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Beihefter zu DStR 13-14/2018 – Berlin – April 2018 BStBK KammerReport 04-2018 13 TITEL-THEMA BStBK-Ausbildungskonferenz: Generation Z im Fokus Steuerberater bilden bundesweit mehr als 18.000 Steuerfachangestellte aus und fast 4.000 Umschüler nutzen die Chance, künftig in eine Steuerberatungskanzlei zu wechseln. Dieses große Interesse am steuerberatenden Beruf zeigt sich auch in der Rangliste aller bundesweit angebotenen Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) für 2017: Erstmals erreichte die Ausbil- dung zum/zur Steuerfachangestellten Platz 20. Um den Erfolgskurs auch zukünftig halten zu können, schafft die BStBK mit der Ausbil- dungskonferenz eine Diskussionsplattform für die Vertreter der Steuerberaterkammern zu zentralen Themen der Aus- und Fortbildung. Denn trotz des aktuellen Zuspruchs ist es auch zukünftig eine der drängenden Herausforde- rungen für den steuerberatenden Beruf, qua- lifizierte Mitarbeiter zu finden und zu binden. Bereits die Initiative „Steuerberatung 2020“ der BStBK und aller 21 Steuerberaterkammern identifizierte stetige Weiterbildung als einen zentralen Erfolgsfaktor des Berufsstands. So- mit diskutierten die Vertreter der BStBK und Was bewegt die Jugendlichen heutzutage? Diese und weitere Fragen rund um die Themen Aus- und Fortbildung standen auf der Agenda der BStBK-Ausbildungskonferenz am 13. März 2018. Rund 60 Vertreter der Steuerberaterberaterkammern nahmen an der Veranstaltung im Berliner Oberstufenzentrum Logistik, Tourismus und Steuern teil. Die Teilnehmer der BStBK-Ausbildungskonferenz in Berlin der Steuerberaterkammern bei der Konferenz u. a. angeregt über die aktuellen Ausbildungs- zahlen, geeignete Kanäle für die Ansprache der Jugendlichen, weiteren Aus- und Fortbil- dungsbedarf und die Ausbildungsvergütung. Auch Auszubildende im Bereich Steuern des Oberstufenzentrums Logistik, Tourismus und Steuern berichteten über ihre Projektarbeiten. Im Fokus der Veranstaltung stand die soge- nannte Generation Z (Jahrgänge ab 1995). Was sind die Besonderheiten der Genera- tion Z? Welche Marketingstrategien erreichen die Jugendlichen? Auf Einladung der BStBK referierte Prof. Dr. Christian Scholz, Lehrstuhl- inhaber für Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, dessen Tätigkeitsbereich die Erforschung der Arbeitswelt ist. Scholz gab einen Einblick in die Erwartungshaltung der Generation Z an die zukünftige Arbeitswelt und sprach Empfeh- lungen zu erfolgreichen Marketingmaßnahmen aus. Laut Scholz legen die Jugendlichen u. a. Wert auf einen strukturierten Arbeitsalltag und einen sicheren Beruf. Im Ergebnis kann unser Berufsstand hierbei seine Vorteile ausspielen. Denn die Steuerberatung bietet mit kleineren Kanzleigrößen ein gutes Arbeitsumfeld und ge- regelte Arbeitszeiten. Außerdem finden Auszu- bildende mit festgelegten Arbeitsprozessen ein strukturiertes Aufgabenfeld vor, das ihnen eine solide Lebensgrundlage bietet. Ebenfalls stellten die BStBK und die Steuer- beraterkammer Nürnberg die gemeinsam er- arbeiteten Marketingmaßnahmen zum neuen Fachassistenten Rechnungswesen und Con- trolling (FARC) vor. Neben einem Flyerentwurf wurden u. a. auch Vorlagen für Websitetexte und Testimonial-Interviews vorgelegt. Mit der geplanten Fortbildung, die ab Herbst 2019 angeboten wird, können Steuerberater ihren Mandanten ein breites Leistungsspektrum in der betriebswirtschaftlichen Beratung und ih- ren Mitarbeitern zusätzlich Aufstiegschancen bieten. Dies entspricht den Interessen der Zielgruppe, denn Jugendliche der Generation Z legen großen Wert auf Weiterentwicklungs- möglichkeiten nach einer Berufsausbildung. Der FARC macht neben dem Steuerfachwirt und dem Fachassistenten für Lohn und Gehalt (FALG) den Ausbildungsberuf somit attraktiver. Die Konferenzteilnehmer waren sich einig, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe auch für die Steuerberatungskanzleien zu- künftig eine große Herausforderung bleibt. Ziel der Veranstaltung war es deshalb, die erfolgreichsten Maßnahmen zur Nachwuchs- gewinnung zu finden und ihr Potential zu dis- kutieren. Aufgrund der positiven Resonanz findet die Ausbildungskonferenz der BStBK zukünftig alle drei Jahre statt.

Beihefter zu DStR 13-14/2018 – Berlin – April 2018 Welche Marketingstrategien erreichen die Jugendlichen? Auf Einladung der BStBK referierte Prof. Dr. Christian Scholz, Lehrstuhl-inhaber

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Beihefter zu DStR 13-14/2018 – Berlin – April 2018

BStBK KammerReport 04-2018 13

T I T E L-T H E M A

BStBK-Ausbildungskonferenz: Generation Z im Fokus

Steuerberater bilden bundesweit mehr als 18.000 Steuerfachangestellte aus und fast 4.000 Umschüler nutzen die Chance, künftig in eine Steuerberatungskanzlei zu wechseln. Dieses große Interesse am steuerberatenden Beruf zeigt sich auch in der Rangliste aller bundesweit angebotenen Ausbildungsberufe des Bundesinstituts für berufliche Bildung (BiBB) für 2017: Erstmals erreichte die Ausbil-dung zum/zur Steuerfachangestellten Platz 20. Um den Erfolgskurs auch zukünftig halten zu können, schafft die BStBK mit der Ausbil-dungskonferenz eine Diskussionsplattform für die Vertreter der Steuerberaterkammern zu zentralen Themen der Aus- und Fortbildung. Denn trotz des aktuellen Zuspruchs ist es auch zukünftig eine der drängenden Herausforde-rungen für den steuerberatenden Beruf, qua-lifizierte Mitarbeiter zu finden und zu binden. Bereits die Initiative „Steuerberatung 2020“ der BStBK und aller 21 Steuerberaterkammern identifizierte stetige Weiterbildung als einen zentralen Erfolgsfaktor des Berufsstands. So-mit diskutierten die Vertreter der BStBK und

Was bewegt die Jugendlichen heutzutage? Diese und weitere Fragen rund um die Themen Aus-

und Fortbildung standen auf der Agenda der BStBK-Ausbildungskonferenz am 13. März 2018.

Rund 60 Vertreter der Steuerberaterberaterkammern nahmen an der Veranstaltung im Berliner

Oberstufenzentrum Logistik, Tourismus und Steuern teil.

Die Teilnehmer der BStBK-Ausbildungskonferenz in Berlin

der Steuerberaterkammern bei der Konferenz u. a. angeregt über die aktuellen Ausbildungs-zahlen, geeignete Kanäle für die Ansprache der Jugendlichen, weiteren Aus- und Fortbil-dungsbedarf und die Ausbildungsvergütung. Auch Auszubildende im Bereich Steuern des Oberstufenzentrums Logistik, Tourismus und Steuern berichteten über ihre Projektarbeiten.

Im Fokus der Veranstaltung stand die soge-nannte Generation Z (Jahrgänge ab 1995). Was sind die Besonderheiten der Genera-tion Z? Welche Marketingstrategien erreichen die Jugendlichen? Auf Einladung der BStBK referierte Prof. Dr. Christian Scholz, Lehrstuhl-inhaber für Betriebswirtschaftslehre an der Universität des Saarlandes in Saarbrücken, dessen Tätigkeitsbereich die Erforschung der Arbeitswelt ist. Scholz gab einen Einblick in die Erwartungshaltung der Generation Z an die zukünftige Arbeitswelt und sprach Empfeh-lungen zu erfolgreichen Marketingmaßnahmen aus. Laut Scholz legen die Jugendlichen u. a. Wert auf einen strukturierten Arbeitsalltag und

einen sicheren Beruf. Im Ergebnis kann unser Berufsstand hierbei seine Vorteile ausspielen. Denn die Steuerberatung bietet mit kleineren Kanzleigrößen ein gutes Arbeitsumfeld und ge-regelte Arbeitszeiten. Außerdem finden Auszu-bildende mit festgelegten Arbeitsprozessen ein strukturiertes Aufgabenfeld vor, das ihnen eine solide Lebensgrundlage bietet.

Ebenfalls stellten die BStBK und die Steuer-beraterkammer Nürnberg die gemeinsam er-arbeiteten Marketingmaßnahmen zum neuen Fachassistenten Rechnungswesen und Con-trolling (FARC) vor. Neben einem Flyerentwurf wurden u. a. auch Vorlagen für Websitetexte und Testimonial-Interviews vorgelegt. Mit der geplanten Fortbildung, die ab Herbst 2019 angeboten wird, können Steuerberater ihren Mandanten ein breites Leistungsspektrum in der betriebswirtschaftlichen Beratung und ih-ren Mitarbeitern zusätzlich Aufstiegschancen bieten. Dies entspricht den Interessen der Zielgruppe, denn Jugendliche der Generation Z legen großen Wert auf Weiterentwicklungs-möglichkeiten nach einer Berufsausbildung. Der FARC macht neben dem Steuerfachwirt und dem Fachassistenten für Lohn und Gehalt (FALG) den Ausbildungs beruf somit attraktiver.

Die Konferenzteilnehmer waren sich einig, dass der Wettbewerb um die besten Köpfe auch für die Steuerberatungskanzleien zu-künftig eine große Herausforderung bleibt. Ziel der Veranstaltung war es deshalb, die erfolgreichsten Maßnahmen zur Nachwuchs-gewinnung zu finden und ihr Potential zu dis-kutieren. Aufgrund der positiven Resonanz findet die Ausbildungskonferenz der BStBK zukünftig alle drei Jahre statt.

BStBK KammerReport 04-201814

B E R U F S R E C H T

BStBK-Lohnsymposium: Entbüro kratisierung durch Digitalisierung

Am 12. März 2018 fand das zweite BStBK-Symposium „Lohn im Fokus“ mit dem Titel „Entbürokratisierung durch Digitalisierung – Fluch oder Segen?“ in Berlin statt. Rund 100 Gäste aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft nahmen an der Veranstaltung teil.

In seiner Eröffnungsrede betonte BStBK-Vize-präsident Dr. Holger Stein, wie wichtig es für den Berufsstand ist, jede neue Digitalisierung eines Meldeverfahrens auf den Prüfstand zu stellen. Aus Sicht der Bundessteuerberater-kammer sei daher die Einrichtung einer zen-tralen Stelle sinnvoll, die die Digitalisierung bündelt. Vor dem Hintergrund der zuneh-menden Digitalisierung in der Lohnabrech-nung hat die BStBK dem Thema mit der Ver-anstaltung eine eigene Diskussionsplattform geboten. Ziel war es, die Chancen der Verän-derung für den Berufsstand und die hierdurch

gegebenen Möglichkeiten, Bürokratie dauer-haft abzubauen, aufzuzeigen.

Prof. Dr. Peter Fettke von der Universität des Saarlandes und Forschungsgruppenleiter am Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) unterstrich in seinem Eröff-nungsvortrag die zukünftige enorme Verände-rung des Tätigkeitsprofils aller Steuerberater aufgrund der Digitalisierung und der künst-lichen Intelligenz. Offen sei jedoch, wie sich die Strukturen verändern. Martin Krämer von der DATEV eG bewertete die Prozessdigitali-sierung in der Lohnbuchhaltung als Chance für den Berufsstand. Sie steigere zukünftig die Effizienz im Kanzleialltag.

Nadja Riedel von der Haufe Gruppe stellte in ihrem Impulsreferat die Zukunftsvision eines zentralen Portals vor. Überdies könnten alle

Präsidenten der Steuerberaterkammern trafen Steuerabteilungsleiter des Bundes und der LänderDie Präsidenten der Steuerberaterkammern trafen sich am 1. März 2018 mit den Steuerabteilungsleitern des Bundes und der Länder zu einem Meinungsaustausch über aktuelle steuerrechtliche Themen.

B E R L I N

v. l. n. r.: Gertjan Buijsen, BStBK-Präsidialmitglied Karl-Heinz Bonjean, Martin Krämer, Nadja Riedel, Prof. Dr. Peter Fettke, BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein, Marko Wieczorek

beschäftigungsrelevanten Daten von Arbeit-nehmern und Arbeitgebern mit beteiligten Institutionen ausgetauscht werden. Zudem stellte Gertjan Buijsen, Lohnsteuerberater aus den Niederlanden, mit einem Blick über die Grenze die weitreichenden Reformen des Nachbarlandes in der Lohnabrechnung vor. Er veranschaulichte die Vorteile eines einheit-lichen Lohnbegriffs sowohl für steuerliche als auch für sozialversicherungsrechtliche Zwecke.

Zum Abschluss der Veranstaltung diskutier-ten die Referenten unter der Moderation von Marko Wieczorek, Chefredakteur von „Der Betrieb“, angeregt mit BStBK-Präsidialmit-glied Karl-Heinz Bonjean und dem Plenum. Gemeinsam betonten die Teilnehmer den positiven Effekt einer einheitlichen Lohnde-finition, wie sie in den Niederlanden vorge-nommen wurde. Diese könne laut Bonjean dem deutschen System als Vorbild dienen, da die Unterschiede in der Lohnsteuer und dem Sozialversicherungsbeitragsrecht hier-mit minimiert würden. So sei eine weit-reichende Digitalisierung möglich, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen so-wie ihre Steuer berater entlaste. Der Weg hin zum niederländischen Vorbild erfordere laut Bonjean einen mutigen ersten Schritt, wie beispielsweise ein Normenscreening, um ein weiteres Auseinanderfallen zwischen Lohnsteuerrecht und Sozialversicherungs-beitragsrecht zu vermeiden.

Tagungsband zum DWS-Symposium 2017Im März 2018 erschien im DWS-Verlag der Tagungsband „Europäisches Beihil-fenrecht und Steuern – Ein Thema für den Mittelstand“ zum Symposium, das im November vergangenen Jahres unter gleichnamigem Titel stattfand.

Die Publikation gibt einen detaillierten Einblick in die Veranstaltung. Sie doku-mentiert die Referenten-Vorträge und die anschließende Diskussion zur Frage nach mehr Rechtssicherheit im europä-ischen Beihilfenrecht.

DWS-INSTITUT

BStBK KammerReport 04-2018 15

E U R O PA

BStBK im Fachgespräch zum Dienstleistungspaket

Am 6. März 2018 tauschte sich die BStBK mit Dr. Andreas Schwab MdEP über die laufenden Trilogverhandlungen im Europäischen Parla-ment zum Richtlinienvorschlag der Verhältnis-mäßigkeitsprüfung aus.

Die BStBK nutzte diese Gelegenheit, um wich-tige Kernpunkte des Berufsstands direkt in den Trilog einzubringen. Sie appellierte an Dr. Schwab, die Unabhängigkeit des Berufs-stands zu schützen und die Rechtfertigungstat-bestände zur Kapitalbindung und obligato-rischen Kammermitgliedschaft rechtssicher in der Richtlinie zu verankern. Dr. Schwab sicherte volle Unterstützung bei der Kapital-bindung zu. Er halte eine Fremdbeteiligung gewerblicher Dritter wie in Großbritannien im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Berufs für äußerst gefährlich.

Zum Notifizierungsverfahren forderte die Bun-dessteuerberaterkammer, die Darlegungs- und Beweislast im Fall von Beanstandungen des nationalen Berufsrechts bei der Europäischen Kommission zu belassen. Zudem drängte sie darauf, der Europäischen Kommission gene-rell nur das Instrument einer unverbindlichen Empfehlung einzuräumen.

In dem Gespräch bestätigte sich, dass die Einführung einer europäischen elektronischen Dienstleistungskarte unsicher ist. Die meisten Fraktionen im Europäischen Parlament außer der EVP und alle begleitenden Ausschüsse lehnen sie ab. Hierzu kommt es im IMCO-Ausschuss entscheidend auf die EVP an. Die BStBK plädierte frühzeitig für eine ersatzlose Rücknahme des Vorschlags.

15.03.2018Stuttgarter Zeitung online Steuerberater sollen dem Fiskus helfen

08.03.2018Frankfurter Allgemeine ZeitungEU greift nach Steuersparer-Namen

02.03.2018Süddeutsche ZeitungKreditzinsen können Steuerlast senken

02.03.2018Frankfurter Allgemeine ZeitungSteuerberater wollen ihre Tricks nicht verraten

28.02.2018Badisches TagblattVon wegen trocken und angestaubt

DIE BSTBK IN DEN MEDIEN

B E R L I N

Parlamentarischer Abend der BundessteuerberaterkammerAm 13. März 2018 lud die BStBK die neuen Abgeordneten und Mitglieder des Finanzausschusses des

Deutschen Bundestages zum traditionellen Parlamentarischen Abend ein. Die Politiker nutzten die

Gelegen heit, sich mit den Vertretern der BStBK über steuer- und berufspolitische Themen auszutauschen.

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(1) BStBK-Vizepräsident Dr. Holger Stein bei seiner Eröffnungsrede; (2) Antje Tillmann MdB bei ihrem Grußwort; (3) Katja Hessel MdB und BStBK-Vizepräsident Dr. Hartmut Schwab; (4) Alexander Kulitz MdB und BStBK-Präsidialmitglied Boris Kurczinski; (5) Vertreter der BStBK im Gespräch mit Abgeordneten und Mitgliedern des Finanzaus schusses; (6) Dr. Holger Stein, Dr. Florian Toncar MdB und Thomas Hacker MdB

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BStBK KammerReport 04-201816

Der Richtlinientext zur Einführung einer An-zeigepflicht für grenzüberschreitende Steu-ergestaltungen ist am 13. März 2018 vom EU-Finanzministerrat verabschiedet worden. Parallel dazu wird eine Anzeigepflicht für nationale Gestaltungen diskutiert. Ein erstes Eckpunktepapier einiger Staatssekretäre der Länder wurde bereits in der vergange-nen Finanzministerkonferenz vorgestellt. Dem Vernehmen nach sieht auch das Eck-punktepapier keine Rückmeldung an den Steuerpflichtigen vor, vielmehr handelt es sich um eine einseitige Informationspflicht. Eingegangene Anzeigen sollen eine Regis-triernummer erhalten und verwaltungsintern ausgewertet werden. Auch hier fehlt die vom Steuerpflichtigen immer mehr verlangte Transparenz.

Nach Auffassung der Bundessteuerberater-kammer sind dies keine Maßnahmen, die die Zufriedenheit mit dem Steuersystem stärken. Da gerade diese Zufriedenheit jedoch we-sentlich für eine gute Steuermoral ist, wirkt eine überbordende Meldepflicht insoweit eher kontraproduktiv.

Ferner liegen erhebliche Zweifel an einer ver-fassungskonformen Ausgestaltung einer An-zeigepflicht für nationale Steuergestaltungen vor. Die Bundessteuerberaterkammer beauf-tragte Prof. Dr. jur. Johanna Hey, Direktorin des Ins tituts für Steuerrecht an der Universi-tät zu Köln, ein Gutachten zu erstellen.

Prof. Hey untersuchte die Verfassungsmä-ßigkeit der Einführung einer Anzeigepflicht für Steuergestaltungen auf nationaler Ebene und kam zu dem Ergebnis, dass dieses Vor-haben gegen fundamentale Grundsätze des deutschen Steuerrechts verstößt. Unter an-derem sieht Prof. Hey Verstöße gegen:

Gleichheitsgerechte Besteuerung (Art. 3 Abs. 1 GG)Um eine gleichheitsgerechte Besteuerung zu gewährleisten, muss der Gesetzgeber Ge-setzeslücken schließen. Eine sanktionierte Anzeigepflicht von Gesetzeslücken ist mit der rechtsstaatlichen Aufgabenverteilung zwi-schen Bürger und Staat mithin nicht zu ver-einbaren und damit unangemessen.

Freiheit der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG)Infolge der geplanten Regelung könnten viele Steuerberater ihren Beruf kaum noch wirt-schaftlich sinnvoll weiterführen. Da es für einen solchen Eingriff keine Legitimation gibt, erweist sich die geplante Anzeigepflicht als unverhältnismäßig. Das Vertrauensverhältnis ist unverzichtbare Bedingung der Ausübung des steuerberatenden Berufs. Würden diese Beratungsgespräche anzeigepflichtig, ist die-se Vertraulichkeit nicht mehr gewährleistet.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) Die geplante Datensammlung zu unbestimm-ten oder noch nicht bestimmten Zwecken ist gemäß dem Bundesverfassungsgericht grundsätzlich unzulässig.

Die BStBK nimmt die Ergebnisse des Gutach-tens in ihrem Engagement für den Berufs-stand auf und macht sich für eine praktikable Ausgestaltung der verbindlichen Auskunft stark. Denn hierüber könnte die Finanzver-waltung Kenntnis von den betreffenden Mo-dellen erhalten. Will man gegen aggressive Steuergestaltung wirksam vorgehen, liegt außerdem im effektiven Einsatz bestehender Instrumente wie des internationalen Informa-tionsaustauschs und der zeitnahen Betriebs-prüfung deutlich mehr Potenzial.

S T E U E R R E C H T

Ab April 2018 startet nach einer vorherigen Pilotphase der „Digitale Finanzbericht“ (DiFin) in Deutschland als bundesweiter Standard für die elektronische Bilanzübertragung von Un-ternehmen und am Verfahren teilnehmenden Banken und Sparkassen. Jahresabschlüsse für 2017 können künftig an diese Banken und Sparkassen mit dem digitalen Verfahren übertragen werden, wodurch Medienbrüche vermieden werden.

Die BStBK hat zusammen mit dem DStV und dem IDW sowie den Finanzinstituten eine Haftungsklarstellungserklärung der Banken und Sparkassen gegenüber den am DiFin-Prozess beteiligten Steuerberatern erarbeitet und erreicht, dass der Berufsstand hier keine Nachteile zu befürchten hat. Der Digitale Fi-nanzbericht nutzt die gleiche technische Infra-struktur wie das Finanzamt für die „E-Bilanz“. Übertragen werden die Abschlussdaten mit einer Technologie, die den derzeit aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht und die gesetzlichen Vorschriften zu Datenschutz und Datensicherheit einhält.

Digitaler Finanzbericht

BStBK legt Gutachten zu Anzeige-pflicht für Steuergestaltungen vor

S T E U E R R E C H T

Herausgeber: Bundessteuerberaterkammer Postfach 02 88 55, 10131 Berlin Telefon: 030 240087- 0Telefax: 030 240087- 99www.bstbk.de

Verantwortlich für den Inhalt:StB/WP/RA Dr. Raoul Riedlinger

Redaktion:Minou Khodaverdi, Presse und KommunikationBundessteuerberaterkammer

Gestaltung:Hahn Images Berlin, www.hahn-images.de

Verlag:C.H. Beck Postfach 40 03 40, 80703 MünchenTelefon: 089 38189 - 0 , Telefax: 089 38189 - 468

Druck:Mayr Miesbach GmbH Am Windfeld 15, 83714 Miesbach

I M P R E S S U M

14. / 15. Mai in Berlin Dabei sein und mitreden.

DEUTSCHER STEUERBERATER

KONGRESS 2018