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1. Einleitung Die Welt der Institutionen von Holger Bonus und Raimund Weiland· "Integrating institutions into economic theory and eco- nomic history is an essential step in improving that theory and history. " Douglass C. North, 1990. Institutionen umgeben uns in vielfliltiger Weise. Einige wirtschaftlich gepragte Institutionen sind uns als Okonomen unmittelbar bewuBt, wie beispielsweise der Markt. Andere hingegen erschlie6en sich erst bei einem genaueren Hinsehen. Die Ehe zum Beispiel ist als eine langfristig angelegte Kooperation zweier Partner eine Institution, die sich nicht sofort als solche zu erkennen gibt; auch sie ist einer wirt- schaftlichen Analyse zuganglich. Erklarungsansatze fiir die diversen Auspragungen von Institutionen hat es schon friiher gegeben. Wiihrend sich aber damals Richtungen wie die Historische Schule als eher deskriptiv verstanden, konnte mit der Neuen Institutionenokonomik erst- malig auch ein theoretisch geschlossenes Bild zur Erklarung von Institutionen ent- worfen werden. Hier wollen wir die Neue Institutionenokonomik nicht in ihrer ge- samten Breite behandeln, sondem uns auf drei Felder beschriinken: die Theorie der Verfiigungsrechte, die "Principal-Agent"-Theorie und die Theorie der Trans- aktionskosten. 2. Kurzer Uberblick fiber ErkHirungsansatze ffir Institutionen Sowohl die Historische Schule wie auch die neoklassische Theorie befassen sich nicht wirklich mit Vertriigen,1 sondem neigen zu eher technologisch gepragten Erklarungen von Institutionen; hierzu gehOren etwa steigende Skalenertrage. Grundsatzlich konnen zwei Richtungen unterschieden werden, die die Existenz von Institutionen erklaren. Hierauf gehen wir in Abschnitt 3 ein. Abschnitt 4 be- schiiftigt sich mit vertraglichen Erklarungsansatzen. Dabei stehen einmal Genese und Wirknng formeller und informeller Regeln im Vordergrund, wiihrend zum an- * Institut fiir Genossenschaftswesen, WestfaIische Wilhelms-Universitat Miinster. Vgl. O. W. Williamson (1990). G. Dieckheuer (ed.), Beiträge zur angewandten Mikroökonomik © Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1995

Beiträge zur angewandten Mikroökonomik || Die Welt der Institutionen

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Page 1: Beiträge zur angewandten Mikroökonomik || Die Welt der Institutionen

1. Einleitung

Die Welt der Institutionen

von

Holger Bonus und Raimund Weiland·

"Integrating institutions into economic theory and eco­nomic history is an essential step in improving that theory and history. "

Douglass C. North, 1990.

Institutionen umgeben uns in vielfliltiger Weise. Einige wirtschaftlich gepragte Institutionen sind uns als Okonomen unmittelbar bewuBt, wie beispielsweise der Markt. Andere hingegen erschlie6en sich erst bei einem genaueren Hinsehen. Die Ehe zum Beispiel ist als eine langfristig angelegte Kooperation zweier Partner eine Institution, die sich nicht sofort als solche zu erkennen gibt; auch sie ist einer wirt­schaftlichen Analyse zuganglich.

Erklarungsansatze fiir die diversen Auspragungen von Institutionen hat es schon friiher gegeben. Wiihrend sich aber damals Richtungen wie die Historische Schule als eher deskriptiv verstanden, konnte mit der Neuen Institutionenokonomik erst­malig auch ein theoretisch geschlossenes Bild zur Erklarung von Institutionen ent­worfen werden. Hier wollen wir die Neue Institutionenokonomik nicht in ihrer ge­samten Breite behandeln, sondem uns auf drei Felder beschriinken: die Theorie der Verfiigungsrechte, die "Principal-Agent"-Theorie und die Theorie der Trans­aktionskosten.

2. Kurzer Uberblick fiber ErkHirungsansatze ffir Institutionen

Sowohl die Historische Schule wie auch die neoklassische Theorie befassen sich nicht wirklich mit Vertriigen,1 sondem neigen zu eher technologisch gepragten Erklarungen von Institutionen; hierzu gehOren etwa steigende Skalenertrage. Grundsatzlich konnen zwei Richtungen unterschieden werden, die die Existenz von Institutionen erklaren. Hierauf gehen wir in Abschnitt 3 ein. Abschnitt 4 be­schiiftigt sich mit vertraglichen Erklarungsansatzen. Dabei stehen einmal Genese und Wirknng formeller und informeller Regeln im Vordergrund, wiihrend zum an-

* Institut fiir Genossenschaftswesen, WestfaIische Wilhelms-Universitat Miinster. Vgl. O. W. Williamson (1990).

G. Dieckheuer (ed.), Beiträge zur angewandten Mikroökonomik© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1995

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deren konkrete institutionelle Arrangements betrachtet werden, wie sie im Rahmen von Organisationen entstehen.

Regeln konnen sich auf offentliche und auf private Institutionen beziehen. Die ''public-choice''-Theorie analysiert offentliche Regeln,2 wiihrend sich die Theorie der VeifUgungsrechte mit privaten Regeln beschiiftigt. 3 Mit Organisationen setzt sich die "Principal-Agent"-Theorie und die Theorie der Transaktionskosten ausein­ander. Dabei konzentriert sich die "PrincipaI-Agent"-Theorie auf die ex ante-Dia­gnose von Beziehungen. Die ex post-Wirkungen von institutionellen Arrangements hingegen stehen im Zentrum der Theorie der Transaktionskosten. Diese erkennt die Begrenztheit der Moglichkeiten von Vertragen an, die beim Abschlufi nicht samtliche zukiinftige Ereignisse erfassen konnen. Man spricht von unvollstiindigen Vertriigen. Statt bei Vertragsschlufi aIle denkbaren Ereignisse im Detail zu regeln, werden nur einige wenige, dafiir aber relevante Punkte im Vertrag gekliirt. DafUr wird ex ante im Vertrag eine Regel einvemehmlich aufgenommen, wie die im VerIauf der VertragserfUllung auftretenden Lucken zu schliefien sind.

3. Nichtvertragliche ErkUirungsansatze

3.1 Die Neoklassische Theorie und ihre Grenzen

In den V orstellungen der neoklassischen Theorie treffen fUr ein Gut Anbieter und Nachfrager auf einem Markt zusammen, der dann zu einem einheitlichen Preis geraumt wird. Anbieter wie Nachfrager versuchen, ihren Nutzen bzw. ihren Ge­winn zu maximieren. Ein aIlwissender und kostenlos arbeitender Walras'scher Auktionator sorgt fiir den Ausgleich, mit dem insgesamt auch ein stabiles Gleich­gewicht auf allen Miirkten erreicht werden kann.4

Das Untemehmen spielt in der neoklassischen Theorie als okonomischer Ort der Produktion zwar eine zentrale Rolle. Streng genommen ist es aber im neo­klassischen Umfeld uberhaupt nicht notig, weil samtliche Aktivitaten bei Abwe­senheit von Transaktionskosten uber Miirkte abgewickelt werden konnen. Das Untemehmen bleibt eine black box; was innerhalb von Untemehmen vorgeht, steht nicht zur Debatte. 5

Aber in Wirklichkeit sind Untemehmen und andere Institutionen sehr bedeut­sam, wie ein Blick in die Praxis zeigt. Unter einer Institution wollen wir das "auf ein bestimmtes Zielbiindel abgestellte [ ... ] System von Normen einschliefilich de­ren Garantieinstrumenten"6 verstehen. Solche Normen resultieren einerseits aus

2 Auch die "Constitutional Economics" und die "Neue Politische Okonomie" 'konnen dazu ge­rechnet werden.

3 Darunter konnen auch die Theoriennsatze "Law and Economics" und die "New Economic Hi­story" verstanden werden.

4 Vgl. H. Bonus! R. Weiland (1992), S. 343. 5 Vgl. A. A. Alchian! S. Woodward (1988) S. 65. Das Denken mit Hilfe von "black boxes" hat

aber durchaus Vorteile, da solche Vereinfachungen den Blick fiir Probleme auBerhalb von Insti­tutionen schiirfen. Vgl. P. Herder-Dorneich (1992), S. 252ff.

6 R. Richter (1990), S. 572.

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kulturell gepriigten informellen Beschriinkungen und andererseits aus formalen Re~ geln und den damit verbundenen Sanktionen.7 Normen wirken als Nebenbedingun­gen des individuellen Handelns, sind also von groJ3em okonomischen Gehalt.8 Das Entstehen und der Wandel von Normen und damit von Institutionen muB deshalb verstiirkt betrachtet werden. 9

3.2 Altere Ansatze einer Institutionenokonomik

Die Bedeutung von Institutionen wurde allgemein schon frilllzeitig erkannt.lO In Deutschland beschiiftigte sich insbesondere die Historische Schule mit Institutionen und nahm in dieser Hinsicht gegeniiber der bis dahin herrschenden Klassik eine Gegenposition ein. ll Es gelang der Historischen Schule aber nicht, als Alternative zur Klassik eine in sich geschlossene Theorie zu entwickeln. 12 Insoweit war sie weniger erfolgreich als die Neoklassik, die sich als Gegenbewegung zur Klassik verstand.

AhnIich ging es den amerikanischen Institutionalisten. 13 Diese von der Histori­schen Schule in Deutschland nicht vollkommen abgeloste Denkrichtung konnte ebenfalls keine eigene Theorie entwerfen. Die Einbindung der Analyse von Insti­tutionen in die Theorie der Neoklassik und damit eine Weiterbildung dieses inzwi­schen traditionellen Ansatzes gelang erst mit der Neuen Institutionenokonomik. 14

Ihre drei prominentesten Zweige werden im folgenden mit der Theorie der Verfii­gungsrechte, der "Principal-Agent"-Theorie und der Theorie der Transaktionsko­sten dargestellt.

4. Vertraglich orientierte ErkUirungsansatze

4.1 Die Theorie der Verffigungsrechte

4.1.1 Allgemeines zu Verffigungsrechten

Property-Rights, meist mit Verfiigungs- oder Handlungsrechten iibersetzt, wer­den von Furubotn und Pejovich als Grundlage fUr okonomische und soziale Bezie-

7 Vgl. D. C. North (1989), S. 239 und ders. (1990), S. 40. 8 Vgl. D. Schmidtchen (1993), S. 60. 9 Dieses komplexe Thema soIl aber ausgeklammert bleiben. Denkbar ist beispielsweise, daB eine

kleine Gruppe informelle Regeln au/stellt, die ihnen Vorteile versprechen, was aber bislang nicht erkannt wurde. Moglicherweise stehen zuniichst diese Regeln den bisher giiltigen formel­len Regeln entgegen, so daB ein gewisser Widerstand zu uberwinden ist. Gelingt es langfristig dieser Gruppe, die informellen Regeln allgemein durchzusetzen - zum Beispiel, weil die anderen die Vorteilhaftigkeit dieser Regeln nach und nach auch fUr sich selbst anerkennen -, so konnen daraus /ormelle Regeln entstehen, die die bisherigen formellen Regeln ersetzen.

10 Vgl. im folgenden H. G. Grossekettler (1989), S. 62. 11 Zu deren Vertretem gehOren u. a. Knies und Schmoller. Vgl. im Detail G. SchmOlders (1988). 12 Vgl. V. Vanberg (1983), S. 53. 13 Zu den Vertretem gehOren u. a. Commons und Ely. 14 Vgl. D. C. North (1986) S. 230; J. Schumann (1988), S. 187f.

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hungen von Individuen angesehen. 15 In der Property-Rights-Theorie stehen die Verfiigungsrechte im Mittelpunkt der Betrachtungen; Giiter selbst treten in den Hintergrund. 16 Ein Gut wird als ein Bundel von VerjUgungsrechten angesehen, die mit diesem Gut verbunden sind,17 Der individuelle Wert eines Gutes orientiert sich an dessen Ausstattung mit Verfiigungsrechten,18 Solche Rechte miissen yom Inhaber gegeniiber der Aufienwelt abgegrenzt und durchgesetzt werden konnen, wofUr unterschiedliche Sanktionsmechanismen bereitstehen. Auf Miirkten werden eigentlich Verfiigungsrechte gehandelt, wobei pro Tausch jeweils zwei Giiter mit unterschiedlichen Biindeln an Verfiigungsrechten betroffen sind .19

Die Theorie der Verfiigungsrechte verfolgt drei grundlegende Fragestellungen:20

• Wie ist die Struktur der Verfiigungsrechte beschaffen? • Welches sind die Konsequenzen dieser Struktur fur die Beziehun~ der Betei­

ligten untereinander? • Wie ist die Struktur entstanden und wie kann sie veriindert werden?

Mit diesen drei Fragen wollen wir uns im folgenden naher befassen.

4.1.2 Die Struktur der Verfiigungsrechte

Die Verfiigungsrechte an einem Gut konnen folgende Inhalte haben: 21

• das Recht auf Nutzung eines Gutes, • das Recht, Ertrage aus einem Gut einzubehalten, • das Recht, Form und Substanz eines Gutes zu verandem, • das Recht der zeitlich befristeten Uberlassung und Verau.f3erung.

Diese Rechte sollen an dem Gut "Haus" erliiutert werden, wobei wir von Ein­schrankungen aus dem bestehenden Rechtssystem absehen wollen, wie sie sich et­wa aus dem Mieterschutz ergeben. Grundsiitzlich kann ein Recht aUf Nutzung des Hauses defmiert werden. Derjenige, der dieses Recht als Mieter inne hat, kann im Haus wohnen und den Garten nach seinem Geschmack gestalten.22 Erwirtschaftet der Mieter in seinem Garten Gemiise und Obst, kann er als ein zweites Recht diese Ertrage fUr sich einbehalten.

Das Recht aUf Veranderungen als drittes Recht hingegen wird nicht beim Mieter liegen, sondem beim Eigentiimer des Hauses, wobei Nutzer und Eigentiimer in ei­ner Person zusammenfallen konnen. Der Eigentiimer kann zum Beispiel bestim­men, ob und wann ein Umbau des Hauses erfolgen wird. Grundsatzlich ist auch

15 Vgl. E. G. Furubotnl S. Pejovich (1972), S. 1139. 16 Vgl. H. Demsetz (1967), S. 347. 17 Vgl. L. De Alessi (1990), S. 8. 18 Vgl. im Detail G. R. Jones (1983), S. 457f. 19 Vgl. R. Eschenburg (1978), S. 16. 20 Vgl. A. A. Alchianl H. Demsetz (1973), S. 17ff. 21 Vgl. R. Richter (1990), S. 574ff. 22 Man beachte, daB beide Nutzungsrechte, zum einen das Wohnen im Hans und zum anderen die

Gestaltung und Nutzung des Gartens, grundsiitzlich getrennt an zwei Personen vergeben werden konnen.

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der Abrill oder das Unterlassen notwendiger Renovierungsarbeiten als einschnei­dende Veriinderung des Hauses Bestandteil dieses Rechts des Eigentiimers.

Das vierte Recht zur Veriiuj3erung des Hauses umfaBt die Option, das Haus zu verkaufen oder zu verschenken. Auch das Vererben des Hauses geh6rt hierher. Die Vermietung des Hauses durch den Eigentiimer ist eine zeitlich befristete und inhaltlich beschriinkte 'Oberlassung von Verfligungsrechten aus dem Eigentum am Haus.

4.1.3 Die Zuordnung der Verfiigungsrechte aufgrund ihrer Struktur

Wie sind die Verfligungsrechte in einer Gesellschaft zu einem bestimmten Zeit­punkt auf die Individuen verteilt?23 Sind sie eindeutig auf ein bestimmtes Individu­um bezogen, so handelt es sich um Privateigentum. Verfiigungsrechte k6nnen aber auch bei einer Gruppe von Individuen liegen, wie das Beispiel der Allmende zeigt:24 1m Mittelalter hatte eine gr6J3ere Anzahl von Dorfbewohnem das Recht, eine dem Dorf gehOrende Wiese als Viehweide zu nutzen. Neben solchem Ge­meinschaftseigentum gibt es das Staatseigentum. Hier liegen die Verfligungsrechte nicht bei Privatpersonen, sondem beim Staat. Solches Staatseigentum wird i.d.R. von Staatsdienern verwaltet, die dabei aber nicht unbedingt die Interessen der Staatsbiirger fiber ihre eigenen stellen werden.

Gemeinschaftseigentum an der A1lmende fiihrt zu einer 'Obemutzung der knap­pen Ressourcen, weil die Beteiligten kaum mehr ein eigenes Interesse an einem sorgsamen Umgang haben. Vielmehr wird jeder einzelne vor allem seine eigenen Interessen zu Lasten der Gemeinschaft verfolgen, so daB es zu einem Trittbrettfah­rerproblem kommt. Wer das Gut flir sich in Anspruch nimmt, erhlilt den Nutzen daraus vollstiindig. Die Kosten der fibermiilligen Nutzung hingegen werden als ne­gativer extemer Effekt von allen getragen.25 Da solche Sozialisierung der Kosten auf den ersten Blick fiir alle Beteiligten vorteilhaft erscheint, unterbleibt eine ge­meinsame Einschriinkung des Gebrauchs, auch wenn dies fiir die Gruppe insge­samt angebracht ware. In Wirklichkeit verst6J3t das Kollektiv gegen sein eigenes wohlverstandenes Interesse.

Wenn sich das Gemeinschaftseigentum an der Allmende nur auf eine kleine und fiberschaubare Gruppe bezieht, kann das Trittbrettfahrerverhalten hiiufig durch so­ziale Regeln umgangen werden. Das Fehlverhalten Einzelner fallt dann ins Auge und kann mit sozialer Millachtung sanktioniert werden. Das geschieht etwa in der Familie. Wenn der Kreis der Beteiligten jedoch gr6J3er wird, werden soziale Re­geln im allgemeinen nicht hinreichen, um Trittbrettfahrer abzuschrecken. Ahnli­ches geschieht, wenn Privateigentum gewissermaBen aus technischeq Grunden nicht definiert werden kann, wie es bei der Umwelt der Fall ist. Hier sind die Ver-

23 Vgl. A. A. A1chian! H. Demsetz (1973), S. 19ff. 24 Vgl. G. Hardin (1968). 25 Vgl. H. Bonus (1980) und J. Schumann (1992), S. 462f.

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fiigungsreehte nieht vollstiindig, sondern lediglieh in "verdiinnter" Form zugeord­net. 26

4.1.4 Entstehung und Anderungen der Struktur von Verfiigungsrechten

Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang bezieht sieh auf die Entstehung der vorgefundenen Verteilung von Verfiigungsreehten.27 Werden neue Handlungs­mogliehkeiten eroffnet, so sind damit Anderungen dieser Verteilung verbunden.28 Solche Handlungsmogliehkeiten konnen explizit aus gewollten Anderungen reeht­lieher oder tatsaehlieher Restriktionen folgen oder sieh implizit aus langsam evol­vierenden Vedagerungen der allgemeinen Einstellungen ergeben. So konnen es zum Beispiel neue Entwieklungen in der Teehnik ermogliehen, Verfiigungsreehte aueh dort klar zu defmieren, wo das bisher nieht praktikabel war. Priiziser arbei­tende Me.Bstationen auf Autobahnen konnen etwa die von den Autofahrern tatsaeh­lieh beanspruehten Leistungen beim Befahren einer Autobahn genau erfassen und in Reehnung stellen. Erst mit der Einfiihrung solcher Me.Bstationen wird es dann moglieh, die bislang schwer meJ3bare lnanspruehnahme staatlieh bereitgestellter Autobahnen individuell anzuasten.

Anderungen der Handlungsspielraume ergeben sieh zum Beispiel aueh, wenn das Gemeinsehaftseigentum an der Allmende aufgehoben und die Wiese einem privaten Eigentiimer zuerkannt wird. Das kann mit Verteilungseffekten verbunden sein. Die dabei Benaehteiligten werden einer Versehleehterung ihrer Position nieht ohne weiteres zustimmen. Demokratiseh legitimierte Vetreter konnen in solchen Fallen die sonst erforderliehe Einstimmigkeit dureh Mehrheitsvoten ersetzen.29

Die Zuordnung von Verfiigungsreehtenan Private hat gegenuber dem Gemein­sehaftseigentum bzw. staatliehem Eigentum allokationstheoretisehe Vorteile, da eine Obernutzung bzw. ein MiJ3braueh ausbleibt. Eine umfassende Aufteilung aller Verfiigungsreehte auf die Individuen ware deshalb grundsatzlieh wtinsehenswert. Jedoeh ist dies in der Praxis nur teilweise moglieh, da sie mit erhebliehen Kosten verbunden ware. Solche Aspekte stehen im Zentrum der "Principal-Agent"-Theo­rie und der Theorie der Transaktionskosten.

4.2 Die "Principal-Agent"-Theorie

4.2.1 Grundlegendes

Sehwerpunkt der "Principal-Agent"-Theorie ist die Weehselbeziehung zweier Partner im Laufe von gemeinsehaftliehen Aktivitiiten. Derjenige Partner, der seine Handlungen selbst bestimmen kann und mit seinen Entseheidungen die Situation

26 Vgl. M. Tietzel (1981), S. 211f. 27 Vgl. G. Hesse (1982), S. 250-255. 28 H. Leipold (1978), S. 518, spricht deshalb von Verfiigungsrechten als "lnbegriff des okonomi­

schen Handlungsspielraums beim Umgang mit materiellen und immateriellen Giitem" . 29 Vgl. J. M. Buchanan! G. Tullock (1962).

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des anderen beeinflufit, wird Agent genannt. Prinzipal ist derjenige, welcher durch das Handeln des Agenten betroffen ist.

Zwischen Prinzipal und Agent besteht eine ausgepriigte Informationsasymme­trie, was den Prinzipal in eine schwierige Lage versetzt. 30 1m Gegensatz zum Agenten ist er nicht in der Lage, die Angemessenheit der Entscheidungen des Agenten zu beurtellen. Er kann lediglich das Ergebnis dieser Entscheidungen be­obachten. Dieses hiingt aber nur zu einem Tell yom Agenten ab, wiihrend daneben yom Agenten nicht zu beeinflussende Umstiinde eine Rolle spielen. Deshalb kann der Prinzipal die Leistung des Agenten nicht messen. Das ist fUr ibn argerlich, well er fUr die Folgen einzustehen hat.

Der Informationsvorsprung des Agenten kann in zwei Bereichen bestehen.31

Zum einen kann er einen Tell der ibm zugiinglichen Informationen oder seines Wissens vor dem Prinzipal verbergen. Hier kommt es zur Informationsasymmetrie durch hidden information. Zurn anderen kann der Agent den Antell seines eigenen Beitrages am Ergebnis verschleiem. In einer solchen hidden action liillt der Agent den Prinzipal im Unklaren dariiber, inwieweit Erfolg bzw. MiBerfolg auf sein ei­genes Handeln und wie weit es auf iiu6ere Einflusse zuriickzufiihren ist. Auch hier ist eine Informationsuberlegenheit die Voraussetzung fUr sein opportunistisches Verhalten, was im niichsten Kapitel niiher ausgefiihrt wird. Agenten werden immer wieder versuchen, aufgrund von Lucken und Unvollstiindigkeiten im Regelungs­werk der eingegangenen Beziehung zum Nachtell des Partners einen zusiitzlichen und illegitimen Gewinn zu erzielen.32

Der Agent solI fUr den Prinzipal tiitig werden, wobei aber zwischen den Interes­sen des Prinzipals und denen des Agenten ein Zielkonfiikt besteht. Sind beide erst einmal in eine Beziehung eingetreten, so mochte der Prinzipal die yom Agenten vor Vertragsaufnahme zugesicherten Leistungen auch erhalten. Der Agent hinge­gen will das Leistungsvolurnen eher reduzieren, da es fUr ibn mit negativ bewerte­ten Anstrengungen verbunden ist. 33 Der Prinzipal versucht deshalb ex ante, mit geschickt gewiihlten Anreizstrukturen die ex post-Aktivitiiten des Agenten so zu beeinfiussen, daB diese fUr ibn als Prinzipal zu einem giinstigen Ergebnis fiihren. 34

Anhand des Beispiels der Entlohnung von Arbeitnehmem fur eine in der Praxis zu kliirende Anreizstruktur solI dies verdeutlicht werden.35 Ein Arbeitgeber kann die Leistungen eines Bewerbers urn einen Arbeitsplatz ex ante nicht bewerten.36

Sein eigener wirtschaftlicher Erfolg hiingt zum einen von der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers und zum anderen von Umstiinden ab, die yom Arbeitgeber nicht

30 Diese Informationsasymmetrie fiihrt im Ergebnis dazu, daB fUr den Prinzipal - im Nergleich zu einem neoklassischen Modell -lediglich ein "second-best"-Ergebnis zustandekommt.

31 Vgl. K. J. Arrow (1980) und ders. (1985), S. 38ff. 32 B. Klein (1980) spricht allgemein von "cheating". 33 Dieser Aufwand wird als "disutility" angesehen, da die Erbringung der Leistung mit "effort",

also mit einem Arbeitsleid verbunden ist. 34 Vgl. J. W. Pratt! R. J. Zeclrnauser (1985), S. 2. 35 Weitere Beispiele fmden sich bei J. Schumann (1992), S. 454f. 36 Vgl. zu diesem Beispiel A. Weiss (1980) und J. L. Yellen (1984), S. 203.

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beobachtbar sind. Vereinfacht gesprochen kann der Bewerber ein fieilliger oder ein trager Arbeiter sein, wobei die Leistungen im ersten FaIle fiir den Arbeitgeber giinstiger ausfaIlen aIs im zweiten. 1m Vorfeld der Arbeitsbeziehung kann der Ar­beitgeber den Bewerber jedoch schlecht einschiitzen, da jeder Bewerber versichem wird, fieillig und leistungsmotiviert zu sein. Was soIl der Arbeitgeber machen? Ei­ne M6glichkeit besteht darin, die jeweiligen Lohnforderungen der einzelnen Be­werber als Indikator fUr ihre Leistungsfiihigkeit aufzufassen.37 Wer yom Arbeitge­ber einen niedrigeren Lohn verlangt als seine KoIlegen, signalisiert damit in den Augen des Arbeitgebers eine geringere Leistungsflihigkeit. Denn ein solcher Be­werber hat im Faile einer Kfuldigung nur wenig zu verlieren.

4.2.2 Der Agent und sein Verhalten gegeniiber dem Prinzipal

Grundsatzlich kann der Agent die Situation nach Aufnahme der Beziehung dazu mij3brauchen, seine Leistung uberall dort einzuschriinken, wo keine ausreichende Kontrolle dUTCh den Prinzipal m6glich ist. 38 Eine vollstiindige Kontrolle kann bei­spielsweise deshalb nicht erfolgen, well mit ihr Aufwendungen verbunden sind. In Form seiner eingeschriinkten Leistung verhalt sich der Agent dann gegenuber dem Partner opportunistisch, da er das zugesagte Leistungsniveau nicht erbringt.39

Zugleich wird er dem Prinzipal versichem, daB das unbefriedigendeErgebnis sei­ner Bemiihungen auf widrige aufiere Umstiinde zurUckzufiihren seL Ein solches ex post opportunistisches Verhalten des Agenten bezeichnet man als "moral hazard". Der Agent versucht, in den einmal vereinbarten Regelungen Ungenauigkeiten und Lucken zu fmden, die er spater zum eigenen Vorteil ausnutzen wird.40

Ein anderes opportunistisches Verhalten der Individuen tritt ex ante in Erschei­nung, also vor der eigentlichen Aufnahme einer Beziehung ("adverse selection "). Als Beispiel betrachten wir den Kauf eines Gebrauchtwagens.41 Der Verkauf~r hat gegenuber dem potentiellen Kaufer einen Informationsvorsprung, weil er die QuaIitiit seines Autos besser kennt. Der Interessent kann die Qualitiit des ihm an­gebotenen Autos schlecht beurteilen. Verlangt nun der Verkaufer fiir seinen Ge­brauchtwagen aufgrund der guten QuaIitiit einen hohen Preis, so ist dies nicht glaubhajt, weil die Verkaufer anderer Gebrauchtwagen von schlechterer Qualitiit nachziehen und ebenfalls hohe Preise verlangen wiirden. Deshalb ist der Verkaufer nicht in der Lage, dem Kaufer mit Hilfe der Preisgestaltung die QuaIitiit des ange­botenen Autos zu signalisieren. Die Folge ist, daB fUr Gebrauchtwagen einer be­stimmte Kategorie nur ein Preis auf dem Markt existiert, obwohl sich der Wert ei-

37 Vgl. M. Scheuer (1986), S. 129. 38 Man spricht von "Driickebergerverhalten". Vgl. G. A. Calvo! S. Wellisz (1979), S. 993, und

C. Shapiro! J. E. Stiglitz (1984), S. 433. 39 Es handelt sich um eine illegitime Ubervorteilung, die einem Raub iihnelt. Die "unspecified and

unforceable elements" innerhalb der Beziehung sind eine wesentliche Ursache fUr den Raub. Vgl. B. Klein (1980), S. 356.

40 Vgl. M. V. Pauly (1968) und K. J. Arrow (1971). 41 Vgl. G. A. Akerlof (1970).

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nes guten von dem eines schlechten Autos sehr wohl unterscheidet. Das wiederum fiihrt dazu, dafi rum Marktpreis (der fUr schlechte Wagen, aber nicht fUr gute an­gemessen ist) keine guten Gebrauchtwagen mehr auf den Markt kommen. Eine ne­gative Auslese ergibt sich, so dafi am Ende nur noch Gebrauchtwagen von schlechter Qualitiit angeboten werden, fiir die der niedrige Preis angemessen ist.42 Tatsachlich spielt sich der beschriebene ProzeB eher fUr relativ neue als fUr altere Exemplare ein, da die Verkiiufer alterer Wagen ihren Verkaufswunsch besser plausibel machen konnen als die Verkiiufer neuerer Exemplare, die deshalb gem von Notverkauj sprechen.

Der Kaufer mochte den Kauf eines schlechten Gebrauchtwagens vermeiden, da er fUr das gleiche Geld auch einen guten bekommen kann. Urn das zu erreichen, kann er beispielsweise Garantien vom Verkiiufer verlangen. Durch glaubhafte Ga­rantien kann der Verkiiufer in der Tat signalisieren, dafi er einen Gebrauchtwagen von guter Qualitiit anzubieten hat.

4.2.3 Ansatze ffir eine Zusammenarbeit

In der beschriebenen Situation gibt es trotz Informationsasymmetrie und der Gefahr opportunistischen Verhaltens zwei Wege zu einer zufriedenstellenden Zu­sammenarbeit des Prinzipals mit dem Agenten.43 Zum einen kann der Agent selbst die Initiative ergreifen und dem Prinzipal ein annehmbares Angebot unterbreiten. Dafiir muB er dem Prinzipal glaubwurdig signalisieren konnen, dafi er sich im Laufe der spateren Zusammenarbeit nicht opportunistisch verhalten wird.44 Eine Moglichkeit besteht darin, dem Prinzipal eine "Geisel" anzubieten, die der Agent im FaIle opportunistischen Verhaltens verlieren wiirde.45

Zum anderen kann aber auch der Prinzipal die Initiative ergreifen. Er kann dem Agenten mindestens zwei unterschiedliche, aber geschickt aufgebaute Angebote fUr eine Zusammenarbeit machen, urn diejenigen Agenten herauszujiltern, die sich spater aus eigenem Anreiz heraus nicht opportunistisch verhalten werden.46 Das Ergebnis solchen Filterns ist eine Selbstselektion der Agenten in erwfinschte und unerwfinschte Partner.

4.2.4 LOsungsansatz ffir den Prinzipal

Der Prinzipal kennt zwar das Problem der Informationsasymmetrie, kann aber gleichwohl aus Kostengriinden keine umfassende Kontrolle durchfiihren. Er wird versuchen, vor Beginn einer Zusammenarbeit mit dem Agenten dessen ex post­Verhalten zu antizipieren. Folglich wird der Prinzipal den Agenten ex ante in sol-

42 Vgl. H. R. Varian (1985), s. 299f. 43 Vgl. A. Karmann (1992), S. 558f. 44 Man spricht von "signaling". Vgl. J. G. Riley (1979), S. 303. 45 Vgl. zu "Geiseln" und anderen DurchsetzungsmOglichkeiten innerhalb der Beziehung A. T.

Kronman (1985) und M. Ricketts (1987), S. 233ft. 46 Man spricht von "screening". Vgl. M. Spence (1976), S. 592.

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cher Weise festzulegen suchen, daB er sich ex post auch ohne Kontrollen nicht op­portunistisch verhlilt. Formal maximiert der Prinzipal seinen Nutzen unter zwei zusatzlichen Restriktionen:

• er muB dem Agenten ausreichende Anreize dafUr geben, sich nicht opportu­nistisch zu verhalten (Anreizbedingung) und

• dem Agenten ein Mindestniveau an Nutzen gewiihrleisten, damit er an einer Beziehung zum Prinzipal iiberhaupt interessiert ist (Beteiligungsbedingung).

Die Anreizbedingung nimmt die Form einer yom Prinzipal aufgestellten Funk­tion zur Entlohnung des Agenten an. Vereinfacht dargestellt stel1t diese dem Agenten einen erwarteten Nutzenzuwachs gemiiB seiner eigenen Zielfunktion dann in Aussicht, wenn er trotz mangelnder Kontrolle auf opportunistisches Verhalten verzichtet. So k6nnen Untemehmen zum Beispiel umsatzabhiingige Entlohnungs­strukturen entwickeln oder fUr ihre Mitarbeiter freiwillige Pensionsfonds einrich­ten, urn ihnen auf diese Weise den Anreiz zu opportunistischem Verhalten zu nehmen.

Die Beteiligungsbedingung tragt dem Umstand Rechnung, daB der Prinzipal den Agenten zunachst einmal fUr die Aufnahme einer Beziehung interessieren muB. Der Agent muB fUr sich selbst ex post einen Mindest- oder Reservationsnutzen se­hen, der fUr ihn ex ante gerade ausreicht, urn eine Beziehung zum Prinzipal erwa­genswert zu machen. Formal sieht diese Bedingung so aus, daB der Agent ein und dasselbe Nutzenniveau unabhiingig davon erreicht, ob er in eine Beziehung zum Prinzipal eintritt oder aber auf den Eintritt verzichtet.

4.2.5 Mogliche Erweiterungen des "Principal-Agent"-Ansatzes

Einige denkbare Modifikationen wurden bereits angedeutet. So kann etwa in der Informationsasymmetrie versteckte Information oder versteckte Aktion gesehen werden. Weiterhin kann das Grundmodell einmal durch den Agenten ("signaling") und zum anderen durch den Prinzipal ("screening") veriindert werden.

Ein einfaches Grundmodell der "Principal-Agent"-Beziehung geht von einem risikoaversen Agenten und einem riskoneutralen prm;;ipal aus.47 Diese Annahmen k6nnen variiert werden. Der Prinzipal kann auch als risikoavers modelliert wer­den. Verschiedene risikoaverse Prinzipale k6nnen risikoneutrale Agenten damit beauftragen, eine Technologie umzusetzen, deren Erfolg wiederum von zuflilligen Schwankungen abhangt.48

Statt von einem Prinzipal und einem Agenten k6nnen auch mehr als zwei Betei­ligte erfaBt werden. Dann muB der Prinzipal mehrere und zum Tell unterschiedlich charakterisierte Agenten beauftragen, was oben bereits bei der Selbstauslese meh-

47 Risikoavers ist ein Individuum dann, wenn es zwischen einem sicheren Nutzen X und einer Lot­terie mit dem unsicheren Ergebnis eines erwarteten Nutzens von X den sicheren Nutzen vor­zieht. Eine risikoneutrale Person hingegen ist indifferent zwischen dem sicheren Nutzen und dem unsicheren erwarteten Nutzen aus der Lotterie. Vgl. C. Rieck (1993), S. 136ff., und grundlegend ZUlU Erwartungsnutzen J. von Neumann! O. Morgenstern (1953), S. 15ff.

48 Vgl. K. E. Spier (1992).

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Die Welt der Institutionen 39

rerer Bewerber seinen Niederschlag fand.49 Auch das geschickte Ausspielen der unterschiedlichen Agenten durch den Prinzipal ftihrt zu einer Erweiterung des Grundmodells.50

Die "Principal-Agent"-Theorie legt ihren Schwerpunkt auf die ex ante-Bewer­tung moglicher Beziehungen, wie sie im Zuge der Anbahnung langfristiger Bezie­hungen stattfmdet. 1m Gegensatz dazu wird in der Theorie der Transaktionskosten die Situation nach Aufnahme von Beziehungen in den Vordergrund gestellt, ein­schlieBlich der Gefahren eines ex post-opportunistischen Verhaltens der Beteilig­ten.

4.3 Transaktionskostenokonomik

4.3.1 Die Transaktion als Grundlage von Institutionen

Die erste okonomische Untersuchung von Transaktionen fmdet sich bei Com­mons51 . Dieser ging davon aus, daB im Grunde Dicht Guter oder Dienstleistungen getauscht werden, sondem daB fUr die Beteiligten nur deren Nutzungsmoglichkei­ten interessant sind. Die Obertragung von Verfii,gungsrechten steht deshalb im Mittelpunkt solcher "Oberlegungen.52 Mit dieser Interpretation konnen allerdings illegitime Transaktionen nicht erjaj3t werden, weshalb wir hierauf Dicht zu-ruck-greifen wollen. 53 '

Eine andere Interpretation einer Transaktion beschreibt diese als einen Vor­gang, bei dem ein Gut oder eine Dienstleistung uber eine technologisch separier­bare Schnittstelle transferiert wird.54 Diese Schnittstelle beschreibt die Grenze zwischen zwei potentiell verschiedenen EinfluBspbiiren.55 Sie ist strategisch des­wegen von Bedeutung, weil die Transaktionskette an dieser Grenze von einem der Beteiligten unterbrochen werden kann.

Hier liegt also eine Bruchzone. Denn zwischen den unterschiedlichen EinfluB­spbiiren kann es zu lnteressengegensiitzen kommen. So kann der Empfanger nach erfolgtem Transfer in seine Spbiire die versprochene Gegenleistung verweigem und sich das Gut illegal aneignen.56 Transfers zwischen zwei Beteiligten sind des­halb potentiell konfliktgeladen.

Wichtige Voraussetzung einer Transaktion ist eine uber beide EinfluBsphliren hinweg existierende gemeinsame Wertspbiire; denn sinnvoll kann der Grenzliber-

49 Vgl. J. S. Demski! D. Sappington (1984). 50 Vgl. H. R. Varian (1990). 51 Vgl. J. R. Commons (1934), S. 58. Zu beachten ist, daB die hier behandelte Theorie der

Transaktionskosten wesentlich jiinger ist. Allerdings geht sie ungeflihr in dieselbe Zeit zuriick. Vgl. Coase (1937).

52 Vgl. E. BOssmann (1983), S. 107, E. Michaelis (1985), S. 63ff., und A. Picot (1985), S. 224. 53 Vgl. H. Bonus (1987). 54 Vgl. O. E. Williamson (1981), S. 552, ders. (1985), S. 1, und (1986), S. 139. 55 H. Bonusl D. Ronte (1992), S. 195. 56 Vgl. H. Bonus (1987). Denkbar ist in diesem Zusammenhang der Einsatz von List, Tiicke oder

Gewalt.

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40 Bonus! Weiland

tritt nur sein, wenn das Transferierte in beiden. Shiiren von Wert ist.57 Die trans­formierten Werte mussen also konvertibel sein. Als Wertsphiire kann dabei der Geltungsbereich bestimmter Normen und Konventionen verstanden werden. 58 Da verschiedene EinfluBbereiche durch unterschiedliche Wertkonventionen gepragt sind, werden die betroffenen Wertspharen nie vollstandig, sondem immer nur in Teilbereichen ubereinstimmen.

Wie wichtig gemeinsame Wertsphiiren sein konnen, zeigt die durch evolvierte Normen gepragte Vorstellung dariiber, wie eine gegebene Zusage eingehalten wer­den solI. Haben beide Partner die Gewillheit, daB aufgrund der gemeinsamen Nor­men in einer Kultur Zusagen prinzipiell bindend sind, so konnen Transaktionen aufgrund von credible commitments zu geringen Kosten ausgefiihrt werden.59 Be­stehen aber aufgrund unterschiedlicher Wertvorstellungen oder entsprechender Traditionen Zweifel, ob gegebene Zusagen auch eingehalten werden, so sind cre­dible commitments nicht mehr moglich - was die Transaktionskosten so weit in die Hohe treiben kann, daB eine arbeitsteilige Wirtschaft nicht mehr funktioniert.

4.3.2 Merkmale von Transaktionen

Transaktionen als Grundlage des okonomischen Handels lassen sich, wenn wir Williamson folgen, nach drei Kriterien unterscheiden: 6O

.• die Hiiufigkeit von Transaktionen zwischen den Beteiligten, • die mit der Transaktion verbundene Unsicherheit und • die Spezijitiit der mit der Transaktion verbundenen Investitionen der Beteilig­

ten. Diese Merkmale sind wichtig fi.ir das Verstandnis der vorgefundenen unterschied­lichen institutionellen Rahmen fi.ir Transaktionen.

4.3.2.1 Die Haufigkeit von Transaktionen

Jede Transaktion und das Verhalten der daran Beteiligten wird davon gepragt, wie hiiufig diese Art von Transaktion zwischen den Beteiligten erfolgt.61 Wenn es sehr unwahrscheinlich ist, daB beide Partner emeut aufeinandertreffen, um eine weitere Transaktion durchzufiihren, so werden beide dies antizipieren und keiner­lei Investitionen vomehmen, die erst in einer langfristigeren Beziehung zu Ertra­gen fiihren konnten.62

Umgekehrt ist eine stiirkere Bindung dann zu erwarten, wenn beide Partner da­mit rechnen, daB sich die Transaktion zwischen ihnen inabsehbarer Zeit wieder-

57 Vgl. H. Bonus! D. Ronte (1992), S. 195. 58 Vgl. zu der Bedeutung von Normen im Detail D. C. North (1990), S. 42f., und J. S. Coleman

(1991), S. 14ff. 59 Vgl. D. C. North (1993) sowie T. C. Schelling (1963), S. 24ff., und A. A. A1chian!

S. Woodward (1988), S. 74. 60 Vgl. O. E. Williamson (1985), S. 52ff., und J. Schumann (1987), S. 214ff. 61 Vgl. O. E. Williamson (1985), S. 6Of. 62 Das ist allerdings eine Frage der Kultur. Die Tradition der Gastfreundschaft sorgte dafiir, dafi

so1che Transaktionen sehr woW erfolgten - wovon alle profitierten.

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Die Welt der Institutionen 41

holen wird. Dies kann im Extremfall darauf beruhen, daB nur ein potentieller Partner vorhanden ist; oder jemand kann aus Gewohnheit immer auf denselben Partner zuriickkommen, was dieser auch beriicksichtigt. Bei hiiufig wiederholten Transaktionen zwischen denselben Partnern ist jedenfalls damit zu rechnen, daB eine Bindung aufgebaut wird. Die einzelnen Transaktionen werden dann von bei­den Partnern als Teilstiicke einer langen Kette von Transaktionen verstanden,63 die gemeinsamen und fiir beide spezifischen Normen unterliegen. Eine gemein­same Wertsphiire entsteht, was prlizise und vollstiindige formale Regelungen uber­flussig machen kann. Umgekehrt kann es aber auch sein, daB formale Regeln an­gesichts von Unsicherheit unmoglich oder zu teuer sind, so daB Beziehungen nur uberleben, wenn sie angesichts gemeinsamer und verliiBlicher Wertkonventionen auch ohne solche Regelungen auskommen.

ledenfalls wird das liingerfristigen Transaktionsketten zugrundeliegende Regel­werk immer in einzelnen Teilen ungenau und damit unvollstiindig sein. Von neo­klassischen Vertriigen im Sinne Macneils sprechen wir dann, wenn es im Falle der Auslegung angesichts von Streitigkeiten auf den "Geist" der ursprunglichen Ver­einbarung ankommt. Hingegen sprechen wir von relationalen Vertriigen, wenn der eigentliche Gegenstand des Vertrages die Schaffung einer bestimmten liingerfristi­gen Beziehung ist, die fortlaufend weiterzuentwickeln und den geiinderten Um­standen anzupassen ist.64 Die Ehe ist ein gutes Beispiel flir relationale Vertriige. letzt kommt es nicht mehr so sehr auf den Geist der ursprllnglichen Vereinbarung an, sondern vielmehr auf das, was im Laufe einer langen Beziehung als gemein­samer Satz von Normen evolviert ist. VerstOBt ein Partner gegen diese - hiiufig in­formellen - Normen, so fiihlt sich der andere betrogen; die Beziehung ist gestOrt und kann sogar ganz abgebrochen werden.

1m Laufe liingerfristiger Bindungen kommt es zu Erfahrungen mit dem Trans"­aktionspartner. Vertrauen entsteht, wenn die Beteiligten wiederholt die Erfahrung machen, daB der Partner in Situationen, wo das moglich ware, von opportunisti­schem MiBbrauch absieht. 65 Das Unterlassen von opportunistischem MiBbrauch trotz gUnstiger Gelegenheit kann als Investition in das Vertrauenskapital interpre­tiert werden, ohne das liingerfristige Bindungen nicht moglich sind. 66

Wenn es im Rahmen von Transaktionen urn den Transfer standardisierter Pro­dukte geht, die von einer Vielzahl von Anbietern bereitgestellt und gleichzeitig von vielen Nachfragern abgenommen werden, so werden sich kaum langfristige Bindungen ergeben. Eher ist mit einigermaBen kurzfristigen Bindungen zu rech-

63 Diese langfristige Bindung kann in einem "long-term" Vertrag - im Sinne eines R,ahmenvertra­ges - eingebunden sein, oder prinzipiell auch in einer Abfolge von kurzfristigen Vertragen ge­regelt werden. Solche langfristigen Vertriige entstehen insbesondere dann, weun umfangreiche spezifische Investitionen getatigt werden miissen. Vgl. P. L. Joskow (1987).

64 Vgl. Macneil (1974) und ders. (1978) sowie O. E. Williamson (1979), S. 241. 65 Vgl. H. Luhmann (1973). 66 Vgl. H. Albach (1980), S. 5f. Danach ist Vertrauen ein wesentliches Ergebnis aus den bisheri­

gen Erfahrungen mit dem Vertragspartner. Diese Erfahrungen flie6en in die gegenwii.rtigen Ent­scheidungen mit ein und ermoglichen damit erst die Entscheidungsfmdung.

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42 Bonus / Weiland

nen, fUr die ein Markt die geeignete Institution ist.67 In diesem Fall ist ein Wech­sel zwischen verschiedenen Partnem problemios moglich.

4.3.2.2 Die Unsicherheit von Transaktionen

Ein weiteres wichtiges Merkmal von Transaktionen ist das AusmaB der mit ih­nen verbundenen Unsicherheit.68 Diese wird modellmiifiig durch die Annahme be­grenzter Rationalitiit inkorporiert.69 Danach kann ein Individuum seine Umwelt nur in begrenztem Umfang erfassen und verarbeiten, so daB nur iunerhalb eines engen Rahmens es rational entscheiden kaun. Die damit angesprochene Unsicher­heit lii6t sich nicht in Form mathematischer Eintrittswahrscheinlichkeiten und Er­wartungswerte ins Kalkiil aufnehmen.70 Aus solcher Unsicherheit ergibt sich eine Situation, in der nicht aIle denkbaren Ereignisse registriert und angemessen be­riicksichtigt werden kounen.

Gleichwohl werden die Transaktionspartner natiirlich Vorkehrungen treffen, um die Folgen unvorhergesehener StOrungen im Rahmen zu halten. Eine bereits er­wiihnte Moglichkeit besteht in "Geiseln", die als Sicherheit fUr den Fall gestellt werden, daB es aufgrund von opportunistischem Verhalten des Geiselgebers zu Storungen kommt. Die Beteiligten werden versuchen, ihre Beziehung so zu regeln, daB die Einhaltung der Vereinbarungen im Eigeninteresse der Beteiligten liegt.71

Insgesamt kann man davon ausgehen, daB die Partner umso engere Bindungen su­chen werden, je groBer die mit der Transaktionskette verbundene Unsicherheit ist.

4.3.2.3 Spezifitiit der Investitionen

Das dritte wichtige Unterscheidungskriterium flir Transaktionen ist der Grad von Spezijitiit der erforderlichen Investitionen.72 Die hieraus resultierende Abban­gigkeit wird durch die Quasirente erfaBt. 73 Diese millt die Differenz der Ertrage aus der vorgesehenen Verwendung einer Investition und dem, was beim Abreillen der Transaktionskette in der niichstbesten Verwendung erwirtschaftet werden kaun. Hohe Quasirenten sind ein Alarmsignal und mfen nach sorgfaltiger Institutionali­siemng, da flir den Investor viel von der Fortsetzung der Kette abhiingt - was der Partner in opportunistischer Weise millbrauchen kounte. Er kaun die Quasirente enteignen, indem er gezielt mit der Unterbrechung droht.

67 Vgl. A. Picot (1985), S. 224 und P. L. Joskow (1987). 68 Vgl. K. J. Arrow (1971), S. 33f., und O. E. Williamson (1985), S. 56ff. 69 Vgl. O. E. Williamson (1985), S. 45f. Der Begriff "bounded ratioTUllity" geht auf H. A.

Simon (1957), S. 196ff., zuriick. 70 Vgl. F. A. Hayek (1945), S. 524. Nach ihm ist das unvollstiindige Wissen "of the kind which

by its nature cannot enter into statistics and therefore cannot be conveyed to any central autho­rity in statistical forms" die eigentliche Ursache fOr Unsicherheiten.

71 B. Klein (1985), S. 596, spricht von "self-enforcing contracts". 72 Vgl. M. H. Riordan/ O. E. Williamson (1985), S. 367,und O. E. Williamson (1985), S. 52. 73 Dieses Konzept wurde urspriinglich von A. Marshall (1898), S. 706 entwickelt und erhielt im

Zusammenhang mit der Transaktionskostenokonomik besondere Bedeutung. Vgl. hierzu insbes. B. Klein! R. G. Crawford! A. Alchian (1978).

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Die Welt der Institutionen 43

Die Spezifitiit kann sich im Zeitablauf fiir jeden Vertragspartner iindem. Sie hiingt ja davon ab, ob und in welcher H6he alternative Verwendungen der bereits vorgenommenen Investitionen bestehen. Solche Alternativen aber bleiben im Zeit­verlauf nicht unverandert. Je nach dem, wann die Priifung auf Spezifitiit erfolgt, kann die Quasirente deshalb unterschiedlich hoch sein; und entsprechend k6nnen die erforderlichen institutionellen Absicherungen verschieden ausfallen.

1m iibrigen muB man im Auge behalten, dal3 die mit einer Transaktionskette zu­sammenhangende Spezifitiit in der Sicht der beiden Vertragspartner keineswegs dieselbe sein muB. Einer der Partner mag Faktoren bereitstellen, die er jederzeit auch anders verwenden k6nnte, wahrend der andere hochgradig spezifisch inve­stieren muB, also eine hohe Quasirente zu verlieren hat. Dementsprechend ver­schieden sind aber auch die Bediirfnisse, Mal3nahmen zum Schutz der eigenen Quasirenten zu fmden. Der spezifisch investierende Partner hat allen Grund zur Vorsicht und ware schlecht beraten, wenn er in die Geschaftsbeziehung eintritt, ohne beispielsweise auf Geiseln zu bestehen.

Bei hoher SpeziflZitiit der Investitionen falIt es schwer, die einmal eingegangene Geschaftsbeziehung wieder zu 16sen, wenn Anzeichen fUr opportunistisches Ver­halten des Partners auftauchen. Wenn dies fiir beide Parteien zutrifft, tritt wechsel­seitige Abhiingigkeit auf; die Partner sind ex post aufeinander angewiesen. Selbst wenn also ex ante durchaus intensiver Wettbewerb herrschte, kann sich nachtrag­lich ein bilaterales Monopol herausbilden - gleichsam eine monopolistische Insel inmitten des Wettbewerbs rundherum -, da der Wechsel zu einem anderen Partner angesichts hoher Quasirenten kaum noch m6glich ist, ohne dal3 EinbuBen hinzu­nehmen sind. Williamson spricht treffend von einer jundamentalen Transforma­tion, die es zu bedenken gilt. 74

Spezifitiit von Investitionen kann in unterschiedlichen Formen auftreten: 75

• Spezifitiit aufgrund der Abhangigkeit von physischen Eigenschaften von Giitern,

• Spezifitiit durch die Wahl des Standorts, • Spezifitiit von Investitionen in Humankapital, • Spezifitiit aufgrund gewidmeter Investitionen, • spezifische Investitionen in Reputation, • Spezifitiit aufgrund der zeitlichen Koordination.

Wir wollen hier nicht auf jede einzelne dieser Formen eingehen, sondern nur einige theoretisch besonders interessante behandeln. Hierzu geh6rt insbesondere diejenige Form, die sich aus Eigenheiten des Humankapitals ergibt.76 Wenn ein Arbeitnehmer transaktionsspezijisches Know-how entwickelt, ergeben sich sowohl

74 O. E. Williamson (1985), S. 61ff. Ein solches ex post bilaterales Monopol Wingt eng mit dem Problem der "small numbers" zusammen, da bei einer engen Bindung kaum ein anderer Partner gefunden werden kann und das von dem anderen ausgenutzt werden kann. Vgl. W. Dorrow! K. Weiermair (1984), S. 200.

75 Vgl. im Detail O. E. Williamson (1985), S. 95f. 76 Vgl. zur Humankapitaltheorie G. S. Becker (1964) und J. Mincer (1976).

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flir ibn selbst wie auch fUr den Arbeitgeber Quasirenten, was dem Arbeitsverhalt­nis eine delikate Struktur verleiht und teilweise erkllirt, warum diese vertragliche Beziehung institutionell so sehr mit Absicherungen bewehrt ist.

Der Arbeitnehmer verliert einen Teil seines spezifischen Humankapitals, wenn er in Positionen umgesetzt wird, wo sein transaktionsspezifisches Know-how ohne Wert ist. Dies geschieht gegenwlirtig massenhaft in den neuen, zunehmend aber auch in den alten Bundesliindem in dem MaBe, wie durch den raschen Siegeszug der modemen Computer- und Kommunikationstechnologien traditionelle Fiihigkei­ten obsolet werden. Menschliche TragOdien sind die Folge.

Aber auch der Arbeitgeber kann betroffen sein. Er mag in bestimmte Arbeit­nehmer im Zuge der Weiterbildung viel investiert und sie zu Spezialisten ausgebil­det haben. Fur ibn sind das transaktionsspezifische Investitionen, da er solche Spezialisten stiindig benotigt. FUr die in dieser Weise aufgewerteten Arbeitnehmer kann das aber vollig anders aussehen: das neue Wissen ist flir sie generell ver­wendbar, eine Quasirente besteht nicht. Also konnen sie sich nach anderen Jobs umsehen und die Firma verlassen. Der Arbeitgeber ist gut beraten, wenn er sich vor Aufnahme der Weiterbildung durch entsprechende Klauseln absichert.

Erschwerend kommt hinzu, daB transaktionsspezifisches Know-how weitgehend idiosynkratischer Natur ist: man kann seinen vollen und angemessenen Einsatz weder vertraglich festschreiben noch objektiv kontrollieren.77 BeimEinsatz sol­cher Faktoren mufi zusatzlich zur Spezifitiit auch darauf geachtet werden, ob sie sich im Verhaltnis zum Transaktionspartner in zentraler oder in peripherer Posi­tion befinden. 1m ersten FaIle kann die Qualitiit des Outputs von der - unkontrol­lierbaren - Qualitiit des Faktorinputs nicht getrennt werden. Jetzt ist vertikale Inte­gration angezeigt. Der Faktor befindet sich strategisch in einer Schlusselposition und mufi in die Firmenhierarchie eingebunden werden. 1m zweiten Fall hingegen laBt sich die Qualitiit des Outputs von derjenigen des Faktorinputs separieren. In dieser Situation ist es geraten, Transaktionen mit dem Faktor uber die Firmen­grenze hinweg auf dem Markt abzuwickeln. In den Fallen schlieBlich, wo idiosyn­kratische Faktoren zum Transaktionspartner teils zentral, teils aber auch peripher positioniert sind, sind Hybridjormen78 die korrekte institutionelle Antwort.79

In diesem Zusammenhang ist eine Form von Spezifitiit von Interesse, die Williamson seinem frtiheren Katalog erst spater hinzugefligt hat. Dabei geht es urn die Bildung und Anwendung von brand name capital80 oder allgemeiner urn Re­putation.81 Wer in die Geltung einer von ihm aufgebauten Marke oder in die eige-

77 Vgl. O. E. Williamson (1975), S. 35, und H. Bonus (1986), S. 328. A. A. Alchianl S. Woodward (1987) sprechen von plastischen Produktionsfaktoren, welche auf ein groBes MaB von Ermessen angewiesen sind, dessen adiiquater Einsatz aber weder ex ante vertraglich zu fi­xieren noch ex post zu kontrollieren ist.

78 Vgl. P. H. Rubin (1978) und B. Broysl D. B. Jemison (1989). 79 Vgl. hierzu H. Bonus (1986), S. 328-332. 80 Vgl. O. E. Williamson (1989), S. 143. 81 Vgl. zur Bedeutung der Reputation u. a. G. B. Richardson (1972), S. 886, und O. E.

Williamson (1985), S. 376f.

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Die Welt der Institutionen 45

ne Reputation investiert hat, sieht dieses Kapital durch unangebrachtes Handeln von Transaktionspartnem bedroht. Das geschieht etwa dann, wenn ein Partner un­ter dem eigenen Namen auftritt, die miihsam aufgebauten Qualitatserwartungen je­doch nicht erfiillt. Diese Gefahr besteht ausgepriigt beim Franchising, weshalb der Franchisevertrag starke hierarchische Elemente enthiilt.82 Ein anderes Beipiel ware ein Versicherungsvertreter, der an sich zum Versicherungsuntemehmen peripher positioniert ist, aber durch Fehlverhalten beim Publikum Zweifel an der Seriositat dieses Untemehmens wecken konnte. Deshalb wird auch er teilweise in die Fir­menhierarchie eingebunden, was fiir Hybridformen charakteristisch ist.

Zurn SchluJ3 bleibt noch Zeitspezijitiit zu erwiihnen.83 Sie ist in den letzten bei­den Jahrzehnten immer bedeutsamer geworden und ergibt sich daraus, daB die Operationen verschiedener Produzenten zeitlich aufeinander abgestimmt sein mus­sen, urn in einen ubergeordneten ProduktionsprozeJ3eingehen zu konnen. Diese "}ust-in-time" Produktionsweise, bei der die Zulieferer direkt an das Produktions­band des Endproduktherstellers lief em, fmdet sich insbesondere beim Automobil­bau.84

Dabei ist nicht die Zeit selbst spezifisch; dies sind vielmehr die fiir den Erfolg an das genaue Einhalten eines Zeitplans gebundenen Investitionen.85 Fiillt bei­spielsweise bei just-in-time-Produktion im Automobilsektor ein Zulieferer aus, so konnen alle nachgelagerten Arbeitsschritte nicht mehr ausgefiihrt werden. Die Automobilproduktion steht still. Aber auch die anderen Zulieferer konnen nicht mehr produzieren, da sie ihre Teile nicht mehr abliefem konnen. Da im Normal­betrieb kaurn mehr Lagerhaltung notig ist, wird diese ganz oder zum groJ3en Teil abgebaut. Kommt es zu Unstimmigkeiten im der just-in-time Lieferung, so steht aber ein Lager als Puffer nicht mehr zur Verfiigung. Infolgedessen entstehen bei den beteiligten Zulieferem ebenso wie beim Automobilproduzenten erhebliche Produktionsausfalls- und Wartekosten. Hier sind also - gewissermal3en unsichtbar -ganz erhebliche Quasirenten im Spiel, worauf beim Design des Prozesses mogli­cherweise nicht genugend geachtet wurde.

4.3.2.4 Was sind Transaktionskosten?

Transaktionen verursachen Kosten, die in vielfaltiger Weise anfallen. William­son vergleicht diese treffend mit den Reibungsverlusten physikalischer Systeme.86

Eine sehr breite, aber auch entsprechend vage Vorstellung, was unter Transakti­onskosten zu verstehen sein konnte, gibt Arrow, fiir den Transaktionskosten die

82 Vgl. A. W. Dnes (1992). 83 Vgl. A. Picot! H. Dietl (1990), S. 179, und S. E. Masten! J. W Meehan! E. A. Snyder

(1991), S. 9ff., sprechen von "temporal specifity". 84 Vgl. K. Monteverde! T. J. Teece (1982). 85 Auch sind die Kosten des Aufstellens eines Ablaufplans dann als spezifisch einzustufen, wenn ein

einmal in Unordnung geratener Ahlaufplan durch eine Storung nicht mehr verwendet werden kann.

86 Vgl. O. E. Williamson (1985), S. If.

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"costs of running the economic system" sind.87 Allen wiederum defmiert Transak­tionskosten als einen allgemeinen Ressourcenverzehr, wie er durch Schaffung und Absicherung von Verfiigungsrechten entsteht - was sich an seinem Versmndnis der Transaktion als dem Ubergang von Verfiigungsrechten orientiert. 88 Transaktions­kosten konnen vielleicht am besten als Kosten der sozialen Koordination verstan­den werden. 89

Es ist zweclana6ig, zumindest gedanklich die Transaktionskosten von den Pro­duktionskosten zu trennen. Die Herstellungskosten sind - sofem EfflZienz gegeben ist - produktionstechnisch begriindet. In welcher institutionellen Umgebung der ProzeJ3 abUiuft - beispielsweise fiber den Markt oder im Untemehmen selbst -, bleibt in dieser Sicht unerheblich. Transaktionskosten hingegen sind von den rei­nen Produktionskosten abgehoben und reagieren ausgepriigt auf die Wahl des an­gemessenen institutionellen Rahmens. Da beide Kostenarten in der Praxis nicht immer leicht zu trennen sind, gilt die Regel, daB die Summe aus Produktions- und Transaktionskosten zu minimieren ist, wobei im einzelnen offenbleiben mag, ob bestimmte konkrete Kosten eher in die eine oder in die andere Kategorie fallen.

Ublicherweise ziihlt man zu den Transaktionkosten zunachst vor der Aufnahme der Transaktion die Kosten fiir das Suchen nach einem geeigneten Partner und fiir die Vertragsanbahnung. 90 Aber auch die Verhandlungskosten gehOren hierher. 1st ein potentieller Partner gefunden, so fallen Entscheidungskosten an.Im Zuge der Ausfiihrung vor Transaktionen kommt es dann zu disincentive costs. Diese entste­hen, weil die Partner angesichts der zwangsliiufig auftretenden Lficken in Erfas­sung und ex ante-Beschreibung der Transaktionen Anreize dafiir entdecken, von den urspriinglich kontrahierten Leistungen Abstriche zu machen.91 Kontroll- und Ubenvachungskosten gehOren ebenfalls zu den Transaktionskosten, die insbeson­dere nach VertragsabschluJ3 anfallen.

5. Schlu8bemerkungen

Wie Ronald H. Coase in einer bestechenden Analyse herausgearbeitet hat,92 wiirde die durch das Fehlen von Transaktionskosten charakterisierte Welt der Neo­klassik im Grunde ohne Institutionen wie Firmen oder Haushalte auskommen. Tat­siichlich leben wir aber in einer sehr irdischen Welt mit vieifliltigen Reibungsver­lusten, was zu Abhiingigkeiten fiihrt. Die Neue Institutionenokonomik hat es er­moglicht, mit solchen Abhiingigkeiten professionell umzugehen und nach gangba­ren Wegen zu suchen, wie man sie institutionell einbinden und ziihmen kann.

87 Vgl. K. J. Arrow (1969), S. 48. 88 Vgl. D. W. Allen (1991), S. 3. 89 Vgl. C. C. von Weiziicker (1984), S. 90. 90 Vgl. E. Biissmann (1982), S. 664. 91 Vgl. J. Windsperger (1983), S. 896. 92 Vgl. R. H. Coase (1937) und ders. (1988), S. 14f.

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Die Welt der Institutionen 47

Walter Eucken hat es als ein grundlegendes Anliegen der Ordnungspolitik be­zeichnet, der Wirtschaft eine nicht nur junktionsJiihige, sondern auch menschen­wurdige Ordnung zu geben. Menschenwiirdig war eine Wirtschaftordnung fiir Eucken dann, wenn sie ein selbstverantwortliches Leben ermoglichte. Die anzu­strebende Funktionsfahigkeit der Wirtschaft sollte das Resultat freier und sponta­ner Entscheidungen von Menschen sein, die fiir ihr Handeln selbst einstehen kon­nen - von Menschen also, die wirtschaftlich miindig und deshalb zu unabbiingiger Disposition in der Lage sind.

Dafiir arbeitet auch die Neue Institutionenokonomik, indem sie das Entstehen wirtschaftlicher Zwiinge aus wirtschaftlichen und sozialen Interaktionen unter­sucht, denen wir uns in einer arbeitsteiligen Wirtschaft in einem friiher ungekann­ten AusmaJ3 gegeniibersehen, und indem sie die Befreiung von illegitimen Zwan­gen durch kluge Institutionalisierung betreibt. Neben ihrem sicher vorrangigen Zweck, Genese und Wandel von Institutionen - und damit unsere Wirtschaft - bes­ser zu verstehen, hat die Neue Institutionenokonomik deshalb auch eine bedeu­tende ordnungspolitische Aufgabe.

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