jedoch sehr zügig voran. Im April gab es einen kurzen Wintereinbruch, doch fortan war uns der Wettergott mit dem einmaligen Sommer sowie den warmen Herbst-monaten gut gesinnt. Das Aufrichte-fest ging am 27. August 2015 über die Bühne. So haben wir es letztlich erfolgreich geschafft, den Zeitplan einzuhalten und konnten vom 22. bis 24. Januar 2016 im neuen JUFA Hotel Malbun die ersten Gäste willkommen heissen: die Athletinnen und Athleten,

Betreuer und Funktionäre der Special Olympics Winterspiele. Das war ein rührender und ergreifender Moment und es war ein «Probebetrieb», der sehr erfolgreich verlief und uns auf-zeigte, was noch in Form von Detail-Arbeiten optimiert werden kann.

Mit der Schliessung des Gorfion-Hotels hat sich das Angebot von sogenannten «warmen Betten» im Tourismusgebiet Malbun drastisch zugespitzt. Nimmt aus dieser Sicht das neue JUFA Hotel Malbun für den Winter- wie Sommertourismus einen noch zentraleren Stellenwert ein? Mit dem Gorfion-Hotel stellte Malbun in der Wintersaison 2014/15 insgesamt 300 Hotelbetten zur Verfügung. Die Schliessung des Gorfions hat einen

Eine Bereicherung für Liechtenstein:

Das JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort

Peter Sparber, Verwaltungsrat Bergbahnen Malbun AGProjektleiter JUFA Hotel Malbun

Wir freuen uns, Sie mit unserem Partner JUFA im neuen gemeinsamen Projekt

JUFA Hotel Malbun – Alpin Resort willlkommen zu heissen.

Ihre Bergbahnen Malbun AG

Einladung

Tag der offenen Tür

JUFA Hotel Malbun–Alpin Resort

27. Februar 2016

11.00 – 15.00 Uhr

Bergbahnen Malbun_bauzeit_Februar 2016_206x63.indd 1 25.01.16 14:35

Page 18: bau:zeit Ausgabe 42

18 02/2016

«Schaffung von warmen Betten»Mir war von Anfang an klar, dass mit der Umsetzung des Malbunprojektes in den Jahren 2005 und 2006 mit neuen Bahnen, der Beschneiungsanlage, der Wasserversorgung Sareis und mit dem Neubau der beiden Restaurants Sareis und Schneeflucht unsere Arbeit nicht abgeschlossen sein sollte. Um eine wirtschaftlich solide Entwicklung unserer Aktiengesellschaft zu gewährleisten, muss die Auslastung der Bahnen – vor allem während der Werktage – verbessert werden. Dass dies nur durch die Schaffung von warmen Betten möglich ist, davon waren wir alle überzeugt.

Als wir dann vor gut acht Jahren unsere ersten Gespräche mit JUFA aufgenommen hatten, stellte sich sehr schnell heraus, dass wir mit diesem Partner unser Ziel erreichen können. Der endgültigen Bewilligung und Finanzierung gingen jedoch teils sehr zähe Verhandlungen und Gesprä-che voraus. Es gab einige Momente, in denen wir versucht waren, alles hin zu schmeissen – manchmal lagen beina-he unüberwindbare Hindernisse im Weg. Aber wir alle im Verwaltungsrat der Bergbahnen haben nicht aufgegeben und für das ehrgeizige Projekt gekämpft. Heute bin ich der festen Überzeugung, dass sich unsere Ausdauer gelohnt hat und mit dem Jufa Alpin Resort wir ein für Malbun und Liechtenstein unschätzbares Werk geschaffen haben.

Angelika Moosleithner, Präsidentin des Verwaltungsrates Berbahnen Malbun AG

Verlust von ca. 150 Betten zur Folge. Das heisst: Im Alpen-gebiet Malbun hätte man für Feriengäste aus dem In- und Ausland noch ein Potenzial von rund 150 Betten bereit stellen können, was zur Auslastung des Familien-Skigebietes Malbun aus ökonomischer Sicht sehr problematisch geworden wäre. Mit dem JUFA Hotel Malbun kommen nun 213 Betten dazu, sodass insgesamt ein Angebot von rund 360 «warmen Betten» bedeutet. Dies ist eine Zunahme von 20 Prozent. In diesem Sinne nimmt das neue JUFA Hotel im Sinne des Angebot-Ausbaus von «warmen Betten» einen äus-serst wichtigen Stellenwert ein.

«Warme Betten», was versteht man unter diesem Fachjargon? Das ist der Begriff für touris-tisch genutzte Betten.

Heisst dies mit anderen Worten, dass es für die Berg-bahnen Malbun AG und damit allgemein für Land und Gemeinden aus volks-wirtschaftlicher Sicht ein Muss war, mit dem JUFA Hotel Malbun ein ausreichendes Zimmer- bzw. Betten-Angebot sicherzustellen? Das ist so. Insbesondere in den Wintermonaten ist es essentiell, dass ausserhalb der Hochsaison auch an den Werktagen eine gute Auslastung der Bahnen und Infrastrukturen erreicht wird. An Wochenenden, von Weihnachten bis Neujahr und in der Ferienzeit weisen wir eine hohe Frequentierung auf, dies auch von Seiten der zahl-reichen Gäste, die in Malbun ein Ferienhaus oder eine Feri-enwohnung besitzen oder tem-porär mieten. Die Verwaltungs-

Der Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG: v. l. VR Norman Wohl-wend, VR und Projektleiter Peter Sparber, Verwaltungsratspräsidentin Angelika Moosleithner, VR und Geschäftsführer Rainer Gassner, VR Erich Sprenger und VR Hubert Sele.

Page 19: bau:zeit Ausgabe 42

1902/2016

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«Wohnen und schlafen – direkt am Lift»Für mich war die Talstation Täli-Hochegg immer schon ein prädestinierter Standort für ein Hotel. «Wohnen und schla-fen – direkt am Lift» – mit diesem Argument lassen sich Ho-telbetten sicher gut verkaufen, davon bin ich überzeugt. Ich kannte die Entscheidungsträger von JUFA von früher. Deren Strategie für die Wahl von Standorten passt perfekt zu den Voraussetzungen, welche sich bei uns angeboten hatten. Im Winter auf kürzestem Weg aus dem Hotel auf die Piste; im Sommer mitten in einer intakten Natur, in einer wunderschö-nen, einzigartigen Bergwelt. Optimaler geht es kaum!

Rainer Gassner, Verwaltungsrat und Geschäftsführerder Bergbahnen Malbun AG

ratspräsidentin der Bergbahnen Malbun AG, Angelika Moosleith- ner, drückt es in ihren Ausfüh-rungen sehr treffend aus, dass die Schaffung von «warmen Betten» – eben mit dem JUFA Al-pin Resort – insbesondere auch an Werktagen eine bessere Aus-lastung und damit eine wirt-schaftlich solide Entwicklung der Aktiengesellschaft ermög-licht. Ich bin überzeugt, dass die Bergbahnen Malbun AG mit der Realisierung dieses Ho-tellerie-Angebotes für Malbun, für die Gemeinde Triesenberg und für das Land Liechtenstein einen hervorragenden Wert ge-schaffen hat.

Das JUFA-Hotel Malbun bietet mit dem 4-Sterne-Service ein hervorragendes Gäste-Portfolio für Schulklassen, Familien, Rei-segruppen bis hin zu Firmen.

Wenn Sie einen Blick auf das Angebot werfen und insbeson-dere, wenn Sie die Möglichkeit haben, anlässlich des «Tags der offenen Tür» am Samstag, 27. Februar 2016, persönlich im JUFA Hotel in Malbun vorbei-zuschauen, werden Sie von der Hotellerie-Philosophie sowie vom Hotellerie-Programm, das auf die Gäste wartet, begeistert sein. In gediegenem, atmo-sphärreichem und attraktivem Ambiente wird neben den her-vorragenden Zimmerausstat-tungen, dem Café, Restaurant, dem Wellness- und Fitness-Be-reich, den Multifunktionsräu-men, den Teenagerangeboten sowie dem Kinderland, der Kleinsporthalle bis zur einzig-artigen Panoramaterrasse alles angeboten, was einen Aufent-halt im Alpengebiet Malbun zu einem tollen Erlebnis macht.

Die Protagonisten des JUFA Hotels Malbun – Alpin Resort Resort: v.l. Alfred Moeckli, Rainer Gassner, Gerhard Wendl, Angelika Moosleithner, Peter Sparber und Heinz Knecht. Foto: Paul Trummer

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20 02/2016

«Ein Gewinn für unser Naherholungsgebiet»

Unsere schöne Berggemeinde mit der einmaligen Kultur-landschaft auf der Rheintalseite und den Tourismuszentren Steg und Malbun «hindr am Kulm» ist das Naherholungsge-biet für uns Liechtensteiner, für die Region und Gäste aus aller Welt. Anders als für die meisten Talgemeinden hat der Tourismus für Triesenberg deshalb eine grosse Bedeutung. Das Angebot der Hotels, Gastronomiebetriebe und Leis-tungsträger in Malbun spielt dabei eine zentrale Rolle.

Als bekannt wurde, dass die Bergbahnen zusammen mit der JUFA den Bau eines Hotels in Malbun realisieren können, war die Freude gross. Das zusätzliche Angebot für Ferien-camps von Vereinen oder Gruppen von Jugendlichen und günstige Ferien für Familien garantiert Malbun, speziell na-türlich den Bergbahnen, eine bessere Auslastung während der Woche in der Wintersaison und vor allem auch im Som-mer. Die familien- und kinderfreundliche Ausrichtung des JUFA Malbun Alpin Resorts passt zudem hervorragend zu den anderen Hotels und zu Malbun als Familiendestination.

Aktuell entwickelt eine Arbeitsgruppe, der alle wichtigen Player im Tourismusbereich angehören, zusammen mit der Gemeinde neue Angebote, Ideen und Strategien für Malbun. Ich bin überzeugt, das neue JUFA Malbun Alpin Resorts wird hier ebenfalls wichtige positive Impulse setzen. Ich gratuliere den Verantwortlichen zum wirklich gelungenen Projekt, zur Eröffnung und wünsche ihnen viele zufriedene Gäste Gross und Klein.

Christoph Beck, Gemeindevorsteher

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Der Betrieb geht über die JUFA Hotel AG, welche in Liechten-stein eine diesbezügliche Firma gegründet hat.

Der Start ist perfekt gelun-gen und die «warmen Betten» schon gut gebucht. Sind Sie er-leichtert?Ja – das kann ich sagen: Ich bin erleichtert und mit mir auch der gesamte Verwaltungsrat der Bergbahnen Malbun AG. Das 2015 war eine unglaublich intensive Zeit. Es gab nicht wenige Tage, da waren über 150 Leute gleichzeitig auf der Baustelle und auch über Weih-nachten/Neujahr waren die vielen Handwerker und Unter-nehmen mit hohem Tempo an der Arbeit. An dieser Stelle ist es mir ein Anliegen, allen Be-

teiligten für ihren grossen Ein-satz sowie für ihr Engagement ein herzliches Dankeschön zu sagen. Es hat sich auch wieder mal gezeigt, dass wir in Liech-tenstein auch von Seiten der Behörden kurze Wege haben und die Entscheidungsträger auf Amts- wie auf Regierungs-ebene unbürokratisch und pragmatisch ihre Unterstüt-zung geben. So gilt unser Dank auch den Verantwortlichen beim Amt für Bau und Infra-struktur, Volkswirtschafts-amtes wie auch des Amtes für Lebensmittelkontrolle. So dürfen wir auf dieses gelun-gene Werk – dem neuen «JUFA Hotel Malbun - Alpin Resort» sehr stolz sein und es wird uns in Zukunft mit Sicherheit sehr viel Freude bereiten.

Page 21: bau:zeit Ausgabe 42

2102/2016

oben: Einladendes Ambiente im Bereich der Bar Lounge und des Cafés

links: Erholsamer Alpin-Spa-Bereich

rechts: Freundliche Hotelzimmer lassen keine Wünsche offen.

unten links: Tolle Wellness- und Fitnessaus-stattungen

unten rechts: Ideal für Schulklassen und Jugendliche – die Kleinsporthalle

Page 22: bau:zeit Ausgabe 42

22 02/2016

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Unsere Leistungen beim Projekt JUFA Malbun:

Wir bedanken uns für die angenehme Zusammenarbeit.

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Page 23: bau:zeit Ausgabe 42

2302/2016

Facts & Figures

› 66 Zimmer mit 213 Betten › Alle Zimmer mit Allergiker-Ausstattung,

Dusche, WC, TV › Café, Bar Lounge › Öffentliches Restaurant › Panoramaterrasse › Alpin Wellness (Finnische Sauna,

Kräuter Laconium, Infrarot, Ruhezone) › Fitnessbereich

› Multifunktionsräume (Seminar, Aufenthaltsräume für Gruppen)

› Teenagerangebot (Internet, Billard, Tischtennis, Bouldern)

› Kleinkinderspielbereich «Kinderland» › Kleinsporthalle (10 x 18 m) › Skistall und Trockenraum › Skiservice-Raum › Lift › Parkplatz

links/rechts: Ein ideales Familien-Hotel. Alles, was Kinderherzen erfreut, ist vorhanden.

Blick von der Selbstbedienungszone in den Restaurant-Bereich mit Bar.

Page 24: bau:zeit Ausgabe 42

24 02/2016

bildung jugend

Pascal Tuchan – vom Forstwart zum MaurerDie Baustelle in Gamprin, auf der Pascal Tuchan im Moment arbeitet, liegt an erhöhter Lage und bietet einen wunderschönen Blick aufs Unterland. Viel Zeit, die Aussicht zu geniessen, nimmt sich der fl eissige junge Mann aber sicherlich nicht. Schon bei der Begrüssung lässt uns Polier Alfred Uehli der MEISTERBAU AG wissen, dass der 19-Jährige einer der besten Lehrlinge ist, die er je hatte. Text: Asha Ospelt-Riederer

bau:zeit Pascal, du arbeitest noch nicht so lange bei der MEISTERBAU AG als Maurer. Was hast du vorher gemacht?Pascal Tuchan: Ich habe zuerst eine Forstwartlehre in Balgach gemacht. Nach dem Lehrab-schluss musste ich ins Militär und ich wusste, dass die Stellen in diesem Beruf sehr rar sind. Also habe ich nach dem Militär-dienst an verschiedenen Orten gearbeitet, unter anderem im Gartenbau. Während der Win-terzeit konnte ich dann tempo-rär bei MEISTERBAU aushelfen. Man hat mir hier angeboten und mich motiviert, die Zusatzlehre als Maurer zu absolvieren.

Du hast dich für die Zusatzleh-re entschieden. Warum?Weil ich so viel mehr dazulerne und nachher auch etwas in der Hand habe. Ich bin sehr zufrie-den mit meiner Entscheidung. Mir gefällt die Arbeit und meine erste Lehre kommt mir zugute. Auch wenn sie keine Lehre auf dem Bau war, weiss ich doch über vieles schon besser Bescheid als im ersten Lehrjahr.

Wie sieht dein Vergleich der Lehre zum Forstwart mit der Lehre zum Maurer aus?

Als Forstwart musste ich viel wei-tere Strecken zurücklegen, und das im offenen Gelände. Als Forst-wart gibt es wesentlich mehr Ge-fahren, die nicht kalkulierbar oder schwieriger einschätzbar sind. Und dann hat man meist ja noch den ganzen Tag die schwe-re Motorsäge dabei. Auf dem Bau bin ich am Abend auch körper-lich geschafft, aber die Gefahren sind abschätzbar und wir haben sie unter Kontrolle.

Welches ist deine Lieblingsarbeit auf dem Bau und was machst du weniger gern?Ich mache eigentlich alles gern. Klar, wenn ich einen ganzen Tag Beton spitzen müsste, wäre das nicht so toll, weil einem da ir-gendwann alles weh tut. Aber die Arbeit hier ist sehr abwechslungs-reich und bereitet mir Freude. Am liebsten mag ich das Planlesen. Ich mag es auch, genau arbeiten zu müssen, damit alles aufgeht.

Gibt es ein Werk, auf das du be-sonders stolz bist?Wenn der Polier zufrieden ist mit einer Arbeit, die ich selbst-ständig erledigt habe, und ich weiss, dass ich alles richtig ge-macht habe, freue ich mich be-sonders.

Hast du schon Pläne für die Zeit nach deiner Zusatzlehre?Ich würde nach meinem Ab-schluss gerne noch die Vorarbei-

Pascal Tuchan absolviert bei der MEISTERBAU AG mit Leidenschaft und grossem Engagement seine Zweitlehre als Maurer.

Page 25: bau:zeit Ausgabe 42

2502/2016

Die Beheizung des Altbaubestandes stellt dengrˆssten Energieverbrauchssektor dar. Gleichzeitig

steckt darin aber auch das grˆsste, einfach

realisierbare Einsparungspotenzial. Bei derNachd‰mmung von Altbauten sind Einsparungen

im Heizenergieverbrauch bis zu 50 % undmehr erzielbar.- F¸r die Bauteile gelten die energetischen Mindestvorschriftender Baugesetzgebung- Aussenwand- und Fenstersanierungen sindaufeinander abzustimmen.

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terschule machen und dann die Polierschule. Danach bestände noch die Option, eine Ausbil-dung zum Bauführer vorzuneh-men. Aber das ist noch etwas weit weg, wir werden sehen, was bis dann passiert.

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Page 26: bau:zeit Ausgabe 42

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Deponie, Wärmeverbund und Jugendraum bau:zeit informiert Sie über drei Schwerpunktthemen der Gemeinde Triesen: über die Erweiterung der Deponie Säga, bei der Naturnähe und Umweltverträglichkeit im Zentrum steht, über den Verkauf des «Wärmeverbunds Triesen» an die Liechtensteinische Gasversorgung sowie über die Erneuerung des Jugendraums.

Die Gemeinde Triesen beabsich-tigt, die Deponie Säga zu erwei-tern, um damit zusätzliches Deponievolumen zu schaffen. Die Entsorgungssicherheit für die Zukunft ist in der derzeiti-gen Ausgestaltung nicht mehr sichergestellt. Das aktuelle Depo-nievolumen beträgt noch rund 320‘000 m3. Laut einer Massenbi-lanzierung des Amtes für Umwelt ist langfristig mit einem massi-ven Defizit an Deponievolumen von rund 1 Mio. m3 zu rechnen. In Anlehnung an die bisherige Deponieentwicklung sowie die etappierte Erweiterung plant die Gemeinde Triesen deshalb eine nochmalige Deponieerweiterung, mit welcher gemäss einer Projekt-studie ein zusätzliches Deponie-volumen von rund 470’000 m3 geschaffen werden kann.

Gut durchdachtes Deponie-konzeptEine Deponie stellt stets eine Besonderheit in der Natur- und Kulturlandschaft dar und ist mit Eingriffen in Lebensräume verbunden. Ein strukturiertes und durchdachtes Deponiekon-zept kann jedoch auch wichtige Beiträge leisten, das vorhande-ne Ökosystem zu schützen, Le-bensraum für Flora und Fauna sicherzustellen und die Eingrif-fe in die Natur zu minimieren sowie zu optimieren. Oberstes Ziel des Projektes ist, dass das Deponieareal etappiert wieder zu einer intakten Waldfläche zurückgeführt wird. Ergänzend zu dieser Renaturierung werden unter anderem Trockenmauern erstellt sowie Amphibienlaich-plätze geschaffen.

Künftige ErweiterungGemäss Planungsstudie «Depo-nie Säga – Deponiekonzept und Endgestaltung» wird die Erwei-terung der Deponie phasenwei-

se und bedarfsgerecht geplant und regelmässig kritisch hinter-fragt sowie beurteilt. Insgesamt soll ein zusätzliches Deponie-volumen von rund 470’000 m3

Interessantes aus der Gemeinde Triesen:

Das Deponiekonzept im Überblick: Eine Erweiterung (grün) soll den Fortbestand sichern. Grafi k: Gemeinde Triesen

Deponie Säga: Erweiterung steht an

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geschaffen werden. Für die Schaffung des dafür notwen-digen Platzes sieht das Kon-zept die Rodung von 13‘000 m2 Wald vor, dessen Fläche nach und nach abgebaut und folg-lich mit angeliefertem unver-schmutzten Aushubmaterial befüllt wird. Zum Freimachen des neu entstehenden Deponie-volumens sollen in den kom-menden Jahren rund 130‘000 m3 Rüfeschotter zur Kiesgewin-nung abgebaut werden. Bei der Erweiterung ist vor allem das Flächen-Volumenverhältnis sehr günstig. Dieses «Volumen-zu-Flächen-Verhältnis» resul-tiert aus der Absicht, das gesam-te Deponieareal zu überhöhen und damit einen Grossteil des zusätzlichen Deponievolumens innerhalb des bereits bewil-ligten Deponieareals zur Ver-fügung zu stellen. Das neu ge-schaffene Volumen wird gemäss statistischen Berechnungen bis ins Jahr 2050 ausreichend sein.

Nachhaltige Planung und UmsetzungZur Umsetzung der Deponie-erweiterung sind verschie-dene gesetzliche Verfahren einzuhalten. Derzeit ist eine Umweltverträglichkeitsprü-fung im Gange. Das laufende Verfahren hat hervorgebracht, dass u. a. eine hydrologische Untersuchung des Deponiege-bietes nötig ist, um diesbezüg-liche offene Fragen zu beant-worten. Ebenso werden nach Abschluss der Umweltverträg-lichkeitsprüfung noch weitere Bewilligungen betr. Rodung, Betrieb usw. eingeholt werden müssen, um mit den Deponie-Erweiterungsarbeiten starten zu können. Vorgesehen ist, wenn die laufenden Verfahren gut vorankommen, dass im kommenden Sommer gemäss dem Konzept mit den ersten Arbeiten begonnen werden kann.

Die bestehende Grube wird nach und nach befüllt. Das jetzige Volumen würde noch für vier Jahre ausreichen. Foto: Gemeinde Triesen

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Isst was?

neun.li

Gemeindevorsteher Günter Mahl

Nutzung der DeponieIm Zuge der Konzeptionierung der Deponieerweiterung wur-de sichergestellt, dass die An-lieferung von Deponiemateri-alien während des gesamten Bauprozesses gewährleistet ist.

Im Sinne der Anwohner ist zu-dem sichergestellt, dass sämt-liche Emissionen und Immis-sionen während und nach der Bauphase auf möglichst gerin-gem Niveau gehalten werden.

Mitte Dezember 2015 fand der offizielle Akt der Übernahme der Holzhackschnitzelheizun-gen Triesen durch die Liechten-steinische Gasversorgung (LGV) statt. Den Beschluss, dass ne-ben dem bereits durch die LGV

betriebenen Fernwärmenetz beim Schulareal auch die bei-den anderen zwei Fernwärme-netze in der Gemeinde Triesen, welche sich in der Fabrik und beim Gemeindezentrum befin-den, künftig auch von der LGV

Übernahme der «Fernwärme-netze Gemeindezentrum und Fabrik» durch LGV

Offi zieller Übernahme-Akt des «Wärmeverbunds Triesen» durch die LGV am 16.12. 2015: v. l. Markus Frieser, Leiter Liegenschaften, Paul Eberle, Leiter Bauverwaltung, Vizevorsteher Ferdinand Schurti, Vorste-her Günter Mahl, Dietmar Sartor, Geschäftsleiter LGV, Dr. Patrick Kranz, VR-Präsident LGV, Agathe Pino, VR-Vizepräsidentin LGV, und Michael Baumgärtner, Leiter Wärmeversorgung/Erneuerbare Energien LGV.

Gemeindevorsteher: Günter MahlVizevorsteher: Ferdinand SchurtiGemeinderätin und Gemeinderäte:Daniela Wellenzohn-Erne, Dominik Banzer, Max BurgmeierIvo Kaufmann, Albert Kindle, Paul Kindle, Walter KindleJürgen Negele, Piero Sprenger

Zahlen und Daten der Gemeinde Triesen

Einwohnerstatistik

BürgerInnen von Triesen: …………………………………………………………… 1’780Übrige LiechtensteinerInnen …………………………………………………… 1’479AusländerInnen …………………………………………………………………………………… 1’788

Geografi eFläche …………………………………………………………………………………………………………… 26.477 km2

Höchster Punkt …………………………………………………………………………………… 2’599 m.ü.M (Grauspitz)

Tiefster Punkt ………………………………………………………………………………………… 457 m.ü.M (Binnenkanal, Grenze zu Vaduz)

KlimaMittlere Temperatur ………………………………………………………………………… 9.9 °CMittlere Luftfeuchtigkeit ……………………………………………………………… 71 %Summe der Niederschläge ………………………………………………………… 954.8 mmSonnenscheindauer ………………………………………………………………………… 1’444 Stunden

Quelle: Statistisches Jahrbuch FL; Stand: 31.12. 2014

504748484608

2970

1405995

Einwohnerzahl

1900 1950 1980 2004 2009 2014

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Für die Erweiterung sowie den Umbau des Jugendraumes im Ge-meindezentrum – dies in Form einer Teilsanierung – sprach der Gemeinderat für dieses Projekt einen Verpflichtungskredit von CHF 220‘000. Mit der Integra-tion eines Sitzungszimmers in den Neubau der Gemeindever-waltung kann der frei werdende Raum der Jugendarbeit zuge-teilt werden. Die «Jugendarbeit» wünschte sich seit langem einen weiteren multifunktional nutz-

baren Raum mit einer Einbaukü-che, da die bisherige provisori-sche Lösung nicht den geltenden Bestimmungen entsprach. Mit der neuen Einbauküche und dem zugehörigen grossen Raum wird den Jugendlichen die Möglich-keit geboten, auch Aktivitäten mit Kochen und Backen nachzu-gehen. Weiters wird durch diese Erweiterung mit einem zusätzli-chen grossen Raum die Flexibi-lität in der Jugendarbeit erhöht.

Erweiterung und Umbau des Jugendraums Triesen

betrieben werden sollen, fasste der Gemeinderat Triesen am 10. November 2015. Während das Blockheizkraftwerk bereits im Besitz der Gasversorgung ist, hatte sich der Gemeinderat auch für die Veräusserung der beiden Hackschnitzelheizungen bei der Fabrik und dem Gemeindezent-rum entschieden. Da der Betrieb einer Wärmeversorgung nicht in die Kernkompetenz einer Ge-meinde fällt, sind die Beteiligten davon überzeugt, durch den Ei-gentümer- und Betreiberwechsel an die LGV eine langfristige und zukunftsorientierte Lösung ge-funden zu haben. Die Gemeinde Triesen errichtete die beiden An-lagen beim Gemeindezentrum und der Fabrik seinerzeit aus rein ökologischen Gründen. Be-triebswirtschaftliche Überlegun-gen oder Gewinnorientierung standen nicht im Zentrum. Mit

der Liechtensteinischen Gasver-sorgung als Spezialistin und Versorgerin von thermischer Energie bzw. Wärme konnte, da-von ist der Gemeinderat Triesen überzeugt, eine optimale und kompetente Nachfolgerin gefun-den werden.

Ziel: Erhöhung des erneuer-baren Wärmeanteils bei LiegenschaftenAus der Sicht der Gemeinde Trie-sen als Energiestadt ist es wich-tig, die gesteckten Ziele, was den erneuerbaren Wärmean-teil bei Liegenschaften angeht, weiterhin zu erreichen und zu erhöhen. Insofern bietet es sich an, die drei Fernwärmenetze zu verdichten, um – in Regie der Gasversorgung – weitere exter-ne Liegenschaften mit dieser ökologisch sinnvollen Energie zu versorgen.

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30 02/2016

11 Gemeinden, 1 Amt für Bau und Infrastrukturen und di-verse weitere Behörden befin-den über die Auslegung der baugesetzlichen Bestimmun-gen. Beinhalten so viele Gremi-en und Institutionen nicht die Gefahr einer Überregulierung?

Patrick Indra: In gewissen bau-rechtlichen Bereichen gibt es in unserem kleinen Land in der Tat zahlreiche unterschiedliche Re-gelungen und Bestimmungen. Es gibt ein Baugesetz und die dazu gehörige Bauverordnung sowie zahlreiche weitere Geset-ze und Verordnungen – wie z. B. Brandschutzgesetz und –verord-nung, Energieverordnung, Bau-koordinationsgesetz usw. und zahlreiche Vorschriften. In den verschiedenen Gemeinde-Bau-ordnungen sehen sich die Planer und damit letztlich die Bauwer-ber mit einer Vielfalt von Rege-lungen und entsprechenden Aus-legungen konfrontiert. In dieser Vielfalt von «Vorgaben» liegt ein erhebliches Potenzial, Überre-gulierungen sowie Zusatzbe-stimmungen zu beseitigen und Abweichungen vom Baugesetz in den Gemeindebauordnungen auf ein Minimum zu beschränken. Das ist keine Kritik an das Amt für Bau und Infrastruktur oder an die Gemeinde-Baubehörden. Es ist nur so, dass die Vielfalt der baugesetzlichen Regelwerke

eben eine vermeidbare Bürokra-tie nach sich ziehen.

Wolfgang Schatzmann: Einer-seits mögen 11 Bauordnungen, 1 Baugesetz mit Verordnung und allfällige weitere Vorschriften bezogen auf den Raum, in dem sie zur Anwendung gelangen, übermässig erscheinen. Anderer-seits muss hinterfragt werden, was der Grund dieser «Flut» ist? Gibt es eine Gemeinde, die aus Gründen der Überregulierung auf ihre Bauordnung verzich-tet? Das Problem sitzt tiefer. So individuell wie sich der einzel-ne gibt, so individuell ist auch der Gemeindegeist. Ob sich das nun politisch, in Sprachnuancen oder im Umgang mit Finanzen äussert, Individualität ist gefragt und will gelebt werden. Es stellt sich vielmehr die Frage, sind wir wirklich so unterschied-lich, oder stellen wir uns nur un-terschiedlich dar, um das Recht der Selbstbestimmung in Form von unterschiedlichen Regu-lierungen abzubilden? Es wäre sicherlich erstrebenswert, eine Vereinheitlichung der Bauord-nungen anzustreben.

Manfred Gsteu: Dazu ist ein-leitend festzuhalten, dass die Gemeinden zum Erlass einer Bauordnung und eines Zonen-plans verpflichtet sind. Die Mindestinhalte der Bauordnung

legt das Baugesetz ebenfalls fest, allerdings wird die erweiter-te Regelungsdichte gesetzlich nicht bestimmt. Somit kann es aufgrund der Anzahl und dem Ausmass von Vorschriften in der

Bauordnung zu einem erhöhten Abklärungsbedarf seitens der Architekten kommen. Eine Ver-einheitlichung massgeblicher Bestimmungen auf dieser Ebene wäre sicherlich wünschenswert.

1 Landesbauamt11 Gemeinden11 GemeindebauordnungenLiechtenstein ist klein und überschaubar. Von den 160 km2 ist rund ein Fünftel der Fläche den Wohn- und Bauzonen zugeordnet, die durch ein Baugesetz (Land) sowie 11 Bauordnungen (Gemeinden) reglementiert sind. Im Gespräch mit dem Architekten Patrick Indra, dem Fachbereichsleiter «Baurecht» des Amtes für Bau und Infrastruktur, Manfred Gsteu, sowie dem Leiter der Gemeindebauverwaltung Schaan, Wolfgang Schatzmann, ging die bau:zeit der Frage nach, wie es mit der Überreglementierung steht und ob ein Po-tenzial für eine Entschlackung und Vereinheitlichung der unterschiedlich ausgelegten Gemeinde-Bauord-nungen besteht. Interview: Jnes Rampone-Wanger

Architekt Patrick Indra, indra + scherrer, architektur, Schaan

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3102/2016

Die baugesetzlichen Grundlagen schliessen eine solche Vorge-hensweise nicht aus. Letztend-lich verteuert die Vielfalt an zu beachtenden Bestimmungen die Baubewilligung und reduziert die Effizienz im gesamtheitli-chen Verfahren.An dieser Stelle möchte ich fest-halten, dass die Interessensver-treter der Architekten bei der Ausarbeitung baurechtlicher Bestimmungen im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses stets Ge-hör finden. Einwände jener Art, wie sie Patrick Indra vorbringt, sind mir zwar nicht unbekannt, konkrete Vorgaben hierzu wur-den aber bereits in der Vergan-genheit kaum bzw. argumen-tativ schlüssig kommuniziert. Es sind auch oft komplexere Zusammenhänge, als dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Wahl- oder ziellos Bestimmun-gen zu streichen ist keine Kunst, was darauf folgt, eher schon. Ist nichts mehr reguliert, heisst es dann sogleich «wo steht das ge-schrieben?». Wie gesagt, ein gut abgewogenes Gleichgewicht von notwendigen und strukturellen rechtlichen Vorgaben im Ein-klang mit ergänzenden Ausfüh-rungsbestimmungen ist stets das Ziel, das es fachlich wie auch po-litisch zu verfolgen gilt. Das Amt für Bau und Infrastruktur ist

grundsätzlich offen für Diskus-sionen und Vorschläge in diese Richtung.

Diese unnötigen Hürden in den unterschiedlichen Bauordnun-gen der Gemeinden «nützen» niemanden etwas und sie ver-ursachen für die Bauherrschaft zusätzliche Kosten, Zeitverzö-gerung und x-Behördengänge.

Patrick Indra: Das Problem ist, dass es auf der Grundlage des Baugesetzes resp. Bauverord-nung und der Gemeinde-Bauord-nungen eine grosse Anzahl von Schnittstellen gibt, die verschie-dene Auslegungen und damit Unsicherheiten in der Handha-bung verursachen – dies aus der Sicht der Planer wie auch der Be-hörden. Die Folge davon ist ein grosser Abklärungsbedarf zwi-schen den Architekten und den Gemeinden wie auch zwischen den Gemeinden und der Landes-behörde. Es bestehen somit viele Grauzonen und Auslegungsvari-ablen, wie das Baugesetz und die dazugehörigen Bauverordnun-gen zu handhaben sind. So muss für ein Vorprojekt heute ein viel grösserer Aufwand betrieben werden, was letztlich für die Baufrau oder den Bauherrn unnötig höhere Bauplanungs-kosten verursacht. Vor einigen

Jahren konnten wir ein Bau-gesuch nach Ausfertigung mit bestem Wissen und Gewissen einreichen und es wurde nor-malerweise genehmigt. Heut-zutage kommen wir um eine Vorprüfung mit verschiedenen Behörden nicht herum.

Wolfgang Schatzmann: Die Vereinheitlichung der einzel-nen Bauordnungen in den Ge-meinden ist nur bedingt eine Aufgabe der Baubehörde bzw. der Bauverwaltungen. Es darf nicht vergessen werden, dass eine Bauordnung die Chance

Wolfgang Schatzmann, Gemeindebauführer Schaan

§§ § Art. 28 Grenzabstand

1. Sofern nicht durch Zonen-, Richt-, Überbauungs- und Gestaltungspläne anderweitig vor geschrieben,

wird in den Wohnzonen 1, 2 und 3 der Grenzabstand in Berücksichtigung eines kleinen und eines grossen

Grenzabstandes wie folgt ermittelt:

a) Grosser Grenzabstand

Der grosse Grenzabstand wird nutzungsbezogen in Abhängigkeit von der Lage der Hauptwohnräume

angewandt und gilt in der Regel für die zugehörige südost- bis süd westorientierte Hauptfassade.

Der grosse Grenzabstand beträgt: GGA = H/2.5 + L/5

GGA = grosser Grenzabstand, H = zugehörige Fassadenhöhe, L = zugehörige Fassadenlänge

b) Kleiner Grenzabstand

Der kleine Grenzabstand gilt für die vom grossen Grenzabstand nicht erfassten Fas saden.

Der kleine Grenzabstand beträgt: KGA = 2/3 x (H/2.5 + L/5)

KGA = kleiner Grenzabstand, H = zugehörige Fassadenhöhe, L = zugehörige Fassadenlänge

2. Der Grenzabstand muss maximal der von der Grundstücksgrenze herbetrachteten Ge bäudehöhe ent-

sprechen.

3. In jedem Fall ist mindestens der baugesetzliche Abstand einzuhalten.

4. Bei der Ermittlung des Grenzabstandes wird die grösste Gebäudehöhe der gegenständli chen Baute

bzw. des Gebäudeteils als Grundlage genommen. Bei Bauten mit Rücksprün gen werden die Gebäudelän-

gen der jeweiligen Schnittebenen summiert, wenn der Ab stand der vorspringenden Gebäudeteile weniger

als 7.00 m beträgt.

Drei Beispiele aus Gemeinde-Bauordnungen dem be-züglich dem «kleinen» und «grossen» Grenzabstand.

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32 02/2016

der Steuerungsmöglichkeit vor allem in ortsplanerischer Hin-sicht möglich macht. Die Frage ist: wo sind Differenzierungen erforderlich und sinnvoll, um eine bestimmte Absicht in der Entwicklung einer Gemeinde oder einer Landschaft zu errei-chen? Sind unterschiedliche Zonenbezeichnungen in den einzelnen Gemeinden notwen-dig? Eine Harmonisierung der Zonenbezeichnungen würde nach meiner Ansicht auch zu einheitlichen Bestimmungen in den Gemeinden führen. Momen-tan sind landesweit meines Wis-sens 116 Zonenbezeichnungen in Gebrauch. So unterschiedlich kann und sollte das Land nicht «definiert» sein.

Manfred Gsteu: Ich würde nicht so weit gehen, dass alle Bestim-mungen in den Bauordnungen sprichwörtliche «Hürden» bein-halten. Es stellt sich im Rahmen einer ganzheitlich zu führenden Diskussion eher die Frage, ob es für elf Gemeinden auch elf Bau-ordnungen braucht, die zudem differenzierte – und zum Teil sehr umfangreiche – Inhalte und Festlegungen untereinander zeitigen. Hier liegt sicher noch Potential zur Vereinheitlichung brach, wobei auf die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere was die Gestaltungsmodalitäten betrifft, gemeindespezifisch aus-reichend Rücksicht zu nehmen wäre. Ich sehe beispielsweise die zwi-schen Baugesetz und Gemein-debauordnung differenzierten Bestimmungen betreffend die Grenzabstandsregelung, wie sie noch in einzelnen Gemeinden vorherrschen, kritisch. Mit den Neufassungen der Gemeinde-bauordnungen haben die Ge-meinden aber auch schon in den meisten Fällen liberalere Ansät-ze verfolgt, was ausdrücklich zu begrüssen ist. Es ist auch ein sogenanntes «Handbuch» in Ausarbeitung, welches im Entwurf vorliegt und die Auslegung nach ständi-ger Praxis und geltender Recht-sprechung baugesetzlicher Vor-schriften dokumentieren soll. Es soll letztendlich den Vollzug

aller damit befasster Personen-kreise erleichtern.Ich bin der Auffassung, dass vor allem baugesetzliche Bestim-mungen selbsterklärend sein sollten. Die Balance zwischen Notwendigem und Überflüssi-gem ist mitunter schwierig zu finden, auch weil verschiedens-te Interessen hierbei mitspielen. Die Architektur hat sich in den letzten Jahren augenscheinlich gewandelt, insbesondere was die kubisch geprägten Bauten anbelangt. Stehen die bauge-setzlichen Bestimmungen die-ser sich wandelnden Baukultur offen gegenüber?

Patrick Indra: Ich schätze die Be-mühungen, die seitens des Lan-des diesbezüglich vorgenommen wurden, z. B. mit der Festlegung der maximalen Bauhöhe von 12 m, zudem wurde im Bereich ,Pultdach‘ eine Erleichterung im Gesetz verankert. Positiv ist auch, dass das ,flache‘ Dach in immer mehr Gemeinden mög-lich ist. Betrachten wir ein Planungsbei-spiel in einer Wohnzone 2/B: In dieser Zone sind die Höhenvor-schriften am unterschiedlichs-ten. In manchen Gemeinden kommt ein Hangzuschlag zur Anwendung und in einigen we-nigen nicht, obwohl die Höhe im-mer am tiefsten Punkt gemessen wird. Wenn wir die gesetzlichen Vorgaben einhalten (müssen) – betr. die Raumhöhen, Statik, Erd-bebensicherheit, Schallschutz, Energie- resp. Dämmvorschrif-ten und weiteren wichtigen technischen Vorschriften wie Dachgefälle usw. – dann wird es manchmal sehr schwierig und «eng», bei einer dreigeschossigen Baute eine einwandfrei funktio-nierende Planung resp. konst-ruktive Qualität zu implemen-tieren. Natürlich könnten wir abschrägen oder zurücksetzen, schade ist eigentlich nur, dass es sich meistens nur um wenige Zentimeter handelt. Das heisst, dass es manchmal um einen Zentimeterkampf für ein Gebäu-de geht, das am Hang feinglied-rig den Höhenkurven folgt und dem Nachbarn das Maximum an

Besonnung und Aussicht ermög-licht. In diesem Sinne fordert die vermehrt neuzeitlich kubi-sche Architektur den hohen De-tailierungsgrad der Regelungen in den Bauordnungen doch sehr heraus. Manchmal wird unserer Gilde vorgeworfen, die gesetzlichen Instrumente zu überspannen. Grundsätzlich sind wir dem Bauherrn verpflichtet, eine wirt-schaftliche, optimale Lösung zu präsentieren. Dabei sprechen wir von einer inneren und äus-seren Qualität des Gebäudes. Die Behörden interessiert das äusse-re Erscheinungsbild sicherlich mehr, was ich auch verstehe. Was aber vielfach vergessen wird, ist die konstruktive Qualität. Grundsätzlich sind wir immer bemüht, eine ortsplanerische adäquate und gute Lösung zu präsentieren.

Wolfgang Schatzmann: Ich wür-de die Qualität der Architektur keinesfalls von der Qualität der Bestimmungen abhängig ma-chen. Ich teile die Ansicht nicht,

dass Architekturqualität von der Dachform, von der Gebäu-dehöhe usw. abhängig ist. Die Architektur soll zum Ausdruck bringen, was für den Ort richtig ist. Architektonische Ziele sind in eine räumliche Sprache zu übersetzen und insofern eine Baute im Rahmen der gesetzli-chen Möglichkeiten so zu pla-nen, dass «brauchbare» Überbau-ungen entstehen, die nicht nur der erlaubten Ausnützungsziffer entsprechen. Auffallend ist eher, dass die bau-gesetzlichen Bestimmungen der Entwicklung der Grundstücks-preise Rechnung tragen sollen. Das heisst, dass der örtlichen Si-tuation das Maximum an Raum abgewonnen werden muss. Die Folge sind oft architektonische Verkrampfungen, die aber sei-tens der Planer bzw. der Bauherr-schaft oft auf die gesetzlichen Bestimmungen zurückgeführt werden, anstelle der Erkenntnis, dass nur wirtschaftliche An-sprüche Mutter der Entwurfsidee waren. Natürlich ist es wichtig, Gesetze und Bestimmungen auf

Manfred Gsteu, Amt für Bau und InfrastrukturAbt. Baubewilligungen, Ortsplanung; Fachbereichsleiter Baurecht und Brandschutz

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3302/2016

§§

ihre Herleitung und den Nutzen zu prüfen, um im Idealfall die Entwicklung der Gesellschaft zu fördern und nicht Einzelinteres-sen zu befriedigen.

Manfred Gsteu: Die bereits in erster Lesung behandelte Revi-sion zum Baugesetz beinhaltet eine liberalere Bemessungsme-thode der Gebäudehöhen bei Flachdächern, somit hat der Ge-setzgeber hier schon der notwen-digen Vorsorge zu einer im Land wieder üblichen Baukultur von Flachdachbauten Rechnung ge-tragen. Diese rechtliche Anpas-sung folgte einer Initiative der liechtensteinischen Ingenieur- und Architektenvereinigung lia, der die Baubehörde sowie die Ge-meinden selbst im positiven Sin-ne argumentativ folgen konnten.Die Zulässigkeit von Dachformen aller Art ist letztendlich auch eine Frage der Gestaltung allge-mein und demzufolge integra-tiver Bestandteil der Gemeinde-bauordnung. Auch hier sind die Gemeinden dem Trend nicht ab-geneigt und haben – im Gegen-satz zu früheren Bestimmungen – das Flachdach als Dachform mehrheitlich nicht mehr ausge-schlossen.

Augenfällig sind die unter-schiedlichen Bestimmungen in den Gemeindebauordnungen bei den sogenannten «kleinen»

und «grossen» Grenzabstän-den. Hier stellt sich wirklich die Frage, welcher Sinn dahin-ter steckt, dass diese KGA und GGA in einem so kleinen Land fast von Gemeinde zu Gemein-de einer unterschiedlichen Be-messung unterliegen?

Patrick Indra: Man könnte unser Land mit einer Stadt vergleichen, die in 11 Bezirke aufgeteilt ist. Dann würde wohl kaum jemand auf die Idee kommen, in den 11 Bezirken unterschiedliche Bau-ordnungen anzuwenden. Es be-steht auch die Frage, ob es im Sin-ne der Landesplanung ist, dass die Strukturen in jeder Gemein-de wechseln, ausgenommen den zwei Berggemeinden. Bei den baugesetzlichen Bestimmungen bezüglich dem «grossen» und «kleinen» Grenzabstand (KGA/GGA) ist diese Überreglemen-tierung augenscheinlich. Hier würde es wirklich ausreichen, das Baugesetz als Grundlage zu nehmen und auf weitere Detail-Regulierungen zu verzichten. Meines Erachtens wäre es mög-lich, den «grossen» Genzabstand jeweils zu berechnen und den «kleinen» Grenzabstand gemäss Baugesetz zu definieren, was be-reits einige Gemeinde praktizie-ren. Natürlich müssten bei einer solchen Regelung die Höhen und Längen entsprechend angepasst werden. Jede Veränderung hat

Anpassungen zur Folge, doch dann liegen klare Regelungen vor, die unnötige Interpretati-onsspielräume ausschliessen. Es wäre also ein erstrebenswertes Ziel, die Gemeindebauordnun-gen in den Bereichen, bei denen die Bauwerber unnötig und ohne substanziellen Mehrwert ein-geschränkt werden, zu verein-heitlichen. Im Weiteren wäre es ebenfalls erstrebenswert, alles was bereits durch die Zonenpla-nung, die Richtpläne und durch weitere Spezialvorschriften be-reits definiert ist, welche die Grundsätze einer gewünschten architektonischen Entwicklung abbilden, nicht nochmals mit bevormundenden und unnöti-gen Detail-Reglementierungen zu behaften. Dies ergibt weder für den Bauwerber, die Planer, die Baubehörden noch für das architektonische Landschafts-bild einen Mehrwert.

Wolfgang Schatzmann: Fakt ist, dass es in den Gemeinden un-terschiedliche Ansichten gibt, wie ein Gebäude situiert werden muss, was die Grenzabstände an-belangt. Bei der Erarbeitung der Gemeindebauordnungen sind Fachleute beteiligt. Es zeigt sich, dass auch Fachleute unterschied-licher Auffassung sein können. Nun stellt sich die Frage: Nach welchem Diktat die Fachleute handeln, dass so unterschiedli-

che Auffassungen zu Tage treten können?Der baugesetzliche Grenzab-stand ist unbestritten und einfach zu vollziehen. Es gibt Gemeinden, die von Fachleu-ten beraten werden und diesen Grenzabstand als ungenügend einstufen. Ungenügend des-halb, weil die erforderliche Be-sonnung bzw. Belichtung der Wohnräume bei der Bebauung von Nachbarparzellen nicht ge-währleistet ist. Zur Sicherstel-lung der Wohnhygiene» wurde der zusätzliche Bauordnungsab-stand eingeführt. Um diesen unterschiedlichen Berechnungsmethoden entge-gen zu wirken, aber trotzdem eine gute Wohnqualität zu bie-ten, wäre eine Möglichkeit, die Grenzabstände nach Baugesetz zu erhöhen. Dies vor allem bei Gebäudehöhen ab 7 m. Wobei ich an dieser Stelle festhalte, dass die Wohnqualität nicht allein von Grenzabständen abhängt, sondern auch von der generellen Planung. Auf diese Weise könnte eine ge-setzliche Vereinheitlichung im Land geschaffen werden. Aller-dings bin ich mir bewusst, dass auch in diesem Bereich das wirt-schaftliche Diktat zählt und so-mit die Opposition garantiert ist.§§ Art. 16 Grenzabstände

1. Der Grenzabstand ist - soweit nicht durch BauG, Richt-, Überbauungs- und Gestal-

tungsplänen oder andere Planungsinstrumente festgelegt - abhängig von der Gebäude-

höhe.2. Es wird unterschieden zwischen grossem und kleinem Grenzabstand. Für die Ge-

werbezonen gelten die baugesetzlichen Abstände.

3. Der grosse Grenzabstand wird nutzungsbezogen in Abhängigkeit von der Lage

der Haupt- wohnräume angewandt und gilt für die zugehörige Fassade. In

Grenzfällen oder bei quadratischem Grundriss bestimmt die Gemeinde die für den gros-

sen Grenzabstand massgebliche Fassade. Der grosse Grenzabstand beträgt generell

5.00 m. 4. Der kleine Grenzabstand beträgt:

a) bis zu einer Gebäudehöhe von 7.00 m: mindestens 3.50 m;

b) bis zu einer Gebäudehöhe von 9.00 m: mindestens 4.00 m;

c) bis zu einer Gebäudehöhe von 12.00 m: mindestens 5.00 m.

5. Bei Bauten, die eine grössere Gebäudehöhe als 12.00 m auf-

weisen dürfen, gelten die Be- stimmungen des Baugesetzes.

§ 1. Der Grenzabstand ist - soweit nicht durch BauG, Richt-, Überbauungs- und Gestal-

tungsplänen oder andere Planungsinstrumente festgelegt - abhängig von der Gebäude-

höhe.2. Es wird unterschieden zwischen grossem und kleinem Grenzabstand. Für die Ge-

werbezonen gelten die baugesetzlichen Abstände.

3. Der grosse Grenzabstand wird nutzungsbezogen in Abhängigkeit von der Lage

der Haupt- wohnräume angewandt und gilt für die zugehörige Fassade. In

Grenzfällen oder bei quadratischem Grundriss bestimmt die Gemeinde die für den gros-

sen Grenzabstand massgebliche Fassade. Der grosse Grenzabstand beträgt generell

5.00 m.

4. Der kleine Grenzabstand beträgt:

a) bis zu einer Gebäudehöhe von 7.00 m: mindestens 3.50 m;

b) bis zu einer Gebäudehöhe von 9.00 m: mindestens 4.00 m;

c) bis zu einer Gebäudehöhe von 12.00 m: mindestens 5.00 m.

5. Bei Bauten, die eine grössere Gebäudehöhe als 12.00 m auf-

weisen dürfen, gelten die Be- stimmungen des Baugesetzes.

§ Art. 21 GrenzabständeSofern nicht durch Zonenbestimmungen oder Überbauungsrichtpläne und Überbauungs-

pläne abweichend geregelt, wird der Grenzabstand wie folgt ermittelt:

a) der Grenzabstand ist der Mindestabstand der Fassade von der Grenze. Sein Mass ist

abhängig von Gebäudehöhe und Gebäudelänge. Es wird unterschieden nach grossem und

kleinem Grenzabstand;b) der grosse Grenzabstand (gGA) gilt für die besonnte Längsseite des Gebäudes; es wird

rechtwinklig zu ihr gemessen. Kann die Hauptorientierung nicht eindeutig ermittelt werden,

wie z.B. bei annähernd quadratischen oder unregelmäs- sigen Gebäudegrundrissen und bei

Ost-West-Orientierung der Wohn- und Arbeitsräume, bestimmt die Baubehörde die Anord-

nung des grossen Grenzabstandes. Er beträgt mind. 5.00 m;c) der kleine Grenzabstand (kGA) gilt für die vom grossen Grenzabstand nicht erfassten

Fassaden. Er entspricht 2/3 des jeweiligen grossen Grenzabstandes.

Berechnung gemäss Anhang III: gGA = H/3.5 + L/5, kGA = 2/3 x (H/3.5 + L/5)

H = zugehörige Fassadenhöhe L = zugehörige Fassadenlänge;d) in jedem Fall sind die baugesetzlichen Mindestabstände einzuhalten.

Page 34: bau:zeit Ausgabe 42

34 02/2016

Das neue Businesshotel in Bendern wird vornehmlich Geschäftsreisende, aber auch Urlauber beherbergen.

Smartes Businesshotel inBendern auf der ZielgeradenDer Bau des «b_smart hotel» in Bendern läuft nach Plan. Das neue Businesshotel mit Self-Check-in soll im April 2016 eröffnet werden. Die ersten Buchungen sind bereits eingetroffen.

«Die Vorbereitungen für die Ho-teleröffnung laufen auf Hochtou-ren», sagt Dr. Thomas Plank, De-legierter des Verwaltungsrates der im Oktober letzten Jahres ge-gründeten Betriebsgesellschaft bsmarts AG. «Wir sind gut im Zeitplan und freuen uns, wenn es ab April losgeht», so Plank. Der Südtiroler Hotelexperte be-rät die Initianten des Hotels seit Beginn. Unterstützt wird er von einem operativ tätigen Team, das sich neben der Planung des Betriebs auch um die Vermark-tung des Hotels kümmert. Dazu wurden in den letzten Mona-ten Gespräche mit lokalen Leis-tungsträgern geführt. Ziel sei es, attraktive Gesamtangebote mit Partnern aus der Region für Geschäfts- und Gruppenreisende sowie Urlauber anzubieten. Die intensive Vorarbeit trägt Früchte. «Erste Buchungen liegen bereits vor», freut sich Plank.

Neues Hotelkonzept in der RegionDie Initianten des «b_smart hotel» in Bendern setzen auf

ein innovatives Buchungs- und Check-in-Konzept, das sich von traditionellen Hotelbetrieben unterscheidet: Die Zimmer können online oder telefonisch gebucht werden. Der Gast kann mit seinem Namen oder einem Code am Check-in- Terminal sei-ne Zimmerkarte abholen – und dies zu jeder Tages- oder Nacht-zeit. Das neue Businesshotel mit 57 Zimmern will mit einem an-deren Verständnis von Service, einem einladenden Design, op-timierten Prozessen und nicht zuletzt mit einem attraktiven Preis überzeugen. Es zählt des-halb in der Branche zu den New Generation Hotels. Diese Hotel-art ist zwar nicht neu, aber in der Region noch nicht bekannt. «Viele Geschäftsreisende kennen ähnliche Konzepte bereits aus anderen Ländern», erzählt Plank. «Ihnen ist auch der Self-Check-in vom Flughafen bestens bekannt», ergänzt er. Das «b_smart hotel» werde sich als Businesshotel, aber in der Ferienzeit auch als Kurzurlaubshotel etablieren, so Plank. Der Hotelexperte ist über-

_57 Zimmer in vier Kategorien, alle Zimmer zur Einzel- oder Doppelnutzung_24 Stunden Check-in_Gastronomieangebot b_smart bar_Exklusiver Fitness- und Wellnessbereich b_smart fi t & well_Standort: Gamprin-Bendern_Eröffnung: April 2016_Weitere Informationen: www.b-smarthotel.net

b_smart hotel in Bendern

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3502/2016

_57 Zimmer in vier Kategorien, alle Zimmer zur Einzel- oder Doppelnutzung_24 Stunden Check-in_Gastronomieangebot b_smart bar_Exklusiver Fitness- und Wellnessbereich b_smart fi t & well_Standort: Gamprin-Bendern_Eröffnung: April 2016_Weitere Informationen: www.b-smarthotel.net

_8 Zimmer in zwei Katego-rien, alle Zimmer zur Einzel- oder Doppelnut-zung

_24 Stunden Check-in_Kostenloser Kaffee, Tee

und Orangensaft_Standort: Sevelen_Eröffnung: 5. Mai 2014_Weitere Informationen:

www.b-smartmotel.net

b_smart motel in Sevelen

zeugt, dass das Businesshotel dazu beitragen wird, den Stand-ort Liechtenstein noch attrakti-ver zu machen.

Testschlafen im HotelNach der Schlüsselübergabe durch die Immobiliengesell-schaft bho aktiengesellschaft und vor der geplanten Eröffnung im April soll der Hotelbetrieb mit Geschäftspartnern, Lieferan-ten und Freunden eine Woche lang getestet werden. Die Gäste werden im Hotel übernachten, dessen Angebote in Anspruch nehmen und Feedback geben können – etwa zu den Bereichen Onlinebuchung, Check-in, Über-nachtung, Frühstück, Bar, Fit-ness- und Wellnessbereich. Auch das Betriebsteam der bsmarts AG

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wird den Betrieb testen. «Für uns ist es wichtig, die Meinung der Gäste zu kennen und uns auch immer wieder selbst in deren Rolle zu versetzen», betont Plank. Erfolgreiches b_smart motelHilfreiche Erfahrungen konnten bereits im «b_smart motel» in Sevelen gesammelt werden. Der kleine Bruder des Businesshotels wurde vor eineinhalb Jahren er-öffnet. «Das Motel war unser Pi-lotprojekt und der beste Praxis-test für unser Konzept», so Plank. «Unsere Erkenntnisse sind in die Konzeption und den Aufbau des ‹b_smart hotel› eingeflossen.» Und wie läuft das b_smart mo-tel? «Unsere Erwartungen hin-sichtlich Auslastung wurden ein-deutig übertroffen», sagt Plank. «Das Konzept ist erfolgreich und hat grosses Potenzial.»

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folgt

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36 02/2016

projektpräsentation

Ein Haus zieht um –Rechenmacherhaus in Planken

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3702/2016

Das Rechenmacherhaus in Planken mit seiner über 450-jährigen Ge-schichte wurde 67 m nach Norden an die Dorfstrasse zwischen die Kapelle St. Josef und das «Menahaus» transloziert, wo sich im Plan-kner Dorfzentrum mit dem Dreischwestern-Haus nun ein einmaliges Häuserensemble mit historischem Charakter präsentiert.

Text: Johannes Kaiser • Fotos: Roland Korner

Nachdem die Abbruchbewilligung für das Rechenmacherhaus den privaten Besitzern vom Amt für Bau und Infra-

struktur im Jahre 2012 vorlag, wurde der Plan-kner Gemeinderat auf Initiative des Gemein-devorstehers Rainer Beck aktiv und fasste den einstimmigen Beschluss, dieses Haus als einen bedeutenden Zeitzeugen der liechtensteini-schen Kultur-, Bau- und Siedlungsgeschichte zu erhalten. Es bedurfte dann zahlreicher Ge-spräche und eines grossen Engagements, denn am bestehenden Standort – das war klar – gab es kein «Überleben» des 450 Jahre alten Rechen-macherhauses. Das 1558 erbaute Wohnhaus gilt als bislang ältestes bekanntes Haus von Plan-ken. Aus dem 16. Jahrhundert gibt es in Liech-tenstein mittlerweile nur noch wenige Bauten, wobei die meisten nicht unverändert erhalten blieben, sondern bereits mehrfach umgebaut worden sind. Viele sind aufgrund der enormen Bautätigkeit der letzten Jahrzehnte sogar voll-ständig verschwunden.

Translokation um 67 mAnlässlich des «Tags der offenen Tür» liess Vor-steher Rainer Beck die «Rettungsgeschichte» des Rechenmacherhauses Revue passieren und dankte an dieser Stelle dem früheren langjähri-gen Gemeindevorsteher Anton Nägele, der mit dem Verkauf seiner zentral gelegenen Boden-parzelle an die Gemeinde einen wesentlichen Beitrag leistete, damit das Rechenmacherhaus ins historisch bedeutungsvolle Dorfzentrum transloziert werden und ihm somit einen neue Bleibe gegeben werden konnte. So wurde das Rechenmacherhaus von seinem ursprüngli-chen Standort um 67 m nach Norden an die Dorfstrasse zwischen die St. Josefskapelle und das «Menahaus» versetzt.

Wissenswertes

Die Besitzerfamilie mit Vater Jakob Philip Gantner und Sohn Joseph Jakob Gantner – «s’Rächamachers» – wurde an den Liechtensteinischen Landes-ausstellungen 1895 beziehungsweise 1934 für ihr handwerkliches Schaffen ausgezeichnet. Die Werkzeuge und Ge-rätschaften, welche ursprünglich in der Rechenmacherwerkstatt in Gebrauch waren, befi nden sich heute im Liechten-steinischen Landesmuseum in Vaduz.

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Page 38: bau:zeit Ausgabe 42

38 02/2016

oben: Neuer Standort an der Dorf-strasse zwischen dem «Menahaus» und der Kapelle St. Josef

links: Holzstrickkonstruktionen lassen sich gut translozieren, wie dies mehre-re Beispiele in Liechtenstein zeigen.

rechts: Dort wo es notwendig war, wurden subtile Erneuerungsarbeiten vorgenommen.

unten: Einblicke in die Umbau- und Sanierungsphase innen und aussen.

Page 39: bau:zeit Ausgabe 42

3902/2016

Es galt verschiedene Welten, jene des 16. Jahrhunderts, jene der zwanziger Jahre des 20. Jahrhunderts mit den heutigen An-sprüchen «glücklich zu verheiraten», was eine nicht alltägliche aber umso interessantere Bauaufgabe für alle Beteiligten war. Damit dieses etwas aussergewöhnliche Bauvorhaben, die Integ-ration einer translozierten Hofstätte in den Dorfkern gelingen konnte, ist der Gemeinde, vertreten durch den Gemeindevorste-her Rainer Beck und den Gemeinderat, der Projektgruppe und der Denkmalpflege, die gemeinsam um angemessene Lösun-gen gerungen haben, und insbesondere den ausführenden Handwerkern zu verdanken.

Florin Frick, Architekt Frick Architekten AG, Schaan

Wiederaufbau in der ursprünglichen BautypologieMit dem Konzept und der Restaurierung wurde Architekt Florin Frick, Frick Architekten AG, Schaan, beauftragt. «Im Jahre 1809 zählte man in Planken 33 Häuser. 32 der Häuser haben entlang der Dorfstrasse gestanden, das Rechenmacherhaus befand sich als einziges oberhalb am Hang, abseits der Strasse», so Florin Frick. Da das Rechenmacherhaus aus bekannten Gründen nicht mehr am ursprünglichen Standort aufrechterhalten werden konnte, bestand nur die Möglichkeit der Versetzung bzw. Translokation. «Translokationen von Holzstrickbauten fanden in den vergange-nen Jahrhunderten immer wieder statt. Mussten Menschen ihren Wohn- und Betriebsstandort wechseln, wurden häufig auch die Holzbauten mitgezügelt», führt der Architekt aus. Holzstrickkon-struktionen sind nach einem «Baukastenprinzip» konzipiert und in Einzelteile gegliedert. Florin Frick betont, dass es eine klare Vor-gabe war, das Rechenmacherhaus samt Zubauten, wie es am alten Standort bestand, zu versetzen. Auf spätere Zubauten, wie die neue Stallscheune von 1922 sowie den südöstlichen Werkstattanbau von 1917, wurde ganz bewusst nicht verzichtet, um der Ursprungsbau-te gerecht zu werden. Der Giebel des Wohnhauses wurde «gedreht» und präsentiert sich heute, so wie er im Kern von 1558 war.

Sorgfältige Demontage, Reinigung, Ergänzungen und WiederaufbauWie Florin Frick ausführt, befand sich das Rechenmacherhaus an seinem ursprünglichen Standort summarisch in einem eher schlechten Zustand, wobei dies insbesondere die später dazuge-kommenen Bauteile betraf. Die wertvollsten Gebäudeteile hinge-gen, wie die Strickkonstruktion von 1558, die Stube und Nebenstu-be bzw. Kammer und Nebenkammer im Obergeschoss seien mit partiellen Auswechslungen und Ausbesserungen instandstellbar gewesen. So wurde dieser Wohnteil einschliesslich der Innenaus-bauten sorgfältig demontiert, in einer Zimmerei gereinigt, er-gänzt, provisorisch aufgebaut, wieder auseinander genommen und wiederum am neuen Standort aufgebaut. Der westliche Teil des Wohnhauses, der Werkstattanbau und die Holzkonstruktion der Stallscheune, konnte somit erfolgreich an den neuen Standort transloziert und wieder erstellt werden, während der östliche Teil des Wohnhauses sowie sämtliche «gemauerten» Wände und Fun-damente neu erstellt werden mussten.

Erhaltung des ursprünglichen Bautyps und CharaktersAuf die Wiederherstellung des Kellers unter der Stube und Ne-benstube wurde verzichtet, da sich unter dem ursprünglich nur teilweise unterkellerten Werkstattgebäude ein zusätzlicher hier-zu geeigneter Raum ergab, begründet dies Florin Frick in seinem Fachbericht über die Translokation des Rechenmacherhauses.

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«Rechenmacherhaus» – eines der ältesten Häuser in LiechtensteinDas Rechenmacherhaus, benannt nach den letzten liechtensteinischen Rechen-machern Jakob Philip Gantner (1860 –1932) und seinem Sohn Joseph Jakob Gantner (1896 –1967) ist wohl das älteste Wohnhaus in Planken und gehört zu den ältesten Häusern in ganz Liechtenstein. Der Kernbau stammt aus dem Jahr 1558. Trotz langjähriger Bemühungen zur Unterschutzstellung dieses im Privat-besitz befindlichen, altehrwürdigen Gebäudes lag im Dezember 2012 eine gültige Abbruchbewilligung vor.

Die Gemeinde Planken wollte den Verlust dieses bedeutenden Zeugnisses der liechtensteinischen Kultur-, Bau- und Siedlungsgeschichte nicht einfach hinneh-men und konnte die stark sanierungsbedürftige Liegenschaft aus dem Privatbe-sitz übernehmen. Nachdem der Erhalt am bisherigen Standort nicht möglich war, wurde nach einem geeigneten und passenden Standort gesucht und mit einer Parzelle direkt an der Dorfstrasse vor der Kapelle St. Josef gefunden.

Mit der Translozierung des Rechenmacherhauses in ein siedlungshistorisch sensibles Gebiet erfährt das Ortsbild von Planken durch die Ensemblewirkung der ältesten Häuser eine enorme Aufwertung. Das zwischenzeitlich unter Denk-malschutz gestellte Rechenmacherhaus erstrahlt seit November 2015 in neuem Glanz und erfreut sowohl die Einwohnerschaft als auch unsere Gäste aus nah und fern.

Ein grosser Dank für die erfolgreiche Umsetzung dieses einmaligen Projektes ge-bührt dem Gemeinderat und der beauftragten Projektgruppe sowie allen beteilig-ten Fachexperten, Planern und Handwerkern, die aus dem Rechenmacherhaus ein echtes Schmuckstück mitten in Planken gemacht haben. Entscheidend war jedoch die Bereitschaft von Altvorsteher Anton Nägele, den notwendigen Boden der Gemeinde zu verkaufen. Herzlichen Dank Toni!

Rainer Beck, Gemeindevorsteher Planken

Mit sorgfältigen Sanierungsarbeiten wurde die ursprüngli-che Rechenmacherhaus-Baute transloziert.

Mischung zwischen Erhalt und NutzbarkeitIn den neu erstellten Bereichen eröffneten sich dadurch in baulicher Hinsicht mehr Möglichkeiten, den heu-tigen Wohnnutzungen gerecht zu werden, als dies die ursprüngliche Konstellation zugelassen hätte. Architekt Florin Frick weist explizit darauf hin, dass es neben dem Erhalt der ursprünglichen Bausubstanz das Ziel war, die Nutzung der verschiedenen Gebäudeteile für Wohnzwe-cke zu ermöglichen. Trotz diesen Um- und Neunutzungen eines Teils der Bauten gelang es auf hervorragende Wei-se, das Erscheinungsbild bzw. den Charakter der nörd-lich angebauten Stallscheune wie auch des südöstlichen Werkstattgebäudes zu wahren.

Im Sinne einer aktiven, dem Haus entsprechenden scho-nenden Nutzung, wurde das Haus im Rahmen eines für ein Denkmalschutzobjekt ästhetisch wie auch bauphy-sikalisch vertretbaren Masses wärmegedämmt und es entspricht weitgehend den heutigen Energievorschriften.

Page 41: bau:zeit Ausgabe 42

4102/2016

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