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Befreiungen von Gefahrgutvorschriften – Tool zur systematischen Prüfung. Die korrekte Abwicklung eines Gefahrguttransportes ist oftmals sehr kompliziert. Wer kann, versucht die Beförderung gefährlicher Güter so einfach wie möglich durchzuführen. - PowerPoint PPT Presentation
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Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 1
Befreiungen von Gefahrgutvorschriften – Tool zur systematischen Prüfung
Die korrekte Abwicklung eines Gefahrguttransportes ist oftmals sehr kompliziert. Wer kann, versucht die Beförderung gefährlicher Güter so einfach wie möglich durchzuführen.
Die folgende Präsentation soll einfach und schnell Klarheit bringen, ob es möglich ist, den Transport unter vereinfachten Bedingungen durchzuführen.
Mit maximal 9 Fragen gelangen Sie schnell und einfach zum Ergebnis.
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 2
Frage 1
Ist das zu
befördernde Gutein gefährliches Gut nach ADR
???
Ist das zu
befördernde Gutein gefährliches Gut nach ADR
???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 3
Frage 2
Finden die Befreiungen des Gefahrgut-
beförderungsgesetzesAnwendung
???
Finden die Befreiungen des Gefahrgut-
beförderungsgesetzesAnwendung
???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 4
Frage 3
Ist eine Freistellung
nach Unterabschnitt 1.1.3.1
möglich???
Ist eine Freistellung
nach Unterabschnitt 1.1.3.1
möglich???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 5
Frage 4
SindFreistellungen gemäß
UA 1.1.3.2, 1.1.3.3 und 1.1.3.5möglich
???
SindFreistellungen gemäß
UA 1.1.3.2, 1.1.3.3 und 1.1.3.5möglich
???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 6
Frage 5
Gibt es Möglichkeiten der Befreiung
gemäß Sondervorschrift aus Spalte 6 ADR
???
Gibt es Möglichkeiten der Befreiung
gemäß Sondervorschrift aus Spalte 6 ADR
???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 7
Frage 6
Kann eine Ausnahme nach § 5 GGVSE
beantragt werden???
Kann eine Ausnahme nach § 5 GGVSE
beantragt werden???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 8
Frage 7:
Können Ausnahmen nach GGAV oder
ADR-Vereinbarungen angewandt werden
???
Können Ausnahmen nach GGAV oder
ADR-Vereinbarungen angewandt werden
???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 9
Frage 8
Kann das Material
gemäß den Vorschriften Kapitel 3.4 versandt
werden???
Kann das Material
gemäß den Vorschriften Kapitel 3.4 versandt
werden???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007 Folie 10
Frage 9
Werden die Mengengrenzen
gemäß UA 1.1.3.6überschritten
???
Werden die Mengengrenzen
gemäß UA 1.1.3.6überschritten
???
janein
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007
Die Vorschriften des ADR und GGVSE finden keine Anwendung.
Folie 11
Wichtig ist aber, dass die in den Vorschriften definierten Voraussetzungen für die entsprechenden Befreiungen
eingehalten werden.
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007
Teilweise Befreiungen
Folie 12
Es sind Erleichterungen von den Vorschriften möglich, aber keine generelle Befreiung.
Ausbilderinfos
© Verlag Heinrich Vogel, München – Oktober 2007
Sämtliche Vorschriften des ADR sind zu beachten.
Folie 13
In diesem Fall sind keine Befreiungen möglich. Der Transport ist „kennzeichnungspflichtig“.